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HEBC_VE05 Geruestbau_260928.pdf

Arbeits- und Schutzgerüste für die Sanierung und Erweiterung eines Vereinsgebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 04:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Leistungsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Projekt

2411

HEBC

Bauvorhaben

HEBC 2.0 Sanierung und Erweiterung Vereinshaus Tornquiststraße 79, 20259 Hamburg

Leistung (LV)

05

HEBC Gerüstbau

Ausführungsbeginn Ausführungsende

Q2 - 2027 Q4 - 2028

Angebotsaufforderung

Sollten Sie an der Ausführung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die termingerechte Abgabe Ihres Angebotes.

Abgabetermin Abgabezeit

k.A. k.A.

Abgabeort

Zuschlagsfrist

k.A.

MwSt. Währung

19,00 % EUR

Seiten ohne Anlage(n)

Seiten: 21 Leistungsverzeichnis

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Leistungsverzeichnis

Projekt (2411) HEBC Leistung (LV) 05 HEBC Gerüstbau

B a uvorhaben HEBC 2.0 Sanierung und Erweiterung Vereinshaus Tornquiststraße 79, 20259 Hamburg

Bauherr Hamburg Eimsbütteler Ballspiel Club Telefon HEBC Fax Tornquiststraße 79, 20259 Hamburg Vertr. d. Konstantin Zimmermann

Planverfasser / Ausschreibung Telefon Fax

Bauleitung Telefon Fax

Ansprechpartner / Bemerkung

Diese Unterlagen sind vollständig auszufüllen und mit Stempel/Unterschrift einzureichen. Bitte sorgen Sie für den termingerechten Eingang Ihres Angebots am Abgabeort (siehe Deckblatt).Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Angebotssumme in EUR

Angebotssumme, Netto: .............................. ..............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): .............................. ..............................

Angebotssumme, Brutto: . ............................. . ............................. Angebotsabgabe Geprüft

. . . . ................................................................ ............................................................................ Anbieter - Datum, Ort Ausschreibender - Ort, Datum

Stempel Stempel

.................................................................... ...................., ...................................................... Anbieter - Unterschrift Angebotssumme nachgeprüft

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Leistungsverzeichnis

HEBC (2411) A ll gemeine Angaben

! Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Tech- nischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden.

  • Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins

  • Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.

  • Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.

  • Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprä- gungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen.

  • Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich vereinbart werden.

  • Unterschrift/ Stempel sind auf den Seiten 'Zwei', 'Drei' und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.

  • Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.

  • Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.

  • Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden.

  • Skontovereinbarung: -

  • Vertragsstrafe: -

  • Sicherheit / Gewährleistung: 0,00% vom Rechnungsbetrag

  • Vergabeverfahren:

Abzüge Netto Abzüge Brutto

  • Erfüllungsbürgschaft - - Bauleistungsversicherung -
  • anteilige Baubeschilderung -
  • anteilige Baureinigung -
  • anteiliges Bauwasser -
  • anteiliger Baustrom -

A n bieter - Datum, Stempel/Unterschrift G A EB-Datenaustausch

  • Zusätzlich zur Papierform oder PDF-/XPS-Datei können Sie dieses Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei per E-Mail oder Datenträger erhalten.

Stempel - Austauschformat: GAEB 90/ XML 3.2/ 3.3 (Datenart 81/ 83)

  • GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '1122PPPPI'

.................................................................... - Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht. Anbieter 28.09.2026 - Seite 3

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Inhaltsverzeichnis

HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau

Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 1

GEGENSTAND DIESER AUSSCHREIBUNG 5

ANGABEN ZUR BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG 5

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN 11

PLANUNGSANLAGEN ZUM LV 12

01 Titel Gerüste 13

02 Titel Stundenlohnarbeiten 19

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 21

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HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau

GEGENSTAND DIESER AUSSCHREIBUNG ART UND UMFANG DER LEISTUNG

Die Leistung umfasst als Vergabeeinheit 05: Gerüstarbeiten, die Vorhaltung, Lieferung, Montage, den baubegleitenden Umbau sowie den Demontage- und Rücktransport von Arbeits- und Schutzgerüsten zur Ausführung von Dach-, Fenster- und Fassaden-, Holz und Massivbauarbeiten.

Die Ausführung der Leistungen hat in engem Zusammenwirken mit den am Bau beteiligten Firmen insbesondere den o.g. Gewerken zu erfolgen. Erforderliche Vorleistungen für die Gerüstaufstellung, z.B. Tragfähigkeit des Untergrunds, Gerüstverankerungssysteme sind vom Auftragnehmer eigenständig fachtechnisch zu prüfen. Die Prüfung und Freigabe des Gerüsts vor der Übergabe an die nachfolgenden Gewerke ist gemäß DGUV Information 201-011 zu dokumentieren.

Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen aller Leistungen sind die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der VOB, Teil C, insbesondere die ATV DIN 18451 (Gerüstarbeiten). Es gelten für die beauftragten Leistungen sämtliche Vorschriften, DIN-Normen (insb. DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1) und Richtlinien in ihrer neuesten Fassung, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die TRBS 2121-1 sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sämtliche Gerüstbauteile und Verankerungssysteme müssen konform den Aufbau- und Verwendungsanleitungen (AuV) des Systemherstellers ausgewählt und eingesetzt werden.

ANGABEN ZUR BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG

Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung des Stadtteilsportvereins Hamburg Eimsbütteler Ballspiel Club. HEBC e.V. bei weiterhin aktiver Nutzung der angrenzenden Sportplatzfläche.

Hinweis: Die Ordnungskennziffern der nachfolgenden Punkte entsprechen der VOB/C, DIN 18299. Ordnungskennziffern die nicht aufgeführt sind, bedürfen bei der vorliegenden Leistungsbeschreibung keiner gesonderten Angaben.

0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE

0.1.1 Lage der Baustelle Tornquiststraße 79 in 20259 Hamburg-Eimsbüttel.

0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen Es ist von einer erhöhten Baustellenlogistik auszugehen, aufgrund der stark eingeschränkten Nutzungszeiten (9:00 - 15:00 Uhr) und der zusätzlich stark beengten Zufahrtsfläche als behördliche Auflage (Polizei) im Baubescheid. Es ist vom üblichen Klima der Stadt Hamburg auszugehen.

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage Das Bauvorhaben gliedert sich in zwei Abschnitte:

  1. Bestandssanierung des bestehenden eingeschossigen, vollunterkellerten Vereinshauses in Massivbauweise als Kernsanierung, Feuchte- und Wärmedämmsanierung.
  2. Erweiterungsbau als zweigeschossiger Anbau in Holzständerbauweise mit Flachdach, begrünt, begehbar und PV-Anlage.

Gebäudemaße: 16,00m x 30,50 m Bestand 16,00 m x 19,50 m Erweiterung 16,00 m x 11,00 m

Höhenentwicklung:

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HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau

ANGABEN ZUR BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG OKF KG - 2,66 m OKF EG ± 0,00m = ca. 0,85m ü GOK OKF OG + 3,36m OKF Attika + 7,425m

0.1.4 Verhältnisse auf der Baustelle / Verkehrsbeschränkungen Die Zufahrt auf die Tornquiststraße kann ausschließlich über den Heußweg erfolgen. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Grundschule Tornquiststraße. Folgende polizeiliche Auflage gilt für die Überfahrt. Anlieferung nur zwischen 09:00 und 15:00 Uhr. " Ein- und Ausfahrt auf öffentlichem Grund" sowie das Befahren der "Zufahrt zur Baustelle" nur vorwärts und mit Streckenposten.

Die Baustelle befindet sich am Ende eines Sportplatzes und ist verkehrstechnisch und raumtechnisch in einer stark beengten Lage. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe zwingend im Rahmen einer Ortsbesichtigung über die Zulänglichkeit zu informieren. Folgende Erschwernisse sind zu berücksichtigen.

  • eingeschränkte Erreichbarkeit: Die Zufahrt zur Baustelle ist baulich und verkehrstechnisch schwer zugänglich, wie enge Kurvenadien, parkende Fahrzeuge, Höhen/Breitenbegrenzungen gem. BE-Einrichtungsplan, beschränkte Zufahrtszeiten.
  • einseitige Befahrbarkeit: Die Zufahrtsfläche ist extrem schmal und erlaubt keinen Begegnungsverkehr (Sackgasse). Ein Wenden von Transport- und Lieferfahrzeugen (inkl. Sattelzügen/Betonmischern) uaf der Zufahrtsfläche ist technisch eingeschränkt nur im Wendekreis auf halber Strecke an der Sportplatzecke möglich, siehe Wendekreis BE-Plan.
  • Rückwärtsausfahrt / Einweiser: Fahrzeuge müssen über eine längere Distanz rückwärts an- und abfahren. Die hierfür erforderliche Verkehrsabsicherung, Gestellung von qualifizierten Einweisern sowie Abstimmungen mit den Behörden und Anliegern sind in die Einheitspreise einzurechnen.
  • Just-in-Time-Logistik: Aufgrund der stark eingeschränkten Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen ist eine Materiallagerung vor Ort kaum möglich. Lieferungen sind zwingend zeitlich zu takten (Just-in-time) und mit der Bauleitung abzustimmen.
  • erhöhte Abstimmungskoordination: Verkehrsbehindernde Maßnahmen und Nutzungen von öffentlichen Flächen sind vom AN vorab und mit ausreichend zeitlichem Vorlauf mit dem AG und den zuständigen Behörden, Polizei, Anliegern, Busbetrieb des HVV u.ä. zu koordinieren.

0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Feuerwehrzufahrten inkl. der Feuerwehrbewegungsflächen sind auch während der Bauzeit freizuhalten. Einschränkungen sind vom AN eigenverantwortlich mit der Feuerwehr abzustimmen.

0.1.6 Transporteinrichtungen und Transportwege AG-seitig werden keine Transporteinrichtungen vorgehalten. Die Bereitstellung und das Vorhalten sämtlicher Geräte, Hebezeuge (z.B. Mobilkräne, Stapler, Aufzüge) und Maschinen für die eigenen Arbeiten, d.h. für den An- und Abtransport von Material und für Montage und Transport von bzw. zur Einbaustelle, sowie aller sonstigen Hilfsmittel, Genehmigungsgebühren für Nutzung öffentlicher Flächen und Schutzvorrichtungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Es wird den Bietern empfohlen sich vor der Angebotsabgabe vor Ort ein Bild von Aufstellmöglichkeiten von Hebezeugen o.ä. zu machen.

