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Archäologische Bodenbegleitung, Ausgrabungen und Dokumentation in zwei Sondagebereichen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 10:19 (Europe/Berlin)

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 2: Deggendorf - Vilshofen Hochwasserschutz Polder Ruckasing/EndlauAnlage 01 Blatt 1 | 13 Stand: 07.08.2026
zu Vergabe Nr. M-056-26
RuEn.7013 Archäologische Voruntersuchungen Ruckasing/Endlau Teil 2

Beschreibung der Leistung

Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 2: Deggendorf - Vilshofen Hochwasserschutz Polder Ruckasing/Endlau

RuEn.7013 Archäologische Voruntersuchungen Ruckasing/Endlau Teil 2

Maßnahme-Nr.: 13022727, 13020715 Vergabe-Nr.: M-056-26

DO-0005534

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 2: Deggendorf - Vilshofen Hochwasserschutz Polder Ruckasing/EndlauAnlage 01 Blatt 2 | 13 Stand: 07.08.2026
zu Vergabe Nr. M-056-26
RuEn.7013 Archäologische Voruntersuchungen Ruckasing/Endlau Teil 2

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ................................................................................ 4

1.1 Gegenstand der Vergabe ..................................................................................................... 4 1.2 Auszuführende Leistung nach Art und Umfang .................................................................... 4 1.3 Ausgeführte Vorarbeiten ...................................................................................................... 5 1.4 Schon ausgeführte Leistungen ............................................................................................ 5 1.5 Gleichzeitig laufende Maßnahmen ....................................................................................... 5 1.6 Mindestanforderungen an Nebenangebote .......................................................................... 5

2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse .............................................................................. 5

2.1 Lage des Ortes der Leistungserbringung ............................................................................. 5 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ................................................................................ 5 2.3 Zugänge, Zufahrten ............................................................................................................. 6 2.4 Zugänge, Zufahrten ............................................................................................................. 6 2.5 Anlagen im Baugelände ....................................................................................................... 6 2.6 Lager- und Arbeitsplätze ...................................................................................................... 6 2.7 Oberflächengewässer .......................................................................................................... 6 2.7.1 Wasserstände, Hochwasserstände .................................................................................. 6 2.7.2 Grundwasser ................................................................................................................... 6 2.8 Boden- und Untergrundverhältnisse ..................................................................................... 6 2.9 Witterungsverhältnisse ......................................................................................................... 7 2.10 Zu schützende Bereiche und Objekte .................................................................................. 7 2.10.1 Natur- und Landschaftsschutz .......................................................................................... 7 2.10.2 Bauzeitenbeschränkung ................................................................................................... 7 2.10.3 Gewässerschutz .............................................................................................................. 7

3 Ausführung der Leistung ...................................................................................................... 7

3.1 Allgemeines ......................................................................................................................... 7 3.1.1 Arbeitszeit ........................................................................................................................ 7 3.1.2 Hochwasserschutz während der Ausführung der Leistungen ........................................... 7 3.2 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ................................................................................... 8 3.3 zeitlicher Ablauf der Leistungen ........................................................................................... 8 3.4 Zusammenwirken mit anderen Unternehmen ...................................................................... 8 DO-0005534

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3.5 Urheber-/Nutzungsrechte ..................................................................................................... 8 3.6 Sicherheits- und Gesundheitsschutz / Arbeitssicherheit ....................................................... 8 3.7 Ablauf der Erkundung .......................................................................................................... 9 3.7.1 Archäologische Begleitung der Bodenarbeiten ................................................................. 9 3.7.2 Archäologische Grabungsarbeiten ................................................................................... 9 3.7.3 Notbergungen bzw. archäologische Grabungsarbeiten nach Abschluss der bauvorgreifenden Grabungsarbeiten ............................................................................................. 10 3.7.4 Aufmaßverfahren ........................................................................................................... 10

4 Ausführungsunterlagen ...................................................................................................... 10

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ................................... 10 4.1.1 Kartengrundlagen .......................................................................................................... 10 4.1.2 Vorhandene Datengrundlagen ....................................................................................... 10 4.2 Vom AN zu erstellende Unterlagen .................................................................................... 11 4.2.1 Grabungsdokumentation ................................................................................................ 11 4.2.2 Abgabe der Dokumentation ........................................................................................... 12 4.3 Datenaustausch zwischen AG und AN .............................................................................. 13

5 Termine und Fristen ........................................................................................................... 13

Verweis auf weitere Teile der Leistungsbeschreibung (s. auch Titelblatt):

Anlage 04: Leitfaden Archäologie (WIGES) Anlage 05: Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern (BLfD) Anlage 06: Dokumentationsvorgaben für Lineare Projekte (BLfD) Anlage 07: GIS-gestützte geomorphologische Landschaftsanalyse

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1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Gegenstand der Vergabe

Gegenstand der Vergabe (RuEn.7013) ist die archäologische Erkundung (Sondagen und Ausgrabun- gen) für den Deich Ottach und LBP-Maßnahmen im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahme im Pol- der Ruckasing-Endlau.

