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Vergabeunterlagen vom 29.09.2026 (PDF)

Archäologische Bodenbegleitung, Ausgrabungen und Dokumentation in zwei Sondagebereichen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 10:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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[Seite 1]

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr infor-

miert die Unternehmen:

ELEKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE

in TEXTFORM

über die Vergabeplattform !

Ab 18. Oktober 2018 is W t die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten

bei EU-weiten VergabeveIrfahren ausschließlich elektronisch in Textform über

G

die Vergabeplattform möglich. Diese Regelung wird grundsätzlich auch bei

E

nationalen Angebotseinholungen angewendet werden.

S

Hat die Vergabestelle als AbgabeformG „elektronisch in Textform“ festgelegt, so

m

müssen Sie nach Aufruf der Funktion „Angebot einreichen“ in das sich öff-

b

nende Fenster ihren Namen (Vorname und Nachname) eintippen und dann

H

auf „Angebot einreichen“ klicken.

Diese Hilfe zeigt Ihnen anschaulich das entsprechende Vorgehen:

http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html

Bei Fragen können Sie sich an unsere Hotline für Bieter wenden:

Hotline für Bieter / Firmen Tel: 0900 - 11 44 33 0 (für 1,95€/min.*) Fax: 030 / 44 33 11 15

E-Mail: evergabe-hotline.bayern(at)rib-software.com (kostenfrei) Internet : http://www.rib-software.com

© Staatsbauverwaltung (FBT) September 2018 Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserb a u l i c h e Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)

Eigenerklärung Bezug Russland

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per- sonen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

W

I

Maßnahmennummer 130 2 2700 Vergabenummer M-056-26

G

Maßnahme oder Baumaßnahme

E

Polder Ruckasing/Endlau Hochwasserschutz S Leistung RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchun gen RuEn Teil 2

G

☐1 Bewerber / Bieter

m

☐1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft b ☐1 Auftragnehmer

H

☐1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung ☐ nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe). ☐ folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

☐ Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Die Un1t Zeurtlreafgfeennd essi anndk reuurzheenb erechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Juni 2026 1 von 2

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127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)

☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

☐ keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).

☐ Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig. ☐ Der Vertrag wurWde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

I

G

☐ keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- trage(n) / beauftragt habe(n). E ☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf-

S

tragen werde(n) /beauftragt habe(n).

G

m

b

☐ Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

H

☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig. ☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

(Ort, Datum, Name, Unterschrift2)

Die Un2t neurrl earfgoerdne rlsicih,n wde nunr dhieesbee Errekclährutnlgi ncichh t gBeesstcahndütteizl tei nuesn dTe idlnüarhmfeenan tnraugre s z/ uAmng eAbnogteesb iostt an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Juni 2026 2 von 2

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III.7 (Verzeichnis der Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen)

Bewerber / BieterVergabenummerDatum
M-056-26
Maßnahme P o l d e r Ruckasing/Endlau H o c h w asserschutz
Leistung R u E n .7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2

Ergänzung des Teilnahmeantrages / Angebotsschreibens

  1. Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit

Zur Ausführung der im Teilnahmeantrag/Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n). *) Sofern der Bieter für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung nicht geeignet ist, liegt

W

ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Bei Eignungs- leihe ist zusätzlich das Formblatt III.8I Nr. 1 auszufüllen!

Die U

ggf. OZ / Leis- tungs- bereichI G Beschreibung der TeilleiEstungenName des UnternehmensEig- nungs- leihe* (Ja/Nein )
S Gm b☐ ja ☐ nein
H☐ ja ☐ nein
☐ ja ☐ nein
☐ ja ☐ nein

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern - Stand Juli 2021 1 von 2

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III.7 (Verzeichnis der Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen)

☐ ja ☐ nein
☐ ja ☐ nein
W I☐ ja ☐ nein

IG

E

S

  1. Verzeichnis der Unternehmen bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Zusätzlich bitte Formblatt III.8 Nr. 1 und 2 ausfüllen!)

G

Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternmehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach- folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.

b

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmensb Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung
H

Die Un terlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern - Stand Juli 2021 2 von 2

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III.8

(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

Bewerber/BieterVergabenummerDatum
M-056-26
Maßnahme P o ld e r Ruckasing/Endlau H o c h w asserschutz
Leistung R u E n .7 013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (vom jedem anderen Unternehmen auszufüllen)

W

  1. Eignungsleihe (gem. FormIblatt III.7 Nr. 1 und 2) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenübGer dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die nachfolgen-

E

den (Teil)Leistungen zur Verfügung zu stehen.

S

S Beschreibung der (Teil)Leistungenggf. OZ / Leis- tungsbereich
G m b H

H

(Ort, Datum, Unterschrift des anderen Unternehmens)

  1. Zusätzlich bei Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähig- keit (gem. Formblatt III.7 Nr. 2)

☐ Der Bewerber/ Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungs- fähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.

(Ort, Datum, Unterschrift des anderen Unternehmens)

Anmerkung: Sofern die Verpflichtungserklärungen in Kopie vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern – Stand September 2024 Seite 1 von 1

[Seite 7]

III.9

(Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)

BewerbergemeinschaftVergabenummerDatum
M-056-26
Maßnahme P older Ruckasing/Endlau H ochwasserschutz
Leistung R uEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2

☐ Erklärung der Bewerbergemeinschaft ☐ Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen,

Bevollmächtigter Vertreter Mitglied

W

USt-IdNr.

I

Weitere Mitglieder

G

Mitglied USt-IdNr. E Mitglied S USt-IdNr.

Mitglied

G

USt-IdNr.

m

beschließen, im Falle b ☐ der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft bzw. im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsge- meinschaft H ☐ der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass

  • der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle/dem Auftraggeber rechts- verbindlich vertritt,
  • und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

(Ort, Datum, Name bzw. Unterschrift)

(Ort, Datum, Name bzw. Unterschrift)

(Ort, Datum, Name bzw. Unterschrift)

(Ort, Datum, Name bzw. Unterschrift)

1 Bei elektronischer Abgabe über die Vergabeplattform geben alle Mitglieder diese Erklärung in Textform ab. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung im Original abzugeben.

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern – Stand Juni 2021 Seite 1 von 1

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III.110.a

(Liste Referenzen)

Bewerber/Bieter: Vergabenummer: M-056-26 Liste geeigneter Referenzen - Bitte Zutreffendes ausfüllen bzw. ankreuzen. über in dem in der Auftragsbekanntmachung b zw. in der Eigenerklärung (FB III.106.1) unter IV.1 angegebenen Zeitraum ausgeführte Dienstleistungsaufträge nach § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV (vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen). Pro Referenz- nummer ist nur ein Leistungsbild anzugeben, dabei dürfen mit einem Projekt mehrere Leistungsbilder nachgewiesen werden. Über die Angaben in dieser Liste hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese bei der Wertung unberücksichtigt. (Auch Hinweise wie „siehe Anlage“ sind unzulässig).

Referenznummer: 1 Leistungsbild:
Beschreibung der erbrachten Leistung
Name des Projektes
Ort des Projektes
Kurze Beschreibung des Projektes und Benennung besonderer Anforderungen (auch Aussagen zu Bauweise, Nachhaltigkeit, Denkmalschutz etc. (sh. FB III.6 bzw. 106.1 Nr. IV.1 ) : W I G E S G m b H
Empfänger ☐öffentlicher Auftraggeber ☐privater AuftraggeberInstitution / Firma: Ansprechpartner: Telefonnummer: E-Mail:
a)Honorar in € (netto)
b)Honorarzone
c)Erbrachte Leistungsphase/n
d)Kosten in € (netto) (KG 300 und 400 / HGr 2 bis 9)

© VHF Bayern – Stand Mai 2026 Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

[Seite 9]

III.110.a

(Liste Referenzen)

e)
f)
g)
h)
i)
j)WI
k)G

GE

S

Referenznummer: 2 Leistungsbild:
Beschreibung der erbrachten Leistung
Name des ProjektesG
Ort des Projektesm
b Kurze Beschreibung des Projektes und Benennung beHsonderer Anforderungen (auch Aussagen zu B a u w e i s e , N a c h h a l t i g k e i t , D e n k m a ls c h u t z e t c . ( s h . F B I I I . 6 b z w . 1 0 6 . 1 N r . I V . 1 ) :
Empfänger ☐ öffentlicher Auftraggeber ☐ privater AuftraggeberInstitution / Firma: Ansprechpartner: Telefonnummer: E-Mail:

© VHF Bayern – Stand Mai 2026 Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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III.110.a

(Liste Referenzen)

a)H o n o r a r in € (netto)
b)Honorarzone
c)Erbrachte Leistungsphase/n
d)K o s t e n in € (netto) (KG 300 und 400 / HGr 2 bis 9)
e)
f)
g)WI
h)G E
i)S
j)G m b
k)H

H

Referenznummer: 3 Leistungsbild:
Beschreibung der erbrachten Leistung
Name des Projektes
Ort des Projektes
Kurze Beschreibung des Projektes und Benennung besonderer Anforderungen (auch Aussagen zu B a u w e i s e , N a c h h a l t i g k e i t , D e n k m a ls c h u t z e t c . ( s h . F B I I I . 6 b z w . 1 0 6 . 1 N r . I V . 1 ) :

© VHF Bayern – Stand Mai 2026 Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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III.110.a

(Liste Referenzen)

Empfänger ☐ öffentlicher Auftraggeber ☐ privater AuftraggeberInstitution / Firma: Ansprechpartner: Telefonnummer: E-Mail:
a)Honorar in € (netto)
b)Honorarzone
c)Erbrachte Leistungsphase/n
d)W Kosten in € (netto) (KG 300 und 400 / HGr 2 bis 9)I G
e)E S
f)G
g)m b H
h)
i)
j)
k)

© VHF Bayern – Stand Mai 2026 Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

[Seite 12]

III.106.1

(Eigenerklärung zur Eignung - offenes Verfahren)

Eigenerklärung zur Eignung und Eignungskriterien (vom Bieter / von Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie ggf. von zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen) Bitte Zutreffendes ausfüllen bzw. ankreuzen.

Maßnahmennummer: 130 2 2 7 0 0 Vergabenummer: M-0 5 6 - 2 6

Maßnahme: Polder Ruckasing/Endlau Hochwasserschutz Leistung / Los: R u E n . 7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2

Hinweise:

a) Es gelten die beiliegenden Bewerbungsbedingungen (BWB) für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen III.118 des VHF Bayern.

b) Alternativ zum Ausfüllen der Teile II mit V der Eigenerklärung ist die Abgabe einer

W

entsprechend ausgefüllten EEE zulässig (siehe auch Bewerbungsbedingungen III.118 Ziffer 7.2). I

G

E

I. Allgemeine Angaben und Angaben zum Unternehmen

S

  1. Angabe zur Art der Teilnahme1
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft (falls zutreffend): G m Erklärende Person: Vorname: b Nachname: H Tragen Sie hier bitte Namen des Bieters / der Bietergemeinschaft und ihren Vor- und Nachnamen als erklärende Person ein.
a)☐1Ich bin Bieter bzw. handle für ein Unternehmen, das sich bewirbt und beteilige mich am Wettbewerb. Füllen Sie die Eigenerklärung aus und geben sie ggf. zusammen mit weiteren Anlagen mit dem Angebot ab.
b)☐1Ich bin bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft und beteilige mich im Namen dieser am Wettbewerb. Füllen Sie die Eigenerklärung und das Formblatt III.9 aus und geben sie ggf. zusammen mit weiteren Anlagen mit dem Angebot ab.
c)☐1Ich bin ein weiteres, nicht bevollmächtigtes Mitglied einer Bietergemeinschaft, das sich am Wettbewerb beteiligt. Füllen Sie die Eigenerklärung aus und legen sie als Anlage dem Angebot des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bei.
d)☐1Ich bin bzw. handle für ein anderes Unternehmen, dessen Kapazität im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe). Füllen Sie die Eigenerklärung und das FB III.8 aus verfahren sie gemäß Nr. I.2.

1 vom Bieter einzutragen bzw. anzukreuzen, wenn zutreffend Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserb©a uVlHiF cBhayee rnI –n Sftranads Mtari u2k02t6u rgesellschaft mbH verwendet werden. 1 von 8

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III.106.1

(Eigenerklärung zur Eignung - offenes Verfahren) e) ☐1 Ich bin bzw. handle für ein anderes Unternehmen, dem im Wege der Unterauftragsvergabe ein Teil des Auftrags gegeben werden soll und dessen Kapazität im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe). Füllen Sie die Eigenerklärung und das FB III.8 aus und verfahren Sie gemäß Nr. I.2.

  1. Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen oder/und technisch-beruflichen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern
☐1Ich/Wir werde(n) mich/uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Ein Verzeichnis (FB III.7) der anderen Unternehmen mit den zugehörigen Teilleistungen muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden. Bei Inanspruchnahme einer wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe, werde(n) ich/wir auf gesonderte Aufforderung hin die Verpflichtungserklärung (FB III.8) vorlegen, in der dieses Unternehmen bestätigt, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und in dem dieses Unternehmen gleichzeitig auch die gemeinsame Haftung erklärt.
☐1Ich/Wir werde(n) Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge weiter vergeben (ohne Eignungsleihe). W Ein Verzeichnis (FB III.7) der anderen Unternehmen mit den zugehörigen Teilleistungen muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden.
☐I Das Verzeichnis (FB III.7) ist abweichend von o.g. Anforderung mit dem Angebot abzugeben.
☐G E Die Verpflichtungserklärung (FB III.8) ist abweichend von o.g. Anforderung mit dem Angebot abzugeben.