Montagehilfen wie z.B. · Unterstützungen, Hilfskonstruktionen und Verbände, Hilfseinspannungen und -abspannungen für alle Höhen gemäß vom AN zu erstellendem Montagekonzept · Maßnahmen zum Schutz von angrenzenden Bauteilen und Bauwerken Erstellen und Entfernen von Hilfsgründungen

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05 LV HEBC Gerüstbau

ANGABEN ZUR BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG sind in die Einzelpositionen einzukalkulieren, wenn in den Positionen nichts anderes erwähnt ist.

0.1.7 Wasser-, Energie- und Abwasseranschlüsse Die Bereitstellung der allgemeinen Anschlüsse für Bauwasser, Baustrom und Abwasserentsorgung erfolgt bauseits durch den AG an zentralen Übergabepunkten am Bestandsgebäude. Das Liefern, Verlegen, Vorhalten und spätere Rückbau aller temporären Verteilerleitungen und Schläuche ist Leistung des AN.

0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Unterhalten der Baustelleneinrichtung für die eigenen Leistungen sind Nebenleistungen gemäß VOB C DIN 18299. Dem Unternehmer werden Flächen zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt und vor Ort zugewiesen. Siehe Baustelleneinrichtungskonzept. Lagerflächen können nur im begrenzten Umfang zur Verfügung gestellt werden. Ein allgemeiner Tagesunterkunft/Aufenthaltscontainer und Sanitärcontainer wird bauseits bereit gestellt. Weitere verschlossene Lagerräume sind vom AN zu stellen, vorzuhalten und nur nach Zustimmung des AG möglich. Sie sind eigenverantwortlich mit Bauzaun o.ä. zu sichern. Mit dieser Sicherung der Lagerstätte übernimmt der AN die Verantwortung für Unfälle durch Dritte auch bei unbefugtem Betreten des Grundstücks.

0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund, und seine Tragfähigkeit siehe Baugrunduntersuchungsbericht vom 08.12.2021 und 27.06.2023 BVHHTornquiststra-e0812 BVHHTornquiststra-e2706

Baugrund: minder/eingeschränkt tragfähig Wasserstand: bei 1,90-2,80m u. GOK festgestellt Setzung: zulässig nach DIN 1054 Bettung: 5 MN/m³ bei Flächenlast 35 kN/m²

0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen siehe Baugrunduntersuchungsbericht vom 08.12.2021 und 27.06.2023 BVHHTornquiststra-e0812 BVHHTornquiststra-e2706

Der Bemessungswasserstand (Oberflächenwasser) kann, aufgrund der stauenden Wirkung der bindigen Ablagerungen, in Höhe der Geländeoberkante angenommen werden. Eine Wasserhaltung während der Bauphase ist einzuplanen. Bindiger Boden muss während der Bauzeit gegen Aufweichen und Auffrieren gesichert sein. Es muss für einen ausreichenden Abfluss des Oberflächenwassers gesorgt werden.

0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Es gelten die Bestimmungen der AVV Baulärm. Grundsätzlich dürfen während der Bautätigkeit nur schallgedämpfte Geräte eingesetzt werden. Für die Baustelle gelten die erhöhten Schallschutzanforderungen und Emissionsrichtwerte der "Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm". Die eingesetzten Baumaschinen haben dem Umweltzeichen RAL-UZ 53 zu entsprechen. Staubemissionen sind im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und die Vorgaben der TRGS 559 zu unterbinden.

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen zur Beseitigung von Abwasser und Abfall Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial nach VOB/C DIN 18299 hat von jedem AN arbeitstäglich zu erfolgen.

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05 LV HEBC Gerüstbau

ANGABEN ZUR BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG Das geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist lückenlos zu erfüllen, Landesabfallgesetze sowie Satzungen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger sind zu beachten. Alle Abfälle des AN sind generell in Containern zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind der Objektüberwachung vorzulegen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden. Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren sowie Fremdeinlagerung zu vermeiden. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dgl.

  • entfällt -

0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dgl. im Bereich der Baustelle Im Randbereich und auf dem Grundstück sind die angrenzenden Verkehrs- und Pflanzflächen durch den AN zu schützen. Beschädigungen öffentlicher Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen müssen durch den Verursacher sofort gemeldet, beseitigt bzw. instandgesetzt werden. Das Verunreinigen der Verkehrsflächen ist grundsätzlich zu vermeiden. Sollten dennoch Verunreinigungen entstehen, so sind diese unverzüglich auf eigene Kosten zu entfernen.

0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs Ggf. nötige verkehrsrechtliche Genehmigungen zur eigenen Leistungserbringung sind durch den AN einzuholen und deren Auflagen dann umzusetzen.

0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen

  • entfällt -

0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle

  • entfällt -

0.1.18 Bestätigung oder vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle Für das Baugelände liegt ein Kampfmittelverdacht vor! Auf dem Gelände besteht Kampfmittelverdacht auf allgemeine Bombenblindgänger - im Bereich der BE-Flächen und an der Gebäudeaussenecke Achse 1-5/G-H, siehe LAP E00 10 und Kampfmittelgutachten Gefahrenbeurteilung.pdf Sämtliche Ausführungen/Eingriffe in den Baugrund im Verdachtsmomentbereich gem. LAP E00 10 dürfen ausschließlich unter Freigabe und Begleitung eines vom AN (Auftragnehmer) selbst gestellten oder beauftragten, zertifizierten Kampfmittelräumdienstes erfolgen.

