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Vergabeverfahren: Arbeitnehmerüberlassung Los 2 Vergabenummer: 2026-LR-0009
Leistungsbeschreibung
Vergabeverfahren:
Arbeitnehmerüberlassung
Los 2
Gastronomie-Profile
Vergabenummer: 2026-LR-0009
Im Weiteren:
Entleiher = Landwirtschaftliche Rentenbank
Verleiher = Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung anbieten
Leiharbeitnehmer = überlassene Arbeitnehmer
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Vergabeverfahren: Arbeitnehmerüberlassung Los 2 Vergabenummer: 2026-LR-0009
- Ausgangslage
Die Auftraggeberin ist die Landwirtschaftliche Rentenbank („Rentenbank“), die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Sie stellt zinsgünstige Kredite für eine Vielzahl agrarwirtschaftlicher Vorhaben, einschließlich solcher im Bereich erneuerbarer Energien, bereit. Ihr Angebot richtet sich sowohl an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus als auch an Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsmittel sowie an Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die in enger Verbindung zur Landwirtschaft stehen. Zudem finanziert die Rentenbank Projekte in der Ernährungswirtschaft und in weiteren vor- und nachgelagerten Produktionsstufen. Sie fördert auch Investitionen von Kommunen im ländlichen Raum sowie privates Engagement zur ländlichen Entwicklung. Die Rentenbank vergibt Kredite wettbewerbsneutral über andere Banken und Sparkassen.
Die Rentenbank wurde 1949 durch ein Gesetz als zentrales Refinanzierungsinstitut für die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet. Sie ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem gesetzlichen Förderauftrag. Zum 1. Januar 2014 wurde neben der weiterhin bestehenden Anstaltslast die ausdrückliche Haftung des Bundes für die Verbindlichkeiten der Rentenbank in das Rentenbankgesetz aufgenommen. Die Bundesregierung übt die Rechtsaufsicht über die Rentenbank durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) aus, wobei die Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) getroffen werden. Die Rentenbank steht unter der Aufsicht der BaFin und ist Mitglied des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sowie der European Association of Public Banks (EAPB).
Der bankinterne Gastronomie-Bereich ist aufgrund der landwirtschaftlichen Ausrichtung der Rentenbank ein wichtiger Bestandteil der Bank und stellt als interner Dienstleister die Versorgung der Mitarbeitenden und von Gästen sicher. Die Betriebsküche wird von unserer Bank selbst bewirtschaftet und ist für die Versorgung unseres Mitarbeitercasinos (täglich ca. 250 Mittagessen) sowie unseres Gästecasinos zuständig. Für das Gästecasino werden Speisen und Menüs zubereitet (täglich zwischen 20 und 50 Mittagessen). Unser Küchenchef legt besonderen Wert auf die Verwendung frischer und saisonaler Produkte, die eine schonende und vitaminerhaltende Zubereitung erfahren, sowie auf nachhaltige Verarbeitung und Nutzung der Lebensmittel.
Außerdem gehört zur bankinternen Gastronomie ein Serviceteam, das im Rahmen von Veranstaltungen den Gästeservice sowie täglich den Service in den Besprechungsräumen der Bank gewährleistet (Empfang von Gästen, Bereitstellen von Getränken, Vorbereiten der Räumlichkeiten).
Zu den kontinuierlichen Aufgabenbereichen des bankinternen Gastronomie-Teams zählen unter anderem:
Vorstands- und Gästeservice (Servicekräfte)
Zubereitung von Speisen (Köche)
Zuarbeiten in der Küche (Küchenhilfen)
Der Bedarf an Küchen- und Servicepersonal bei der Rentenbank ist in den letzten Jahren gestiegen. Dies resultiert aus einer gewachsenen Anzahl von Mitarbeitenden, die in der Rentenbank essen, sowie an der wieder gestiegenen Durchführung von Veranstaltungen. Insbesondere Letzteres rechtfertigt keine Erhöhung der festangestellten Mitarbeitenden im bankinternen Gastronomie-Bereich, da der Personalbedarf für diese Einsätze schwankt. Hier ist vielmehr eine bedarfsgerechte Flexibilität der Mitarbeiterkapazitäten im Küchenteam erforderlich. Gleichzeitig bedarf es gut qualifizierten Personals für diese Einsätze, damit die Qualität der Küchen- und Serviceleistungen erhalten werden kann. Daher ist die Rentenbank auf die Unterstützung von Verleihern angewiesen, die in der Lage sind, gut ausgebildete Küchen- und
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Servicefachkräfte kurzfristig und auch für singulären Bedarf im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung bereit zu stellen.
