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Vertragsentwurf.pdf

Archäologische Bodenbegleitung, Ausgrabungen und Dokumentation in zwei Sondagebereichen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 10:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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VII.02.Wa

Vergabenummer: M-056-26 Bestellnummer:

Vertrag über freiberufliche Dienstleistungen

Zwischen Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern

vertreten durch WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstr. 20 80636 München

  • nachstehend Auftraggeber genannt -

und

  • nachstehend Auftragnehmer genannt -

wird für die Baumaßnahme: Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 2: Deggendorf – Vilshofen

Hochwasserschutz Polder Ruckasing-Endlau

Für folgende Freiberufliche RuEn.7013 – Archäologische Voruntersuchungen Dienstleistung der Vertrag Ruckasing/Endlau Teil 2 geschlossen:

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Vergabenummer: M-056-26 Bestellnummer:

Inhaltsverzeichnis § 1 Gegenstand des Vertrages § 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages § 3 Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers und stufenweise Beauftragung § 4 Leistungen des Auftragnehmers § 5 Honorar § 6 Nebenkosten § 7 Umsatzsteuer § 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers § 9 Ergänzende Vereinbarungen § 10 Datenverarbeitung

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Vergabenummer: M-056-26 Bestellnummer:

§ 1

Gegenstand des Vertrages

1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind die freiberuflichen Dienstleistungen für

die archäologische Erkundung (Sondagen und Ausgrabungen) für den Deich Ottach sowie LBP-Maßnahmen im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahme im Polder Ruckasing-Endlau.

§ 2

Bestandteile und Grundlagen des Vertrages

2.1 Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistun- gen (VOL/B Fassung 2003) und die Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbestimmungen (ZAVB). Folgende Anlagen sind weitere Vertragsbestandteile: VI.2 Zusätzliche Allgemeine Vertragsbestimmungen (ZAVB)

Leistungsbeschreibung Bestehend aus Beschreibung der Leistung einschl. Leistungs- verzeichnis und Planunterlagen (Anlagen 1 bis 7)

Weitere Unterlagen

VI.3 ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsbescheinigungen

VI.4.1 Datenaustauschbogen

VI.6 ZVB Regelungen zur Datenverarbeitung

VI.11 Niederschrift Verpflichtungserklärung

Honorarangebotsblatt

2.2 Der Auftragnehmer hat über § 1 ZAVB hinaus folgende rechtliche, technische und sonstige Vorschriften und Regelwerke zu beachten:

Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR)

Wasserhaushaltsgesetz und Bayerisches Wassergesetz

Bundesnaturschutzgesetz und Bayerisches Naturschutzgesetz

2.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grunde zu legen:

Siehe Leistungsbeschreibung

Diese Unterlagen werden dem Auftragnehmer, soweit vorliegend, mit Vertragsschluss überge- ben.

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Vergabenummer: M-056-26 Bestellnummer:

auf einem Datenträger

in digitaler Form über den PROOM-Server des AG

2.4 Die Maßnahme unterliegt

einem Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG

einem Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Abs. 2 WHG

§ 3

Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers und stufenweise Beauftragung

3.1 Ausführungsgrundlagen

Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber mit Vertragsschluss zur Verfügung zu stellenden Unterlagen aus:

Leistungsbeschreibung

Weitere Unterlagen:

3.2 Termine

Der Auftragnehmer hat seine Leistung so zu erbringen, dass folgende Ecktermine eingehalten werden können:

Leistungsbeginn: 01.03.2027

Gesamtfertigstellung: 31.12.2030

Für die Leistungen des Auftragnehmers werden zusätzlich die nachfolgenden Termine verein- bart:

Leistung (jeweils bezogen auf die Arbeiten vor Ort)Einzeltermin / Leistungszeit- raum
Sondagen 1.1-1.9 (Sondagebereich S1)11.05.2027 (Fertigstellung)
Sondagen 2.1-2.4 (Sondagebereich S2)13.08.2027 (Fertigstellung)
Sondagen 1.10-1.17 (Sondagebereich S1)11.11.2027 (Fertigstellung)
Sondagen 2.8-2.9 (Sondagebereich S2)18.12.2027 (Fertigstellung)

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Vergabenummer: M-056-26 Bestellnummer:

Sondagen 2.5-2.7 (Sondagebereich S2)24.03.2028 (Fertigstellung)
Sondagen 1.18-1.35 (Sondagebereich S1)28.08.2028 (Fertigstellung)
Sondagen 2.10-2.13 (Sondagebereich S2)27.09.2028 (Fertigstellung)
Notbergungen während der Bauarbeiten (als Option)01.04.2028 bis 31.12.2030

Dem AG ist innerhalb von 12 Wochen nach Abschluss der Arbeiten vor Ort die vollständige Dokumentation gemäß Pkt. 4.2 der Beschreibung der Leistung vorzulegen.