0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen Sofern zutreffend, erhält der AN darüber hinaus alle für den Arbeitsbereich relevanten Angaben rechtzeitig vor Baubeginn.

0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen Für die Baummaßnahme ist vom AG ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt. Den Weisungen des SiGeKo sowie den Festlegungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes ist Folge zu leisten. Dieser Plan ist Bestandteil der Baustellenordnung. Mehraufwendungen durch Nichteinhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sowie daraus resultierende Terminverzüge gehen zu Lasten des AN und begründen keine Nachtragsforderungen

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05 LV HEBC Gerüstbau

ANGABEN ZUR BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG des AN. Vor Baubeginn hat der AN eine eigene Gefährdungsanalyse / -beurteilung zu erstellen und diese dem AG zu übergeben. Der AN hat seine Arbeiter und ggf. Nachunternehmer anhand der Gefährdungsanalyse nachweislich zu unterweisen und die Unterlagen auf der Baustelle vorzuhalten. Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für Montage- und Schweißarbeiten nach BG Bau sind einzuhalten. Durch den AN ist eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Baustelle abends vor dem Betreten durch Unbefugte gesichert, sowie die Tordurchfahrt verschlossen ist. Es besteht PSA-Pflicht (Helm, Sicherheitsschuhe, ggf. Gehörschutz, ggf. Schutzbrille, etc.).

0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen oder dgl. siehe Schadstoffgutachten 26-AL-3162 HEBC Vereinsheim.

0.1.22 Ausgeführte Vorarbeiten und Leistungen

  • entfällt -

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Baustelleneinrichtung, Gerüstbau, Rückbauarbeiten/Entsorgung, Rohbau- und Verglasungsarbeiten, Zimmerer und Holzbauarbeiten, Dachabdichtung, Metallbauarbeiten, Innenausbauarbeiten etc.

0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen Für die Durchführung der gesamten Baumaßnahme wurde ein Bauablauf festgelegt, der von allen Gewerken verbindlich einzuhalten ist: siehe LV-Anlage Rahmenterminplan des AG. Der AN hat entsprechend Personal zu disponieren und einzusetzen, um die vorgegeben Terminabläufe einhalten zu können. Die Leistungserbringung wird in mehreren, zeitversetzten Einsätzen erfolgen.

0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Die Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Betrieb/Sportveranstaltungen auf dem unmittelbar am Gebäude angrenzenden Fußballplatz. Eine Querung im Bereich der Baustellenzufahrtswege entlang des Spielfeldes ist unvermeidbar. Die Baustellenzufahrt mit Fahrzeugen ist ausschließlich von 09:00 bis 15:00 Uhr erlaubt. Demzufolge müssen grundsätzlich die Beeinträchtigungen infolge Staubentwicklung, Lärm und Erschütterungen auf das unvermeidbare Mindestmaß reduziert werden. Mit einem erhöhtem Baustellenkoordinations- und Logistikaufwand ist zu rechnen.

0.2.3 Vorgaben aus SiGe-Plan und Baustellenordnung

  • siehe Punkt 0.1.20

0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen

  • siehe Punkt 0.1.20 -

0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen

  • entfällt -

0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung Fahrzeuge und Container bzw. alle übrigen Einrichtungen müssen in gepflegtem Zustand sein und in ihrer Gruppierung ein geordnetes Aussehen haben. Absolute Sauberkeit der BE-Fläche, Grundstück und Baustelle ist zu gewährleisten. Baugeräte und Werkzeuge dürfen ausschließlich auf durch den AG ausgewiesenen Flächen gesäubert werden. Materialreste und Rückstände aus Maschinen oder Anlagen sind vom AN unverzüglich aufzunehmen und entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorschriften zu entsorgen.

Abfallmanagement und Bauschuttentsorgung entspr. VOB/C DIN 18299, 4.1.11

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ANGABEN ZUR BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG

Baureinigungsmanagement/Bauzwischenreinigungen: Alle am Bau beteiligten AN sind ausdrücklich verpflichtet ihre Arbeitsbereiche stets sauber zu halten, werktäglich besenrein zu reinigen und angefallen Bauschutt und -müll wöchentlich zu entfernen und diese Pflicht gegenüber deren Mitarbeitern und Nachunternehmern konsequent durchzusetzen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, erfolgt eine bauseitige Reinigung und Entfernung der betroffenen Arbeitsbereiche zu Lasten des Verursachers.

0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten

  • entfällt -

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste Der AG lässt über das Gewerk Gerüstbau ein Fassadengerüst sowie für den Innenausbau Treppenraumgerüste im Bestand und Neubau aufstellen. Diese sind von allen AN mitzubenutzen.