- Gegenstand der Beschaffung
Ziel des Auftrags ist es, den zumeist kurzfristigen Bedarf der Auftraggeberin an Gastronomiekräften durch Arbeitnehmerüberlassung zu decken.
Die Leiharbeitnehmer werden mittels Einzelabrufen eingesetzt und erbringen ihre Leistungen weisungsgebunden und integriert in die Arbeitsorganisation des Entleihers nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie der Regelungen der Rahmenvereinbarung und dieser Leistungsbeschreibung. Die Leiharbeitnehmer sind mit ihrem jeweiligen Aufgabengebiet in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingebettet und unterliegen den betrieblichen Abläufen, Prozessen und Regularien.
Die Vergabe der gastronomischen Profile besteht aus einem (1) Los. Der Rahmenvertrag legt die grundsätzlichen vertraglichen Bedingungen, die Anforderungen an den Vertragspartner sowie die preislichen Grundlagen fest. Die konkrete Inanspruchnahme der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Einzelabrufen während der Laufzeit des Rahmenvertrags.
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist ausschließlich die Überlassung von Leiharbeitnehmern. Andere Einsatzformen, wie beispielsweise der Abruf externer Dienstleistungen oder auch die Personalvermittlung, sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.
- Anforderungen an die Leiharbeitnehmer (Gastronomie-Profile)
Diese Leistungsbeschreibung benennt sowohl die vom überlassenen Leiharbeitnehmer zu erbringenden Leistungen im Einzelnen als auch einzuhaltende Vorgaben bzw. Anforderungen an die Leistungserbringung. Die von den Leiharbeitnehmern zu erbringenden Tätigkeiten sowie etwaige geforderte Qualifikationen und Kompetenzen sowie fachliche Anforderungen des Entleihers ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungen dieser Leistungsbeschreibung.
Die aufgelisteten Soft-Skills werden dabei für jedes Anforderungsprofil mindestens vorausgesetzt und müssen durch jeden Leiharbeitnehmer erfüllt werden:
• Teamfähigkeit • Zuverlässigkeit/Pünktlichkeit • Gut organisiert • Lässt sich nicht aus der Ruhe bringen • Engagement/Leistungsbereitschaft • Gepflegtes Aussehen/höfliches/freundliches Auftreten (bei Veranstaltungen der Veranstaltungsart angemessen) • Gute Umgangsformen
Die Aufgaben des Gastronomie-Teams der Rentenbank gehen aus drei Einsatzgebieten hervor:
- Köche (d/m/w)
- Servicekräfte (d/m/w)
- Küchenhilfen (d/m/w)
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Themenfeld Aufgaben und Anforderungen
Köche (d/m/w) Aufgaben:
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Herstellen von Speisen für die Mitarbeitenden = Gemeinschaftsverpflegung (täglich drei verschiedene Menüs, bestehend aus kombinierbaren Komponenten)
-
Zubereiten von Salaten für das Salatbuffet
-
Zubereiten von Desserts
-
Thekenbetreuung (Bestücken der Theken, Anrichten der Tellermenüs und Ausgabe an die Mitarbeitenden)
-
Annehmen und Prüfen eingehender Waren
Anforderungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum Koch (d/m/w) bzw. zur Fachkraft Küche oder eine vergleichbare relevante Qualifikation
- Berufspraxis im erlernten Beruf aus der Gastronomie (Restaurantküche bzw. Systemgastronomie)
- Erfahrung in der Verwendung und Behandlung von Frischware (tierische und pflanzliche Lebensmittel)
- Erfahrung in der Herstellung von vegetarischen, veganen und tierischen Gerichten sowie Salaten und Desserts
- Erfahrung in der Bestückung von Buffets
- Gute Deutschkenntnisse (Bank-interne Sprache ist Deutsch, Arbeitsanweisungen sind auf Deutsch)
Servicekräfte (d/m/w) Aufgaben:
-
Servicetätigkeiten im Vorstandsbereich (für den Vorstand und dessen Gäste)
-
Servicetätigkeiten im Gäste- und Veranstaltungsbereich (externe Gäste)
-
Unterstützung bei der Bestuhlung, Eindecken und Abräumen von Tischen, Besteck/ Gläser polieren, Servietten falten etc.