Bei den vorgenannten Terminen handelt es sich um Vertragstermine bzw. -fristen.

3.3 Erreichen der Projektziele

Wird erkennbar, dass die Projektziele (Kostenobergrenze, Termine, Qualität der Leistungser- füllung) mit dem Leistungsverlauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Hand- lungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele doch noch eingehalten werden können.

3.4 Unterlagen

Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen sind dem Auftragge- ber

in digitaler Form auf Datenträger nach den Regelungen des §10

in digitaler Form über den PROOM-Server des AG

-fach in kopierfähiger Ausführung zu übergeben.

gemäß den Vorgaben in Leistungsbeschreibung zu übergeben

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nöti- gen Umfang weiter zu bearbeiten,

normengerecht farbig oder mit Symbolen anzulegen,

DIN-gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen.

§ 4

Leistungen des Auftragnehmers

4.1 Die Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen

die Leistungen nach Leistungsbeschreibung

die Leistungen nach Anlage

folgende Leistungen:

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Vergabenummer: M-056-26 Bestellnummer:

4.2 Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Pläne / Unterlagen vorzulegen:

Siehe Pkt. 4.2 der Beschreibung der Leistung

§ 5

Honorar

5.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Pauschalhonorar gemäß dem geprüften Honorarangebotsblatt (siehe § 2 Nummer 2.1). Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Pauschalhonorar gemäß dem geprüften Angebot vom in Höhe von € netto pauschal. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein vorläufiges Honorar gemäß dem geprüf- ten Angebot vom in Höhe von € netto. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen das im Leistungsverzeichnis zu den jeweiligen Einzelleistungen vereinbarte Honorar gemäß den dort vereinbarten Regeln zur Abrechnung.

5.2 Sonstige / Weitere Vergütungsvereinbarungen:

§ 6

Nebenkosten

6.1 Nebenkosten werden nicht erstattet.

Nebenkosten werden insgesamt pauschal wie im Honorarangebotsblatt (siehe § 2 Nummer 2.1) angegeben erstattet.

Nebenkosten werden insgesamt pauschal mit v. H. vom Nettohonorar erstattet.

§ 7

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

§ 8

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 15 ZAVB müssen mindestens betragen:

Für Personenschäden 1.500.000,00 €

Für sonstige Schäden 1.500.000,00 €

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Vergabenummer: M-056-26 Bestellnummer:

Verfügt der Auftragnehmer über keine Berufshaftpflichtversicherung, ist zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung Sicherheit zu leisten durch Hinterlegung einer Bürg- schaft eines Institutes nach Maßgabe von § 18 Nr. 2 VOL/B in Höhe von fünf v. H. der Auf- trags-/Schlussrechnungssumme.

Sonstige Vereinbarungen:

§ 9

Ergänzende Vereinbarungen

9.1 Verpflichtungserklärung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Auf- nahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. März 1974 - BGBI. I S. 469 ff. / 547 - in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung - über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungs- gesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde / Stelle schriftlich abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäf- tigten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde / Stelle abgeben.

9.2 Digitale Kommunikation

9.2.1 Allgemeines

(1) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der gesamte vertragsbezogene Schriftverkehr grundsätzlich digital erfolgt. (2) Für die elektronische Kommunikation von Erklärungen nach 9.2.2 (1) a – c ist ausschließ- lich folgende zentrale E-Mail-Adresse des Auftraggebers (AG) zu verwenden:

vertrag@wiges-gmbh.de

Die für den darüberhinausgehenden vertraglichen Schriftverkehr zu verwendenden E-Mail-Ad- ressen des AG werden dem Auftragnehmer (AN) nach Beauftragung mitgeteilt. (3) Im Betreff jeder E-Mail ist zwingend die jeweilige SAP-Bestellnummer anzugeben. Es wer- den zwei separate SAP-Bestellnummern vergeben für

  • Sondagebereich S1 (LV-Abschnitte 1 bis 4)
  • Sondagebereich S2 (LV-Abschnitte 5 bis 8)

Die zwei SAP-Bestellnummern werden dem AN nach Beauftragung mitgeteilt.

(4) Eine E-Mail gilt als zugegangen, sobald diese während der üblichen Geschäftszeiten auf dem E-Mail-Servers des Empfängers abrufbar ist.

(5) Der AN hat dem AG nach Auftragserteilung eine verbindliche E-Mail-Adresse mitzuteilen, an welche der AG seinen vertragsbezogenen Schriftverkehr richtet. Änderungen dieser Ad- resse sind dem AG unverzüglich anzuzeigen.