Es gibt zwei Maßnahmen, die in zwei Sondagebereiche unterschieden werden. Bei der Rechnungs- stellung ist die entsprechende Maßnahmenummer anzugeben.

Sondagebereich S1: Sondagen 1.1 bis 1.35 - Maßnahme-Nr.: 13022727

Sondagebereich S2: Sondagen 2.1 bis 2.13 - Maßnahme-Nr.: 13020715

Die jeweilige Lage kann den Vergabeplänen entnommen werden.

1.2 Auszuführende Leistung nach Art und Umfang

Gesetzlicher Auftrag (Denkmalschutzgesetz – DSchG) der Denkmalpflege ist es, Bodendenkmäler zu erhalten und vor Zerstörung zu bewahren. Bodendenkmäler werden in der Denkmalliste nach Art. 2 BayDschG durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) geführt und als Fläche aus- gewiesen. Weiters werden nach Art. 9 des BayDschG bewegliche Bodendenkmäler oder Teile davon, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, unabhängig von einer Eintragung nach Art. 2 Abs. 1 mit der Entdeckung Eigentum des Freistaates Bayern. Sie sind unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege zu übergeben.

Sind durch die technische Planung oder Umweltplanung Eingriffe in den Boden für die Maßnahme „Polder Ruckasing-Endlau“ in den vom BLfD ausgewiesenen Flächen (Bodendenkmal oder Vermu- tungsfläche) nötig, ist in den Planungsfläche eine archäologische Erkundung erforderlich.

Im Vorfeld wurde für die vom BLfD ausgewiesenen Flächen eine GIS-gestützte geomorphologische Landschaftsanalyse und Klassifizierung durchgeführt. Die Flächen wurden in Kategorien eingeteilt, die je nach Befundwahrscheinlichkeit entsprechend untersucht werden müssen.

Für den Fall, dass archäologische Befunde auftreten, ist nach Absprache mit dem BLfD und dem AG eine Erweiterung der Sondageflächen bis auf die Baufeldgrenze möglich.

Tabelle 1: Potenzielle Erweiterungsflächen der Sondagebereiche

SondagebereichSondagenflächePotenzielle Erweiterungs-Max. zu erwartende
[m²]flächen [m²]Bodeneingriffe [m²]
S112.65016.35029.000
S26.0507.75013.800

Es sind folgende Leistungen vom Archäologen bzw. von der Grabungsfirma zu erbringen:

  1. Begleitung des Bodenabtrags:
  • Begleitung des Bodenabtrags mit Dokumentation

  • Erstellung archäologisches Planum

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  • Anfertigung der Sondageberichte

  • Koordination der Freigabe von Flächen

  • Abschließender Sondagebericht

  1. Grabungskonzepte:
  • Anfertigen von Grabungskonzepten mit Kostenschätzung

  • Abstimmungen mit BLfD und AG

  1. Durchführung archäologischer Ausgrabungen:
  • Bergung und Fundreinigung

  • Dokumentation der Grabung

  • Verpacken der Funde in Fundkisten und Transport nach München

  • Abschließender Grabungsbericht

  • Koordination der Freigabe von Flächen

1.3 Ausgeführte Vorarbeiten

Im Auftrag des AG wurde für die Strecke Straubing-Vilshofen ein Gutachten über die historische Er- kundung und Bewertung des Kampfmittelpotentials erstellt. Im geplanten Baubereich und innerhalb der Baustellengrenzen wurden bei dieser Untersuchung keine Hinweise auf einen Kampfmittelver- dacht festgestellt. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

1.4 Schon ausgeführte Leistungen

Entfällt

1.5 Gleichzeitig laufende Maßnahmen

Innerhalb der beschriebenen Sondagebereiche sind Abstimmungen mit dem Personal des jeweiligen Erdbauunternehmens (für bauvorgreifende archäologische Voruntersuchungen oder bei Notbergun- gen) nötig. Zudem sind Abstimmungen mit Firmen des Garten- und Landschaftsbaus nötig, die am Deich Ottach tätig sein können.

1.6 Mindestanforderungen an Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

2.1 Lage des Ortes der Leistungserbringung

Als Baustelle gelten die Bereiche innerhalb der Baustellengrenze (siehe Vergabepläne). Die Teilflä- chen sind in der Regel nicht befestigt und liegen auf Acker- sowie Grünland.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Die Untersuchungsflächen der Vergabeeinheit RuEn.7013 zur archäologischen Erkundung liegen im Polder Ruckasing-Endlau, nördlich und östlich der Ortschaft Arbing.

Die Lage der Baustelle ist dem Vergabeplan zu entnehmen.

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2.3 Zugänge, Zufahrten

Das Untersuchungsgebiet ist von Westen über die Bundesautobahn A92 (München-Deggendorf) An- schlussstelle 28 Kreuz Deggendorf und über die Bundesautobahn A3 (Nürnberg-Passau) Anschluss- stelle 111 Hengersberg oder über die Bundesstraße B 8 via Osterhofen zu erreichen.

Die Zufahrt zur Baustelle ist über die Staatsstraße St2115 möglich.

2.4 Zugänge, Zufahrten

Die genaue Lage und Anfahrt sind dem Lageplan zu entnehmen. In diesem ist auch das Straßennetz dargestellt. Die einzelnen Flächen sind über befestigte und unbefestigte Straßen, Wege, Wiesen und Ackerflächen zu erreichen.

2.5 Anlagen im Baugelände

Dem AG sind innerhalb der Baustelle keine Anlagen von Dritten bekannt.

Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich über die genaue Lage und den Verlauf von unter- und oberirdischen Leitungen zu erkunden. Der AN hat sich vom jeweiligen Spartenbetreiber örtlich einweisen zu lassen. Die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Schutzvorschriften der einzelnen Betreiber sind einzuhalten.

2.6 Lager- und Arbeitsplätze

Für die Baustelleneinrichtung und Lagerplätze sind jeweils die Flächen innerhalb der Baustellengren- zen zu nutzen. Diese Flächen werden in Abstimmung mit dem AG festgelegt. Die Flächen werden dem AN kostenlos für die Dauer der jeweiligen Erkundung zur Verfügung gestellt.

Die Flächen sind nicht befestigt (Acker- bzw. Grünland). Der Unterhalt, die Zugänglichkeit und Be- nutzbarkeit der Flächen ist Sache des AN.

Werden vom AN weitere Flächen benötigt, so sind diese nach Abstimmung mit dem AG vom AN selbst zu besorgen.

2.7 Oberflächengewässer

2.7.1 Wasserstände, Hochwasserstände

Siehe 3.1.2

2.7.2 Grundwasser

Im Planungsgebiet sind einzelne Grundwassermessstellen vorhanden.

Die Messergebnisse liegen dem AG vor und können dem AN auf Wunsch zur Verfügung gestellt wer- den.

2.8 Boden- und Untergrundverhältnisse

Im Untersuchungsgebiet kann grob von folgendem geologischen Aufbau ausgegangen werden:

  • Auffüllung, Mutterboden

  • bindiges Auesediment

  • nicht bindiges Auesediment

  • unterlagernde quartäre Kiesschichten

Einzelheiten sind dem geotechnischen Gutachten zu entnehmen, es kann dem AN auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

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2.9 Witterungsverhältnisse

Die Baustelle liegt am Südrand des Bayrischen Waldes ca. auf Höhe 307 m ü. NN. Mit größeren Nie- derschlägen durch die Staulage – im Winter auch als Schnee – ist zu rechnen.

2.10 Zu schützende Bereiche und Objekte

2.10.1 Natur- und Landschaftsschutz

Das Untersuchungsgebiet befindet sich in folgenden Schutzgebieten:

Natura2000 Gebiet (FFH – Flora-Fauna-Habitat und SPA – Special Protection Area)

7142-301.01, Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen

7142-471 Vogelschutzgebiet Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen

Des Weiteren sind im Bereich der Baustelle und in ihrem näheren Umfeld verschiedene Biotope kar- tiert:

7244-0439 Feldgehölz nördlich Ottach

7244-1178 Alte Donau östlich Kasten

7244-1176 Donau-Altwasser westlich Zainach

7244-1189 Nasswiesen-Streifen und Auwaldsaum nördlich Kasten

7244-1187 Schilf- und Auwaldsaum östlich Ottach

Eingriffe in die Gebiete außerhalb der Baustellengrenze sind nicht zulässig.

2.10.2 Bauzeitenbeschränkung

Aufgrund der Bauzeitregelung Vögel dürfen im Zeitraum vom 15.03. bis 31.07. bereichsweise keine Grabungsarbeiten durchgeführt werden. Das betrifft im Näheren die Sondagen 1.10-1.13 (Sondagebe- reich S1).

