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Lastenheft
Programmierung
AV Steuerungssystem
| Projekt: | Datum: | Index: |
|---|---|---|
| MGK Siegen | 25.07.25 | 00 |
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Projekt: Museum für Gegenwartskunst Siegen
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung ................................................................................................................................................... 2
1.1 Abkürzungen ....................................................................................................................................... 2
1.2 Zielsetzung .......................................................................................................................................... 2
1.3 Gültigkeit und Bezüge zu anderen Dokumenten .................................................................................. 3
2 Nutzergruppen des Systems ........................................................................................................................ 3
2.1 Standard ............................................................................................................................................. 3
2.2 Technischer Support ........................................................................................................................... 3
3 Beschreibung der Anforderungen ................................................................................................................ 3
3.1 Allgemeine Anforderungen .................................................................................................................. 3
3.1.1 Touchpanel Oberflächen ............................................................................................................. 3
3.1.2 Aktive Programmierung .............................................................................................................. 4
3.1.3 PC-Steuerung ............................................................................................................................ 4
3.1.4 BMA Abschaltung ....................................................................................................................... 4
3.1.5 Softwarestände .......................................................................................................................... 4
3.1.6 EDID Verwaltung ........................................................................................................................ 4
3.1.7 HDCP Verwaltung ...................................................................................................................... 5
3.2 Kalkulationsgrundlage ......................................................................................................................... 5
3.2.1 Kalkulationstabelle Programmierung ........................................................................................... 5
4 Technische Vorgaben .................................................................................................................................... 6
4.1 Steuerungssysteme ............................................................................................................................ 6
4.2 Bedienschnittstellen ............................................................................................................................ 6
4.3 Neustart .............................................................................................................................................. 6
5 Schnittstellen ................................................................................................................................................. 6
5.1 TGA .................................................................................................................................................... 6
5.2 BMA .................................................................................................................................................... 6
6 Sonstige Vorgaben ........................................................................................................................................ 7
6.1 Barrierefreiheit ..................................................................................................................................... 7
6.2 Mehrsprachigkeit ................................................................................................................................. 7
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1 Einführung
Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die Programmierung, die Funktionen, die Systemeigenschaften sowie Qualitäten und Logiken der Steuerungssysteme der audiovisuellen Kommunikationstechnik. Es ergänzt die allgemeingültigen Vorgaben und Anforderungen zur Programmierung aus der Leistungsbeschreibung.
Grundsätzlich sind alle Bedienfunktionen intuitiv und logisch zu gestalten. Die Systeme müssen auch für einen im Umgang mit medientechnischen Systemen unerfahrenen Anwender einfach zu bedienen sein. Auf Basis der Leistungsbeschreibung kommen folgenden Elemente zur Systemsteuerung zum Einsatz:
• Frei programmierbare Steuerungssysteme • Programmierbare Steuerungssysteme mit integriertem Tastenfeld • 10´´ Touchpanel
Genaue Anzahl, funktionale Ausstattung und Raumzuordnung der Systeme sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
1.1 Abkürzungen
| Abkürzung | Beschreibung |
|---|---|
| AG | Auftraggeber |
| AN | Auftragnehmer |
| TP | Touchpanel |
| BMA | Brandmeldeanlage |
| AVK | Audiovisuelle Kommunikationstechnik |
| FP | Fachplaner |
| AV | Audio Video |
1.2 Zielsetzung
Neben der Schaffung einer zukunftssicheren audiovisuellen Kommunikationstechnik ist insbesondere eine homogene und benutzerorientierte Bedienstruktur gefordert.
Durch grafisch ansprechende, intuitiv bedienbare und ergonomisch gestaltete TP-Bedienoberflächen wird der Betrieb der Anlage vereinfacht. Besonders wichtig ist, dass Funktionsabläufe zusammengefasst und an die aktuelle Raumkonfiguration angepasst werden. Der Zugriff auf häufig wiederkehrende Anlagenfunktionen soll schnell und effizient erfolgen können. Durch eine homogene Bedienstruktur soll ein einmal erlerntes Bedienwissen in anderen Räumen des AG wiedereingesetzt werden können. Der Anwender soll in allen Räumen, unabhängig vom Bedienmedium und der Raumausstattung, die gleiche logische Bedienstruktur vorfinden.
Die geforderte standardisierte Bedienstruktur vereinfacht den technischen Support deutlich. Die zentral vorliegenden Betriebs- und Komponenteninformationen der AV-Systeme reduzieren den physischen Aufwand und ermöglichen eine effektive technische Betreuung und Instandhaltung.