ES

  1. Angaben zur Identität des Unternehmens 1

G

Name (des Unternehmens):G m
Postanschrift:b H
Vertreter des Unternehmens: Telefon: E-Mail: Web-Adresse (URL): (falls vorhanden)
Nationale Identifikationsnummer (bitte auswählen): Wurde keine nationale Identifikationsnummer erteilt (natürliche Person), wählen Sie „Keine Angabe“.
Registereintrag: Art des Registers: Eintragungsort: Eintragungsnummer:
☐ Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Register verpflichtet und nicht eingetragen.

1 vom Bieter einzutragen bzw. anzukreuzen, wenn zutreffend Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserb©a uVlHiF cBhayee rnI –n Sftranads Mtari u2k02t6u rgesellschaft mbH verwendet werden. 2 von 8

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III.106.1

(Eigenerklärung zur Eignung - offenes Verfahren)

II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

☐ 1. Erbringung der Dienstleistung durch einen besonderen Berufsstand (Mindestanforderung)

Für die Teilnahme hat der Bieter die nachfolgende(n) Befähigung(en) zur Berufsausübung zu erfüllen. Anforderungen:
☐Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung z . B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner
☐des Studiums des Bauingenieurwesens gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
☐Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
☐
☐
W Ich/Wir erfülle(n) die Voraussetzungen des geforderten besonderen Berufsstands. I Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist die geforderten Nachweise vorlegen:
☐G Nachweis über Eintragung in dEas Berufsregister bzw. nach Art. 2 Bau KaG, sowohl für den Bieter als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird.
☐S
☐
☐G m
☐b Die Nachweise zum Berufstand sind abweichend von o.g. Anforderung mit dem Angebot abzugeben.

bH

III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

☐ 1. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)

Ich/Wir habe(n) eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für:
Personenschäden in Höhe von:☐Mio. €
☐Wie in beiliegendem Vertrag angegeben.
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von:☐Mio. €
☐Wie in beiliegendem Vertrag angegeben.
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme und die Deckung wird über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten (s.a.VI.1 AVB / VI.1.StB AVB StB § 16 bzw. VI.2 ZAVB § 15).

1 vom Bieter einzutragen bzw. anzukreuzen, wenn zutreffend Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserb©a uVlHiF cBhayee rnI –n Sftranads Mtari u2k02t6u rgesellschaft mbH verwendet werden. 3 von 8

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III.106.1

(Eigenerklärung zur Eignung - offenes Verfahren)

Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist den erforderlichen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert, vorlegen.
☐Die Nachweise zur Versicherung sind abweichend von o.g. Anforderung mit dem Angebot abzugeben.

☐ 2. Angaben zum spezifischen Umsatz des Unternehmens (Mindestanforderung)

Der spezifische Jahresumsatz (netto) meines Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags betrug in den Geschäftsjahren:Der Ø geforderte spezi- fische Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 Geschäfts- jahren in dem/n Tätigkeits- bereich/en beträgt mind.:
Jahr LeistungØ / Jahr
z . B . A GR 1€1€1€1€
z . B . A GR 2€1€1€1€
W €1€1€1€
I €1€1€1€
G €1€1€1€
€1E €1€1€
S
Sind die Informationen zum spezifischen Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum G erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat: m Datum1: b
H Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist zum Nachweis entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
☐Die Nachweise zum Jahresumsatz sind abweichend von o.g. Anforderung mit dem Angebot abzugeben.

IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)

☐ 1. Angaben zu bereits erbrachten Leistungen (Mindestanforderung) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). ( - )

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Auflistung von 2 Referenzen ( I II .1 1 0 . a f ü r A u f li s t u n g z u v e r w e n d e n ) mit den geforderten Angaben über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb des oben genannten Zeitraums, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorlegen. D a s F ormblatt III.110.a mit 2 Referenzen ist nur einmal abzugeben.

1 vom Bieter einzutragen bzw. anzukreuzen, wenn zutreffend Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserb©a uVlHiF cBhayee rnI –n Sftranads Mtari u2k02t6u rgesellschaft mbH verwendet werden. 4 von 8

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III.106.1

(Eigenerklärung zur Eignung - offenes Verfahren)

Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt:
☐a)H o n o ra r in € (netto)
☐b)H o n o ra rzone
☐c)E rb r a c hte Leistungsphasen
☐d)K o st e n in € (netto) (LG 300 und 400 / HGr 2 bis 9)
☐e)A rt d e s Projektes (Neubau/ Erweiterung/ Umbau/ Instandsetzung/ Ausbau)Archäologische Sondage- und Grabungsarbeiten
☐f)W
☐g)IG
☐h)E S
☐i)G m
☐j)b H
☐k)
☐Die Mindestanforderung/en Nr. ist/sind mit jeder geforderten Referenz nachzuweisen.
☐Die Mindestanforderung/en Nr. e ) ist/sind mit mindestens einer Referenz nachzuweisen.
☐
☐Die Referenzen sind abweichend von o.g. Anforderung mit dem Angebot einzureichen.

1 vom Bieter einzutragen bzw. anzukreuzen, wenn zutreffend Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserb©a uVlHiF cBhayee rnI –n Sftranads Mtari u2k02t6u rgesellschaft mbH verwendet werden. 5 von 8

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III.106.1

(Eigenerklärung zur Eignung - offenes Verfahren) ☐ 2. Angaben zu vorhandenen Mitarbeitern (Mindestanforderung)

Die geforderte durchschnittliche Beschäftigtenzahl / Jahr beträgt mind.:Mitarbeiter
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (für die Dienstleistung Verantwortliche) meines / unseres Unternehmens betrug in den letzten drei Jahren:Jahr:1 Mitarbeiter
Jahr:1 Mitarbeiter
Jahr:1 Mitarbeiter
Sind die Informationen zu den vorhandenen Mitarbeitern nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat: Datum1:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, gebe(n) ich/wir die Zahl der in den letzten Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal an.
☐Die Nachweise zu den Mitarbeitern sind abweichend von o.g. Anforderung mit dem Angebot abzugeben.

W

I

☐ 3. Angaben zu Mitarbeitern am Projekt (Mindestanforderung)

G

G Die geforderte Berufserfahrung und Qualifikation des eingesetzten Fachpersonals müssen mindestens betragen:
E G ra b u n gsleitung2 Jahre
S G ra b u n gstechniker1 Jahre
D o k u m entationsassistent1 Jahre
G G ra b u n gsfacharbeiter0 ,5 Jahre
mJahre
b Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte mit der geforderten Berufserfahrung zur Verfügung stehen.
H Auf Verlangen der Vergabestelle wird für die für das Projekt vorgesehenen Arbeitskräfte der Nachweis über die Berufserfahrung beigefügt. Dazu werden der berufliche Werdegang des vorgesehenen Mitarbeiters, aus dem die einschlägige Berufserfahrung ersichtlich ist, sowie Angaben zum für den Auftrag vorgesehenen Aufgabenbereich vorgelegt.
☐Die Angaben zu den Mitarbeitern sind abweichend von o.g. Anforderung mit dem Angebot abzugeben.

☐ 4. Angaben zur Ausstattung meines / unseres Unternehmens

Ich/wir erkläre(n), dass die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, inkl. verwendete Hardware und Software zur Verfügung stehen. Besondere Ausstattungen sind insbesondere:

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle wird eine Auflistung der vorhandenen technischen Ausrüstung, über die das Unternehmen verfügt, vorgelegt.

1 vom Bieter einzutragen bzw. anzukreuzen, wenn zutreffend Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserb©a uVlHiF cBhayee rnI –n Sftranads Mtari u2k02t6u rgesellschaft mbH verwendet werden. 6 von 8

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III.106.1

(Eigenerklärung zur Eignung - offenes Verfahren)

  1. Zusätzliche erforderliche Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
a)☐Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
b)☐Möglichkeiten der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
c)☐Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen während der Vertragslaufzeit
d)☐Nachweise Personal gemäß Auftragsbekanntmachung
e)☐
f)☐
g)☐
W I Ich/wir erkläre/n, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Maßnahmen / Möglichkeiten / Angaben auf mich zutreffen und eingehalten werden.
☐G Die Nachweise Nr. d ) sind abweichend von o.g. Anforderung mit dem Angebot einzureichen.

GE

S

V. NichtvorliegenG von Ausschlussgründen

m

  1. Erklärung zu Ausschlussgründen

b

☐1m b Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen Ausschlussgründe gemäß den § 123 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
☐1H Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen Ausschlussgründe gemäß den § 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Eine umfassende Darstellung des Sachverhaltes lege(n) ich/wir bei.
☐1Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 19 Mindestlohngesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
☐1Ich/Wir erkläre(n), das für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Entsprechende Unterlagen zur Darstellung des Sachverhaltes werden wir auf Verlangen vorlegen.
☐1Ich/Wir erkläre(n), dass die im Formblatt III.27 (Erklärung Bezug Russland) in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle für mein/unser Unternehmen, zutreffen. Das Formblatt wird als Anlage ausgefüllt und hochgeladen. Eine umfassende Darstellung des Sachverhaltes lege(n) ich/wir bei.

1 vom Bieter einzutragen bzw. anzukreuzen, wenn zutreffend Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserb©a uVlHiF cBhayee rnI –n Sftranads Mtari u2k02t6u rgesellschaft mbH verwendet werden. 7 von 8

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III.106.1

(Eigenerklärung zur Eignung - offenes Verfahren)

VI. Abschlusserklärungen

  1. Erklärung

Ich/Wir erklären förmlich, dass die von mir/uns angegebenen Informationen genau und korrekt sind und ich/wir uns der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist die erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen und dgl. zu meinen/unseren nachstehenden Erklärungen vorlege(n). Mit/Uns ist bekannt, dass unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn diese Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.

Das Unternehmen stimmt förmlich zu, dass der Öffentliche Auftraggeber Zugang zu den Unterlagen erhält, mit denen die Informationen belegt werden, die das Unternehmen diesem Angebot für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens angegeben haben.

Die Eigenerklärung besteht aus diesem Dokument und ggf. weiteren Unterlagen, die als Anlage beigefügt wurden. W

I

G

  1. Ergänzungen

E

  • Ende der Erklärung -

S

G

m

b

H

(Ort, Datum, Unterschrift)2 2Mit elektronischer Abgabe in Textform ist durch Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, die Erklärung bestätigt. Die Vergabestelle behält sich vor auf Aufforderung, eine unterschriebene Version zu verlangen.

1 vom Bieter einzutragen bzw. anzukreuzen, wenn zutreffend Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserb©a uVlHiF cBhayee rnI –n Sftranads Mtari u2k02t6u rgesellschaft mbH verwendet werden. 8 von 8

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III.118 (Bewerbungsbedingungen – offenes Verfahren)

Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen

Hinweise:

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe- verordnung – VgV).

Die vorläufige Eignungsprüfung erfolgt anhand einer Eigenerklärung des Bieters / der Bieter. Die Eigen- erklärung ist durch das Formblatt „III.106.1 „Eigenerklärung zur Eignung - Offenes Verfahren“ (Eigener- klärung) zu erklären.

  1. Mitteilungen von Unklarheiten Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollstän- digkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen (s.a. § 160 Abs.3 GWB).

W

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich iIm Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von

G

Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

E

  1. Angebot S 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

G

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle amngegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

b

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses / der Leistungsbe- schreibung ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgeHgebene Langfassung des Leistungsver- zeichnisses / der Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

3.5 Bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis benennt ein Bieter, der in seinem An- gebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf ver- schiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungs- positionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag wird unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzugefügt.

3.7 Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deut- sche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle berechtigte Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzule- gen; legt der Bieter die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle ge- setzten Frist vor, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern - Stand Mai 2026 1 von 4

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III.118 (Bewerbungsbedingungen – offenes Verfahren)

3.8 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unterneh- men.

  1. Nebenangebote

4.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen er- füllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

4.3 Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.

4.4 Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen ge- regelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.5 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beein- flussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Ein- zelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.6 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung aus-

W

geschlossen.

I

  1. Bietergemeinschaften G 5.1 Mitglieder von Bietergemeinschaften haben in der Eigenerklärung unter Punkt I.1 entsprechende

E

Eintragungen vorzunehmen. Zum Nachweis ihrer Eignung hat jedes Mitglied einer Bietergemein- schaft eine eigene Eigenerklärung (ggf. eSrgänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärun- gen) auszufüllen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft lädt seine Eigener- klärung mit den geforderten Unterlagen hoch und legt die Eigenerklärungen und ggf. weitere Un- terlagen der nicht vertretungsberechtigten Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Angebot als

G

Anlage bei. 5.2 Bietergemeinschaften haben zusätzlich zu der Eigmenerklärung eine Erklärung aller Mitglieder in Textform (Formblatt III.9 VHF) abzugeben,

b

− in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Beauftragung erklärt ist,

H

− in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, − in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Verga- bestelle rechtsverbindlich vertritt, − in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt III.9 VHF) abzugeben.

5.3 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Angebotsabgabe gebildet haben, sind nicht zugelassen.

5.4 Bei Bietergemeinschaften muss nicht jedes einzelne Mitglied, die in der Bekanntmachung ange- gebene Anzahl an Referenzen für alle Kriterien abgeben. Es können in der Wertung gem. Bewer- tungsmatrix im Regelfall nur insgesamt, die in der Bekanntmachung angegebene Anzahl an Re- ferenzen pro Kriterium berücksichtigt werden. Vom Bieter ist dabei genau vorzugeben, welche Referenz welchem Kriterium zuzuordnen ist.

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III.118 (Bewerbungsbedingungen – offenes Verfahren)

  1. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

6.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Un- terauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterneh- men im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leis- tungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so müssen in der Eigenerklä- rung entsprechende Angaben unter Punkt I.1 und I.2 eingetragen werden.

6.2 Im Falle der Eignungsleihe hat jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen eine eigene Eigenerklärung auszufüllen. Diese sind vom Bieter auf die Plattform hochzuladen.

6.3 Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauf- tragsvergabe beabsichtigt und sich damit zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finan- zielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß den §§ 45 und 46 VgV) auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unter- nehmen eine eigene Eigenerklärung auszufüllen und auf die Plattform mit hochzuladen.

6.4 Wird von dem Bieter eine Leistung an ein drittes Unternehmen weitergegeben, der für den Bieter einen Teil der zu vergebenen Leistung erbringt und besteht ein direktes Vertragsverhältnis nur zwischen diesen beiden, handelt es sich hier um eine Unterauftragsvergabe gem. § 36 VgV. Für den Unterauftragnehmer ist keine eigene Eigenerklärung abzugeben.

Dann ist zusätzlich zu der Eigenerklärung des Bieters im Formblatt „III.7 Verzeichnis der Leistun-

W

gen / Kapazitäten anderer Unternehmen“ die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten zu nennen, sowie, falls zumutbar, dIie vorgesehenen anderen Unternehmen zu benennen und das Formblatt auf die Plattform hochzuladen.

G

6.5 Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle be- stimmten Zeitpunkt nachzuweisen, daEss ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat

S

auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeit- punkt den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzu- geben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Formblatt III.8 VHF). G 6.6 Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-

m

keit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapbazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung hat mit dem Formblatt „III.8 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu erfolgHen und ist mit dem Angebot hochzula- den.

6.7 Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das ent- sprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzten.

  1. Eignung 7.1 Bieter haben die Eigenerklärung, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen, vorzulegen; bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Bei Ein- satz von anderen Unternehmen ist deren Eignung auf Verlangen der Vergabestelle in gleicher Weise nachzuweisen (sh. Punkt 6).

7.2 Alternativ zum Ausfüllen der Teile II mit V der Eigenerklärung ist die Abgabe einer entsprechend ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zulässig. Die EEE kann nur die Angaben in den Teilen II mit V der Eigenerklärung ersetzen und ist als Anlage dem Angebot beizulegen. Die Eigenerklärung ist in allen übrigen Teilen auszufüllen und zusammen mit der ausgefüllten EEE und den ggf. geforderten Unterlagen auf die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) hochzuladen; die zur EEE gehörenden Unterlagen sind entweder ebenfalls als Anlage hochzuladen oder gem. § 50 Abs. 3 Nr. 1 VgV elektronisch abrufbar unter einer anzugebenden Web-Adresse (URL) zur Verfügung zu stellen.

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern - Stand Mai 2026 3 von 4

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III.118 (Bewerbungsbedingungen – offenes Verfahren)

7.3 Bieter bzw. Bietergemeinschaften, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen und die weiteren in der Eigenerklärung geforderte Nach- weise, in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen.

  1. Eigenerklärung Bezug Russland Bei Vergabeverfahren ist das Formblatt „III.27 Erklärung Bezug Russland“ von allen Bietern aus- zufüllen (MS Az 23-4000-1-19-10 vom 19.04). Anträge von Bietern, die das Formblatt nicht aus- gefüllt oder nicht vollständig ausgefüllt abgeben, werden ausgeschlossen. Das Formblatt ist so- wohl vom Bieter als auch von mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher abzugeben.

  2. Elektronische Kommunikation

Die gesamte Kommunikation der Vergabe erfolgt gemäß § 9 VgV ausschließlich elektronisch. Das betrifft sowohl die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Bereitstellung der Vergabeunter- lagen, die Abgabe des Angebotes, als auch die weitere Kommunikation einschließlich der Zu- schlagserteilung.

W

I

G

E

S

G

m

b

H

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III.116

(Aufforderung zur Angebotsabgabe EU –offenes Verfahren)

Vergabestelle Vergabeart W I G E S Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH ☐ offenes Verfahren B lu t e n b urgstr. 20 8 0 6 3 6 M ünchen D e u ts c h land 089 99222 - 281 Tel.:

Ablauf der Angebotsfrist

Datum: 2 9 .1 0 . 2026 Uhrzeit: 1 0 : 0 0

Bindefrist endet am: 28. 1 2 .2 0 2 6

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

W

Vergabeverfahren gemäß VgV

I

G

Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer MaßnahmeE 1 3 0 2 2 700 Polder Ruck a s in g /Endlau

S

Hochwasser s c h u t z

Vergabenummer: Leistung: M-056-26 RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2

G

Auftragsbekanntmachung vom Nummmer:

b

Anlagen

H

A die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

☐ III. 16.1 Zuschlagskriterien ☐ III.118 Bewerbungsbedingungen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐

B die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

☐ Vertrag Nr. VII_02_Wa ☐ Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen Alle im Vertragsdokument unter Nr. 2.1, außer den hier unter C genannten Anlagen (Hochbau / Wasser- ☐ wirtschaft) ☐ Z AVB VI.2 ☐ ☐ ☐

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern – Stand Mai 2026 Seite 1 von 5

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III.116

(Aufforderung zur Angebotsabgabe EU –offenes Verfahren) C Die, soweit erforderlich, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausgefüllt einzureichen sind

☒ III.120 Angebotsschreiben ☐ III.27 Erklärung Bezug Russland ☐ Formblatt/-blätter Honorarangebot

☐ III.20.1 Zusammenstellung Angebotssumme ☐ Teile der Leistungsbeschreibung. Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm ☐ III.6 Eigenerklärung ☐ III.106.1 Eigenerklärung zur Eignung ☐ III.7 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen ☐ III.8 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ☐ III.9 Erklärung Bietergemeinschaft Aufstellung der für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personals (Name und Nachweise der ☐ beruflichen Qualifikation der Personen) ☐ N a c h w e is der Berufshaftpflichtversicherung ☐ U n t e rl a gen gemäß III.16.1 ZWuschlagskriterien

☐ I

☐

G

E

☐

S

☐

G

m

b

Sehr geehrte Damen und Herren,

H

Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Folgendes ist bitte zu beachten:

1 Kommunikation

Die gesamte Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.

2 Losweise Vergabe: ☐✘ nein ☐ ja, Angebote sind möglich ☐ nur für ein Los ☐ für ein Los oder mehrere Lose: ☐ siehe Auftragsbekanntmachung ☐

☐ nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Bei zugelassene r Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Die Unt erl agen sind ur heberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern – Stand Mai 2026 Seite 2 von 5

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III.116

(Aufforderung zur Angebotsabgabe EU –offenes Verfahren) ☐ Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: ☐ siehe Auftragsbekanntmachung ☐ Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Ange- bot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:

3 Vorlage von Nachweisen, Angaben, Unterlagen

3.1 Folgende Nachweise, Angaben, Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: ☒ III.120 Angebotsschreiben ☐ III.27 Erklärung Bezug Russland ☐ Formblatt/-blätter Honorarangebot

W

☐ III.20.1 Zusammenstellung Angebotssumme

I

☐ III.106 Eigenerklärung zur Eignung ☐ III.7 Verzeichnis der LeistunGgen/Kapazitäten anderer Unternehmer ☐ III.9 Erklärung der Bietergemeinschaft

E

☐ N a c h w e is der Berufshaftpflicht

☐ S

☐

G

☐

m

3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind aubf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor- zulegen:

H

☐ III.8 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ☐ III.10a Liste geeigneter Referenzen ☐

☐

☐

☐

☐

3.3 ☐ Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien:

4 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen (Formblatt III.118) gilt 4.1 ☐ nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen, Formblatt III.118), 4.2 ☐ ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten Die Unt erl agen ☐ si Fnüdr duire hgeebsearmetec hLtelisitucnhg geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern – Stand Mai 2026 Seite 3 von 5

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III.116

(Aufforderung zur Angebotsabgabe EU –offenes Verfahren) ☐ nur für nachfolgend genannte Bereiche:

☐ mit Ausnahme nachfolgend genannte Bereiche:

☐ unter folgenden weiteren Bedingungen:

☐ Mindestkriterien für das Nebenangebot:

☐

W

I

5 Angebotswertung

G

Kriterien für die Bewertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote ☐ Zuschlagskriterien gemäß AufEtragsbekanntmachung ☐ Zuschlagskriterien gemäß III. 1 6 .1 – Zuschlagskriterien und Gewichtung

S

☐ Zuschlagskriterien gemäß Anlage zu III. 1 6 . 1 - Zuschlagskriterien - Unterkriterien ☐ Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der WertungssummeG des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. m ☐

b

H

6 Angebotsabgabe

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabe- stelle zu übermitteln.

7 Beauftragung Für den Fall, dass Ihr Angebot beauftragt werden soll, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.

Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichnete Leistung zu vergeben im Na- men und für Rechnung

der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern

dieser/diese/dieses vertreten durch:

dieser/diese/dieses vertreten durch: W I G E S Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH

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III.116

(Aufforderung zur Angebotsabgabe EU –offenes Verfahren)

8 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Vergabekammer (§ 156 GWB): V e r g a b ekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847

9 Sonstiges

W

Mit freundlichen Grüßen

I

G

W IG E S Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH

E

Vergabestelle

S

G

m

b

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Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern – Stand Mai 2026 Seite 5 von 5

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III.120

(Angebotsschreiben EU - offenes Verfahren)

Name und Anschrift des Bieters

Ort:
Datum:
Tel.-Nr.:
E-Mail:
USt-IdNr.3:
HR-Nr.3:

Name und Anschrift der Vergabestelle W IG E S Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaf 3 t H manbdeHlsregisternummer, soweit sie vorliegt, ansonsten nur Umsatzsteuer ID erforderlich Blutenburgstr. 20 80636 München

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Leistung:

W

Maßnahmennummer: IMaßnahme: 1 30 2 2700 Polder Ruckasing /Endlau

G

Hochwasserschut z Vergabenummer: LeisEtung: M -056-26 RuEn.7013 - Archä olog

S

ische Voruntersuchungen RuEn Teil 2

A1 Anlagen, die Vertragsbestandteil werden ☐ Formblatt/-blätter Honorarangebot G

m

b

☐ III.20.1 Zusammenstellung Angebotssumme

H

☐ Leistungsverzeichnis ☐ III.7 Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Unternehmer ☐ III.8 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ☐ III.9 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ☐ Aufstellung des für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personals (Name und Nachweise der berufliche Qualifikation der Personen) ☐

☐ ☐ ☐

B1 Anlagen, die, soweit erforderlich, nur der Erläuterung des Angebotes dienen und nicht Vertrags- bestandteil werden ☐ III.106 Eigenerklärung oder III.6 Bewerberbogen (je nach Anforderung) ☐ Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ☐ Bankerklärung zum Beleg der ☐ III.27 Erklärung Bezug Russland ☐ ☐ ☐ Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern – Stand Juli 2022 Seite 1 von 2

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III.120

(Angebotsschreiben EU - offenes Verfahren) ☐

☐

☐

1 Ich/Wir biete(n) die im Vertragsdokument einschließlich Anlagen genannten Leistungen zu den von mir im Honorarangebot eingesetzten Preisen an.

2 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anla- gen: − Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

32 Kleines oder mittleres Unternehme (KMU) ☐ Ich bin/Wir sind ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).3

42 Verpflichtung (sofern nach § 2 Nr. 1 des Vertragsmusters gefordert) Nach dem VerpflichtungsgesWetz muss der Auftragnehmer und alle seine Beschäftigten, die mit den Leis- tungen fachlich betraut werden und die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernehmen, durch eine

I

Behörde oder sonstige Stelle auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach dem Verpflich- tungsgesetz verpflichtet werden (§G 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches – StGB). Ist eine Verpflichtung durch eine Behörde oder sonstige Stelle der öffentlichen Verwaltung schon erfolgt, sind die Niederschriften

E

über die Verpflichtung (Formblatt VI.11 VHF oder Anlage 2 KorruR) auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. S Ich/Wir erkläre(n), dass ☐ eine Verpflichtung aller Mitarbeiter schon vorgenommen wurde. Die Niederschriften liegen vor. ☐ eine Verpflichtung aller Mitarbeiter nocGh nicht vorgenommen wurde. Die noch nicht verpflichteten Mitarbeiter werden nach Auftragsvergabe bei der Vergabestelle verpflichtet, die anderen Nieder-

m

schriften liegen vor. ☐ eine Verpflichtung noch nicht vorgenommen wburde und vor Leistungsbeginn erfolgen wird.

H

52 Ich/Wir erkläre(n), dass ☐ ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer ☐ (III.7) aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

6 Ich/Wir erkläre(n), dass

  • ich/wir den Wortlaut dem vom Auftraggeber verfassten Vertragsdokument als alleinverbindlich an- erkenne(n).
  • mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebo- tes sind.

(Ort, Datum, Unterschrift) Bei elektronischer Einreichung ohne Unterschrift gültig. Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das An- gebot ausgeschlossen.

1 Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen 2 ggf. vom Bieter anzukreuzen 3 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind. Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHF Bayern – Stand Juli 2022 Seite 2 von 2

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L 244 (Datenverarbeitung)

Vergabenummer
M-056-26
Maßnahme Polder Ruckasing/Endlau Hochwasserschutz
Leistung RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Be- arbeitungsphasen: W

  • Angebotsanforderung I
  • Angebotsabgabe
  • Abrechnung . G

E

2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronischS ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90.

G

GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nmach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. b Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren

H

bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden. © VHL Bayern - Stand Juni 2018 1 von 1

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M-056-26

2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung)

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstr. 20 80636 München Tel.:089 99222 - 281 Fax.:089 99222 - 299 (Vergabestelle)

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten Herr Robert Schöttl Föhrenweg 22 85757 Karlsfeld +49 8131 333 322 0 datenschutz@wiges-gmbh.de (Datenschutzbeauftragte/r)

Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherdauer

W

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden durch

I

WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstr. 20 G 80636 München Tel.:089 99222 - 281 Fax.:089 9E9222 - 299 (Vergabestelle)

S

und von dieser/m mit der Vorgangsbearbeitung beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer und Planungsbüros) nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes/Bayerischen Datenschutzgesetzes

G

in der jeweils aktuellen Fassung, streng vertraulich behandelt und genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbunmg/des Angebotes und eines daraus resultierenden Vertragsabschlusses der Vertragsparteien. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens oder eines Vertragsabschlusses werden die Daten für die Dauer der Vberarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gemäß den verwaltungsspezifischen und haushaltsrechtlichen

H

Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend gelöscht. Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Verantwortlichen verarbeitet und können im Rahmen von Repräsentationsaufgaben nach Fertigstellung und Eröffnung des fertiggestellten Objektes der nutzenden Behörde übermittelt werden. Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das IT-Dienstleistungszentrum am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Auftragsverarbeiter. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c und e DSGVO i.V.m. §3 Bundesdatenschutzgesetz sowie Art. 4 Absatz 1, Art. 5 Abs. 1 S.1 BayDSG.

Ihre Rechte Bezüglich der über Sie bei uns gespeicherten Daten haben Sie das Recht auf • Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, • Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, • Löschung nach Artikel 17 DSGVO, • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie • Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie nach Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum o.g. Zweck jederzeit zu widersprechen.

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES © VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 1 von 2 Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung) In den genannten Fällen richten Sie Ihr Schreiben bitte an

WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstr. 20 80636 München Tel.:089 99222 - 281 Fax.:089 99222 - 299 (Vergabestelle)

Nach Artikel 77 DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

W

I

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b

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Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES © VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 2 von 2 Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

informiert die Unternehmen:

Hinweis zu betrügerischen E-Mails

Aktuell warnt das Bayerische Landeskriminalamt vor betrügerischen E-Mails

im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen.

Hierbei verschaffen sich Betrüger Zugang zu Ausschreibungsplattformen, um dort syste-

matisch Daten zu laufenden und abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren abzugreifen.

Es ist zu erwarten, dass derzeit in außergewöhnlichem Umfang versucht wird,

durch manipulierte und gefälschte E-Mails und Rechnungen Zahlungen von Ausschrei-

W

bungsgewinnern zugunsten deIr Täter zu veranlassen.

G

Empfehlungen zum Schutz E • Prüfen Sie Absender-E-Mails sSorgfältig: Achten Sie auf Unstimmigkeiten wie unbe- kannte Domains, Rechtschreibfeh ler oder abweichende E-Mail-Adressen. Kontaktie- ren Sie den Auftraggeber bei ZweifeGl direkt über bekannte, offizielle Kommunikati-

m

onswege.

b

• Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen: Überprüfen Sie Rechnungen und Bankver-

H

bindungen vor jeder Zahlung. Kontaktieren Sie den Gläubiger telefonisch oder über

verifizierte Kanäle, um die Echtheit der Forderung und der Bankdaten zu bestätigen. • Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden: Sensibilisieren Sie Ihr Team für derartige Betrugs-

versuche und etablieren Sie klare Prozesse für die Prüfung von Rechnungen und

Zahlungsanweisungen. • Melden Sie verdächtige Aktivitäten: Informieren Sie bei verdächtigen E-Mails oder

Rechnungen umgehend Ihre IT-Abteilung, Ihre Bank sowie die zuständigen Behör-

den.

Hinweis:

Sollten Sie bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, setzen Sie sich unverzüg-

lich mit Ihrer Bank in Verbindung, um Zahlungen zu stoppen oder zurück zu buchen, und

erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserb©a Sutlaaitcsbhaeuv eIrwnafltruangs Jturli u20k2t5u rgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 1 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Leistungsverzeichnis die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

Regelwerke:

Die Einhaltung der vorgegebenen fachlichen Qualifikationen bildet die wichtigste Voraussetzung für Planungssicherheit, für die Durchführung einer qualifizierten Grabungsarbeit und Grabungsdokumentation sowie für die Erfüllung der denkmalrechtlichen Auflagen nach Art- 7 BayDSchG

Für die archäologischen Arbeiten und Leistungen gelten die im „Handbuch der Grabungstechnik“ (1994) dargelegten Verfahrenshinweise, vgl.

https://www.landesarchaeologien.de/kommissionen/grabungstechnikerhandbuch

Es gilt weiterhin die aktuelle Dokumentationsvorgabe des BLfD (Stand April 2020), vgl. https:// www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/dokuvorgaben_april_2020.pdf

und die Vorgabe für die Fundbehandlung auf Grabungen (Stand April 2020), vgl. https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/fundvorgaben_april_2020.pdf

W

Außerdem ist die Dokumentationsvorgabe zur digitalen zeichnerischen Dokumentation Linearer Projekte bindend (Stand Oktober 2017), vgl.

I

https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/ dokuvorgaben_lineare_projekte_2017.pdf

G

Einen Überblick über die geforderten Leistungen bietet die „Checkliste zur Grabungsdokumentation“: https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/

E

grabungsdoku_checkliste_2012.pdf

S

Aussagefähige Funde sind nach der Vorgabe des BLfD zu zeichnen: https://www.blfd.bayern.de/mam/ abteilungen_und_aufgaben/denkmalforschung_und_denkmalerfassung/publikationswesen/ richtlinien_zeichnungen.pdf Hinsichtlich der Grabungstechnik wird aGuf die Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen "Archäologische Ausgrabung und Prospektion", urspr. publiziert in Archäologisches Nachrichtenblatt 4 (1999), Heft 1, verwiesen. https://www.landesarchaeologien.de/kommissmionen/grabungstechnik/mitglieder/grabungsstandards Die strikte Einhaltung dieser Vorgaben insbesbondere bei digitaler Grabungsdokumentation ist ausdrücklich gefordert.

H

Allgemeines Allgemeines:

Die Bearbeitungsnummern für die Begleitung des Oberbodenabtrages und für eine ggf. notwendige Ausgrabung sowie die Maßnahmenbezeichnung werden vom BLfD vergeben und sind vom AN anzufragen und auf die gesamte Grabungsdokumentation anzuwenden (Fototafeln, Fundzetteln, Pläne usw.). Die Teilbearbeitungsnummern (nach dem Unterstrich) sind jeweils durch den AN flächenbezogen zu vergeben. Befund- und Fundnummern sind im gesamten Projekt fortlaufend zu führen.

Die fachliche Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), Referat BVI, Lineare Projekte (Art. 12 Abs. 2 [6] DSchG).

Der AN ist verantwortlich für die Dokumentation, Sicherung und Bergung der archäologischen Funde und Befunde, Beobachtung des Humusabtrages bzw. Anlage der Sondageschnitte in Abstimmung mit dem AG/BLfD im Bereich der Arbeitstrasse und der damit in Verbindung stehenden Baumaßnahmen sowie für die Dokumentation, Ausgrabung und Bergung der archäologischen Befunde und Funde.

Das Eigentum an Funden regelt das Bayerisches Denkmalschutzgesetz - BayDSchG mit dem Artikel 9 "Schatzregal".

Das Recht der wissenschaftlichen Bearbeitung liegt beim BLfD (Art. 9 DSchG). Medieninformationen oder Presseinformation sind einvernehmlich mit dem AG und BLfD (Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel. 089/2114-251, E-Mail pressestelle@blfd.bayern.de) abzustimmen.

Der AG gibt die vermessungsrelevanten Informationen an die Grabungsfirma für eine tachymetrische Vermessung in digitaler Form weiter.

Der AN hat die Technik zur tachymetrischen Vermessung und Verarbeitung selbst zu stellen.

Allgemeine Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich der Grabungsstellen sind durch den AN sicherzustellen.

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Arbeiten mit Nachunternehmern nur nach schriftlicher Zustimmung des AGs. Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 2 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Arbeiten mit Nachunternehmern nur nach schriftlicher Zustimmung des AGs.

Bei der Durchführung des Auftrages ist der AN verpflichtet, die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetze, Verordnungen und Regeln der Technik, insbesondere der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, zu beachten und in Anwendung zu bringen, auch wenn diese im Einzelnen nicht genannt werden.

Hinweis Hinweise:

Abschlagszahlungen in der Höhe von 80% der Gesamtsumme des Kapitels können für nachweislich erbrachte Leistungen

(z.B. Stundennachweise) vor der Abgabe der endgültigen

Dokumentation sowie des Sondageberichtes abgerechnet werden.

Die volle Vergütung steht dem AN erst zu, wenn die Dokumentation und der Sondagebericht abgegeben und vom BLfD geprüft wurde.

Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen umfassen die Begleitung der Bodenarbeiten für die Sondagebereiche: S1 und S2 W (siehe Vergabepläne). I Die Entscheidung über den UGmgang mit vorhandenen Bodendenkmälern wird in Absprache mit dem AG und BLfD unmittelbar nach dem Freilegen gefällt. Das Ergebnis der Geosondagen, ggf. des Bodenabtrags und der Feinplanie bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und in welchem

E

Umfang archäologischen Ausgrabungen notwendig werden und ist ggf. die Grundlage für das Grabungskonzept.

S

Eine ausreichende Beurteilung des Bodendenkmals hinsichtlich Befunddichte, Schichtmächtigkeit, Befundkomplexität und Befunderhaltun g muss durch die Maßnahme möglich sein.

Ein händisches Nachputzen des Planums ist nur in Bereichen notwendig, in denen eine unklare

G

Befundsituation dies erfordert. Abraumlagerungen zwischen Befunden sind, soweit sie nicht in der Dokumentation erfasst werden, zulässig.

m

Bei außergewöhnlichen Befundsituationen, die gesonderte Maßnahmen erfordern (z. B. Brunnen mit Feuchtbodenverhältnissen), ist die Vorgehenswbeise mit dem AG und dem BLfD abzusprechen. Sonderbefunde (z.B. Feuchtbodenmilieu, SonderbesHtattungen etc.) können zusätzliche naturwissenschaftliche Beprobungen erforderlich machen (Pollenanalyse, Dendrochronologie, Geologie), die im Rahmen der Arbeiten vor Ort durchgeführt werden müssen. Die Notwendigkeit derartiger Zusatzanalysen ist in Abstimmung mit dem AG und dem BLfD zu regeln. In Blöcken geborgene Funde sind durch den AN aufzulösen und nach Abstimmung mit dem AG und BLfD (Restaurierung) zu dokumentieren. Die Auflösung der Blöcke ist Teil der Grabung.

Funde, die eine besondere konservatorische (Erst-)Versorgung benötigen (z.B. Metallfunde), sind ungereinigt zeitnah der Werkstatt des BLfD, 80539 München, Hofgraben 4 zu übergeben. Sonstige Funde (Keramik, Knochen, Stein etc.) sind zu reinigen, nach Materialgruppen zu trennen, mit Fundzetteln zu versehen und entsprechend der Fundgattung sachgerecht zu verpacken und nach Abschluss der Maßnahme ins Depot des BLfD, Landsberger Str. 124, 80339 München zu liefern. Vor Fundabgabe ist ein Termin mit den jeweiligen BLfD-Mitarbeitern zu vereinbaren. Die Bergung und Behandlung empfindlicher Keramik und organischer Funde ist mit dem BLfD abzusprechen. Datierendes Material ist für den leichteren Zugang herauszusortieren und innerhalb der Fundtüte zu trennen.

Die Zugänglichkeit der Flächen für die archäologische Erkundung wird durch den AG sichergestellt. Der AG lässt den Bereich des Oberbodenabtrages auspflocken.

Ein geeigneter Bagger mit großem Humuslöffel und ein versierter Baggerführer (Qualifikation Feinplanie) werden durch Dritte gestellt. Dabei kann der Erdbau von mehreren Dritten ausgeführt werden.

1 Archäologische Begleitung der Oberbodenarbeiten S1

Vorbemerkungen Vorbemerkungen

siehe "Allgemeine Vorbemerkungen"

Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist - feste Preise. In die Einheitspreise sind sämtliche Kosten und Leistungen des ANs einschließlich der Fahrt-, Übernachtungs- und sonstigen Nebenkosten, Projektorganisation, Arbeitsvorbereitung, Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 3 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Die im AngeEinheit bot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes aEinheitspreis inGesamtpreis in inbart ist - EUR
usdrücklic EURh vere

Nr.) feste Preise. In die Einheitspreise sind sämtliche Kosten und LeistunEgUeRn des ANs einscEhUlRießlich der Fahrt-, Übernachtungs- und sonstigen Nebenkosten, Projektorganisation, Arbeitsvorbereitung, Abstimmungen und sonstige Kosten für die Projektbearbeitung einzurechnen.

1.1 Sondagebereich S1

1.1.1 Baustelle einrichten Baustelle für die vertragsmäßige Durchführung der Suchschnitte/Sondagen einrichten und einschließlich der notwendigen Änderungen während der Bauzeit vorhalten, unterhalten, betreiben sowie räumen.

Soweit nicht für bestimmte Leistungen das Einrichten der Baustelle als besonderer Ansatz im LV enthalten ist, umfasst die Pauschale die Vergütung der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Gerüste und dgl. für alle Bauleistungen.Die Baustellengemeinkosten sind in dieser Position einzurechnen.

50 % der Vergütung erfolgt nach der Herstellung der Baustelleneinrichtung und 50 % nach der Räumung.

1,000 psch 1.1.2 Abstecken der Sondageflächen (GT) Abstecken der SondageWflächen durch den AN mit Tachymeter oder GPS. Die Pflöcke werden vom AG zur Verfügung gestellt.

I

Die Koordinaten der Absteckpunkte werden dem AN im Lagebezugssystem Gauß-Krüger, Zone 4 übergeben

G

(siehe BA Plan).

E

Erforderliche Qualifikation des Personals: Grabungstechniker (GT) 1 Stück entspricht der AbsteckungS eines Sondagestreifens mit mind. zwei Pflöcken an den Eckpunkten.

35,000 St 1.1.3 Begleitung der Bodenarbeiten G Begleitung des Bodenabtrages und die Herstellung des Feinplanums sowie die Beurteilung des freigelegten Bodens und ggf. der angetroffmenen Befunde. Qualifikation des Personals: mind. Grabungstebchniker (GT) Dokumentation des Oberbodenabtrages anhand des FHormblattes "Voruntersuchung/Oberbodenabtrag" und Darstellung der befundfreien Flächen und angetroffenen Befunde in einem Übersichtsplan.

Die geplante Flächenöffnung beträgt ca. 12.650,00 m².

Es werden im Bereich der Sondageflächen zusätzliche Flächenerweiterungen von ca. 16.350,00 m² eingerechnet.

Somit kann die zu untersuchende Fläche insgesamt bis zu ca. 29.000,00 m² betragen.

Die Lage der zu sondierenden Fläche kann den Vergabeplänen entnommen werden.

270,000 h 1.1.4 Tachymetrische Vermessung der bearbeiteten Flächen Tachymetrische Vermessung der bearbeiteten Flächen im Zuge der Oberbodenarbeiten. Erstellung der entsprechenden Unterlagen nach den Dokumentationsvorgaben für lineare Projekte aller Sondierbereiche ohne Befund.

Die geplante Flächenöffnung beträgt ca. 12.650,00 m².

Es werden im Bereich der Sondageflächen zusätzliche Flächenerweiterungen von ca. 16.350,00 m² eingerechnet.

Somit kann die zu untersuchende Fläche insgesamt bis zu ca. 29.000,00 m² betragen.

29.000,000 m2 *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 1.1.5 Versorgung von Funden Versorgung und ggf. Ausgrabung von Funden ist entsprechend der Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen in Bayern durchzuführen. Die Versorgung ist von mindestens zwei Grabungsfacharbeiter (GF, soweit nicht anders mit dem AG und dem BLfD abgestimmt) durchzufüh- ren.

Die Unterlagen sDiien dLe iusrtuhnegb meurses cmhitt ldiecm hA Gg seoswcieh üdtemz tB LfuDn dab gdeüstrifmemtn snowuire vzoumm A GA nabggeebruofte n awne rddeine. WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 4 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Leistung muss mit dem AG sowie dem BLfD abgestimmt sowie vom AG abgerufen werden.

Der AN ist für den Schutz der Funde nach den Vorgaben der Denkmalpflege verantwortlich.

135,000 h 1.1.6 Wöchentliche Zwischenberichte archäologischen Begleitung Wöchentliche Berichterstellung zum Überblick über die durchgeführten Arbeiten inkl. täglicher digitaler Archivierung.

Berichte zu BLfD-Teilmaßnahmen im Sondageteilbereich sind entsprechend Dokumentation für Lineare Projekte Nr. 4.2. zu erstellen und als PDF-Datei jeweils am auf die Berichtswoche folgenden Montag bis 09:00 Uhr beim AG per E-Mail vorzulegen. Ggf. ist es in Absprache mit dem BLfD erforderlich, die Berichte pro Teilmaßnahme als einzelne PDF-Dateien anzufertigen.

Abgerechnet wird pro Woche und nicht pro Teilmaßnahme.

8,000 St 1.1.7 Dokumentation des Bodenabtrags Erstellung einer Dokumentation des Bodenabtrages nach den Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern (Stand April 2020) aller zu untersuchenden Flächen.

Die Dokumentation ist spätestens 30 Werktage nach Abschluss der Arbeiten vor Ort zu übergeben.

W

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich durchgeführtem Arbeitstag des Oberbodenabtrags. Tage ohne Bodenabtrag soIwie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Anzahl der abzurechnenden Tage ist durch Tagesberichte oder gleichwertige Nachweise zu belegen. G 30,000 d E

S

Gesamtbetrag:

G

Gesamtbetrag:

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Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 5 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2 Archäologische Grabungsarbeiten S1

Hinweis Hinweis

Dieser Abschnitt kommt nur bei auftretendem archäologischem Befund nach vorheriger Abstimmung mit dem BLfD und auf Anweisung des AG zur Anwendung.

Die Leistungen nach diesem Abschnitt werden nur vergütet, wenn die entsprechenden Leistungen nachweislich erbracht und der abschließende Grabungsbericht und die Dokumentation vom BLfD geprüft wurden.

Abschlagszahlungen werden nur für Bereiche, die mit entsprechenden Berichten nach obenstehender Maßgabe belegt sind, vergütet.

Die tachymetrische Vermessung der archäologischen Befunde auf den Sondageflächen inklusive Nivellements nach den Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern in Verbindung mit den Dokumentationsvorgaben für lineare Projekte ist im Zuge der Dokumentation durchzuführen und in den Einheitspreis der Erstellung der Grabungsdokumentation einzurechnen.

Der AN muss über ausreichendes Personal verfügen, um kurzfristig (innerhalb von wenigen Tagen) die Mannschaft aufzustocken.

Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist - feste Preise. In die WEinheitspreise sind sämtliche Kosten und Leistungen des ANs einschließlich der Fahrt-, Übernachtungs- und sonstigen Nebenkosten, Projektorganisation, Arbeitsvorbereitung, Abstimmungen und sonstige Kosten für die Projektbearbeitung einzurechnen.

I

G

2.1 Sondagebereich S1

E

*** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.1 Aufstellen des Grabungskonzeptes inkl. Kostenschätzung

S

Aufstellen des Grabungskonzeptes inkl. Kostenschätzung für den Grabungsbereich S1 für die vorgesehene Grabung bei auftretenden archäologischen Befunden.

Detaillierte Beschreibung der Fundbergung, evtl. notwendige Probenentnahme, Beschreibung der vorgesehenen Dokumentation und BerichteG. Vorstellen/Abstimmen des Grabungskonzeptesm durch den Grabungsleiter mit dem BLfD unter Einbin- dung des AG.

b

Das Grabungskonzept wird fachlich und auf Plausibilität vom BLfD geprüft und bestätigt/ unterzeichnet.

H

1,000 psch *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.2 Baustelleneinrichtung für Grabungsarbeiten Einrichtung der Grabungsstellen innerhalb der Baustellen mit allen für die Grabung erforderlichen Materialkosten, Geräten, Tagesunterkünften inkl. Sanitäreinrichtungen für das Grabungspersonal, Vermessungs- und Dokumentationsgeräten einschl. Räumen der Grabungsstellen.

Vergütung erfolgt für zusammenhängende (zeitlich und örtlich) Grabungen nur einmalig.

35,000 Wo *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.3 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GL) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungsleiter (GL) erfordern.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

940,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.4 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GT) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungstechniker (GT) erfordern.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 6 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

1.880,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.5 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GF) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungsfacharbeiter (GF) erfordern.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

5.640,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.6 Dokumentationsassistent Erbringen von Leistung für die tagesaktuelle Erfassung der Dokumentation (aktuelle Datenbankeingabe und -pflege, Bearbeitung der CAD-Pläne etc.) auf der Grabung.

940,000 h

W

*** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.7 Fundreinigung (inkl. Personal und Material)

I

Kosten für die Reinigung der Funde entsprechend der Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen in Bayern.

G

Wiegung nach Abstimmung mit dem AG.

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Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet. S 300,000 kg *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.8 Fundkisten (inkl. verpacken) G Fundkisten liefern und Funde fachgerecht verpacken.

m

Fundkisten: Euronormboxen entsprechend den Angaben des BLfDs, Maße im Mittel 60 x 40 cm (L x B). b Abgerechnet wird je abschließend gefüllter FundkHiste sowie die letzte angefangene Fundkiste nach Abschluss der Arbeiten.

60,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.9 Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation für den Grabungsbereich S1‑ inkl. der techni- schen und wissenschaftlichen Grabungsberichte, Planerstellungen sowie Gesamtzusammenfassung der Grabungsergebnisse entsprechend den "Vorgaben zur Dokumentation

archäologischer Ausgrabungen in Bayern" (Stand April 2020)

und den "Dokumentationsvorgaben für Lineare Projekte " (Stand Oktober 2017).

Abrechnung nach Prüfung durch das BLfD.

Die Abgabe erfolgt innerhalb von 12 Wochen nach Ausführung der OZ. 2.1.2.

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich durchgeführtem Grabungsstag.

Tage ohne Grabungstätigkeit sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Anzahl der abzurechnenden Tage ist durch Tagesberichte oder gleichwertige Nachweise zu belegen.

174,000 d *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.10 Wöchentliche Zwischenberichte für die archäologischen Grabungsarbeiten Wöchentliche Berichterstellung zum Überblick über die durchgeführten Arbeiten inkl. täglicher digitaler Archivierung.

Berichte zu BLfD-Teilmaßnahmen im Sondageteilbereich sind entsprechend Dokumentation für Lineare Projekte Nr. 4.2. zu erstellen und als PDF-Datei jeweils am auf die Berichtswoche folgenden Montag bis 09:00 Uhr beim AG per E-Mail vorzulegen. Ggf. ist es in Absprache mit dem Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 7 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Berichte zuEinheit BLfD-Teilmaßnahmen im Sondageteilbereich sind entsEinheitspreis inGesamtpreis in tation für EUR
prechend D EURokumen

Nr.) Lineare Projekte Nr. 4.2. zu erstellen und als PDF-Datei jeweils am aEuUfR die BerichtswoEcUhRe folgenden Montag bis 09:00 Uhr beim AG per E-Mail vorzulegen. Ggf. ist es in Absprache mit dem BLfD erforderlich, die Berichte pro Teilmaßnahme als einzelne PDF-Dateien anzufertigen.

Abgerechnet wird pro Woche und nicht pro BLfD-Teilmaßnahme.

35,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.11 Anfertigung eines wissenschaftlichen Vorberichtes Anfertigen eines wissenschaftlichen Vorberichtes für jede Teilmaßnahme entsprechend der "Dokumentationsvorgaben für Lineare Projekte " (Stand Oktober 2017) .

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich durchgeführtem Grabungsstag.

Tage ohne Grabungstätigkeit sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Anzahl der abzurechnenden Tage ist durch Tagesberichte oder gleichwertige Nachweise zu belegen.

174,000 d *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 2.1.12 Transport Transport der Funde (Metallfunde ungereinigt, alle anderen Funde z.B. Keramik, Knochen, Stein etc. bereits gereinigt) nach Rücksprache mit dem BLfD und AG in Einrichtungen des BLfDs nach Angaben des BLfDs nacWh München. Einfache Strecke: ca. 160 km

I

Abgerechnet wird je Transportfahrt.

G

11,000 St

E

S Gesamtbetrag: Gesamtbetrag:

G

m

b

H

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

[Seite 42]

LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 8 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3 Sonstige Leistungen S1

Vorbemerkungen Vorbemerkungen

Verrechnungssätze für besondere Leistungen, die nicht Gegenstand der Kapitel 1 und 2 des Leistungsverzeichnisses sind. 3.1 Sonstige Leistungen Sondagebereich S1

*** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 3.1.1 Fahrkosten Fahrkosten für die Teilnahme an Ortstermine und dgl.

1.000,000 km *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 3.1.2 Archäobotaniker Beratung vor Ort und Bericht.

40,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 3.1.3 Schnellanalyse durch Archäobotaniker Schnellanalyse inkl. WProbennahme. (10l Probe) Die Schnellanalyse des AIrchäobotaniker umfasst das zeitnahe Schlämmen einer Bodenprobe Gsowie die Beschreibung und Bestimmung der vorhandenen Makroreste innerhalb einer

E

Probe, die Beurteilung zur Pollenerhaltung usw. und dient als

S

Entscheidungsgrundlage für die weitere Probenentnahme und

den weiteren Umgang mit der Probe.

G

Für die Analyse ist eine Bodenprobe von 10 Liter notwendig.

m

Die Lagerung und der Transport der Bodenprobe ist in die Position einzurechnen.

b

40,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag H 3.1.4 Anthropologe Beratung vor Ort und Bericht.

60,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 3.1.5 Restaurator Restaurator

40,000 h

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 9 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 4 Archäologische Grabungsarbeiten bei Notbergungen S1

Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Leistungsverzeichnis die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

Regelwerke:

Die Einhaltung der vorgegebenen fachlichen Qualifikationen bildet die wichtigste Voraussetzung für Planungssicherheit, für die Durchführung einer qualifizierten Grabungsarbeit und Grabungsdokumentation sowie für die Erfüllung der denkmalrechtlichen Auflagen nach Art- 7 BayDSchG

Für die archäologischen Arbeiten und Leistungen gelten die im „Handbuch der Grabungstechnik“ (1994) dargelegten Verfahrenshinweise, vgl.

https://www.landesarchaeologien.de/kommissionen/grabungstechnikerhandbuch

Es gilt weiterhin die aktuelle Dokumentationsvorgabe des BLfD (Stand April 2020), vgl. https:// www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/dokuvorgaben_april_2020.pdf und die Vorgabe für dWie Fundbehandlung auf Grabungen (Stand April 2020), vgl. https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/fundvorgaben_april_2020.pdf

I

Außerdem ist die Dokumentationsvorgabe zur digitalen zeichnerischen Dokumentation Linearer Projekte bindend (Stand Oktober 2017), vgl.

G

https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/ dokuvorgaben_lineare_projekte_2017.pdf

E

Einen Überblick über die geforderten Leistungen bietet die „Checkliste zur Grabungsdokumentation“: https://wSww.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/ grabungsdoku_checkliste_2012.pdf

Aussagefähige Funde sind nach der Vorgabe des BLfD zu zeichnen: https://www.blfd.bayern.de/mam/ abteilungen_und_aufgaben/denkmalforschung_und_denkmalerfassung/publikationswesen/ richtlinien_zeichnungen.pdf G Hinsichtlich der Grabungstechnik wird auf mdie Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen "Archäologische Ausgrabung und Prospektion", urspr. publiziert in Archäologisches Nachrichtenblatt 4 (1999), Heft 1, verwiesen.

b

https://www.landesarchaeologien.de/kommissionen/grabungstechnik/mitglieder/grabungsstandards Die strikte Einhaltung dieser Vorgaben insbesondHere bei digitaler Grabungsdokumentation ist ausdrücklich gefordert.

Allgemeines Allgemeines:

Die Bearbeitungsnummern für die Begleitung des Oberbodenabtrages und für eine ggf. notwendige Ausgrabung sowie die Maßnahmenbezeichnung werden vom BLfD vergeben und sind vom AN anzufragen und auf die gesamte Grabungsdokumentation anzuwenden (Fototafeln, Fundzetteln, Pläne usw.). Die Teilbearbeitungsnummern (nach dem Unterstrich) sind jeweils durch den AN flächenbezogen zu vergeben. Befund- und Fundnummern sind im gesamten Projekt fortlaufend zu führen.

Die fachliche Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), Referat BVI, Lineare Projekte (Art. 12 Abs. 2 [6] DSchG).

Der AN ist verantwortlich für die Dokumentation, Sicherung und Bergung der archäologischen Funde und Befunde, Beobachtung des Humusabtrages bzw. Anlage der Sondageschnitte in Abstimmung mit dem AG/BLfD im Bereich der Arbeitstrasse und der damit in Verbindung stehenden Baumaßnahmen sowie für die Dokumentation, Ausgrabung und Bergung der archäologischen Befunde und Funde.

Das Eigentum an Funden regelt das Bayerisches Denkmalschutzgesetz - BayDSchG mit dem Artikel 9 "Schatzregal".

Das Recht der wissenschaftlichen Bearbeitung liegt beim BLfD (Art. 9 DSchG). Medieninformationen oder Presseinformation sind einvernehmlich mit dem AG und BLfD (Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel. 089/2114-251, E-Mail pressestelle@blfd.bayern.de) abzustimmen.

Der AG gibt die vermessungsrelevanten Informationen an die Grabungsfirma für eine tachymetrische Vermessung in digitaler Form weiter.

Der AN hat die Technik zur tachymetrischen Vermessung und Verarbeitung selbst zu stellen.

Die Unterlagen sAlilngdem euirneh eVberekreehrcshsticlhiecruhn ggsmeasßcnahhümtenz ti m uBnedre idcüh rdfeer nG rnabuurn gszsutmel lAenn gseibndo td uracnh ddeine A NWIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 10 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Allgemeine Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich der Grabungsstellen sind durch den AN sicherzustellen.

Arbeiten mit Nachunternehmern nur nach schriftlicher Zustimmung des AGs.

Bei der Durchführung des Auftrages ist der AN verpflichtet, die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetze, Verordnungen und Regeln der Technik, insbesondere der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, zu beachten und in Anwendung zu bringen, auch wenn diese im Einzelnen nicht genannt werden.

Hinweis Hinweise:

Abschlagszahlungen in der Höhe von 80% der Gesamtsumme des Kapitels können für nachweislich erbrachte Leistungen

(z.B. Stundennachweise) vor der Abgabe der endgültigen

Dokumentation sowie des Sondageberichtes abgerechnet werden.

Die volle Vergütung steht dem AN erst zu, wenn die Dokumentation und der Sondagebericht abgegeben und vom BLfD geprüft wurde. Die in diesem LeistunWgsverzeichnis beschriebenen Leistungen umfassen die Begleitung der Bodenarbeiten für die Sondagebereich:

I

S1

G

(siehe Vergabepläne).

E

Die Entscheidung über den Umgang mit vorhandenen Bodendenkmälern wird in Absprache mit dem AG und BLfD unmittelbar nach dem Freilegen gefällt. Das Ergebnis der Geosondagen, ggf. des Bodenabtrags und der Feinplanie bSildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang archäologischen Ausgrabungen notwendig werden und ist ggf. die Grundlage für das Grabungskonzept.

Eine ausreichende Beurteilung des Bodendenkmals hinsichtlich Befunddichte, Schichtmächtigkeit,

G

Befundkomplexität und Befunderhaltung muss durch die Maßnahme möglich sein. Ein händisches Nachputzen des Planums ist mnur in Bereichen notwendig, in denen eine unklare Befundsituation dies erfordert. Abraumlagerungen zwischen Befunden sind, soweit sie nicht in der Dokumentation erfasst werden, zulässig. b Bei außergewöhnlichen Befundsituationen, die gesHonderte Maßnahmen erfordern (z. B. Brunnen mit Feuchtbodenverhältnissen), ist die Vorgehensweise mit dem AG und dem BLfD abzusprechen.

Sonderbefunde (z.B. Feuchtbodenmilieu, Sonderbestattungen etc.) können zusätzliche naturwissenschaftliche Beprobungen erforderlich machen (Pollenanalyse, Dendrochronologie, Geologie), die im Rahmen der Arbeiten vor Ort durchgeführt werden müssen. Die Notwendigkeit derartiger Zusatzanalysen ist in Abstimmung mit dem AG und dem BLfD zu regeln. In Blöcken geborgene Funde sind durch den AN aufzulösen und nach Abstimmung mit dem AG und BLfD (Restaurierung) zu dokumentieren. Die Auflösung der Blöcke ist Teil der Grabung.

Funde, die eine besondere konservatorische (Erst-)Versorgung benötigen (z.B. Metallfunde), sind ungereinigt zeitnah der Werkstatt des BLfD, 80539 München, Hofgraben 4 zu übergeben. Sonstige Funde (Keramik, Knochen, Stein etc.) sind zu reinigen, nach Materialgruppen zu trennen, mit Fundzetteln zu versehen und entsprechend der Fundgattung sachgerecht zu verpacken und nach Abschluss der Maßnahme ins Depot des BLfD, Landsberger Str. 124, 80339 München zu liefern. Vor Fundabgabe ist ein Termin mit den jeweiligen BLfD-Mitarbeitern zu vereinbaren. Die Bergung und Behandlung empfindlicher Keramik und organischer Funde ist mit dem BLfD abzusprechen. Datierendes Material ist für den leichteren Zugang herauszusortieren und innerhalb der Fundtüte zu trennen.

Die Zugänglichkeit der Flächen für die archäologische Erkundung wird durch den AG sichergestellt. Der AG lässt den Bereich des Oberbodenabtrages auspflocken.

Ein geeigneter Bagger mit großem Humuslöffel und ein versierter Baggerführer (Qualifikation Feinplanie) werden durch Dritte gestellt. Dabei kann der Erdbau von mehreren Dritten ausgeführt werden.

4.1 Notbergungen im Sondagebereich S1

Hinweis Hinweis

Dieser Abschnitt kommt nur nach bereits erfolgter archäologischer Voruntersuchung (gemäß Abschnitt 1 bis 3) und nach vorheriger Abstimmung mit dem BLfD und auf Anweisung des AG zur An- Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 11 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Dieser Abschnitt kommt nur nach bereits erfolgter archäologischer VorEuUnRtersuchung (gemEäUßR Abschnitt 1 bis 3) und nach vorheriger Abstimmung mit dem BLfD und auf Anweisung des AG zur An- wendung.

Er beinhaltet etwaige Notbergungen während der eigentlichen Bautätigkeit im Rahmen des Hochwasserschutzes, des Wasserstraßenausbaus und/oder der gemeinsamen ökologischen Maßnahmen.

Der AN muss über ausreichendes Personal verfügen, um eine Mannschaft kurzfristig (innerhalb von wenigen Tagen) auf Abruf im Projektgebiet einzusetzen.

Die Leistungen nach diesem Abschnitt werden nur vergütet, wenn die entsprechenden Leistungen nachweislich erbracht und der abschließende Grabungsbericht und die Dokumentation vom BLfD geprüft wurden.

Abschlagszahlungen werden nur für Bereiche, die mit entsprechenden Berichten nach obenstehender Maßgabe belegt sind, vergütet.

Die tachymetrische Vermessung der archäologischen Befunde auf den Sondageflächen inklusive Nivellements nach den Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern in Verbindung mit den Dokumentationsvorgaben für lineare Projekte ist im Zuge der Dokumentation durchzuführen und in den Einheitspreis der Erstellung der Grabungsdokumentation einzurechnen.

Der AN muss über ausreichendes Personal verfügen, um kurzfristig (innerhalb von wenigen Tagen) die Mannschaft aufzustocken.

Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist -

W

feste Preise. In die Einheitspreise sind sämtliche Kosten und Leistungen des ANs einschließlich der Fahrt-, Übernachtungs- und sonstigen Nebenkosten, Projektorganisation, Arbeitsvorbereitung, Abstimmungen und sonstigIe Kosten für die Projektbearbeitung einzurechnen. Mehrkosten auf Grund von etGwaigen Lohnkostensteigerungen sind zu berücksichtigen und einzurechnen *** Bedarfsposition mit GesamtEbetrag 4.1.1 Aufstellen des Grabungskonzeptes inkl. Kostenschätzung Aufstellen des Grabungskonzeptes Sinkl. Kostenschätzung für den Grabungsbereich "Notbergungen im Sondagebereich S1" für die vorgesehene Grabung bei auftretenden archäologischen Befunden.

Detaillierte Beschreibung der Fundbergung, evtl. notwendige Probenentnahme, Beschreibung der vorgesehenen Dokumentation und Berichte.

G

Vorstellen/Abstimmen des Grabungskonzeptes durch den Grabungsleiter mit dem BLfD unter Einbin- dung des AG. m Das Grabungskonzept wird fachlich und auf Plabusibilität vom BLfD geprüft und bestätigt/ unterzeichnet.

H

1,000 psch *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.2 Baustelleneinrichtung für Grabungsarbeiten Einrichtung der Grabungsstellen innerhalb der Baustellen mit allen für die Grabung erforderlichen Materialkosten, Geräten, Tagesunterkünften inkl. Sanitäreinrichtungen für das Grabungspersonal, Vermessungs- und Dokumentationsgeräten einschl. Räumen der Grabungsstellen.

Vergütung erfolgt für zusammenhängende (zeitlich und örtlich) Grabungen nur einmalig.

1,000 Wo *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.3 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GL) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungsleiter (GL) erfordern.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

13,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.4 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GT) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungstechniker (GT) erfordern.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 12 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

26,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.5 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GF) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungsfacharbeiter (GF) erfordern.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

80,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.6 Dokumentationsassistent Erbringen von Leistung für die tagesaktuelle Erfassung der Dokumentation (aktuelle Datenbankeingabe und -pflege, Bearbeitung der CAD-Pläne etc.) auf der Grabung.

13,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag

W

4.1.7 Fundreinigung (inkl. Personal und Material) Kosten für die Reinigung der Funde entsprechend der Vorgaben zur Fundbehandlung auf

I

archäologischen Ausgrabungen in Bayern. Wiegung nach Abstimmung mitG dem AG. Die Kosten für Fundkisten, fürE das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

S

15,000 kg *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.8 Fundkisten (inkl. verpacken) Fundkisten liefern und Funde fachgerechGt verpacken. Fundkisten: Euronormboxen entsprechend denm Angaben des BLfDs, Maße im Mittel 60 x 40 cm (L x B).

b

Abgerechnet wird je abschließend gefüllter Fundkiste sowie die letzte angefangene Fundkiste nach Abschluss der Arbeiten.

H

2,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.9 Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation für den Grabungsbereich "Notbergungen im Sondagebereich S1" inkl. der technischen und wissenschaftlichen Grabungsberichte, Planerstellungen sowie Gesamtzusammenfassung der Grabungsergebnisse entsprechend den "Vorgaben zur Dokumentation

archäologischer Ausgrabungen in Bayern" (Stand April 2020)

und den "Dokumentationsvorgaben für Lineare Projekte " (Stand Oktober 2017).

Abrechnung nach Prüfung durch das BLfD.

Die Abgabe erfolgt innerhalb von 12 Wochen nach Ausführung der OZ. 4.1.2.

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich durchgeführtem Grabungsstag.

Tage ohne Grabungstätigkeit sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Anzahl der abzurechnenden Tage ist durch Tagesberichte oder gleichwertige Nachweise zu belegen.

5,000 d *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.10 Wöchentliche Zwischenberichte für die archäologischen Grabungsarbeiten Wöchentliche Berichterstellung zum Überblick über die durchgeführten Arbeiten inkl. täglicher digitaler Archivierung.

Berichte zu BLfD-Teilmaßnahmen im Sondageteilbereich sind entsprechend Dokumentation für Lineare Projekte Nr. 4.2. zu erstellen und als PDF-Datei jeweils am auf die Berichtswoche folgenden Montag bis 09:00 Uhr beim AG per E-Mail vorzulegen. Ggf. ist es in Absprache mit dem Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 13 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Berichte zuEinheit BLfD-Teilmaßnahmen im Sondageteilbereich sind entsEinheitspreis inGesamtpreis in tation für EUR
prechend D EURokumen

Nr.) Lineare Projekte Nr. 4.2. zu erstellen und als PDF-Datei jeweils am aEuUfR die BerichtswoEcUhRe folgenden Montag bis 09:00 Uhr beim AG per E-Mail vorzulegen. Ggf. ist es in Absprache mit dem BLfD erforderlich, die Berichte pro Teilmaßnahme als einzelne PDF-Dateien anzufertigen.

Abgerechnet wird pro Woche und nicht pro BLfD-Teilmaßnahme.

1,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.11 Anfertigung eines wissenschaftlichen Vorberichtes Anfertigen eines wissenschaftlichen Vorberichtes für jede Teilmaßnahme entsprechend der "Dokumentationsvorgaben für Lineare Projekte " (Stand Oktober 2017).

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich durchgeführtem Grabungsstag.

Tage ohne Grabungstätigkeit sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Anzahl der abzurechnenden Tage ist durch Tagesberichte oder gleichwertige Nachweise zu belegen.

5,000 d *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.12 Transport Transport der Funde (Metallfunde ungereinigt, alle anderen Funde z.B. Keramik, Knochen, Stein etc. bereits gereinigt) nach Rücksprache mit dem BLfD und AG in Einrichtungen des BLfDs nach Angaben des BLfDs nacWh München. Einfache Strecke: ca. 160 km

I

Abgerechnet wird je Transportfahrt.

G

1,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag

E

4.1.13 Anthropologe Beratung vor Ort und Bericht. S 15,000 h G *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.14 Restaurator m Restaurator

b

15,000 h

H

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 14 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 5 Archäologische Begleitung der Oberbodenarbeiten S2

Vorbemerkungen Vorbemerkungen

siehe "Allgemeine Vorbemerkungen"

Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist - feste Preise. In die Einheitspreise sind sämtliche Kosten und Leistungen des ANs einschließlich der Fahrt-, Übernachtungs- und sonstigen Nebenkosten, Projektorganisation, Arbeitsvorbereitung, Abstimmungen und sonstige Kosten für die Projektbearbeitung einzurechnen.

5.1 Sondagebereich S2

5.1.1 Baustelle einrichten Baustelle für die vertragsmäßige Durchführung der Suchschnitte/Sondagen einrichten und einschließlich der notwendigen Änderungen während der Bauzeit vorhalten, unterhalten, betreiben sowie räumen.

Soweit nicht für bestimmte Leistungen das Einrichten der Baustelle als besonderer Ansatz im LV enthalten ist, umfasst die Pauschale die Vergütung der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Gerüste und dgl. für alle Bauleistungen.Die Baustellengemeinkosten sind in dieser Position einzurechnen.

W

50 % der Vergütung erfolgt nach der Herstellung der Baustelleneinrichtung und 50 % nach der

I

Räumung.

G

E

1,000 psch 5.1.2 Abstecken der Sondageflächen (GT)

S

Abstecken der Sondageflächen durch den AN mit Tachymeter oder GPS. Die Pflöcke werden vom AG zur Verfügung gestellt.

Die Koordinaten der Absteckpunkte werden dem AN im Lagebezugssystem Gauß-Krüger, Zone 4 übergeben G (siehe BA Plan).

m

Erforderliche Qualifikation des Personals: Grabungstechniker (GT)

b

1 Stück entspricht der Absteckung eines Sondagestreifens mit mind. zwei Pflöcken an den Eckpunkten.

H

13,000 St 5.1.3 Begleitung der Bodenarbeiten Begleitung des Bodenabtrages und die Herstellung des Feinplanums sowie die Beurteilung des freigelegten Bodens und ggf. der angetroffenen Befunde.

Qualifikation des Personals: mind. Grabungstechniker (GT)

Dokumentation des Oberbodenabtrages anhand des Formblattes "Voruntersuchung/Oberbodenabtrag" und Darstellung der befundfreien Flächen und angetroffenen Befunde in einem Übersichtsplan.

Die geplante Flächenöffnung beträgt ca. 6.050,00 m².

Es werden im Bereich der Sondageflächen zusätzliche Flächenerweiterungen von ca. 7.750,00 m² eingerechnet.

Somit kann die zu untersuchende Fläche insgesamt bis zu ca. 13.800,00 m² betragen.

Die Lage der zu sondierenden Fläche kann den Vergabeplänen entnommen werden.

135,000 h 5.1.4 Tachymetrische Vermessung der bearbeiteten Flächen Tachymetrische Vermessung der bearbeiteten Flächen im Zuge der Oberbodenarbeiten. Erstellung der entsprechenden Unterlagen nach den Dokumentationsvorgaben für lineare Projekte aller Sondierbereiche ohne Befund.

Die geplante Flächenöffnung beträgt ca. 6.050,00 m².

Es werden im Bereich der Sondageflächen zusätzliche Flächenerweiterungen von ca. 7.750,00 m² eingerechnet.

Somit kann die zu untersuchende Fläche insgesamt bis zu ca. 13.800,00 m² betragen. Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

[Seite 49]

LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 15 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

13.800,000 m2 *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 5.1.5 Versorgung von Funden Versorgung und ggf. Ausgrabung von Funden ist entsprechend der Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen in Bayern durchzuführen. Die Versorgung ist von mindestens zwei Grabungsfacharbeiter (GF, soweit nicht anders mit dem AG und dem BLfD abgestimmt) durchzufüh- ren.

Die Leistung muss mit dem AG sowie dem BLfD abgestimmt sowie vom AG abgerufen werden.

Der AN ist für den Schutz der Funde nach den Vorgaben der Denkmalpflege verantwortlich.

68,000 h 5.1.6 Wöchentliche Zwischenberichte archäologischen Begleitung Wöchentliche Berichterstellung zum Überblick über die durchgeführten Arbeiten inkl. täglicher digitaler Archivierung.

Berichte zu BLfD-Teilmaßnahmen im Sondageteilbereich sind entsprechend Dokumentation für Lineare Projekte Nr. 4.2. zu erstellen und als PDF-Datei jeweils am auf die Berichtswoche folgenden Montag bis 09:00 Uhr beim AG per E-Mail vorzulegen. Ggf. ist es in Absprache mit dem BLfD erforderlich, die Berichte pro Teilmaßnahme als einzelne PDF-Dateien anzufertigen. Abgerechnet wird pro WWoche und nicht pro Teilmaßnahme.

I

5,000 St 5.1.7 Dokumentation des Bodenabtrags

G

Erstellung einer Dokumentation des Bodenabtrages nach den Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern (Stand April 2020) aller zu untersuchenden Flächen.

E

Die Dokumentation ist spätestens 30 Werktage nach Abschluss der Arbeiten vor Ort zu übergeben.

S

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich durchgeführtem Arbeitstag des Oberbodenabtrags.

Tage ohne Bodenabtrag sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Anzahl der abzurechnenden Tage ist Gdurch Tagesberichte oder gleichwertige Nachweise zu belegen.

m

15,000 d

b

H Gesamtbetrag: Gesamtbetrag:

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

[Seite 50]

LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 16 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6 Archäologische Grabungsarbeiten S2

Hinweis Hinweis

Dieser Abschnitt kommt nur bei auftretendem archäologischem Befund nach vorheriger Abstimmung mit dem BLfD und auf Anweisung des AG zur Anwendung.

Die Leistungen nach diesem Abschnitt werden nur vergütet, wenn die entsprechenden Leistungen nachweislich erbracht und der abschließende Grabungsbericht und die Dokumentation vom BLfD geprüft wurden.

Abschlagszahlungen werden nur für Bereiche, die mit entsprechenden Berichten nach obenstehender Maßgabe belegt sind, vergütet.

Die tachymetrische Vermessung der archäologischen Befunde auf den Sondageflächen inklusive Nivellements nach den Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern in Verbindung mit den Dokumentationsvorgaben für lineare Projekte ist im Zuge der Dokumentation durchzuführen und in den Einheitspreis der Erstellung der Grabungsdokumentation einzurechnen.

Der AN muss über ausreichendes Personal verfügen, um kurzfristig (innerhalb von wenigen Tagen) die Mannschaft aufzustocken.

Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist - feste Preise. In die WEinheitspreise sind sämtliche Kosten und Leistungen des ANs einschließlich der Fahrt-, Übernachtungs- und sonstigen Nebenkosten, Projektorganisation, Arbeitsvorbereitung, Abstimmungen und sonstige Kosten für die Projektbearbeitung einzurechnen.

I

G

6.1 Sondagebereich S2

E

*** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.1 Aufstellen des Grabungskonzeptes inkl. Kostenschätzung

S

Aufstellen des Grabungskonzeptes inkl. Kostenschätzung für den Grabungsbereich S2 für die vorgesehene Grabung bei auftretenden archäologischen Befunden.

Detaillierte Beschreibung der Fundbergung, evtl. notwendige Probenentnahme, Beschreibung der vorgesehenen Dokumentation und BerichteG. Vorstellen/Abstimmen des Grabungskonzeptesm durch den Grabungsleiter mit dem BLfD unter Einbin- dung des AG.

b

Das Grabungskonzept wird fachlich und auf Plausibilität vom BLfD geprüft und bestätigt/ unterzeichnet.

H

1,000 psch *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.2 Baustelleneinrichtung für Grabungsarbeiten Einrichtung der Grabungsstellen innerhalb der Baustellen mit allen für die Grabung erforderlichen Materialkosten, Geräten, Tagesunterkünften inkl. Sanitäreinrichtungen für das Grabungspersonal, Vermessungs- und Dokumentationsgeräten einschl. Räumen der Grabungsstellen.

Vergütung erfolgt für zusammenhängende (zeitlich und örtlich) Grabungen nur einmalig.

16,000 Wo *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.3 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GL) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungsleiter (GL) erfordern.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

485,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.4 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GT) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungstechniker (GT) erfordern.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

[Seite 51]

LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 17 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

965,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.5 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GF) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungsfacharbeiter (GF) erfordern.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

2.890,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.6 Dokumentationsassistent Erbringen von Leistung für die tagesaktuelle Erfassung der Dokumentation (aktuelle Datenbankeingabe und -pflege, Bearbeitung der CAD-Pläne etc.) auf der Grabung.

485,000 h

W

*** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.7 Fundreinigung (inkl. Personal und Material)

I

Kosten für die Reinigung der Funde entsprechend der Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen in Bayern.

G

Wiegung nach Abstimmung mit dem AG.

E

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet. S 150,000 kg *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.8 Fundkisten (inkl. verpacken) G Fundkisten liefern und Funde fachgerecht verpacken.

m

Fundkisten: Euronormboxen entsprechend den Angaben des BLfDs, Maße im Mittel 60 x 40 cm (L x B). b Abgerechnet wird je abschließend gefüllter FundkHiste sowie die letzte angefangene Fundkiste nach Abschluss der Arbeiten.

30,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.9 Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation für den Grabungsbereich S2‑ inkl. der techni- schen und wissenschaftlichen Grabungsberichte, Planerstellungen sowie Gesamtzusammenfassung der Grabungsergebnisse entsprechend den "Vorgaben zur Dokumentation

archäologischer Ausgrabungen in Bayern" (Stand April 2020)

und den "Dokumentationsvorgaben für Lineare Projekte " (Stand Oktober 2017).

Abrechnung nach Prüfung durch das BLfD.

Die Abgabe erfolgt innerhalb von 12 Wochen nach Ausführung der OZ. 6.1.2.

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich durchgeführtem Grabungsstag.

Tage ohne Grabungstätigkeit sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Anzahl der abzurechnenden Tage ist durch Tagesberichte oder gleichwertige Nachweise zu belegen.

89,000 d *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.10 Wöchentliche Zwischenberichte für die archäologischen Grabungsarbeiten Wöchentliche Berichterstellung zum Überblick über die durchgeführten Arbeiten inkl. täglicher digitaler Archivierung.

Berichte zu BLfD-Teilmaßnahmen im Sondageteilbereich sind entsprechend Dokumentation für Lineare Projekte Nr. 4.2. zu erstellen und als PDF-Datei jeweils am auf die Berichtswoche folgenden Montag bis 09:00 Uhr beim AG per E-Mail vorzulegen. Ggf. ist es in Absprache mit dem Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 18 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Berichte zuEinheit BLfD-Teilmaßnahmen im Sondageteilbereich sind entsEinheitspreis inGesamtpreis in tation für EUR
prechend D EURokumen

Nr.) Lineare Projekte Nr. 4.2. zu erstellen und als PDF-Datei jeweils am aEuUfR die BerichtswoEcUhRe folgenden Montag bis 09:00 Uhr beim AG per E-Mail vorzulegen. Ggf. ist es in Absprache mit dem BLfD erforderlich, die Berichte pro Teilmaßnahme als einzelne PDF-Dateien anzufertigen.

Abgerechnet wird pro Woche und nicht pro BLfD-Teilmaßnahme.

20,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.11 Anfertigung eines wissenschaftlichen Vorberichtes Anfertigen eines wissenschaftlichen Vorberichtes für jede Teilmaßnahme entsprechend der "Dokumentationsvorgaben für Lineare Projekte " (Stand Oktober 2017) .

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich durchgeführtem Grabungsstag.

Tage ohne Grabungstätigkeit sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Anzahl der abzurechnenden Tage ist durch Tagesberichte oder gleichwertige Nachweise zu belegen.

89,000 d *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 6.1.12 Transport Transport der Funde (Metallfunde ungereinigt, alle anderen Funde z.B. Keramik, Knochen, Stein etc. bereits gereinigt) nach Rücksprache mit dem BLfD und AG in Einrichtungen des BLfDs nach Angaben des BLfDs nacWh München. Einfache Strecke: ca. 160 km

I

Abgerechnet wird je Transportfahrt.

G

6,000 St

E

S Gesamtbetrag: Gesamtbetrag:

G

m

b

H

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 19 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 7 Sonstige Leistungen S2

Vorbemerkungen Vorbemerkungen

Verrechnungssätze für besondere Leistungen, die nicht Gegenstand der Kapitel 5 und 6 des Leistungsverzeichnisses sind. 7.1 Sonstige Leistungen Sondagebereich S2

*** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 7.1.1 Fahrkosten Fahrkosten für die Teilnahme an Ortstermine und dgl.

700,000 km *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 7.1.2 Archäobotaniker Beratung vor Ort und Bericht.

30,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 7.1.3 Schnellanalyse durch Archäobotaniker Schnellanalyse inkl. WProbennahme. (10l Probe) Die Schnellanalyse des AIrchäobotaniker umfasst das zeitnahe Schlämmen einer Bodenprobe Gsowie die Beschreibung und Bestimmung der vorhandenen Makroreste innerhalb einer

E

Probe, die Beurteilung zur Pollenerhaltung usw. und dient als

S

Entscheidungsgrundlage für die weitere Probenentnahme und

den weiteren Umgang mit der Probe.

G

Für die Analyse ist eine Bodenprobe von 10 Liter notwendig.

m

Die Lagerung und der Transport der Bodenprobe ist in die Position einzurechnen.

b

30,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag H 7.1.4 Anthropologe Beratung vor Ort und Bericht.

40,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 7.1.5 Restaurator Restaurator

30,000 h

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 20 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 8 Archäologische Grabungsarbeiten bei Notbergungen S2

Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Leistungsverzeichnis die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

Regelwerke:

Die Einhaltung der vorgegebenen fachlichen Qualifikationen bildet die wichtigste Voraussetzung für Planungssicherheit, für die Durchführung einer qualifizierten Grabungsarbeit und Grabungsdokumentation sowie für die Erfüllung der denkmalrechtlichen Auflagen nach Art- 7 BayDSchG

Für die archäologischen Arbeiten und Leistungen gelten die im „Handbuch der Grabungstechnik“ (1994) dargelegten Verfahrenshinweise, vgl.

https://www.landesarchaeologien.de/kommissionen/grabungstechnikerhandbuch

Es gilt weiterhin die aktuelle Dokumentationsvorgabe des BLfD (Stand April 2020), vgl. https:// www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/dokuvorgaben_april_2020.pdf und die Vorgabe für dWie Fundbehandlung auf Grabungen (Stand April 2020), vgl. https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/fundvorgaben_april_2020.pdf

I

Außerdem ist die Dokumentationsvorgabe zur digitalen zeichnerischen Dokumentation Linearer Projekte bindend (Stand Oktober 2017), vgl.

G

https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/ dokuvorgaben_lineare_projekte_2017.pdf

E

Einen Überblick über die geforderten Leistungen bietet die „Checkliste zur Grabungsdokumentation“: https://wSww.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/ grabungsdoku_checkliste_2012.pdf

Aussagefähige Funde sind nach der Vorgabe des BLfD zu zeichnen: https://www.blfd.bayern.de/mam/ abteilungen_und_aufgaben/denkmalforschung_und_denkmalerfassung/publikationswesen/ richtlinien_zeichnungen.pdf G Hinsichtlich der Grabungstechnik wird auf mdie Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen "Archäologische Ausgrabung und Prospektion", urspr. publiziert in Archäologisches Nachrichtenblatt 4 (1999), Heft 1, verwiesen.

b

https://www.landesarchaeologien.de/kommissionen/grabungstechnik/mitglieder/grabungsstandards Die strikte Einhaltung dieser Vorgaben insbesondHere bei digitaler Grabungsdokumentation ist ausdrücklich gefordert.

Allgemeines Allgemeines:

Die Bearbeitungsnummern für die Begleitung des Oberbodenabtrages und für eine ggf. notwendige Ausgrabung sowie die Maßnahmenbezeichnung werden vom BLfD vergeben und sind vom AN anzufragen und auf die gesamte Grabungsdokumentation anzuwenden (Fototafeln, Fundzetteln, Pläne usw.). Die Teilbearbeitungsnummern (nach dem Unterstrich) sind jeweils durch den AN flächenbezogen zu vergeben. Befund- und Fundnummern sind im gesamten Projekt fortlaufend zu führen.

Die fachliche Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), Referat BVI, Lineare Projekte (Art. 12 Abs. 2 [6] DSchG).

Der AN ist verantwortlich für die Dokumentation, Sicherung und Bergung der archäologischen Funde und Befunde, Beobachtung des Humusabtrages bzw. Anlage der Sondageschnitte in Abstimmung mit dem AG/BLfD im Bereich der Arbeitstrasse und der damit in Verbindung stehenden Baumaßnahmen sowie für die Dokumentation, Ausgrabung und Bergung der archäologischen Befunde und Funde.

Das Eigentum an Funden regelt das Bayerisches Denkmalschutzgesetz - BayDSchG mit dem Artikel 9 "Schatzregal".

Das Recht der wissenschaftlichen Bearbeitung liegt beim BLfD (Art. 9 DSchG). Medieninformationen oder Presseinformation sind einvernehmlich mit dem AG und BLfD (Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel. 089/2114-251, E-Mail pressestelle@blfd.bayern.de) abzustimmen.

Der AG gibt die vermessungsrelevanten Informationen an die Grabungsfirma für eine tachymetrische Vermessung in digitaler Form weiter.

Der AN hat die Technik zur tachymetrischen Vermessung und Verarbeitung selbst zu stellen.

Die Unterlagen sAlilngdem euirneh eVberekreehrcshsticlhiecruhn ggsmeasßcnahhümtenz ti m uBnedre idcüh rdfeer nG rnabuurn gszsutmel lAenn gseibndo td uracnh ddeine A NWIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 21 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Allgemeine Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich der Grabungsstellen sind durch den AN sicherzustellen.

Arbeiten mit Nachunternehmern nur nach schriftlicher Zustimmung des AGs.

Bei der Durchführung des Auftrages ist der AN verpflichtet, die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetze, Verordnungen und Regeln der Technik, insbesondere der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, zu beachten und in Anwendung zu bringen, auch wenn diese im Einzelnen nicht genannt werden.

Hinweis Hinweis

Dieser Abschnitt kommt nur nach bereits erfolgter archäologischer Voruntersuchung (gemäß Abschnitt 5 bis 7) und nach vorheriger Abstimmung mit dem BLfD und auf Anweisung des AG zur An- wendung.

Er beinhaltet etwaige Notbergungen während der eigentlichen Bautätigkeit im Rahmen des Hochwasserschutzes, des Wasserstraßenausbaus und/oder der gemeinsamen ökologischen Maßnahmen.

Der AN muss über ausreichendes Personal verfügen, um eine Mannschaft kurzfristig (innerhalb von wenigen Tagen) auf Abruf im Projektgebiet einzusetzen. Die Leistungen nach dWiesem Abschnitt werden nur vergütet, wenn die entsprechenden Leistungen nachweislich erbracht und der abschließende Grabungsbericht und die Dokumentation vom BLfD geprüft wurden. I Abschlagszahlungen werden nur für Bereiche, die mit entsprechenden Berichten nach obenstehender

G

Maßgabe belegt sind, vergütet. Die tachymetrische Vermessung Eder archäologischen Befunde auf den Sondageflächen inklusive Nivellements nach den Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern in Verbindung mit den DokumentationsSvorgaben für lineare Projekte ist im Zuge der Dokumentation durchzuführen und in den Einheitspreis der Erstellung der Grabungsdokumentation einzurechnen.

Der AN muss über ausreichendes Personal verfügen, um kurzfristig (innerhalb von wenigen Tagen) die Mannschaft aufzustocken.

G

Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist - feste Preise. In die Einheitspreise sind smämtliche Kosten und Leistungen des ANs einschließlich der Fahrt-, Übernachtungs- und sonstigen Nebenkosten, Projektorganisation, Arbeitsvorbereitung, Abstimmungen und sonstige Kosten für die Projektbearbeitung einzurechnen.

b

Mehrkosten auf Grund von etwaigen Lohnkostensteigerungen sind zu berücksichtigen und einzurechnen H 8.1 Notbergungen im Sondagebereich S2

*** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.1 Aufstellen des Grabungskonzeptes inkl. Kostenschätzung Aufstellen des Grabungskonzeptes inkl. Kostenschätzung für den Grabungsbereich "Notbergungen im Sondagebereich S2" für die vorgesehene Grabung bei auftretenden archäologischen Befunden.

Detaillierte Beschreibung der Fundbergung, evtl. notwendige Probenentnahme, Beschreibung der vorgesehenen Dokumentation und Berichte.

Vorstellen/Abstimmen des Grabungskonzeptes durch den Grabungsleiter mit dem BLfD unter Einbin- dung des AG.

Das Grabungskonzept wird fachlich und auf Plausibilität vom BLfD geprüft und bestätigt/ unterzeichnet.

1,000 psch *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.2 Baustelleneinrichtung für Grabungsarbeiten Einrichtung der Grabungsstellen innerhalb der Baustellen mit allen für die Grabung erforderlichen Materialkosten, Geräten, Tagesunterkünften inkl. Sanitäreinrichtungen für das Grabungspersonal, Vermessungs- und Dokumentationsgeräten einschl. Räumen der Grabungsstellen.

Vergütung erfolgt für zusammenhängende (zeitlich und örtlich) Grabungen nur einmalig.

1,000 Wo *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.3 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GL) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungsleiter (GL) erfordern. Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 22 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

13,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.4 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GT) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungstechniker (GT) erfordern.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

26,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.5 Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde (GF) Erbringen der für die Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde notwendigen Leistungen, die die Qualifikation Grabungsfacharbeiter (GF) erfordern. Die Kosten für FundkiWsten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

I

G

80,000 h *** Bedarfsposition mit GesamtEbetrag 8.1.6 Dokumentationsassistent Erbringen von Leistung für die taSgesaktuelle Erfassung der Dokumentation (aktuelle Datenbankeingabe und -pflege, Bearbeitung der CAD-Pläne etc.) auf der Grabung.

G

13,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag m 8.1.7 Fundreinigung (inkl. Personal und Material) Kosten für die Reinigung der Funde entsprechebnd der Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen in Bayern.

H

Wiegung nach Abstimmung mit dem AG.

Die Kosten für Fundkisten, für das Verpacken und das Verpackungsmaterial werden gesondert vergütet.

15,000 kg *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.8 Fundkisten (inkl. verpacken) Fundkisten liefern und Funde fachgerecht verpacken.

Fundkisten: Euronormboxen entsprechend den Angaben des BLfDs, Maße im Mittel 60 x 40 cm (L x B).

Abgerechnet wird je abschließend gefüllter Fundkiste sowie die letzte angefangene Fundkiste nach Abschluss der Arbeiten.

2,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.9 Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation für den Grabungsbereich "Notbergungen im Sondagebereich S2" inkl. der technischen und wissenschaftlichen Grabungsberichte, Planerstellungen sowie Gesamtzusammenfassung der Grabungsergebnisse entsprechend den "Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern" (Stand April 2020) und den "Dokumentations vorgaben für Lineare Projekte " (Stand Oktober 2017).

Abrechnung nach Prüfung durch das BLfD.

Die Abgabe erfolgt innerhalb von 12 Wochen nach Ausführung der OZ. 8.1.2.

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich durchgeführtem Grabungsstag.

Tage ohne Grabungstätigkeit sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 23 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Tage ohne Grabungstätigkeit sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Anzahl der abzurechnenden Tage ist durch Tagesberichte oder gleichwertige Nachweise zu belegen.

5,000 d *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.10 Wöchentliche Zwischenberichte für die archäologischen Grabungsarbeiten Wöchentliche Berichterstellung zum Überblick über die durchgeführten Arbeiten inkl. täglicher digitaler Archivierung.

Berichte zu BLfD-Teilmaßnahmen im Sondageteilbereich sind entsprechend Dokumentation für Lineare Projekte Nr. 4.2. zu erstellen und als PDF-Datei jeweils am auf die Berichtswoche folgenden Montag bis 09:00 Uhr beim AG per E-Mail vorzulegen. Ggf. ist es in Absprache mit dem BLfD erforderlich, die Berichte pro Teilmaßnahme als einzelne PDF-Dateien anzufertigen.

Abgerechnet wird pro Woche und nicht pro BLfD-Teilmaßnahme.

1,000 St *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.11 Anfertigung eines wissenschaftlichen Vorberichtes Anfertigen eines wissenschaftlichen Vorberichtes für jede Teilmaßnahme entsprechend der "Dokumentationsvorgaben für Lineare Projekte " (Stand Oktober 2017).

W

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich durchgeführtem Grabungsstag.

I

Tage ohne Grabungstätigkeit sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die Anzahl der abzurechnenden Tage ist durch Tagesberichte oder gleichwertige Nachweise zu belegen. G 5,000 d E *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag

S

8.1.12 Transport Transport der Funde (Metallfunde ungereinigt, alle anderen Funde z.B. Keramik, Knochen, Stein etc. bereits gereinigt) nach Rückspr ache mit dem BLfD und AG in Einrichtungen des BLfDs nach Angaben des BLfDs nach München. Einfache Strecke: ca. 160 km G Abgerechnet wird je Transportfahrt. m 1,000 St b *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.13 Anthropologe H Beratung vor Ort und Bericht.

15,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 8.1.14 Restaurator Restaurator

15,000 h

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

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LV: RuEn.7013 - Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 2 Seite: 24 Datum: 29.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

1 Archäologische Begleitung der Oberbodenarbeiten S1 1.1 Sondagebereich S1 2 Archäologische Grabungsarbeiten S1 2.1 Sondagebereich S1 3 Sonstige Leistungen S1 3.1 Sonstige Leistungen Sondagebereich S1 4 Archäologische Grabungsarbeiten bei Notbergungen S1 4.1 Notbergungen im Sondagebereich S1 5 Archäologische Begleitung der Oberbodenarbeiten S2 5.1 Sondagebereich S2 6 Archäologische Grabungsarbeiten S2 6.1 Sondagebereich S2 7 Sonstige Leistungen S2 7.1 Sonstige Leistungen Sondagebereich S2 8 Archäologische Grabungsarbeiten bei Notbergungen S2 8.1 Notbergungen im Sondagebereich S2

Summe:

W

USt 0,00 %: I Summe Brutto (ohne Nachlass): Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an dGer im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

E

S

G

m

b

H

Die Unterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur zum Angebot an die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH verwendet werden.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung