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2026-08_04_A3_Archäologie_BB.pdf

Archäologische Leistungen für den Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf und Hengersberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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A3 Nürnberg - Passau

6-streifige Erweiterung zw. AK Deggendorf und AS Hengersberg

Baubeschreibung

BAB A3

Archäologische Leistungen

17.07.2026

A3 Nürnberg – Passau 6-streifige Erweiterung zw. AK Deggendorf – AS Hengersberg Archäologische Leistungen Seite 1

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Inhaltsverzeichnis

  1. Vorbemerkungen ......................................................................................................... 3

  2. Allgemeines ................................................................................................................. 3

2.1. Baumaßnahme ...................................................................................................................... 3

2.2. Allgemeines zum Projektablauf ............................................................................................. 3

2.3. Eigentumsverhältnisse an Funden, wissenschaftliche Auswertung, Presse ......................... 4

  1. Maßnahmenbeschreibung ........................................................................................... 4

3.1. Vorgehensweise Teil A (Oberbodenabtrag) .......................................................................... 5

3.2. Vorgehensweise Teil B (Ausgrabung) .................................................................................... 5

3.3. Vorgehensweise Baggerarbeiten .......................................................................................... 6

  1. Fachliche Spezifikation des einzusetzenden Personals................................................... 6

4.1. Wissenschaftlicher Grabungsleiter m/w/d ........................................................................... 7

4.2. Technischer Grabungsleiter bzw. Grabungstechniker m/w/d .............................................. 7

4.3. Dokumentationsassistent m/w/d.......................................................................................... 7

4.4. Grabungsfacharbeiter m/w/d ............................................................................................... 8

4.5. Bodenkundler/Pedologe bzw. Geoarchäologe m/w/d ......................................................... 8

4.6. Archäobotaniker m/w/d ........................................................................................................ 8

4.7. Restaurator m/w/d ................................................................................................................ 9

4.8. Anthropologe m/w/d ............................................................................................................ 9

4.9. Archäozoologe m/w/d ........................................................................................................... 9

  1. Anforderungsprofil .................................................................................................... 10

  2. Sonstiges ................................................................................................................... 11

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  1. Vorbemerkungen Die folgende Beschreibung der Baumaßnahme entbindet den AN nicht von der Verpflichtung, sich unbedingt vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und sich genaue Kenntnisse über den Umfang und Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeiten und mögliche Behinderungen der Grabungsarbeiten zu verschaffen.

Besondere Ereignisse, welche die Einschaltung der Polizei, der Feuerwehr, des Arztes, der Berufsgenossenschaft usw. erforderlich machen, sind sofort der Bauoberleitung/Bauüberwachung zu melden.

  1. Allgemeines

2.1. Baumaßnahme Der gesamte betrachtete Streckenabschnitt (Gesamtmaßnahme) umfasst den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) A3 Nürnberg – Passau im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Deggendorf und der Anschlussstelle (AS) Hengersberg. Das Bauvorhaben (Endausbau) verläuft auf einer Länge von ca. 10,7 km von Bau-km 0+253,000 (Betr.-km 563,000) bis Bau-km 10+959,000 (Betr.-km 573,711) zu einem großen Teil unmittelbar entlang der Donau.

Für die endgültige 6-steifige Erweiterung der A3 werden prov. Baueinrichtungs- und Lagerflächen benötigt. Hierfür muss auf mehreren Teilflächen in unmittelbarer Nähe entlang der A3-Trasse der Oberboden abgetragen und temporär durch eine prov. Befestigung ersetzt werden. Weitere Teilflächen werden für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen oder Lärmschutzanlagen dauerhaft in Anspruch genommen.

Vorab sollen diese Teilflächen archäologisch untersucht werden und sind Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.

2.2. Allgemeines zum Projektablauf Der AG beauftragt die archäologische Fachfirma, die archäologischen Maßnahmen (Begleitung des Oberbodenabtrags, archäologische Ausgrabung) in vermuteten und in ggf. neu aufgedeckten archäologischen Fundstellen innerhalb der archäologischen Verdachtsflächen auszuführen.

Die zeitlich geplante Durchführung der archäologischen Maßnahmen stimmt der AG mit der Baufirma ab.

Auf Wunsch des AG nimmt das BLfD am Baueinweisungsgespräch teil.

Es handelt sich um eine Gesamtfläche von ca. 9,6 ha auf welcher eingetragene Bodendenkmäler vorhanden sind oder vermutet werden bzw. nicht ausgeschlossen werden können. 25 % der jeweiligen Teilfläche sind zu sondieren, wodurch sich eine Sondierungsfläche von rund 2,3 ha ergibt. In der Regel besteht der Boden aus dem A-Horizont (Oberboden) und dem B-Horizont (Unterboden). Bei einem Großteil dieser Flächen (ca. 9,6 ha) ist der A-Horizont zu untersuchen. Bei rund 3 ha ist zusätzlich der B- Horizont zu untersuchen.

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In der Anlage befindet sich eine Flächenaufstellung, welche neben den Flächendaten auch eine festgelegte Bearbeitungsreihenfolge bzw. Priorisierung enthält. Diese Vorgaben sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Das Ergebnis des Bodenabtrags, der Suchschnitte (dies entspricht der Voruntersuchung in der Dokumentationsvorgabe) und Feinplanien bildet die Grundlage für die Entscheidung, in welchem Umfang die archäologischen Ausgrabungen notwendig werden.

Treten archäologische Befunde und/oder Funde auf, wird das Bodendenkmal vollständig entsprechend seiner Ausdehnung innerhalb des Baufeldes aufgedeckt und nach den Dokumentationsvorgaben des BLfD ausgegraben.

Die Fachfirma stimmt den genauen Zeitraum und den konkreten räumlichen Umfang mit dem AG ab. Dabei ist an den beiliegenden Bauablaufplan des AG richten. Eine mögliche Überschreitung der geschätzten Bearbeitungsdauer ist frühzeitig dem AG und dem BLfD anzuzeigen.

Grabungsbeginn und -ende sind der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem BLfD in allen Fällen tagesaktuell per E-Mail mitzuteilen. Die Wochenberichte sind an

Lineareprojekte@blfd.bayern.de und dem AG sowie entsprechend der Vorgaben an die am Projekt Beteiligten (z.B. Kommunalarchäologen) zu senden.

2.3. Eigentumsverhältnisse an Funden, wissenschaftliche Auswertung, Presse

Das Eigentum an Funden regelt sich nach § 984 BGB. Teileigentümer ist der AG. Das Recht zur wissen-

schaftlichen Bearbeitung liegt beim BLfD (Art. 12 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2, ggf. i. V. m. Art. 9 BayDSchG). Jeder

Medienkontakt ist unverzüglich dem AG und dem BLfD (Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel:

089-2114-251, E-Mail: pressestelle@blfd.bayern.de) mitzuteilen.

  1. Maßnahmenbeschreibung

Im Zuge der 6-streifigen Erweiterung der BAB A3 werden zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf und

der Anschlussstelle Hengersberg Flächen beansprucht. Die Flächen können dabei in Teilflächen mit dau-

erhafter Beanspruchung und Teilflächen mit temporärer Beanspruchung untergliedert werden.

Temporär beanspruchte Flächen:

Diese Flächen dienen als provisorische Baueinrichtungs- und Lagerflächen. Sie werden vor Beginn der

Strecken- und Brückenbauarbeiten erstellt und nach Beendigung dieser wieder rückgebaut. Zur Herstel-

lung dieser provisorischen BE- und Lagerflächen wird der Oberboden abgeschoben und seitlich in Mieten

gelagert. Nach Einbau eines Geotextils wird die Fläche mit geeignetem Material befestigt.

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Es handelt sich um eine Gesamtfläche von rund 6,3 ha, welche sich in einzelne Teilflächen unterteilt. Bei

diesen Flächen muss die Oberbodenschicht (A-Horizont) archäologisch untersucht werden.

Dauerhaft beanspruchte Flächen:

Entlang der BAB-Trasse müssen im Zuge der Baumaßnahme Bachverlegungen und Ausgleichsmaßnahmen

durchgeführt werden. Zudem werden neue Regenrückhaltebecken gebaut. Diese bringen Eingriffe in die

Horizonte A und B mit sich und sind vorab archäologisch zu untersuchen.

3.1. Vorgehensweise Teil A (Oberbodenabtrag)

Der Grabungstechniker/Grabungsleiter der archäologischen Fachfirma beobachtet in enger

Zusammenarbeit mit der für die Erdarbeiten zuständigen Firma.

Im Bereich von eingetragenen Bodendenkmälern erfolgt ein vollflächiger Oberbodenabtrag innerhalb der

Baufeldgrenze.

Im Bereich von Flächen, in denen Bodendenkmäler vermutet werden, werden i.d.R. vier Meter breite

Suchschnitte angelegt, die mindestens 25 % der eingetragenen Verdachtsfläche innerhalb des Baufeldes

abdecken, um eine Beurteilung der gesamten Fläche zu ermöglichen. Suchschnitte sind bevorzugt entlang

der Baufeldgrenzen zu führen und die weiteren nach topografischen, archäologischen und technischen

(z.B. Wasserführung) Kriterien zu verteilen.

Im Fall von Suchschnitten sind diese bis auf den anstehenden Boden (B-Horizont) auszuführen. Im Fall von

vollflächigem Abtrag ist die Bautiefe zu berücksichtigen. Es sind jedoch auch hier nach dem vollflächigem

Abtrag Suchschnitte und Geoprofile anzulegen, um abzuklären, ob belassene Restüberdeckungen einen

ausreichenden Schutz für darunterliegenden Befunde darstellen. Die Entscheidung hierüber bedarf der

Zustimmung (Einwilligung) des BLfD.

Sind Befunde und/oder Funde nach dem Oberbodenabtrag aufgetreten, wird ein Feinplanum i.d.R. auf

dem B-Horizont mithilfe eines Baggers in diesem Bereich angelegt. Darauf folgt unmittelbar die

Einmessung der Fläche und Dokumentation, die Ausgrabung und Bergung durch die archäologische

Fachfirma. Auch bei Flächen ohne Befund ist eine Einmessung erforderlich.

Der ausgebaute Oberboden muss nach den Grabungsarbeiten wieder angedeckt werden.

3.2. Vorgehensweise Teil B (Ausgrabung)

Werden beim Bodenabtrag archäologische Befunde oder/und Funde entdeckt, sind diese nach den

aktuellen Dokumentationsvorgaben und den Fundvorgaben (s. Anforderungsprofil) zu dokumentieren,

auszugraben und zu bergen. Die Maßnahmen sind so zu gestalten, dass eine ausreichende Beurteilung

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des Bodendenkmals hinsichtlich Befunddichte, Schichtmächtigkeit, Befundkomplexität und

Befunderhaltung gewährleistet ist.

Nach dem Ende der archäologischen Maßnahme gibt die archäologische Fachfirma die Flächen

unverzüglich frei und teilt dies dem AG und dem BLfD mit.

Der Bodenabtrag muss am Ende der Arbeiten wieder nach Vorgaben des AG komplett aufgefüllt werden.

Es dürfen keine offenen Suchschlitze zurückgelassen werden.

Zugänglichkeit, Vermessung, Technik, Verkehrssicherung

• Damit die notwendigen archäologischen Maßnahmen im festgelegten Zeitrahmen realisiert werden

können, garantiert der AG die rechtzeitige und ungehinderte Zugänglichkeit der Flächen.

• Die einzelnen Teilflächen werden durch den AG ausgepflockt. Der AN muss diese Teilflächen

vermessungstechnisch aufnehmen und die je Teilfläche geforderte Sondierungsflächen (25 % der

jeweiligen Teilfläche) abstecken. Die digitalen Daten der Teilflächen sind dem AG zu übergeben.

• Die Baggerfirma (mit 2 m breitem schwenkbarem Humuslöffel; mind. 15 bis 25 t) und Baggerführer

(mit der Qualifikation Feinplanie), muss vom AN beauftragt und disponiert werden.

• Allgemeine Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich der Grabungsstellen sind durch den AG

sicherzustellen.

3.3. Vorgehensweise Baggerarbeiten

Für die archäologischen Arbeiten und Leistungen sind vom AN Baggerarbeiten zu erbringen. Der jeweilige

Einsatz der Baggerarbeiten wird vom AN selbständig geplant und disponiert. Ausfalltage auf Grund

schlechten Wetters oder Ähnliches sind in die entsprechenden Einheitspreise im LV einzurechnen und

werden vom AG nicht gesondert erstattet.

  1. Fachliche Spezifikation des einzusetzenden Personals

Die wissenschaftliche und technische Grabungsleitung muss einschlägige Erfahrungen mit vor- und früh-

geschichtlichen Trassen- und/oder großflächigen Siedlungsgrabungen in Bayern nachweisen. Die wissen-

schaftliche und technische Grabungsleitung bzw. deren Stellvertreter müssen grundsätzlich während der

Arbeitszeiten vor Ort anwesend sein. Bei längeren Ausfallzeiten oder Personaländerung ist dies der zu-

ständigen Vollzugsbehörde sowie dem BLfD mitzuteilen.

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4.1. Wissenschaftlicher Grabungsleiter m/w/d

Promotion und/oder Magister/Master der Fachrichtung der Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte, Provinzi-

alrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters mit mindestens 24 Monaten fundierter Gra-

bungsleitererfahrung. Der/Die Grabungsleiter/in ist namentlich mitzuteilen. Entsprechende Nachweise in

Form von Studiennachweisen oder Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten

Tätigkeiten (Grabungen, Kurzbeschreibung der Grabung, Grabungsort, Grabungsdauer, Funktion) sind auf

Verlangen des AG nachzuweisen. Erforderlich ist die Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und

Schrift auf wissenschaftlichem Niveau, da auch komplizierte Arbeitsvorgänge und archäologische Befund-

und Fundsituationen in den Disziplinen Archäologie, Bodenkunde, Archäobotanik, Datierung, Koordina-

tion usw. kommuniziert, beschrieben und ausgewertet werden müssen.

Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC ent-

sprechend der Stufe GER [Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen] C1 oder höher) falls Deutsch nicht

die Muttersprache ist.

4.2. Technischer Grabungsleiter bzw. Grabungstechniker m/w/d

Geprüfter Grabungstechniker (HTW Berlin oder Fortbildung nach Frankfurter Modell) oder Magister/Mas-

ter/Bachelor der Fachrichtung der Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte, Provinzialrömische Archäologie oder

Archäologie des Mittelalters mit jeweils mind. 12 Monaten Grabungserfahrung als Schnittleitung oder

eine andere qualifizierte Berufsausbildung mit 12 Monaten Erfahrung als technische/r Grabungsleiter/in.

Erforderlich ist die Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein

Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC entsprechend der Stufe GER

B2/C1oder höher) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist.

Der technische Grabungsleiter/in bzw. Grabungstechniker/in ist namentlich mitzuteilen.

4.3. Dokumentationsassistent m/w/d

Im Hinblick auf die Frist der Dokumentationsabgabe ist bei größeren Maßnahmen eine zusätzliche Assis-

tenz nötig, die ausschließlich für die tagesaktuelle Erfassung der Dokumentation (aktuelle Datenbankein-

gabe und -pflege, Bearbeitung der CAD-Pläne, Beschriftungen usw.) auf der Grabung verantwortlich ist.

Magister/Master/Bachelor der Fachrichtung der Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte, Provinzialrömische

Archäologie oder Archäologie des Mittelalters mit mindestens zwölf Monaten Grabungserfahrung als

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Schnittleitung oder eine andere qualifizierte Berufsausbildung mit 12 Monaten Erfahrung als technische/r

Grabungsleiter/in.

Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC ent-

sprechend der Stufe GER B2/C1 oder höher) (GER B2/C1) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist.

4.4. Grabungsfacharbeiter m/w/d

Mindestens 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten) bei Flächen- und Trassengrabungen.

Bei Kontrollen des AG oder des BLfD muss der AN vor Ort in der Lage sein, diesen Nachweis für die Gra-

bungsfacharbeiter zu erbringen.

4.5. Bodenkundler/Pedologe bzw. Geoarchäologe m/w/d

Abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie. Nachweisbare Er-

fahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie, in physischer Geographie mit dem Schwer-

punkt Geomorphologie sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte) je-

weils mit regionalem Bezug. Erfahrungen auf archäologischen Ausgrabungen sind durch entsprechende

Nachweise in Form von Studiennachweisen oder Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und

ausgeübten Tätigkeiten sind auf Verlangen des AG nachzuweisen.

