08_V2_Bieterinformation 05-10-2026.pdf

Arzneimittel-Rahmenrabattverträge für zahlreiche Wirkstoffe

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 14:40 (Europe/Berlin)

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Bieterinformation zur 1479-0826

  1. Bieterinformation vom 05.10.2026

betrifft wie z.B.

lfd. Nr.betrifft wie z.B. Vergabeunterlagen, Rahmenvertrag, etc.StichwortFrage des BietersAntwortgeänderte Unterlagen
1Los 143/243/343Wirkstoffangabe/ PackungsgrößenUnstimmigkeiten bei den Wirkstoffangaben sowie der Packungsgrößenkennzeichnung der Lose 143, 243, 343 aufgefallen. Die Angaben erscheinen nicht durchgängig konsistent. Wir bitten um Überprüfung der Lose und entsprechende Korrektur bzw. Klarstellung.Wir danken für den Hinweis, die nochmalige Überprüfung hat die Unstimmigkeiten bei den Bezeichnungen und Wirkstoffmengen ergeben. Die Korrektur erfolgt mit der 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V2. Korresponierend wurden die Höchtsmengen in der 04a_Anlage Höchstmengen angepasst.04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V2 und 04a_Anlage Höchstmengen V2
2Los 242AustasuchgruppeWir bitten um Überprüfung der Los Nr. für das Los 242 Methylphenidat für die Austauschgruppe 10, 12 und 13. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich bei diesen Austauschgruppen auch um das Los 242 handelt?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V204_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V2
3Los 382AustasuchgruppeWir bitten um Überprüfung der Los Nr. für das Los 382 Venlafaxin für die Austauschgruppe 7, 12 und 17. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich bei diesen Austauschgruppen auch um das Los 382 handelt?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V204_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V2
4Los 163AustasuchgruppeWir bitten um Überprüfung der Los Nr. für das Los 163 Rivastigmin für die Austauschgruppe 8. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich bei diesen Austauschgruppen auch um das Los 163 handelt?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V204_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V2
5Los 182AustauschgruppeWir bitten um Überprüfung der Los Nr. für das Los 182 Venlafaxin für die Austauschgruppe 7, 12 und 17. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich bei diesen Austauschgruppen auch um das Los 182 handelt?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V204_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V2

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6Lose 116/216/316OTC ProdukteZu den Losen Nr.116, 216 und 316 Colecalciferol, Kombinationen mit Natriumfluorid können wir keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel zuordnen. Gehen wir recht in der Annahme, dass bei diesen Losen OTC Produkte angeboten werden dürfen?Wir danken für den Hinweis und stellen klar, dass für die Lose 116, 216 und 316 der Beschaffungsbedarf ausschließlich OTC-Arzneimittel umfasst.
7Musterrabattvertra gVertragslaufzeitWir möchten darauf hinweisen, dass im Dokument "09_Anlage Musterrabattvertrag" § 15 Abs. 1 die Vertragslaufzeit von Generika-2025-Ersatzkassen (KKH) genannt ist, nämlich 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028.Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 09_Anlage Musterrabattvertrag V209_Anlage Musterrabattvertrag V2
8Lose 151/251/352UnterschiedBei den Losen 151, 251 und 352 Omeprazol geben Sie bei der Austauschgruppe 20 und 21 jeweils 40mg mit der PG 14 St an. Können Sie uns bitte hier den Unterschied mitteilen.Wir danken für den Hinweis, die nochmalige Überprüfung hat die Unstimmigkeiten bei den Bezeichnungen und Wirkstoffmengen ergeben. Die Korrektur erfolgt mit der 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V2. Korresponierend wurden die Höchtsmengen in der 04a_Anlage Höchstmengen angepasst.04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V2 und 04a_Anlage Höchstmengen V2
9Lose 142/242/342WirkstoffmengeBei den Losen 142, 242 und 342 Methylphenidat HVW, 30% schnell freisetzend, 70% retardiert geben Sie bei der Austauschgruppe 11 jeweils 42,24mg. Kann es sein, dass hier die Wirkstoffmenge 43,24mg gemeint ist?Siehe Antwort zu Frage 1.04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V2
10Vorzulegende UnterlagenHandlesregisterBitte bestätigen Sie, dass anders als in früheren Ausschreibungen kein Handelsregister mehr eingereicht werden soll.Dies wird bestätigt.
11Bietergemeinschaf t& Nachunternehmer- leistungenName BGSoll im Falle einer Bietergemeinschaft als Bieter der Name der Bietergemeinschaft eingetragen werden?Dies wird bestätigt.

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12Bietergemeinschaf t& Nachunternehmer- leistungen> 2 Nachunter- nehmerWie ist vorzugehen, wenn mehr als zwei Unternehmen als Nachunternehmer eingesetzt werden?Die Vergabestelle hat sich entschieden, zunächst keine Nachunternehmerverzeichniss abzufordern. Näheres entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen_V2.00_Bewerbungsbedingungen_V 2 07_Bietergemeinschaft_V2 13_Vorzulegende Unterlagen_V2
13Bietergemeinschaf t& Nachunternehmer- leistungenEintragungSind die Nachunternehmer für alle bebotenen Lose zu benennen ohne Aufschlüsselung, welcher Nachunternehmer für welches Los eingesetzt wird?Siehe Antwort zu Frage 12.
14Bietergemeinschaf t& Nachunternehmer- leistungenBeschreibung LeistungsbereichKönnten Sie bitte ein Beispiel für einen Leistungsbereich mit einer möglichen zugehörigen Beschreibung der Teilleistungen nennen?Siehe Antwort zu Frage 12.
15Bietergemeinschaf t& Nachunternehmer- leistungenErläuterungWenn innerhalb einer Bietergemeinschaft ein Mitglied die Produkte abc und ein Mitglied die Produkte xyz anbietet, ist dann als Erläuterung in der oberen Box ausreichend, auf die Anlage "04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form" zu verweisen? Aus den angebotenen Produkten geht hervor, welches Mitglied welchen Teil der Aufgabe erfüllen möchte.Dies wird - nicht - bestätigt.
16Bietergemeinschaf t& Nachunternehmer- leistungenUnterschrift/ StempelAuf Seite 2 werden Unterschriften und Stempel gefordert. Bitte bestätigen Sie, dass es gemäß § 126b BGB ausreicht, die Unterlagen mit Klarnamen und ohne Stempel zu versehen.Dies wird bestätigt.
17Eignungsnach- weiseFormerfüllungIn "Anlage 06_Eigunungsnachweise" steht, dass die Vorlage der Einheitichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert wird. Ist diese Form mit dem Abgeben von "Anlage 02_Eigenerklärungen" erfüllt?Die Eignung ist mit der Abgabe der Anlage 02_Eigenerklärungen nachgewiesen.
18Firmenverschwie- genheitserklärungEinreichungGehen wir Recht in der Annahme, dass "Anlage 03_Firmenverschwiegenheitserklärung" im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einzeln abzugeben ist?Dies wird bestätigt.

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19EigenerklärungenEintragungWir beziehen uns auf "Anlage 02_Eigenerklärungen". Gehen wir Recht in der Annahme, dass auf Seite 2 bei "Einfügen vollständige Bezeichnung Bieter" im Falle einer Bietergemeinschaft der Name des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft einzutragen ist?Dies wird bestätigt.
20Los 143/243/343AustauschbarkeitNach Umgestaltung der Lose 143/243/343 wird die Austauschbarkeit von HVW und REK im Preisblatt vorgegeben. HVW und REK sind nicht austauschbarWir verweisen auf den ausschließlichen Ausschluß der der Arzneimittelrichtlinie bezgl. der Freisetzungskinetiken, diese wurden in der Losbildung korrekt berücksichtigt: "Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung mit unterschiedlichen sofort und verzögert freisetzenden Wirkstoffanteilen (z. B. 50 %/50 % und 30 %/70 %) dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden. ". Ansonsten gehen wir von einer synonymen Nutzung des Begriffes Retardkapseln sowie Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung aus.
21Bekanntmachung AngebotsabgabeFormvorgabeWir bitten um Bestätigung, dass die Angebotsabgabe in Textform erfolgen kann und keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist.Dies wird bestätigt.
22Lose 153/253/353Einnahme- vorgabeBei den Losen 153, 253 und 353 Oxycodon gibt es bei den Austauschgruppen 47, 48 und 49 (71,71mg) auch RET mit einer 1x täglichen Einnahme. Gehen wir Recht in der Annahme, dass in diesen Gruppen nur Präparate angeboten dürfen, die alle 12 Stunden eingenommen werden sollen.Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung/ Klarstellung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3
23Lose 116/216/316Wirkstoff- kombinationZu den Losen 116, 216 und 316 Colecalciferol, Kombinationen mit Natriumfluorid können wir zu der Austauschgruppe 1 keine Produkte mit der Wirkstoffkombination 0,0125mg+0,05mg finden. Gehen wir Recht in der Annahme, dass hier die Wirkstoffkombination 0,0125mg+0,25mg gemeint ist?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3

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24Los 155ATC CodeBei dem Los 155 Palonosetron geben Sie den ATC Code A05AA05 an. Gehen wir Recht in der Annahme, dass für dieses Los der ATC Code A04AA05 gefordert ist?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3
25Los 167ATC CodeBei dem Los 167 Spironolacton geben Sie den ATC Code C06DA01 an. Gehen wir Recht in der Annahme, dass für dieses Los der ATC Code C03DA01 gefordert ist?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3
26Los 104MengenBei dem Los 104 Azathioprin stellen wir eine Abweichung zwischen Ihren Mengen und den von uns ermittelten Mengen fest. Wir bitten um Überprüfung der Mengen.Die nochmalige Überprüfung der Daten hat keine Abweichung der abgegebenen Mengen mit den Angaben der Angebotstabelle ergeben.
27Lose 129/229/329Mengen/ UmrechnungBei den Losen 129, 229 und 329 Fluticason und Azelastin bitten wir um Überprüfung der Mengen, da wir eine deutliche Abweichung zwischen ihren und unseren Daten festgestellt haben. Wurde für die Umrechnung ggf. die 23g anstatt der 120 Sprühstöße herangezogen?Die in Spalte H angegebenen Werte beziehen sich wie angegeben auf die Wirkstoffmenge je Sprühstoß. Hier ist anzusetzen 0,14g pro Sprühstoß. Somit ergeben sich rechnerisch bei einer Packung mit 23g ca. 164 Sprühstöße. Dies ist wie angemerkt abweichend von der Angabe das mindestens 120 Sprühstöße zur Verfügung stehen.
28Lose 131/231/331Mengen/ Austauschgruppe nBei den Losen 131, 231 und 331 Hydromorphon stellen wir vor allem bei den Austauschgruppen 3, 4, 6, 7 und 8 eine Abweichung zwischen Ihren Mengen und den von uns ermittelten Mengen fest. Wir bitten um Überprüfung der Mengen.Wir danken für den Hinweis, die nochmalige Überprüfung hat die Unstimmigkeiten bei den Bezeichnungen und Wirkstoffmengen ergeben. Die Korrektur erfolgt mit der 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3. Korresponierend wurden die Höchtsmengen in der 04a_Anlage Höchstmengen V3 angepasst.04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3 und 04a_Anlage Höchstmengen V3
29Lose 168/268/368PackungsgrößeBei den Losen 168, 268 und 368 Tadalafil bitten wir bei der Austauschgruppe 1 um Überprüfung der Packungsgrößenkennzeichnung. Aufgrund der angegebenen Einzeldosen vermuten wir, dass in dieser Gruppe die 28St ohne Normgröße gemeint ist, anstatt der N1.Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3

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30Lose 151/251/351Austauschgruppe nBei den Losen 151 / 251 / 351 Omeprazol bitten wir bei der Austauschgruppe 12 um Überprüfung, ob in ihren Mengen sowohl verschreibungspflichtige als auch OTC Produkte berücksichtigt wurde. Die von uns ermittelte Menge für verschreibungspflichtige Produkte ist deutlich niedriger. Bei der Austauschruppe 13 bitten wir um Überprüfung der abgegebenen Einzeldosen, vom Umsatz und der kassenspezifischen Aufteilung.Wir danken für den Hinweis, die nochmalige Überprüfung hat die Unstimmigkeiten bei den Bezeichnungen und Wirkstoffmengen ergeben. Die Korrektur erfolgt mit der 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3. Korresponierend wurden die Höchtsmengen in der 04a_Anlage Höchstmengen V3 angepasst.04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3 und 04a_Anlage Höchstmengen V3
31Lose 157/257/357Austauschgruppe / MengenBei dem Los 157 / 257 / 357 Pantoprazol bitten wir bei den Austauschgruppen 4 und 6 um Überprüfung, ob in ihren Mengen sowohl verschreibungspflichtige als auch OTC Produkte berücksichtigt wurde. Die von uns ermittelte Menge für verschreibungspflichtige Produkte ist deutlich niedriger.Wir danken für den Hinweis, die nochmalige Überprüfung hat die Unstimmigkeiten bei den Bezeichnungen und Wirkstoffmengen ergeben. Die Korrektur erfolgt mit der 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3. Korresponierend wurden die Höchtsmengen in der 04a_Anlage Höchstmengen V3 angepasst.04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3 und 04a_Anlage Höchstmengen V3
32Lose 174/274/374 Lose 175/275/375Wirkstoffmenge/ LosaufteilungWir bitten um Überprüfung des Loszuschnittes für die Lose 174, 175, 274, 275, 374 und 375 Timolol/Dorzolamid. Wir wundern uns, dass die Wirkstoffmenge 6mg + 1,5mg auf zwei Lose aufgeteilt wurde, obwohl es sich jeweils um EDP handelt. In den Losen 174, 274 und 374 wird die N1 aufgelistet und in den Losen 175, 275 und 375 die N3.Wir danken für den Hinweis, die nochmalige Überprüfung hat die Unstimmigkeiten bei den Bezeichnungen und Wirkstoffmengen ergeben. Die Korrektur erfolgt mit der 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3. Korresponierend wurden die Höchtsmengen in der 04a_Anlage Höchstmengen V3 angepasst.04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3 und 04a_Anlage Höchstmengen V3
33Los 253Austauschgruppe / ZuordnungBei dem Los 253 Oxycodon wird der Wirkstoffmenge 8,96mg 10St doppelt aufgelistet; Austauschgruppe 14 und 15. Gehen wir recht in der Annahme, dass eine von den 2 Nummern eigentlich den Wirkstoffmenge 71,71mg zugeordnet werden sollte?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung/ Klarstellung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3

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34Los 353Austauschgruppe / MengeBei dem Los 353 Oxycodon wird bei er Austauschgruppe 16 nur 90 St angegeben. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hierbei RET handelt, die alle 24 Stunden eingenommen werden sollen?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung/ Klarstellung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3
35Lose 255/355Austauschgruppe / PackungsgrößeBei den Losen 255 und 355 Palonosetron wird jeweils bei der Austauschgruppe 2 die Packungsgröße N1 angegeben. Gehen wir recht in der Annahme, dass hier 10 St gefordert werden, da die N1 bereits in der Austauschgruppe 1 gefordert wird.Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3
36Los 349Darreichungs- formBei dem Los 349 Mirtazapin geben sie bei einigen Austauschgruppe nur die DAR FTA bzw. SMT an. Gehen wir recht in der Annahme, dass über alle Gruppen die DAR FTA/SMT gefordert werden?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3
37Los 147/247/347Anzahl VertragspartnerBei Losen 147, 247 und 347 Mianserin wird der Zuschlag an unterschiedlich viele Vertragspartner vergeben. Ist es beabsichtigt, dass Los 147 im 2 Partner Model ausgeschrieben wird, während die Lose 247 und 347 im 1 Partner Model ausgeschrieben werden?Wir danken für den Hinweis und verweisen im übrigen auf die Leistungsbeschreibung Punkt 2.3. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3
38Angebotsunterlage nBietereigene UnterlageBitte bestätigen Sie, dass es angebotsunschädlich ist, dem Angebot ein eigens erstelltes Dokument beizufügen, welches eine Auflistung solcher Dokumente enthält, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Falls Sie dies nicht bestätigen können, nennen Sie uns bitte das konkrete Vorgehen zur Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.Dies wird bestätigt.

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39EigenerklärungenBeiblatt /ErläuterungenWir beziehen uns auf "02_Eigenerklärungen". Können Sie uns bitte bestätigen, dass wir dem Angebot für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ein selbst gestaltetes Schreiben beilegen dürfen, welches die Eigenerklärungen weitergehend erläutert?Dies wird bestätigt.
40Bietergemeinschaf tBieter- gemeinschaftWir beziehen uns auf "07_Bietergemeinschaft_V2", S.3. Gehen wir Recht in der Annahme, dass wir hier dem Angebot dazu, welcher Teil der Aufgabenerfüllung von welchem Teil der Bietergemeinschaft übernommen wird, und zur "Begründung, für die vergaberechtliche Zulässigkeit der Bildung einer Bietergemeinschaft" jeweils eine selbstgestaltete Datei beilegen dürfen?Dies wird bestätigt.
41Bietergemeinschaf tBeiblattSofern es zulässig ist, die Aufgabenteilung innerhalb einer Bietergemeinschaft auf einer selbstgestalteten Anlage zu erläutern, ist es ausreichend, wenn sie folgende Angaben enthält? - Wirkstoff - DRF - Wirkstoffmenge je Einzeldosis - N-Größe - Def. Einzeldosis - PZN gem. Angebotstabelle - Anbieter / Mitglied der BG - Anbieter Nr. Lauer Gehen wir Recht in der Annahme, dass dieser Anhang vom bevollmächtigten Vertreter der BG mit Klarnamen zu unterzeichnen ist?Dies wird bestätigt.
42Los 342PackungsgrößeBeim Los 342 wird in der Austauschgruppe 10 eine N1 angegeben. Gehen wir recht in der Annahme, dass hier eine N2 gemeint ist, da die N1 bereits in der Austauschgruppe 9 gefordert wird?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3

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43Los 342PackungsgrößeBeim Los 342 wird in der Austauschgruppe 12 eine N1 angegeben. Gehen wir recht in der Annahme, dass hier 40St gemeint ist, da die N1 bereits in der Austauschgruppe 11 gefordert wird?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3
44Los 142/242PackungsgrößeIn den Losen 142 und 242 wird in der Austauschgruppe 13 40St gefordert. Im Los 342 wird eine N1 gefordert. Gehen wir recht in der Annahme, dass hier mit Absicht unterschiedliche Packungsgrößen gefordert sind?Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3
45Los 149/249/349Preisvergleichs- gruppen/ ZuordnungPrüfung der Angebotstabelle zu Los 349 (Mirtazapin) ist aufgefallen, dass die Zuordnung der Preisvergleichsgruppen von den entsprechenden Zuordnungen in den Losen 149 und 249 abweicht. Die Abweichung betrifft insbesondere die Lospositionen 2 bis 11, denen andere Preisvergleichsgruppen zugeordnet wurden als in den Losen 149 und 249. Wir bitten um Überprüfung, ob die abweichende Zuordnung beabsichtigt ist. Sofern es sich um einen Fehler handelt, bitten wir um entsprechende Anpassung der Preisvergleichsgruppen.Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V304_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V3
46Bieterinformation 15.09.2026Zur heutigen Bieterinformation sind keine weiteren Bieterfragen eingegangen.keine
47Los 134/234/334Preisvergleichs- gruppen/ ZuordnungAbweichung Preisvergleichsgruppen zwischen den Kassen: Los 134, 234, 334: "Levodopa in Kombination mit Benserazid", insbesondere die Lospositionen 4 bis 9.Wir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V404_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V4
48Los 122/222/322Preisvergleichs- gruppen/ ZuordnungAWbirw beiitctehnu nhgie Pr raenisavloegrg zleuirc Khsogrrreukptpuer nb eziw disecnh Leons deenn 1 49, Kassen: Los 122, 222, 322 "Diclofenac REK/RET" (), insbesondere die Lospositionen 7 bis 10 Wir bitten hier analog zur Korrektur bei den Losen 149, 249, 349 um Anpassung der PreisvergleichsgruppenWir danken für den Hinweis. Die Anpassung erfolgt in der geänderten Datei: 04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V404_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V4

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49AV-MeldungPZNIm Zuge der Vertragslaufzeit beabsichtigen wir die AV- Meldung einer PZN, welche gemäß "Eigenerklärung AV- Meldung" angebotspflichtig wäre. Wir bitten um Bestätigung, dass die betroffene PZN auf einem eigenständigen Begleitdokument zur AV-Meldung vor/während der Vertragslaufzeit aufgeführt werden kann, während die "Eigenerklärung AV-Meldung" parallel regulär ausgefüllt wird.Dies wird bestätigt.
50Los 129zu Nr. 27Wir beziehen uns auf Los 129 in Verbindung mit Frage 27. In der Anlage 04 Angebotstabelle sehen wir in der Spalte G als Definition Einzeldosis "Sprühst." Dahingehend würden wird davon ausgehen, dass in einer N3 120 Sprühstöße enthalten sind. Laut ihrer Aussage beziehen sich aber die abgegebenen Einzeldosen auf die Wirkstoffmenge je Sprühstoß. Für uns ist es daher nicht nachvollziehbar, welcher Umrechnungsfaktor in diesem Fall angewendet werden soll.Wir danken für den Hinweis und haben die Tabellenbezeichnung noch einmal überarbeitet und stellen klar, dass bei der Berechnung der Einzeldosen der Gesamtinhalt pro Packung (23g) die Grundlage bildet. Abweichend hiervon wurde für die Ermittlung der Höchstmengen jedoch die genaue Wirkstoffmenge wie in Frage 27 geschildert herangezogen. In der Anlage Angebotstabellen in elektronischer Form ist somit folgender Rechenweg anwendbar (exemplarisch für Los 129): abgegebene Packungen im Referenzzeitraum 19639 je 23g Gesamtinhalt. Definition Einzeldosis in g, ergibt somit 19639 x 23g = 45169704_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V4
51Bewerbungs- bedingungenBietergemein- schaftIn Punkt 8 der Bewerbungsbedingungen wird ausgeführt, dass bei Nichtvorliegen einer Bietergemeinschaft das Dokument "Bietergemeinschaft" an der vorgesehenen Stelle mit "Nein" zu kennzeichnen ist. Der nachfolgende Hinweis sieht hingegen vor, dass die Anlage "Bietergemeinschaft" ausschließlich dann mit Angebotsabgabe einzureichen ist, wenn eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Wir bitten um Klarstellung, ob Einzelbieter die Anlage "Bietergemeinschaft" einzureichen haben und, falls ja, in welcher Form die geforderte Kennzeichnung vorzunehmen ist.Wir danken für den Hinweis und haben die Bewerbungsbedindungen angepasst.00_Bewerbungsbedingungen_V 3

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52Musterrabatt- vertragÄnderungenWir bitten um Beachtung, dass der Musterrabattvertrag ausgetauscht wird. Um die Veränderungen zur bisherigen Anlage_Musterrabattvertrag V2 schneller nachvollziehen zu können, stellen wir rein informativ das Dokument 09_Anlage Musterrabattvertrag V3_Änderungsmodus zusätzlich zur Verfügung.09_Anlage Musterrabattvertrag V3 09_Anlage Musterrabattvertrag V3_Änderungsmodus (nur informativ)
53PZNAV-MeldungWir haben zwei PZN im Portfolio, welche beide der N3 zugeordnet sind (einmal 98er und einmal 100er, gleiche Stärke und Darreichungsform). Müssen wir wirklich beide PZN anbieten, oder können wir frei auswählen, welche PZN hier angeboten wird (ohne die nicht bebotene PZN AV melden zu müssen)?Gemäß Punkt 3 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung hat ein Gebot auf alle PZN des Bieters in einem Los zu erfolgen. Somit sind bei mehereren PZN je Austauschgruppe auch sämtliche PZN anzubieten.
54Lose 157/257/357Darreichungs- formIn den Preisblättern zu 157, 257 und 357 wird jeweils die 20 mg 100er zusätzlich zu den 20 mg N3 ausgeschrieben. Wir bitten um Prüfung.Wir danken für den Hinweis, die entsprechende Austauschgruppe wurde gestrichen. Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit keine Neunummerierung der Austauschgruppen in den genannten Losen stattfindet.04_Anlage Angebotstabelle in elektronischer Form V5
55Betriebs- und Geschäfts- geheimnisKennzeichnungGemäß Punkt 14 der Bewerbungsbedingungen hat der Bieter sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, eindeutig zu kennzeichnen. Wir bitten um Klarstellung, in welcher Form diese Kennzeichnung vorzunehmen ist, insbesondere bei den im Excel-Format zur Verfügung gestellten und in diesem Format einzureichenden Unterlagen, wie dem Preisblatt und der Anlage 06_Eignungsnachweise, ohne eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen im Sinne von Ziffer 17 der Bewerbungsbedingungen vorzunehmen.Eine Auflistung der mit Angebotsabgabe eingereichten Anlagen (genaue Bezeichnung), welche als Betriebs- und Geschäftsgemeinnis zu behandeln sind, ist ausreichend. Diese Aufllistung kann auf einer gesonderten Unterlage eingereicht werden.

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56VergabeunterlagenName des ErklärendenEs ist vorgesehen, die einzureichenden Erklärungen und Anlagen durch eine hierzu bevollmächtigte Person in Textform unterzeichnen zu lassen. Die betreffende Person ist nicht im Handelsregister eingetragen. Eine entsprechende Vollmacht, aus der sich die Vertretungsberechtigung ergibt, liegt vor und wird dem Angebot beigefügt. Wir bitten um Bestätigung, dass dieses Vorgehen zulässig ist.Dies wird bestätigt.
57Leistungs- beschreibungPZN-MeldungIn Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung wird geregelt, dass der Bieter bei Angebotsabgabe "für alle PZN des betroffenen Wirkstoffs, die er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Verkehr gemeldet hat und vertreiben will, ein Angebot abzugeben" hat. Bei einer BG ist die BG der Bieter. Sofern innerhalb einer BG mehrere Mitglieder über unterschiedliche PZN derselben PVG verfügen, ist es ausreichend, wenn pro PVG eine PZN von einem BG- Mitglied gemeldet wird. Können Sie das bestätigen?Dies wird nicht bestätigt. Es wird auf Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung verwiesen. Eine Bietergemeinschaft wird dabei als ein Bieter angesehen.
58Eignungsnach- weiseAusschlussgrund nach § 124 GWBFür den Fall, dass ein Bieter einen fakultativen Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB anzugeben hat, jedoch sämtliche weiteren Anforderungen gemäß der Anlage "Eigenerklärungen" erfüllt und zudem Erläuterungen zum Sachverhalt sowie Angaben zu durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen in einem separaten Schreiben vorlegt, stellt sich folgende Frage: Ist es in diesem Fall erforderlich, in der Anlage "06_Eignungsnachweise" unter Ziffer 1.2 bei der entsprechenden Abfrage die Auswahl "Nein" vorzunehmen? Ferner bitten wir um Bestätigung, dass die Angabe "Nein" hinsichtlich einzelner Anforderungen der Anlage "Eigenerklärungen" nicht automatisch zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führt, sondern dass die eingereichten Erläuterungen und Nachweise zur Selbstreinigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.Wir danken für den Hinweis. Die Vergabestelle verzichtet auf die Abgabe der Anlage 06_Eignungsnachweise. Es wird klargestellt, dass die Anlage 02_Eigenerklärungen und Anlage 05_Eigenerklärung AZM mit Angebotsabgabe ausgefüllt einzureichen sind.

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59AV-MeldungPortfoliopflichtIn der Erklärung schreiben Sie: "Packungsgrößen- Wirkstärken-Darreichungsform-Kombinationen, die bereits mit einer anderen PZN angeboten worden sind, sind von dieser Erklärung nicht betroffen. Hier kann der Bieter mit seinen nicht angebotenen PZN vor und während der Vertragslaufzeit nach Belieben verfahren." Wir haben zu einem Molekül jeweils zu allen Packungsgrößen-Wirkstärken-Darreichungsform- Kombinationen zwei parallele, austauschbare PZN am Markt. Diese PZNs sind nicht nur in der Normgröße, sondern auch in der Packungsgröße identisch (entgegen Antwort 53). Bitte bestätigen Sie uns, dass wir in diesem Fall nur jeweils eine PZN anbieten müssen und die anderen PZN nicht während der Vertragslaufzeit AV melden müssen.Dies wird nicht bestätigt. Es wird auf Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (siehe dort Fettdruck) verwiesen. Es wird klargestellt, dass die Pflicht, eine PZN zum Gegenstand des Angebotes zu machen auch dann gilt, wenn eine andere PZN bereits Gegenstand des Angebotes in der Preisvergleichsgruppe ist. Wir danken für den Hinweis. Die Anlage Eigenerklärung AZM - "Eigenerklärung AV- Meldung" wird entsprechend angepasst.05_Eigenerklärungen AZM_V2

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60AV-MeldungPortfoliopflichtWir nehmen Bezug auf Ihre Anlage "00_Leistungsbeschreibung", Seite 9, Punkt 3 "Ablauf des Verfahrens". Dort führen Sie aus, dass "sofern der Bieter ein Angebot auf ein Los abgeben möchte, hat er für alle PZN des betroffenen Wirkstoffs, die er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Verkehr gemeldet hat und vertreiben will, ein Angebot abzugeben". Wir bitten um Klarstellung, wie dieses Erfordernis in Konstellationen einer Bietergemeinschaft auszulegen ist: Wenn ein Angebot als Bietergemeinschaft von zwei konzernverbundenen Unternehmen abgegeben wird, müssen in diesem Fall von beiden Unternehmen alle in der Lauer-Taxe gelisteten PZNs der betreffenden PVGs angeboten werden? Beispiel: Bietergemeinschaftsmitglied "X" hat von der 5 mg Stärke die N1-Stufe mit 10 Stück im Portfolio. Bietergemeinschaftsmitglied "Y" hat von der 5 mg Stärke die N1-Stufe mit 10 Stück und die N1-Stufe mit 15 Stück im Portfolio. Geplant ist ein Gebot des Bietergemeinschaftsmitglieds "X" für die Preisvergleichsgruppe. Vor diesem Hintergrund stellen sich für uns folgende Fragen: 1) Genügt es, wenn Mitglied "X" seine eine PZN (N1, 5 mg, 10 Stück) im Rahmen der Angebotsabgabe und bei der PZN-Meldung angibt? 2) Oder müssen zusätzlich auch von Mitglied "Y" eine oder beide PZN (N1, 5 mg, 10 und 15 Stück) angegeben werden? 3) Oder darf sogar ausschließlich Mitglied "Y" ein Gebot für die Preisvergleichsgruppe abgeben, da nicht eine PZN von Mitglied "X" und eine / zwei PZNs von Mitglied "Y" innerhalb einer Preisvergleichsgruppe angeboten werden dürfen?Die Vergabestelle stellt klar, dass die Antworten zu den Fragen 53, 57 58 und 59 aufgehoben werden und hiermit klar gestellt wird, dass der Bieter und hier unabhängig ob als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft je Austauschgruppe für die mindestens eine PZN in Verkehr gemeldet ist, ein Angebot abgeben muss. Es kann jedoch pro Austauschgruppe nur eine PZN angeboten werden. Es steht dem Bieter frei, sofern dieser mehrere PZN je Austauschgruppe hat, die Angebots-PZN frei zu wählen. Zur Klarstellung wurde die Leistungsbeschreibung entsprechend angepasst und der gestrichene Passus gemäß Antwort zu Frage 59 der Anlage Eigenerklärung AZM wieder beigefügt. Die angepassten Dokumente sind zu berücksichtigen. Wir weisen daruaf hin, dass Eintragungen in den Spalten00_Leistungsbeschreibung_V3 05_Eigenerklärungen AZM_V3 00_Leistungsbeschreibung V3_Änderungsversion (rein informativ)
O,P,Q und R im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden und dort ggf. genannte PZN nicht Bestandteil des Zuschlages werden. Wir stellen rein informativ das Dokument 00_Leistungsbeschreibung V3_Änderungsversion zusätzlich zur Verfügung.

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61AV-MeldungPortfoliopflichtBitte bestätigen Sie, dass es zulässig ist, wenn beide Bietergemeinschaftsmitglieder innerhalb einer Wirkstärke ein Angebot abgeben (beispielweise: Wirkstoff "X" 15mg N1 wird vom Bietergemeinschaftsmitglied "Y" und 15mg N2 und N3 werden vom Bietergemeinschaftsmitglied "Z" angeboten.)Dies wird bestätigt.

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62AV-MeldungPortfoliopflichtMit den Antworten auf die Bieterfragen 57 und 59 sowie der Änderung der Anlage "05_Eigenerklärungen AZM_V2" verlangen Sie die Einbeziehung sämtlicher relevanter PZN auch dann, wenn innerhalb derselben Austauschgruppe bereits ein identisches bzw. austauschbares Präparat angeboten wird. Dies betrifft nach unserem Verständnis auch sämtliche entsprechenden PZN der Mitglieder einer konzernverbundenen Bietergemeinschaft. Demgegenüber knüpft § 9 Abs. 8 des Musterrabattvertrags die Bevorratung ausdrücklich an die "Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe". Die praktischen Auswirkungen der umfassenden Angebotspflicht auf die Bevorratung und die daneben bestehenden PZN-bezogenen Lieferpflichten bedürfen daher einer eindeutigen Klärung. WBitirte b bitteesntä utimge vne Srbiein,d dliacshse sBiceha ndtiwe ovroturgnegs dcherri efoblegneen den Mindestbevorratung durch die Anzahl der angebotenen PZN oder der beteiligten BG-Mitglieder nicht erhöht. Können die Bieter bzw. BG-Mitglieder diesen Gesamtvorrat nach eigenem Ermessen auf die angebotenen, innerhalb der Austauschgruppe austauschbaren PZN verteilen und gegebenenfalls vollständig mit einer dieser PZN vorhalten? Falls für jede angebotene PZN ein eigener Mindestbestand verlangt wird: Aus welcher konkreten Vertragsbestimmung ergibt sich dies, und nach welcher verbindlichen Berechnungsmethode ist dieser Bestand zu bestimmen? Ist die Nichtverfügbarkeit einer einzelnen PZN nach § 9 Abs. 3 und 4 als Lieferausfall zu behandeln und zu melden, obwohl ein anderes angebotenes und austauschbares Rabattarzneimittel desselben Bieters bzw. eines anderen BG-Mitglieds uneingeschränkt lieferbar ist und der vorgeschriebene Gesamtvorrat vollständig vorgehalten wird? Welche vertraglichen Folgen ergeben sich in dieser Konstellation?Siehe Antwort zu Frage 60

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63AV-MeldungPortfoliopflichtWir führen innerhalb derselben Austauschgruppe zwei PZN mit identischem Wirkstoff, identischer Wirkstärke und Darreichungsform: eine Packung mit X Stück für die reguläre Versorgung des deutschen Marktes und eine Packung mit Y Stück, die ausschließlich für ein Exportgeschäft vorgesehen ist. Beide jedoch innerhalb einer Normgröße. Nach Ihrem in den Antworten auf die Bieterfragen 53 und 59 dargestellten Verständnis der Portfolioabdeckung wäre neben der X-Packung auch die Y-Packung anzubieten, sofern sie die maßgeblichen Listungs- und Vertriebsvoraussetzungen erfüllt und nicht zur AV- Meldung vorgesehen wird. Hieraus ergeben sich konkrete Fragen zur Vorratshaltung u1n. dB iLttiee fbeervsetärptigfliecnh tSuineg z:unächst, ob die Y ST-PZN trotz ihrer ausschließlichen Zweckbestimmung für das Exportgeschäft zwingend anzubieten ist. 2. Sofern die Y st -PZN anzubieten ist: Kann die Mindestbevorratung nach § 9 Abs. 8 und 9 vollständig durch die angebotene X St-PZN derselben Austauschgruppe erfüllt werden? 3. Verlangen Sie darüber hinaus einen gesonderten, für den deutschen Markt verfügbaren Bestand der Y st - PZN? Falls ja, bitten wir um Benennung der konkreten Vertragsgrundlage und der verbindlichen Berechnungsmethode. Wie soll dieser Bestand bei einer bislang ausschließlich für das Exportgeschäft vorgesehenen PZN ohne regulären Inlandsabsatz sachgerecht bemessen werden? 4. Wäre die fehlende Verfügbarkeit der Y st-PZN für deutsche Apotheken als meldepflichtiger Lieferausfall mit den entsprechenden vertraglichen Folgen zu behandeln, obwohl die austauschbare, ebenfalls rabattierte Y st-PZN uneingeschränkt verfügbar ist und der gesamte vorgeschriebene Vorrat der Austauschgruppe durch diese abgedeckt wird?Siehe Antwort zu Frage 60

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64PortfoliopflichtVertragsstrafenBezugnehmend auf Frage/Antwort 53: Bitte bestätigen Sie, dass im Falle von zwei angebotenen PZN je Austauschgruppe, die Vorratspflicht nur auf eine PZN entfällt. Zusätzlich: Bei Lieferausfall einer von zwei PZN, keine Vertragsstrafen anfallen, solange die zweite PZN lieferbar ist. Sollte dies nicht bestätigt werden können, bitten wir von dieser Regelung, mehrere gelistete PZN je Austauschgruppe anbieten zu müssen, Abstand zu nehmen.Siehe Antwort zu Frage 60
65AV-MeldungPortfoliopflichtBezugnehmend auf die Bieterfragen 53, 57 und 59 möchten wir uns erkundigen, ob diese Regelung eine Änderung zu den vorherigen KKH-Ausschreibungen darstellt, da der entsprechende Abschnitt in der Leistungsbeschreibung unverändert bereits in den vorherigen KKH-Ausschreibungen enthalten war und es hier ausreichend war, lediglich eine PZN pro Losgruppe anzubieten. Wir bitten um Stellungnahme.Siehe Antwort zu Frage 60
66AV-MeldungPortfoliopflichtWir beziehen uns auf die Frage 57. Wir bitten um Klarstellung der Situation, ob wirklich alle PZNs eines Bieters bzw. einer BG angeboten werden müssen. In der Angebotstabelle geben sie bei jedem Los Folgendes an: "auszufüllen sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft mehr als eine PZN je Packungsgrößenkennzeichnung anbieten möchte - es gilt je Gruppe der Rabatt-Apu aus Spalte I" (Zelle O5 bis R5) Daraus würden wir ableiten, dass pro Austauschgruppe nur 1 PZNs angeboten werden muss, sofern diese nicht AV genommen wird. Darüber hinaus, könnten bei einer BG für eine Austauschgruppe mehr als 3 PZNs im Handel sein, falls jedes Mitglied mehrere PZNs pro Austauschgruppe im Handel hat. Z.B. Pantoprazol 20mg N3 mit 98St und 100St. Wie wäre hier das Vorgehen?Siehe Antwort zu Frage 60

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