Die Lagerung wassergefährdender Stoffe ist auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen und ist im Deichvorland nicht zulässig.

2.10.3 Gewässerschutz

Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen; eine Lagerung dieser Stoffe im Deichvorland ist nicht zulässig.

3 Ausführung der Leistung

3.1 Allgemeines

3.1.1 Arbeitszeit

Die Bauarbeiten sind grundsätzlich auf die Werktage (Mo – Fr) in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. Dies gilt nicht für Arbeiten, die der Abwehr von Gefahren dienen.

3.1.2 Hochwasserschutz während der Ausführung der Leistungen

Der Untersuchungsbereich hat durch die bestehenden Deiche ein 30-jährliches Hochwasserschutzni- veau. Bei starken Niederschlägen steigen die Wasserspiegel in den Gräben und Bächen bis zur Ober- kante der angrenzenden Vorländer bzw. des angrenzenden Geländes an. Bereichsweise sind Überflu- tungen möglich.

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Bei Arbeiten im Deichvorland hat sich der AN über die Wasserstände der Donau, insbesondere bei Hochwasser, stets zu informieren. Die maßgeblichen Pegeldaten sind abrufbar unter: https://www.hnd.bayern.de/Pegel/donau_bis_passau

3.2 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Um das Straßennetz der Ortschaften nicht weiter zu belasten, ist die Straßennutzung innerhalb der Ortschaft auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Es ist mit Begegnungsverkehr von z.B. landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen, Fahrzeugen der Wasserwirtschaft, Kläranlagenfahrzeugen und Fahrrädern zu rechnen.

Die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen ist für die gesamte Bauzeit sicherzustellen.

Die Zufahrt zu den Flächen über nicht öffentliche Wege bzw. Zufahrten, darf nur in Abstimmung mit dem AG und dem jeweiligen Grundstückseigentümer erfolgen.

3.3 Zeitlicher Ablauf der Leistungen

Tabelle 2: vorgesehene Reihenfolge der Arbeiten

Sondagebereiche S1 und S2SondageteilbereicheZeitraum
Sondage 1.1 - 1.91.101.03.2027 bis 11.05.2027
Sondage 2.1 - 2.42.112.05.2027 bis 13.08.2027
Sondage 1.10 - 1.171.216.08.2027 bis 11.11.2027
Sondage 2.8 - 2.92.212.11.2027 bis 18.12.2027
Sondage 2.5 - 2.72.302.03.2028 bis 24.03.2028
Sondage 1.18 - 1.351.327.03.2028 bis 28.08.2028
Sondage 2.10 - 2.132.429.08.2028 bis 27.09.2028
Notbergungen während der Bau- arbeiten01.04.2028 bis 31.12.2030

Die tatsächliche Reihenfolge der Arbeiten und die zeitliche Abwicklung sind mit dem AG abzustim- men. Der AG behält sich vor, die Lage von Sondageflächen anzupassen.

3.4 Zusammenwirken mit anderen Unternehmen

Es sind Abstimmungen mit dem Personal des Erdbauunternehmens hinsichtlich der archäologischen Erkundung (Sondagen und Grabungen) erforderlich.

3.5 Urheber-/Nutzungsrechte

Entfällt

3.6 Sicherheits- und Gesundheitsschutz / Arbeitssicherheit

Die Einhaltung von Unfall- und Sicherheitsvorschriften ist Leistung des AN. Bei Arbeiten am und über dem Wasser sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

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3.7 Ablauf der Erkundung

Je nach Klassifizierung der archäologisch zu untersuchenden Flächen sind verschiedene Arbeiten zu tätigen. Dabei gliedern sich die Arbeiten in zwei Schritte:

  1. Archäologische Begleitung der Bodenarbeiten

  2. Archäologische Grabungsarbeiten

  3. Notbergungen bzw. archäologische Grabungsarbeiten nach Abschluss der bauvorgreifenden Gra- bungsarbeiten

3.7.1 Archäologische Begleitung der Bodenarbeiten

Es sind Streifensondagen mit einer Breite von 4 bis 6 Meter in den zu untersuchenden Flächen anzu- legen. Dabei ist die Lage der Sondageflächen vorgegeben (siehe Vergabeplan).

Der Oberbodenabtrag wird von einem archäologischen Grabungstechniker begleitet.

Sofern die Fläche nach dem Oberbodenabtrag durch eine noch vorhandene Restauflage nicht beur- teilbar ist, wird der Unterboden (Mischhorizont) weiter bis zur befundführenden Schicht bzw. bis zu einer Tiefe, die max. 40 cm unter Eingriffstiefe liegt, abgetragen.

Alle Sondagen sind dabei zu vermessen und in die Dokumentation aufzunehmen.

Nach dem Erstellen des archäologischen Planums (manuelles Putzen, Ausnageln der Profilschnitte, Planerstellung, Beschreibung, Fotodokumentation und ausgewählte Befunde) muss ein Sondagebe- richt über dessen geologische Beschaffenheit und ggf. aufgetretene Befunde erstellt werden. Ist die Fläche frei von Befunden, kann das BLfD die freigelegten Bereiche vorläufig nach Rücksprache mit dem Grabungstechniker für den weiteren Tiefbau freigeben.

Die vorläufige Freigabe erfolgt schriftlich per E-Mail durch den Archäologen an das BLfD und an die WIGES GmbH und ist spätestens 1–2 Tage nach der Freilegung zu tätigen. Das BLfD bestätigt dem AN und dem AG die vorläufige Freigabe für den Tiefbau zeitnah ebenfalls per E-Mail.

3.7.2 Archäologische Grabungsarbeiten

Der Arbeitsablauf bei den archäologischen Grabungsarbeiten ist für jeden Grabungsbereich identisch: Falls Befunde angetroffen wurden, muss in Abstimmung mit dem AG und dem BLfD entschieden wer- den, ob und in welchem Ausmaß Grabungen durchgeführt werden. In diesem Fall muss ein Gra- bungskonzept mit Kostenschätzung in Abstimmung mit dem BLfD unter Einbindung des AGs erstellt

werden. Erst wenn die Notwendigkeit der Ausgrabung schriftlich durch das BLfD bestätigt wurde, er- folgt eine Anweisung vom AG die Grabung zu tätigen. Falls erforderlich, muss eine Erstversorgung der Befunde und Funde sichergestellt werden.

Nach der Freigabe für die Grabungsarbeiten ist der AN für die Ausgrabung, Dokumentation und Ber- gung, die Fundreinigung mit anschließendem Verpacken in Fundkisten und dem Transport nach Mün- chen in die Werkstatt bzw. das Funddepot des BLfD verantwortlich. Während und nach Abschluss der

Grabung muss eine Grabungsdokumentation nach den Vorgaben des BLfD angefertigt werden. Nach der archäologischen Untersuchung der Flächen und der Abgabe der entsprechenden Dokumentation werden die Flächen durch das BLfD für die weitere Bearbeitung im Tiefbau freigegeben. Eine Vermes- sung der geöffneten Fläche ist auch bei befundfreien Flächen notwendig.

Um einen zügigen Baufortschritt sicherzustellen, kann das BLfD vor Abgabe der Dokumentation für die freigelegten Bereiche nach Rücksprache mit dem Grabungstechniker eine vorläufige Freigabe er- teilen.

Die vorläufige Freigabe erfolgt schriftlich per E-Mail durch den Archäologen an das BLfD und an die WIGES GmbH und ist spätestens 1–2 Tage nach der Freilegung zu tätigen. Das BLfD bestätigt dem AN und dem AG die vorläufige Freigabe für den Tiefbau zeitnah per E-Mail.

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Mit der archäologischen Untersuchung einzelner Bereiche kann nach Absprache mit dem AG möglich- erweise bereits vor dem vorgegebenen Zeitraum begonnen werden.

3.7.3 Notbergungen bzw. archäologische Grabungsarbeiten nach Abschluss der bauvorgreifenden Grabungsarbeiten

Falls Befunde während der Herstellung der Maßnahmen „Deich Ottach und LBP-Maßnahmen“ ange- troffen werden, muss in Abstimmung mit dem AG und dem BLfD entschieden werden, ob und in wel- chem Ausmaß Grabungen durchgeführt werden. In diesem Fall muss ein Grabungskonzept mit Kos- tenschätzung in Abstimmung mit dem BLfD unter Einbindung des AGs erstellt werden. Erst wenn die Notwendigkeit der Aus-grabung schriftlich per E-Mail durch das BLfD bestätigt wurde, erfolgt eine An- weisung vom AG die Grabung zu tätigen. Falls erforderlich, muss eine Erstversorgung der Befunde und Funde sichergestellt werden.

Nach der Freigabe für die Grabungsarbeiten ist der AN für die Ausgrabung, Dokumentation und Ber- gung, die Fundreinigung mit anschließendem Verpacken in Fundkisten und dem Transport nach Mün- chen in die Werkstatt bzw. das Funddepot des BLfD verantwortlich. Während und nach Abschluss der Grabung muss eine Grabungsdokumentation nach den Vorgaben des BLfD angefertigt werden. Nach der archäologischen Untersuchung der Flächen und der Abgabe der entsprechenden Dokumentation werden die Flächen durch das BLfD für die weitere Bearbeitung im Tiefbau freigegeben. Eine Vermes- sung der geöffneten Fläche ist auch bei befundfreien Flächen notwendig.

Um einen zügigen Baufortschritt sicherzustellen, kann das BLfD vor Abgabe der Dokumentation für die freigelegten Bereiche nach Rücksprache mit dem Grabungstechniker eine vorläufige Freigabe er- teilen.

Die vorläufige Freigabe erfolgt schriftlich per E-Mail durch den Archäologen an das BLfD und an die WIGES GmbH und ist spätestens 1–2 Tage nach der Freilegung zu tätigen. Das BLfD bestätigt dem AN und dem AG die vorläufige Freigabe für den Tiefbau zeitnah per E-Mail.

3.7.4 Aufmaßverfahren

Alle Leistungen sind durch den AN auf der Grundlage der vom AG gelieferten oder vom AG freigege- benen Planungsgrundlage abzurechnen. Nur für Leistungen, deren Mengen nicht aus den Plänen be- stimmt werden können, darf ein Aufmaß erstellt werden. Aufmaße sind stets gemeinschaftlich vom AN mit dem AG durchzuführen. Die Anerkennung eines Aufmaßes bestätigt die Richtigkeit der örtlichen Aufmessung, ohne dass hiermit bereits ein Vergütungsanspruch anerkannt wird.

4 Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

4.1.1 Kartengrundlagen

Als Grundlage dient die aktuelle Flurkarte der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann diese dem AN zur projektspezifischen Verwendung in digitaler Form übergeben werden.

4.1.2 Vorhandene Datengrundlagen

Mit Ausnahme der vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen stellt der AG dem AN sämtliche Aus- führungspläne in 1-facher Ausfertigung zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Fertigungen werden dem AN in Rechnung gestellt.

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4.2 Vom AN zu erstellende Unterlagen

Dem AG/BLfD ist innerhalb von 12 Arbeitswochen nach Abschluss der gesamten Grabung die voll- ständige Dokumentation vorzulegen, die unter anderem folgende Inhalte umfassen muss (vgl. „Vorga- ben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern“ [Stand April 2020] und „Dokumen- tationsvorgaben für Lineare Projekte“ [Stand Oktober 2017]):

  • Die gesamte zeichnerische, fotografische und textliche Dokumentation im Original

  • Einen technischen und wissenschaftlichen Grabungsbericht für jede Teilmaßnahme sowie zusätzlich einen zusammenfassenden wissenschaftlichen Bericht über die gesamte Grabungsmaßnahme.

  • Bei größeren Maßnahmen: Einen wissenschaftlichen Kurzbericht im Umfang und Stil eines Aufsat- zes für „Das archäologische Jahr in Bayern“ mit ausgewählten Plan- und Bilddokumenten.

Während der laufenden Grabungsarbeiten ist eine wöchentliche Berichterstellung über den Fortgang der Arbeiten erforderlich (Oberbodenabtrag und ggf. Grabung). Die Berichte sind dem AG/BLfD unauf- gefordert per Mail zu übermitteln. Ggf. ist es in Absprache mit dem BLfD erforderlich, die Berichte pro Teilmaßnahme als einzelne PDF-Dateien anzufertigen.

• Stand der Information: Datum, Kalenderwoche

• Verfasser

• Maßnahme-/Teilmaßnahmenummer, Kurzbezeichnung der Maßnahme

• Landkreis, Gemeinde, Gemarkung, Flurstücknummer

• Grabungsleitung, Grabungstechniker

• Lage, Art und Beschaffenheit von Feinplana, Überdeckungen und des anstehenden Bodens

• Angaben der Oberbodenmächtigkeit je Sondage

• Personalstand, ausreichend (ja/nein)

• Art, Anzahl und Zeitstellung des Befundes

• Zeitraum der Bearbeitung

• Arbeitsstand, anstehende Arbeiten, Bemerkungen

• Situationsfotos, Fotos besonderer Funde und Befunde

• Anstehende Arbeiten in der Folgewoche

• Ansprache von Problematik

Nach Abschluss von Notbergungen ist die Dokumentation (s.o.) ebenfalls innerhalb von 12 Arbeitswo- chen nach Abschluss der Grabung dem AG/BLfD vorzulegen.

4.2.1 Grabungsdokumentation

  • Für jede anzulegende Teilmaßnahme ist ein eigenes Blatt mit allen relevanten Informationen anzule- gen.

