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Allgemeine Anforderungen und Hinweise an die Bieter + Einsatz von Nachunternehmen.pdf

Arbeitsmedizinische Betreuung der Kupferstadt Stolberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 08:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Allgemeine Anforderungen an die Bieter

• Preisangaben der Bieter verstehen sich inklusive Steuern und sämtlicher sonstiger Nebenleistungen. Es ist der Gesamtpreis für alle zu erbringenden Leistungen für die maximale Vertragslaufzeit von 2 Jahren in das Leistungsverzeichnis zu übertragen. • Sämtliche Leistungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung sind in deutscher Sprache zu erbringen. Dies gilt insbesondere für die mündliche und schriftliche Kommunikation mit der Auftraggeberin und den Beschäftigten, die Durchführung arbeitsmedizinischer Beratungen und Vorsorgen sowie für Berichte, Stellungnahmen, Dokumentationen und sonstige im Rahmen der Vertragsdurchführung zu erstellenden Unterlagen. • Für die zur Leistungserbringung vorgesehenen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind folgende Qualifikationen nachzuweisen:

  1. Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs (Approbation)
  2. Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ gemäß § 4 ASiG
  3. Nachweis einschlägiger Fort- und Weiterbildungen, soweit diese für die ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind • Mindestens zwei Referenzen im Bereich der kommunalen Arbeitsmedizin in einer Behörde mit einer Zusammenarbeit von mindestens zwei Jahren sind nachzuweisen.

Hinweise an die Bieter

• Es gilt der beigefügte Rahmenvertrag. Dieser wird den Unterlagen als Muster beigefügt. • Das vorstehende Leistungsverzeichnis wird Bestandteil des abzuschließenden Vertrages über die arbeitsmedizinische Betreuung. • Wegezeiten gelten nicht als Einsatzzeiten. • Bei der Preiskalkulation gehen Sie von folgenden, voraussichtlich pro Jahr anfallenden Stunden aus: Arbeitsmedizin (ohne Vorsorge-/ Eignungsuntersuchungen): 166 Stunden pro Jahr • Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung. Hierzu wird die als Anlage beigefügte Bewertungsmatrix zur Bewertung des geforderten Betreuungskonzepts herangezogen. • Die Vorlage des Betreuungskonzepts ist zwingender Bestandteil des Angebots. Angebote, denen kein Betreuungskonzept beigefügt ist, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Eine Nachforderung des fehlenden Betreuungskonzepts ist ausgeschlossen.

Einsatz von Nachunternehmern für den Bereich der Feuerwehr

• Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig für die arbeitsmedizinische Betreuung der Feuerwehr der Kupferstadt Stolberg. • Sofern der Bieter beabsichtigt, für die arbeitsmedizinische Betreuung der Feuerwehr einen Nachunternehmer einzusetzen, ist dieser bereits mit Angebotsabgabe unter Benennung der vorgesehenen Teilleistungen anzugeben. • Der Auftragnehmer bleibt gegenüber der Auftraggeberin für die ordnungsgemäße und vollständige Erbringung sämtlicher vertraglicher Leistungen verantwortlich. • Die Auftraggeberin behält sich vor, Nachweise über die fachliche Eignung und Qualifikation des vorgesehenen Nachunternehmers anzufordern.

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