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Sahlmann & Partner GbR, Rathenaustraße 19, 04179 Leipzig Häger Flemmig Arch. Partnerschaft mbB Herr Dipl.-Ing. Arch. Lennart Häger Belziger Str. 33, Haus 3, Aufgang Q EG 10823 Berlin per E-Mail: haeger@hfarchitekten.de
Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Datum: T. Kühnert +49 151 180 58 860 t.kuehnert@sup-sahlmann.com 16.07.2025
Projekt G250702: Sanierung der VHF am BV SKU Kühleweinstraße in Berlin / Stellungnahme zur Notwendigkeit einer neuen Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) im Rahmen der Fassadensanierung
Sehr geehrter Herr Häger,
mit Auftrag vom 25.06.25 baten Sie uns um Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragestellungen im Vorfeld der geplanten Sanierung / Instandsetzung der vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF), der wir hiermit nachkommen möchten. Folgende Fragestellungen sind zu beantworten:
- Kann die Instandsetzung der Fassade mit einer neuen, identischen Unterkonstruktion der Fa. Systea auf Grundlage der ursprünglichen ZiE 042-10 vom 22.10.2010 erfolgen oder wird eine neue ZiE benötigt?
- Können dabei für die Verbindungen zwischen Wandhaltern und Tragprofilen sowie zwischen Tragprofilen und Plattenhaltern andere Verbindungsmittel zum Einsatz kommen als in der ZiE genannt? Von Systea vorgeschlagen werden: o Verbindung Wandhalter/Tragprofil: Bohrschraube Systea PMJ-tec Topex Stainless 7612-55 o Verbindung Tragprofil/Plattenhalter: Bohrschraube EJOT JT9-4-4,8x19
- Können bei Heranziehung der ursprünglichen ZiE andere Wandhalter der Firma Systea aus Edelstahl verwendet werden? (Durch die Halter aus Edelstahl soll der geforderte Wärmeschutz erreicht werden, was mit Haltern aus Aluminium nicht gegeben wäre).
Sahlmann & Partner GbR Gesellschafter USt.-Identifikationsnr. Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Rathenaustraße 19 Dr.-Ing. Mathias Reuschel DE141581610 IBAN DE21 8605 5592 1090 3376 43 04179 Leipzig, GERMANY Dipl.-Ing. Antje Proft BIC WELADE8LXXX Telefon: +49 341 453 000 E-Mail: gbr@sup-sahlmann.com Vorsitzender der S&P Gruppe Dr.-Ing. Mathias Reuschel
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Für die Beantwortung der o.g. Fragestellungen werden folgende von Ihnen zur Verfügung gestellte Unterlagen einbezogen: [1] Gutachterliche Stellungnahme Nr. 1003/03_1, Sahlmann & Partner GbR, 30.04.2010 [2] ZiE Nr. 042/10, SenStadt, 11.10.2010 [3] AbP Nr. P-SAC21-24-148 der IFBT GmbH vom 16.12.2024 für Bohrschraube Systea PMJ-tec Topex Stainless 7612-55 [4] ETA-10/0200 für Bohrschraube EJOT JT9-4-4,8x19; DIBt; 23.03.2018
Die Stellungnahme [1] wurde seinerzeit vom Ersteller der hier vorliegenden Unterlage als Grundlage der ZiE [2] erstellt.
Zu Frage 1 - Kann die Instandsetzung der Fassade mit einer neuen, identischen Unterkonstruktion der Fa. Systea auf Grundlage der ursprünglichen ZiE 042-10 vom 22.10.2010 erfolgen oder wird eine neue ZiE benötigt?
Grundsätzlich ist hier festzustellen, dass die ZiE/vBG die objektbezogene Sondergenehmigung darstellt nicht geregelte Bauprodukte oder Bauarten zu verwenden / anzuwenden. Im vorliegenden Fall hat die ZiE [2] die Verwendung / Anwendung der zum Errichtungszeitpunkt nicht geregelten Fassadenplatten einschließlich ihrer Formschlussverbindung mit den in [1] beschriebenen Plattenhaltern und deren Nietverbindung mit der bauseitigen Aluminiumunterkonstruktion geregelt.
Der ZiE-Bescheid [1] wird aus Sicht des Verfassers durch eine Instandsetzung / Reparatur der Fassade, unter Beibehaltung aller in der ZiE [2] sowie dem Gutachten [1] benannten Randbedingungen, nicht außer Kraft gesetzt. Grundsätzlich müsste die ausführende Firma im Nachgang der Instandsetzung die Übereinstimmung der von den Instandsetzungsmaßnahmen betroffenen Fassade mit den Bestimmungen des ZiE-Bescheids erklären (analog wie nach der Ersterrichtung).
Zu Frage 2 - Können dabei für die Verbindungen zwischen Wandhaltern und Tragprofilen sowie zwischen Tragprofilen und Plattenhaltern andere Verbindungsmittel zum Einsatz kommen als in der ZiE genannt? Da die ZiE zur ersatzweisen Regelung ungeregelter Bauprodukte und Bauarten dient, wird diese aus Sicht des Gutachters für solche Produkte / Bauarten hinfällig, die für die vorgesehene Verwendung und Anwendung geregelt sind.
Die Bohrschraube „Systea PMJ-tec Topex Stainless 7612-55“ ist über das vorliegende AbP [3] für die Verbindung von Aluminiumtragprofilen mit Wandhaltern aus Aluminium oder nichtrostendem Stahl in VHF geregelt. Sofern die konkreten im AbP [3] ausgewiesenen Anforderungen zu den zu verbindenden Materialien und der beschriebenen geometrischen und konstruktiven Randbedingungen eingehalten sind, besteht hier keine Notwendigkeit einer Anpassung oder Neubeantragung einer ZiE / vBG.
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Die Bohrschraube EJOT JT9-4-4,8x19 soll für die Verbindung Plattenhalter zu Tragprofil anstelle der bisher verwendeten Blindnieten verwendet werden. Die Schraube ist über die ETA [4] in Anlage 146 / 147 für die Verbindung von Aluminiumbauteilen der Zugfestigkeit R > 165 N/mm2 m (Anlage 146) bzw. R > 215 N/mm2 (Anlage 147) geregelt. Das Bauteil II muss hierbei jedoch m eine Dicke t von mindestens 2,0 mm besitzen. Gemäß den Angaben im Gutachten [1] N,II besteht die vertikale Unterkonstruktion jedoch aus Tragprofilen mit einer Materialstärke von nur 1,8 mm (T110/45/1,8 aus Aluminium EN AW 6063 T66), womit der angestrebte Einsatz von der ETA [4] nicht abgedeckt ist. In der Anlage dieses Schreibens sind die beiden betreffenden Anlagen 146/147 der ETA [4] ausgewiesen. Es muss demnach ein alternatives Verbindungsmittel gefunden werden, welches für die angestrebte Anwendung hinsichtlich der Materialgüte und Geometrie geregelt ist. Sofern das Tragprofil eine Materialstärke von mindestens 2 mm und eine Mindestfestigkeit von R > 165 N/mm2 (Anlage 146) bzw. R > 215 N/mm2 (Anlage 147) besitzt, wäre der Einsatz der m m Bohrschraube möglich. Der Tragfähigkeitsnachweis der Schraubverbindung muss objektbezogen durch den Fassadenstatiker geführt werden, wobei auf die Tragfähigkeiten aus der ETA zurückgegriffen werden kann.
Der Einsatz der ursprünglich in der ZiE [2] enthaltenen Blindnieten ist, wie unter Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, weiterhin möglich.
Zu Frage 3 - Können bei Heranziehung der ursprünglichen ZiE andere Wandhalter der Firma Systea aus Edelstahl verwendet werden?
In der ZiE [2] war kein konkretes Produkt für die Wandhalter benannt, da die Unterkonstruktion grundsätzlich nach den Technischen Baubestimmungen auszuführen und zu bemessen war. Insofern können auch Wandhalter der Firma Systea aus Edelstahl, wie sie zum Beispiel im Rahmen der Z-14.4-850 geregelt sind, verwendet werden, ohne dass die ZiE [2] davon berührt wird. Die im AbP [3] geregelten Bohrschrauben sind hierbei als Verbindungsmittel mit den Tragprofilen verwendbar.
Wir hoffen mit den o.g. Ausführungen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern unter der Rufnummer +49 151 180 58 860 zur Verfügung.
Sahlmann & Partner GbR
i.V. Dipl.-Ing. (FH) BSc. Thomas Kühnert Bevollmächtigter der Geschäftsleitung
Anlage: · Auszug aus ETA-10/0200 [4]
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