Im Fall von bodenkundlichen Fragestellungen ist ein/e Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäo-

loge/in durch die Grabungsfirma heranzuziehen. Diese Person muss mit den archäologischen Fragestel-

lungen vertraut sein und die in Abstimmung mit der zuständigen Vollzugsbehörde, dem BLfD und der

Grabungsfirma formulierten Fragestellungen in einem Gutachten zusammenfassen.

Der/Die Bodenkundler/in, Pedologen/in bzw. Geoarchäologe/in ist namentlich mitzuteilen.

4.6. Archäobotaniker m/w/d

Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, bevorzugt Biologie, möglichst mit Promotion mit

der Fachrichtung Botanik/Vegetationsgeschichte. Sehr gute floristische und vegetationskundliche Kennt-

nisse, sehr gute Erfahrungen in der Pollen- und Makrorestanalyse. Gute Einsicht in (paläo)ökologische

Zusammenhänge. Im Fall von durchzuführenden Untersuchungen im Hinblick auf die Dokumentation von

Makroresten, ist durch die Grabungsfirma ein Archäobotaniker heranzuziehen. Der Archäobotaniker führt

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ggf. die Schnellanalyse der Proben durch, um festzustellen, ob Makroreste bzw. Pollen im Befund vorhan-

den sind und daher eine Dokumentation von Grubeninhalten durch Probenentnahme durchgeführt wer-

den sollte. Der Umfang der Schnellanalysen wird mit Zustimmung (Einwilligung) des BLfD (Referat B VI)

festgelegt; die Schnellanalyse enthält in jedem Fall eine vorläufige Artenliste. Detailanalysen sind nicht

Gegenstand der Untersuchung. Ggf. ist auch eine Beratung vor Ort notwendig.

Der/Die Archäobotaniker/in ist namentlich zu nennen.

4.7. Restaurator m/w/d

Im Fall von Gräberfeldern mit Keramikbeigaben beauftragt die Grabungsfirma einen Restaurator (mit ab-

geschlossenem Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Mas-

ter) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell), der nach bodendenkmalfachlicher Vorgabe des BLfD die

Bergung, Dokumentation und teilweise die Erstversorgung und Verpackung, aber vor allem die Blockauf-

lösung übernimmt.

Der/Die Restaurator/in ist namentlich zu nennen.

4.8. Anthropologe m/w/d

Abgeschlossenes Studium der Anthropologie mit Schwerpunkt Historische Anthropologie bzw. Paläo-

anthropologie und Erfahrungen in der Bergung und Bestimmung von Skelettmaterial (Körper- und Brand-

gräber) von archäologischen Fundplätzen. Die Zertifizierung als Osteoanthropologe/in durch die Gesell-

schaft für Anthropologie www.gfanet.de ist erwünscht. Bei Gräberfeldern ist ein/e Anthropologe/in mit

der in situ-Befundung durch die Grabungsfirma zu beauftragen. Die Befundung wird nach fachlicher Vor-

gabe der Anthropologischen Staatssammlung München durchgeführt und in einem Bericht zusammenge-

fasst: vgl.

http://www.sapm.mwn.de/anthropologie/index.php/de/skelett-befundung

Der/Die Anthropologe/in ist namentlich mitzuteilen.

4.9. Archäozoologe m/w/d

Abgeschlossenes Hochschulstudium mit Magister/Master oder Promotion der Ur- bzw. Vor- und Frühge-

schichte mit nachgewiesenen Prüfungen in den Methoden der Archäozoologie und mit nachgewiesenen

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fundierten archäozoologischen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Tierart-, Alters- und Geschlechtsbe-

stimmung von Wirbeltieren und Mollusken mit einem Zugang zu einer osteologischen Referenzsamm-

lung/Osteothek. Erfahrungen in der Auswertung von archäozoologischen Daten gemäß Homepage des

AZV (www.archaeozoologenverband.de) werden vorausgesetzt. Die Aufgaben während und nach der Aus-

grabung umfassen die einfache Erfassung der tierischen Knochen und die Aufnahme in einer Datenbank

(Tierarten, Alter, Geschlecht und Skelettteile), die Trennung der tierischen von den menschlichen Knochen

und die Erstellung eines Kurzberichtes (Bestimmung, Fotodokumentation, Tabellen/Datenbank). Die wis-

senschaftliche Bearbeitung und Publikation zur Datenauswertung, zur Analyse sowie eines regionalen und

überregionalen Vergleichs erfolgt nicht im Rahmen der Grabungsdokumentation. Der/Die Archäozoo-

loge/in ist namentlich mitzuteilen.

  1. Anforderungsprofil

Für die archäologischen Arbeiten und Leistungen gelten folgende Vorgaben:

Hinsichtlich der Grabungstechnik wird auf das „Handbuch der Grabungstechnik“ verwiesen (im Nachdruck

auf der Homepage des Verbandes der Landesarchäologen unter:

https://www.landesarchaeologien.de/kommissionen/grabungstechnikerhandbuch

Grundsätzlich gilt die aktuelle Dokumentationsvorgaben des BLfD (Stand April 2020), vgl. die Vorgabe für

die Fundbehandlung auf Grabungen (Stand August 2020), vgl.

Microsoft Word - 2020-07-30_Dokuvorgaben_Aenderung

und die aktuelle Dokumentationsvorgabe zur Dokumentation Linearer Projekte (Stand Oktober 2017), vgl.

Literaturrecherche Grabungsvorgaben

Einen Überblick über die geforderten Leistungen bietet die „Checkliste zur Grabungsdokumentation“:

https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/grabungsdoku_check-

liste_2012.pdf

Aussagefähige Funde sind nach Vorgabe des BLfD zu zeichnen:

26 Zeichenrichtlinien 385-394.indd

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Ergänzungen der Vorgaben für dieses Projekt:

(1) Befund- und Fundnummern sind im gesamten Projekt über die Teilmaßnahmenummern hinweg

fortlaufend zu führen. Dies gilt ebenso für die Fotolisten.

(2) Außergewöhnliche Befundsituationen können naturwissenschaftliche Beprobungen erforderlich

machen, die mit dem BLfD vorab abzustimmen sind.

(3) Dem BLfD ist innerhalb von 20 Arbeitswochen nach Abschluss der Grabung eine Ausfertigung der

vollständigen Dokumentation zu übergeben. Die Dokumentation enthält einen wissenschaftlichen

Grabungsbericht für jede Teilmaßnahme, sowie einen zusammenfassenden technischen und einen

umfassenden wissenschaftlichen Bericht über die gesamte Grabungsmaßnahme. Mit Zustimmung

(Einwilligung) des BLfD (Referat B VI) kann ein wissenschaftlicher Kurzbericht im Umfang und Stil

eines Aufsatzes für „Das Archäologische Jahr in Bayern“ mit ausgewählten Plan- und Bilddokumen-

ten erforderlich sein.

(4) Für jede anzulegende Teilmaßnahme wird ein eigenes Blatt (Maßnahmeblatt) mit allen relevanten

Informationen angelegt.

(5) Beobachtungen beim Abtrag (Geologie, Bodenkunde, Funde, etc.) bzw. angelegte geologische Pro-

file zur Klärung der bodenkundlichen Situation sind nach bodenkundlicher Kartieranleitung zu be-

schreiben. Die bodenkundlichen Fragestellungen werden mit dem Geoarchäologen jeweils bespro-

chen und abgestimmt. Die Ergebnisse werden im Tagebuch sowie im Grabungsbericht festgehalten.

Komplexe geologische Strukturen werden nicht vermessen.

(6) Das Zeichnen aussagekräftiger Funde ist Bestandteil der Ausgrabung; die Kosten hierfür sind in den

entsprechenden LV-Positionen mit einzukalkulieren.

  1. Sonstiges

(1) Der AG behält sich das Recht vor, die Kosten für die Erstellung der Grabungsdokumentation (Teil B

Pos. 2.1.110) bis zur vertragskonformen Erbringung der Dokumentation einzubehalten. Der Einbe-

halt wird erst nach Vorlage der vollständigen und durch das BLfD geprüften Dokumentation zur

Zahlung fällig. Teilauszahlungen sind nach Abgabe von Teilen der Dokumentation möglich.

(2) Stundenzettel sind durch einen Vertreter des AGs abzeichnen zu lassen. Die Abrechnungen mit den

abgezeichneten Originalstundenzetteln über die erbrachten Leistungen sind beim AG einzureichen.

Es können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

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Ende der Baubeschreibung

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