0.2.9 bis 0.2.11

  • entfällt -

0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte, und Umweltverträglichkeit der Stoffe Sonderfall Holzzertifizierung: Bietererklärung Anlage 6-030 Alle eingesetzten Holzbaustoffe für den Erweiterungsbau müssen nachweislich aus deutscher oder europäischer Forstwirtschaft oder nachhaltiger Forstwirschaft stammen (z.B. FSC-, PEFC oder gleichwertig zertifiziert oder die im Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt). Der Nachhaltigkeitsnachweis ist für jeden einzelnen Beschaffungsvorgang erforderlich bei dem der Wert des zu verbauenden Holzproduktes mindestens 3.000€ (netto) beträgt. Im Vordruck Eignung ( Anlage 6-030) hat der Bieter anzugeben, wie er den Nachweis erbringen wird.

Zur Information über die Standarts von FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of the Forest Certification Schemes) siehe die Websites www.fsc-deutschland.de und www.pefc.de

0.2.13 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise Art und Umfang der Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen sowie der Nachweise über die Eignung der Bauprodukte richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die Erbringung der Nachweise gelten als Nebenleistung, soweit im Vertrag nicht anders geregelt. Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw. Abnahmen hat der AN so rechtzeitig festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen bzw. Behinderungen entstehen.

Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18299 erbracht ist. Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften zu beachten. Auf Verlangen sind dem AG unentgeltlich Muster bzw. Proben in 2-facher Ausfertigung zu liefern bzw. zu fertigen. Mit dem Einbau der Bauprodukte darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des AG oder dessen Vertretung erfolgt ist.

Alle Produktinformationen, Datenblätter, Zulassungen, und dgl. sind vom AN so rechtzeitig vor Bestellung/Ausführungsbeginn der jeweiligen Fachbauüberwachung zu übergeben, dass eine Prüfung durch den AG erfolgen kann. Die Prüfung des AG / der Bauüberwachung entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung, zugelassene, geeignete und vertragskonforme Produkte bzw. Verfahren einzusetzen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Alle sichtbar bleibenden Materialien und Oberflächen sind grundsätzlich zu bemustern. Die Muster sind wie o.g. analog den Produktinformationen vom AN so rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der jeweiligen Fachbauüberwachung zu übergeben, so dass eine Prüfung und Freigabe durch den AG erfolgen kann. Zur Prüffrist zur Freigabe gilt das Vorbeschriebene. Mit Übergabe der ersten Bemusterungsunterlagen ist dem AG und der Objektüberwachung eine Liste

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ANGABEN ZUR BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG vorzulegen, aus der ersichtlich ist, wann sämtliche zu bemusternden Materialien und Oberflächen vorgelegt werden.

0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.

  • entfällt -

0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des AG zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile

  • gemäß 0.1.12 "Besondere Vorgaben für die Entsorgung"

0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe, die vom AG beigestellt werden

  • entfällt -

0.2.17 In welchem Umfang der AG Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt

  • entfällt -

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer

  • gemäß Leistungsverzeichnis -

0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten

  • gemäß Leistungsverzeichnis -

0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme

  • entfällt -

0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, durch einen besonderen Wartungsvertrag.

  • entfällt -

0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen und Tabellen Die Abrechnung erfolgt nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen gem. VOB und anhand der durch Aufmaß bzw. den dazugehörigen Aufmaß-Zeichnungen nachgewiesenen Massen.

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN

  1. Bauleitung des Auftragnehmers/ Fachpersonal Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und zur Verfügung des AG, bzw. dessen Vertreter zu halten. Die Benennung des Firmenbauleiters hat vor Arbeitsbeginn zu erfolgen. Der Firmenbauleiter ist Ansprechpartner der Bauüberwachung des AGs u.a. auch für die fachtechnische Ausführung sowie die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN. Der Firmenbauleiter muss regelmäßig auf der Baustelle anwesend sein und hat an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Der Firmenbauleiter darf nur aus wichtigem Grund ausgetauscht werden. Aus triftigem Grund kann der AG jedoch den sofortigen Austausch fordern. Ein Wechsel des Firmenbauleiters ist rechtzeitig mit entsprechender Begründung anzumelden. Der Firmenbauleiter, dessen Vertreter oder der Bauführer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend mächtig sein.

  2. Koordinationsgespräche/ Baubesprechungen Alle AN unterliegen der Koordinationspflicht. Dies schließt neben der Koordinierung mit anderen parallel akitiven Baufirmen auch die Pflicht zur Teilnahme an den entsprechenden Baubesprechungen ein. Der AN

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05 LV HEBC Gerüstbau

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN hat zu den Baubesprechungen, die der AG durchführt (in der Regel wöchentlich), für die Dauer der Arbeiten einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Der Besprechungstermin wird vom AG festgelegt.

  1. Bautagesberichte Der AN hat Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich bzw. auf Anforderung tagesaktuell zu übergeben. Die Bautagesberichte sind täglich zu führen, vom Verfasser mit Datum und Unterschrift zu versehen und wöchentlich der örtlichen Objektüberwachung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können.

  2. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Die für die Bauausführung maßgeblichen Ausführungsunterlagen (Ausführungszeichnungen, Berechnung, Behördenbescheide usw.) werden dem AN nach Auftragserteilung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistung ausschließlich per elektronischem Datenaustausch (Planserver, digital als PDF, dwg) übermittelt. Alle Kosten des AN für Ausdrucke, Kopien sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

  3. Eignungsnachweise entfällt hier

  4. Abnahme und Dokumentationsunterlagen Der AN hat mit schriftlichem Abnahmeantrag insbesondere folgende Unterlagen ohne gesonderte Vergütung einzureichen, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt ist: • Kurzbeschreibung Auftragsinhalt • Erklärungen Fachunternehmen und Fachbauleitung • eigene statische Berechnungen (zb. Statik), sofern Teil des LV Übergabe 1fach in Papierform DIN A4 (größere Pläne gefaltet) und 1x digital als PDF auf USB-Stick.

Zur Abnahme seiner Leistung muss der AN sämtliche Protokolle, Nachweise, Belege, Sachverständigen-Abnahmen, Prüfsachverständigen-Abnahmen dem AG übergeben, die belegen, dass die AN-Leistungen in einem ordnungsgemäßen, vertragsgemäßen und mangelfreiem Zustand sind.

  1. Schlechtwetterregelung Die Einstufung von Schlechtwettertagen wird gemäß den Wetterkategorien des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erfolgen. Hierbei werden ausschließlich Tage der Kategorie A (sehr erschwerte Bedingungen) als behinderungsrelevant im Sinne dieser Ausschreibung anerkannt werden. Tage der Kategorien B und C gelten nicht als Behinderung und bleiben unberücksichtigt. Dieser Maßstab dient der einheitlichen Bewertung und Nachvollziehbarkeit der wetterbedingten Einschränkungen. Siehe auch https://www.dwd.de/DE/leistungen/swt_aku/swt_aku.html für die Kategorien des DWD.

Planungsanlagen zum LV:

  1. Rahmenterminplan HEBC_Rahmenterminplan Baudurchführung_Stand260924

2.0 Gutachten -entfällt-

  1. Wärmeschutznachweis -entfällt-

  2. Statik -entfällt-

5.0 Architektenpläne: 5.1 Baustelleneinrichtungsplanung

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HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau

PLANUNGSANLAGEN ZUM LV ARC_5_0_LAP_E00_50_A_- Lageplan Sportplatz Übersicht ARC_5_1_LAP_E00_10_A_- Lageplan Baustelleneinrichtung / Abbruch

5.2 Ausführungsplanung ARC_5_0_DAU_E02_51_B_- Dachaufsicht ARC_5_0_GRU_E00_51_C_- Grundriss Erdgeschoss ARC_5_0_GRU_E00_51_C_- Grundriss Obergeschoss ARC_5_0_GRU_E00_51_C_- Grundriss Untergeschoss

ARC_5_0_SCH_AA_51_C_- Laengsschnitt A-A ARC_5_0_SCH_BB_51_C_- Laengsschnitt B-B ARC_5_0_SCH_00_51_C_- Quersschnitt C-C und D-D ARC_5_0_SCH_00_51_C_- Quersschnitt E-E und F-F

ARC_5_0_ANS_00_52_B_- Ansicht Nord-Ost und Sued-West ARC_5_0_ANS_NW_51_B_- Ansicht Nord-West ARC_5_0_ANS_SO_51_B_- Ansicht Sued-Ost

01 Titel Gerüste

FASSADENGERÜST

01.1 Fassaden- / Dachgerüst, LK 4, W09, Auf und Abbau Arbeitsgerüst für Fassaden- und Flachdacharbeiten als längenorientiertes Standgerüst, oberste Gerüstlage höhengerecht erstellen, gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1; inkl. Anpassung der Arbeitshöhen, inkl. Abbau.

Bauart: längenorientiertes Standgerüst Leistungsumfang: abschnittsweiser Aufbau und Abbau Einsatzort: außen Standfläche: eben, normal belastbar, Aufstellung inkl. Lastverteilung, Einzurüstende Fläche: senkrecht, keine Vorsprünge Höhe einzurüstende Fläche: bis max. 12m Abstand Bauwerk/Gerüstbelag: max. 30cm Feldlänge: max. 2m Höhenklasse: H2 Bekleidung: A (ohne Bekleidung) Zugang: LA (mit Leiter), (Treppenturm in gesonderter Position) Eckausführung: 90° erforderlicher Schutz: Innengeländer beidseitig auf allen Gerüstlagen Erforderliche Verbreiterung: Innenkonsolen zum Ausgleich der veränderten Wandabstände während der Dämmarbeiten (Vergütung in gesonderter Position) Anzahl Gerüstlagen: mind. 4 Höhenlage Gerüstlagen: angepasst an Bestandssituation,

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Leistungsverzeichnis

HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau 01 Titel Gerüste

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ teilw. Höhenversprung (Niveauausgleich in gesond. Position) Höhe der obersten Gerüstlage ca. 8,00 m über OK Gelände Sonderlasten: keine Herstellung Standsicherheit: Standsicherheitsnachweis durch AN Bereich Neubau: Verankerung in Holzbau BSP-Decken mit Holz-Gerüstschrauben und nach Absprache/Klärung mit örtl. Holzbauer

Bereich Bestandsbau Verankerung in Massivbau mit Langschaftdübeln abgest. auf die spätere Dämmstoffstärke (140mm) Lastklasse: 4 (bis 3 kN/m²) System-/Breitenklasse: W09 (mind. 0,90-1,20 m)

Verwendungszweck: kombiniertes Arbeitsgerüst für Maurer, Holzbau, Dämm- und Dacharbeiten

Erweiterungsneubau Holzbau mit Holzfassde, Einblasdämmung, Holzschalung

Bestandsbau STB/MW Massivbau, zweischalig, Einblasdämmung neu und WDVS mit Anstrich

Dach: Flachdach begrünt, PV Anlage, Dachterrasse begehbar, Abdichtung bituminös

Fenster und Glasfassadenelem. neu

Stahltreppe, Geländer neu

1.180m² EP ......................... GP ............................