-
„Mise en place“ in den Besprechungsräumen (Koordination der Gäste, Bereitstellen von Getränken, Abräumen von Gläsern/Geschirr)
-
Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufs während der Veranstaltungen
Anforderungen:
- Idealerweise abgeschlossene Berufsausbildung zum Restaurantfachmann (d/m/w) oder zur Fachkraft für Gastronomie, alternativ: sehr solide praktische Erfahrungen aus der gehobenen Gastronomie
- Kenntnisse der gastronomischen Gepflogenheiten (korrektes Eindecken von Tischen je nach Art der Bewirtung, Regeln des Bedienens, Nutzung von Geschirr, Besteck und Gläsern je nach Art der Gerichte und der Getränke)
- Idealerweise Kenntnisse über geeignete Getränkebegleitung zu den jeweiligen Gerichten
- Gute Deutschkenntnisse (Bank-interne Sprache ist Deutsch, Arbeitsanweisungen sind auf Deutsch, Kommunikation mit Gästen)
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Küchenhilfen (d/m/w) Aufgaben:
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Vorbereitung von Lebensmitteln (z. B. Gemüse putzen und zerkleinern, Kartoffeln schälen und schneiden, Fleisch schneiden, Brötchen belegen, Eier kochen und schälen)
-
Zuarbeiten für die Köche
-
Thekenbetreuung (Bestücken der Theken, Anrichten der Tellermenüs und Ausgabe an die Mitarbeitenden)
Anforderungen:
-
Idealerweise Ausbildung zur Fachkraft Küche oder im Thema Hauswirtschaft, alternativ: mehrjährige Erfahrungen aus den genannten Tätigkeiten
-
Erfahrungen aus Küchenbetrieben (Systemgastronomie, Restaurants, Catering, etc.)
-
Gute Deutschkenntnisse (Bank-interne Sprache ist Deutsch, Arbeitsanweisungen sind auf Deutsch)
Der Verleiher stellt die Arbeitskleidung für seine Leiharbeitnehmer für den Einsatz bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung.
Der Verleiher stellt sicher, dass die Leiharbeitnehmer über die benötigten Hygienenachweise durch das Gesundheitsamt verfügen.
Die beschriebenen Aufgaben, Tätigkeiten und Qualifikationsmerkmale sind nicht als vollumfänglich abschließend zu betrachten, sondern werden im Rahmen von bedarfsgesteuerten Einzelabrufen konkretisiert.
- Zeiten und Orte der Leistungserbringung
Im Rahmen von einer täglichen Arbeitszeit von derzeit 7,6 Stunden werden die Leistungen im Arbeitszeitfenster von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr - 20.00 Uhr erbracht. Veranstaltungsbezogen kann ein Einsatz auch außerhalb dieses Rahmens sowie an Wochenenden erfolgen.
Alle Beschäftigten der Rentenbank sind an dem einzigen Standort der Bank in Frankfurt am Main beschäftigt. Veranstaltungsbezogen kann ein Einsatz auch an anderen Leistungsstandorten innerhalb des Rhein/Main- Gebietes erfolgen.
- Leistungsumfang
Die Rentenbank geht derzeit bei den Gastronomie-Profilen von einem Gesamtbeauftragungsvolumen von 156.234 € (netto) über die gesamte Laufzeit aus (Grundlaufzeit inklusive Verlängerung).
Dieser Berechnung wurde folgende Kalkulation zu Grunde gelegt: Vollzeitkraft, 1.687 Arbeitsstunden pro Jahr (durchschnittlich 21 Arbeitstage pro Monat mit derzeit 7,6 Arbeitsstunden/Tag, abzüglich 30 Urlaubstage).
Die aufgeführten Kosten beruhen auf den Erfahrungen und Planungen der Rentenbank und stellen den geschätzten Umfang dar.
