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SKU_121212_Sanierungskonzept_Stahlbetonsockelplatten.pdf

Arbeiten an vorgehängten hinterlüfteten Fassaden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 08:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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farwick + grote Projekt Nr. 4027 Seite 1

Protokoll Nr. 30-46 PL BL X

architekten BDA stadtplaner tel. 02561/4296-0 van-delden-straße 15 fax 02561/4296-20 48683 Ahaus e-mail: info@farwickgrote.de

Projekt: Oberstufenzentrum Maschinen- und Fertigungstechnik, 13409 Berlin, Kühleweinstraße 5 Auftraggeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin Inhalt: Sanierungskonzept Stahlbetonsockelplatten Besprechungsort: OSZ MFT, 13409 Berlin, Kühleweinstr. 5 Datum: 16.11.2012

Anwesende: Verteiler:

Herr Kmieciak Baugeschäft Kmieciak GmbH info@baugeschaeft-kmieciak.de Herr Pfeifer CRP Ingenieurgemeinschaft mike.pfeifer@crp-berlin.de Herr Iritz Specht, Kalleja + Partner GmbH iritz@skp-ingenieure.com Herr Bogenstahl Farwick + grote architekten BDA stadtplaner bernd.bogenstahl@farwickgrote.de team@farwickgrote.de

Wilfried.Hirsch@SenStadtUm.Berlin.de tjo@procon-ing.de christian.fischer@bfti-gmbh.de hausmeister@gs-schule.de

zu erledigen von: bis:

  1. Feststellung der mangelhaft und damit vertragswidrigen Montage der Stahlbeton-Sockelplatten:

Es wurde festgestellt, dass die Druckschrauben 1 cm vor der Dämmstoffoberfläche enden und nicht bis zum Stahlbetonuntergrund geführt sind. Bei den eingebauten Dämmstoffplatten der Sockeldämmung handelt es sich um Polystyrol-Hart- schaumplatten mit der Handelbezeichnung „Roofmate SL-A u. Styrodur 3035 CS“.

Zwischen den Druckschrauben und den Dämmstoffplatten ist eine 1 cm dicke Brettschichtholzplatte angeordnet. Eine Befestigung bzw. Lagesicherung der Holz- platte wurde nicht festgestellt.

Die Beurteilung der vorgefundenen Befestigung der Sockelplatten ist in dem Schreiben der Ingenieurgemeinschaft CRP vom 08.11.2012 näher erläutert.

2012-11-16 Protokoll 30-46.doc

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  1. Weitere Vorgehensweise / Sanierungskonzept:

Für die Stahlbetonfertigteilsockelelemente ist eine flächige dauerhafte feuchtebestän- dige druckfeste Verbindung zum tragenden Untergrund herzustellen.

  1. Es wurde gemeinsam festgelegt, dass die Holzplatten gegen geeignete dauerhaft feuchtebeständige und lagegesicherte Lastverteilungsplatten aus Edelstahl ausge- tauscht werden.

  2. Der statische Nachweis einschließlich einer Detailzeichnung über die geänderte Kmieciak 30.11.2012 Konstruktion ist dem Prüfstatiker vor Beginn der Sanierungsarbeiten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die geänderte Konstruktion ist als Handskizze in der An- lage 1 zum Protokoll beigefügt.

  3. Die Datenblätter sowie die bauaufsichtlichen Zulassungen der Verbindungsmittel Kmieciak 30.11.2012 sind dem Prüfstatiker vor Beginn der Sanierungsarbeiten zur Prüfung vorzulegen.

  4. Die Werkplanung der Sockelplatten sowie die Zertifizierung des Betonwerks sind Kmieciak 30.11.2012 dem Prüfstatiker vor Beginn der Sanierungsarbeiten zur Prüfung vorzulegen.

  5. Mit der Sanierung der Sockelplatten darf erst nach schriftlicher Zustimmung des Info Auftraggebers begonnen werden.

  6. Oberhalb des Betonsockels sind die unteren zwei Reihen der Vorhangfassade in 21.12.2012 Kmieciak Abstimmung mit der Objektüberwachung und der Fa. BFTI zu demontieren und nach der bauaufsichtlichen Abnahme wieder einzubauen. (Teilabnahmen)

  7. Die Wärmedämmung ist im Bereich der Fassadenplattenanker zu demontieren und 21.12.2012 Kmieciak nach dem Austauschen der Lastverteilungsplatten wieder einzubauen. Beschädigte Dämmstoffplatten sind durch neue zu ersetzen.

  8. Mittels geeigneten Hebewerkzeugen sind die Fassadenplatten in der Lage zu si- 21.12.2012 Kmieciak chern und die Lastverteilungsplatten auszutauschen.

  9. Nach der Montage der Verteilungsplatten sind die Betonsockelelemente auszurich- 21.12.2012 Kmieciak ten.

  10. Notwendiges Anpassen bzw. das Wiederherstellen der ursprünglichen Pflasterung 21.12.2012 Kmieciak im Bereich der Sockelplatten ist vom Baugeschäft Kmieciak durchzuführen.

  11. Für die Beseitigung der festgestellten mangelhaften Leistungen an den Sockelplat- Info ten benötigt das Bauunternehmen Kmieciak ca. 14 Werktage.

  12. Die letzte Frist zur Mängelbeseitigung endet somit am 21.12.2012.

Aufgrund der Fassadenarbeiten können die Sockelplatten im Bereich der Wandflä- Info chen 35, 36, 40, 41, 42, 43, 44 und 47 erst nach dem Abrüsten der Fassaden erfol- gen. Ein Termin kann derzeit nicht festgelegt werden.

  1. Das Büro SPECHT, KALLEJA + PARTNER GmbH ist über die Fertigstellung von Teil- f+g leistungen sowie über die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten frühzeitig zu in- formieren.

  2. Nachweise:

  3. Die Lieferscheine sowie die Nachweise über die verbauten Betongüteklassen (Fun- Kmieciak 23.11.2012 damente und Sockelplatten) sind der Objektüberwachung zur Weiterleitung an das Büro SPECHT, KALLEJA + PARTNER GmbH vorzulegen.

  4. In der Fachunternehmererklärung sowie der Gewährsbescheinigung ist der Satz „ Die Ausführung erfolgte gemäß den geprüften Unterlagen“ zu ergänzen.

2012-11-16 Protokoll 30-46.doc

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  1. Abnahme:

  2. Vor der Abnahme sind sämtliche geforderten Nachweise vorzulegen. Kmieciak

  3. Die Abnahme der Restleistungen / Mängelbeseitigung erfolgt nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten.

  4. Hinweise:

§ 4 Abs. 5 der VOB Teil B:

Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Aus- führung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Auf Verlagen des Auftraggebers hat er sie vor Winterschäden und Grund- wasser zu schützen, ferner Schnee und Eis zu beseitigen.

§ 4 Abs. 7 der VOB Teil B:

Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig er- kannt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu erset- zen. Hat der Auftragnehmer den Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er auch den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Kommt der Auftragnehmer der Pflicht zu Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe.

Technische Mängel und Mängel aufgrund vertragswidriger Leistungen müssen beho- ben werden, ob diese nun vor oder nach der Abnahme festgestellt werden. Derartige Mängel können i.d.R. auch nicht mit einer Minderung der Vergütung abgegolten wer- den.

Einwände, Anmerkungen, Ergänzungen zum Protokoll sind der Bauleitung schriftlich vorzubringen.

aufgestellt, 16.11.2012

farwick + grote architekten BDA stadtplaner

gez. Bernd Bogenstahl Dipl.-Ing. Architekt

2012-11-16 Protokoll 30-46.doc

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Skizze als Grundlage für die Sanierung der Sockelplatten: Anlage 1

2012-11-16 Protokoll 30-46.doc

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