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Vergabenummer: M-056-26 Bestellnummer:

9.2.2 Textform und qualifizierte elektronische Signatur

(1) Textform (§ 126b BGB) ist für folgende Erklärungen und Mitteilungen ausreichend:

a) Bedenkenanmeldung

b) Behinderungsanzeigen

c) Nachtragsanzeigen sowie Übermittlung von Nachtragsunterlagen

d) Übermittlung von Aufmaßen

e) Bautagesberichte und weitere Dokumentationsunterlagen

(2) Für die nachfolgend genannten Erklärungen ist Schriftform gemäß § 126 BGB zwingend. Die Schriftform kann für die elektronische Kommunikation ausschließlich durch eine qualifi- zierte elektronische Signatur (qeS) ersetzt werden:

a) Vertragsänderungen

b) Nachtragsvereinbarungen

c) Kündigungen

d) Erklärungen zur Sicherheitsleistung

(3) Dokumente, die ohne qualifizierte elektronische Signatur übermittelt werden, erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.

9.2.3 Rechnungstellung u. prüfbare Abrechnungsunterlagen (zu §15 VOL/B i.V.m. §10 ZAVB)

(1) Rechnungen sowie prüfbare Abrechnungsunterlagen sind ausschließlich digital einzu- reichen. Sie sind – abweichend von Ziffer 9.2.1 – an folgende Adresse zu übermitteln:

eingangsrechnung@wiges-gmbh.de

Rechnungen sind an die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Bayern zu richten. Die Rechnungsanschrift lautet:

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern c/o WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München

Es sind getrennte Rechnungen für folgende Leistungen jeweils unter Angabe der Maßnahme-Nummer und der SAP-Bestellnummer zu stellen:

  • Sondagebereich S1 (LV-Abschnitte 1 bis 4), Maßnahme-Nummer: 13022727
  • Sondagebereich S2 (LV-Abschnitte 5 bis 8), Maßnahme-Nummer: 13020715

Die zwei SAP-Bestellnummern werden dem AN nach Beauftragung mitgeteilt. Alle Rechnungen sind an o.g. Rechnungsanschrift zu richten.

(2) Eine Rechnung ist erst dann prüfbar, wenn sämtliche rechnungsbegründende Unterlagen vollständig vorliegen.

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9.3 Zahlungsbedingungen (zu §17 VOL/B i.V.m. §11 ZAVB)

Nach Fertigstellung der Gesamtleistung ist eine Schlussrechnung zu stellen.

9.4 Abnahme (zu §13 VOL/B i.V.m. §9 ZAVB)

Die Leistung ist förmlich abzunehmen.

9.5 Qualifikationen, Ersatzpersonal

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen mit den im Vergabeverfahren bzw. im Ver- trag konkret benannten Personen und/oder geforderten Qualifikationen zu erfüllen. Sie dürfen sich nur bei vorübergehender Verhinderung (z. B. Urlaub) vertreten lassen. Demgegenüber bedarf der Austausch eines für die Erbringung der Leistung Benannten der Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Der Auftraggeber wird die Zustimmung jedenfalls dann erteilen, wenn der Einsatz eines für die Erbringung der Leistung Benannten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist und das vorgesehene Ersatzpersonal mindestens die gleiche Qualifikation, die gleiche Erfahrung sowie gleichartige und gleichwertige Referen- zen sowie die sonstigen benannten Eigenschaften aufweist wie der zu ersetzende Mitarbeiter. Nachweise hierfür sind dem Auftraggeber unverzüglich zur Prüfung vorzulegen.

9.6 Gerichtsstand (zu §19 VOL/B i.V.m. §18 ZAVB)

Gerichtsstand ist München.

§ 10

Datenverarbeitung

Für die nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefernden Unterlagen sind nachste- hende Vorgaben zu beachten:

10.1 Alle Daten sind in den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Dateiformaten / Daten- trägern (sofern aufgeführt) zu übermitteln.

10.2 Graphische Daten (Pläne):

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige und richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnitt- stellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorge- geben.

10.3 Sonstige Unterlagen:

Der Auftragnehmer hat die sonstigen Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und dem Auftraggeber

auf einem Datenträger

in digitaler Form über den PROOM-Server des AG

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Vergabenummer: M-056-26 Bestellnummer:

zu übergeben.

10.4 Regelungen für den Datenaustausch

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass dem Auftraggeber die Daten nach Übermitt- lung vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach der Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch ent- stehende Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers für die Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer.

Auftraggeber Auftragnehmer

(Ort), (Datum) (Ort), (Datum)

…………………………………………………... …………………………………………………… Unterschrift Unterschrift

Bei elektronischem Zuschlag wird der Vertrag mit dem Auftragsschreiben ohne Unterschrift gültig.

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