01.2 Fassaden- / Dachgerüst, LK 4, W09, Gebrauchsüberlassung Wie Position 01.1 (Seite 13) jedoch: Gebrauchsüberlassung des vorgenannten längenorientierten Standgerüsts.

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Leistungsverzeichnis

HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau 01 Titel Gerüste

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Leistungsumfang: Gebrauchsüberlassung Leistungszeitraum: ca. 50 Wo Veränderungen während GÜ: erf. Anpassungsarbeiten an den Baufortschritt

Abrechnung nach m2 und Wochen

59.000m²Wo EP ......................... GP ............................

01.3 Erschwernis Höhenversprung, Fassaden-/Dachgerüst Wie Position 01.1 (Seite 13) jedoch: Erschwernis für Fassadengerüst über Höhenversprung u.ä. im Bereich der Stützen, Gerüst wie in Hauptposition.

Höhe Versprung: 1,00 - 2,50 m

10St EP ......................... GP ............................

01.4 Podesttreppe, Fassaden-/Dachgerüst, Auf und Abbau Podesttreppe an vorbeschriebenem Fassadenstandgerüst.

Leistungsumfang: Aufbau und Abbau Grundfläche: ca. 1,50/2,50 - 3,00 m

Höhe einzurüstende Fläche: ca. 10m

Abrechnung nach Steigmetern bis Oberkante des obersten Ausstiegspodestes.

10m EP ......................... GP ............................

01.5 Podesttreppe, Fassaden-/Dachgerüst, Gebrauchsüberlassung Wie Position 01.4 jedoch: Gebrauchsüberlassung der vorgenannten Podesttreppe an Fassadengerüst.

Leistungsumfang: Gebrauchsüberlassung Leistungszeitraum: ca. 50 Wo Veränderungen während GÜ: erf. Höhenanpassungsarbeiten an den Baufortschritt

Abrechnung nach Steigmetern bis Oberkante des obersten Ausstiegspodestes.

500mWo EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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Leistungsverzeichnis

HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau 01 Titel Gerüste

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.6 Belagsverbreiterung innen Belagsverbreiterung an der Innenseite des Arbeitsgerüstes als nachträglich separat herausnehmbare Konsolen.

Breite: 30 cm Lastklasse: entsprechend Standgerüst Hauptposition

240m EP ......................... GP ............................

01.7 Gebrauchsüberlassung der vorgenannten Belagsverbreiterung Wie Position 01.6 jedoch: Gebrauchsüberlassung der vorgenannten Belagsverbreiterung an Fassadengerüst.

Leistungsumfang: Gebrauchsüberlassung Leistungszeitraum: ca. 25 Wo Veränderungen während GÜ: erf. Anpassungsarbeiten an den Baufortschritt

6.000mWo EP ......................... GP ............................

01.8 zusätzl. Schutznetz Vollflächige Gerüstbekleidung gemäß DIN 4420-1 als Sicht-, Witterungs- und Staubschutz mit Schutznetz.

Ausführung mit hochfestem Polypropylen (PP) nach DIN EN 1263-1, Energieaufnahme 4,2 kJ, Baustoffklasse nach DIN 4102-1: B1

Nur nach Aufforderung durch den AG / Bauleitung.

710m² EP ......................... GP ............................

01.9 zusätzl. Schutznetz, Gebrauchsüberlassung Wie Position 01.8 jedoch: Gebrauchsüberlassung Schutz der vorgenannten Position.

Leistungsumfang: Gebrauchsüberlassung Leistungszeitraum: ca. 12 Wo Veränderungen während GÜ: erf. Anpassungsarbeiten an den Baufortschritt

8.520m² EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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05 LV HEBC Gerüstbau 01 Titel Gerüste

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.10 zusätzl. Wetterschutz - Kopfabdeckung Obere Abdeckung des Gerüsts mit gitterverstärkten PE-Planen, einschl. erforderlicher Gerüst-Unterkonstruktion.

Die Abdeckung muss mindestens 0,50 m in die Gebäudedachfläche hineinragen. Die Standhöhe der obersten Gerüstlage zur Überdachung muss mind. 1,80 m betragen. Die Planenabhängung ist bis zur Traufe/Attika auszubilden und in diese Position einzurechnen; einschl. erforderlicher zusätzlicher Gerüstverankerung.

Nur nach Aufforderung durch den AG / Bauleitung.

120m EP ......................... GP ............................

01.11 zusätzl. Wetterschutz - Kopfabdeckung, Gebrauchsüberlassung Wie Position 01.10 jedoch: Gebrauchsüberlassung Wetterschutz - Kopfabdeckung der vorgenannten Position.

Leistungsumfang: Gebrauchsüberlassung Leistungszeitraum: ca. 8 Wo Veränderungen während GÜ: erf. Anpassungsarbeiten an den Baufortschritt

960mWo EP ......................... GP ............................

01.12 Gerüstüberbrückung, Auf und Abbau Um-, Auf- und Abbau Gerüstüberbrückung in Fassaden-/Dachgerüst der Hauptposition, für Eingänge, nicht tragfähige Bauteile u.dgl., aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 6,5 m, Höhe über Standfläche bis 4 m

10m EP ......................... GP ............................

01.13 Gebrauchsüberlassung der vorg. Gerüstüberbrückung. Wie Position 01.12 jedoch: Gebrauchsüberlassung der vorgenannten Gerüstüberbrückung.

Leistungsumfang: Gebrauchsüberlassung Leistungszeitraum: ca. 50 Wo Veränderungen während GÜ: erf. Anpassungsarbeiten an den Baufortschritt

500mWo EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau 01 Titel Gerüste

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.14 Gerüstumbau zum Nachweis Umbau des Gerüstes der Vorpositionen nach gesonderter Anweisung des AG auf Stundenlohnbasis durch Facharbeiter.

25h EP ......................... GP ............................

RAUMGERÜST

01.15 Innengerüst, Treppenhaus Bestandsgebäude, LK 4, W09, Auf und Abbau Längenorientiertes Standgerüst innen, im Treppenhaus, gemäß DIN EN 12811-1 für Innenausbauarbeiten aufbauen.

Bauart: längenorientiertes Standgerüst Leistungsumfang: Auf und Abbau Lage: Innenbereich Treppenhaus : Bestandsgebäude E.00.K01.2 Standfläche: Treppenlauf, Podest Einzurüstende Fläche: Grundfläche 7 m2 Höhe einzurüstende Fläche: bis ca. 2,5m Herstellung Standsicherheit: eingespannt, alt. freistehend Höhenklasse: H2 Lastklasse: 4 (bis 3 kN/m²) System-/Breitenklasse: W09

Verwendungszweck: Trockenbau, Putz- und Maler, Elektroarbeiten

20m² EP ......................... GP ............................

01.16 Innengerüst, Treppenhaus Bestandsgebäude, LK 4, W09, Gebrauchsüberlassung Wie Position 01.15 jedoch: Gebrauchsüberlassung des längenorientierten Standgerüstes innen, im Treppenhaus.

Leistungsumfang: Gebrauchsüberlassung Leistungszeitraum: ca. 12 Wo

Abrechnung nach m2 und Wochen

240m²Wo EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 18

[Seite 19]

Leistungsverzeichnis

HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau 01 Titel Gerüste

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.17 Innengerüst, Treppenhaus Erweiterungsbau, LK 4, W09, Auf und Abbau Längenorientiertes Standgerüst innen, im Treppenhaus, gemäß DIN EN 12811-1 für Innenausbauarbeiten aufbauen.

Bauart: längenorientiertes Standgerüst Leistungsumfang: Auf und Abbau Lage: Innenberereich Treppenhaus Erweiterungsgebäude E.01.K02.1 Standfläche: Treppenlauf, Podest Einzurüstende Fläche: Grundfläche 6 m2 Höhe einzurüstende Fläche: bis ca. 3,50m Herstellung Standsicherheit: eingespannt, alt. freistehend Höhenklasse: H2 Lastklasse: 4 (bis 3 kN/m²) System-/Breitenklasse: W09

Verwendungszweck: Trockenbau, Putz- und Maler, Elektroarbeiten

17m² EP ......................... GP ............................

01.18 Innengerüst, Treppenhaus Erweiterung, LK 4, W09, Gebrauchsüberlassung Wie Position 01.17 jedoch: Gebrauchsüberlassung des längenorientierten Standgerüstes innen, im Treppenhaus.

Leistungsumfang: Gebrauchsüberlassung Leistungszeitraum: ca. 12 Wo

Abrechnung nach m2 und Wochen

204m²Wo EP ......................... GP ............................

Summe Titel 01 Gerüste, Netto: ...............................

02 Titel Stundenlohnarbeiten

Hinweis Stundenlohnarbeiten sind nur auf besondere schriftliche Anforderung auszuführen. Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung der bauführenden Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden ankerkannt, nihct Pausen, Feiertage usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende abzüge vorbehalten.

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[Seite 20]

Leistungsverzeichnis

HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau 02 Titel Stundenlohnarbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Ebenso bleibt die nachträgliche Prüfung vorbehalten, ob die nachgewiesene Leistung in den Angebotspositionen enthalten und damit bereits abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und erforderlich wurden. Im Übrigen gilt VOB/B, §15.

Es sind feste Stundenverrechnungssätze anzubieten, in denen unaufgegliedert Lohnkosten, Sozialkassenbeiträge, anteilige Gemeinkosten einschl. Wagnis und Gewinn sowie Lohnnebenkosten (Fahrkosten, Wegegelder u.a.) enthalten sind.

02.1 Stundenlohnarbeit Facharbeiter Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG, für einen Facharbeiter.

1h EP ......................... GP ............................

02.2 Stundenlohnarbeit Bauhelfer Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG, für einen Bauhelfer.

1h EP ......................... GP ............................

Summe Titel 02 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................

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LV-Zusammenfassung

HEBC (2411)

05 LV HEBC Gerüstbau

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

01 Titel Gerüste 13 ..............................

02 Titel Stundenlohnarbeiten 19 ..............................

Summe LV 05 HEBC Gerüstbau

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 21

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung