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Vergabeunterlagen vom 23.09.2026 (PDF)

Audiovisuelle Kommunikationstechnik für die Erweiterung eines Museums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 14:29 (Europe/Berlin)

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Vergabestelle Museum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH Vergabeart Amt Unteres Schloss 1 offenes Verfahren 57072 Siegen nicht offenes Verfahren Deutschland Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- Tel.: +49 271 / 333-1545 Fax.: +49 271 / 333-291433 bewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- wettbewerb Kreis Siegen-Wittgenstein Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft

Ablauf der Angebotsfrist Datum 28.10.2026 Uhrzeit 10:00

Bindefrist endet am 27.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. VgV)

Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme MGK M useum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH

Vergabenummer Leistung

156101MGK1326 Audiovisuelle Kommunikationstechnik

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 632EU Bewerbungsbedingungen EU (Ausgabe 2017) 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 4b Informa tionspflicht Art 13 DS-GVO 4a Hinweis e zur elektronischen Angebotsabgabe Anlage 1 - Sanktionen der EU gegen Russland

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 634 Besondere Vertragsbedingungen 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 4 d Besond ere_Vertragsbedingungen_Tariftreue_und_Mindestarbeitsbedingungen

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 124_LD Ei generklärung zur Eignung Anlage 2 E igenerklärung Bezug Russland Eigenerklä rung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 1 24_LD Eig enerklärung zur Eignung vom evtl. Nachunternehmer (nur bei Nachunternehmereinsatz) 2 21/222 An gaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Na- men und für Rechnung

zu vergeben.

2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Kr eis Siegen-Wittgenstein Ze ntraler Vergabeservice Fax +4 9 271 / 333-291433 Straße Ko blenzer Str. 73 E-Mail ver gabe.service@siegen-wittgenstein.de PLZ/Ort 57 072 Siegen

3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zu- schlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Auftragsbekanntmachung 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3-5 Jahre, bei denen die Angebotssumme m ind. 60% der Auftragssumme betragen hat. U msatz letzten 3 Jahre S chulungs- und Qualifikationsnachweise für die angebotenen Systeme N achweise über entsprechend qualifiziertes Fachpersonal

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen

siehe Auftragsbekanntmachung

3.3 Entfällt

4 Losweise Vergabe

nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe- stätigung nur ein Los

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen EU) - aus- 5.2 genommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

6 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesonde- re unter Berücksichtigung von Nachlässen.

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

7 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos- senem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge- ben: siehe Briefkopf Stelle: - Die Abgabe schriftlicher Angebote in Papierform ist nicht zulässig -

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe

„Angebot für

Maßnahmennummer: M GKMaßnahme: M useum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH
Vergabenummer: 1 56101MGK1326Leistung: A udiovisuelle Kommunikationstechnik

156101MGK1326 Audiovisuelle Kommunikationstechnik „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.

8 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Vergabekammer (§ 156 GWB):

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster

9 Sonstige Bestimmungen:

  • Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
  • Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
  • zu Ziffer 6: Die Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben ent
  • Zuschlagskriterien: Siehe „23031_MGK_Siegen_LP6_WK_01_00“ Wertungskriterien (60% Preis / 40% Qu
  • zu Ziff. 7: Elektronische Angebote sind in Textform mit dem Bieterclient avasign einzureichen.
  • Bieterfragen sind möglichst bis zum 16.10.2026 zu stellen.

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632EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU)

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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632EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU)

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel- preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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633 (Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht BImA-Nummer Museum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH

Amt Unteres Schloss 1 57072 Siegen Deutschland

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Leistung:

Maßnahmennummer Maßnahme MGK M useum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH

Vergabenummer Leistung

1 56101MGK1326 A udiovisuelle Kommunikationstechnik

Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen so- wie den geforderten Angaben und Erklärungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e)

Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung

1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

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633 (Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen)

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungs- beschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro

3 Anzahl der Nebenangebote St.

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für % Haupt- und alle Nebenangebote

5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich/Wir erklären, dass – ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teil- leistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abre- de getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer 1 56101MGK1326 Maßnahme Museum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH

Leistung

Audiovisuelle Kommunikationstechnik

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur ./ . mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag- ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort U nteres Schloss, 1 (Zufahrt: Grabenstraße) in 57072 Siegen Gebäude Raum

3 Ausführungsfristen

Anlieferung W erk- und Montageplanung sowie Lieferzeitraum17.11.2026 bis 2 Ende der Ausführung Z eitraum für Nacharbeiten / Restleistungen24.12.2026 bis 29.01. folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: B eginn Montage / Ausführung vor Ort23.11.2026

4 Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

zwei -fach und zugleich bei -fach einzureichen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) 6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die 5,00 Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entspre- chen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli- chen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

8 - frei -

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Es gelten die Ausschreibungs-, Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers. Vom Bieter dennoch verwendete abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil und entfalten im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.

Es gelten die Nutzungsbedingungen der verwendeten Vergabeplattform www.vergabe.rib.de.

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.

Rechnungsadresse: Museum für Gegenwartskunst gGmbH, Unteres Schloss 1 in 57072 Siegen Digital an: 1.Dipl.-Ing. Christine Kanngießer Architektin, c.kanngiesser@kkw-architekten.de 2.Daniel Diedrichsen TGA Technische Gesamtplanung, info@diedrichsen-tga.de 3.Lukas Beck, Projektleiter: beck@bauwert.biz

Die Eignungsvoraussetzungen aus dem Vorblatt VHB-124 gelten auch für präqualifizierte Unternehmen.

Papierangebote sind nicht zugelassen! Per E-Mail übermittelte Angebote werden umgehend gelöscht und nicht gewertet. Angebote müssen mit dem Bieterclient avasign übermittelt werden. © VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

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635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.

5 Abnahme (§ 13 VOL/B) 5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über

  • bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
  • bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.

6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.

7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B) 7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.

Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuer- betrag nicht erstattet. 7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen

  • das Datum,
  • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
  • die Art der Leistung,
  • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
  • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
  • die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

BieterVergabenummerDatum
156101MGK1326
Baumaßnahme M useum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH
Leistung A udiovisuelle Kommunikationstechnik

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGeräte- kostenSonstige Kos- tenNachunter- nehmer- leistungen
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis2
2.4Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten €Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen 3
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

BieterVergabenummerDatum
156101MGK1326
Baumaßnahme Museum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH
Leistung Audiovisuelle Kommunikationstechnik

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

1.Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten%€
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
xx
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)x
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)x
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)x
2.5Nachunternehmerleistungen 1x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)noch zu verteilen

verteilen

Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen

2 .5 Nach unternehmerleistungen

3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1.Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

[Seite 16]

234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer MGKBaumaßnahme M useum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH
Vergabenummer 156101MGK1326Leistung Audiovisuelle Kommunikationstechnik

156101MGK1326 Audiovisuelle Kommunikationstechnik

Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Bevollmächtigter Vertreter

Mitglied

USt-ID:

Weitere Mitglieder

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 17]

235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

BieterVergabenummerDatum
156101MGK1326
Baumaßnahme M useum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH
Leistung Audiovisuelle Kommunikationstechnik

Ergänzung des Angebotsschreibens

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen

In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Name des UnternehmensAngabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 18]

236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

Bewerber/BieterVergabenummerDatum
156101MGK1326
Baumaßnahme M useum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH
Leistung A udiovisuelle Kommunikationstechnik

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen

(Ort, Datum, Unterschrift)

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1

(Ort, Datum, Unterschrift)

Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.

1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 19]

124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)

Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren

Maßnahmennummer MGK Vergabenummer 156101MG K1326

Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog

Maßnahme M useum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH

Leistung A udiovisuelle Kommunikationstechnik

Bewerber∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗)

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten LeistungenEuro
Euro
Euro

Euro

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei1 Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum

Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Angaben zu Arbeitskräften

Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.

∗) zutreffendes ankreuzen 1 Soweit in der Bekanntmachung ein abweichender Zeitraum angegeben wurde, ist dieser maßgebend.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2

[Seite 20]

124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)

Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.

Ich bin eingetragen bei:

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 vorlegen.

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift)3

2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2

[Seite 21]

B undesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 11014 Berlin

  • Nur per E-Mail – Krausenstraße 17-18 10117 Berlin Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Postanschrift Fachaufsicht führende Ebenen in den Ländern 11014 Berlin Tel +49 30 18 681-16882 Fax +49 30 18 681-516882

BWI7@bmi.bund.de www.bmwsb.bund.de Sanktionen der EU gegen Russland

Verordnung (EU) 2022/576 BWI7-70409/2#1 Berlin, 14. April 2022 Seite 1 von 3

I. EU-Sanktionen gegen Russland

Durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren hat die EU verschärfte Sanktionen gegen Russland erlassen.

Vorbehaltlich kommender Auslegung durch die Europäische Kommission werden nachfolgend erste Hinweise dazu gegeben.

II. Verbot der Auftragsvergabe

Nach Artikel 5k der Verordnung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Per- sonen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift auf- weisen und im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftre- ten.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

Zustell- und Lieferanschrift: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Verkehrsanbindung: U-Bahnhof Stadtmitte

[Seite 22]

Seite 2 von 3

b ) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Das Verbot erstreckt sich auch auf mittelbar am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Liefe- ranten und Eignungsverleiher eines Bewerbers oder Bieters, soweit ihr Anteil, gemessen am Auf- tragswert, zehn Prozent übersteigt.

Ebenfalls vom Verbot umfasst sind Verträge, die vom Anwendungsbereich des GWB ausgenom- men sind (insbesondere § 107 Absatz 1 Nummer 1 und 4, Absatz 2 Nummer 1, § 116 und § 145 Nummer 1 bis 6).

Von den Bewerbern oder Bietern in neuen und laufenden Vergabeverfahren ist die als Anlage beigefügte Eigenerklärung abzufordern. Angebote von Unternehmen, die eine solche Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (§ 16 EU Nummer 4, § 16 VS Nummer 4 VOB/A).

III. Fortführung bestehender Verträge

Bestehende Verträge mit den unter II. a)-c) Genannten, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden, dürfen nach dem 10. Oktober 2022 nicht fortgeführt werden.

Das gilt auch für Verträge mit Auftragnehmern, an denen die unter II. a)-c) Genannten mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten o- der Eignungsverleiher beteiligt sind. Die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverlei- her sind vorzugsweise auszutauschen. Ist der Hauptauftragnehmer nicht zum Austausch bereit, ist der Vertrag unter Berufung auf das EU-rechtlich unmittelbar geltende Erfüllungsverbot zum 10. Oktober 2022 zu kündigen.

Auch für bestehende Verträge ist die als Anlage beigefügte Eigenerklärung abzufordern.

IV. Ausnahmen

Von dem Verbot der Auftragsvergabe und der Fortführung der Verträge enthält Art 5k Absatz 2 Ausnahmen. Für den Bundeshochbau können insbesondere Buchstabe a (Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Atomanlagen/Endlagern) und Buchstabe d (Auslandsbau) einschlägig sein.

Eine Ausnahme bedarf der über mich einzuholenden Genehmigung der durch das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Klimaschutz noch zu benennenden zuständigen Behörde.

[Seite 23]

Seite 3 von 3

V. Zuwendungsbau

Die EU-Verordnung gilt für öffentliche Aufträge (§ 103 GWB) und Konzessionen (§ 106 GWB). Sie findet damit im Zuwendungsbau Anwendung, falls der Zuwendungsempfänger öffentlicher Auf- traggeber nach § 99 GWB, Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB oder Konzessionsgeber nach § 101 GWB ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt es auf den Inhalt des Zuwen- dungsbescheids an.

VI. Inkrafttreten

Der Erlass gilt mit sofortiger Wirkung und setzt die Verordnung (EU) 2022/576 um. Eine Erstre- ckung auf den Unterschwellenbereich wird noch geprüft.

Im Auftrag

gez. Janssen

Anlagen Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 Formblatt für Eigenerklärungen

[Seite 24]

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

Baumaßnahme MGK Museum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH Leistung 156101MGK1326 Audiovisuelle Kommunikationstechnik

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft.

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung

nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n (Eignungsleihe).

Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

[Seite 25]

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n.

Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen werde(n) /beauftragt habe(n.

Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

Datum/Unterschrift (bei elektronischer Übermittlung: Name der erklärenden Person)

[Seite 26]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 1 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Kalkulationshinweise Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis

1.0 Objekt und Baumaßnahme

1.1 Baugrundstück

Das Grundstück Unteres Schloss 1 liegt in zentraler und historisch bedeutsamer Lage der Innenstadt von Siegen zwischen unterem Schloss und den universitär genutzten Umgebungsgebäuden. Angrenzend befinden sich Fußgängerzonen, die Straßenführung ist aufgrund der historisch gewachsenen Struktur gewunden und stellenweise eng.

Die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Kalkulation ist zwingend notwendig.

Das Museum ist derzeit in den Bestandsbaukörpern, bestehend aus dem ehemaligen, denkmalgeschützten Fernmeldeamt und dem Erweiterungsbau von 2000, beheimatet.

Als fremde Mieteinheit ist im Erdgeschoss des Erweiterungsbaus eine Gastronomie mit Küche und Lagerflächen vorhanden.

Es ist davon auszugehen, dass der Museumsbetrieb im Wesentlichen während der kompletten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Auf die Besucher, die Kunst, die Alarmsicherungen und die Belange des Denkmalschutzes ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Baustellenbetrieb ist hinsichtlich der Staub- und Lärmbelastung daraufhin anzupassen und stets abzustimmen.

Eigentümer:

Stadt Siegen. Rathaus Geisweid

Lindenplatz 7

57078 Siegen

Bauherr:

Museum für Gegenwartskunst Siegen

Unteres Schloss 1

57072 Siegen

Bauort:

Unteres Schloss 1, 57072 Siegen

1.2 Baustellenerschließung / Baustelleneinrichtungsflächen / Bauablauf / Bauzeiten

Die Fläche für die Baustelleinrichtung befindet sich im Wesentlichen entlang der angrenzenden Straßen / Fußwege: Alte Poststraße, Grabenstraße, siehe auch beigefügten Baustelleneinrichtungsplan.

Eine Zufahrtsmöglichkeit besteht über die ansteigende Kohlbettstrasse, die auf der Höhe des Gebäudes schmal ist und dann in die Fußgängerzone übergeht.

Der Baumbestand ist alt und schützenswert, die dadurch begrenzten Durchfahrtshöhen sind beschränkt (Höhe 3,5 m).

Eine Besichtigung der Gegebenheiten ist dringend angeraten.

Eine Besichtigung von außen ist jederzeit und ohne Terminvereinbarung möglich.

Eine Besichtigung von innen kann nur während der Öffnungszeiten des Museums erfolgen und ist zuvor terminlich abzustimmen.

Baubeginn und Bauzeiten siehe Anlage Bauzeitenplan.

1.3 Bodenarchäologie

(gekürzt)

1.4 Gebäude / Liegenschaft

Die Stadt Siegen ist durch eine markante Topografie im Stadtbild geprägt. Die Lage am Unteren Schloss in Siegen befindet sich auf einer Höhe von ca.+256 m ü. NHN.

An der Schnittstelle des Platzes im Übergang zur Altstadtstruktur befindet sich das Museum für Gegenwartskunst. Das ehemalige Fernmeldeamt geht auf eine Bauzeit des späten 19. Jahrhunderts zurück.

Durch den Erweiterungsbau wird der Innenhof zu 100 % bebaut.

[Seite 27]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 2 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Durch den Erweiterungsbau wird der Innenhof zu 100 % bebaut.

Ein zum Pyramidenstumpf abgeschnittenes Zeltdach nimmt die Dachform vom Bestand auf und bildet die quadratisch organisierten drei Hauptfunktionen Depot, Vortragssaal und Ausstellung ab. Die Trauf- und Firsthöhen werden dabei, aus dem Fernmeldeamt abgeleitet, aufgenommen. Das denkmalgeschützte Treppenhaus im Westen des Neubaus bleibt erhalten.

Der Fluchtweg hieraus, sowie auch aus den anderen Bestandstreppenhäusern ist jederzeit zugänglich zu halten.

Baubeschreibung:

Der Zugang zum Museum erfolgt über die Straße Unteres Schloss. Vom Foyer gibt es eine direkte Verbindung zum neuen Depot. Dieses liegt 4 Stufen abgesenkt zum Foyer, was eine Unterfangung des Bestandsbaukörpers erforderlich macht. Das Depot ist mit dem bestehenden Magazin im ehemaligen Fernmeldeamt verbunden.

Über einen Lastenaufzug werden die Ausstellungsräume in den Obergeschossen angebunden. Der Lastenaufzug ist die einzige vertikale Erschließung im Gebäude während der Bauzeit (Fluchtwege ausgenommen).

Der Neubau bedient sich der Infrastruktur der Bestandsgebäude.

Da die Alarmgrenze im Bestand - leicht umverlegt - aktiv bleibt, werden während der Baumaßnahme Provisorien für die Erschließung errichtet.

Im 1. Obergeschoss befindet sich die zweite Hauptfunktion, der Veranstaltungssaal. Dieser wird über die Galerie vom Bestand über zwei Zugänge mit einem vorgeschalteten Foyer erschlossen und bietet Platz für rund 150 Personen. Eine hohe Anforderung an die Raumakustik und an die Lichtplanung wird gestellt. Eine inklusive Hörakustik soll realisiert werden. Zur Entfluchtung des Raumes wird neben dem vorhandenen Rettungsweg, über das runde Treppenhaus im Altbau eine weitere Verbindung zum Treppenhaus an der Grabenstraße geschaffen. Der Lastenaufzug ist in diesem Geschoss als Durchlader organisiert und gleicht den Höhenversprung von ca. 60 cm zur Grabenstraße aus.

Das 2. Obergeschoss erschließt sich für die Besucher über das runde Treppenhaus oder barrierefrei über den vorhandenen Aufzug. Über einen Zugang wird ein fünfeckiger Ausstellungsraum mit Flachdecke erschlossen. Von hier gelangt man in den neuen Hauptausstellungsraum. Der quadratische Raum hat eine Abmessung von ca. 13,20 m auf 13,20 m. Die zur Ausstellung nutzbaren senkrechten Wände sind 4,75 m hoch, von da erstreckt sich ein unter ca. 53° geneigtes Schrägdach bis auf eine lichte Raumhöhe von ca. 11,30 m.

Das Erdgeschoss wird als WU-Stahlbetonkonstruktion mit integrierter Industriefußbodenheizung hergestellt.

Das Dach schließt mit einem Dachoberlicht ab.

Erschlossen vom Bestandstreppenhaus an der Grabenstraße wird die Haustechnikzentrale organisiert. Eine Wärmepumpe auf dem Dach kann so über kurze Wege erreicht werden.

Ein abgestimmtes Barrierefreikonzept wird umgesetzt. Alle Gebäudezugänge werden schwellenlos ausgeführt. Alle Geschossebenen des Erweiterungsbaus sind über einen Personenaufzug im Bestand erschlossen. Die erforderlichen Bewegungsflächen und Durchgangsbreiten in der Erweiterung sind sichergestellt.

