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Anforderungen an das Betreuungskonzept.pdf

Arbeitsmedizinische Betreuung der Kupferstadt Stolberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 08:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Anforderungen an das Betreuungskonzept

Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Betreuungskonzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der Auftraggeberin sichergestellt wird.

Die nachfolgenden Angaben sind Grundlage der Bewertung der Zuschlagskriterien „Qualität des Betreuungskonzeptes“ und „Regionale Leistungserbringung und Erreichbarkeit“. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der nachfolgend geforderten Angaben und nach Maßgabe der Bewertungsmatrix.

Der Angebotspreis ist nicht Bestandteil des Betreuungskonzeptes und ist ausschließlich an der hierfür vorgesehenen Stelle im Angebot anzugeben.

Inhaltliche Anforderungen:

  1. Qualität des Betreuungskonzeptes (20 % in der Gesamtgewichtung)

1.1 Allgemeine arbeitsmedizinische Betreuungssystematik (max. 12 Punkte)

Darstellung der Organisation und des Ablaufs der arbeitsmedizinischen Betreuung. Dabei sind insbesondere die vorgesehenen Zuständigkeiten und Ansprechpartner, die Terminorganisation, die Vertretungsregelung sowie die Organisation regelmäßiger und anlassbezogener Betreuungsleistungen darzustellen.

1.2 Berücksichtigung kommunalspezifischer Tätigkeitsbereiche (max. 8 Punkte)

Darstellung, wie die unterschiedlichen kommunalen Tätigkeitsbereiche und Beschäftigtengruppen bei der arbeitsmedizinischen Betreuung berücksichtigt werden. Dabei ist insbesondere auf unterschiedliche arbeitsmedizinische Anforderungen und Gefährdungssituationen sowie die daraus resultierende Ausgestaltung der Betreuung einzugehen.

1.3 Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsplatzbegehungen (max. 16 Punkte)

Darstellung des vorgesehenen Vorgehens bei der Unterstützung der Auftraggeberin bei Gefährdungsbeurteilungen und bei der Durchführung von Arbeitsplatz- bzw. Betriebsbegehungen. Insbesondere sind Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation, Ableitung erforderlicher Maßnahmen sowie das weitere Vorgehen nach festgestellten Handlungsbedarfen darzustellen.

1.4 Konzept für Vorsorgeuntersuchungen und Beschäftigtenberatung (max. 20 Punkte)

Darstellung des Konzepts zur Organisation und Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie zur Beratung der Beschäftigten. Insbesondere ist darzustellen, wie eine bedarfsgerechte und zeitnahe Durchführung der Vorsorge und Beschäftigtenberatung organisatorisch sichergestellt wird und wie mit anlassbezogenem bzw. kurzfristigem Beratungsbedarf umgegangen wird.

1.5 Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und den Arbeitsschutzakteuren (max. 12 Punkte)

Darstellung der vorgesehenen Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und den relevanten Arbeitsschutzakteuren, insbesondere der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Personalrat, den Führungskräften und weiteren Beteiligten. Dabei sind insbesondere die vorgesehenen Abstimmungs- und Informationswege sowie die Einbindung der jeweiligen Akteure darzustellen.

1.6 Datenschutz, Dokumentation und Qualitätssicherung (max. 8 Punkte)

Darstellung der vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht, der Dokumentation der erbrachten Leistungen sowie der Maßnahmen zur Sicherstellung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Betreuungsqualität.

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  1. Regionale Leistungserbringung und Erreichbarkeit (30 % in der Gesamtgewichtung)

2.1 Zugesicherte Reaktionszeit (max. 16 Punkte)

Der Bieter hat verbindlich anzugeben, innerhalb welchen Zeitraums nach Eingang einer Anfrage der Auftraggeberin eine erste qualifizierte Rückmeldung bzw. eine verbindliche Terminvereinbarung erfolgt. Die Angabe ist in Arbeitstagen vorzunehmen und gilt auch für kurzfristige Anliegen.

2.2 Sprechstundenangebot und Präsenzkonzept (max. 12 Punkte)

Darstellung des vorgesehenen Sprechstunden- und Präsenzkonzepts. Anzugeben sind insbesondere Art und Umfang regelmäßiger Vor-Ort-Sprechstunden, Möglichkeiten zusätzlicher bzw. kurzfristiger Vor- Ort-Termine sowie die vorgesehene Organisation der Präsenz bei der Auftraggeberin.

2.3 Möglichkeiten der Erreichbarkeit (max. 8 Punkte)

Darstellung der Erreichbarkeit des für die Auftraggeberin zuständigen Ansprechpartners. Anzugeben sind insbesondere die zeitliche Erreichbarkeit, die zur Verfügung stehenden Kommunikationswege (z. B. telefonisch und elektronisch) sowie die vorgesehene Vertretungsregelung.

Formale Anforderungen:

Das Betreuungskonzept darf einen Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten (Schriftgröße mindestens 11 Punkt) nicht überschreiten. Anlagen, Organigramme und Qualifikationsnachweise werden hierbei nicht mitgerechnet.

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