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634 (Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer 1300 V 228/26
Maßnahme Gemeinde Neuhof, Neubau Feuerwehr Rommerz, Architektenleistung
Leistung Gemeinde Neuhof, Neubau Feuerwehr Rommerz, Architektenleistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur ............ mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort Feuerwehr Rommerz, Fliedener Str. 9, 36119 Neuhof-Rommerz Gebäude Raum
3 Ausführungsfristen Anlieferung 12.02.2027 Ende der Ausführung 01.10.2034 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen LPH 3+4: 12.02.-18.03.27 Genehmigungsverfahren: 18.03.-26.05.27 Leitdetails parallel zum Bauantrag: 18.03.-14.04.27 Funktionale Bau- und Leistungsbeschreibung: 14.04.-25.05.27 (LPH 5,6,7: 14.04.-22.08.27) LPH 8: ab 22.08.2027 bis zur Fertigstellung/ Abnahme der Baumaßnahme LPH 9: nach Fertigstellung/Abnahme entsprechend den gesetzlichen bzw. vertraglich vorgesehenen Fristen
4 Vertragsstrafen(§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen × für jede vollendete Woche 0,50 Prozent für jeden Werktag ............ Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,00 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
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4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber ............ -fach und zugleich bei ............ 2-fach einzureichen.
6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,00 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 9.1 Urkalkulation Die Urkalkulation ist gemäß § 15 HVTG nach gesonderter Aufforderung in einem geschlossenen Umschlag einzureichen.
9.2 Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil.
9.3 Nachweise und Kontrollen Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 18 Abs. 1 HVTG einzuräumen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere Nachunternehmen/Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Verleihunternehmen zu übertragen.
9.4 Datenschutzhinweis
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Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.
9.5 Abruf von Nachrichten von der Vergabeplattform www.Tender24.de Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i. d. R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern. Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
9.6 Schutzklausel Der/Die Bieter ist/sind verpflichtet sicherzustellen, dass die eingesetzten Personen bei der Erfüllung des Auftrages nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Mir/Uns ist bekannt, dass bei einem Verstoß der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
9.7 Abwehrklausel Eigene dem Angebot beigefügte allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil und finden im Auftragsfall keine Anwendung, es sei denn, der Auftraggeber hat mit der Angebotsaufforderung ausdrücklich diese Angaben gefordert.
9.8 Vertragsstrafe (§ 11 VOL/B) Ergänzend gilt zu Nr. 4 - Vertragsstrafe (§ 11 VOL/B) im Vordruck Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/ Dienstleistungen: Sollte die Abrechnungssumme geringer als die Auftragssumme sein, gilt diese als Bezugsgröße für die Berechnung der Vertragsstrafe.
9.9 Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die Tariftreuepflicht und Kündigung (§ 20 HVTG) Zur Sicherung der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem HVTG verpflichtet sich der Auftragnehmer nach § 20 HVTG für jede schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtungen durch ihn selber, eines Nachunternehmers oder eines Verleihunternehmers eine Vertragsstrafe von 5 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer dieses Auftrags an den Auftraggeber zu entrichten. Bei mehreren Verstößen beträgt die Summe der Vertragsstrafen 10 Prozent. Sofern es sich bei dem Vertragsverhältnis um ein Dauerschuldverhältnis handelt, steht dem Auftraggeber das Recht zur fristlosen Kündigung in den Fällen des Abs. 1 zu.
9.10 Vorbehalt bei Freihändigen Vergaben Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag auch direkt auf das Ursprungsangebot zu erteilen.
9.11 E-Mail-Angebote Eine Angebotsübermittlung per E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
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