00_Bewerbungsbedingungen_V3.pdf

Arzneimittel-Rahmenrabattverträge für zahlreiche Wirkstoffe

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 14:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bewerbungsbedingungen

1479-0826

Arzneimittel- Rahmenrabattverträge

nach §130a Absatz 8 SGB V

Kaufmännische Krankenkasse - KKH

Karl-Wiechert-Allee 61

30625 Hannover

handelt in eigenem Namen sowie

in Vertretung der

BARMER (BARMER)

DAK-GESUNDHEIT (DAK-GESUNDHEIT)

Handelskrankenkasse (hkk)

HEK - Hanseatische Krankenkasse (HEK)

Techniker Krankenkasse (TK)

V01B

[Seite 2]

Inhaltsverzeichnis

Einführung ..................................................................................................... 3

  1. Auftraggeber / Vergabestelle .................................................................. 4
  2. Bieterfragen ........................................................................................... 4
  3. Verwendung der Vergabeunterlagen ...................................................... 5
  4. Datenschutz ........................................................................................... 5
  5. Einreichung der Angebote ...................................................................... 6 5.1 Fristen ............................................................................................ 6 5.2 Änderung / Rücknahme von Angeboten ......................................... 6
  6. Eignungsnachweise ............................................................................... 7 6.1 Grundsätzliches .............................................................................. 7 6.2 Ausschlussgründe .......................................................................... 7
  7. Nebenangebote...................................................................................... 8
  8. Bietergemeinschaften............................................................................. 8
  9. Nachunternehmer .................................................................................. 9
  10. Preise ................................................................................................. 9
  11. Losaufteilung ...................................................................................... 9
  12. Zuschlagskriterien / Angebotswertung ................................................ 9 12.1 Zuschlagskriterien ........................................................................ 10 12.2 Angebotswertung ......................................................................... 11
  13. Aufwandsentschädigung .................................................................. 11
  14. Kennzeichnung ................................................................................ 11
  15. Verfahrens- und Angebotssprache ................................................... 11
  16. Anerkennung der KKH-seitigen Vertragsbedingungen...................... 12
  17. Änderung der Vergabeunterlagen .................................................... 12

Seite 2 von 12

[Seite 3]

Einführung

Gegenstand der Ausschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach §130a Absatz 8 SGB V zur Arzneimittelversorgung der Versicherten der an dieser Aus- schreibung beteiligten Krankenkassen.

Die BARMER, DAK-GESUNDHEIT, HEK, hkk und TK haben zu diesem Zweck die KKH be- vollmächtigt, die Ausschreibung – insbesondere die Erteilung des Zuschlags – durchzuführen und in ihrem Namen gemeinsame Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Soweit im Folgenden die Rede von „Auftraggeber“ ist, bezieht sich dies allein auf die KKH. Unter dem Begriff „Krankenkassen“ sind die Einzelkassen losbezogen in ihrer Gesamtheit zu verstehen. Unter dem Begriff „jeweilige Krankenkasse“ ist die Einzelkasse zu verstehen. Die BARMER betreut bundesweit ca. 6,8 Mio. Mitglieder und 8,2 Mio. Versicherte, die DAK-GESUNDHEIT 4,6 Mio. Mitglieder und 5,4 Mio. Versicherte, die HEK rund 492.000 Mitglieder und 614.000 Versicherte, die hkk ca. 795.000 Versicherte und 1,0 Mio. Mitglieder, die KKH 1,16 Mio. Mit- glieder und 1,46 Mio. Versicherte und die TK 9,7 Mio. Mitglieder und 12,4 Mio. Versicherte.

Einzelheiten über die ausgeschriebenen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, sowie den elektronischen Angebotstabellen (Anlage: "Ange- botstabelle in elektronischer Form").

Seite 3 von 12

[Seite 4]

  1. Auftraggeber / Vergabestelle

Auftraggeber Kaufmännische Krankenkasse – KKH Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannover

Vergabestelle Kaufmännische Krankenkasse – KKH ZE – Zentraler Einkauf Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannover

Email: Beschaffungen-ZE@kkh.de

Die Vergabeunterlagen werden für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP) über die KKH bereitgestellt (http://www.dtvp.de).

Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zu- gangsdaten selbständig Zugriff auf das Online-Portal zu nehmen, um sämtliche Vergabeun- terlagen herunterzuladen.

Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über das Online-Portal an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Online-Portal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrie- ben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Bieterinformati- onen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.

Sollte das Online-Portal mehr als 5 Stunden für den Bieter nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren.

  1. Bieterfragen

Um über eingehende und von der KKH beantwortete Fragen bzw. die Änderung von Unterla- gen informiert zu werden, hat sich der Bieter im o.g. Online-Portal zu registrieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt allen Bietern gegenüber gleichförmig. Die KKH wird zu den nachfolgend aufgeführten Terminen im Online-Portal Bieterinformationen bereitstellen.

Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt an folgenden Terminen:

  1. Bieterinformation: 08.09.2026
  2. Bieterinformation: 11.09.2026
  3. Bieterinformation: 15.09.2026
  4. Bieterinformation: 18.09.2026
  5. Bieterinformation: 22.09.2026
  6. Bieterinformation: 25.09.2026
  7. Bieterinformation: 29.09.2026

Seite 4 von 12

[Seite 5]

  1. Bieterinformation: 02.10.2026
  2. Bieterinformation: 06.10.2026
  3. und letzte Bieterinformation: 09.10.2026

Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der oben genannten Beantwortungs- termine um 08.00 Uhr bei der KKH eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen wer- den zum nächsten Termin beantwortet.

Auskünfte können grundsätzlich bis zum 08.10.2026 um 08:00 Uhr angefordert werden. Eingehende Fragen nach der oben genannten letzten Bieterinformation werden unter Berück- sichtigung der Entscheidungspraxis im Einzelfall beantwortet.

Die KKH behält sich vor, Fragen ggf. so umzuformulieren, dass die Identität des Fragestellers nicht erkennbar wird. Es wird jedoch darum gebeten, bei der Formulierung von Fragen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Die Bieter sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch au- ßerhalb der o.g. Termine den Bietern über das Online-Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente / Informationen erhalten re- gistrierte Bieter in der Regel über das Online-Portal.

Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB werden unabhängig der oben genannten Fristen beantwortet, sollten jedoch seitens des Bieters eindeutig als Rügen gekennzeichnet werden!

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB dann unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KKH einer Rüge nicht abzuhelfen, vergangen sind.

  1. Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabe- und Vertragsunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln und nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabe- und Vertragsunterlagen für an- dere Zwecke, z.B. die (teilweise) Veröffentlichung, ist nicht gestattet. Diese Verpflichtung ist an eventuelle Nachunternehmer weiterzugeben.

  1. Datenschutz

Die von Ihnen erbetenen Daten werden ausschließlich im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.

Seite 5 von 12

[Seite 6]

  1. Einreichung der Angebote

Mit dem Angebot sind sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten (Preis-) Angaben, Er- klärungen und Nachweise vorzulegen. Eine Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Dokumente findet sich in der Anlage „Vorzulegende Unterlagen“. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der KKH bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der KKH zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die KKH wird dabei den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.

Ferner ist darauf zu achten, dass im Zuge der Angebotsabgabe der Bieter und die zur Vertre- tung des Bieters berechtigte natürliche Person genannt werden.

Auszufüllende Dateien müssen im zur Verfügung gestellten Dateiformat eingereicht werden. Eine Umwandlung in ein PDF-Format ist unschädlich, jedoch unnötig. Die Vergabestelle bittet daher davon abzusehen. Anderweitige Abweichungen vom vorge- gebenen Format führen zum Ausschluss vom Verfahren.

Maßgeblich für die Angebotswertung ist ausschließlich die Übermittlung der geforderten Un- terlagen in elektronischer Form im Online-Portal. Eine Übermittlung des Angebots (gilt auch für einzelne Bestandteile) auf sonstigem Wege insbesondere in Papierversion, per Telefax oder E-Mail etc., ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss des Angebotes.

5.1 Fristen

Die Angebotsfrist endet am 16.10.2026 um 10:00 Uhr

Für den rechtzeitigen Eingang kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs bei der für die Einrei- chung der Angebote benannten Stelle an. Angebote, die später eingehen, werden nicht be- rücksichtigt, sofern der Bieter den verspäteten Eingang zu vertreten hat.

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.12.2026 um 23.59 Uhr.

5.2 Änderung / Rücknahme von Angeboten

Will der Bieter ein Angebot, das er bereits abgegeben hat, innerhalb der Angebotsfrist ändern, so ist ihm dies jederzeit im Online- Portal möglich.

Seite 6 von 12

[Seite 7]

  1. Eignungsnachweise

In Bezug auf die einzureichenden Eignungsnachweise sind nachfolgende Regelungen zu be- achten.

6.1 Grundsätzliches

Der Bieter hat mit seinem Angebot die geforderten Nachweise zur Beurteilung der Zuverläs- sigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde gemäß Anlage „Eignungsnachweise“ vorzulegen. Hierbei sind die vorhandenen Vorlagen ausgefüllt und mit dem Angebot einzureichen. Sofern es im Einzelfall keine Formulare oder Vordrucke zu Nachweiszwecken gibt, ist dem Bieter gestattet, einen geeigneten formlosen Nachweis zu erbringen.

Die in der Anlage „Eignungsnachweise“ gestellten Fragen dienen dem allgemeinen Nachweis der Eignung. Die Angaben des Bieters werden streng vertraulich behandelt. Die gestellten Fragen dienen dem allgemeinen Nachweis der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit.

Soweit die Vergabestelle in der Anlage „Eignungsnachweise“ über Eigenerklärungen hinaus- gehende Unterlagen zum Nachweis der Eignung fordert, sind diese nicht bereits mit dem An- gebot vorzulegen. Die Vergabestelle wird diese nur von aussichtsreichen Bietern verlangen. Hierfür wird nach besonderer Mitteilung und Anforderung der Eignungsnachweise eine ausrei- chende Frist gewährt.

Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizie- rungssystemen erbracht werden

Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher unbeglaubigter Übersetzung einzureichen. Der örtliche Vertreter des pharmazeutischen Unternehmers kann sich an der Ausschreibung beteiligen, wenn er über entsprechende Vollmachten sicherstellt, dass die geforderten Erklärungen durch den ört- lichen Vertreter abgegeben werden und durch diesen über die vorgesehene Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden können. Es wird gleichzeitig klargestellt, dass der pharmazeutische Unternehmer nicht parallel zu seinem örtlichen Vertreter Angebote auf die entsprechenden Lose abgeben kann.

6.2 Ausschlussgründe

Werden vom Bieter vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungs- fähigkeit und/oder Zuverlässigkeit abgegeben, beschädigt dies das Vertrauensverhältnis zwi- schen der KKH und dem Bieter und berechtigt die KKH unter Ausübung pflichtgemäßen Er- messens den entsprechenden Bieter gem. §§ 123 und 124 GWB vom weiteren Verfahren aus- zuschließen.

Seite 7 von 12

[Seite 8]

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.

  1. Bietergemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen, soweit ihre Bil- dung nach den Maßgaben der Rechtsprechung rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften und an- dere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benen- nen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.

Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage: "Bie- tergemeinschaft“- „Bietergemeinschaft") vollständig ausgefüllt mit dem Angebot zu übermit- teln. Die Bietergemeinschaft hat in dem dafür vorgesehenen Feld bereits mit Angebotsabgabe zu erklären, weshalb die Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft vergaberechtlich zulässig ist. Die KKH wird diese Erklärung am Maßstab des GWB, der VgV und den in der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben prüfen.

Die technische, berufliche, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird für die Bie- tergemeinschaft insgesamt betrachtet/als Ganzes bewertet, wobei die Leistungsfähigkeit ein- zelner Mitglieder sämtlichen Mitgliedern zugerechnet wird. Die Zuverlässigkeit hingegen ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nach- zuweisen, insbesondere durch die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB. Eine Kompensa- tion fehlender Zuverlässigkeit durch andere Mitglieder der Bietergemeinschaft ist ausgeschlos- sen.

Mitglieder einer Bietergemeinschaft können bezogen auf denselben Auftrag / dasselbe Los nicht gleichzeitig als Einzelbieter an der Ausschreibung teilnehmen.

Hinweis:

Die Anlage „Bietergemeinschaft“ ist ausschließlich nur dann mit Angebotsabgabe einzu- reichen, wenn eine Bietergemeinschaft gebildet wird.

Seite 8 von 12

[Seite 9]

  1. Nachunternehmer

Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist möglich.

Es sind keine Nachunternehmerverzeichnisse oder Verpflichtungserklärungen von Nachunter- nehmern dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese jedoch im Rahmen der Angebotswertung gesondert abzufordern.

  1. Preise

In der Anlage: „Preisblatt“ sind die geforderten Preisinformationen anzugeben.

Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen sind von diesen Preisen erfasst und werden nicht gesondert vergütet. Die angebotenen Preise müssen alle Kosten des Auftrag- nehmers umfassen. Dies gilt auch für die nicht ausdrücklich genannten Leistungen, die nach Vertragszweck und allgemeiner Verkehrsauffassung vom Auftragnehmer geschuldet sind. Hierzu zählen zum Beispiel, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Spesen, Reisekosten, Kosten für Verbrauchsmaterial und administrative Kosten. Etwaige Patentgebühren und Li- zenzvergütungen sind ebenfalls in den Vertragspreisen enthalten. Der Auftraggeber ist auch von nachträglich geltend gemachten etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Durch den Bieter sind die Preise in Cent mit maximal zwei Nachkommastellen anzugeben. Sollte eine Umrechnung auf Euro erforderlich sein, erfolgt eine kaufmännische Rundung im letzten Summenschritt je Zeile

  1. Losaufteilung

Eine Losaufteilung der Ausschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage Angebotsschreiben. Beachten Sie auch die Leistungsbeschreibung und die Bewerbungsbedingungen. Soweit vor- gesehen, nutzen Sie die in der Anlage Angebotsschreiben vorgesehene Eintragungsmöglich- keit, um anzugeben für welche Lose Sie Ihr Angebot abgeben. Sind im Verfahren mehrere Lose vorgesehen so gilt, dass ein Bieter sowohl für eines, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben kann. Die Lose werden einzeln bewertet.

  1. Zuschlagskriterien / Angebotswertung

Der Zuschlag wird auf das bzw. die zwei oder drei wirtschaftlichste(n) Angebot(e) erteilt. Der Zuschlag erfolgt getrennt nach Losen. Die genaue Aufteilung der Lose sowie die jeweilig maximale Anzahl der Zuschläge je Los sind in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.3 aufgeführt. Für die Lose mit zwei oder mit jeweils bis zu drei pU pro Los wird ein Rahmenrabattvertrag geschlossen, sofern eine ausreichend große Zahl von pU die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 pU. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Arzneimittelrahmenrabattvertrag.

Seite 9 von 12

[Seite 10]

12.1 Zuschlagskriterien

Alleiniges Zuschlagskriterium = 100 % ist die maximale Ersparnis über das jeweilige gesamte Fachlos gemäß Anlage: "Angebotstabelle in elektronischer Form"

Für die Lose mit einem vorgesehenen Zuschlag von mehr als einem pU gilt die folgende Re- gelung:

Ein Zuschlag auf ein nachrangiges Angebot bei einer vorgesehenen Mehrpartnerrahmenver- einbarung wird nur erteilt, wenn bezogen auf die maximale Ersparnis der Abstand zwischen dem Erst- und dem nachrangigen (zweit- oder drittplatzierten) Angebot die Schwelle von 20 % nicht überschreitet.

Die Details der Angebotswertung sind nachstehend aufgeführt.

Seite 10 von 12

[Seite 11]

12.2 Angebotswertung

Die Berechnung der maximalen Ersparnis erfolgt nach folgender Berechnungsformel: Summe der je Packungsgrößenkennzeichnung (gemäß aktueller gültiger Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztli- chen Versorgung) erzielbaren Einsparung [Summenzeile Spalte L] pro Los.

Dabei gilt: Erzielbare Einsparung je Packungsgrößenkennzeichnung [Spalte L] = Umsatz auf Basis des ApU je Packungsgrößenkennzeichnung [Spalte I] abzgl. rabattierter Umsatz je Packungsgröße [Spalte K].

Dabei gilt: Rabattierter Umsatz [Spalte K] = Anzahl abgegebener abgeteilter Einzeldosen [Spalte H] mul- tipliziert mit Rabatt-ApU.

Die Angaben der Spaltenbezeichnung beziehen sich auf die Anlage: "Angebotstabelle in elekt- ronischer Form".

Ein Wert bei der erzielbaren Einsparung [Summenzeile Spalte L] kleiner 1000,00 € führt zum Ausschluss des betroffenen Loses.

Ein negativer Rabatt-ApU [Spalte J] führt zum Ausschluss der betroffenen Preisvergleichs- gruppe.

Die jeweiligen Rabatt-ApU pro Packungsgrößenkennzeichnung, Wirkstärke und Darrei- chungsform gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.

  1. Aufwandsentschädigung

Für die Erarbeitung des Angebotes steht dem Bieter kein Anspruch auf Entschädigung seines Aufwandes zu.

  1. Kennzeichnung

Der Bieter hat sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse be- inhalten, eindeutig zu kennzeichnen. Die KKH wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen.

  1. Verfahrens- und Angebotssprache

Während des Vergabeverfahrens ist sämtlicher Schriftverkehr, insbesondere das Angebots- schreiben, sowie die Kommunikation ausschließlich in Deutsch zu führen.

Seite 11 von 12

[Seite 12]

  1. Anerkennung der KKH-seitigen Vertragsbedingungen

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB den Unterlagen des Bie- ters beigefügt sind, finden diese keine Anwendung.

  1. Änderung der Vergabeunterlagen

Änderungen an den Vergabeunterlagen durch einen Bieter sind nur zulässig insofern und in- soweit es sich dabei um die Eintragung von in den Unterlagen geforderten Angaben handelt. Darüberhinausgehende Veränderungen (z.B. die Einfügung zusätzlicher Bedingungen oder Preispositionen) führen zum Ausschluss des Angebots gemäß den der Vergabe zugrundelie- genden vergaberechtlichen Regelungen.

Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen kann auch darin bestehen, dass der Bieter zusätzliche, d.h. von der Vergabestelle nicht geforderte Unterlagen einreicht, soweit diese von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweichen. Abweichungen von den Vergabeunterlagen sind generell nur möglich, wenn diese im Rahmen eines Nebenangebotes erfolgen und Ne- benangebote laut den Vergabeunterlagen zugelassen sind. Der Bieter wird daher im eigenen Interesse gebeten, von der Einreichung nicht gefor- derter Unterlagen (bspw. eigene Angebotsschreiben, eigens erstellte Vertragsbedin- gungen) abzusehen. Sollte der Bieter es - aufgrund von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen für erforderlich hal- ten- sein Angebot mit zusätzlichen Hinweisen oder zusätzlichen Unterlagen zu versehen, wird empfohlen, die Unklarheiten vorrangig durch das Stellen von Bieterfragen zu beseitigen. Es wird ausdrücklich empfohlen vor Abgabe des Angebotes dieses dahingehend zu überprüfen, ob es nur die geforderten Unterlagen enthält und an keiner Stelle von den Vorgaben des An- gebotes abweicht. Die Vergabestelle hält den Bieter für mündig und erklärungsbewusst. Daher wertet die Verga- bestelle aufgrund des vorstehenden Transparenzhinweises gleichwohl eingereichte und von den Vergabeunterlagen abweichende Unterlagen unbeschadet der Möglichkeit der Aufklärung des Sachverhalts und Angebotsinhaltes als Indiz für eine bewusste Abweichung in manipula- tiver Absicht. Eine solche führt nach der Rechtsprechung zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Darauf wird der Bieter ausdrücklich hingewiesen.

Seite 12 von 12

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung