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Arzneimittel- und Apothekenwarenversorgung für das Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 08:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Leistungsbeschreibung

- Fachlicher Teil -

(Teil B)

Vergabeverfahren

AZ: 0078-DLG/2026-03.235

„Arzneimittelbeschaffung für die Standorte Morin-

gen/Göttingen, Brauel und Bad Rehburg des Maßregel-

vollzugszentrum Niedersachsen“

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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 2 von 6 Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B)

Urheberrecht:

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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 3 von 6 Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B)

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines ................................................................................................................................ 4
  2. Abnahmepflicht .......................................................................................................................... 4
  3. Belieferung mit Arzneimittel ...................................................................................................... 4
  4. Überwachung der Arzneimittel und des Arzneimittelverkehrs ................................................. 4
  5. Lieferumfang .............................................................................................................................. 5
  6. Belieferung der Arzneimittel ...................................................................................................... 5
  7. Bestellverfahren ......................................................................................................................... 5
  8. Nachhaltigkeit ............................................................................................................................ 5
  9. Aut-idem-Regelung .................................................................................................................... 5
  10. Beratung ..................................................................................................................................... 6
  11. Dokumentation sowie Überprüfung .......................................................................................... 6

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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 4 von 6 Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B)

  1. Allgemeines

Es soll eine Rahmenvereinbarung in Form eines Krankenhausversorgungsvertrages für die Versorgung der Patienten des MRVZN mit sämtlichen Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten, ärztlichen Verbandsmitteln und sonstigen apothekenüblichen Produkten vergeben werden.

  1. Abnahmepflicht

Die Standorte des MRVZN verpflichten sich ab Vertragsbeginn ihre Arzneimittelversorgung über den Versor- ger vorzunehmen. Auch Eil- bzw. Notfallversorgungen bis zu zwölfmal im Jahr zur Akutversorgung müssen innerhalb eines halben Tages geliefert werden. Die Entscheidung der Eil- bzw. Notfallversorgung trifft allein der ärztliche Dienst. Sollte die Eil- bzw. Notfallversorgung nicht in einem angemessenen Zeitraum geleistet werden können, können die Standorte des MRVZN diese bei einem anderen Lieferanten beziehen. Die Erfüllung der Versorgungsaufgaben umfasst: Belieferung mit Arzneimitteln stationsbezogen an einen Abgabeort, Aufgaben der Beratung, der Bevorratung und der Herstellung sowie der Überwachung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Vereinbarungen.

  1. Belieferung mit Arzneimittel

Das MRVZN ist verpflichtet nur über den Auftragnehmer der einzelnen Lose zu bestellen, soweit die Arznei- mittel nicht unter Vorbehalt des §43 Abs. 1 AMG allgemein verkäuflich sind oder gem. § 47 AMG eine Belie- ferung unter Umgehung der Apotheke gestattet ist.

Die Lieferung erfolgt an die Pforte der Standorte des MRVZN in geschlossenen Behältern mit einer Deklarie- rung der Stationen je Los.

Die Stationen je Los teilen sich wie folgt auf:

Los 1: MRVZN Moringen mit 23 Stationen und MRVZN Göttingen mit 4 Stationen

Los 2: MRVZN Bad Rehburg mit 6 Stationen

Los 3: MRVZN Brauel mit 7 Stationen

Der Inhalt muss durch einen Lieferschein deklariert sein. Die Behälter werden durch den Auftragnehmer gestellt; ein Pfand kann erhoben werden.

Die Lieferung erfolgt einmal in der Woche und bis zu zwölfmal im Jahr im Rahmen von Eil- bzw. Notfallver- sorgung.

  1. Überwachung der Arzneimittel und des Arzneimittelverkehrs Der Auftragnehmer muss zweimal jährlich eine Apothekenbegehung durchführen und einen entsprechen- den Prüfbericht erstellen.

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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 5 von 6 Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B)

  1. Lieferumfang

Die Warenabnahme einer bestimmten Warengruppe wird nicht vereinbart; es geht um den entstehenden Bedarf der während der Behandlungsphase der Patienten anfällt.

Dies umfasst:

  • apothekenpflichtige Arzneimittel
  • ärztliche Verbrauchsmittel, Medizinprodukte und sonstigen apothekenüblichen Produkte im Sinne von § 1a ApoBetrO
  1. Belieferung der Arzneimittel

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Arzneimittel und apothekenübliche Waren zu liefern, die die Standorte des MRVZN bestellen.

  1. Bestellverfahren

Die Arzneimittel werden von den Standorten des MRVZN unter genauen Angaben zur

  • Bezeichnung,
  • Stärke und
  • erforderlichen Menge

in elektronischer Form oder im Wege eines web-basierten Verfahren bestellt. Bei einem webbasierten Verfahren muss der Auftragnehmer das Verfahren einem befugten Personenkreis zur Verfügung stellen und einen Ausdruck der Bestellbestätigung ermöglichen. Bestellvorgänge müssen kos- tenlos sein.

Verschreibungspflichtige Medikamente haben der „Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel“ der jeweils gültigen Fassung zu entsprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine Liste mit Unterschriften der autorisierten Personen zur Verfügung zu stellen.

Ein Mindestbestellwert wird nicht vereinbart.

  1. Nachhaltigkeit

Die Verpackungen sollten nach Möglichkeit nachhaltig sein; dieses kann beispielsweise auch durch Pfand gewährleistet werden. Die Kühlkette muss dennoch durch Kühlakkus aufrechterhalten werden.

  1. Aut-idem-Regelung

Wird bei Bestellung nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arzneimittel geordert, ist der Auftragnehmer stets verpflichtet dies durch ein lieferfähiges preisgünstiges Arzneimittel zu ersetzen.

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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 6 von 6 Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B)

  1. Beratung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber kostenfrei telefonisch (Ortstarif) zu beraten. Es muss gewährleistet sein, dass das medizinische Personal in Bezug auf eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arz- neimitteltherapie beraten wird. Insbesondere muss der Auftraggeber das MRVZN bei der Dokumentation nach dem Betäubungsmittelgesetz beraten. Es muss auch eine Beratungsfunktion im Rahmen des Krankenhausversorgungsvertrages erfolgen:

  • in Angelegenheiten der Anwendung und des Verbrauchs von Arzneimitteln
  • Erfassung verwendeter Arzneimittel nach Arzneimittelliste bei Beginn des Vertrages und fortschrei- bend zwecks Dokumentation (medizinisch und ökonomisch)
  1. Dokumentation sowie Überprüfung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Apothekenbegehung nach terminlicher Absprache zur Überprüfung der sachgerechten Lagerung gemäß Ziffer 4 dieser Leistungsbeschreibung. Das Protokoll ist der ärztlichen Leitung des jeweiligen Standortes des MRVZN zu übersenden. Alle Mitteilungen, die die Arzneimittelsicherheit betreffen (z.B. Arzneimittel-Rückrufe), müssen dem MRVZN Brauel unverzüglich mitgeteilt werden. Quartalsweise ist dem jeweiligen MRVZN Standort eine Arzneimittelliste (als Excel-Tabelle) inkl. Verbräuche bereitzustellen. Diese Statistik dient zur Darstellung der Indikationsgruppen, Verbrauchsmenge und Kosten und muss kostenfrei erstellt werden.

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