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Alle Steuerungssysteme werden über das Netzwerk vernetzt. Dies ermöglicht einen zentralen Zugriff auf die Systeme, z. B. bei Instandhaltungs- Service- oder Anpassungs- Prozessen.
Das vorliegende Lastenheft sowie die Informationen des Leistungsverzeichnisses und die notwendigen Abstimmungstermine mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner bilden die Grundlage für den Auftragnehmer (AN) bei der Erstellung der geforderten Pflichtenhefte.
1.3 Gültigkeit und Bezüge zu anderen Dokumenten
Bei allen Projekten, die auf Basis des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden, sind die Vorgaben aus dem vorliegenden Lastenheft und dem Lastenheft -Touchpanel Design- zu beachten und umzusetzen. Die hier definierten Standards umfassen folgende Bereiche:
• Einheitliche Steuerungssysteme • Einheitliche Bedienstruktur • Einheitliche auf die Raumtypen und Nutzung angepasste Funktionen
2 Nutzergruppen des Systems
Bei den verschiedenen Nutzergruppen sind unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen an die Steuerungssysteme zu beachten.
2.1 Standard
Für die Nutzenden soll eine einfach, logisch und intuitiv zu bedienende Schnittstelle für die komplexen Systeme der audiovisuellen Kommunikationstechnik zur Verfügung stehen. Der Fokus liegt auf der Reduzierung der Bedienelemente, ohne die notwendigen Funktionen der Technik einzuschränken. Je einfacher und logischer das System für den Nutzer aufgebaut ist, desto mehr Vertrauen in die Technik ist vermittelbar. Weitere Voraussetzung ist die Zuverlässigkeit der Technik und unmittelbare Rückmeldung auf Bedienvorgänge.
2.2 Technischer Support
Für den technischen Support soll ein weitreichender Zugriff und eine für den Service Einsatz ausreichende Informationstiefe ermöglicht werden. Ein gesicherter Administrationsbereich auf den Bedieneinheiten soll dem technischen Support die notwendigen Einstell- und Diagnose- Möglichkeiten zur Verfügung stellen.
3 Beschreibung der Anforderungen
3.1 Allgemeine Anforderungen
3.1.1 Touchpanel Oberflächen
Jedes Touchpanel erhält eine Startseite. Der gesamte grafische und inhaltliche Aufbau aller TP-Seiten ist benutzerfreundlich zu gestalten und muss den kognitiven und physischen Fähigkeiten des Menschen entsprechen. Für die Bedienung sind nachfolgend Standards definiert, die auf allen TP einzuhalten sind. Bei der Gestaltung der TP-Bedienoberfächen sind folgenden Regeln der Ergonomie und der Usability zu beachten:
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ISO 9126, ISO 9241, ISO/IEC 12119, ISO 13407 und ISO 14915.
3.1.2 Aktive Programmierung
Alle Tastenfunktionen oder Zustandsanzeigen sind „aktiv“ zu programmieren und die jeweiligen Funktionsparameter sind kontinuierlich durch die Steuerungssysteme von den jeweiligen gesteuerten Geräten abzufragen. Das bedeutet, die Rückmeldungen sind aus den jeweils zu steuernden Komponenten zu generieren. Erfolgt eine verzögerte Rückmeldung der Komponente, entstehen bei dem Nutzer Irritationen und führen folglich zu Fehlbedienungen. Entsprechend ist in diesem Fall innerhalb der Programmierung eine zusätzliche Rückmeldung oder eine Meldung zu generieren, die dem Nutzer anzeigt, dass die Befehlsannahme erfolgt ist. Funktioniert eine Komponente auf Grund eines Defekts oder Fehlers nicht, muss dies dem Nutzer mit einer aktiven Meldung angezeigt werden. Alle Bedienvorgänge, die keine Reaktion des Bediengerätes oder der zu steuernden Komponente auslösen, führen zu Unzufriedenheit, Unverständnis und zur Ablehnung der Technik. Dies lässt sich durch intelligente Steuerung verhindern. Anzeigen, für die keine aktive bidirektionale Verbindung zum jeweiligen Geräteparameter besteht, sind nicht zulässig. Werden Geräte eingesetzt, die keine aktive Rückmeldung erlauben, so ist dies vor Erstellung des Pflichtenheftes dem AG und dem Fachplanungsbüro schriftlich anzuzeigen und das weitere Verfahren abzustimmen. Befinden sich die Wiedergabekomponenten im Standby Modus oder sind sie stumm,- bzw. schwarzgeschaltet, müssen die Systeme bei Anwahl einer Signalquelle aktiviert werden.
3.1.3 PC-Steuerung
Wird ein PC-System integriert, ist eine Wake-on-LAN Funktion (WOL) zu implementieren. Die Mediensteuerung soll die PC-Systeme mit Start der Medienanlage per WOL hochfahren. Die dafür notwendigen MAC-Adressen werden dem AN vom AG übergeben. Für den Fall, dass ein neuer PC eingebaut wird, muss die MAC Adresse des neuen PCs in der Service-Oberfläche des Touchpanels eingegeben werden können, um sie der Mediensteuerung mitzuteilen.
3.1.4 BMA Abschaltung
Ein durch die Brandmeldeanlage (BMA) zur Verfügung gestellter Kontakt wird auf die Mediensteuerungszentrale in der Medientechnikzentrale geschaltet. Löst dieser Kontakt aus, erscheint auf allen Touchpanel-Oberflächen ein Alarmierungshinweis. Der Inhalt des Alarmierungshinweises ist Bestandteil des Pflichtenheftes. Danach werden alle Anlagen vollständig ausgeschaltet und die Komponenten von der Netzversorgung getrennt, bei denen es möglich ist.
3.1.5 Softwarestände
Zum Zeitpunkt der Abnahme muss vom AN der vom Hersteller aktuell zur Verfügung gestellte Softwarestand auf allen Geräten der AV-Steuerungs- und AV-Signalübertragungssysteme verwendet werden.
3.1.6 EDID Verwaltung
Im Rahmen der Pflichtenhefterstellung ist ein Dokument zur EDID-Verwaltung zu erstellen, das aufzeigt, welche Quelle mit welcher Auflösung auf welcher Senke dargestellt wird und wie eine strukturierte Verwaltung / Steuerung der EDID Daten sichergestellt wird. Es muss gewährleistet werden, dass jede Quelle in nativer Auflösung der Senken (sofern die Quelle die Auflösung zur Verfügung stellt) automatisiert dargestellt werden kann.
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3.1.7 HDCP Verwaltung
Der HDCP Support der Signaleingänge ist für jeden HDMI Port über die Administrationsoberflächen der Touchpanel und sofern vorhanden, über das Monitoring- und Support System einzeln ein- und ausschaltbar, der HDCP Support ist als Standard eingeschaltet. Die Mediensteuerung soll dynamisch bei jedem Setzen eines Koppelpunktes im Präsentationsumschalter oder in der AVC-Kreuzschiene das Ein- und Ausschalten vom HDCP Support steuern, damit nach Möglichkeit immer ein Bild angezeigt wird. Die Mediensteuerung prüft beim Setzen eines Koppelpunktes, ob die Senke, zu der die Quelle geroutet werden soll, HDCP unterstützt oder nicht (z.B. Videokonferenzcodec, Aufzeichnungssystem, Videomischer). Wenn die Senke HDCP nicht unterstützt, soll der HDCP Support für diesen Eingang ausgeschaltet werden, solange der Eingang geroutet ist.
3.2 Kalkulationsgrundlage
Die in diesem Dokument dargestellten Funktionen, Abläufe und Definitionen sind die Mindestanforderungen und dienen als Kalkulationsgrundlage. Grundlage bildet immer das Leistungsverzeichnis mit dem für jeden Raumtyp definierten Ausstattungsumfang. Ferner gelten die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen der Positionen Pflichtenheft-Erstellung und Programmierung. Im Rahmen der Pflichtenhefterstellung ist der AN verpflichtet, Abstimmungen zu Funktionen und Bedienvorgängen mit dem AG und dem Fachplaner durchzuführen. Die kann dazu führen, dass der in den Lastenheften und dem Leistungsverzeichnis beschriebene Funktionsumfang überschritten wird. Aus diesem Grund ist der AN angehalten, die Implementierung weiterer Funktionen, Datenpunkte und Symboliken in der Kalkulation zu berücksichtigen. Es soll ein Erweiterungsumfang von 20 % zu Grunde gelegt werden.
• Anzahl und Art der Bedienseiten und Objekte: • Anzahl Hauptseiten je Touchpanel = 30 • Durchschnittliche Anzahl einzubindender grafischer Objekte mit Beschriftung je Hauptseite (statisch und dynamisch) = 20 • Anzahl Subpages je Touchpanel (statisch und dynamisch) = 10 • Durchschnittliche Anzahl einzubindender grafischer Objekte mit Beschriftung je Subpage (statisch und dynamisch) = 10 • Anzahl Funktionen je Tastenbedieneinheit (statisch und dynamisch) = 10 • Ein dynamisches Objekt kann aus mehreren Einzelgrafiken bestehen. Jede Bedienfunktion ist mit einer aktiven Rückmeldung auszuführen. • Anzahl und Art der Datenpunkte
Es sind die im Projekt aufgeführten Komponenten (z. B. Projektionssysteme, Audio DSP, Präsentationsumschalter, AVC-Matrix, Bus-Module) als Kalkulationsgrundlage zu berücksichtigen. Für jede im LV aufgeführte Komponente sind die spezifischen Steuerungsbefehle, Statusmeldungen und Fehlermeldungen als Datenpunkt zu verarbeiten.
3.2.1 Kalkulationstabelle Programmierung
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet eine Kalkulationstabelle für die Programmierleistungen abzugeben. Die Tabelle muss raumscharf erstellt werden. Die Tabelle dient dem Auftraggeber bei der Prüfung des Angebotes zu Plausibilisierung des Leistungsaufwandes und im weiteren Projektverlauf als Grundlage zur Prüfung von Nachträgen. Aus diesem Grund sind mindestens folgende Angaben in der Aufstellung zu berücksichtigen:
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• Aufstellung je Raum / Raumtyp • Programmieraufwand je Komponente, inkl. Firmware Update • Programmieraufwand je definierter Bedienszene • Programmieraufwand je Touchpanel Seite • Programmieraufwand je Touchpanel Subpage • Programmieraufwand je statisches Bedienelement auf dem Touchpanel • Programmieraufwand je dynamisches Bedienelement auf dem Touchpanel (auch Drag- und Drop- Funktion) • Summenkalkulation je Raum
4 Technische Vorgaben
4.1 Steuerungssysteme
Die geforderte technische Leistung der Steuerungssysteme und Peripheriekomponenten (z.B. KNX-Gateway, DMX-Gateway, Relaismodule) sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
4.2 Bedienschnittstellen
Die geforderte technische Leistung der Bedieneinheiten (Touchpanel, Tastenfelder, etc.) sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
4.3 Neustart
Der Errichter muss gewährleisten, dass die Systeme nach eine, Stromausfall wieder ordnungsgemäß hochfahren und funktionieren.
5 Schnittstellen
5.1 TGA
Im Verlauf der Abstimmung zum Pflichtenheft wird die Schnittstelle zur TGA definiert. Hier ist für die Kalkulationsgrundlage ein Aufwand von einem Programmiertag zu Grunde zu legen.
5.2 BMA
Die Systeme der audiovisuellen Kommunikationstechnik müssen im Fall einer Alarmmeldung der Brandmeldeanlage oder der Notfallwarnanlage deaktiviert werden. Die Auslösung der folgt über die entsprechende Zentrale über einen überachten Kontakt (Öffner) von der jeweiligen Zentrale. Dieser Kontakt ist durch die Steuerungssysteme der AV- Technik auszuwerten. Wird eine Alarmmeldung aktiviert, ist folgender Funktionsablauf vorgesehen und in der Programmierung des Steuerungssystems umzusetzen:
• Deaktivierung alle Tonsignale • Anzeige einer Alarmmeldung auf dem Touchpanel • Anzeige eines Alarmsignals auf den Tastenbedieneinheiten
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• Notausschaltung aller Systemkomponenten durch Abschaltung der Spannungsversorgung (Ausnahme Steuerung und Netzwerkswitch) • Nach Rücksetzung der Alarmmeldung wird die Steuerung wieder in den Standard-Betriebsmodus gesetzt
6 Sonstige Vorgaben
6.1 Barrierefreiheit
In Abstimmung mit dem AG und Fachplaner ist die Notwendigkeit zur Einrichtung einer barrierefreien Bedienung der audiovisuellen Kommunikationstechnik abzustimmen. Der dazu notwendige Aufwand ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
6.2 Mehrsprachigkeit
Bei der Touchpaneloberfläche soll die Auswahl zwischen Deutsch und Englisch bestehen. Dies ist bei der Kalkulation der Steuerungssysteme und Touchpanel-Oberflächen zu berücksichtigen.
Ort / Datum Stempel / Unterschrift Auftragnehmer
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