Fassade und Dach

Der Einsatz der Materialien ist auf das Bestandsgebäude abgestimmt. Das Dach wird mit Naturschiefer gedeckt, das Fensterband samt Lisenen erhält Main-Sandstein Einfassungen, ebenso wie Türeinfassungen, Sockeln und Gesimsen.

Ausbau

Erdgeschoss:

Verbundestrich mit Anstrich.

Wand- und Deckenflächen verputzt mit Anstrich

TGA-Sichtinstallationen und Gemäldegalerieanlage.

1.Obergeschoss:

Eichenlamellen auf schwimmendem Heizestrich, im Vortragssaal schachbrettartig verlegte Dielen (Tafelparkett-Optik)

verputzte Wände mit Anstrich

Decke akustisch wirksame Deckenverkleidung, samt Wandverkleidung im Vortragssaal

Holz-Alu-Fenster mit außenliegendem Sonnenschutz und innenliegender Verdunklung.

[Seite 28]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 3 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Holz-Alu-Fenster mit außenliegendem Sonnenschutz und innenliegender Verdunklung.

Anlieferungsbereich mit Epoxidharzbeschichtung auf schwimmendem Estrich.

  1. Obergeschoss:

Eichenparkett auf schwimmendem Estrich

verputzte Wände mit Anstrich

Decke verputzt mit absorbierender Decke

Oberlicht mit RWA, 3D Solarglas mit Verdunkelungsschutz und Tageslichtdecke

Umbauten im Bestand

(gekürzt)

Für die im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau stehenden notwendigen Maßnahmen im Bestand – Schließen von Fenstern, Erneuerung von Abhangdecken, Errichtung von Durchbrüchen u.a. für die Neuorganisation von Zu- und Abluft, sowie zur Entrauchung, sind Renovierungsmaßnahmen an Wand- und Deckenflächen erforderlich. Der Boden soll dabei geschützt werden und bleibt erhalten.

Die Türen im Übergang zum Bestand werden im Untergeschoss als Stahltüren ausgeführt. In den repräsentativen Bereichen, vor allem in den Obergeschossen, werden die Türen in Holz als Volltürblätter und Zargen ausgeführt.

2.0 Arbeitsumfang

2.1

Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Arbeiten und Leistungen zur Erstellung von:

WDVS mit Putzfassade

Die wesentlichen Arbeiten umfassen:

Baustelleneinrichtung

Stellen von Gerüsten für die eigenen Arbeiten

Lieferung und Montage von Wärmedämmverbundsystemen einschl. Edelkratzputz an der Hauptfassade und an den Nebenfassaden in Streifen, einschl. aller Nebenarbeiten

2.2

Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaß- und Abrechnungszeichnungen nach den Plänen des Architekten ist Sache des Auftragnehmers. Dieser Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren

3.0 Beschreibung der Zufahrten und Lagerplätze

3.1

Das Gebäude ist von der öffentlichen Verkehrsfläche erreichbar. Siehe auch Punkt 1.1 und 1.2.

3.2

Dem Leistungsverzeichnis ist ein Baustelleneinrichtungsplan beigefügt.

In dem Plan sind die angrenzenden Straßen, die Lagerflächen und Aufstellplätze der Container dargestellt. Kostenfreie Parkflächen stehen nicht zur Verfügung. Dauerhafte Lagerplätze stehen innerhalb des Gebäudes grundsätzlich nicht zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtung des AN ist mit der Bauüberwachung Hochbau, spätestens 14 Tage nach Beauftragung abzustimmen und schriftlich freigeben zu lassen, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben.

Achtung: innerhalb der BE-Fläche vor der Brasserie befindet sich im Gehweg ein Fettabscheider, der zugänglich bleiben muss.

3.3

Zusatzkosten und Aufwendungen, die aus diesen vorbeschriebenen Regelungen und Erschwernissen entstehen, werden nicht gesondert vergütet, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten.

4.0 Kalkulation, Aufmaß und Abrechnungen

4.1 Für die Kalkulation, Abrechnung der Leistung und Abnahmen gelten u. a. die beigefügten Unterlagen, sowie die nachstehenden Hinweise:

[Seite 29]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 4 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) 4.1 Für die Kalkulation, Abrechnung der Leistung und Abnahmen gelten EuU.R a. die beigefüEgUtRen Unterlagen, sowie die nachstehenden Hinweise:

Es wird eine Objektbesichtigung empfohlen um u.a. die Thematik der An- und Abtransporte innerhalb und außerhalb der Baustelle zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die Transportwege entlang der öffentlichen Flächen.

4.2

Tagelohnarbeiten erfolgen nur auf besondere Anweisung der Bauleitung und sind vor der Ausführung abzustimmen. Mit dem Stundenlohn sind alle erforderlichen Nebenkosten wie Aufsichtsstunden und Aufwendungen für die Einweisung auf der Baustelle abgegolten.

4.3

Die angebotenen Einheitspreise gelten für die komplette Ausführung einschl. Material, Lieferung der erforderlichen Materialien, Hilfsmittel, Gestellung der Geräte, Vorhaltung sämtlicher Gerätschaften und der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste zur Ausführung der beschriebenen Leistungen, sofern nicht anders beschrieben. Ebenso ist der Transport des Materials zur Arbeitsstelle in den

Einheitspreisen entsprechend einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.

5.0 Arbeitsunterbrechungen, Sicherheitshinweise und Schuttbeseitigung

5.1

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für den Bauablauf notwendigen Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen genau zu beachten. Dies gilt für die Einhaltung aller erforderlichen Vorschriften aus dem Arbeitsschutz, den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Versicherer.

Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist zwingend erforderlich. Unbefugten ist der Zutritt zur Baustelle zu untersagen, andernfalls obliegt dem Auftragnehmer die Haftung.

Für das Bauvorhaben wird ein Sigeko eingesetzt.

5.2

Alle vorhandenen Bauteile angrenzend zur Baumaßnahme sind während der Ausführungszeit vor Beschädigungen und Verschmutzungen mit geeignetem Material zu schützen. Insbesondere gilt dies für die Bestandsräumlichkeiten in Bereich der Zugänge zum Bestand, sowie für die denkmalgeschützte Fassaden des Telegrafenamtes und des Treppenhauses an der Straße.

5.3 Ein besonderer Hinweis gilt in diesem Zusammenhang dem Schutz der Personen, die sich ganztägig auf den angrenzenden öffentlichen Flächen rund um das Baufeld bewegen.

5.4

Der Einsatz von Baufahrzeugen sowie Lagerungen von Materialien außerhalb der zugewiesenen Plätze ist generell untersagt. Der Bauablauf ist so durchzuführen, dass eine Beschädigung der Bäume an den angrenzenden Straßen, sowie der Straßenflächen, Bürgersteige, Straßenlaternen, Beschilderungen, Parkscheinautomaten, Ladesäulen, Poller und Parkflächen unterbleibt.

5.5

Verkehrsflächen und Wegeflächen im Arbeitsbereich sind schuttfrei und besenrein vorzuhalten. Führt der Auftragnehmer die verlangten Reinigungen und Schuttentsorgungen nicht aus, kann der Auftraggeber eine Drittfirma einschalten und den Verursacher belasten. Für alle Schuttentsorgungen sind die erforderlichen Schuttmengen vorzusortieren und getrennt abzufahren, Sondermüll ist auf Nachweis zu entsorgen.

Insbesondere aufgrund der sehr begrenzten Baustelleneinrichtungsfläche ist Schutt und Müll kurzfristig abzufahren.

5.6

Der Schutz gegen Diebstahl und Beschädigung der angelieferten und eingebauten Baustoffe sowie

aller an der Baustelle vorhandenen und eingesetzten Materialien, Geräte und Baulichkeiten ist während der Baumaßnahme bis zur Abnahme Sache des Auftragnehmers. Ein verschlossener Raum / Lager im Inneren des Gebäudes steht nicht zur Verfügung.

5.7

Die Baustellenordnung ist einzuhalten.

6.0 Baumaßnahmen und Abwicklung

6.1 Baubeginn: siehe Formblätter zum Leistungsverzeichnis bzw. Bauzeitenplan in der Anlage.

Der Bauzeitenplan ist zur Durchführung der Arbeiten beigefügt. Der AN wird um weitere

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Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der Bauzeitenplan ist zur Durchführung der Arbeiten beigefügt. Der AN wird um weitere Detaillierung im Zuge seiner Arbeitsvorbereitung und im Rahmen der Werk- Montageplanung aufgefordert.

6.2 Die Bauleitung beabsichtigt einmal wöchentlich eine Baubesprechung mit den beteiligten Firmen durchzuführen, an denen jeweils ein verantwortlicher und entscheidungsbefugter Vertreter des AN teilzunehmen hat.

6.3 Für die Durchführung der gesamten Arbeiten muss durch den AN ein verantwortlicher Bauleiter eingesetzt werden, sowie täglich ein weisungsbefugter Polier an der Baustelle anwesend sein.

Mit Beginn der Bauarbeiten sind die mit diesen Aufgaben betreuten Personen schriftlich zu benennen. Die Baustelle ist im Übrigen mit ausreichendem Fachpersonal zu besetzen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen während der Ausführungszeit ständig auf der Baustelle anwesenden, verantwortlichen, der deutschen Sprache mächtigen Vertreter zu benennen und zur Verfügung zu stellen, der vom Auftragnehmer bevollmächtigt und verpflichtet ist, auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und verbindliche Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen.

6.4

Es ist ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der Bauüberwachung vorzulegen ist.

6.5

Die Ausschreibung ist in verschiedene Titel aufgeteilt mit zusätzlichen Vorbemerkungen und Hinweisen zu den ausgeschriebenen Positionen, deren Hinweise in den Kalkulationen zu berücksichtigen sind.

6.6

Gebäude- und Raumhöhen: Siehe Pläne der Anlagen und Positionen des Leistungsverzeichnisses. Im Gebäude werden seitens des Vermessers nach den Abbrucharbeiten bauseitig 1-2 Meterrisse je Geschoss angelegt.

7.0 Erschwernisse

7.1

Da das Telegrafenamt, sowie Treppenhaus 3 an der Grabenstraße, denkmalgeschützt sind und der Museumsbetrieb weiter aufrecht erhalten bleibt, müssen alle Arbeiten mit äußerster Vorsicht und in enger Abstimmung mit der Bauüberwachung durchgeführt werden. Schutzmaßnahmen sind in erforderlichem Umfang zu treffen. Unter Umständen ist mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.

Arbeitsunterbrechungen von bis zu 5 Stunden pro Unterbrechung, maximal jedoch 3 x während der gesamten Bauzeit, sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Bei längeren Abstimmungen muss der Auftragnehmer seine Arbeiten in anderen Teilbereichen der Baumaßnahme fortsetzen. Nach erfolgter Untersuchung steht der Teilbereich wieder für die weiteren Arbeiten zur Verfügung. Diese Flexibilität im Bauablauf wird nicht gesondert vergütet.

Die Arbeiten sind so einzuteilen, dass ausreichend Ausweicharbeiten zur Verfügung stehen.

7.2

Die Lärmbeeinträchtigungen müssen für benachbarte Einrichtungen, sowohl das Museum als auch die universitären Gebäude, so gering wie möglich gehalten werden. Der AN hat stets durch seine eigenen Überlegungen und Vorschläge am Erreichen des Erstellungsziels mitzuwirken.

7.3

Sämtliche Baustellenzugänge sind ständig geschlossen zu halten.

7.4

Kampfmittel: (gekürzt)

7.5

Aufgrund der räumlichen Enge und der Nähe zum denkmalgeschützten Museumsbereich ist davon auszugehen, dass Materialien, v.a. brennbare Materialien, nicht in der Nähe des Museums gelagert werden können. Die eigene Baustellenlogistik ist darauf abzustimmen.

7.6

Der Bauablauf, Arbeits-, Geräte- und Materialeinsätze und Montagen sind auf die Vorpunkte abzustimmen und jederzeit zu beachten.

8.0 Brandschutz während der Ausführung

8.1

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Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 8.1

Der für die Baumaßnahme verantwortliche Bauleiter des AN hat den Brandschutz für sein Gewerk sicherzustellen.

8.2

Während der Bauarbeiten sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Auf das Merkblatt "Brandschutz bei Bauarbeiten" der Bau-Berufsgenossenschaft sowie des Verbandes der Sachversicherer wird hingewiesen. Im Gebäude dürfen brennbare Baustoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und mengenmäßig begrenzt gelagert werden. Dies gilt auch für Flüssigkeiten und Gase. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Gebäude zu entfernen. Für brennbare Abfallstoffe sind auf der Baustelle grundsätzlich nicht brennbare Großbehälter (Container) aufzustellen, der Abstand von baulichen Anlagen muss mindestens 10m betragen. Da der Platz am vorliegendem Bauvorhaben nicht zur Verfügung steht, sind die Entsorgungen täglich zu organisieren.

8.3

Bei feuergefährlichen Arbeiten, z. B. Schweißen, Schneiden und artverwandte Arbeitsverfahren sowie beim Umgang mit offenem Feuer in Verbindung mit brennbaren Stoffen sind Brandschutzposten einzuteilen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Auf die UVV; Schweißen, Schneiden und artverwandte Arbeitsverfahren (VBG 15) sowie das Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten der Bau-Berufsgenossenschaften wird hingewiesen. Die Schweißerlaubnis ist zwingend vor Ausführung beizubringen.

8.4

Die Brandmeldeanlage der Bestandsgebäude ist in Betrieb.

Sollten in Bestandsräumlichkeiten Arbeiten stattfinden, sind diese über die Bauüberwachung anzumelden.

Die entsprechenden Rauchmelderzonen werden dann außer Betrieb genommen. Es ist eine Brandwache zu stellen. Dies ist miteinzukalkulieren.

8.5 Brennbare Baustoffe dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht in der Nähe des denkmalgeschützten Museums gelagert werden.

Materialcontainer und Besprechungscontainer sind mit Funkrauchmelder auszustatten.

9.0 Vertragsgrundlagen / Vorschriften / Bestimmungen

9.1

Vorschriften/Bestimmungen: Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen, der VOB, der LBO NRW, AVV Baulärm, den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden, den Arbeitsschutzbestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten inhaltlich in ihrer jeweils neusten Fassung als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.

9.2

Alle Eignungs-, Überwachungs- und Kontrollprüfungen sind nach den jeweils geltenden Vorschriften durchzuführen und die Ergebnisse der Bauleitung auszuhändigen. Es dürfen nur güteschutzüberwachte Materialien mit den entsprechenden Zulassungen eingebaut und verwendet werden. Diese Nachweise werden nicht gesondert vergütet und sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten.

10.0 WC-Anlagen

Sanitärcontainer mit 1 wöchentlicher Reinigung sind vor Ort (entlang der Alten Post-Straße) werden seitens des AN Baustelleneinrichtung gestellt und organisiert.

11.0 Baustrom und Bauwasser

Die Herstellung des Baustromanschlusses an zentraler Stelle erfolgt.

Die Zuleitung zu den Verbrauchsstellen ist Sache des Auftragnehmers. Alle Leitungen, Kabel und Zubehör müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Eine Baubeleuchtung der Verkehrswege wird durch das Gewerk Elektro gestellt.

Der Bauwasseranschluss ist ebenso bauseits hergestellt.

12.0 Gerüste

Sämtliche Gerüste zur Erstellung der eigenen Leistungen sind, sofern nicht anders beschrieben, durch den Auftragnehmer in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

Geschosshöhen siehe Schnitte.

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Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Geschosshöhen siehe Schnitte.

13.0 Baukran

Es wird bauseits kein Kran gestellt.

Der Einsatz eigener Hebewerkzeuge ist auf die jeweilige Ausführung abzustimmen, in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

14.0 Sonstiges

14.1

Die vollständige Konstruktionsplanung sowie die Werk-, Montageplanung ist soweit erforderlich durch den AN für das an ihn beauftragte Gewerk zu erstellen. Sämtliche dem Leistungsverzeichnis beigefügte Zeichnungen dienen zur Beschreibung der Bauteile sowie der Kalkulationshilfe für den Bieter und ersetzen nicht die eigene Konstruktionsplanung, bzw. die Werkstatt- und Montagezeichnungen. Dem Architekten/Planer sind vor der Ausführung der Arbeiten Systemdetails, Datenblätter, Zulassungen und Ausführungsbeschreibungen zu übermitteln, diese sind abzustimmen.

14.2

Toleranzen: Sofern Maße in den Plänen angegeben sind, sind diese stets vor Ort im Bestand zu überprüfen, da Toleranzen vorhanden sind können. Vorgegebene Fluchten gelten stets vor Maßangaben.

14.3

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

14.4

Der AG schließt eine Bauwesen/Bauleistungsversicherung ab.

Kalkulationshinweis

Alle vorbeschriebenen Vorbemerkungen und ZTV´s sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und sind in die Einheitspreise des Angebotes einzukalkulieren. Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

  1. Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung (BaustellV), die Vertragsbestandteil und von jedem Auftragnehmer durch Unterschrift anzuerkennen ist. Die BaustellV ist Bestandteil dieser Ausschreibung und entspricht den allgemeinen Regeln und Vorschriften und ist entsprechend zu beachten und anzuwenden.

  2. Der Bauherr hat zum Zweck der Umsetzung der BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt, die Verantwortung obliegt weiterhin dem Bauherren, siehe Baustellenverordnung §3, Abs. 1a.

  3. Der SiGeKo wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Seinen Informationen und Unterrichtungen zur Abstellung von Mängeln ist unverzüglich Folge zu leisten.

  4. Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf gegenseitige Gefährdung, sowie Schutzmaßnahmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind mit dem SiGeKo abzustimmen. Evt. zusätzlich erforderlich werdende Kontrollbegehungen des SiGeKo, die einzelne Auftragnehmer zu verantworten haben, werden dem betreffenden Unternehmen in Rechnung gestellt.

  5. Jeder Arbeitsunfall ist der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zu melden, siehe SGB 7.

  6. Die auf der Baustelle anwesenden Firmen haben untereinander einen Koordinator nach UVV "Grundsätze der Prävention", sowie nach Arbeitsschutzgesetz zu bestimmen.

  7. Gemäß der BaustellV wird ein SiGe-Plan erstellt. Die Regelungen sind für alle auf der Baustelle tätigen Firmen Vertragsbestandteil und sind zwingend einzuhalten. Der SiGe-Plan wird auf der Baustelle sichtbar ausgehängt.

  8. Sämtliche gemäß UVV, sowie geltenden Gesetzen und Verordnungen, erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind unmittelbar und parallel mit den Arbeiten aus- bzw. durchzuführen und gemäß Anweisung/Unterrichtung der Objektüberwachung des Architekten und des SiGeKo´s vorzuhalten, einschließlich eventuell erforderlicher Wartung und Reparatur.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG: allgemeine Grundpflichten), sowie §5, seine Arbeitsbedingungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und

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Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbESUcRhG: allgemeineEUR Grundpflichten), sowie §5, seine Arbeitsbedingungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und diese nach § 6 zu dokumentieren, damit rechtzeitig Gefährdungen abgestellt werden können.

  1. Jeder Auftragnehmer hat die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauzeit auf der Baustelle gemäß ARS A4.3 und gem. 3. Abschnitt UVV 1 einzuhalten.

Folgende Unterlagen müssen dem SiGeKo mind. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden:

Bei Nicht-Einreichen der Unterlagen behält sich der Auftraggeber vor, die Arbeiten vor Ort zu untersagen.

Verzögerungen im Bauablauf und Behinderungen anderer Gewerke werden dem AN angelastet.

Baustelleneinrichtungsplan Gefährdungsbeurteilung der Firma gem. §5 und §6 des ArbSchG Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, auf gesondertes Verlangen Angabe der Nachunternehmer (Name, Anzahl der Beschäftigten, Einsatzdauer) Unterweisungsnachweis der Beschäftigten Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten auf der Baustelle, je Firma ab 20 Mann Angabe der Namen der Ersthelfer auf der Baustelle (min. 10 % der anwesenden Beschäftigten) Anlagenverzeichnis der Planunterlagen zum Leistungsverzeichnis Anlagenverzeichnis der Planunterlagen zum Leistungsverzeichnis :

01 Allgemein:

Baustelleneinrichtungsplan: MGS_5_ARC_X_BSE_XXX_003_N

02 Bauzeiten / Baustellenablauf:

Bauzeitenplan: 250717_MGS Bauzeitenplan

03 Architektenpläne:

04 weitere Vereinbarungen:

Hinweise BNB: Bewertungssystem nachhaltiges Bauen

Hinweise: Mindestanforderungen staubarmes Arbeiten auf Baustellen

BNB_BN2015_521_Auszug

Tabelle Steckbrief 116

Baustellenverordnung + Baustellenordnung

T. Technische Vorbemerkungen T.1 Einleitung

Die im Folgenden beschriebenen technischen Bedingungen sind vom Auftragnehmer (AN) bei der Ausführung von Projekten, Pauschalleistungen und beauftragten Einzeltätigkeiten stets zu beachten. Ausnahmen hiervon sind lediglich nach Vorgabe durch den Auftraggeber (AG) zulässig.

Die technischen Bedingungen erfordern eine stets qualitativ und fachlich hochwertige, gleichbleibende und normgerechte Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der audiovisuellen Kommunikationstechnik. Insbesondere bei der Ausführung der in diesem LV beschriebenen Leistungen, sind die technischen Bedingungen als Grundlage für die Auslegung des Systemdesigns (Auswahl der Komponenten) und die erforderlichen Leistungen zur Installation und Inbetriebnahme zwingend heranzuziehen.

T.2 Auswahl und Angebot von Komponenten

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Planungsfabrikate im Systembreich "Beschallungsanlage", stellen eine verbindliche und eindeutige Vorgabe dar. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde die passgenaue Integration der Komponenten in Wand- und Deckennischen, mit Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten konzipiert und geplant. Die angegebenen Planungsfabrikate bilden den vom AG geforderten Umfang in Qualität, Funktion und Budget ab und sind im Hinblick auf die Integration, sowie den Funktionsumfang und die Inbetriebnahme des Gesamtsystems ausgelegt. Die

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Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge örtlichen GEinheit egebenheiten konzipiert und geplant. Die angegebeneEinheitspreis inGesamtpreis in ate bilden den EUR
n Planungs EURfabrik

Nr.) vom AG geforderten Umfang in Qualität, Funktion und Budget ab und sinEdU Rim Hinblick aufE UdRie Integration, sowie den Funktionsumfang und die Inbetriebnahme des Gesamtsystems ausgelegt. Die Fabrikatsangaben für diese Komponenten sind daher vom Bieter in seinem Angebot entsprechend zu berücksichtigen.

Die technischen Daten der LV-Positionen sind als Mindestanforderungen an die Qualität der Geräte/den Leistungsumfang zu verstehen. Geforderte Zulassungsbescheinigungen sind auf die gesamte zu installierende Funktionseinheit und deren Montage beziehen und nicht nur auf Teilbereiche.

Der Auftraggeber legt Wert auf eine produktneutrale Ausschreibung. Sofern in diesem Leistungsverzeichnis Leitfabrikate bzw. genau bestimmte Produkte angegeben werden, handelt es sich um "unechte" Produktvorgaben (OLG Düsseldorf 2013), die es den Bietern erleichtern sollen, den Beschaffungsbedarf zu erkennen.

Dementsprechend sind technisch, wirtschaftlich, funktional und optisch gleichwertige andere Produkte zulässig und aus Wettbewerbsgründen auch erwünscht. Gleichwertige Fabrikate und Typen sind ausdrücklich zugelassen. Diese sind in den dafür vorgesehenen Feldern aufzuführen.

Wird das Leitfabrikat gewählt, ist auch dieses in die Felder einzutragen.

Die Auswahl der AV-Komponenten muss unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Betriebsdauer, Lebensdauer und Recyclingfähigkeit getroffen werden.

Es besteht die Forderung nach Homogenität innerhalb des Gesamtsystems. Dementsprechend ist gefordert innerhalb der Funktionsbereiche z.B. Intercomsysteme, Funkmikrofonie, Beschallungssysteme etc. jeweils die gleichen Hersteller einzusetzen. Die Forderung besteht auf Grund der Betreuung der Systeme durch den technischen Support. Eine betriebswirtschaftlich sinnvolle technische Betreuung ist nur möglich, wenn das technische Personal nicht auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Komponenten geschult werden muss und eine Ersatzteilvorhaltung im geringen Umfang ermöglicht wird.

Unklarheiten, Fehler oder Defizite im Leistungsverzeichnis, sowie für die geforderte Qualität und den Funktionsumfang fehlende, den Anforderungen nicht entsprechende oder nicht lieferbare Komponenten sind vom Bieter in Form einer offiziellen Bieterfrage an die zuständige Vergabestelle rechtzeitig und noch während der Angebotsphase zu benennen.

Positionen, für die der Bieter Produkte anbietet, deren Ausstattung und technische Beschaffenheit nicht aus den über die im Angebot getätigte Hersteller- und Typenangabe frei abruf- und verfügbaren Herstellerdatenblättern zweifelsfrei ersichtlich sind, bzw. nachvollzogen werden können (z. B. Sonderbauten, Geräte mit optionalen Erweiterungen, etc.), sind durch den Bieter, zusätzlich zur Hersteller- und Typenangabe, mit technischen Datenblättern zu ergänzen.

Formulierungen, wie z. B. "Sonder", oder "Sonderbau", in der Hersteller- oder Typenangabe der Bietertextergänzung dieser Angebotsabfrage, sind ohne ein ergänzendes Datenblatt nicht zulässig.

Die Datenblätter müssen der entsprechenden LV-Position eindeutig zugeordnet werden können (z. B. durch Angabe der betreffenden Ordnungszahlen). Aus den Angaben der Datenblätter muss zu dem eindeutig ersichtlich sein, dass das angebotene Produkt die in der Position des LV geforderten Funktionen und Mindestqualitäten einhält oder übertrifft.

Die Datenblätter sind zwingend zusammen mit dem Angebot fristgerecht einzureichen.

T.3 Vorgaben zur Ausführung

Grundsätzlich hat der AN die Ausführungsart seiner Arbeiten selbst zu wählen. Die Arbeiten sind gemäß den Vorgaben aus dem Lastenheft -Installation- durchzuführen. Alle technischen Baugruppen müssen sämtliche Maßnahmen, die zur Funktionssicherung notwendig sind, wie zum Beispiel Überspannungsschutz, passive oder aktive Belüftung, etc., beinhalten.

Die Abstimmung und Koordinierung zur Zugänglichkeit der Räume muss mit der zuständigen vom AG eingesetzten Person bzw. der Baustellenorganisation und dem Fachplanungsbüro erfolgen. Der AN hat eine intensive Koordination mit anderen Gewerken, insbesondere Elektrotechnik und Trockenbau sowie der Architektur und dem Möbelbau durchzuführen.

Es gelten die für die Baustelle aktuellen Vorgaben zu Brandschutz, Baustellenorganisation und Baulogistik. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Sicherheitsvorschriften sowie Arbeitsschutzrichtlinie sind jederzeit zu beachten. Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Einrichtungen und Personen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und obliegen dem Auftragnehmer.

T.4 Leistungsumfang

Die Leistung umfasst die komplette Lieferung und funktionsfähige Montage, geforderte und erforderliche Messungen, Programmierungen, Inbetriebnahmen, Einweisung und Dokumentationen der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Leistungen, einschließlich allem Zubehör, insbesondere Klein- und Befestigungsmaterial, sowie den notwendigen Nebenleistungen. Die Anlage ist betriebsfertig und voll funktionsfähig an den AG zu übergeben.

Positionen, mit der Forderung nach "Liefern und Montieren" hat der Bieter in seiner

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Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Positionen, mit der Forderung nach "Liefern und Montieren" hat der Bieter in seiner Angebotskalkulation mit folgendem Leistungsumfang zu berücksichtigen:

Das "Liefern" umfasst alle Aufwendungen der eigenen Logistik, Transportkosten zur Baustelle, Lagerhaltungskosten im gemäß Terminplan definierten Bauablauf, sowie die unter T.18 d/e/f beschriebenen Vorgaben.

Das "Montieren" umfasst die mechanische Installation der Komponenten an dem dafür vorgesehenen Ort unter Berücksichtigung der Vorgaben aus T.6, inkl. dem Herstellen des elektrischen und signaltechnischen Anschlusses, sowie die Durchführung eines Gerätechecks (Überprüfung auf Vollständigkeit, Fehlerfreiheit und Funktionstüchtigkeit) der beschriebenen Einheiten.

Grundsätzlich ist sowohl das Auf- und Abbauen als auch die Vorhaltung der notwendigen Hilfs- und Arbeitsmittel z. B. Hebezeuge, Hubbühnen, Leitern und Gerüste etc. zur Einbringung und Montage der Anlagenteile und Geräte in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es sind vom AN eigene, jährlich geprüfte Leitern und Arbeitsgerüste mit einer der Arbeitshöhe entsprechenden Zulassung einzusetzen.

Die maximale Arbeitshöhe in diesem Projekt, beträgt ca. 3,5 m.

T.5 Qualitätsanforderungen

Die Anlagen sind entsprechend den aktuellen einschlägigen DIN- und EN- Normen und Richtlinien sowie nach den Vorgaben des AG und den dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Lastenheften zu errichten. Die einschlägigen Fachnormen und Vorschriften sind einzuhalten. Zusätzlich zu den einschlägigen DIN- EN- Normen und VDI/VDE Bestimmungen gelten:

Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Regeln UVV Arbeitsstättenrichtlinien Versammlungsstättenverordnung Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Betreffende ICE- und IEEE- Normen Best Practice CTS-I AVIXA Richtlinien und Vorgaben der Hersteller europäische Zertifizierungen zur Nachhaltigkeit Zur Verfügung gestellte Lastenhefte zu dieser Leistungsbeschreibung

Technische Bedingungen

Dieser Leistungsbeschreibung liegen folgende Teile der VOB zu Grunde:

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - DIN 1961 VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen - ATV DIN 18299

Es gelten folgende Normen, Vorschriften und Merkblätter:

Allgemein anerkannten Regeln der Technik Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt Der Auftragnehmer hat alle Untergründe auf Tragfähigkeit und Eignung entsprechend DIN 18350 zu überprüfen. Bedenken gegen die angetroffenen Untergründe, insbesondere bei größeren Unebenheiten (größer als nach DIN 18202 zulässig), Ausblühungen, Spannungs- und Setzrissen sowie nichttragfähigen Flächen oder zu hoher Baufeuchtigkeit, sind dem Auftraggeber unverzüglich vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Dauer seiner Arbeiten ggf. zum Einsatz kommende Gerüste benutzungssicher im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften vorzuhalten. Sämtliche Arbeiten verstehen sich einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien und der erforderlichen Nebenleistungen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis anders vermerkt.

Insbesondere für die Pflichtenhefte gelten die Richtlinien und Normen:

DIN 69901-5 VDI Richtlinie 2519 V-Modell XT

Der AN hat sich ausreichend über die einschlägigen Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen etc. zu unterrichten und diese in jedem Falle einzuhalten.

T.6 Befestigungsmaterial

Es gelten die Vorgaben im

Lastenheft -Montage / Installation-

T.7 Leitungen und Leitungsinstallation

Die wesentliche Infrastruktur der AVK-Technik basiert auf einer TCP/IP-Signalübertragung. Der

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Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die wesentliche Infrastruktur der AVK-Technik basiert auf einer TCP/IP-Signalübertragung. Der Kabelzug, sowie die Terminierung und Messung von Leitungen erfolgt bauseitig. durch das Gewerk Elektrotechnik. Die für die AVK-Technik geforderten Mindestqualitäten wurden dabei berücksichtigt.

Es gelten die Vorgaben in den folgenden Vorbemerkungen zur Verkabelungsinfrastruktur und im

Lastenheft -Montage / Installation-

In den Gerätepositionen muss der Einbauzuschlag auch die Kosten aller notwendigen Kleinteile, Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen enthalten. Die Verbindungen, inkl. Patchkabel, Patchfelder, Buchsen und Stecker sind geschirmt auszuführen, mit Paarschirm und Gesamtschirm. Die Verbindung zwischen den Quellen und den Senken erfolgt mittels zur verbauten Anschlusstechnik und zum System kompatiblen passenden Patchkabeln oder über die vorhandene Verkabelung.

T.8 Messung von Leitungen

Übernahme Verkabelungsleistungen

Sofern der AN seine Leistung über die Errichtung eines Systems teilweise oder gänzlich auf Kabel im Bestand aufsetzt, ist es seine Verantwortung alle Bestandskabel hinsichtlich Ihrer Verwendbarkeit für den geplanten Einsatz messtechnisch zu prüfen und das Ergebnis in Form eines Messprotokolls zu dokumentieren. Das Dokument wird in Folge Teil der Dokumentationsunterlagen. Zu den Tätigkeiten der Prüfung der Bestandskabel zählen eine Sichtkontrolle auf Vollständigkeit, die Prüfung und bei Bedarf Zuordnen von Kabelendpunkten zueinander, das Ausführen von notwendigen Beschriftungen, die Prüfung des Abschlusses.

Auftretende technische Einschränkungen, Störungen und Defekte von vorgesehenen Leitungen, die eine Verwendung im Betrieb der Anlage ausschließen, sind vom AN im Rahmen der Protokollierung gegenüber dem AG unverzüglich zu kommunizieren.

Messverfahren für KAT-Datenleitungen

Es gelten die Vorgaben im

Lastenheft -Montage / Installation- und im Lastenheft -Netzwerk-

Messverfahren für andere Leitungsarten

Allgemeine, nicht auf Daten basierende Leitungen der Medientechnik wie Lautsprecherkabel, NYM- Leitungen für die Steuerung motorbetriebener Lifte, Audiosignale, Mikrofonkabel und weitere sind anhand einer einfachen Durchgangsmessung aller Einzelleitungen und – sofern vorhanden - gegen Masse zu prüfen. Mischleitungen, die KAT-Datenleitung(en) und andere einfache Leitungen enthalten werden unter Beachtung der beschriebenen Vorgaben zu KAT-Datenleitungen und der hier genannten Durchgangsprüfung separat und damit spezifisch betrachtet und geprüft. Für dieses Messverfahren ist die erfolgreich durchgeführte Durchgangsmessung aller Einzelleitungen eines Kabels und - sofern vorhanden – die Messung gegen Masse (Widerstand gegen unendlich) je Einzelader und Messerfolg vom AN zu dokumentieren. Bei KAT-Datenleitungen in Mischleitungen gelten die im KAT-Messverfahren beschriebenen Vorgaben.

T.9 Kennzeichnungen

Es gelten die Vorgaben im

Lastenheft -Montage / Installation-

T.10 Bild- und Tonformate

Alle angebotenen Bild- und Tonsignal verarbeitenden Geräte müssen, wenn nicht innerhalb der Position anders beschrieben, mindestens folgende Formate vollumfassend verarbeiten und verlustfrei in Echtzeit übertragen können:

Eingangsauflösungen DVI/HDMI/DisplayPort: 1280x720@50Hz (720p50), 1280x720@60Hz (720p60), 1280x768@60Hz, 1280x800@60Hz, 1280x960@60Hz, 1280x1024@60Hz, 1360x768@60Hz, 1365x1024@60Hz, 1366x768@60Hz, 1400x1050@60Hz, 1440x900@60Hz, 1600x900@60Hz, 1600x1200@60Hz, 1680x1050@60Hz, 1920x1080@24Hz (1080p24), 1920x1080@25Hz (1080p25), 1920x1080@50Hz, 1920x1080@60Hz, 1920x1200@60Hz, 2048x1080@24Hz, 2048x1152@60Hz, 2560x1440 WQHD, 2560x1600@60Hz , 3840x2160 4K UHD@60Hz, 4096x2160 DCI 4K@60Hz und alle gemäß HDMI 2.0 spezifizierten Auflösungen bis zu einer Bandbreite von 600 MHz Pixelclock.

Eingangsauflösungen interlaced:

DVI/HDMI/DisplayPort: 720x480@30Hz (480i), 720x576@25Hz (576i), 1920x1080@25Hz (1080i25), 1920x1080@30Hz (1080i30)

Tonformate:

2ch PCM, Stereo Audio, Mono Audio

Steuerungs- und Verschlüsselungsdaten:

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Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Steuerungs- und Verschlüsselungsdaten:

EDID, HDCP 1.3 und 2.2

Aus Gründen der Zukunftssicherheit sind alle lokalen und zentralen Signalübertragungskomponenten für 4K und HDCP2.2 auszulegen.

T.11 Bild und Ton Übertragungs- und Bearbeitungssystem

Um die maximale Qualität der Bild- und Tonsignale zu erreichen, ist eine Wandlung der Signale (analog zu digital oder digital zu analog) ausschließlich am Eingang bzw. Ausgang der Signalstrecke erlaubt. Die Signalübertragung erfolgt über KAT.7 Leitungen mit KAT. 6A Anschlusstechnik über ein AVoIP-Streamingsystem. Die Übertragungskomponenten müssen dafür eine 4K60 4:4:4 inkl. HDCP2.2 AV-Übertragung über ein Standard-Gigabit-Ethernet ermöglichen.

Sämtliche Bildeingänge müssen über integrierte Sync-Sensoren verfügen. Diese erkennen, ob und welche Signale (analog, digital, Auflösung, Frequenz, …) am Eingang/Ausgang anliegen. Diese Informationen werden der Steuerung und somit dem Nutzer übergeben. Automatische Bedienabläufe sind somit möglich (z. B. Notebook steckt am Tischtank ein, das System erkennt ein Signal und startet das Display, dimmt die Beleuchtung etc.) und erhöhen den möglichen Bedienkomfort wesentlich. Automatisierte Bedienabläufe werden in den Pflichtenheften festgeschrieben und erläutert und werden somit Bestandteil der Programmierung. Alle systemrelevanten Informationen (Bildauflösung der Quelle, Synchronitätsfehler etc.) müssen im System auswertbar sein.

Das Signalübertragungssystem muss in der Lage sein, verschlüsselte Informationen mittels HDCP zu verwalten und bildet eine Schnittstelle zwischen Quelle und Senke. Durch eine ständig aufrechterhaltene Kommunikation ist die Wartezeit beim Umschalten von digitalen Signalen auf ein Minimum reduziert. Ebenfalls müssen über das System sämtliche HDCP Limits (Anzahl der Senken, die von einer Quelle das Signal erhalten kann) ermittelt bzw. verwaltet werden können. Diese Angaben müssen an die Überwachungssoftware übermittelt werden und stehen dem technischen Support zur Verfügung. Zudem ist bei Überschreitungen des Limits eine Meldung auf dem Bediendisplay zu generieren, damit der Nutzer über den Grund der Fehlfunktion informiert wird. Über die EDID Daten wird die bestmögliche Auflösungen von Quellen und Senken ermittelt. Die EDID Daten pro Gerät und Verbindung werden dem technischen Support visualisiert und die bestmögliche Verbindung wird automatisch ermittelt. Manuelle Veränderungen müssen jederzeit möglich sein. Tonformate von Quellen können individuell an verschiedenen Senken ausgegeben werden. Dabei wird das in der Gruppe maximal mögliche, darstellbare Format an die Senken verteilt. Das System muss in der Lage sein, sämtliche verschlüsselte Informationen zu übertragen, sodass ein störungsfreier Betrieb von verschlüsselten Bild- und Tonsignalen möglich ist.

Alle beschriebenen Vorgänge zur Bedienung oder Nutzung der Komponenten oder der Übermittlung der Statusmeldungen werden Bestandteil der Programmierung und sind in den zu erstellenden Pflichtenheften aufzunehmen.

Es sind explizit auch Apple-Komponenten zu testen und das Ein-/Ausschalten der HDCP Kommunikation bei Nutzung von Apple-Komponenten ist zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist auf den PC-Bedienoberflächen des technischen Supports und im Administrationsbereich der Touchpanel zu realisieren. Die Abnahme erfolgt mit Funktionstests von Windows- und Apple-Komponenten.

Die Signalsenke muss bei einem Quellenwechsel einen automatischen Bildabgleich durchführen.

T.12 EDID-Management und Skalierung

Es gelten die Vorgaben im

Lastenheft -Video-

T.13 Messungen Anzeigesysteme

Es gelten die Vorgaben im

Lastenheft -Video-

T.14 Beschallungsanlage

Es gelten die Vorgaben im

Lastenheft -Audioprogrammierung und Einmessung-

Alarmierungsfall

Im Alarmierungsfall durch die BMA dürfen Alarmierungsmeldungen und -töne nicht von Audiosignalen der Medientechnik überlagert werden. Daher wird gefordert, dass die Beschallungsanlage ausgelöst durch eine Schnittstelle zur BMA ausgeschaltet wird.

T.15 Steuerungssystem

Es gelten die Vorgaben im

Lastenheft -Programmierung AV-Steuerungssystem-

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 13 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

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EUR

Nr.) EUR EUR Lastenheft -Programmierung AV-Steuerungssystem-

T.16 Software und Firmware

Alle Komponenten sind bei Inbetriebnahme mit der aktuellsten, vom Hersteller freigegebenen Firmware einzurichten. Eine Ausnahme kann mit Nachweis durch den AN und nach Freigabe des AG oder des Fachplaners erfolgen, wenn der Betrieb eines Geräts nur mit Einsatz einer älteren Firmware gewährleistet werden kann. Die Regelung betrifft insbesondere Geräte mit kabelgebundener und drahtloser Netzwerkanbindung für die Einhaltung und Wahrung einer höchstmöglichen IT-Sicherheit sowie einem dem aktuellen Stand der Technik möglichen Funktionsumfang. Alle Firmwarestände sind als Bestandteil der Dokumentationsunterlagen zu dokumentieren und aufzulisten.

In diesem LV geforderte Softwarelizenzen sind an dieses Bauvorhaben gebunden und gehen nach Abnahme an den AG über. Explizit sind ausschließlich Vollversionen der angebotenen Softwares zugelassen. Umfangs- oder zeitraumbegrenzte Versionen werden, wenn nicht anders in der jeweiligen Position beschrieben, nicht berücksichtigt.

Eine installationsfähige Version der Software sowie eine Backup-Sicherungskopie des aufgesetzten und konfigurierten Systems ist auf einem dauerhaften Datenträger anzufertigen und zu übergeben. Alle Firmwarestände sind als Bestandteil der Dokumentationsunterlagen zu dokumentieren und aufzulisten. Der Datenträger wird Bestandteil der Dokumentationsunterlagen.

T.17 Datenschutz / Sicherheit Alle möglichen Sicherungsmaßnahmen in den Komponenten der AV-Kommunikationstechnik sind in jedem Fall zu aktivieren. Einzusetzende Passworte sind in Güte und Komplexität im Vorfeld mit dem AG und dem Fachplaner zu definieren. Die Beibehaltung der Standardeinstellung des Auslieferungsstands ist nicht zugelassen. Die Zugriffsdaten sind zu dokumentieren und dem AG zusammen mit der Dokumentation zu übergeben.

Im Rahmen der Erstellung der Pflichtenhefte zur Steuerungsprogrammierung und Netzwerk Einrichtung ist ein Datenschutz- und Sicherheitskonzept in Abstimmung mit dem AG und dem Fachplaner zu erarbeiten.

T.18 Projektorganisation

Mit dem am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen.

Der AN hat die Anforderungen gemäß den Richtlinien für "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" (BNB) für die von seinem Leistungsbild betroffenen Elemente einzuhalten, u. a.:

Wertstoffoptimierte Baustelle Lärmarme Baustelle staubarme Baustelle

Neben den hier beschriebenen Regelungen und Pflichten zum Baustellenbetrieb, können weitere, darüber hinausgehende Regelwerke (Hausordnung, Baustellenordnung, BNB, etc.) durch den AG für diese Baumaßnahme gefordert werden. Diese haben ebenfalls Gültigkeit und sind zu befolgen. Der AN hat sich darüber vor Beginn der Maßnahme zu informieren.

a Projektleitung und Bauleitung

Der AN hat für die Durchführung, der gemäß dieses LVs von ihm geforderten Leistungen dieses Projektes, sein Projektteam und sein Projektmanagement zu organisieren.

Die Projektleitung dient als zentraler Ansprechpartner für die Kommunikation zwischen dem AG, bzw. dem Fachplaner und dem Projektteam des AN während der gesamten Zeit des Projektablaufes.

Die Projektleitung und die örtliche Bauleitung des AN ist bei Auftragserteilung namentlich zu benennen und darf nur mit Zustimmung des AG gewechselt werden. Neben der Projekt- und Bauleitung, hat der AN ebenfalls einen oder mehrere Stellvertreter zu benennen und deren Kontaktdaten ebenfalls zu übermitteln.

Zeiten, in denen während des Projektablaufes eine Nichterreichbarkeit gegeben ist, sind vom Projektleiter mit allen Beteiligten abzustimmen und müssen schriftlich angezeigt werden. Für diese Zeiten müssen vom AN zudem Notfallrufnummern eingerichtet und bekanntgegeben werden.

Das Hausrecht obliegt dem AG, demzufolge sind sämtliche Maßnahmen mit dem AG abzustimmen und Personenlisten der Projektbeteiligten an den AG zu übergeben. Insbesondere beim Einsatz von "Fremdfirmen" ist eine Zustimmung des AG erforderlich.

b. Geheimhaltungspflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über sämtliche im Rahmen der Projektabwicklung bekannt werdenden Informationen Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Die Nennung des Projekts als Referenz ist ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung durch den AG zulässig.

c. Montagepläne

Es gelten die Vorgaben im

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MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Es gelten die Vorgaben im

Lastenheft -Werk- und Montageplanung-

d. Gebäudeschutz / Bauteilschutz Sämtliche Einbringungs- und Montagemaßnahmen sind mit höchster Sorgfalt durchzuführen. Vor Beginn der Arbeiten sind die Räumlichkeiten, Zugänge, Anfahrtswege, etc. durch den AN zusammen mit dem AG und dem Fachplaner zu begutachten. Es sind bei den Arbeiten geeignete, stabile und hochbelastbare Schutzmaßnahmen für z.B. Böden, Möbel, Wände, Decken, etc. vorzusehen. Diese sind temporär, reversibel und rückstandsfrei einzubringen, um zu jedem Zeitpunkt der Arbeitsphasen Beschädigungen am Bestand zu vermeiden. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstige Sach- und Personenschäden, welche durch den AN, bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN beauftragte Personen verursacht werden, haftet der AN auch Dritten gegenüber.

Installierte Komponenten sind bis zur Abnahme vollumfänglich zu schützen.

Die Schutzmaßnahmen sind Teil der sog. „Sowieso“-Kosten und werden nicht separat vergütet. Beschädigungen gehen voll zu Lasten des Verursachers.

e. Baustelleneinrichtung

Die Baustelleneinrichtung muss alle örtlichen Begebenheiten berücksichtigen. Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren. Es besteht in der Regel nur eine begrenzte Möglichkeit für die Baustelleneinrichtung. Abstellmöglichkeiten für Baustellenfahrzeuge und Container im Baustellenbereich für den Zeitraum des Leistungsumfanges des AN, sind durch den AN mit dem AG, bzw der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Darüber hinaus, hat der AN Abstimmungen, unter Mitwirkung der Bauleitung, bzw. des AG mit den zeitgleich tätigen Gewerken zu treffen.

Es sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TBRA) einzuhalten. Des Weiteren sind die gültigen Standardwerke der BGBAU, der berufsgenosenschaftlichen Vorschriften BGV, Regeln BGR, Informationen BGI, Grundsätze BGG, sowie die BGR 500 als Ersatz für zurückgezogene Vorschriften zu berücksichtigen. Zur Orientierung wird auch auf die VDE, VDI hingewiesen.

Einrichten, Vorhalten über die gesamte Bauzeit sowie Räumen der Baustelle und Wiederherstellung des Geländes einschl. Entfernung von Fundamenten und Verunreinigungen, gem. der Vorbemerkungen & ZTVs sowie mit folgenden inbegriffenen Leistungen:

Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplanes und Abstimmung mit der Bauleitung Herrichten der erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze; Aufstellung und Vorhaltung von eigenen Kran- und/oder Schrägaufzügen über den bauseitigen Kran gemäß: Pkt 13 ´Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis & Kalkulationshinweise´ hinaus. Gestellung, Vorhaltung von eigenen Gerüsten über die bauseits gestellten Gerüste gem. vor: Pkt 12 hinaus notwendige Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel; Material-Vorhaltekosten Lohnkosten Kosten für die Errichtung und Vorhaltung der Einrichtungen für Baustromversorgung, Wasserversorgung und Sanitäreinrichtungen gem. der Technischen Vorbemerkungen & Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Personalkosten; alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat; insbesondere Schnurgerüste und Einmessarbeiten, sofern nicht nach DIN 18299 gesondert ausgeschrieben; Auf die beengte Baustelleneinrichtungsfläche angepasste Schutt- und Müllentsorgung Hinweise zur Einhaltung der BNB-Regelungen (nachhaltiges Bauen) Hinweise zur Einhaltung der Staub- und Lärmarmen Baustelle

f. Materiallagerung und Transport

Es wird darauf hingewiesen dass die Lagermöglichkeiten von Baustoffen und Geräten auf der Baustelle begrenzt sind. Notwendige kurzfristige Lagerung von Baustoffen und Geräten ist rechtzeitig mit der Bauleitung, bzw. dem AG abzustimmen. Bei Zuwiderhandlung ist der AG berechtigt, Materialien/Geräte zu Lasten den AN umsetzen, bzw. Abfahren zu lassen. Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN zu beschaffen. Die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.

Die Lagervorschriften der Materialhersteller sind einzuhalten.

Materialtransport ist grundsätzlich zu den Verwendungsstellen, d. h. zum Verarbeitungs-/ Einbauort in die jeweilige Position mit einzukalkulieren, sofern nicht besondere Ansätze in der Position enthalten sind.

Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle.

g. Abfallentsorgung und Reinigung

Im Rahmen seiner Installationsarbeiten sorgt der AN für eine regelmäßige, bei hohem Aufkommen tägliche und nach Abschluss der Arbeiten abschließende Entsorgung der durch seine Tätigkeiten

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EUR

Nr.) Im Rahmen seiner Installationsarbeiten sorgt der AN für eine regelmäßEiUgRe, bei hohem AuEfUkRommen tägliche und nach Abschluss der Arbeiten abschließende Entsorgung der durch seine Tätigkeiten verursachten Verschmutzung. Dazu zählt insbesondere eine umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Umverpackungen gelieferter Komponenten sowie eine Beseitigung aller durch seine Tätigkeiten verursachten Verunreinigungen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind zwingend einzuhalten. Entsprechende Entsorgungsnachweise sind vom AN dem AG und der Fachbauleitung vorzulegen.

Nach Fertigstellung seiner Arbeiten und vor der Übergabe an den Auftraggeber hat der AN seine von ihm erbrachten Funktionseinheiten und von ihm genutzten Böden, Raumflächen und durch seine Verschmutzung betroffene Objekte abschließend zu reinigen. Der geforderte Umfang der Reinigung entspricht dem Maß der Verunreinigungen durch den AN, sodass der Reinigungszustand vor Beginn seiner Arbeiten wiederhergestellt wird, mindestens jedoch Reinigungsergebnisse, die vom AN durch Einsatz professioneller (Industrie-)Staubsauger und nebelfeuchtes Abwischen erreichbar sind.

Fallen parallel zu den Tätigkeiten des Auftragnehmers schmutz- und/oder staubverursachende Arbeiten von anderen Gewerken an hat der AN seine Geräte gegen diese Verschmutzung durch Abdeckungen oder angemessene Maßnahmen zu schützen. Die Forderung des Auftraggebers gegenüber dem AN nach einer abschießenden Reinigung seines Gewerks bleibt in jedem Fall bestehen.

Die Baustelle ist nach Beendigung der Leistung unverzüglich und ohne weitere Aufforderung zu räumen. Ausgenommen davon sind weiterhin benötigte Schutzeinrichtungen. Der AG, bzw. die Bauleitung ist berechtigt, nach Ablauf einer Tagesfrist die Verunreinigungen unter anteiligem Abzug der Kosten durch ein Nachfolgeunternehmen beseitigen zu lassen.

Alle notwendigen Arbeiten und Maßnahmen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

h Baubesprechungen

Der Projektleiter, bzw. seine Stellvertretung, hat an min. wöchentlich stattfindenden Bausitzungen, an Projektbesprechungen, sowie Abstimmungsgesprächen teilzunehmen. Es muss bei diesen Terminen von einer persönlichen Teilnahme, vor Ort ausgegangen weden.

Der Projektleiter ist verpflichtet, zur Dokumentation des Fortlaufs der Arbeiten auf der Baustelle, ein Bautagebuch zu führen und dies auf Verlangen dem AG oder der Fachbauleitung vorzulegen.

i. Voraussetzung für die Abnahme

Es gelten die Vorgaben im

Lastenheft -Abnahme-

j. Arbeitszeiten

Es gelten für den Erweiterungsbau grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen.

Für die Terminierung der Arbeiten im Bestand ist grundsätzlich von den Museumsöffnungszeiten auszugehen. Ausnahmen können abgestimmt werden:

MO.Geschlossen DI.11–18 Uhr MI.11–18 Uhr DO.11–20 Uhr FR.11–18 Uhr SA.11–18 Uhr SO.11–18 Uhr

Für die Arbeiten im Erweiterungsbau gelten die herkömmlichen Arbeitszeiten.

Abweichende Arbeitszeiten z.B. für lärmintensive Arbeiten sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Arbeitszeiten außerhalb der Geschäftszeiten des AG sind zu vermeiden. Im Bedarfsfall sind diese eigenständig schriftlich zu beantragen.

k. Ausführungstermine und Ausführungsfristen Der AN hat in Abstimmung mit dem AG und dem Fachplaner vor Beginn einer Maßnahme einen Terminverlaufsplan zu erstellen. Dabei sind alle Abläufe des Projektes zu berücksichtigen und relevante Meilensteine z.B. Übergabe von Planungsunterlagen, Montagebeginn etc. zu benennen. Vereinbarte Projektziele sind zwingend einzuhalten. Nicht vorhersehbare Ereignisse, die ggf. zu Projektverzögerungen führen, sind dem AG und dem Fachplaner unverzüglich zu kommunizieren. Der AN muss in solchen Fällen gemeinsam mit dem AG und dem Fachplaner aktiv Lösungen entwickeln, um Verzögerungen zu vermeiden.

Der Terminverlaufsplan ist durch den AN bei Projektverlaufsänderungen anzupassen.

l. Bewertungsmatrix

Die eingereichten Angebote der an der Ausschreibung teilnehmenden Bieter werden anhand einer Bewertungsmatrix im Zuge der Angebotsauswertung bewertet. Es gelten dafür die Angaben der

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 16 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

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EUR

Nr.) Die eingereichten Angebote der an der Ausschreibung teilnehmenden BieEtUeRr werden anhandE UeRiner Bewertungsmatrix im Zuge der Angebotsauswertung bewertet. Es gelten dafür die Angaben der dieser Angebotsaufforderung beigefügten Anlagen zur Bewertungsmatrix. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) ZTV 01

Als Einrichtungs- und Bewegungsfläche steht der im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Bereich zur Verfügung. Die Anlegung sämtlicher Lager und Bewegungsflächen für Hebezeuge, evtl. Unterkünfte, Materialien sind mit in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

ZTV 02

Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Werk- Montageplanung einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Dieser Plan ist mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einzuhalten. Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Magazine und Lagerplätze; Standorte der Krananlagen / Hebezeuge mit Angabe der Schwenkbereiche unter Berücksichtigung von Hindernissen, z. B. Freileitungen; Standorte von sonstigen stationären Baumaschinen und Anlagen; Wege für Geh- und Fahrverkehr;

ZTV 03

Bezogen auf die eigenen Arbeiten hat der AN mind.

1 x mal im Monat seine Zustandsberichte im Baustellen-Tagebuch von der Bauleitung abzeichnen zu lassen.

ZTV 04

Baustromversorgung gemäß :

´Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis & Kalkulationshinweise´

ZTV 05

Bauwasserversorgung gemäß :

´Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis & Kalkulationshinweise´

ZTV 06

Der AN hat die Baureinigung seiner Arbeitsbereiche bis zum Abschluss der eigenen Arbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Bis zur Fertigstellung der Arbeiten sind die Baubereiche 1 x mal wöchentlich aufzuräumen.

ZTV 09

Der AN hat die aus seinem Gewerk herrührenden Schuttmengen auf eigene Kosten zu entsorgen. Werden auf Anweisung der Bauleitung Container für die Beseitigung von Schuttmengen aus Fremdgewerken gestellt, ist für die Mülltrennung Sorge zu tragen. Hinweis BNB Hinweis BNB

Es müssen für den Nachweis der Nachhaltigen Bauweise Steckbriefe nach BNB erfüllt werden. Hierzu sind entsprechende Nachweise und Mitwirkungen des AN erforderlich.

Es handelt sich um die Steckbriefe:

1.1.6: Planer-Teamseitig geführte Materialtabelle aller eingebauten Materialien mit den Kennungen der Grenzwerte für Schadstoffe, zu erreichender Wert: QN2

siehe Anlage

Mögliche Nachweisdokumente sind:

Gemische:

SDB, ggf. Herstellererklärung

Erzeugnisse:

Herstellerauskunft nach REACH,

Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung,

Produktkennzeichen, die SVHC ausschließen

5.2.1: Baustelle / Bauprozess

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 17 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 5.2.1: Baustelle / Bauprozess

Kriterien siehe BNB:

  1. Wertstoffoptimierte Baustelle

  2. Lärmarme Baustelle

  3. staubarme Baustelle

  4. Bodenschutz auf der Baustelle

Die einzuhaltenden Regelwerke sind in der Anlage "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" benannt, zusätzlich liegen die Mindestanforderungen für staubarmes Arbeiten bei.

Die inhaltliche Zuarbeit im Rahmen der Werk- und Montageplanung, der Ausführung und die Abschlussdokumentation sind in gesonderter Position erfasst. 1 Audiovisuelle Kommunikationstechnik

1.1 Veranstaltungssaal 1.61 (1. OG)

1.1.1 Präsentationstechnik

1.1.1.10 Projektor, 4K-UHD, 10.000 ANSI Lumen Gefordert ist ein Projektor zur Darstellung von Präsentationsinhalten in 4K UHD-Auflösung und einer Helligkeit von mindestens 10.000 Lumen. Der Projektor ist mit einer wartungsfreien Laser- Lichtquelle ausgestattet. Als Anschlüsse stehen HDCP taugliche HDMI-Schnittstellen zur Verfügung.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Optik: austauschbar (separate Position) Helligkeit: 10.000 lm Projektionssystem:1 Chip Lampensystem: Laserlichtquelle Auflösung: 3.840 x 2.160 Bildpunkte, 4K-UHD (nativ) Seitenverhältnis: 16:9 Staubschutz: staubgekapselte Konstruktion Geräuschpegel: <= 38 dB im Normalbetrieb/Normalmodus Lampenlebensdauer:20.000 h im Vollbetrieb Lens Shift: vertikal und horizontal Signaleingang: HDMI Steuerung: Ethernet LAN (RJ45) Gehäusefarbe: schwarz

Alle Leitungsverbindungen sind im Gewebeschlauch, geschützt vor mechanischer Beschädigung zu führen. An geeigneten Stellen sind Zugentlastungen zu montieren. Alle Leitungen sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass ein falsches Stecken der Leitungen im Servicefall vermieden wird.

Liefern und Montieren, inkl. aller notwendigen Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

.......................................... vom Bieter einzutragen

Produkt

.......................................... vom Bieter einzutragen

1,000 St 1.1.1.20 Projektionssystem-Objektiv Gefordert ist ein Objektiv zum Einbau in vorgenannten Projektor.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Ratio bei 4K: 2,34 : 1 - 3,26 : 1 Abstand zur Bildfläche:11.550 mm Bildgröße (BxH): 3.500 x 2.190 mm

Die tatsächlichen Baumaße sind vom AN zu prüfen und zu berücksichtigen. Eine ggf. notwendige

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 18 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die tatsächlichen Baumaße sind vom AN zu prüfen und zu berücksichtigen. Eine ggf. notwendige Änderung des Objektives ist vom AN der Fachbauleitung und dem AG zu melden.

Liefern und Montieren in vorgenannten Projektor

Hersteller

.......................................... vom Bieter einzutragen

Produkt

.......................................... vom Bieter einzutragen

1,000 St 1.1.1.30 Deckenlift für Projektionssystem Gefordert wird ein Deckenlift für das vorgenannte Projektionssystem. Der Lift ist in von den Maßen so auszulegen, dass dieser in einer Nische in der Beton-Rohdecke teilversenkt montiert werden kann.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Ausführung nach DGUV Steuerbar über das Mediensteuerungssystem (230V AC, Auf/Ab über potentialfreie Kontakte) Leiser vibrationsarmer Motorlauf, wartungsfrei Hubleistung: >= 30 kg (min. passend zu vorgenanntem Projektionssystem) Hublänge: 580 mm Frei justierbare Endpositionen Adapterplatte (inkl.) für Montage des vorgenannten Projektionssystems; Für den optischen Abschluss des Ausschnittes zur Decke im eingefahrenen Zustand, ist eine Abdeckplatte, Material und Farbgebung entsprechend zur umliegenden Abhangdecke, schraubenlos (bzw. unsichtbar) zu montieren; Die Schattenfuge zwischen der Deckenplatte und der Decke darf 5 mm umlaufend nicht überschreiten. Der Lift muss hinreichend genau fahren, um diesen Spalt zu gewährleisten; Im ausgefahrenen Zustand muss der Einblick in die Zwischendecke durch geeignete Maßnahmen (inkl.) verhindert werden;

Folgende Maße sind aufgrund der bauseitigen Gegebenheiten einzuhalten:

Die Montage erfolgt in einer bauseitig vorhandenen Nische in der Rohdecke, mit den Maßen: 940 x 730 mm (B x L), 114 mm Tiefe Im eingefahrenen Zustand darf das Liftsystem, inkl. Projektor und montierter Deckenplatte, eine Höhe von 390 mm nicht überschreiten um einen bündigen Abschluss mit der Abhangdecke zu gewährleisten.

Im Rahmen der in diesem Projekt notwendigen Werk- und Montageplanung ist für diese Position vom AN eine detaillierte Zeichnung anzufertigen und vor der Montage zur Abstimmung und Freigabe dem AG und dem Fachplaner vorzulegen. Alle hierfür notwendigen koordinativen Aufwände sind Bestandteile dieser Position.

Das Liftsystem, wie auch die fachgerechte Montage des Gesamtsystems, ist gemäß den Richtlinien nach DGUV (Vorschrift 17/18) zu erstellen und abzunehmen. Inklusive aller dafür notwendigen Aufwendungen und Maßnahmen, wie (u. a.):

Erstellen einer Checkliste für DGUV Norm Erstellen einer Konformitätserklärung Anlegen eines Prüfbuches Erstellen einer Risikoanalyse Anbringung eines Typenschildes (DIN 15560-46) Abnahme vor Ort durch einen Sachverständigen

Inkl. Einblickschutz, Montageplatte, Projektoadapterplatte, Montagerahmen für Decke und verfahrbares Deckenstück mit Distanzelementen zur Höhenjustage, sowie die Sachverständigenabnahme nach DGUV.

Liefern und Montieren inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

.......................................... vom Bieter einzutragen

Typ

.......................................... vom Bieter einzutragen

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 19 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) .......................................... EUR EUR vom Bieter einzutragen

1,000 St 1.1.1.40 Projektionsrollbildwand, 3.100 x 1.940 mm, deckenintegriert mit Unterkonstruktion Gefordert wird eine elektromotorisch ausrollbare Projektionsbildwand für den Deckeneinbau. Das Halterungssystem erlaubt eine Variabilität für den bündigen Abschluss mit der bauseitigen Abhangdecke, sowie ein horizontales Verschieben über Gleitschienen.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Aufbau: Rollbildwand, elektromotorisch Motor schwingungsgedämpft; Projektionsbildformat: 16:10 Projektionsfläche (B x H):3.100 x 1.940 mm Tuch: Aufprojektiontuch mattweiß; gemäß DIN 19045 Teil 4 Typ D; gemäß DIN 4102 Teil 1 B1; Reißfest gemäß DIN 53354; Rückseite lichtdicht; Leuchtdichtefaktor: ca. 1,0 (bei 90°); Betrachtungswinkel: 120°; feucht abwischbar; Steuerung: 230V Auf/Ab, über Relaismodul der Mediensteuerung (separate Position) Gehäuse: Gehäuse und Fallstab in RAL9017 (Verkehrsschwarz), oder ähnlich; Montage: Deckenintegration, ohne zusätzlich notwendige Revisionsöffnung; inkl. Unterkonstruktion an der Rohdecke mit Gleitschienen inkl. Montageset für abgehängte Decken inkl. umlaufendem Auflagenwinkel für Deckenausschnitt;

Für die Montage der Projektionsbildwand befindet sich eine bauseitige Öffnung im Randbereich der Abhangdecke. Über diese kann die Projektionsbildwand in die Abhangdecke eingeschoben und in die Gleitschienen (inkl.) eingeklinkt werden. Die endgültige Montageposition wird über das horizontale Verschieben der Projektionsbildwand über die Gleitschienen (inkl.) erreicht.

Der Deckenausschnitt wird bauseitig erstellt. Alle notwendigen koordinativen Aufgaben, notwendigen Abstimmungen und Termine mit beteiligten Gewerken in Zusammenhang mit der Integration der Deckeneinbaurollwand und deren Unterkonstruktion in die bauseitige Abhangdecke sind Aufgabe des AN und in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Liefern und Montieren inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem.

Hersteller

.......................................... vom Bieter einzutragen

Produkt

.......................................... vom Bieter einzutragen

1,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 20 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.1.2 Beschallungstechnik

1.1.2.10 Hauptbeschallung, Lautsprecher mit Halterung, inkl. Frontgitter in Sonderfarbton Gefordert wird ein aktiver System-Lautsprecher zur Hauptbeschallung des Saals und Wiedergabe von Sprache und Medienton. Das Frontgitter ist in einem Sonderfarbton, passend zur umgebenden Holzverkleidung zu lackieren.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Übertragungsbereich:65 - 17.500 Hz (+- 4 dB) Linear Peak SPL.: 128,5 dB (> 20 dB Crest Factor) Abstrahlverhalten: 80° x 50° Gehäuse: Aluminiumgehäuse mit Metallschutzgitter, Frontgitter in Sonderfarbton lackiert (inkl.); Montage: Deckenmontage an Rohdecke mit Querhaltebügel, inkl. Halterungssystem (ausrichtbar) und Montagematerial; integrierte Aufnahmen für Halterungssystem am Gehäuse; Der Lautsprecher ist in einen bauseitig hergestellten Deckenausschnitt zu montieren, das den Abmessungen des geforderten Systems entspricht;

Die Farbgebung des Frontgitters in Anlehnung an die umgebende, bauseitige Holzverkleidung, ist in Absprache mit dem AG, dem Architekten und/oder dem Fachplaner abzustimmen und zu erarbeiten. Sämtliche Termine zur Abstimmung und technischen Klärung mit dem AG und beteiligten Gewerken (z. B. Architektur), inkl. z. B. Stellung von Farbmustern, zur Integration des Lautsprechers in den Baukörper, sind Aufgabe des AN und als Bestandteil dieser Position kalkulatorisch zu berücksichtigen.

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Produktfestschreibung:

Hersteller: Meyer Sound

Typ: Ultra X22 in Sonderfarbe, Halterung

2,000 St 1.1.2.20 Hauptbeschallung, Tiefton-Lautsprecher Gefordert wird ein aktiver Tiefton-Lautsprecher für die Unterstützung der Hauptbeschallung des Saals und zur Integration in eine bauseitig vorbereitete Wandnische. Für die platzsparende Montage ist der Lautsprecher ohne Frontgitter zu montieren.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Typ: Aktiver Tiefton-Lautsprecher kompaktes Gehäuse mit geringer Aufbauhöhe, für Montage in einer Wandnische; Übertragungsbereich:36 - 125 Hz (+- 4 dB) Linear Peak SPL.: 123 dB (>10,5 dB Crest Factor, M-Noise) Verstärker: integriert 1.200 W Peak-Ausgangsleistung Kühlung: lüfterlos Gehäuse: Die Positionierung des Anschlussterminals erlaubt die wandnahe Aufstellung in einer Nische; Die unten genannten Maße sind zu berücksichtigen; Der Lautsprecher ist ohne Frontgitter zu montieren; Montage: Das System kann in der Nische und auf eine vorgelagerte Unterfütterung gestellt werden, inkl. Montagematerial; Der Lautsprecher ist in einer bauseitig hergestellten Wandnische zu montieren, die den Abmessungen des geforderten Systems entspricht;

Folgende Maße sind aufgrund der bauseitigen Gegebenheiten einzuhalten:

Die Montage erfolgt teilversenkt in einer bauseitig vorhandenen Wandnische mit den Maßen: 380 x 620 mm (B x H), 190 mm Tiefe Das System darf eine Tiefe von 340 mm im montierten Zustand nicht überschreiten, damit es durch eine Abdeckung in der Wandvorsatzschale bauseitig verdeckt werden kann. Der Lautsprecher ist daher ohne Frontgitter zu montieren;

Sämtliche Termine zur Abstimmung und technischen Klärung mit dem AG und beteiligten Gewerken (z. B. Architektur) zur Integration des Lautsprechers in die Nische, sind Aufgabe des AN und als Bestandteil dieser Position kalkulatorisch zu berücksichtigen.

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 21 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Produktfestschreibung:

Hersteller: Meyer Sound

Typ: USW-112P

2,000 St 1.1.2.30 Schwanenhalsmikrofon mit entkoppelter Halterung Gefordert wird ein Schwanenhalsmikrofon für die entkoppelte Montage im bauseitigen Redepult mit Mikrofonkapsel und Windschutz.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Integrierter Vorverstärker Mikrofonkapsel austauschbar Kapseltyp: Kondensator Richtcharakteristik: Superniere Übertragungsbereich: 20 Hz - 20 kHz Empfindlichkeit: 16 mV/Pa; -36 dB re. 1 V/Pa Ersatzgeräuschpegel: 23 dB(A) max. Schalldruck: 135 dB SPL

inkl. Wind-/Popschutz

Schwanenhals, Länge ca. 430 mm, 2 flexibel biegbare Bereiche, geschirmt gegen Mobilfunkstörgeräusche, XLR-Anschluss, mit reflexionsfreier Oberfläche, schwarz; inkl. körperschall-entkoppelte Halterung inkl. Montage in bauseitigem Redepult

Der Möbelausschnitt wird bauseitig hergestellt. Alle notwendigen koordinativen Aufgaben, Abstimmungen und Termine mit beteiligten Gewerken (AG, Architektur, Möbelbau, etc.) in Zusammenhang mit der Integration des Mikrofons, sind Aufgabe des AN und in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Die Schwanenhalslänge ist in Abhängigkeit des bauseitigen Redepultes mit dem AG abzustimmen. Als Kalkulationsgrundlage ist eine Länge von 600 mm zu berücksichtigen. Eine Körperschallübertragung und damit verbundene Störgeräusche müssen durch einen isolierten Einbau verhindert werden.

Liefern und Montieren inkl. aller notwendigen Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

.......................................... vom Bieter einzutragen

Produkt

.......................................... vom Bieter einzutragen

2,000 St 1.1.2.40 Schnittstellenerweiterung für Audionetzwerk, 2x analog Eingang Gefordert wird eine Schnittstellenerweiterung mit analogen Eingängen für das digitale Audionetzwerk der in diesem Projekt eingesetzten Audio DSP Matrix.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Audionetzwerk-Schnittstellenerweiterung vollständig kompatibel zum digitalen Audionetzwerk der in diesem Projekt eingesetzten Audio DSP Matrix 1 x RJ45 Gigabit Ethernet LAN (Audionetzwerk, PoE) 1 x RJ45 Gigabit Ethernet LAN (through) 2 x Eingang für Audio Mic-/Line-Level (symmetrisch)

Phantomspeisung der Mikrofoneingänge (48 V DC)

Spannungsversorgung über PoE inkl. Montagematerial für Oberflächenmontage

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 22 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Hersteller

.......................................... vom Bieter einzutragen

Produkt

.......................................... vom Bieter einzutragen

1,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 23 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.1.3 Signalmanagement

1.1.3.10 AV Web USB Interface Gefordert wird eine abgesetzte USB-Schnittstellenerweiterung zur Anbindung eines PC-Systems an die im AV-Netzwerk befindlichen Konferenzkameras, die Mikrofonie und die zentrale Audio DSP Einheit des Raumes über eine einzige USB-Verbindung zur Durchführung von Webkonferenzen.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Typ: AV-USB Bridge vollständig kompatibel zu der in diesem Projekt eingesetzten Audio DSP Matrix Videoauflösung:1.080p, 30 fps USB: USB 2.0 (UVC / UAC) treiberlose Anbindung für Windows und MacOS; Emuliert Webcam-Videotreiber, Audiokonferenztreiber mit AEC und Mehrkanal-Soundkartentreiber über USB; Schnittstellen:1 x HDMI 3 x USB Typ A 1 x USB Typ B 2 x RJ45 Ethernet LAN Versorgung: PoE Montage: Oberflächenmontage, inkl. Montagematerial

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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Produkt

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1,000 St 1.1.3.20 AVoIP-Übertrager, Transmitter mit Webkonferenzbridge, 1x HDMI, 1x USB-C (mit PD) Gefordert wird ein AVoIP-Übertrager zum Senden von AV-Signalen über ein Ethernet LAN. Er fungiert als Systemkomponente im Verbund mit den in diesem Projekt eingesetzten Audio DSP Zentralen, AVoIP Receivern und den PTZ-Konferenzkameras. Die genannten Komponenten werden über eine USB-C-Verbindung einem angeschlossenen PC-System zur Durchführung von softcodecbasierten Webkonferenzen zur Verfügung gestellt.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

AVoIP-Funktion:

AVC Streaming über Standard 1 Gbit/s Ethernet Bitrate bis zu 800 Mbps, dynamisch RTP Stream, Multi- und Unicast - Verfahren HDCP 2.2 Unterstützung, abwärtskompatibel Verschlüsselte AV-Übertragung nach AES128 Unterstützt 802.1x Authentifizierung Webkonferenz-Bridge-Funktion (ggf. über Erweiterungslizenz, inkl.) Emuliert Webcam-Videotreiber, Audiokonferenztreiber mit AEC und Mehrkanal- Soundkartentreiber über USB-C

Schnittstellen:

1x HDMI 2.0 Eingang für Auflösungen von 4K/60 1x USB Typ C (USB 3.2 Gen 1x1, DP Alt-Mode, 65W-PD) 1 x USB Typ-A (HID)

Netzwerkschnittstelle:

1 x RJ45 Gigabit Ethernet LAN

Montage:

inkl. Montagematerial zur Oberflächenmontage

inkl. Spannungsversorgungseinheit für Versorgung und PD bis 65 W über USB-C

Der AVoIP-Übertrager und Webkonferenzbridge ist als Systemkomponente vollständig kompatibel zu

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 24 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der AVoIP-Übertrager und Webkonferenzbridge ist als Systemkomponente vollständig kompatibel zu der in diesem Projekt eingesetzten zentralen Audio DSP Matrix, den AVoIP Receivern und den PTZ- Konferenzkameras.

Die ggf. zur Erfüllung der geforderten Funktionen notwendigen Softwarelizenzen sind betriebsfertig auf dem System zu installieren und zu konfigurieren. Die Softwarelizenzen sind an dieses Bauvorhaben gebunden und sind dem AG zu übergeben. Explizit sind nur Vollversionen der angebotenen Lizenzen zugelassen. Umfangs- oder zeitraumbegrenzte Versionen sind nicht zulässig.

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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Produkt

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2,000 St 1.1.3.30 AVoIP-Übertrager, Receiver, 1x HDMI Gefordert wird ein AVoIP-Receiver zum Empfang von AV-Signalen über ein Ethernet LAN. Er fungiert als Systemkomponente im Verbund mit den in diesem Projekt eingesetzten Audio DSP Zentralen, AVoIP Transmittern und den PTZ-Konferenzkameras.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

AVoIP-Funktion:

AVC Streaming über Standard 1 Gbit/s Ethernet Bitrate bis zu 800 Mbps, dynamisch RTP Stream, Multi- und Unicast - Verfahren HDCP 2.2 Unterstützung, abwärtskompatibel integrieter Videoscaler Spannungsversorgung über PoE/++ Verschlüsselte AV-Übertragung nach AES128 Unterstützt 802.1x Authentifizierung

Schnittstellen:

1x HDMI 2.0 Ausgang für Auflösungen von 4K/60

Netzwerkschnittstelle:

1 x RJ45 Gigabit Ethernet LAN (PoE/++)

Montage:

inkl. Montagematerial zur Oberflächenmontage

Der AVoIP-Receiver ist als Systemkomponente vollständig kompatibel zu der in diesem Projekt eingesetzten zentralen Audio DSP Matrix und den AVoIP Transmittern.

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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1,000 St 1.1.3.40 AV-Anschlussfeld (Redepult) Gefordert ist ein AV-Anschlussfeld, zur Bereitstellung von AV- und Spannungsversorgungsschnittstellen am bauseitigen Redepult.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Anschlussfeld zur Integration in die Möbeloberfläche des bauseitigen Redepults

[Seite 50]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 25 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Anschlussfeld zur Integration in die Möbeloberfläche des bauseitigen Redepults Der Möbelausschnitt wird bauseitig erstellt Ein Rahmen überdeckt die Ausschnittkante kompakte Abmessungen und gerundete Ecken Oberflächen aus Aluminium/Metall Ein Deckel verschließt das Anschlussfeld Der Deckel erlaubt das Herausführen von Leitungen im geschlossenen Zustand Die Schnittstellen bewegen sich mit dem Deckel und ermöglichen dem Nutzer ein einfaches Erreichen Schnittstellenbestückung modular; Kabelauszug mit Zugentlastung am Gehäuse; Kabelauszugslänge ca. 90 cm; Ausführung der Kabel hochflexibel und robust für Bühneneinsatz; Zurückführen der Kabel mit Hilfe von Gewichten; Module für festinstallierte, steckbare Schnittstellen; Unbenutzte Durchbrüche sind mit Schutzkappen verschlossen; inkl. Anschlussleitungen, zur Anbindung der Tischanschlussfeldschnittstellen an die Übertragungsmodule und die Schnittstellen der Gebäudeverkabelung inkl. Kabelmanagementmaterial zur dezenten Führung der Leitungen im Möbel, wie Kabelbefestigungen, Gewebeschlauch mit Schrumpfschlauch verschlossenen Enden, Zugeentlastungen, etc.

Schnittstellenbestückung:

Ausziehbare Leitungen mit Stecker:

1 x HDMI (AV) 1 x USB Typ C (AV, PD, Daten)

Feste Schnittstellen (Buchse):

1 x 230V, 10A Schutzkontaktsteckdose (Typ F, CEE 7/3)

Sämtliche Termine zur Abstimmung und technischen Klärung mit dem AG und beteiligten Gewerken (z. B. Möbelbau) zur Integration des Anschlussfeldes in das bauseitige Möbel, sind Aufgabe des AN und als Bestandteil dieser Position kalkulatorisch zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Werk- und Montageplanung, ist durch den AN eine detaillierte Zeichnung des Anschlussfeldes zur Abstimmung mit dem AG und der Fachbauleitung herzustellen.

Liefern und Montieren in bauseitiges Möbel, inkl. aller Befestigungsmaterialien, Verbindungsleitungen, Adapter und Kupplungsstücke zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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1,000 St 1.1.3.50 AV-Anschlussfeld (Medientrolley) Gefordert ist ein AV-Anschlussfeld, zur Bereitstellung von AV- und Spannungsversorgungsschnittstellen am bauseitigen Medientrolley.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Anschlussfeld zur Integration in die Möbeloberfläche des bauseitigen Redepults Der Möbelausschnitt wird bauseitig erstellt Ein Rahmen überdeckt die Ausschnittkante kompakte Abmessungen und gerundete Ecken Oberflächen aus Aluminium/Metall Ein Deckel verschließt das Anschlussfeld Der Deckel erlaubt das Herausführen von Leitungen im geschlossenen Zustand Die Schnittstellen bewegen sich mit dem Deckel und ermöglichen dem Nutzer ein einfaches Erreichen Schnittstellenbestückung modular; Kabelauszug mit Zugentlastung am Gehäuse; Kabelauszugslänge ca. 90 cm; Ausführung der Kabel hochflexibel und robust für Bühneneinsatz; Zurückführen der Kabel mit Hilfe von Gewichten; Module für festinstallierte, steckbare Schnittstellen; Unbenutzte Durchbrüche sind mit Schutzkappen verschlossen; inkl. Anschlussleitungen, zur Anbindung der Tischanschlussfeldschnittstellen an die Übertragungsmodule und die Schnittstellen der Gebäudeverkabelung

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 26 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) inkl. Anschlussleitungen, zur Anbindung der TischanschlussfeldEsUcRhnittstellen anE UdRie Übertragungsmodule und die Schnittstellen der Gebäudeverkabelung inkl. Kabelmanagementmaterial zur dezenten Führung der Leitungen im Möbel, wie Kabelbefestigungen, Gewebeschlauch mit Schrumpfschlauch verschlossenen Enden, Zugeentlastungen, etc.

Schnittstellenbestückung:

Ausziehbare Leitungen mit Stecker:

1 x HDMI (AV) 1 x USB Typ C (AV, PD, Daten)

Feste Schnittstellen (Buchse):

1 x 230V, 10A Schutzkontaktsteckdose (Typ F, CEE 7/3)

Sämtliche Termine zur Abstimmung und technischen Klärung mit dem AG und beteiligten Gewerken (z. B. Möbelbau) zur Integration des Anschlussfeldes in das bauseitige Möbel, sind Aufgabe des AN und als Bestandteil dieser Position kalkulatorisch zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Werk- und Montageplanung, ist durch den AN eine detaillierte Zeichnung des Anschlussfeldes zur Abstimmung mit dem AG und der Fachbauleitung herzustellen.

Liefern und Montieren in bauseitiges Möbel, inkl. aller Befestigungsmaterialien, Verbindungsleitungen, Adapter und Kupplungsstücke zur Einbindung in das Gesamtsystem

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1,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 52]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 27 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.1.4 Signalquellen

1.1.4.10 PTZ-IP-Kamera Gefordert wird eine PTZ Kamera zur Durchführung von Webkonferenzen. Sie fungiert als Systemkomponente im Verbund mit den in diesem Projekt eingesetzten Audio DSP Zentralen und AVoIP-Modulen.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Bildwandler: CMOS, 1/2,8" Zoom: 20x optisch, elektromotorisch FOV: 60° horizontal (61° - 3,5°) Schwenkbereich: +/- 170°, elektromotorisch Neigebereich: + 90° bis -30°, elektromotorisch Automatiken: Fokus, Weißabgleich Videoausgang: 1x RJ45 Gigabit Ethernet LAN IP-Netzwerk (kompatibel zu AVoIP-Modulen und Audio DSP Matrix) Ausgangsformat: 1.080P30, 1.080P15, 720P30, 720P15 Steuerung: IP-Netzwerk (kompatibel zu AVoIP-Modulen und Audio DSP Matrix) Spannungsversorgung: PoE Montage: Montage auf nachgenanntem Stativ Inkl. Montagematerial;

Die PTZ Kamera ist als Systemkomponente vollständig kompatibel zu der in diesem Projekt eingesetzten zentralen Audio DSP Matrix und der AVoIP- Modulen.

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

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1,000 St 1.1.4.20 Tellerstativ für PTZ-IP-Kamera (weiß) Gefordert wird ein Tellerstativ zur mobilen Aufstellung der vorgenannten PTZ Kamera.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Tellerstativ für vorgenannte PTZ Kamera; Die PTZ Kamera muss auf dem Stativ schwingungsfrei betrieben werden können. Guss-Rundsockel oder quadratische Stahlplatte in ausreichender Größe (kippsicher); dämpfende Gummierung; Gewinde zur PTZ Kamera Montage, inkl. Gewindereduzierung (z. B. M10 auf M6), vollständig kompatibel zu vorgenannter PTZ Kamera; Stativrohr mit Höhe 142 bis 240 cm; Höhenverstellbar in 5 Stufen (Klemmschrauben mit Rastbolzen); Last 30 kg; Farbe: weiß; integriertes Kabelmanagement mit verdeckter Leitungsführung durch das Stativrohr; inkl. Anschussleitungsset Anbindung an die Gebäudeanschlusspunkte:

bestehend aus Signal- und Steuerleitungen gemäß der in den Vorbemerkungen und dem Lastenheft definierten Qualität Alle Leitungen sind robust und hochflexibel für den Bühneneinsatz auszulegen

mit allen notwendigen Signal- und Spannungsversorgungsleitungen zum Betrieb der vorgenannten PTZ Kamera

Länge 8 m ab Unterkante Stativ

Alle Leitungsverbindungen sind im Gewebeschlauch, verdrillungsfrei und geschützt vor mechanischer Beschädigung zu führen

Enden des Gewebeschlauchs sind mit Schrumpfschlauch abzuschließen

Leistungsenden sind eindeutig, maschinell und dauerhaft beschriftet, dass ein falsches Stecken der Leitungen vermieden wird

[Seite 53]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 28 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Leistungsenden sind eindeutig, maschinell und dauerhaft EbUeRschriftet, dassE UeRin falsches Stecken der Leitungen vermieden wird

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

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1,000 St 1.1.4.30 Dokumentenkamera Gefordert wird ein Desktop-Visualizer mit HD Kamera zur direkten Tischmontage mit schwenkbarem Arm auf dem bauseitigen Medientrolley.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Aufbau: Dokumentenkamera mit zentral montiertem, einklappbarem Kameraarm Auflösung (Signal):1.080P/60 und 4K/30 (Signal) Auflösung (Kamera):3.840 x 2.160 px, 4:4:4 1.400 Linien Horizontalauflösung Optik 6 x optischer Zoom (zzgl. 2 x digitaler Zoom) Arbeitsfläche: 300 x 497 mm (L x B) Eingang: 1 x HDMI Ausgang: 1 x HDMI Funktionen: Arbeitsfläche für Folien geeignet Livebild / Standbildvergleich Video Streaming und Aufzeichnung 8 GB interner Bildspeicher LED Lichteinheit Touch- und Vorschaubildschirm Berührungsfocusmodus und Autofocus /-iris, Manuelles Zoomrad Steuerung: 1 x RJ45 Ethernet LAN (PoE/+) 1 x USB 3.0 Versorgung: inkl. Spannungsversorgungseinheit Montage: direkte Tischmontage auf bauseitigem Medientrolley, inkl. Schwenkplatte und Montagematerial;

Sämtliche Termine zur Abstimmung und technischen Klärung mit dem AG und beteiligten Gewerken (z. B. Möbelbau) zur Integration der Dokumentenkamera in das Möbel, sind Aufgabe des AN und als Bestandteil dieser Position kalkulatorisch zu berücksichtigen.

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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Typ

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1,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 54]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 29 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.1.5 Steuerungssystem

1.1.5.10 Touchpanel, 10" (Wandmontage) Gefordert ist ein 10" Touchpanel zur Bedienung der medientechnischen Einrichtungen mit dem in diesem Projekt verwendeten Mediensteuerungssystem.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Displaytyp: TFT, active Matrix Bilddiagonale: ca. 10“ Auflösung: 1.920 x 1.200 px (WUXGA) Helligkeit: 400 nits Kontrast: 1.000:1 Blickwinkel: +/- 80 Grad horizontal/vertikal Speicher: 2 GB RAM; 16 GB Storage; Bedienung: kapazitives Touchdisplay mit 5-Punkt Multitouch; Funktionen: AV Streaming (H.265, H.264) anzeige; Schnittstellen:1x Ethernet LAN (PoE+) Sicherheit: IEEE 802..1X Versorgung: PoE/+; Montage: Wand-/Möbeloberflächenmontage; inkl. Montagerahmen, Installationsdose und Blende und hochflexibler KAT.-Patchleitung zur Anbindung an bauseitigen Anschlusspunkt; Eine Wandnische wird bauseitig erstellt; Farbe: weiß oder schwarz nach Wahl des AG;

Sämtliche Termine zur Abstimmung und technischen Klärung mit dem AG und beteiligten Gewerken (z. B. Architektur) zur Integration des Touchpanels in die Wandnische, sind Aufgabe des AN und als Bestandteil dieser Position kalkulatorisch zu berücksichtigen.

Das Touchpanel muss ohne weitere Hardware vollständig kompatibel zu dem in diesem Projekt verwendeten Mediensteuerungssystem sein.

Liefern und Montieren, inkl. aller notwendigen Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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Produkt

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2,000 St 1.1.5.20 Tabletcomputer, inkl. Steuerungssystem-App Lizenz Gefordert wird ein Tabletcomputer für die drahtlose Bedienung des Steuerungssystems mittels einer App. Die Lizenz für die Steuerungssystem-App ist ebenfalls Bestandteil dieser Position.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen genannt:

Displaydiagonale: ca. 10" Auflösung: 2.160 x 1.620 Pixel Display: Multi-Touch LED Hintergrundbeleuchtung fettabweisende Antireflex-Beschichtung 500 nits Prozessor: 64-bit Architektur Konnektivität: Wi-Fi (IEEE 802.11a/b/g/n/ac) Bluetooth 4.2 USB-C/Lightning Schnittstelle (ggf. über Adapter (inkl.)) Integrierter Speicher:64 GB Betriebssysten: iPadOS Farbe: grau oder silber, nach Wahl des AG

inkl. robuster Schutzhülle:

Wasser- und Staubresistent, IP68

[Seite 55]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 30 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Wasser- und Staubresistent, IP68 Sturzschutz mit Stoßdämpfung Displayschutz integriert

inkl. Spannungsversorgungseinheit und Kabel

inkl. App zur Bedienung des Steuerungssystems

Die App macht den Tabletcomputer zu einem vollwertigen, mobilen Touchpanel-Bediengerät für das in diesem Projekt eingesetzte Steuerungssystem.

Das Gerät ist in das WLAN der Haus IT zu integrieren. Es gelten dafür die Vorgaben des AG. Alle Termine zur Abstimmung zur Integration des Tabletcomputers in das WLAN sind Aufgabe des AN und Bestandteil dieser Position.

Eine Backup-Sicherungskopie des aufgesetzten und konfigurierten Systems ist anzufertigen und dem AG zu übergeben. Das Backup wird Bestandteil der Dokumentationsunterlagen.

Die geforderten Softwarelizenzen sind betriebsfertig auf dem System zu installieren und zu konfigurieren.

Die Softwarelizenzen sind an dieses Bauvorhaben gebunden und sind dem AG zu übergeben. Explizit sind nur Vollversionen der angebotenen Software zugelassen. Umfangs- oder zeitraumbegrenzte Versionen sind nicht zulässig.

Liefern und betriebsfertig Einrichten, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem.

Hersteller

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1,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 56]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 31 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.1.6 Digital Signage

1.1.6.10 Digitales Informationssystem, E-Ink-Infodisplay 25" Gefordert wird ein Display mit E-Ink Technologie, zur Darstellung von statischen Inhalten des bauseitig bereitgestellten, digitalen Informationssystems.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Bilddiagonale: 25" Panel-Technologie: E-Ink / ePaper, oder ähnlich Bildseitenverhältnis:16:9 / 9:16 Ausrichtung: Quer- und Hochformat möglich; Auflösung: 3.200 x 1.800 Bildpunkte Dauerbetrieb: ohne Stromverbrauch bei Anzeige statischer Inhalte Schnittstellen: USB-C (Data, Speicher, Power) IEEE 802.11ac/n/a/g/b WiFi; externes Batteriefach für Batteriebetrieb; Montage: Montage an nachgenannter Displaywandhalterung VESA-Standard inkl. Montagematerial;

inkl. Spannungsversorgungseinheit

Das Display ist in das bauseitig vorhandene WLAN zu integrieren. Die Vorgaben der Haus IT sind zwingend einzuhalten.

Bestandteil dieser Position ist die betriebsfertige Konfiguration und Integration in das bauseitige Digital-Signage-System. Alle notwendigen koordinativen Aufgaben, notwendigen Abstimmungen und Termine mit beteiligten Gewerken (z. B. Haus IT) in Zusammenhang mit der Integration des Players in das bauseitige Informationssystem, sind Aufgabe des AN und in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem.

Hersteller

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Produkt

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1,000 St 1.1.6.20 Digitales Informationssystem, Displayhalterung (Hochformat) Gefordert wird ein justierbares Halterungssystem zur Montage des vorgenannten Displays im Hochformat.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Ausrichtung:Hochformat (Portrait); Funktion: Ausrichtungs- und Lagejustage nach der Displaymontage möglich; Integrierter Diebstahlschutz; Justage: 20 mm vertikal 200 mm horizontal VESA: 100 x 100 bis 570 x 600 mm kompatibel zu vorgenanntem Infodisplay; Traglast: 60 kg kompatibel zu vorgenanntem Informationsdisplay; Farbe: Schwarz

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien an Display und Medienstele.

Hersteller

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Produkt

..........................................

[Seite 57]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 32 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge ProduktEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR .......................................... vom Bieter einzutragen

1,000 St 1.1.6.30 Digitales Informationssystem, AV-Content-Player Gefordert wird ein Modul zur Wiedergabe von AV-Inhalten als AV-Content-Player in dem bauseitig bereitgestellten, digitalen Informationssystem.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Auflösung: 4K/UHD; Decoding: 4K60p, single Video; Formate: 4K: H.265, H.264; 1080p: H.265, H.264, MPEG-2; Bilder: BMP, JPEG, PNG; Audio: MP2, MP3, AAC, WAV; HTML5: HTML, Chromium-based, CSS, JavaScript, webGL; Schnittstellen: 1 x HDMI 2.0a Ausgang; 1 x micro SD Slot (SDHC, SDXC); 1 x RJ45 Gigabit Ethernet LAN Funktionen: Synchrones Ausspielen über mehrere Player; Abspielen mehrerer Inhalte auf einem Display; IP-Streaming Wiedergabe; Anzeige von Live-Feeds; HTML5 Modular 2D Modtion Graphics Unterstützung; Zubehör (inkl.):SDXC Card mit 512 GB, U3, V30; Spannungsversorgungseinheit; Montagematerial für Oberflächenmontage hinter Display;

Der AV-Content-Player ist vollständig kompatibel zur der bauseitig eingesetzten Digital-Signage Softwarelösung. Bestandteil dieser Position ist die betriebsfertige Konfiguration des Players und Integration in das bauseitige Digital-Signage-System. Alle notwendigen koordinativen Aufgaben, notwendigen Abstimmungen und Termine mit beteiligten Gewerken (z. B. Haus IT) in Zusammenhang mit der Integration des Players in das bauseitige Informationssystem, sind Aufgabe des AN und in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Eine installationsfähige Version der Software sowie eine Backup-Sicherungskopie des aufgesetzten und konfigurierten Systems ist auf einem dauerhaften Datenträger anzufertigen und an den AG zu übergeben. Der Datenträger wird Bestandteil der Dokumentationsunterlagen.

Liefern und Montieren, inkl. aller notwendigen Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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Produkt

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1,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 58]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 33 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.2 MTZ (2. OG)

1.2.1 Beschallungstechnik

1.2.1.10 Audio DSP System Gefordert wird eine digitale Audio Matrix mit integriertem DSP zur zentralen Regelung aller Audio-Signale. Sie fungiert als Systemkomponente im Verbund mit den in diesem Projekt eingesetzten Audionetzwerk-Interfaces, den PTZ-IP-Kameras und den AVoIP Modulen.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Frei programmierbares Audio DSP System 8 Mic/Line Audio Eingänge 8 Line Audio Ausgänge 8 flexibel nutzbare Audio Kanäle, jeweils einzeln als Mic/Line Ein- oder Ausgänge konfigurierbar. 2 Gigabit Ethernet LAN für Control und Audionetzwerk 128 x 128 Netzwerkaudiokanäle, gesamt 8 x 8 Kanäle mit Dante Audionetzwerk 16 x 16 integrierte USB Kanäle, in jeder Kombination und Verhältnis aufteilbar 16 AEC Kanäle, frei verwendbar 19" Rackmontage, inkl. Montagematerial inkl. Spannungsversorgungseinheit

Die zentrale Audio DSP Matrix ist als Systemkomponente vollständig kompatibel zu den in diesem Projekt eingesetzten Audionetzwerk-Interfaces, den PTZ-IP-Kameras und den AVoIP Modulen.

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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1,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 59]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 34 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.2.2 Funkmikrofonsystem

1.2.2.10 UHF Funkmikrofonsystem, Empfänger 4-Kanal, Audionetzwerk Gefordert wird ein 4-kanaliger UHF Funkmikrofonsystem-Empfänger für digitale Übertragung.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Typ: UHF Funkmikrofonsystem-Empfänger, stationär; Übertragung: digital, Switching Diversity, äquidistantes Frequenzraster 600 kHz, AES-256 Verschlüsselung, automatisches RF-Setup, Frequenzbereich: 470 - 864 MHz (zugelassen in der EU) Systemlatenz: <= 1,9 ms Dynamikumfang: 134 dB Klirrfaktor: <= -60 dB (1 kHz @ -3 dBFS Eingangspegel) Audiokanäle: 4-Kanal Signalausgang: analog Audio, symmetrisch digitales Audionetzwerk vollständig kompatibel zum Audionetzwerk der in diesem Projekt eingesetzten Audio DSP; Steuerung: RJ45 Ethernet LAN zentrales Management und Konfiguration über Management-Software (inkl.); Systemsteuerung über Mobil-Geräte-App (inkl.) per Bluetooth-Verbindung; Antennenanschlüsse:2x Antenne Eingang, absetzbar 2x Antenne Ausgang integrierter Antennensplitter, aktiv inkl. 2x Antenne; Montage: 19" Rackmontage, inkl. Montagematerial

Inkl. Spannungsversorgungseinheit.

Die geforderten Softwarelizenzen sind betriebsfertig zu installieren und zu konfigurieren. Die Softwarelizenzen sind an dieses Bauvorhaben gebunden und sind dem AG zu übergeben. Explizit sind nur Vollversionen der angebotenen Lizenzen zugelassen. Umfangs- oder zeitraumbegrenzte Versionen sind nicht zulässig.

Zu beachten ist die Zulassung entsprechend den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) mit dem zur Angebotserstellung aktuell gültigen Stand. Die Position beinhaltet die Abstimmung zur Frequenzzuteilung mit der IT Abteilung des AG sowie die die Unterstützung des AG bei der Anmeldung des Funkmikrofonsystems in Form der zur Verfügungsstellung und das Ausfüllen aller notwendigen Formulare.

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

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2,000 St 1.2.2.20 UHF Funkmikrofonsystem, Mikrofon-Handsender Gefordert wird ein Handsender mit Mikrofonkapsel für das in diesem Projekt eingesetzte UHF Funkmikrofonsystem.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Typ: UHF Funkmikrofonsystem-Handsender, mobil; Übertragung: digital, Switching Diversity, äquidistantes Frequenzraster 600 kHz, AES-256 Verschlüsselung, Frequenzbereich: passend zum angebotenen Empfänger Mikrofonkapsel: austauschbarer Mikrofonkopf

[Seite 60]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 35 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025 dynamisches Mikrofon Nieren-Richtcharakteristik Schalldruckpegel: 154 dB (@ 1 kHz) Steuerung: programmierbarer Mute-Taster unterstützt automatisches RF-Setup; Gehäuse: Metallgehäuse; Display für Statusanzeige; integrierte Ladekontakte für Systemladestation; Spannungsversorgung:über Systemakku (separate Position), für 9 h Betrieb;

Der Mikrofon-Handsender ist vollständig kompatibel zu dem vorgenannten UHF Funkmikrofonempfänger.

Liefern, inkl. Zubehör und Anbinden an das Gesamtsystem

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4,000 St 1.2.2.30 UHF Funkmikrofonsystem, Taschensender Gefordert wird ein Taschensender für das in diesem Projekt eingesetzte UHF Funkmikrofonsystem.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Typ: UHF Funkmikrofonsystem-Taschensender, mobil; Übertragung: digital, Switching Diversity, äquidistantes Frequenzraster 600 kHz, AES-256 Verschlüsselung, Frequenzbereich: passend zum angebotenen Empfänger Steuerung: programmierbarer Mute-Taster unterstützt automatisches RF-Setup; Gehäuse: Metallgehäuse; Display für Statusanzeige; Schnittstelle für Mikrofonanschluss integrierte Ladekontakte für Systemladestation; Spannungsversorgung:über Systemakku (separate Position), für 9 h Betrieb;

Der Taschensender ist vollständig kompatibel zu dem vorgenannten UHF Funkmikrofonempfänger.

Liefern, inkl. Zubehör und Anbinden an das Gesamtsystem

Hersteller

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Produkt

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4,000 St 1.2.2.40 UHF Funkmikrofonsystem, Systemakku Gefordert wird ein Systemakku zum Einsatz in den vorgenannten Hand- und Taschensendern des in diesem Projekt eingesetzten UHF Funkmikrofonsystems.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Systemakku, wiederaufladbar vollständig kompatibel zu vorgenannten Hand- und Taschensendern ermöglicht 9 h Betriebszeiten zu Laden mit Systemladegerät, separat und in Sender integriert vollständig geladen nach 3,5 h

Liefern und Montieren in vorgenannten Taschen- und Handsendern, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

[Seite 61]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 36 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Hersteller

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8,000 St 1.2.2.50 UHF Funkmikrofonsystem, Ladestation 8-fach Gefordert wird eine Systemladestation zum zeitgleichen Laden von 8 Akkus in den vorgenannten Hand- und Taschensendern des in diesem Projekt eingesetzten UHF Funkmikrofonsystems.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Systemladestation, 8-fach vollständig kompatibel zu vorgenannten Systemakkus und den Hand- und Taschensendern 8 Akkus/Handsender/Taschensender können zeitgleich geladen werden Unterstützt Schnellladung und automatische Fehlererkennungsfunktionen zentrales Management und Konfiguration über Management-Software; 1x RJ45 Ethernet LAN inkl. Spannungsversorgungseinheit

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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1,000 St 1.2.2.60 UHF Funkmikrofonsystem, Nackenbügelmikrofon (Zwei-Ohr, Niere) Gefordert wird ein Nackenbügelmikrofon für den Betrieb an dem vorgenannten Taschensender des UHF Funkmikrofonsystems.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Bauart: Zwei-Ohr Variante; Bügel und Arm beschichtet; Neigung und Länge einstellbar; Mikrofonkapseltyp: Kondensator Richtcharakteristik: Niere Frequenzgang (+-2dB): 100 Hz - 20 kHz Dynamikumfang: 97 dB (typisch) Grenzschalldruckpegel:144 dB Versorgungsspannung: durch vorgenannten Taschensender Zubehör (inkl.): Nackenbügel; Befestigungsclip für Mikrofonarm; Wind- und Poppschutz; Anschlusskabel, austauschbar; (kompatibel zu Funk-Taschensender); Aufbewahrungstasche mit Formausschnitt

Liefern, inkl. Zubehör und Anbinden an das Gesamtsystem

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[Seite 62]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 37 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2,000 St 1.2.2.70 UHF Funkmikrofonsystem, Ansteckmikrofon Gefordert wird ein Ansteckmikrofon für den Betrieb an dem vorgenannten Taschensender des UHF Funkmikrofonsystems.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Bauart: Lavalier-/Ansteckmikrofon; Funktionsprinzip: Druckgradient, Kondensator Richtcharakteristik: Niere Frequenzgang (+-2dB): 250 Hz - 17 kHz Grenzschalldruckpegel:134 dB SPL peak Dynamikumfang: 106 dB (typisch) Versorgungsspannung: durch vorgenannten Taschensender Zubehör (inkl.): Befestigungsclip; Wind- und Poppschutz in schwarz und weiß; Anschlusskabel, ca. 110 cm; (Konfektionierung kompatibel zu Taschensender); Aufbewahrungstasche

Liefern inkl. Zubehör und Anbinden an das Gesamtsystem

Hersteller

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2,000 St 1.2.2.80 UHF Funkmikrofonsystem, Antennen-Booster Gefordert ist ein Antennen-Booster für die abgesetzten Antennen des in diesem Projekt eingesetzten UHF Funkmikrofonsystems.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Antennen-Booster vollständig kompatibel zu dem in diesem Projekt eingesetzten UHF-Funkmikrofonsystem 50 Ohm Impedanz IIP3 25 dBm +10 dB max. RF Eingangsleistung 12 dB Gain (typisch) 1x BNC Eingang, 1x BNC Ausgang kompakte Gehäuseform inkl. Spannungsversorgungseiheit inkl. Montagematerial

Liefern und Montieren inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

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2,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 63]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 38 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.2.3 Signalmanagement

1.2.3.10 AVoIP-Übertrager, Transmitter, 2x HDMI, USB Gefordert wird ein AVoIP Übertrager zum Senden von AV-Signalen über ein Ethernet LAN. Er fungiert als Systemkomponente im Verbund mit den in diesem Projekt eingesetzten Audio DSP Zentralen, den PTZ-IP-Kameras und den AVoIP Receivern.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

AVoIP-Funktion:

AVC Streaming über Standard 1 Gbit/s Ethernet Bitrate bis zu 800 Mbps, dynamisch RTP Stream, Multi- und Unicast - Verfahren HDCP 2.2 Unterstützung, abwärtskompatibel Verschlüsselte AV-Übertragung nach AES128

AV-Schnittstellen:

2x HDMI Eingang für Auflösungen von 4K/60, 4:4:4

USB-Funktion:

1 x Host USB (Typ B) 2 x USB (Typ A)

Netzwerkschnittstelle:

1 x RJ45 Gigabit Ethernet LAN

Montage:

inkl. Montagematerial zur Oberflächenmontage (unter Tisch)

inkl. Spannungsversorgungseinheit

Der AVoIP-Übertrager ist als Systemkomponente vollständig kompatibel zu der in diesem Projekt eingesetzten zentralen Audio DSP Matrix, den PTZ-IP-Kameras und den AVoIP Receivern.

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

Hersteller

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1,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 64]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 39 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.2.4 Signalquellen

1.2.4.10 Drahtlos Präsentationssystem (BYOD) Gefordert wird ein drahtloses Präsentationssystem zur drahtlosen Übertragung und Darstellung von Video- und Audioinhalten von PCs, Tablets, Apple Computern und Smartphones ohne Dongles.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Einbindung von Geräten über WLAN oder LAN, ohne Dongles Applikationen für MacOS, Windows, Chrome OS frei verfügbar Spiegeln von Apple OS, iOS, iPadOS, Android, Windows, Chrome Geräten ohne Zusatzsoftware Anzeige von bis zu 4 Benutzern simultan (Split mit dynamischer Anordnung) 1x HDMI-Ausgang (2160p60) 2x USB 1x RJ45 Gigabit Ethernet-LAN integrierter WiFi 5 Access Point (2,4 + 5 GHz) integrierter MIRACAST Access Point IEEE 802.1X Sicherheitauthentifizierung für Netzwerke Unterstützt einen benutzerdefinierten Hintergrundbildschirm (inkl. 1x Grafik mit dem Logo des AG) kompaktes Gehäuse zur Montage unter Tisch, inkl. Montagematerial inkl. Spannungsversorgungseinheit

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem.

Hersteller

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1,000 St 1.2.4.20 Digitales Informationssystem, AV-Content-Player Gefordert wird ein Modul zur Wiedergabe von AV-Inhalten als AV-Content-Player in dem bauseitig bereitgestellten, digitalen Informationssystem.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Auflösung: 4K/UHD; Decoding: 4K60p, single Video; Formate: 4K: H.265, H.264; 1080p: H.265, H.264, MPEG-2; Bilder: BMP, JPEG, PNG; Audio: MP2, MP3, AAC, WAV; HTML5: HTML, Chromium-based, CSS, JavaScript, webGL; Schnittstellen: 1 x HDMI 2.0a Ausgang; 1 x micro SD Slot (SDHC, SDXC); 1 x RJ45 Gigabit Ethernet LAN Funktionen: Synchrones Ausspielen über mehrere Player; Abspielen mehrerer Inhalte auf einem Display; IP-Streaming Wiedergabe; Anzeige von Live-Feeds; HTML5 Modular 2D Modtion Graphics Unterstützung; Zubehör (inkl.):SDXC Card mit 512 GB, U3, V30; Spannungsversorgungseinheit; Montagematerial für 19" Rackmontage;

Der AV-Content-Player ist vollständig kompatibel zur der bauseitig eingesetzten Digital-Signage Softwarelösung. Bestandteil dieser Position ist die betriebsfertige Konfiguration des Players und Integration in das bauseitige Digital-Signage-System. Alle notwendigen koordinativen Aufgaben, notwendigen Abstimmungen und Termine mit beteiligten Gewerken (z. B. Haus IT) in Zusammenhang mit der Integration des Players in das bauseitige Informationssystem, sind Aufgabe des AN und in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Eine installationsfähige Version der Software sowie eine Backup-Sicherungskopie des aufgesetzten und konfigurierten Systems ist auf einem dauerhaften Datenträger anzufertigen und an den AG zu übergeben. Der Datenträger wird Bestandteil der Dokumentationsunterlagen.

Liefern und Montieren, inkl. aller notwendigen Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

[Seite 65]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 40 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Liefern und Montieren, inkl. aller notwendigen BefestigungsmaterialieEnU Rund VerbindungsElUeRitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem

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1,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 66]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 41 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.2.5 Steuerungssystem

1.2.5.10 Mediensteuerungszentrale Gefordert wird ein frei programmierbares Steuerungssystem zur Steuerung und Überwachung der in diesem Projekt eingesetzten Komponenten und Systeme.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Schnittstellen: 1 x RJ45 Gigabit Ethernet LAN Funktion: frei programmierbarer multicore Steuerungsprozessor mit Multi-Threaded/-Tasking; Echtzeitbetriebssystem mit modularer Programmarchitektur; zeitgleiche Ausführung von 10 Programmen; Spannungsversrogung über PoE; Sicherheit: 802.1X Network Access Control Unterstützung; Speicher (integriert):2 GB SDRAM; 8 GB Flash Memory; Montage: 19“ Rackeinbau, inkl. Montagematerial;

Inkl. Spannungsversorgungseinheit

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem.

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1,000 St 1.2.5.20 Anbindung Haustechnik, KNX Gateway Gefordert wird ein Gateway zur Verbindung der Mediensteuerung mit dem bauseitigen Gebäudesteuerungsbus.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

Bauart: Hutschienenmodul Schnittstelle:1 x RJ45 Ethernet LAN zur Mediensteuerung 1 x 2-Draht zum KNX/EIB Bus Funktion: bis zu 500 Variablen im 3-fach Adressen Format; (Hauptgruppe / Mittelgruppe / Untergruppe); Visualisieren von Status- und Fehlermeldungen via LED; Das Gateway muss nicht in der ETS Software parametrisiert werden;

Inkl. Spannungsversorgungseinheit

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem.

Hersteller

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1,000 St 1.2.5.30 Motorsteuerungsmodul (Rollbildwand, Lift) Gefordert wird ein Motorsteuerungsmodul, zur Steuerung der in diesem Projekt verwendeten Rollbildwand, sowie des Projektorlifts, über das Mediensteuerungssystem.

[Seite 67]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 42 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Gefordert wird ein Motorsteuerungsmodul, zur Steuerung der in diesem EPUrRojekt verwendetEeUnR Rollbildwand, sowie des Projektorlifts, über das Mediensteuerungssystem.

Im Folgenden werden die technischen Mindestanforderungen beschrieben:

steuert 2 Motoren (unabhängig), mit jeweils einem Relais für Auf- und Ab je Motor 350 Watt bei 230 V schaltbar Mechanische Verriegelung der Relais Bedienung am Gerät möglich Anbindung an die in diesem Projekt eingesetzte Mediensteuerungszentrale inkl. Spannungsversorgungseinheit

Liefern und Montieren, inkl. aller Befestigungsmaterialien und Verbindungsleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem.

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1,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 68]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 43 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.3 Allgemein

1.3.1 Beschriftungssystem

1.3.1.10 Kabelmarker/Beschriftungssystem Alle medientechnischen Komponenten, Leitungen, Anschlusspunkte und Gestellschränke sind jederzeit lesbar und dauerhaft zu beschriften. Die Beschriftung ist maschinell zu erstellen. Die Beschriftung erfolgt in Absprache mit dem AG und dem Fachplaner und muss vor Montage durch den AG freigegeben werden. Es sind alle Leitungen auch innerhalb der Geräteschränke, Medienmöbel, Tische etc. zu beschriften. Die Nummerierung muss mit den Kabelbezeichnungen in den Dokumentationsunterlagen übereinstimmen. Jedes medientechnische Gerät, Anschlussfeld und Gestellschrank ist mit einer eindeutigen und systematischen Beschriftung zu kennzeichnen. Diese Beschriftungen müssen sich alle in den Dokumentationsunterlagen wiederfinden. Die Auswahl des Beschriftungssystems obliegt dem AN und ist dem AG vor der Ausführung mitzuteilen.

100,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 69]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 44 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.3.2 Allgemeine Dienstleistungen

1.3.2.10 Werk- und Montageplanung Der AN hat vor Montagebeginn detaillierte Werk- und Montagepläne auf Basis der vom Fachplaner zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung zu erstellen.

Es gelten die Vorgaben der technischen Vorbemerkungen dieses Leistungsverzeichnisses, sowie die des Lastenheftes -Werk- und Montageplanung-.

Hinweis: Die Ausführungspläne des Fachplaners stellen keine Werk- bzw. Montagepläne dar und dürfen nicht als solche verwendet werden.

1,000 St 1.3.2.20 Pflichtenheft Steuerung und Touchpanel Design Es ist ein Pflichtenheft mit Funktions- und Flussdiagrammen für die Steuerungsprogrammierung zu erstellen, das in konkreter Form die Lösung des AN beschreibt, wie die Forderungen der Lastenhefte -Programmierung Mediensteuerung- und -Touchpanel Design- erfüllt werden.

Die Abstimmung erfolgt mit dem Fachplaner und der AG. Im Pflichtenheft sind alle Systemfunktionen für alle Bedienebenen zu visualisieren und zu beschreiben. Die Forderungen des Leistungsverzeichnisses und des Lastenheftes als auch die Absprachen mit den anderen Gewerken, sind Bestandteil des Pflichtenheftes. Für jede Steuerungszentrale ist ein Pflichtenheft zu realisieren. Es muss ein separates Pflichtenheft für die Netzwerkstruktur und der damit übergreifenden Programmierung erstellt werden.

Es sind Pflichtenhefte für die Layoutgestaltung der Bediengeräte zu erstellen. Grundlage für die Pflichtenhefte sind das Lastenheft -Programmierung Mediensteuerung- und das Lastenheft - Touchpanel Design-. Weitere Abstimmungen erfolgen mit dem Fachplaner und der AG. Im Pflichtenheft sind alle Systemfunktionen aller Bedienebenen zu visualisieren und zu beschreiben. Für jedes TP-Format ist ein separates Pflichtenheft zu erstellen.

Diese Position beinhaltet mindestens drei Modifizierungen der Pflichtenhefte.

Bestandteil des Pflichtenheftes ist die Klärung und Dokumentation aller Schnittstellen zu den zu steuernden Systemen und Komponenten (Medientechnik, Elektro, Heizung, Klima, Verdunklung, EDV etc.). Prinzipiell erfolgt eine Anbindung über Ethernet oder auf RS-232/RS-422/RS-485. Die Kommunikation erfolgt, mit Ausnahme der Soundbars, bidirektional und in Echtzeit.

Folgende Inhalte müssen mindestens Bestandteil des Pflichtenheftes sein:

Inhaltsverzeichnis Einleitung mit ausführlicher Systembeschreibung Aufgabenanalyse Übersicht der Hardwarekomponenten der gesamten Steuerungsanlage Beschreibung der Befehlsstruktur Beschreibung aller Funktionen sowie Dokumentation der einzelnen Schnittstellen sowie deren Befehlssätze Beschreibung der Funktionsabläufe Flussdiagramm aller Funktionsabläufe

Alle Unterlagen sind sowohl in zweifach gedruckter Ausfertigung als auch auf dauerhaftem Datenträger zu erstellen. Planunterlagen sind im .dwg und .pdf Format zu erstellen. Alle anderen Unterlagen sind im .pdf Format zu übergeben.

1,000 St 1.3.2.30 Pflichtenheft Audiosysteme Gefordert ist ein Pflichtenheft zur Einrichtung und Programmierung der Audiokomponenten. Grundlage dazu sind die Vorgaben aus den technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses, dem Lastenheft -Audioprogrammierung und Einmessung- sowie den Absprachen mit dem Fachplaner, dem AG und dem Nutzer.

Das Pflichtenheft ist getrennt nach Raum und Funktionsbereich aufzuteilen. Alle Audiokomponenten sind Bestandteil des Pflichtenheftes. Die Einrichtung und Programmierung mit allen signalbearbeitenden Bausteinen wie z. B. Router, Mischer, Kompressoren, Limiter, Equalizer, Delay Bausteinen etc. sind aufzuführen und zu beschreiben.

Die Abstimmung erfolgt mit dem Fachplaner und dem AG. Das Pflichtenheft muss in eindeutiger Form die Lösung der Forderungen aus den technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses, dem Lastenheft -Audioprogrammierung und Einmessung- sowie den Absprachen mit dem Fachplaner, dem AG und dem Nutzer darstellen.

Diese Position beinhaltet mindestens drei Modifizierungen des Pflichtenheftes.

Bestandteil des Pflichtenheftes ist die Klärung und Dokumentation aller Schnittstellen zu anderen Komponenten (z. B. Mediensteuerung, UHF-Mikrofonsysteme, Interfaces, Leistungsververstärker etc.)

Folgende Inhalte müssen mindestens Bestandteil des Pflichtenheftes sein:

Inhaltsverzeichnis

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 45 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Inhaltsverzeichnis Einleitung mit ausführlicher Systembeschreibung Aufgabenanalyse Übersicht der Hardwarekomponenten der Beschallungssysteme je Raum und Funktionsbereich Übersichtsdiagramm der Verbindungsstruktur Auflistung und Erläuterung der Programmierelemente im Audio Signalweg Beschreibung der Umsetzung verschiedener Beschallungskonfigurationen bei unterschiedlichen Nutzungsvarianten

Alle Unterlagen sind sowohl in zweifach gedruckter Ausfertigung als auch auf dauerhaftem Datenträger zu erstellen. Planunterlagen sind im .dwg und .pdf Format zu erstellen. Alle anderen Unterlagen sind im .pdf Format zu übergeben.

1,000 St 1.3.2.40 Programmierung Steuerungssysteme und Touchpanel Die Programmierung der Steuerungssysteme enthält die Erstellung des Steuerungsprogramms gemäß den genehmigten Pflichtenheften. Die Vorgaben zur Programmierung ist dem Lastenheft - Programmierung Mediensteuerung- zu entnehmen. Die dort beschriebenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen, durch bauliche Gegebenheiten oder durch Änderungswünsche des AG, sind schriftlich zu fixieren und dem AG und dem Fachplaner zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Des Weiteren enthält die Programmierung die Erstellung und Implementierung der Bedienseiten der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Touchpanel gemäß dem Lastenheft Touchpanel Design und den genehmigten Pflichtenheften.

Grundlage der Kalkulation dieser Position ist das Leistungsverzeichnis mit dem dazugehörenden oben erwähnten Lastenheften. Auch die Lastenhefte Audio, Streaming und Monitoring- und Support können Informationen zur Programmierung der Mediensteuerung enthalten und sind ebenfalls zu beachten. Der Programmieraufwand ist unter Berücksichtigung aller bekannten Informationen sorgfältig und vollumfänglich zu ermitteln.

Bestandteil dieser Position ist die Abgabe einer Kalkulationstabelle zur Programmierung, aufgeteilt nach Raum und Funktionsbereich. Die Tabelle muss nachvollziehbar den Aufwand der Programmierstunden mit Stunden- und Tagessatz beinhalten. Es sind Informationen zum Aufwand der Einbindung von einzelnen Komponenten wie z. B. Projektionssysteme, Displays, Signalübertragungskomponenten, Audio DSP etc. in der Tabelle aufzuführen. Darüber hinaus ist darzustellen, mit welchem Stundenaufwand wird ein Static Touchpanel Element, ein Dynamic Touchpanel Element, eine gesamte Touchpanel Seite kalkuliert. Diese Tabelle ist dem Angebot zwingend beizufügen.

Nach sechsmonatigem Betrieb der Anlage ist eine Überarbeitung der Programmierung in Absprache mit dem Fachplaner, dem technischen Support und dem AG durchzuführen. Hierbei ist ein Aufwand von drei Arbeitstagen zu kalkulieren.

Der Quelltext der Programmierung und die Bedienoberflächen sind dem AG nach Fertigstellung in unkompilierter Form zu übergeben.

1,000 St 1.3.2.50 Einmessung Anzeigeeinheiten Alle Anzeigeeinheiten sind mit Angabe der verwendeten Mess- und Kalibrierungssysteme zu justieren und zu prüfen. Die Anzeigeeinheiten sind, entsprechend den Umgebungsbedingungen, optimiert auf Kontrast, Bildgeometrie, Homogenität, Helligkeitsverteilung und Farbechtheit zu kalibrieren.

Die Justierung und Messung muss entsprechend den Vorgaben der technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses und der Lastenhefte erfolgen.

Alle Messungen und Komponenteneinstellungen sind zu protokollieren. Die Messprotokolle und Einstellungsparameter sind Teil der Dokumentation.

Die Termine der Einmessung sind dem AG und dem Fachplaner fünf Arbeitstage vor Beginn schriftlich anzuzeigen. Der Fachplaner behält sich vor, den Einmessterminen beizuwohnen und gegebenenfalls Korrekturen zu veranlassen.

Nach sechsmonatigem Betrieb der Anlage ist eine Überprüfung der Einstellungen und falls erforderlich eine Anpassung vorzunehmen.

1,000 St 1.3.2.60 Einmessung Beschallungssysteme Die Einmessung der Beschallungssysteme erfolgt gemäß den Vorgaben aus den technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnises und dem Lastenheft Audio.

Die darin enthaltenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen von den vorgegebenen Werten und Parametern sind dem Fachplaner umgehend schriftlich mitzuteilen. Insbesondere sind die Verfahren und Vorgaben der DIN 18041 zu beachten und umzusetzen. Alle Messungen sind zu protokollieren und werden Bestandteil der Dokumentation.

Die Audioeinmessung ist durch den AN vor Ort durchzuführen.

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 46 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Audioeinmessung ist durch den AN vor Ort durchzuführen.

Die hierfür benötigen Messinstrumente und Steuergeräte sind vom AN im Einheitspreis der Einmessung zu kalkulieren. Die Termine der Einmessung sind dem Fachplaner 5 Arbeitstage vor Beginn schriftlich anzuzeigen.

Der Fachplaner behält sich vor, den Einmessterminen beizuwohnen und gegebenenfalls Korrekturen zu veranlassen. Der AN behält sich vor, durch den Fachplaner oder andere Dritte eine Kontrollmessung vornehmen zu lassen.

Nach sechsmonatigem Betrieb der Anlage ist eine Überprüfung der Einstellungen und falls erforderlich eine Anpassung vorzunehmen.

1,000 St 1.3.2.70 Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme umfasst alle notwendigen Dienstleistungen zum Herstellen der definierten Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems, die nicht Bestandteil der Forderungen aus anderen Positionen (z. B. Programmierung, Einmessung, etc.) sind.

Zudem umfasst Sie einen zu protokollierenden vollständigen Funktionstest aller Abläufe von allen medientechnischen Komponenten inkl. der Schnittstellen zu anderen Systemen. Das Protokoll ist dem Fachplaner zur Prüfung zu übergeben, und wird, nach Freigabe, Bestandteil der Dokumentation. Der Funktionstest ist gemäß den Vorgaben der technischen Vorbemerkungen beim Fachplaner und dem AG schriftlich anzumelden.

Ebenfalls beinhaltet diese Position die Konfiguration sowie die Aktualisierung auf die zum Zeitpunkt der Durchführung der Inbetriebnahme aktuellste Firmware aller Systemkomponenten die Bestandteil der Gesamtleistung sind (gemäß den Vorgaben der Technischen Vorbemerkungen T.16).

1,000 St 1.3.2.80 Einweisung und Schulung Eine Einweisung für das technische Personal und den Nutzer ist erforderlich. Grundsätzlich sind zwei unterschiedliche Einweisungen anzubieten, die als "Kurzeinweisung" und als "Vollständige Schulung" definiert sind. Für die Einweisung der Nutzer und die Schulung des technischen Personals sind Schulungsunterlagen zu erstellen, die den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen sind.

Es sind zwei Nutzereinweisung mit Gruppen bis zu fünf Personen durchzuführen. Die Termine sind mit dem AG und dem Fachplaner abzustimmen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Einweisungen am selben Tag erfolgen können. Die Nutzereinweisung ist so durchzuführen, dass die Teilnehmer die Bedienung jeden Raumtyps kennenlernen und nach der Einweisung eigenständig bedienen können. Alle Funktionen sind vorzustellen und zu trainieren. Die notwendigen Schulungsunterlagen sind als Handout jedem Teilnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen sind vor der Einweisung dem Fachplaner zur Prüfung vorzulegen. Die Einweisung darf nur mit freigegebenen Schulungsunterlagen durchgeführt werden. Für die Einweisung ist eine Agenda über Themen und Umfang durch den AN zu erstellen.

Die Inhalte der Schulungen sind im Teil A des Vergabeverfahrens definiert.

Die Termine sind zwischen Einweisung und technischem Training zu trennen. Je Bereich (Einweisung/Training) sind zwei Tagestermine zu kalkulieren. Für das technische Training ist im Vorfeld ebenfalls eine Agenda über Themen und Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Termine sind mit dem AG und dem Fachplaner abzustimmen.

Außerdem ist in diesem Zusammenhang die Supportkette des AN darzustellen, schriftlich zu fixieren und die beteiligten Ansprechpartner bekannt zu machen. Diese Unterlagen sind den Dokumentationsunterlagen beizufügen. Jegliche Änderungen innerhalb der Gewährleistungszeit und/ oder innerhalb der vertraglich vereinbarten Wartungszeit, sind schriftlich bekannt zu geben.

Als Handout sind die Bedienungsanleitungen des Raumes, die Blockschaltbilder und eine Liste der IP-Adressen, DNS Namen und MAC-Adressen aller Komponenten zu übergeben, sowie eine Tabelle mit den empfohlenen Serviceintervallen und den Kontaktdaten der Ansprechpartner beim Auftragnehmer.

Die Einweisungen und Schulungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Die dazu zu erstellenden Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen.

Die Einweisungen und Schulungen sind durch den AN mit von den Teilnehmern unterschriebenen Teilnehmerlisten zu dokumentieren. Die Teilnehmerlisten werden Teil der Dokumentation.

1,000 St 1.3.2.90 Dokumentation, inkl. BNB-Doku Der AN liefert Montagezeichnungen sowie Bestandsunterlagen zum Betrieb, zur Wartung, der Revision und zur Erweiterung der Anlage. Die Unterlagen müssen alle technischen und funktionellen Angaben aufweisen und dem Endzustand der Anlage entsprechen. Die Dokumentation beinhaltet auch ggf. weiter verwendeten Komponenten der Bestandsanlage.

Es gelten die Vorgaben der technischen Vorbemerkungen dieses Leistungsverzeichnisses, sowie die

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 47 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Es gelten die Vorgaben der technischen Vorbemerkungen dieses Leistungsverzeichnisses, sowie die des Lastenheftes -Dokumentation-.

Der AN hat die Anforderungen gemäß den Richtlinien für "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" (BNB) für die von seinem Leistungsbild betroffenen Elemente einzuhalten, u. a.:

Produktdokumentation nach BNB 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA, BNB 4.1.6 TGA-/Betriebsdokumentation nach BNB 5.1.5 "Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung" Wertstoffoptimierte Baustelle Lärmarme Baustelle staubarme Baustelle

Die Einhaltung der Anforderungen ist zu dokumentieren. Weitere Dokumentationspflichten können ebenfalls Bestandteil dieser Position sein. Siehe auch die entsprechenden Vorbemerkungen und Hinweise zu BNB in diesem LV sowie in weiteren Anlagen.

Für diese Dokumentation sind die entsprechenden Formblätter/Dokumente auszufüllen und einschl. Zugehöriger Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter und Herstellerklärungen bei der zuständigen Stelle fristgerecht einzureichen.

Alle notwendigen koordinativen Aufgaben, notwendigen Abstimmungen und Termine mit allen Beteiligten in Zusammenhang mit der Dokumentation gemäß BNB, sind Aufgabe des AN und in der Kalkulation zu berücksichtigen.

1,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 48 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.3.3 Sonderleistungen

Nachweisleistungen Nachweisleistungen

Die nachfolgend aufgeführten Montagestunden sind als Nachweisleistungen für unvorhergesehene, nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Arbeiten zu kalkulieren. Ein genereller Vergütungsanspruch der nachfolgend im Leistungsverzeichnis abgefragten Nachweisleistungen besteht nicht.

Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit vorheriger, schriftlicher Auftragserteilung ausgeführt bzw. vergütet werden. Die Nachweise erfolgen mittels Tagelohnzettel, die dem Auftraggeber oder seinem Vertreter täglich zur Anerkennung vorzulegen sind. Die vereinbarten Stundenlohnsätze sind stets Verrechnungssätze und beinhalten alle erforderlichen unternehmerischen und lohntariflichen Zuschläge, auch für evtl. Auslösung, Reisen und Übernachtung. Ferner ist mit dem Verrechnungsssatz auch die notwendige Aufsicht und Betreuung abgegolten. Diese Sätze gelten unabhängig von der Anzahl und der Dauer der Bauzeit.

Diese Vorbemerkung ist gültig und zu berücksichtigen. 1.3.3.10 Netzwerktechniker/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskraft (Netzwerktechniker/-in)

auf besondere Anordnung des AG ausführen.

1,000 h 1.3.3.20 Bauleiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskraft (Bauleiter/-in)

auf besondere Anordnung des AG ausführen.

1,000 h 1.3.3.30 Programmierer/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskraft (Programmierer/-in)

auf besondere Anordnung des AG ausführen.

1,000 h 1.3.3.40 Projektleiter / Projekingenieur/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskraft (Projektleiter / Projekingenieur/-in)

auf besondere Anordnung des AG ausführen.

1,000 h 1.3.3.50 Techniker/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskraft (Techniker/-in)

auf besondere Anordnung des AG ausführen.

1,000 h 1.3.3.60 Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskraft (Obermonteur/-in)

auf besondere Anordnung des AG ausführen.

1,000 h 1.3.3.70 Monteur/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskraft (Monteur/-in)

auf besondere Anordnung des AG ausführen.

1,000 h 1.3.3.80 Helfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskraft (Helfer/-in)

auf besondere Anordnung des AG ausführen.

1,000 h

Gesamtbetrag:

[Seite 74]

LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 49 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

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MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

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LV: Audiovisuelle Kommunikationstechnik Seite: 50 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.07.2025

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MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

1 Audiovisuelle Kommunikationstechnik 1.1 Veranstaltungssaal 1.61 (1. OG) 1.1.1 Präsentationstechnik 1.1.2 Beschallungstechnik 1.1.3 Signalmanagement 1.1.4 Signalquellen 1.1.5 Steuerungssystem 1.1.6 Digital Signage 1.2 MTZ (2. OG) 1.2.1 Beschallungstechnik 1.2.2 Funkmikrofonsystem 1.2.3 Signalmanagement 1.2.4 Signalquellen 1.2.5 Steuerungssystem 1.3 Allgemein 1.3.1 Beschriftungssystem 1.3.2 Allgemeine Dienstleistungen 1.3.3 Sonderleistungen

Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

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