Sie dienen lediglich der Preiskalkulation. Es besteht kein Anspruch des Verleihers auf die Beauftragung/Abnahme bestimmter Kapazitäten durch den Entleiher. Die genannten Werte stellen keine
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Mindestabnahmemengen dar und können sowohl über- als auch unterschritten werden. Die tatsächlichen Abrufe erfolgen ausschließlich bedarfsabhängig und im Rahmen des Einzelabrufverfahrens.
Der Höchstwert beträgt 187.481 € (netto)
- Bedingungen für die Erteilung von Einzelaufträgen
Die Auswahl des Vertragspartners für die mit Einzelauftrag zu beauftragende Leistung gemäß losspezifischer Leistungsbeschreibung erfolgt nach folgendem Verfahren:
Einzelabrufe für planbare Einsätze/Veranstaltungen:
Es wird immer als erstes der gemäß Ergebnis der Angebotswertung im Hauptverfahren erstplatzierte Verleiher per E-Mail angefragt.
Der Ablauf des Abrufs gestaltet sich wie folgt:
Der Entleiher fordert den Verleiher mit Rangfolge eins (1) zum Angebot geeigneter Leiharbeitnehmer auf. Hierbei wird dem Verleiher Folgendes mitgeteilt:
• ggfs. Qualifikation und Erfahrung der benötigten Leiharbeitnehmer • ggfs. einzureichende Nachweise/Unterlagen • zeitlicher Umfang der Leistungserbringung bzw. des vom Arbeitgeber geplanten Starttermins • Anzahl und Art der benötigten Leiharbeitnehmer • Wochenarbeitsstunden
Basierend auf diesen Angaben hat der Verleiher ein entsprechendes Angebot zu erstellen und innerhalb der im Einzelabruf genannten Frist, welche die Dauer von in der Regel 5 Kalendertagen umfasst, einzureichen. Soweit der Auftragsgegenstand dies erfordert, hat der Entleiher das Recht, die Frist auf weniger als 5 Tage zu verkürzen. In solchen Fällen erfolgt eine explizite Mitteilung im jeweiligen Einzelabruf.
Der individuelle Leiharbeitnehmer wird spätestens eine Woche vor dem Einsatz konkretisiert (Vor- und Nachname, ggf. Geburtstag). Soweit der Entleiher im Vorfeld des Einzelabrufs bzw. in der Leistungsbeschreibung Mindestanforderungen festgelegt und dem Verleiher im Rahmen des Einzelabrufs kommuniziert hat, werden diese vom Entleiher geprüft. Beispielhaft zu nennende Mindestanforderungen sind Sprachkenntnisse, benötigte Zertifikate etc. Sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann der angebotene Leiharbeitnehmer für den Einzelauftrag nicht berücksichtigt werden.
Der Entleiher behält sich vor, mit den Leiharbeitnehmern Interviews durchzuführen, um die Einhaltung der Mindestanforderungen zu verifizieren.
Sollte keiner oder nicht alle der vom Verleiher angebotenen Leiharbeitnehmer den Bedarfsanforderungen des Entleihers entsprechen oder kann der Verleiher nicht alle angefragten Veranstaltungen bedienen, startet der Entleiher unmittelbar einen Einzelabruf beim in der Rangfolge nächsten Verleiher. Der zuvor angefragte Verleiher besitzt in diesem Fall keine Möglichkeit mehr, weitere Leiharbeitnehmer anzubieten. Der Entleiher startet ebenso in den Fällen des § 6.4 (iii) und (iv) der Rahmenvereinbarung einen Einzelabruf beim in der Rangfolge nächsten Verleiher.
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Einzelabrufe bei Ad-Hoc-Abfragen (innerhalb von wenigen Stunden)
Es wird immer als erstes der gemäß Ergebnis der Angebotswertung im Hauptverfahren erstplatzierte Verleiher telefonisch oder per E-Mail angefragt.
Der Ablauf des Abrufs gestaltet sich wie folgt:
Der Entleiher teilt dem Verleiher mit Rangfolge eins (1) seinen Bedarf mit unter Angabe von
• zeitlichem Umfang der Leistungserbringung bzw. der vom Entleiher geplante Starttermin • Anzahl und Art der benötigten Leiharbeitnehmer
Kann der Verleiher innerhalb der in der Anfrage genannten Zeit die benötigten Leiharbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen, startet der Entleiher unmittelbar einen Einzelabruf beim in der Rangfolge nächsten Verleiher.
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