  • Auf der gesamten Ausgrabung sind Befund- und Fundzettelnummern fortlaufend zu verwenden, um Dopplungen zu vermeiden.

  • Fundzettel haben alle Informationen (Fundzettelnummer, Bearbeitungs- bzw. Teilbearbeitungsnum- mer, Gemeinde, Gemarkung, Landkreis, Jahr, Grabungsname, Flurname, Flst.-Nr., Fläche/Schnitt/Be- fund, Fundbeschreibung Anzahl der Funde z.B. von Scherben etc.) zu enthalten und sind lesbar in einer kleinen Tüte in die Fundtüte zu legen.

  • Die Maßnahme- bzw. Teilmaßnahmenummer ist auf allen Dokumentationen inkl. Fotodokumentation zu verwenden.

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RuEn.7013 Archäologische Voruntersuchungen Ruckasing/Endlau Teil 2
  • Beobachtungen beim Abtrag (Geologie, Bodenkunde, Funde, etc.) bzw. angelegte geologische Pro- file zur Klärung der bodenkundlichen Situation sind zu beschreiben; komplexe geologische Strukturen sind nicht zu vermessen.

  • Das Planum ist mit allen Objekten in geeignetem Maßstab (je nach Größe der Fläche festzulegen z.B. M. 1:100) tachymetrisch aufzunehmen und in Einzelfällen auch zeichnerisch (z.B. Gräber, Stein- befunde) zu dokumentieren. Auf den Plänen muss nachvollziehbar eingetragen sein, welche Bereiche der untersuchten Flächen des anstehenden Bodens, nicht beurteilbar waren (z.B. Kolluviumsauflage) bzw. archäologische Befunde oder Störungen aufwiesen. Diese Informationen sind unverzichtbar für die weitere Bearbeitung im Fachinformationssystem des AG/BLfD. Die Geoprofile und Ergebnisse von geologischen Ansprachen sind auch in den Plänen zu vermerken.

  • Die Fundreinigung, das Sortieren, das Zählen der Funde (insbes. bei Keramik), die Fundaufnahme und das Zeichnen aussagekräftiger Funde ist Bestandteil der Ausgrabung; die Kosten hierfür sind im Angebot in Pauschalen enthalten; diese Aufgaben müssen durch qualifizierte Mitarbeiter ausgeführt werden. Die Funde sind nach Vorgabe des AG/BLfD zu zeichnen.

  • Bei Befunden ab 0,80 m Tiefe ist jeweils eine 10 l Bodenprobe in verschließbaren Plastikeimern für archäobotanische Untersuchungen auf der Sohle des Befundes zu nehmen. Der AN hat eine archä- obotanische Schnelldurchsicht bereits während der Ausgrabung zu beauftragen, damit während der Grabung bereits erste Untersuchungsergebnisse vorliegen.

  • Die bodenkundlichen Fragestellungen sind mit dem Geoarchäologen zu besprechen und abzustim- men. Die Ergebnisse sind im Tagebuch sowie im Grabungsbericht festzuhalten und in die Beurteilung im abschließenden Bericht mit einzubeziehen.

4.2.2 Abgabe der Dokumentation

  • Digital vorzulegen sind: Fund- und Befundlisten, Fotolisten (Digital, ggf. Dia), Befundbeschreibung, Maßnahmenbeschreibung, Grabungstagebuch, Grabungspläne, Vermessung, Bericht, Zeichnungen, Scans der Handzeichnungen o.ä.

  • Analog sind alle digital vorliegenden Informationen (auch Pläne) vorzulegen. Ebenso sind alle nur analog vorliegenden Unterlagen z.B. Originale der Befund- und Fundzeichnungen, hand-schriftliche Listen, Stundenzettel, ggf. beschriftete Dias usw. abzugeben.

  • Die numerisch geordnete Fundliste hat Informationen zur Befundzugehörigkeit, Befundart, Um-fang und Beschreibung des Fundmaterials (Anzahl von Scherben, Unterscheidung zwischen RS, WS, BS, verzierte Scherben), Datierung, Hinweis auf die evtl. notwendige Erstversorgung durch die Restaurie- rung, Ortsangabe (Reg.-Bez., Lkr., Gde., Gmkg., Flur, Flurstücknummer),

Maßnahmennummer, Fundkistennummer, Funddatum und Fundeigentümer (im Fall eines Fundeigen- tümers kann eine Auflistung entfallen) zu enthalten.

  • Digitalfotos sind ausschließlich im unkomprimierten TIF/JPEG –Format und nicht geschärft zu erstel- len. Die Dateinamen müssen befund-/objektbezogen sein. Von allen wesentlichen Digitalfotos sind Fotoabzüge (keine Ausdrucke) im Format 10x15cm glänzend vorzulegen.

  • Alle EDV-Daten sind auch als archivbeständige Hardcopy vorzulegen.

  • Die Textdaten sind im aktuellen Format MS-WORD und als pdf-Dateien vorzulegen.

  • Die Plandaten sind im Format lesbar für AutoCAD 2010 (alle Daten der Plana in einer Datei zusam- mengefasst, Profildaten in Einzeldateien) abzugeben.

  • Die Übersichtspläne (erkennbare Unterscheidung zwischen Flächen mit archäologischem Be-fund, eindeutig befundleeren Bereichen im C-Horizont und nicht beurteilbarem B-Horizont bzw. Kolluvien usw.) sind im M.1:1000 und die Detailpläne (mit archäologischen Befundsituationen) im M.1:200 bzw. in Einzelfällen im M.1:100 oder kleiner auf DIN A3 Format auszudrucken. Der Legende ist Maßnahme- / Teilmaßnahmennummer, die Gemarkung, die Flurstücknummer usw. zu entnehmen.

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 2: Deggendorf - Vilshofen Hochwasserschutz Polder Ruckasing/EndlauAnlage 01 Blatt 13 | 13 Stand: 07.08.2026
zu Vergabe Nr. M-056-26
RuEn.7013 Archäologische Voruntersuchungen Ruckasing/Endlau Teil 2
  • Nach Vorgabe sind die Polygone der Maßnahmenflächen in Dateien abzuspeichern und abzugeben. Die vorbereiteten Textfiles sollen auch Angaben über den Zeitraum der Durchführung der Maßnahme sowie Anzahl und Zeitstellung der Befunde enthalten.

  • Grabungs- und Befundgrenzen sind grundsätzlich als Polylinien („plines“, keine „splines“) aus-zufüh- ren, bei den Befundgrenzen in „geglätteter“ Form. Geglättete Befundgrenzen sollen sich bei Bedarf in das ursprünglich gemessene Polygon zurückeditieren lassen (AutoCad [pedit]), Splines basieren auf einer anderen mathematischen Funktion, die die Befundgrenzen falsch darstellen und außerdem sind sie nur mit erhöhtem Aufwand auf das zugrunde liegende Messpolygon zu reduzieren.

  • Überschneidungen von Polygonlinien sind grundsätzlich zu vermeiden; Schnittgrenzen tiefer liegen- der Plana dürfen Schnittgrenzen höher liegender Plana logischerweise nicht überschrei-ten. Durch Messungenauigkeiten aufgetretene Überschneidungen müssen bereinigt werden.

  • Polygone müssen im CAD-Plan aus einem Block bestehen.

  • Wegen der Nachvollziehbarkeit sind neben der „layer-reduzierten“ Datei auch die CAD-Originalda- teien abzugeben.

  • Vorzulegen ist ein Technischer Grabungsbericht mit Vermessungsunterlagen (Siehe aktuelle Doku- mentationsrichtlinien des BLfD).

  • Der Grabungsbericht hat aus dem Berichtstext, der folgende Kapitel enthält, zu bestehen. Lage (geo- logische, bodenkundlich), Fundstelle, Grabungskonzept, Quellenkritik und Probleme, Grabungsfort- gang, Beschreibung der Grabungsflächen, Beschreibung des Gesamtbefundes und der Bauphasen unter Einbeziehung der Funde, Bewertung des Gesamtergebnisses.

  • Werden Datenbanken verwendet, sind diese in einer SQL-Datenbank vorzulegen, die darin enthalte- nen Listen (s.o.) zusätzlich als Excel-Liste sowie im pdf-Format.

  • Alle digitalen Daten sind auf CD-ROM mit abgeschlossener Formatierung (keine Multisession-CD) vorzulegen.

  • Alle Funde sind nach Vorgabe in Euro-Normboxen zu sortieren und beim BLfD abzugeben. Die wäh- rend der Grabung genommenen Bodenproben sind vor der Abgabe durch eine archäobotanische Schnellanalyse untersuchen zu lassen (Schnelldurchsicht ist beizulegen). Bodenproben ohne nachge- wiesene archäobotanische Proben werden nicht angenommen.

4.3 Datenaustausch zwischen AG und AN

Erfolgt nach Absprache.

5 Termine und Fristen

Die einzelnen Termine und Fristen können dem §3 Ziffer 3.2 des Vertragsdokumentes entnommen wer- den.

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