Arzneimittel mit Gräserpollen-Wirkstoff (GRAZAX)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.02.2025
CPV-Codes
Arzneimittel (33600000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
112806-2025
Verfahrensnummer
9556fbe9-f6e5-4d40-a864-a436da61501c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse mit Sitz in Düsseldorf hat einen Vertrag über das Arzneimittel GRAZAX mit dem Wirkstoff Gräserpollen abgeschlossen. Beschafft wird ein Lyophilisat zum Einnehmen in Packungen mit 30 beziehungsweise 100 Stück; Vertragspartner ist die ALK-Abelló Arzneimittel GmbH. Die Vertragslaufzeit beträgt 730 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Bekanntmachung über abgeschlossene Verträge mit pharmazeutischen Unternehmen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vertragsabschluss zum Arzneimittelwirkstoff Gräserpollen, Verkaufsname: GRAZAX 75.000 SQ-T Lyo-Tab.Lyophilisat z.Einnehmen 30 Stk./100 Stk., Unternehmen: ALK-Abello Arzneimittel GmbH

    s. "Kurze Beschreibung"

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Vertragsabschluss zum Arzneimittelwirkstoff Gräserpollen, Verkaufsname: GRAZAX 75.000 SQ-T Lyo-Tab.Lyophilisat z.Einnehmen 30 Stk./100 Stk., Unternehmen: ALK-Abello Arzneimittel GmbH

Alleinstellungsmerkmal des Unternehmens

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.