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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 1 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 1 Inhalt/Gliederung 1 Inhalt/Gliederung
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Inhalt/Gliederung
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Objektbeschreibung
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Maßnahmenbeschreibung
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Allgemeine Angaben zur Baustelle
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Allgemeine Angaben zur Ausführung
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Gewerkespezifische Angaben zur Baustelle
7 Gewerkespezifische Angaben zur Ausführung
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Anlagenverzeichnis
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Angaben und Erklärungen des Bieters
Leistungspositionen 2 Objektbeschreibung 2 Objektbeschreibung
Das Oberstufenzentrum Maschinen- und Fertigungstechnik befindet sich am südlichen Rand des Bezirks Reinickendorf in einem allgemeinen Wohngebiet mit überwiegend 4-geschossiger Wohnbebauung. Zum OSZ gehören neben den Außenanlagen das Haus 1 (Hauptschulgebäude), Haus 2 (Schulsporthalle) sowie Haus 3 (Werkstattgebäude).
Gegenstand dieser Maßnahme ist die Fassadeninstandsetzung von Haus 1 und hier die Gebäudeteile A, B und C. Es handelt sich um einen Baukörper mit überwiegend 4 Obergeschossen, der mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Fassade aus Keramikplatten bekleidet ist. Teile des Baukörpers verfügen lediglich über 1, 2 oder 3 Obergeschosse.
Im Erdgeschoss auf der zum Sportplatz orientierten Westseite befindet sich die Cafeteria. Die Fassade der Cafeteria wurde bereits instandgesetzt und ist daher nicht Bestandteil dieser Maßnahme. Ebenfalls nicht Bestandteil dieser Maßnahme sind die an den Gebäudeteil C angrenzenden Gebäudeteile D und E, welche über keine vorgehängte, hinterlüftete Fassade verfügen.
Die Bauteile A, B und C von Haus 1 wurden im Zeitraum von 2010 bis 2012 im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durch die Ausführung eines hinterlüfteten Außenwandbekleidungssystems mit Keramikplatten energetisch saniert. Im Herbst 2012 zeigte sich, dass an der Fassade systematische Mängel bestehen. Die eingesetzten Fassadensysteme wurden abweichend von den Vorgaben der dazu einschlägigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) bzw. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ausgeführt. Zudem bestehen Ausführungsmängel an der Befestigung des Fassadensockels.
Die Befestigung der keramischen Fassadenplatten besteht aus Plattenhaltern aus Aluminium auf einer Aluminium-Unterkonstruktion aus vertikalen Tragprofilen (T-Profile) und Wandhaltern aus Aluminium an der Bestandsfassade (Stahlbeton) des Gebäudes. Die Fassade ist mit einem Mineralfaserdämmstoff gedämmt. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht handelt es sich bei der keramischen Bekleidung um zwei unterschiedliche hinterlüftete Außenwandbekleidungssysteme. Es wird zwischen folgenden Fassadenkonstruktion unterschieden:
- NBK TERRART Light Fassadenplatten (d=24 mm) auf einer Aluminium-Unterkonstruktion gemäß Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
- NBK TERRART Large Fassadenplatten (d=40 mm) auf einer Aluminium-Unterkonstruktion gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ)
Der Fassadensockel besteht aus Betonfertigteilen, die mit Fassadenplattenankern befestigt sind und vor einer Sockeldämmung aus extrudiertem Polystyrol (XPS) hängen. Die Positionierung der Betonfertigteile erfolgt über die Fassadenplattenanker sowie über Druckschrauben, welche auf die Sockeldämmung ablasten.
Die Mängel wurden von einem Ingenieurbüro im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit einer gutachterlichen Stellungnahme dokumentiert. Gegen die planenden und bauleitenden Architekten wurde im Jahr 2015 beim Landgericht Berlin Klage eingereicht. Nach Abschluss des Rechtsstreits soll die Instandsetzung der Fassade nunmehr mit dieser Maßnahme durchgeführt werden.
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 2 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Instandsetz | Einheit ung der Fassade nunmehr mit dieser Maßnahme durchge | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
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| führt | EUR |
Nr.) werden. EUR EUR
Seit 2016 bestehen um das Gebäude Schutzmaßnahmen in Form von Bauzäunen und Passantentunneln an den Gebäudezugängen als Schutz vor ggf. herabfallenden Keramikplatten. 3 Maßnahmenbeschreibung 3 Maßnahmenbeschreibung
Geplante Maßnahmen
Fassade TERRART Light Die Instandsetzung der Fassadenflächen mit dem Produkt TERRART Light erfolgt auf Grundlage der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) mit der Nummer 042/10 vom 22.10.2010. Die Fassadenplatten werden zur Wiederverwendung vorsichtig demontiert und gelagert. Die Unterkonstruktion und die Dämmung werden demontiert und entsorgt. Es wird eine neue Unterkonstruktion montiert. Die vertikalen Tragprofile und die Plattenhalter dieser Unterkonstruktion bestehen aus Aluminium. Als Wandhalter kommen thermisch optimierte Halter aus Edelstahl zum Einsatz. Die Fassadendämmung einschließlich der horizontalen und vertikalen Brandsperren wird aus Mineralfaserdämmstoff hergestellt. Schließlich werden die gelagerten Keramikplatten an ihren ursprünglichen Positionen wieder montiert. Beschädigte bzw. fehlende Platten werden durch nachgelieferte Platten ergänzt.
Fassade TERRART Large Die Instandsetzung der Fassadenflächen mit dem Produkt TERRART Large erfolgt auf Grundlage der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) mit der Nummer Z-10.3-758. Die Fassadenplatten werden zur Wiederverwendung vorsichtig demontiert und gelagert. Die Unterkonstruktion und die Dämmung werden demontiert und entsorgt. Es wird eine neue Unterkonstruktion montiert. Die vertikalen Tragprofile und die Plattenhalter dieser Unterkonstruktion bestehen aus Aluminium. Als Wandhalter kommen thermisch optimierte Halter aus Edelstahl zum Einsatz. Die Fassadendämmung einschließlich der horizontalen und vertikalen Brandsperren wird aus Mineralfaserdämmstoff hergestellt. Schließlich werden die gelagerten Keramikplatten an ihren ursprünglichen Orten wieder montiert. Beschädigte bzw. fehlende Platten werden durch nachgelieferte Platten ergänzt.
Sockel Stahlbetonfertigteile Die Instandsetzung der Sockelplatten aus Stahlbeton erfolgt auf Grundlage des Sanierungskonzeptes des Büros Farwick und Grote. Die Stahlbetonfertigteile werden zur Wiederverwendung vorsichtig demontiert. Es werden neue Lastverteilungsplatten aus Edelstahl am Ende der vier Druckschrauben montiert. Die Stahlbetonfertigteile werden mit den Fassadenplattenankern wieder aufgehängt. Abschließend werden die Platten über die Anker und die Druckschrauben in allen drei Achsen exakt positioniert und justiert.
Fassade Glasfaserbetonplatten Im Bereich der Fensterbänder müssen einzelne Glasfaserbetonplatten ausgetauscht werden, die vormals mit zu geringen Abmessungen gefertigt und eingebaut wurden.
Baustelleneinrichtung und -logistik
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Kühleweinstraße. Bei dieser Straße handelt es sich um eine schmale Einbahnstraße, die für große LKW nur bedingt geeignet ist. Um einen reibungslosen Baustellenverkehr zu gewährleisten, wird eine verkehrsrechtliche Anordnung für den südlichen Anfang der Kühleweinstraße zwischen der Reginhardtstraße und der südlichen Grundstückszufahrt beantragt. In diesem Bereich soll für die Dauer der Baustelle Zweirichtungsverkehr sowie ein beidseitiges Halteverbot bestehen, sodass auch große LKW die Baustelle problemlos anfahren können.
Die Flächen für die Baustelleneinrichtung (BE) werden auf dem Sportplatz sowie auf den Parkplätzen der Schule eingerichtet. Die BE wird mit Bauzäunen von den allgemein zugänglichen Flächen abgetrennt. In an abgezäunten Bereichen werden die für die Baustelle erforderlichen Einrichtungen wie Bürocontainer, Pausencontainer, Sanitärcontainer sowie Schuttcontainer aufgestellt. Ebenfalls werden in diesen Bereichen die Paletten mit den zu lagernden Fassadenplatten sowie dem neu angelieferten Material gelagert.
Der Transport zwischen den Lagerflächen und den Gerüsten erfolgt mit Flurfördergeräten (Hubwagen, Gabelstapler) über die auf dem Gelände vorhandenen Wege bzw. über das öffentliche Straßenland. Die Wege zwischen der BE bzw. den Lagerflächen und den Gerüsten sind nicht exklusiv der Baustelle vorbehalten, sondern gemeinsam mit dem Schulbetrieb bzw. Fußgängern gemischt genutzt.
Der vertikale Transport auf die Gerüste erfolgt mittels Gerüstaufzügen. Je Gerüstlage ist im Bereich des Aufzugs eine Gerüstplattform
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 3 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Der vertikale Transport auf die Gerüste erfolgt mittels GerüstaufzügeEnU.R EUR Je Gerüstlage ist im Bereich des Aufzugs eine Gerüstplattform vorgesehen. Hier werden die Paletten mit den Fassadenplatten abgestellt. Der Transport der einzelnen Platten auf den Gerüstlagen zwischen den Paletten und dem Einbauort erfolgt händisch.
Prinzip des Bauablaufs
Das Bauvorhaben ist in 6 Bauabschnitte unterteilt, sodass ein abschnittsweises Arbeiten erforderlich ist.
- Einrichten einer BE auf dem Sportplatz bzw. den Parkplätzen der Schule
- Errichten des Bauzauns um den jeweiligen Bauabschnitt
- Geordnete Demontage der Fassadenplatten Terrart Large zur Wiedermontage sowie Markierung der Platten, geschützte Verpackung der Platten auf Paletten, Transport der Paletten zur Lagerfläche
- Überarbeitung der Lastverteilungsplatten des Betonsockels
- Einrüsten des jeweiligen Bauabschnitts, einschließlich Bauaufzug
- Schutz der Fensterflächen
- Geordnete Demontage der Fassadenplatten Terrart Light zur Wiedermontage sowie Markierung der Platten, geschützte Verpackung der Platten auf Paletten auf den Gerüstplattformen, Transport der Paletten von den Gerüstplattformen zur Lagerfläche
- Demontage und Entsorgung der Fassadendämmung
- Demontage und Entsorgung der Unterkonstruktion
- Herstellen der neuen Unterkonstruktion einschließlich Kleintierschutz
- Einbau der neuen Fassadendämmung einschließlich Brandsperren
- Wiedermontage der gelagerten Fassadenplatten an ursprünglicher Position
- Ergänzen von fehlenden/beschädigten Platten durch nachgelieferte Platten
- Abrüsten des jeweiligen Bauabschnitts
- Rückbau der BE/Lagerfläche auf den Parkplätzen der Schule
Das Einrüsten des jeweils nächsten Bauabschnitts erfolgt zeitlich ca. 2 Wochen vor der Fertigstellung des vorherigen Bauabschnitts, sodass eine möglichst unterbrechungsfreie Ausführung der jeweiligen Arbeitsschritte um das gesamte Gebäude möglich ist. Der Bauablauf ist in dem beigefügten Ablaufplan detailliert dargestellt.
Arbeiten anderer Unternehmer
Für die Umsetzung der Maßnahme werden auf der Baustelle folgende Gewerke zeitgleich tätig sein:
- Gerüstarbeiten
- Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
Darüber hinaus ist zeitgleich der Umbau von Klassenräumen im Erdgeschoss von Bauteil C geplant.
Artenschutz
In Vorbereitung auf das Vorhaben wurde eine Artenschutzbegutachtung durchgeführt. Eine aktive Besiedelung der Fassade durch Vögel, Fledermäuse oder andere Kleintiere konnte nicht festgestellt werden. Bestehende Öffnungen und Fehlstellen in der Fassade wurden im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme verschlossen, um einer potentiellen Besiedelung vorzubeugen. Zudem wurden an anderen Gebäudeteilen Nistkästen als vorgezogene funktionssichernde Maßnahme (CEF-Maßnahme) montiert. Die Arbeiten zur Fassadeninstandsetzung an der Fassade während der Vogelschutzzeit wurden der unteren Naturschutzbehörde angezeigt und sind genehmigt.
Schadstoffe
In Vorbereitung auf das Vorhaben wurde eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass der Mineralfaserdämmstoff im Bereich der vorgehängten hinterlüfteten Fassade lungengängige Fasern (KMF) enthält. Bei Arbeiten in Verbindung mit dem Dämmstoff sind Arbeitsschutzmaßnahmen der Kategorie 1b gemäß TRGS 521 zu berücksichtigen. Abgebrochenes Dämmmaterial ist als gefährlicher Abfall (AVV 17 06 03) zu deklarieren und zu entsorgen. 4 Allgemeine Angaben zur Baustelle 4 Allgemeine Angaben zur Baustelle
Anschrift OSZ Maschinen- und Fertigungstechnik Georg-Schlesinger-Schule Kühleweinstraße 5 13409 Berlin Baumaßnahme Art der Baumaßnahme: Instandsetzung Betriebszustand: in Nutzung
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 4 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Baumaßnahme | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
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| EUR |
Nr.) Art der Baumaßnahme: Instandsetzung EUR EUR Betriebszustand: in Nutzung
Gebäude Gebäude genutzt als: Schulgebäude Gesamtanzahl Geschosse: 5 davon Untergeschosse: 1 Dachform: Flachdach Höhe Attika über OKG: 5,90/9,90/13,80/17,70 m Höhe letzte Decke über OKG: 12,55 m (Decke 3. OG), 17,10 m (Dachdecke)
Baustelleneinrichtung Kran zur Mitnutzung: nein Lagerfläche außen für AN: vorhanden (gem. BE-Plan) Lagerflächen innen für AN: nicht vorhanden Baus. Stromanschluss: Die Schule verfügt über einen eigenen Mittelspannungsanschluss. Es sind je Bauabschnitt Baustromverteiler mit 400 V / 32 A vorgesehen (Gewerk Elektro) Baus. Wasseranschluss: DN 20 vorhanden
Strom und Wasser können durch den Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen kostenfrei genutzt werden.
Baustellenumfeld Arbeitszeiteinschränkungen: reguläre gesetzliche Vorgaben Lärmeinschränkungen: reguläre gesetzliche Vorgaben Erschütterungseinschränkungen: reguläre gesetzliche Vorgaben
Anlieferung/Logistik/Zufahrt Parkmöglichkeiten: auf Grundstück nicht vorhanden, nur im öffentlichen Straßenland Durchfahrtbeschränkungen: Zone 30, Einbahnstraße, eine verkehrsrechtliche Anordnung für Zweirichtungsverkehr bis zur südlichen Grundstückszufahrt ist vorgesehen Durchfahrthöhe: keine Beschränkung, 4,0 m gem. StVO Entladeflächen: nur auf dem Sportplatz (BE-Fläche) Kranentladung: möglich, Kran-LKW AN erforderlich Ebenerdige Zugänglichkeit: ja, überwiegend 5 Allgemeine Angaben zur Ausführung 5 Allgemeine Angaben zur Ausführung
Flächen zur Baustelleneinrichtung
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer nur die ausdrücklich benannten Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung. Der Auftragnehmer überprüft vor Angebotsabgabe, ob er für die Durchführung der Leistungen zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen benötigt. Werden zusätzliche Flächen vom Auftragnehmer benötigt (z.B. im öffentlichen Straßenland), so trägt der Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Beantragungen, Abstimmungen, Gebühren und sonstigen Kosten sowie die anfallenden Nutzungsgebühren. Der Auftragnehmer hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen.
Leistungspositionen Soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, umfassen die Leistungspositionen immer die Lieferung und die Montage.
Mengenangaben
Soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, dienen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengenangaben ausschließlich der Kalkulation und sind nicht ungeprüft zur Materialbestellung zu verwenden. Die endgültige Dimensionierung und Mengenermittlung zur Bestellung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Hilfsmittel/Hilfszeuge
Alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen und nicht in gesonderten Positionen erfassten Hilfsmittel/Hilfszeuge (z. B. Gerüste, Krane, Hebezeuge, Maschinen, Geräte etc.) sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Prüfpflicht des Auftragnehmers
Die Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Ausführung auf Unstimmigkeiten sowie auf Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen. Bei Abweichungen ist die Bauüberwachung des Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Bauleitung des Auftragnehmers
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 5 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Bauleitung des Auftragnehmers EUR EUR
Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Leistungserbringung einen Fachbauleiter gem. § 56 Abs. 2 der Bauordnung Berlin zu benennen, der die Arbeiten überwacht und während der Arbeiten vor Ort anwesend ist. Der Fachbauleiter muss über verhandlungssichere Deutschkenntnisse für die Abstimmungen auf der Baustelle verfügen. Alle entstehenden Kosten für die Fachbauleitung gem. 56 Abs. 2 BauO Bln sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und dafür die Vorlage des Auftraggebers zu verwenden (siehe Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) des Auftraggebers).
Baubesprechung
Es findet eine wöchentliche Baubesprechung auf der Baustelle statt. Der Auftragnehmer hat während der Dauer seiner Arbeiten sowie jeweils zwei Wochen vor und nach diesem Zeitraum einen weisungsberechtigten Vertreter mit verhandlungssicheren Deutschkenntnissen zu den Baubesprechungen zu entsenden. Zu den Baubesprechungen erstellt die Bauüberwachung des Auftraggebers ein Protokoll. Hierfür werden ggf. Tonaufzeichnungen erstellt
Sauberkeit der Baustelle
Auf die Sauberkeit der Baustelle ist zu achten. Verunreinigungen wie Verpackungsmaterial, Materialreste etc. sind durch den Auftragnehmer täglich unaufgefordert und ordnungsgemäß zu beseitigen. Nach Beendigung aller gewerkespezifischen Arbeiten hat der Auftragnehmer die Arbeitsbereiche und Lagerflächen besenrein zu übergeben.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Auf der Grundlage der Baustellenverordnung wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt. Dieser überwacht die Einhaltung dieser Baustellenordnung sowie die der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
Feuerwehrzufahrten/Flucht- und Rettungswege
Die Feuerwehrzufahrten sowie die Flucht- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.
Sanitäre Anlagen
Es dürfen ausschließlich die sanitären Anlagen genutzt werden, die für die Baumaßnahme im Rahmen der Baustelleneinrichtung eingerichtet werden (Sanitärcontainer). Die Nutzung der sanitären Anlagen im Schulgebäude ist nicht gestattet. 6 Gewerkespezifische Angaben zur Baustelle: Vorgehängte hinterlüftete 6 Gewerkespezifische Angaben zur Baustelle: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
Gerüste, Aufzüge und Bauzäune
Durch das Gewerk Gerüstarbeiten werden Fassadengerüste und Aufzüge umlaufend um das Gebäude aufgestellt, die durch den Auftragnehmer genutzt werden können. Ebenfalls durch das Gewerk Gerüstarbeiten aufgestellt werden Bauzäune.
Die Gerüste werden in der Lastklasse 4 (3 kN/m2) sowie der Breitenklasse W09 (mind. 0,90-1,20 m) hergestellt. Die Außenflächen der Gerüste werden mit Planen bekleidet werden. Die Plane dient als Bekleidung zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen sowie als Staub- und Wetterschutz.
Für den Material- und Personentransport werden Gerüstaufzüge mit einer Tragkraft von 2.000 kg errichtet. Der Übergang zwischen Aufzug und Arbeitsgerüst erfolgt über Aufzugstürme. Diese werden abweichend vom Arbeitsgerüst in der Lastklasse 5 (4,5 kN/m2). Auf eine gleichmäßige Lastverteilung des auf den Gerüsten gelagerten Materials ist zu achten.
Transportwege von den Entladestellen
Bauseits sind Entladestellen nur begrenzt im Bereich der BE-Flächen auf dem Sportplatz sowie auf dem südlich gelegenen Parkplatz vorhanden. Die Transportwege von den bauseits vorhandenen Entladestellen zu den Standflächen der Gerüste betragen bis zu 150 m. Sofern erforderlich,
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 6 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge dem Sportpl | Einheit atz sowie auf dem südlich gelegenen Parkplatz vorha | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| nden. | Die EUR |
Nr.) Transportwege von den bauseits vorhandenen Entladestellen zu den EUR EUR Standflächen der Gerüste betragen bis zu 150 m. Sofern erforderlich, kann der Auftragnehmer auf eigene Veranlassung und eigene Kosten Entladestellen im öffentlichen Straßenland vor der straßenseitigen Fassade des Gebäudes beantragen und einrichten.
Lagerflächen
Lagerflächen für Material (demontierte Fassadenkeramik und neues Material) befinden sich in Bereich der Baustelleneinrichtung auf dem Sportplatz der Schule sowie in kleinerem Umfang auf dem Parkplatz südlich des Gebäudes.
Flurfördergeräte / -fahrzeuge
Für das Handling und den Transport des überwiegend auf Paletten gelagerten Materials werden Flurfördergeräte und -fahrzeuge empfohlen (Hubwagen, Gabelstapler, Geländestapler). Es ist zu beachten, dass die Straßen- und Wegeflächen befestigt sind, jedoch Unebenheiten aufweisen. Auch sind in den Flächen Kanten und Absätze (z.B. Bordsteine) vorhanden.
Bei der Benutzung von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenraum sowie in den durch den Schulbetrieb genutzten Bereichen des Schulgeländes ist besondere Vorsicht walten zu lassen und der Transport durch eine Begleitperson abzusichern. Die den Gabelstapler führende Person muss über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügen (Flurfördermittelschein und ggf. Führerschein). Für die Verwendung von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenraum ist ggf. eine Sondergenehmigung erforderlich und der Stapler muss über eine Ausstattung gem. StVO verfügen.
Sicherung der Baustelle
Die Türen und Tore der Bauzäune und Baustellencontainer sowie die Klappen von Schuttcontainer sind zum Ende jeden Arbeitstages durch das Gewerk VHF-Fassade zu schließen und abzuschließen. Es ist zudem sicherzustellen, dass die Gerüstaufzüge ausgeschaltet und gesichert sind (z.B. über Schlüsselschalter). 7 Gewerkespezifische Angaben zur Ausführung: Vorgehängte hinterlüftete 7 Gewerkespezifische Angaben zur Ausführung: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
Baustelleneinrichtungsplan
Der Auftragnehmer plant die Baustelleneinrichtung und stellt diese innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers zur Prüfung und Freigabe vor. Der BE-Plan muss alle Angaben zu Bauabschnitten, Lagerplätzen, Einzäunungen, Containerstandorten und -stellplätzen, Logistikflächen etc. enthalten.
Demontage der Fassadenkeramik
Die Fassadenkeramik muss für die spätere Wiederverwendung sorgfältig und geordnet demontiert werden. Jede einzelne Platte ist auf ihrer Rückseite zu Markieren/Nummerieren und die exakte Einbauposition jeder Platte in der jeweiligen Fassadenfläche zu dokumentieren.
Aufmaß
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten erstellt der Auftragnehmer eigenverantwortlich ein Aufmaß als Grundlage für seine Werk- und Montageplanung und prüft die vorgegebene Maße und Höhen am Bau. Bei Abweichungen oder Überschreitung der Maßtoleranzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Planung des Arbeitsablaufs
Der Auftragnehmer plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Werk- und Montageplanung
Vor Beginn der Arbeiten ist vom Auftragnehmer eine Werk- und Montageplanung zu erstellen und dem Auftraggeber vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des Auftragnehmers sind u. a.:
- statische Bemessung der gesamten Fassadenkonstruktion unter Berücksichtigung der auftretenden Windlasten einschließlich der Unterkonstruktionen und
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 7 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge - statische | Einheit Bemessung der gesamten Fassadenkonstruktion unter | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Berücksichtigung der EUR EUR auftretenden Windlasten einschließlich der Unterkonstruktionen und Befestigungselemente
- Bautechnische Nachweise (Statik, Brandschutz, Wärmeschutz)
- Umsetzung des GEG-Nachweises und Vermeidung von Wärmebrücken
- Fugen- und Verlegeplan
- Anschlüsse an Fenster, Türen, Attikaverblechungen etc.
- Integration von Sonnenschutzelementen
- Ausarbeitung von Detaillösungen (Kleintierschutzgitter, Hinterlüftungen, Abwässerung)
Im Rahmen der Werk- und Montageplanung erstellt der Auftragnehmer prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur einzureichen.
Erhaltung der Fassadengestaltung
Bei der Ausführung der Arbeiten ist genau darauf zu achten, dass die ursprüngliche Fassadengestaltung nach Abschluss der Fassadeninstandsetzung exakt wiederhergestellt ist. Dies umfasst insbesondere Gliederung, Raster, Höhenlagen, Verband und Anschlüsse.
Abweichend von der bisherigen Ausführung werden bei der Instandsetzung jedoch die vertikalen Stoßfugen zwischen den Keramikplatten mit 10 mm Breite anstatt vormals mit 2 mm Breite ausgeführt. Diese Anpassung ist erforderlich, um einen ausreichenden Toleranzausgleich sowie eine thermische Längenänderung zu ermöglichen. Für die Vergrößerung der Stoßfugen müssen einzelne Platten gekürzt werden. Die zu kürzenden Platten sind in der Ausführungsplanung gekennzeichnet.
Eine weitere Ausnahme bilden die nördlichen Fassadenflächen Nr. 28 und 30. Hier wird der bestehende Verband im Zuge der Instandsetzung zu einem Halbverband geändert.
Festlegung auf bestimmte Produkte
Bei der Instandsetzung der Fassade bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Produkte, die verwendet werden können. Die ansonsten bei öffentlichen Vergaben vorgeschriebene produktneutrale Ausschreibung und eine Produktwahl nach Ermessen des Auftragnehmers ist für diese Produkte nicht möglich:
-
Für den Ersatz von schadhaften oder fehlenden Platten der Fassadenkeramik müssen Platten des Herstellers NBK Keramik GmbH aus den Serien TERRART Light und TERRART Large verwendet werden. Ein Wechsel auf einen anderen Hersteller ist auf Grund der Einschränkungen durch die Verwendbarkeitsnachweise sowie dem Ziel einer einheitlichen optische Erscheinung der Fassade nicht möglich.
-
Für die Fassade mit dem System TERRART Light muss entsprechend der vorliegende Zustimmung im Einzelfall (ZiE) eine Unterkonstruktion des Herstellers Systea GmbH verwendet werden.
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Für die Fassade mit dem System TERRART Large muss eine Unterkonstruktion des Herstellers Systea GmbH verwendet werden. Bei einer Ausführung mit der Unterkonstruktion des Herstellers NBK Keramik GmbH gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung würde es durch die größeren/höheren Plattenhalter zu Zwangspunkten am Übergang zum System TERRART Light kommen, was vermieden werden muss.
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Für den Ersatz einzelner Glasfaserbetonplatten im Bereich der Fensterbänder muss das Produkt "Concrete Skin" des Herstellers Rieder Smart Elements GmbH & Co KG verwendet werden, um die einheitlichen optische Erscheinung der Fassade zu bewahren.
Materialbestellung Fassadenkeramik
Die Produktions- und Lieferzeit für erforderliche Ersatzplatten der Fassadenkeramik beträgt nach Auskunft von NBK Keramik 4 bis 5 Monate. Eine unverzügliche Materialbestellung zu Projektbeginn ist daher unbedingt erforderlich. Gleichzeitig ist frühestens nach erfolgter Demontage der Fassadenkeramik bekannt, wie viele Ersatzplatten benötigt werden. Aus diesem Grund wurde für die Materialbestellung folgendes Prozedere festgelegt:
Unverzüglich nach der Beauftragung erfolgt eine erste Materialbestellung durch den Auftragnehmer mit den vom Auftraggeber ermittelten Mengen. Diese Mengen entsprechen rund 8% der gesamten Fassadenfläche, die instandgesetzt wird.
Nachdem die tatsächlich erforderlichen Mengen für den ersten Bauabschnitt durch den Auftragnehmer ermittelt wurden, erfolgt eine Hochrechnung, wie viele weitere Ersatzplatten erforderlich sind, um alle
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 8 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Nachdem die | Einheit tatsächlich erforderlichen Mengen für den ersten | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
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| EUR |
Nr.) Bauabschnitt durch den Auftragnehmer ermittelt wurden, erfolgt eine EUR EUR Hochrechnung, wie viele weitere Ersatzplatten erforderlich sind, um alle Bauabschnitte fertigstellen zu können. Auf dieser Grundlage und in Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt dann eine zweite Materialbestellung durch den Auftragnehmer. Das Mengenrisiko für die erste und die zweite Materialbestellung trägt der Auftraggeber.
Ausführung Fassadensockel
Den Fassadensockel bilden Sockelplatten aus Betonfertigteilen. Die Betonfertigteile sind mit je 2 Fassadenplattenankern hängend an der Außenwand befestigt. Über die Fassadenplattenanker ist eine Justage der Einbauhöhe möglich. Zusätzlich verfügt jedes Betonfertigteil über 4 Druckschrauben, welche horizontale Kräfte auf die Sockeldämmung hinter den Betonfertigteilen ableiten. Über die Druckschrauben ist eine weitere Justage der Position der Betonfertigteile möglich.
Für die Lastübertragung von den Druckschrauben auf die Sockeldämmung wurden bauzeitlich Lastverteilungsplatten aus Sperrholz verwendet. Für das Sperrholz liegt kein statischer Nachweis vor. Zudem sind die Sperrhölzer nicht mechanisch befestigt und teilweise verrutscht. Hierdurch haben sich auch die Betonfertigteile verschoben und befinden sich nicht mehr in der ursprünglichen Position.
Die Überarbeitung der Sockelplatten erfolgt auf Grundlage des Sanierungskonzepts und der geprüften statischen Berechnung des Büros Farwick und Grote. Das Sperrholz wird durch Lastverteilungsplatten aus Edelstahl ersetzt.
Ausführung VHF TERRART Light
Die Instandsetzung der Fassadenflächen mit dem Produkt TERRART Light erfolgt auf Grundlage der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) mit der Nummer 042/10 vom 22.10.2010. Abweichend von der bisherigen Ausführung erfolgt die Ausführung mit:
- thermisch optimierten Wandhaltern aus Edelstahl
- Bohrschrauben anstatt Nieten für die Verbindung von Wandhaltern und Tragprofilen
- Bohrschrauben anstatt Nieten für die Verbindung von Tragprofilen und Plattenhaltern
Es ist eine Unterkonstruktion des Herstellers Systea GmbH zu verwenden. Die Ausführung auf Grundlage der ZiE mit den genannten Abweichungen wurde vom Büro Sahlmann & Partner GbR geprüft und als zulässig bestätigt. Für die gewählten Bohrschrauben muss ein Verwendbarkeitsnachweis (AbZ, ETA etc.) für die vorgesehene Verwendung/Anwendung vorliegen.
Ausführung VHF TERRART Large
Die Instandsetzung der Fassadenflächen mit dem Produkt TERRART Large erfolgt auf Grundlage der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) mit der Nummer Z-10.3-758 vom 19.12.2022. Abweichend von der Zulassung erfolgt die Ausführung mit einer Unterkonstruktion des Herstellers Systea GmbH. Die Ausführung auf Grundlage der AbZ, jedoch mit einer Unterkonstruktion des Herstellers Systea GmbH wurde von der NBK Keramik GmbH als eine geringfügige Abweichung bewertet und bestätigt. Für die gewählten Bohrschrauben muss ein Verwendbarkeitsnachweis (AbZ, ETA etc.) für die vorgesehene Verwendung/Anwendung vorliegen.
Plattenhalter mit Langlöchern
Für einige Einbausituationen an den Fassadenflächen sind die jeweils oberen Plattenhalter für die Systeme TERRART Light und TERRART Large mit Langlöchern herzustellen. Dies ermöglicht, dass die Halter nach der Montage der Platte nach unten geschoben und dann festgeschraubt werden können. Somit ist eine zwängungsfreie Montage der oberhalb folgenden Platte möglich und jede Platte ist entsprechend der ZiE/AbZ von genau 4 Haltern gehalten. Betroffen sind insbesondere die Übergänge zwischen den beiden System sowie die Gebäudekanten und Anschlüsse an Fenster und Türen.
Windsperren
Bei der Erstellung der statischen Berechnung ist zu berücksichtigen, dass die vorgehängte hinterlüftete Fassade ohne Windsperren ausgeführt wird.
Brandschutz/Brandsperren
Der Dämmstoff der Fassade ist nichtbrennbar auszuführen und es sind
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 9 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Brandschutz | Einheit /Brandsperren | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Der Dämmstoff der Fassade ist nichtbrennbar auszuführen und es sind horizontale und vertikale Brandsperren vorzusehen. Bei der Ausführung der Leistungen ist die brandschutztechnische Stellungnahme des Büros LSW Architekten Ingenieure mit Stand vom 20.11.2025 zu berücksichtigen.
Wärmeschutz
Für die Außenwände mit der vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) ist ein U-Wert von 0,20 W/m2K zu erreichen. Der U-Wert ist durch einen Bauteilnachweis nachzuweisen. Eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes und eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung ist nicht erforderlich.
Verschluss der Fassade beim Abrüsten
Beim Abrüsten muss der Verschluss der Fassade im Bereich der Gerüstanker begleitend durch das Gewerk VHF-Fassade erfolgen.
Abfallmanagement/Entsorgung gefährlicher Abfälle
Die Entsorgung von Bauabfällen und abgebrochenem Material erfolgt auf Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln). Der Auftragnehmer muss für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle den ZEDAL-Anbieter nutzen. Es ist eine Signaturkarte erforderlich. Die BIM wird die Erzeugernummer und den Einzelentsorgungsnachweis erstellen und den Auftragnehmer als Beauftragten eintragen.
Das Abfallmanagement für das Vorhaben erfolgt durch das Büro BHR Ingenieurgesellschaft mbH. BHR wird als Bevollmächtigter die Abfälle vor Ort kontrollieren und die Begleitscheine erstellen. Den Entsorgungsvertrag mit der Deponie muss der Auftragnehmer abschließen und dem Auftraggeber mitteilen, welche Deponie den Abfall annehmen wird. Rechnungsempfänger für die Entsorgungskosten ist somit der Auftragnehmer.
VwVBU
Es gelten die Umweltschutzanforderungen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). 8 Anlagenverzeichnis 8 Anlagenverzeichnis
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SKU_260916_Bauablaufplan.pdf
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SKU_260911_Ausfuehrungsplanung.pdf
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SKU_240925_VE03_Formblatt-1.docx
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SKU_250701_GEG_Bauteilnachweis.pdf
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SKU_251120_Stellungnahme_Brandschutz.pdf
-
SKU_121212_Sanierungskonzept_Stahlbetonsockelplatten.pdf
-
SKU_101022_ZiE_042-10.pdf
-
SKU_250716_Stellungnahme_ZiE.pdf
-
SKU_221219_AbZ_Z-10_3-758.pdf
-
SKU_260225_Bestaetigung_Abweichungen_AbZ.pdf 9 Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bieters 9 Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bieters
Folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
siehe Bekanntmachung/Eignungsbogen 1 Planung, Prüfung und Dokumentation
1.10 Werk- und Montageplanung Technische Bearbeitung (Aufmaß sowie Werk- und Montageplanung) für den gesamten Umfang und die Ausführung der beschriebenen vorgehängten hinterlüfteten Fassade sowie den Fassadensockel aus Stahlbetonfertigteilen.
Leistungsbestandteile:
- Aufmaß vor Ort, auch in Bezug auf die umlaufenden Geschosshöhen und die Öffnungen in der Fassade
- Prüffähige statische Berechnung
- Prüfung Standsicherheitsnachweis nach § 66 Abs. 3
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 10 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Geschosshöh | Einheit en und die Öffnungen in der Fassade | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) - Prüffähige statische Berechnung EUR EUR
- Prüfung Standsicherheitsnachweis nach § 66 Abs. 3 BauO Bln (Veranlassung, Abstimmung, Koordination, Gebühren)
- Windsogberechnung
- Nachweise für Unterkonstruktion, Verankerung und Bekleidung
- Ausführungs-, Verlege- und Montageplanung, einschließlich Ansichten, Details sowie der Darstellung von konstruktiven Lösungen, Bauteilanschlüssen, Einbaufolge, Stücklisten, Fugenplanung/-raster
- Wärmeschutznachweis (GEG-Bauteilnachweis)
Das erforderliche Aufmaß erfolgt von bauseitigem Gerüst.
Rechtzeitige Vorlage der Werk- und Montageplanung durch den Auftragnehmer in Beug auf:
- mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des Auftraggebers
- Einarbeitung der Prüfanmerkungen und Wiedervorlage
- Prüfung des Standsicherheitsnachweises
Die Werk- und Montageplanung ist 1-fach in Papierform sowie digital als PDF und in einem bearbeitungsfähigem Format (z.B. DWG/DXF) zur Genehmigung vorzulegen.
1,000 psch 1.20 Gerüstprüfung Wiederkehrende Prüfung der Gerüste durch eine qualifizierte Person gem. Abs. 2.9 TRBS 2121-1, arbeitstäglich bzw. nach Bedarf, einschließlich Dokumentation.
40,000 Wo 1.30 Projektdokumentation Projektdokumentation erstellen, zusammenstellen und in elektronischer Form an den Auftraggeber übergeben. Bei der Erstellung der Dokumentation sind die Vorgaben der BIM zur Gliederung und Benennung zu beachten:
https://www.bim-berlin.de/fileadmin/Bilder_BIM_Website/ _Zusammenarbeit/4_Vertragsbedingungen/Anlagen_Projektha dbuch/2.10.16_Checkliste_Schlussdokumentation.xlsx
Leistungsbestandteile:
- Gewährsbescheinigung
- Fachunternehmererklärung
- Auflistung der wartungsbedürftigen Bauteile/Anlagen, inkl. vorgeschriebener Prüftermine
- Verwendbarkeitsnachweise, inkl. Übereinstimmungserklärungen
- Inbetriebnahme- und Abnahmeprüfung
- Produktdatenblätter
- Ausrüstungsverzeichnis
- Bedienungsanleitungen
- Wartungsanleitungen
- Reinigungsanleitungen
- Aufstellung der ausgebauten Schadstoffe
- Entsorgungsnachweise
- Formblatt 2
- Revisionsplanung, inkl. Planliste
- Bautagesberichte
- Werk- und Montageplanung gem. Pos. 1.10
- Dokumentation Gerüstprüfung gem. Pos. 1.20
Die Dokumentation ist mindestens 4 Wochen vor der Abnahme an den Auftraggeber zu übergeben.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 11 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2 Baustelleneinrichtung
2.1 Baustelleneinrichtung AN
2.1.10 Baustelleneinrichtung AN, einrichten Einrichten der Baustelleneinrichtung im für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlichen Umfang, wie folgt und nach Erfordernis:
Baustellencontainer
- Tagesunterkünfte für das Baustellenpersonal
- Umkleiden
- WC- und Sanitäreinrichtungen
- Lager- und Arbeitsplätze
Die Container müssen über eine Beleuchtung und eine Beheizung verfügen.
Die WC- und Sanitäreinrichtungen werden durch das Gewerk Gerüstbauarbeiten mitgenutzt.
Medien
- Stromanschlüsse für alle Baustellen- und Sanitärcontainer
- Wasseranschluss für die WC- und Sanitäreinrichtungen
- Abwasseranschluss für die WC- und Sanitäreinrichtungen
- Schutz der Kabel (z.B. Kabelbrücken)
- Schutz der Wasser- und Abwasserleitungen
- Dämmung und Rohrbegleitheizung
- Provisorische Abdeckung für die Lichtschächte mit Durchführungen für die Leitungen
Der Stromanschluss für die Baustellencontainer (Tagesunterkünfte, Umkleiden etc.) kann über eine Unterverteilung im Keller des Schulgebäudes unterhalb der Cafeteria hergestellt und das Kabel über einen Kellerlichtschacht nach außen geführt werden. Die Medienanschlüsse für die WC- und Sanitäreinrichtungen können über bereits vorhandene Anschlusspunkte im Keller der Sporthalle (Haus 2) hergestellt und die Leitungen über einen Kellerlichtschacht geführt werden. Folgende Anschlüsse sind vorhanden:
- Trinkwasser: DN 15 od. DN 20
- Abwasser: DN 100
- Strom: 400 V / 32 A
Geräte
- Geräte, Werkzeuge und sonstige Hilfsmittel
- Hubzeuge, Winden, Kräne, Flurförderfahrzeuge
- Schnurgerüste, Höhenmarken und Einmessarbeiten
Die Arbeitsgerüste an den Fassaden, Gerüstaufzüge für den Material- und Personentransport sowie Bauzäune werden durch das Gewerk Gerüst erbracht.
Die im Plan "Baustelleneinrichtung und Bauabschnitte" für die BE gekennzeichneten Flächen können vom Auftragnehmer kostenfrei genutzt werden.
1,000 St 2.1.20 Baustelleneinrichtung AN, vorhalten + betreiben Baustelleneinrichtung aus Vorposition vorhalten und betreiben, einschließlich wöchentlicher Reinigung der Baustellen- und Sanitärcontainer.
Standzeit: ca. 40 Wochen
40,000 StWo 2.1.30 Baustelleneinrichtung AN, abbauen Baustelleneinrichtung aus Vorposition abbauen und abfahren.
1,000 St
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 12 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Gesamtbetrag:
[Seite 13]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 13 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.2 Verkehrsrechtliche Anordnung
2.2.10 Verkehrsrechtliche Anordnung, Antrag + Gebühren Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gem. Verkehrszeichenplan für die Anbindung der Baustelle im Zweirichtungsverkehr einschließlich Gebühren für den Antrag und die Nutzung.
Leistungsumfang:
- Abstimmung und Klärung
- Beantragung
- Antragsgebühren
- Nutzungsgebühren für bis zu 50 Wochen
1,000 psch 2.2.20 Beschilderung, aufstellen Vollständige Beschilderung mit mobilen Verkehrszeichen gem. Regelplan RP 630 für die verkehrsrechtliche Anordnung entsprechend des Verkehrszeichenplans aufstellen.
1,000 St 2.2.30 Beschilderung, vorhalten + betreiben Beschilderung aus Vorposition vorhalten.
Gebrauchsüberlassung: ca. 48 Wochen
48,000 StWo 2.2.40 Beschilderung, abbauen Beschilderung aus Vorposition abbauen und abfahren.
1,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 14]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 14 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3 Demontage Anbauteile Fassade
3.10 Demontage Schul-Logo Südfassade Demontage des Schul-Logos an der Südfassade des Gebäudes vor dem Aufbau des Fassadengerüstes, einschließlich erforderlicher Rüstungen, Hubbühnen, Mobilkräne sowie Lagerung während der Bauzeit. Die Demontage erfolgt durch das Lösen der Schrauben an den Rohrhülsen hinter dem Logo.
Die Unterkonstruktion hinter der Fassadenbekleidung verbleibt an der Fassade.
Material: Stahlblech, farbig beschichtet Stärke: ca. 10 mm Größe: ca. 400 x 280 cm (BxH) Gewicht: ca. 230 kg Befestigungspunkte: ca. 15 Stück
1,000 St 3.20 Demontage Schul-Schriftzug Ostfassade Demontage des Schul-Schriftzugs an der Ostfassade des Gebäudes oberhalb des Haupteingangs einschließlich Lagerung während der Bauzeit. Die Demontage erfolgt durch das Lösen der Schrauben an den Rohrhülsen hinter den Buchstaben. Die Arbeiten erfolgen vom bauseits gestellten Fassadengerüst.
Die Unterkonstruktion hinter der Fassadenbekleidung verbleibt an der Fassade.
Material: Stahlblech, farbig beschichtet Stärke: ca. 10 mm Anzahl: 24 Buchstaben/Zeichen Größe: je ca. 30 x 40 cm (BxH) Gewicht: je ca. 5 bis 10 kg Befestigungspunkte: je 2 bis 4 Stück
1,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 15 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4 Entsorgung
Die Entsorgung von Bauabfällen und abgebrochenem Material erfolgt auf Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln).
Der Auftragnehmer muss für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle den ZEDAL-Anbieter nutzen. Es ist eine Signaturkarte erforderlich. Die BIM wird die Erzeugernummer und den Einzelentsorgungsnachweis erstellen und den Auftragnehmer als Beauftragten eintragen.
Das Abfallmanagement für das Vorhaben erfolgt durch das Büro BHR Ingenieurgesellschaft mbH. BHR wird als Bevollmächtigter die Abfälle vor Ort kontrollieren und die Begleitscheine erstellen.
Den Entsorgungsvertrag mit der Deponie muss der Auftragnehmer abschließen und dem Auftraggeber mitteilen, welche Deponie den Abfall annehmen wird. Rechnungsempfänger für die Entsorgungskosten ist somit der Auftragnehmer. 4.10 Abrollcontainer ohne Deckel, 20 m3, nicht gefährliche Stoffe, AVV 1701 03 Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall. Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position.
Leistungsbestandteile
- Aufstellen, An- und Abfahrt der Container
- Bodenschutzplatten
- Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage
Containerart: Abrollcontainer ohne Deckel Containerinhalt: 20,00 m3 Transportentfernung: bis 40 km (einfache Strecke) Abfallart: Keramikplatten der VHF Einstufung: nicht gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 01 03 Fliesen und Keramik
Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. Das Führen der Begleitscheine ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet.
1,000 St 4.20 Abrollcontainer mit Deckel, 20 m3, nicht gefährliche Stoffe, AVV 17 0402 Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall. Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position.
Leistungsbestandteile
- Aufstellen, An- und Abfahrt der Container
- Bodenschutzplatten
- Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage
Containerart: Abrollcontainer mit Deckel Containerinhalt: 20,00 m3 Transportentfernung: bis 40 km (einfache Strecke) Abfallart: Unterkonstruktion der VHF Einstufung: nicht gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 04 02 Aluminium
Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. Das Führen der Begleitscheine ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet.
1,000 St 4.30 Abrollcontainer ohne Deckel, 40 m3, gefährliche Stoffe, AVV 17 06 03
[Seite 16]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 16 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Schuttcontainer für die Entsorgung von gefährlichem, sortenreinen Abfall. Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position.
Leistungsbestandteile
- Aufstellen, An- und Abfahrt der Container
- Bodenschutzplatten
- Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage
Containerart: Abrollcontainer ohne Deckel Containerinhalt: 40,00 m3 Transportentfernung: bis 40 km (einfache Strecke) Abfallart: Künstliche Mineralfaser (KMF), Dämmung der VHF-Fassade Einstufung: gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 06 03 Dämmung mit gefährlichen Stoffen (KMF)
Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. Das Führen der Begleitscheine ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet.
1,000 St 4.40 Sortierung/Entsorgung Keramikplatten, nicht gefährliche Stoffe, AVV 1701 03 Sortierung und Entsorgung von Keramikplatten nach AVV-Schlüssel 17 01 03.
Leistungsbestandteile:
- Anfallenden Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden
- Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen
- Gebühren der Verwertung/Entsorgung
Abfallart: Keramikplatten der VHF Einstufung: nicht gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 01 03 Fliesen und Keramik
Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. In den EP sind der Transport zu der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage sowie die Entsorgungskosten der jeweiligen Anlage einzurechnen. Der Nachweis für die Deklaration ist dem Schadstoffgutachten zu entnehmen.
Das Führen der Begleit-, Übernahme-, Liefer- und Wiegescheine, ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet. Abrechnung nach Wiegenote.
8,000 t 4.50 Sortierung/Entsorgung Aluminium, nicht gefährliche Stoffe, AVV 17 0402 Sortierung und Entsorgung von Aluminium-Unterkonstruktion nach AVV-Schlüssel 17 04 02.
Leistungsbestandteile:
- Anfallenden Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden
- Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen
- Gebühren der Verwertung/Entsorgung
Abfallart: Unterkonstruktion der VHF Einstufung: nicht gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 04 02 Aluminium
Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. In den EP sind der Transport zu der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage sowie die Entsorgungskosten der jeweiligen Anlage einzurechnen. Der Nachweis für die Deklaration ist dem Schadstoffgutachten zu entnehmen.
[Seite 17]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 17 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Der Nachwei | Einheit s für die Deklaration ist dem | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Schadstoffgutachten zu entnehmen. EUR EUR
Das Führen der Begleit-, Übernahme-, Liefer- und Wiegescheine, ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet. Abrechnung nach Wiegenote.
6,000 t 4.60 Sortierung/Entsorgung Mineralfaserdämmung, gefährliche Stoffe, AVV 1706 03 Sortierung und Entsorgung von Mineralfaserdämmung (KMF) nach AVV-Schlüssel 17 06 03.
Leistungsbestandteile:
- Anfallenden Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden
- Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen
- Gebühren der Verwertung/Entsorgung
Abfallart: Künstliche Mineralfaser (KMF), Dämmung der VHF-Fassade Einstufung: gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 06 03 Dämmung mit gefährlichen Stoffen (KMF)
Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. In den EP sind der Transport zu der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage sowie die Entsorgungskosten der jeweiligen Anlage einzurechnen. Der Nachweis für die Deklaration ist dem Schadstoffgutachten zu entnehmen.
Das Führen der Begleit-, Übernahme-, Liefer- und Wiegescheine, ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet. Abrechnung nach Wiegenote.
20,000 t
Gesamtbetrag:
[Seite 18]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 18 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5 Fassadensockel Stahlbetonfertigteile
5.10 Pflaster ausbauen, lagern Pflaster (Kleinsteinpflaster, Betonpflaster, Betonplatten) in einem Streifen vor dem Sockelbereich der Fassade, in Sand oder Splitt verlegt, Fugen mit Sand verfüllt, ausbauen, zur Wiederverwendung seitlich lagern.
Breite: bis 50 cm (nach Erfordernis)
92,000 m 5.20 Aushub Gebäudesockel Aushub Gebäudesockel für Überarbeitung Lastverteilungsplatten an Betonfertigteilen. Aushubmaterial seitlich für Wiederverwendung lagern.
Breite: bis 50 cm (nach Erfordernis) Tiefe: bis 50 cm (nach Erfordernis) Aushubart: Handaushub Bodenklasse: 3-5
92,000 m 5.30 Betonfertigteile, Überarbeitung Lastverteilungsplatten Überarbeitung der Lastverteilungsplatten an den Druckschrauben der Stahlbetonfertigteile gem. beigefügtem Sanierungskonzept. Auf der Oberseite der Betonfertigteile sind Gewinde für die Montage von Ankerschlaufen vorhanden. An den Gebäudeaußenecken sind die Stahlbetonfertigteile als Winkelelemente ausgeführt. Die Überarbeitung erfolgt nach der Demontage der oberhalb befindlichen Fassadenkeramik (Terrart Large 40 mm) gem. gesonderter Position.
Leistungsbestandteile:
- Aufmaß und Einmessen
- Demontage Betonfertigteil
- Abbruch bisherige Lastverteilungsplatten (Sperrholz)
- Neue Lastverteilungsplatten (Edelstahl)
- Wiedermontage Betonfertigteil
- Justage, Korrektur der Einbauhöhe
- Erforderliche Hebezeuge, Ankerschlaufen, Versetzkran etc.
Stahlbetonfertigteile Höhe: bis 60 cm Breite : bis 300 cm Stärke: 10 cm Lastverteilungsplatten Anzahl: 4 Stück je Fertigteil Material: Edelstahl, V2A, 1.4301 Stärke: 6 mm Durchmesser: 100 mm Kontermuttern Material: Edelstahl, V2A, 1.4301 Form: Sechskantmutter DIN 934 Größe: M8 bis M12
Die Abrechnung erfolgt je Stück Betonfertigteil.
46,000 St 5.40 Brandsperre vertikal, Sockelbereich, Schaumglas Brandsperre vertikal, gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Berlin (VV TB Bln), Anhang 6.
Zweck: Begrenzung der Brandausbreitung im Hinterlüftungsspalt der Vorhangfassade Material: Schaumglas Brandverhalten: A1 nichtbrennbar Schmelzpunkt: > 1.000 °C WLS: mind. 042 Breite: 32 cm Tiefe: bis 25 cm Befestigung: mit nichtbrennbaren, mechanischen Befestigungsmitteln in der Außenwand in Abständen von 0,6 m Einbauort: in der Achse der Brandwände auf Höhe der Stahlbetonfertigteile im Sockelbereich im Spalt zwischen
[Seite 19]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 19 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Einbauort: | Einheit in der Achse der Brandwände auf Höhe | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) der Stahlbetonfertigteile im EUR EUR Sockelbereich im Spalt zwischen Außenwand und Bekleidung
Der Hinterlüftungsspalt darf nicht über die Brandwand hinweg geführt werden.
2,400 m 5.50 Verfüllung Gebäudesockel Wiedereinbau des Aushubs aus Vorposition. Das wiedereingebaute Material muss ausreichend verdichtet werden.
92,000 m 5.60 Pflaster gelagert, wiedereinbauen Wiedereinbau des Pflasters aus Vorposition (Kleinsteinpflaster, Betonpflaster, Betonplatten), in Sand oder Splitt verlegt, Fugen mit Sand verfüllt.
92,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 20]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 20 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6 VHF Terrart Light
6.1 1. Bestellung Ersatzkeramik
6.1.10 Terrart Light 120 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.
Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Light Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 24 mm Höhe: 120 mm Länge: 1200 mm
54,000 m2 6.1.20 Terrart Light 180 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.
Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Light Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 24 mm Höhe: 180 mm Länge: 1200 mm
108,000 m2 6.1.30 Terrart Light 280 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.
Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Light Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 24 mm Höhe: 280 mm Länge: 1200 mm
126,000 m2 6.1.40 Mundstückkosten Herstellung einer Pressform nach vorgegebenen Angabe
3,000 St 6.1.50 Startup Kosten Extruder Rüstkosten für Extruder
- Reinigung Strangpresse und Presslinie
- Mundstück Prüfung, Testlauf und eventuelle Einstellungen
3,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 21]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 21 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6.2 Demontage
6.2.10 Demontage Fassadenkeramik Demontage der Fassadenkeramik durch behutsames Aushängen aus der Unterkonstruktion für die spätere Wiederverwendung.
Leistungsbestandteile:
- Geordnete Demontage zur Wiederverwendung
- Markierung/Nummerierung der Platten auf der Rückseite
- Dokumentation der exakten Einbaupositionen
- geschützte Verpackung auf Paletten
- Verpackungsmaterial (Paletten, Seil als Abstandshalter, Stretchfolie)
- Transport zur Lagerfläche im Bereich der BE
- Aussortieren von defekten Platten, die nicht mehr verwendet werden können und Verbringen in Schuttcontainer
Keramikplatten Stärke: 24 mm Breite: bis 120 cm Höhe: 12 / 18 / 28 cm
Für die Nummerierung der Platten findet sich ein Vorschlag im Plan SN-001 Fassadenschnitt Regelschnitt.
3.650,000 m2 6.2.20 Zulage Lösen verklebter Gehrungsschnitte Zulage zur Demontage der Fassadenkeramik aus Vorposition für das vorsichtige Lösen und Entfernen der Verklebungen an den Platten im Bereich der Gehrungsschnitte.
Die Platten sind an den Gebäudeaußenkanten mit einem flexiblen Klebstoff miteinander verklebt. Der Klebstoff befindet sich auf den Schnittflächen der Gehrung sowie an einem rückseitig aufgeklebten Aluminiumwinkel
Leistungsbestandteile:
- Lösen der Verklebung
- Lösen des Aluminiumwinkels
- Entfernen der Klebstoffrückstände
- Entsorgen des entfernten Materials
Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Gebäudeaußenkante.
310,000 m 6.2.30 Demontage Attikaverblechung Demontage der Attikaverblechung durch behutsames Aushängen aus der Unterkonstruktion für die spätere Wiedermontage. Für die Demontage sind die mit Schrauben befestigten Überbrückungslaschen des Blitzschutzes zu lösen.
Leistungsbestandteile:
- Geordnete Demontage zur Wiederverwendung
- Windgeschützte Lagerung auf den Dachflächen
Attikablech Material: Aluminium, pulverbeschichtet Breite: bis 75 cm Höhe: ca. 12 cm
530,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 22]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 22 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6.3 Abbruch
6.3.10 PSA für Arbeiten nach TRGS 521 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die in im Folgenden beschriebenen Arbeiten zum Rückbau lungengängiger Mineralfaserdämmstoffe nach TRGS 521 bereitstellen, vorhalten und nutzen sowie entsorgen nach Ende der Bauzeit, wie folgt:
Leistungsbestandteile, nach Erfordernis:
- Einweg-Schutzanzüge
- Schutzhandschuhe
- Atemschutzmasken (FFP2/FFP3)
- Schutzbrillen
Nutzung: durch den AN
1,000 psch 6.3.20 Abbruch Mineralfaserdämmstoff Abbruch des mechanisch befestigten Mineralfaserdämmstoffs unterhalb der Fassadenbekleidung. Der Dämmstoff besteht aus lungengängigen künstlichen Mineralfasern und ist als gefährlicher Abfall zu behandeln. Bei der Ausführung der Arbeiten ist PSA zu verwenden und darauf zu achten, dass das Material möglichst in ganzen Stücken abgebrochen wird. Der Spalt zwischen Gerüstbelag und Fassade ist abzudecken, sodass kein Material nach unten durch fällt. Die Ausführung der Arbeiten ist bereichsweise auszuführen sowie vorab anzukündigen und abzustimmen, sodass die Schule die angrenzenden Räume in der Zeit nicht nutzt bzw. die Fenster geschlossen hält.
Leistungsbestandteile:
- Staubarmer Abbruch der Fassadendämmung inkl. Dämmstoffhalter
- Verpacken des abgebrochenen Materials
- Verpackungsmaterial (Big Bags)
- Transport von abgebrochenem Material in Container im Bereich der BE
- Reinigen der Fassaden- und Gerüstflächen durch Absaugen
Dämmstoff: Mineralfaser (KMF), lungengängig Materialstärke: 14 cm
3.650,000 m2 6.3.30 Abbruch Unterkonstruktion VHF-Fassade Abbruch der gesamten Unterkonstruktion der vorgehängten hinterlüfteten Fassade, einschließlich Plattenhalter, vertikale Tragprofile, Wandhalter, Hutprofile, Kleintierschutz, thermische Trennelemente, Verbindungsmittel etc.
Leistungsbestandteile:
- Abbruch der Unterkonstruktion
- Verpacken/Bündeln des abgebrochenen Materials
- Verpackungsmaterial
- Transport von abgebrochenem Material in Container im Bereich der BE
Material UK: Aluminium Vertikale Tragprofile: alle 60 cm Befestigungsuntergrund: Stahlbeton
3.650,000 m2 6.3.40 Abbruch Traufprofil Haupteingang Abbruch des mehrfach gekanteten Traufprofils am Gebäudeunterschnitt im Bereich des Haupteingangs. Der Abbruch muss behutsam durch das Lösen der Verschraubungen bzw. das Aufbohren der Niete erfolgten, sodass die Unterkonstruktion der vorgehängten hinterlüfteten Fassade aus Quadratprofilen sowie die angrenzende abgehängte Decke nicht beschädigt werden.
Leistungsbestandteile:
- Abbruch der Unterkonstruktion
- Verpacken/Bündeln des abgebrochenen Materials
[Seite 23]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 23 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Leistungsbe | Einheit standteile: | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) - Abbruch der Unterkonstruktion EUR EUR
- Verpacken/Bündeln des abgebrochenen Materials
- Verpackungsmaterial
- Transport von abgebrochenem Material in Container im Bereich der BE
Material: Aluminium Befestigungsuntergrund: Unterkonstruktion der VHF-Fassade
53,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 24]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 24 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6.4 Herstellung
6.4.10 Unterkonstruktion Terrart Light Unterkonstruktion für vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) aus Keramikplatten mit unsichtbarer Befestigung für das System NBK Terrart Light. Die Unterkonstruktion ist so herzustellen, dass sie die Wiederherstellung der ursprünglichen Fassadengestaltung (Gliederung, Raster, Höhenlagen, Verband, Anschlüsse, Fugen etc.) sowie die positionsgenaue Wiedermontage der einzelnen Platten möglich ist. Die Ausführung muss entsprechend des Verwendbarkeitsnachweises und der geprüften Statik erfolgen.
Bestandteile der Unterkonstruktion:
- Vertikale Tragprofile
- Wandhalter
- Thermische Trennelemente
- Plattenhalter
- Verbindungsmittel
Befestigungsuntergrund: Stahlbeton Stärke Gesamtaufbau: 235 mm Hersteller: Systea GmbH System: Alwi Toleranzausgleich: bis 30 mm Tragprofile: Aluminium Wandhalter: Edelstahl Plattenhalter: Aluminium mit Gummipuffern Verbindungsmittel: Edelstahl
3.650,000 m2 6.4.20 Zulage UK Ausbildung Außenkanten Zulage zur Unterkonstruktion aus Vorposition zur Ausbildung der Gebäudeaußenkanten mit auskragenden Hutprofilen und einem vertikal verlaufenden Quadratrohr.
Bestandteile der Unterkonstruktion:
- Hutprofile
- Quadratrohr
- Thermische Trennelemente
- Verbindungsmittel
Hutprofile: Aluminium Quadratrohr: Aluminium Verbindungsmittel: Edelstahl
Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Gebäudeaußenkante.
310,000 m 6.4.30 Zulage UK Auskragung Attika Zulage zur Unterkonstruktion aus Vorposition zur Ausbildung einer verstärkten Auskragung mit Quadratrohr im Bereich der Attika.
Leistungsbestandteile:
- Quadratrohr
- Verbindungsmittel
Quadratrohr: Aluminium Verbindungsmittel: Edelstahl
Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Attika.
530,000 m 6.4.40 Zulage UK Auskragung Sonnenschutz Zulage zur Unterkonstruktion aus Vorposition zur Ausbildung einer verstärkten Auskragung mit Quadratrohr im Bereich der Sonnenschutzkästen an den Fensterbändern.
Leistungsbestandteile:
- Quadratrohr
- Ausklinkung des vertikalen Tragprofils
- Verbindungsmittel
Quadratrohr: Aluminium Verbindungsmittel: Edelstahl
[Seite 25]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 25 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Quadratrohr | Einheit : Aluminium | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Verbindungsmittel: Edelstahl EUR EUR
Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Sonnenschutz.
700,000 m 6.4.50 Wärmedämmung, Mineralwolle Wärmedämmung aus Mineralfaserdämmstoff für vorgehängte hinterlüftete Fassade, mechanisch befestigt.
Material: Mineralwolle nach DIN EN 13162, oberseitig vlieskaschiert, schwarz Anwendungsgebiet: WAB, dk,wf,zg nach DIN 4108-10 Baustoffklasse: A1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501 Schmelzpunkt: 1.000 °C Wärmeleitstufe: WLS 031 Stärke: 140 mm Befestigung: mechanisch, mit zugelassenen Dämmstoffhaltern Hinterlüftung: 20 mm nach DIN 18516-1
3.650,000 m2 6.4.60 Brandsperre horizontal, Mineralwolle Brandsperre horizontal, gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Berlin (VV TB Bln), Anhang 6.
Zweck: Begrenzung der Brandausbreitung im Hinterlüftungsspalt der Vorhangfassade
Material: Mineralwolle, formstabil Brandverhalten: A1 nichtbrennbar Schmelzpunkt: > 1.000 °C WLS: mind. 042 Ausführung: mit Wellenschnitt Höhe: 16 cm Tiefe: bis 22 cm Befestigung: zu mind. 2/3 eingeklemmt zwischen der angrenzenden Fassadendämmung, sofern erforderlich zusätzlich mit nicht brennbarem Kleber verklebt Einbauort: auf Höhe der Geschossdecke zwischen
- OG und 2. OG im Hinterlüftungsspalt zwischen Außenwand und Bekleidung
Die Seite mit dem Wellenschnitt ist zur Bekleidung hin zu orientieren. Die Hinterlüftungsöffnungen in der Brandsperre sind auf max. 100 cm2/lfm Wand zu begrenzen.
320,000 m 6.4.70 Brandsperre vertikal, Mineralwolle Brandsperre vertikal, gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Berlin (VV TB Bln), Anhang 6.
Zweck: Begrenzung der Brandausbreitung im Hinterlüftungsspalt der Vorhangfassade Material: Mineralwolle, formstabil Brandverhalten: A1 nichtbrennbar Schmelzpunkt: > 1.000 °C WLS: mind. 042 Ausführung: mit Wellenschnitt Breite: 32 cm (2x 16 cm) Tiefe: bis 22 cm Befestigung: mit nichtbrennbaren, mechanischen Befestigungsmitteln in der Außenwand in Abständen von 0,6 m Einbauort: in der Achse der Brandwände auf Höhe der vorgehängten hinterlüfteten Fassade im Hinterlüftungsspalt zwischen Außenwand und Bekleidung
Die Seite mit dem Wellenschnitt ist zur Außenwand hin zu orientieren. Der Hinterlüftungsspalt darf nicht über die Brandwand hinweg geführt werden.
62,000 m 6.4.80 Fassadenabschluss, Kleintierschutz Oberer und unterer Fassadenabschluss mit Abschlusswinkel und Lüftungsstreifen als Kleintierschutz aus gekantetem Lochblech.
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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 26 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Oberer und | Einheit unterer Fassadenabschluss mit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Abschlusswinkel und Lüftungsstreifen als EUR EUR Kleintierschutz aus gekantetem Lochblech.
Material: Aluminium Breite: bis 22 cm Lochgröße: 5 mm freier Querschnitt: mind. 50 cm2/m Wandlänge Befestigung: mechanisch befestigt
650,000 m 6.4.90 Verblechung Sockeldämmung Abdeckung der freiliegenden Sockeldämmung aus gekantetem Blech im Bereich der Beetflächen.
Material: Aluminium Stärke: 2 mm Oberfläche: natur Abwicklung: bis 30 cm Einbindung Beet: ca. 5 cm Befestigung: mechanisch befestigt
120,000 m 6.4.100 Traufprofil Haupteingang Traufprofil am Gebäudeunterschnitt im Bereich des Haupteingangs aus mehrfach gekantetem und pulverbeschichteten Aluminiumblech, einschließlich Kleintierschutz.
Leistungsbestandteile:
- Aufmaß
- Traufprofil
- Kleintierschutz
Material: Aluminium, pulverbeschichtet Stärke: bis 2 mm, wie Bestand Geometrie: wie Bestand Farbton: wie Bestand Befestigung: verdeckt mit Schrauben Befestigungsuntergrund: Unterkonstruktion der VHF-Fassade
53,000 m 6.4.110 Anschluss Attika an Fassadenbekleidung Panel aus gekantetem Blech als Fassadenbekleidung im Anschlussbereich der Attiken von tiefer liegenden Dachflächen an die vorgehängte hinterlüftete Fassade. Das Panel muss oben den Falz der Fassadenkeramik hintergreifen und unten die Aufkantung der Attikaverblechung übergreifen, sodass Regenwasser nicht in die Fassade läuft.
Leistungsbestandteile:
- Aufmaß
- Unterkonstruktion
- Blechpanel
Zweck: Verschluss der Fassade und Anschluss der Attika an die Fassade Material: Aluminium, pulverbeschichtet Stärke: 2 mm Farbton: wie Bestand Breite: wie Attika, bis 75 cm Befestigung: mechanisch mit Schrauben Befestigungsuntergrund: Unterkonstruktion der VHF-Fassade
14,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 27]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 27 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6.5 Wiedermontage
6.5.10 Wiedermontage Fassadenkeramik Wiedermontage der gelagerten Fassadenkeramik an die neue Unterkonstruktion unter Verwendung der gelagerten sowie neu bestellter Keramikplatten. Die Platten sind positionsgenau an ihren früheren Positionen zu montieren und die ursprüngliche Fassadengestaltung (Gliederung, Raster, Höhenlagen, Verband, Anschlüsse etc.) ist wiederherzustellen. Die vertikalen Stoßfugen sind mit einer Breite von 10 mm herzustellen. Die Ausführung muss entsprechend des Verwendbarkeitsnachweises und der geprüften Statik erfolgen.
Leistungsbestandteile:
- Transport von der Lagerfläche im Bereich der BE
- Geordnete Wiedermontage der Keramikplatten
- Entsorgung von Verpackungsmaterial
Keramikplatten Stärke: 24 mm Breite: bis 120 cm Höhe: 12 / 18 / 28 cm
3.650,000 m2 6.5.20 Zulage Passschnitt Terrart Light 120 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.
Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 120 mm
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
359,000 St 6.5.30 Zulage Passschnitt Terrart Light 180 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.
Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 180 mm
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
522,000 St 6.5.40 Zulage Passschnitt Terrart Light 280 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.
Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 280 mm
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
402,000 St 6.5.50 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Light 120 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.
Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 120 mm
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
925,000 St 6.5.60 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Light 180 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.
Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 180 mm
[Seite 28]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 28 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Plattenstär | Einheit ke: 24 mm | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Plattenhöhe: 180 mm EUR EUR
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
1.234,000 St 6.5.70 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Light 280 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.
Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 280 mm
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
925,000 St 6.5.80 Wiedermontage Attikaverblechung Wiedermontage der auf den Dachflächen gelagerten Attikaverblechung durch Einhängen in die bestehende Unterkonstruktion. Bei der Wiedermontage sind die Überbrückungslaschen des Blitzschutzes wieder mit der Verblechung zu verschrauben.
Attikablech Material: Aluminium, pulverbeschichtet Breite: bis 75 cm Höhe: ca. 12 cm
530,000 m
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 29]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 29 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7 VHF Terrart Large
7.1 1. Bestellung Ersatzkeramik
7.1.10 Terrart Large 120 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.
Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Large Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 40 mm Höhe: 120 mm Länge: 1200 mm
1,900 m2 7.1.20 Terrart Large 180 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.
Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Large Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 40 mm Höhe: 180 mm Länge: 1200 mm
2,800 m2 7.1.30 Terrart Large 280 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.
Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Large Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 40 mm Höhe: 280 mm Länge: 1200 mm
4,300 m2 7.1.40 Mundstückkosten Herstellung einer Pressform nach vorgegebenen Angabe
3,000 St 7.1.50 Startup Kosten Extruder Rüstkosten für Extruder
- Reinigung Strangpresse und Presslinie
- Mundstück Prüfung, Testlauf und eventuelle Einstellungen
3,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 30]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 30 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7.2 Demontage
7.2.10 Demontage Fassadenkeramik Demontage der Fassadenkeramik durch behutsames Aushängen aus der Unterkonstruktion für die spätere Wiederverwendung.
Leistungsbestandteile:
- Geordnete Demontage zur Wiederverwendung
- Markierung/Nummerierung der Platten auf der Rückseite
- Dokumentation der exakten Einbaupositionen
- geschützte Verpackung auf Paletten
- Verpackungsmaterial (Paletten, Seil als Abstandshalter, Stretchfolie)
- Transport zur Lagerfläche im Bereich der BE
- Aussortieren von defekten Platten, die nicht mehr verwendet werden können und Verbringen in Schuttcontainer
Keramikplatten Stärke: 40 mm Breite: bis 120 cm Höhe: 12 / 18 / 28 cm
120,000 m2 7.2.20 Zulage Lösen verklebter Gehrungsschnitte Zulage zur Demontage der Fassadenkeramik aus Vorposition für das vorsichtige Lösen und Entfernen der Verklebungen an den Platten im Bereich der Gehrungsschnitte.
Die Platten sind an den Gebäudeaußenkanten mit einem flexiblen Klebstoff miteinander verklebt. Der Klebstoff befindet sich auf den Schnittflächen der Gehrung sowie an einem rückseitig aufgeklebten Aluminiumwinkel
Leistungsbestandteile:
- Lösen der Verklebung
- Lösen des Aluminiumwinkels
- Entfernen der Klebstoffrückstände
- Entsorgen des entfernten Materials
Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Gebäudeaußenkante.
22,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 31]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 31 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7.3 Abbruch
7.3.10 PSA für Arbeiten nach TRGS 521 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die in im Folgenden beschriebenen Arbeiten zum Rückbau lungengängiger Mineralfaserdämmstoffe nach TRGS 521 bereitstellen, vorhalten und nutzen sowie entsorgen nach Ende der Bauzeit, wie folgt:
Leistungsbestandteile, nach Erfordernis:
- Einweg-Schutzanzüge
- Schutzhandschuhe
- Atemschutzmasken (FFP2/FFP3)
- Schutzbrillen
Nutzung: durch den AN
1,000 psch 7.3.20 Abbruch Mineralfaserdämmstoff Abbruch des mechanisch befestigten Mineralfaserdämmstoffs unterhalb der Fassadenbekleidung. Der Dämmstoff besteht aus lungengängigen künstlichen Mineralfasern und ist als gefährlicher Abfall zu behandeln. Bei der Ausführung der Arbeiten ist PSA zu verwenden und darauf zu achten, dass das Material möglichst in ganzen Stücken abgebrochen wird. Der Spalt zwischen Gerüstbelag und Fassade ist abzudecken, sodass kein Material nach unten durch fällt. Die Ausführung der Arbeiten ist bereichsweise auszuführen sowie vorab anzukündigen und abzustimmen, sodass die Schule die angrenzenden Räume in der Zeit nicht nutzt bzw. die Fenster geschlossen hält.
Leistungsbestandteile:
- Staubarmer Abbruch der Fassadendämmung inkl. Dämmstoffhalter
- Verpacken des abgebrochenen Materials
- Verpackungsmaterial (Big Bags)
- Transport von abgebrochenem Material in Container im Bereich der BE
- Reinigen der Fassaden- und Gerüstflächen durch Absaugen
Dämmstoff: Mineralfaser (KMF), lungengängig Materialstärke: 14 cm
120,000 m2 7.3.30 Abbruch Unterkonstruktion VHF-Fassade Abbruch der gesamten Unterkonstruktion der vorgehängten hinterlüfteten Fassade, einschließlich Plattenhalter, vertikale Tragprofile, Wandhalter, Hutprofile, Kleintierschutz, thermische Trennelemente, Verbindungsmittel etc.
Leistungsbestandteile:
- Abbruch der Unterkonstruktion
- Verpacken/Bündeln des abgebrochenen Materials
- Verpackungsmaterial
- Transport von abgebrochenem Material in Container im Bereich der BE
Material UK: Aluminium Vertikale Tragprofile: alle 60 cm Befestigungsuntergrund: Stahlbeton
120,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 32]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 32 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7.4 Herstellung
7.4.10 Unterkonstruktion Terrart Large Unterkonstruktion für vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) aus Keramikplatten mit unsichtbarer Befestigung für das System NBK Terrart Large. Die Unterkonstruktion ist so herzustellen, dass sie die Wiederherstellung der ursprünglichen Fassadengestaltung (Gliederung, Raster, Höhenlagen, Verband, Anschlüsse, Fugen etc.) sowie die positionsgenaue Wiedermontage der einzelnen Platten möglich ist. Die Ausführung muss entsprechend des Verwendbarkeitsnachweises und der geprüften Statik erfolgen.
Bestandteile der Unterkonstruktion:
- Vertikale Tragprofile
- Wandhalter
- Thermische Trennelemente
- Plattenhalter
- Verbindungsmittel
Befestigungsuntergrund: Stahlbeton Stärke Gesamtaufbau: 235 mm Hersteller: Systea GmbH System: Alwi Toleranzausgleich: bis 30 mm Tragprofile: Aluminium Wandhalter: Edelstahl Plattenhalter: Aluminium mit Gummipuffern Verbindungsmittel: Edelstahl
120,000 m2 7.4.20 Zulage UK Ausbildung Außenkanten Zulage zur Unterkonstruktion aus Vorposition zur Ausbildung der Gebäudeaußenkanten mit auskragenden Hutprofilen und einem vertikal verlaufenden Quadratrohr.
Bestandteile der Unterkonstruktion:
- Hutprofile
- Quadratrohr
- Thermische Trennelemente
- Verbindungsmittel
Hutprofile: Aluminium Quadratrohr: Aluminium Verbindungsmittel: Edelstahl
Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Gebäudeaußenkante.
22,000 m 7.4.30 Wärmedämmung, Mineralwolle Wärmedämmung aus Mineralfaserdämmstoff für vorgehängte hinterlüftete Fassade, mechanisch befestigt.
Material: Mineralwolle nach DIN EN 13162, oberseitig vlieskaschiert, schwarz Anwendungsgebiet: WAB, dk,wf,zg nach DIN 4108-10 Baustoffklasse: A1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501 Schmelzpunkt: 1.000 °C Wärmeleitstufe: WLS 031 Stärke: 140 mm Befestigung: mechanisch, mit zugelassenen Dämmstoffhaltern Hinterlüftung: 20 mm nach DIN 18516-1
120,000 m2 7.4.40 Brandsperre vertikal, Mineralwolle Brandsperre vertikal, gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Berlin (VV TB Bln), Anhang 6.
Zweck: Begrenzung der Brandausbreitung im Hinterlüftungsspalt der Vorhangfassade Material: Mineralwolle, formstabil Brandverhalten: A1 nichtbrennbar Schmelzpunkt: > 1.000 °C WLS: mind. 042 Ausführung: mit Wellenschnitt Breite: 32 cm (2x 16 cm)
[Seite 33]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 33 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge WLS: mind. | Einheit 042 | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ausführung: mit Wellenschnitt EUR EUR Breite: 32 cm (2x 16 cm) Tiefe: bis 22 cm Befestigung: mit nichtbrennbaren, mechanischen Befestigungsmitteln in der Außenwand in Abständen von 0,6 m Einbauort: in der Achse der Brandwände auf Höhe der vorgehängten hinterlüfteten Fassade im Hinterlüftungsspalt zwischen Außenwand und Bekleidung
Die Seite mit dem Wellenschnitt ist zur Außenwand hin zu orientieren. Der Hinterlüftungsspalt darf nicht über die Brandwand hinweg geführt werden.
4,000 m 7.4.50 Fassadenabschluss, Kleintierschutz Unterer Fassadenabschluss mit Abschlusswinkel und Lüftungsstreifen als Kleintierschutz aus gekantetem Lochblech.
Material: Aluminium Breite: bis 22 cm Lochgröße: 5 mm freier Querschnitt: mind. 50 cm2/m Wandlänge Befestigung: mechanisch befestigt
275,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 34]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 34 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7.5 Wiedermontage
7.5.10 Wiedermontage Fassadenkeramik Wiedermontage der gelagerten Fassadenkeramik an die neue Unterkonstruktion unter Verwendung der gelagerten sowie neu bestellter Keramikplatten. Die Platten sind positionsgenau an ihren früheren Positionen zu montieren und die ursprüngliche Fassadengestaltung (Gliederung, Raster, Höhenlagen, Verband, Anschlüsseetc.) ist wiederherzustellen. Die vertikalen Stoßfugen sind mit einer Breite von 10 mm herzustellen. Die Ausführung muss entsprechend des Verwendbarkeitsnachweises und der geprüften Statik erfolgen.
Leistungsbestandteile:
- Transport von der Lagerfläche im Bereich der BE
- Geordnete Wiedermontage der Keramikplatten
- Entsorgung von Verpackungsmaterial
Keramikplatten Stärke: 40 mm Breite: bis 120 cm Höhe: 12 / 18 / 28 cm
120,000 m2 7.5.20 Zulage Passschnitt Terrart Large 120 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.
Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 120 mm
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
12,000 St 7.5.30 Zulage Passschnitt Terrart Large 180 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.
Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 180 mm
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
14,000 St 7.5.40 Zulage Passschnitt Terrart Large 280 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.
Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 280 mm
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
13,000 St 7.5.50 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Large 120 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.
Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 120 mm
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
62,000 St 7.5.60 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Large 180 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.
Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 180 mm
[Seite 35]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 35 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Plattenstär | Einheit ke: 40 mm | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Plattenhöhe: 180 mm EUR EUR
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
62,000 St 7.5.70 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Large 280 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.
Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 280 mm
Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.
62,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 36]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 36 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 9 VHF Glasfaserbeton
9.10 Glasfaserbetonplatte austauschen, 130 x 220 cm Glasfaserbetonplatten im Bereich der Pfeilerverkleidung der Fensterbänder austauschen, einschließlich Unterkonstruktion.
Leistungsbestandteile:
- Aufmaß
- Demontage und Entsorgung der bisherigen Platte
- Demontage und Entsorgung der bisherigen UK
- Unterkonstruktion
- Glasfaserbetonplatte
Material: fibreC Glasfaserbeton Produkt: Concrete Skin Hersteller: Rieder Smart Elements GmbH & Co KG Plattendicke: 13 mm Farbton: Silbergrau Fugenbreite: 12 mm Maße: bis 130 x 220 cm Befestigung: verdeckt mit Agraffen mit Moosgummi und Hinterschnittdübeln Unterkonstruktion: Horizontales Tragprofil auf UK analog zu TERRART Light, Aluminium Einbauorte: Fassade Nr. 33
1,000 St 9.20 Glasfaserbetonplatte ergänzen, 40 x 220 cm Glasfaserbetonplatten im Bereich der Pfeilerverkleidung der Fensterbänder ergänzen, einschließlich Unterkonstruktion.
Leistungsbestandteile:
- Aufmaß
- Demontage und Entsorgung OSB-Platte (provisorischer Verschluss der Fassade)
- Unterkonstruktion
- Glasfaserbetonplatten
Material: fibreC Glasfaserbeton Produkt: Concrete Skin Hersteller: Rieder Smart Elements GmbH & Co KG Plattendicke: 13 mm Farbton: Silbergrau Fugenbreite: 12 mm Maße: bis 40 x 220 cm Befestigung: verdeckt mit Agraffen mit Moosgummi und Hinterschnittdübeln Unterkonstruktion: Horizontales Tragprofil auf UK analog zu TERRART Light, Aluminium Einbauorte: Fassade Nr. 52
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 37]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 37 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 10 Wiedermontage Anbauteile Fassade
10.10 Wiedermontage Schul-Logo Südfassade Wiedermontage des Schul-Logos an der Südfassade des Gebäudes nach dem Abbau des Fassadengerüstes, einschließlich erforderlicher Rüstungen, Hubbühnen, Mobilkräne etc.
Material: Stahlblech, farbig beschichtet Stärke: ca. 10 mm Größe: ca. 400 x 280 cm (BxH) Gewicht: ca. 230 kg Befestigungspunkte: ca. 15 Stück
1,000 St 10.20 Wiedermontage Schul-Schriftzug Ostfassade Wiedermontage des Schul-Schriftzugs an der Ostfassade des Gebäudes oberhalb des Haupteingangs. Die Arbeiten erfolgen vom bauseits gestellten Fassadengerüst.
Material: Stahlblech, farbig beschichtet Stärke: ca. 10 mm Anzahl: 24 Buchstaben/Zeichen Größe: je ca. 30 x 40 cm (BxH) Gewicht: je ca. 5 bis 10 kg Befestigungspunkte: je 2 bis 4 Stück
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 38]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 38 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 11 Stundenlohnarbeiten
Abrechnungshinweis Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. 11.10 Stundensatz Fachwerker Stundensatz Fachwerker für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
8,000 h 11.20 Stundensatz Bauhelfer Stundensatz Bauhelfer für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
7,000 h
Gesamtbetrag:
[Seite 39]
LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 39 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 Planung, Prüfung und Dokumentation 2 Baustelleneinrichtung 2.1 Baustelleneinrichtung AN 2.2 Verkehrsrechtliche Anordnung 3 Demontage Anbauteile Fassade 4 Entsorgung 5 Fassadensockel Stahlbetonfertigteile 6 VHF Terrart Light 6.1 1. Bestellung Ersatzkeramik 6.2 Demontage 6.3 Abbruch 6.4 Herstellung 6.5 Wiedermontage 7 VHF Terrart Large 7.1 1. Bestellung Ersatzkeramik 7.2 Demontage 7.3 Abbruch 7.4 Herstellung 7.5 Wiedermontage 9 VHF Glasfaserbeton 10 Wiedermontage Anbauteile Fassade 11 Stundenlohnarbeiten
Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
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Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen
• Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis mit Preisen
• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Angaben zur Preisermittlung
• Eignungsbogen für Bewerber/Bieter
- Mindestkriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 2.000.000 EUR netto in den letzten drei
Geschäftsjahren einschließlich Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind (Gewerk: siehe
oben). Sofern das Jahr 2025 buchhalterisch noch nicht abgeschlossen ist, ist der Umsatz für das Jahr 2022
anzugeben.
- Mindestkriterien zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von mindestens 8 Arbeitskräften in den letzten drei
Geschäftsjahren
- Nachweis der fachlichen Eignung anhand erforderlicher Sach- oder Fachkundenachweise
- Fachkunde Künstliche Mineralfasern KMF (TRGS 521)
- Qualifizierte Person gem. Abs. 2.9 TRBS 2121-1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der
Verwendung von Gerüsten"
- Betrieblicher Ersthelfer gem. § 10 ArbSchG und § 26 DGUV Vorschrift 1
- Benennung Fachbauleiter gem. § 56 Abs. 2 BauO Bln
- ggf. Flurfördermittelschein ("Staplerschein") und Fahrerlaubnis
- Nachweis der fachlichen Eignung anhand mindestens EINER projektvergleichbaren Referenz
Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn jede einzelne Referenz alle nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen a) bis c) erfüllt. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen.
a) Die Referenz ist abgeschlossen; die Abnahme der Bauleistung gemäß § 12 VOB/B ist innerhalb der letzten
fünf Jahre erfolgt, maßgeblich ist der Tag der Angebotsöffnung (einschließlich)
b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen - hier: Vorgehängte hinterlüftete Fassade mit einer
Unterkonstruktion aus Metall
c) Die Referenz umfasst einen Auftragswert von mindestens 750.000 EUR netto
• Selbstauskunft Bewerber/Bieter
• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur
Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von
Bauunternehmen vorliegt)
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)
bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)
• Nebenangebote (falls zugelassen)
• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
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• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR
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Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen:
• Verzeichnis der Nachunternehmer
• Selbstauskunft der Nachunternehmer
• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Sonstige Nachweise:
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N23022-30429000-001-335-02 Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin
Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01
V
170402 Aluminium V
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N23022-30429000-001-335-02
Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin
Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01
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Bewerbungsbedingungen (BwB)
für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen"
(VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich
der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den
Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Kommunikation
Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen
Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des
Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter
wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen
mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für
den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das
Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird
ausgeschlossen.
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[Seite 45]
4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist
zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung
nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den
Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem
Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die
Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten
Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene
Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe
bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise
enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen
zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten
Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz
”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat
ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der
Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat
als angeboten.
4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen
geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen
verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei
denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“
auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
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Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu
berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen
angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt
für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen
(z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).
Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei
Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit
Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.
Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen,
werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen
Pauschalpreis.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen)
bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen
Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder
dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine
Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von
Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen
werden.
4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich
gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben
bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die
Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend
zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer
einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat
er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser
Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach
Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch
Pauschalsumme).
5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht
entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich
gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender
Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen
schriftlicher Weisung zu leisten,
– dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.
fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen
zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis
der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft
Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt,
einzureichen.
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[Seite 48]
8 Auftragnehmerwechsel
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu
beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz,
Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen
können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden
Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen
Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem
Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten
Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der
Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die
Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen
Vergabeverfahren vorgenommen.
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Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
10178 Berlin
______________________________
(Ausschreibende Stelle)
(Ausschreibende Stelle)
BI
| Berliner Immobilienmanage | BmIMen Bt eGrmlinbeHr | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| ImmobilienmanaKgeeibmeelsnttr aGßme b3H6 | |||||
| Keibelstr. 36 | |||||
| 10178 Berlin 10178 Berlin | |||||
| Tel.: 03003/ 09/09106166-6 -2429 | |||||
| Fax: (030) 90166 1668 | |||||
| einkauf@bim-berlin.de | |||||
| Berlin, 17. Fe0b1ru.1a0r .22002256 | |||||
| Es schreibt Ihnen: |
Es schreibt Ihnen: SarguNt,a Zzaen yNnureyapk
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin
Baumaßnahme ____
Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
Angebot für:
N23022-3_0_4_2_9_0_0_0-0_0_1-3_3_5_-0_2__________________________________________
_____________________________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, für die oben angegebene Leistung ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll im Rahmen einer
bitte auswählen
nach Öffentlicher Ausschreibung
vergeben werden.
Die Auftragsbekanntmachung wurde bei öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibun-
gen mit Teilnahmewettbewerb auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.ber-
lin.de/vergabeplattform zu oben genannter Vergabenummer veröffentlicht.
1. Auftraggebende Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Stelle: cv/eor t BreItMen B deurlrinche rd Iime mobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
10178 Berlin
2. Vergabeunterlagen: Sämtliche Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingun-
gen und die Vertragsunterlagen, sind zu oben genannter Vergabenum-
mer auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bereitgestellt.
Soweit einzelne dieser Unterlagen hier nicht beigefügt sind, können sie
bei der ausschreibenden Stelle eingesehen/angefordert werden.
3. Auskunft über Verga- Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstel-
beunterlagen, etwaige lung sind unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle
Ortsbesichtigungen, zu übermitteln.
Anforderung zusätzli-
cher Unterlagen:
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[Seite 50]
4. Form und Frist für die Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist
Angebotsabgabe:
am 0 3 .1 1 .2 0 2 6 um 0 8 :3 0 Uhr
vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä-
rungen, in Textform auf die Vergabeplattform hochzuladen. Bei elektro-
nischer Angebotsübermittlung in Textform ist die Person des Erklären-
den zu benennen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben ein
Preisangebot ohne Umsatzsteuer ab. In diesem Fall übernimmt der Auf-
traggeber die Umsatzsteuerschuld des Auftragnehmers in seiner Um-
satzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (sogenannnter
„reverse charge“). Soweit in den Angebotsunterlagen die Angabe der
Umsatzsteuer verlangt wird, ist der Betrag „0%“ einzufügen.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform)
ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elekt-
ronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin ein-
gereicht werden, sind gemäß § 16 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1
VOB/A auszuschließen!
5. Aufteilung in Lose: nein
ja, Angebote können abgegeben werden für
ein Los mehrere Lose alle Lose
Näheres siehe Leistungsbeschreibung
6. Nebenangebote:
zugelassen nicht zugelassen
ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol-
che deutlich gekennzeichnet werden.
7. Bindefrist Die Bindefrist endet am 04.12.2026
8. Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen
Ausführungsort (Bau-
stelle), Ausführungs-
zeit, Sicherheitsleis-
tung, Zahlungsbedin-
gungen
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[Seite 51]
9. Kriterien für die Wer- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe von
tung der Haupt- und § 16 d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Nebenangebote: Kriterien erteilt:
| Nr. | Kriterium | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1. | Preis | 100 |
10. Nachprüfungsstelle BBIIMM BBeerrlliinneerr IImmmmoobbiliileiennmmaannaaggeemmeenntt GGmesbeHllschaft mbH
bei nationalen Verga- Keibelstraße 36
ben: Alexanderstr. 3
10178 Berlin
10178 Berlin
Die Beschwerden sind über die E-Mail-Adresse nachpruefungsstelle-
bim@bim-berlin.de unter Angabe der Vergabenummer und des Be-
schwerdegrundes einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
ii..A A.. Nazan Nuryak
EEiinnkkaauuff
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
Version 12.02.2025 Seite 3 von 3
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Angebot (Bauleistungen)
Tel.:
Fax:
E-Mail: , den
(Name und Anschrift des Bieters)
An
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Ablauf der Bindefrist
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
am: 04.12.2026
10178 Berlin
(Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin
Baumaßnahme:
Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
Angebot für:
N23022-30429000-001-335-02
- Leistungsverzeichnis mit Preisen
Anlagen:
- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter
- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht
präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
- Nebenangebote (falls zugelassen)
- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der
Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls
gefordert)
- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert
über 500.000,- EUR netto)
-
-
- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen
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[Seite 53]
Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen-
folge gelten:
- Auftragsschreiben bzw. Vertrag
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen
Unterlagen und Erläuterungen
- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen
beigefügt)
- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“
- Angebot samt Anlagen
- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
- Bautagesbericht
- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019
- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –,
Ausgabe 2016
-
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge-
nommen und beachtet.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den
von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden
Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | € | % |
Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:
| Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes) | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % |
- Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange-
botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver-
bindlich anerkannt.
Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von
laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.
Version 20.07.2026 Seite 2 von 6
[Seite 54]
Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot
inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den
Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in
Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform
Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach-
name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge-
ben.
Version 20.07.2026 Seite 3 von 6
[Seite 55]
Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/ h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
(Summe 1.4 und 1.5)
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellenallgemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten | Gesamtzu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.
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[Seite 56]
Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
Version 20.07.2026 Seite 5 von 6
[Seite 57]
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im
eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende
Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.
Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü-
gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon
Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter,
4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:
1) 2) 3)
4) 5) 6)
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).
Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen),
werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra-
gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers
Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss
als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des
Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be-
fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags-
strafe führen.
Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu-
stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der
Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever-
fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots-
preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach
entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die
spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga-
nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits-
preise die Abrechnungsgrundlage.
Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere
Nachunternehmer beauftragen.
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[Seite 58]
Baumaßnahme: Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin
Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
Angebot für:
N23022-30429000-001-335-02
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
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1. Objektüberwachung / Bauüberwachung
(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa-
chung/Objektüberwachung:
Ingenieurbüro
Belziger Straße, Haus 3, Aufgang Q 33
10823 Berlin Tel.: +493060966160
(Name, Anschrift, Telefonnummer)
(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:
N.N.
(Name, Anschrift, Telefonnummer)
2. Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten
Leistungen)
unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages.
gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung.
an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh-
rungsbeginn.
am 14.12.2026 .
(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin)
innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender
Ziff. 2. Abs. (1).
innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist
bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin.
am 05.11.2027 .
(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs.
1 VOB/B:
Ereignis: Frist:
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3. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer
für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der
Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal
5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben
der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche
Schadensersatzansprüche angerechnet.
4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um-
satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung
für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe
von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach-
träge) und
für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33
% der Netto-Schlussrechnungssumme.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson-
dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers,
soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher-
gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge-
stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.
5. Vergütung
Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht
vereinbart.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
6. Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche-
rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden
Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten:
55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)
(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.
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Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
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1. Leistungsverzeichnis
(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes
Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das
Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als
vereinbart.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das
Leistungsverzeichnis vor.
2. Wahlpositionen, Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen
(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den
Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die
Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel
bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
3. Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.
(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige
Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung
vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes
vereinbart ist.
4. Hinterlegung der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne
Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren
erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim
Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter
Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der
Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation
als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum
Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung
"Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx-
xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt
den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von
den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die
Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und
Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,
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Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der
Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen,
insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der
Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für
auftragsbezogene Zwecke verwenden.
5. Einheitspreise
Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche
Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem
Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
6. Ausführung der Leistung
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als
zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die
Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen
als ungültig zu kennzeichnen.
7. Angaben bei Ausschreibung
Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags
hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
8. Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr
Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine
Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden
Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort,
Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift
(keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.
Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro
unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer
zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen
einzureichen bei
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin.
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(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach
Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen
vorliegt. Dieses kann ungültig sein).
Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten
Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von
einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit
für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich,
Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der
Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim
Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die
Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige
Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person
hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen
hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit
sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner
eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach
Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen
Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu
unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch
nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die
Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres
selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des
Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B.
für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert
vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/
Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle
aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht
gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt
insbesondere keine Behinderung dar.
Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:
"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person
gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck
nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL-
Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden
Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich
bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann.
Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der
Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.
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Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen,
können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/
Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin
neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute
Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum
Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin
gespeichert.“
9. Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.
(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung
für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der
Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie
„Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den
vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung
zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen
einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen,
erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.
(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die
erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer
angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der
Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach
einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung
berechtigen.
(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine
Vertragsstrafe vereinbart.
(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der
Nachunternehmer ist mitzuteilen.
(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in
allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem
Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis
zum Auftraggeber sicherzustellen.
(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch
Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden,
• für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt
werden,
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• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach
§§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind,
• Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß
gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten
Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck
hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis,
Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf
der Baustelle mitführen.
(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm
vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden
Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein
vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen.
Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten
Werktag der Folgewoche zu erfolgen.
10. Preisnachlässe
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz
angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits-
und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der
Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter
Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
11. Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert
werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers
ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner
Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den
Abtretungsempfänger leisten.
12. Versicherungspflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für
Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende
Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch
von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden,
Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden,
Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von
Sachen und Schlüsseln abdecken.
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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung
binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder
• durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice
sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige
Versicherungsprämie
oder alternativ
• durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in
Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis
bestätigt,
nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung
der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des
Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber
nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den
Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des
Auftragnehmers abzuschließen.
(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE
verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass
sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die
ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.
13. Steuerabzug bei Bauleistungen
(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über
Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt
an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer
zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines
Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen,
wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.
Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer
Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene
Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem
Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines
Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu
leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige
Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird
haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der
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Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die
Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
14. Barrierefreies Bauen
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die
Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz
(LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung
und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung
öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for
all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die
Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der
bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download -
Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.
15. Allgemeine Umweltschutzanforderungen
Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien
sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu
insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung
und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den
Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat
dabei insbesondere
• die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für
bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten,
• bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne
von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und
• bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den
Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen
Umweltschutzanforderungen zu beachten.
16. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen
Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere
durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst
hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige
Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt
zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer
nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in
entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und
Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß
einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
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(2) Grundlagen
• Rechtlicher Rahmen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner
Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen
Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung
über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und
Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.
Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über
Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.
Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin:
• Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der
Abfallwirtschaftsbehörde“
• Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei
Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“
• Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land
Berlin“
• Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“
• Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“
•
| Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung | |
|---|---|
| (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von | |
| Baumaßnahmen“ |
Baumaßnahmen“
Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können
unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur
Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land
Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden.
Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der
Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest,
Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die
Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen –
Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur
Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse
heruntergeladen werden:
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http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/
• zu verwendende Formblätter
Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der
Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur
Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im
Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese
Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die
geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind
beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der
Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers
möglich.
Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur
Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle
im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den
Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen.
• Beauftragung Dritter
Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige
Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das
Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B.
Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für
bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete
Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden
Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis
und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese
Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
• Kontaminationen bzw. Altlasten
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das
für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung
von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten.
• Verstöße
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der
Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer
Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
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(3) Nicht gefährliche Abfälle
Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende
Leistungspositionen einzukalkulieren:
• Sortieren des Abfalls
• Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche
• Aufschütten der Haufwerke
• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container
• Transport zur Annahmestelle
• Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen
• Verwertungs-, Entsorgungskosten
Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für
mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.
Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in
den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die
Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der
Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der
Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über
die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor
Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.
(4) Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die
Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber
übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller
rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung
des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.
Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die
einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche
Abfälle einzukalkulieren:
• Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge
• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge
• Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen
• Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage
• Sämtliche Entsorgungskosten
Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke
aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu
den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die
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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die
Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer
Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung
vorzuhalten.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers
bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig
angedient (Andienungspflicht).
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom
Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
(5) Überschüssiges Baumaterial
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht
zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der
Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des
Auftraggebers abgewichen werden.
Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie
Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden
Leistungspositionen einzurechnen.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die
Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und
nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom
Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
17. Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen
(1) Grundlagen
Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine
Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.
Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit
der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei
Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen
Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.
Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den
Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest,
KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden
Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den
daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf
Version 06.07.2026 Seite 12 von 17
[Seite 73]
abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach
BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten
Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise,
etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer
Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen-
und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die
Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung,
die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender
Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des
Arbeitsbereichs.
Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem
Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für
Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.
Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der
Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind
ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen
Vertreter weiterzugeben.
Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb
Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür
verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden,
die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung
verfügen.
Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere
Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der
Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere
den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der
Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519,
TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf.
aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im
Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.
(2) Rechtlicher Rahmen
Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-,
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521
Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten
Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden
herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.
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[Seite 74]
• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
• TRGS 521: Faserstäube.
• TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
• Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in
Gebäuden (Asbest-Richtlinie).
• BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen.
• TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte.
• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl.
I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Handlungsanweisungen
Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten:
• Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien
Nov. 2007
• Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007
• Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007
• Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern
(KMF) Apr.2002
• Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den
Betonaußenwandplatten Jan.2005
• Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009
(4) Umgang mit Feinstäuben
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein
stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen
entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die
Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen
Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung
des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.
Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub
freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer
wirksamen Absaugung versehen sein.
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von
Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung
ist zu beachten.
(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten
bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete
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[Seite 75]
Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen
Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das
für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung
von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber
mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten
Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.
(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden,
müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei
über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort
unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel
(Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite
495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz
für Mensch und Umwelt - Berlin.de.
18. Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle
(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen
arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R.
Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der
Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen
Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus
verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer
und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.
Version 06.07.2026 Seite 15 von 17
[Seite 76]
19. Abrechnung
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne
Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen.
Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer
der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte
Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine
prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei
klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu
kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige
Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht
in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML
Rechnung.
(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an
den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement
GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen
Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.
(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige
Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende
Angaben an info.erv@bim-berlin.de:
• Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“.
• Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer.
• Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an
uns senden möchten.
Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit
einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten
Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich
für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung
per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der
jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.
Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:
| Auftraggeber | E-Mail-Adresse für Rechnungslegung |
|---|---|
| Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de |
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| BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de |
|---|---|
| Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de |
| Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de |
| BBF Berliner Bodenfonds GmbH | rechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de |
20. Datenschutz
Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum
Datenschutz verpflichtet zu haben.
21. Schlussbestimmungen
(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag
ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen
bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies
keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern
abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder
rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass
die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder
rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von
Vertragslücken.
Version 06.07.2026 Seite 17 von 17
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Maßnahme: Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin
Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01
Teilnahmeantrag/ Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete
Angebot für: Fassaden
N23022-30429000-001-335-02
Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder
der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von
Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b
Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A
Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme
ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht
eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse
abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen,
Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen
Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt,
die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder
gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder
gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder
gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender
Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme auszuschließen hat.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter
Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.
Version 24.11.2022 Seite 1 von 2
[Seite 79]
In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die
Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB
eingeräumt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben
kann.
Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/
Bewerber:
Version 24.11.2022 Seite 2 von 2
[Seite 80]
Maßnahme: K üh l e w einstr. 5 in 13409 Berlin
Fa s s a d en- und Vordachsanierung Hs. 01
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete
Angebot für:
Fassaden
N 2 30 2 2 -30429000-001-335-02
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)
über Umweltschutzanforderungen
Die Auftragnehmer verpflichten sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den
Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.
1. Leistungskriterien
Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die
Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.
Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an
die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für
die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.
2. Ausführungsbedingungen
Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere
Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in
Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.
3. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
3.1 Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Unterauftragnehmer zur Einhaltung der
Verpflichtung nach der vorstehenden Ziff. 2 zu verpflichten.
3.2 Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen
Unterauftragnehmer eine Vereinbarung nach Ziff. 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der
Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
3.3 Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
3.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116,
117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
3.3.2 die Auftragnehmer bzw. die weitervergebende Unterauftragnehmer die
Vertragsbedingungen der Unterauftragnehmer anerkennen müssen, um die
Leistung erfüllen zu können,
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 81]
3.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von
75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von
500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
3.4 Die Auftragnehmer haben über die Übertragung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 und 3.2
bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach Ziff. 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu
erbringen.
3.5 Verstoßen Unterauftragnehmer der Auftragnehmer gegen ihre nach Ziff. 3.1 und 3.2
vereinbarten Verpflichtungen nach Ziff. 2, so werden diese den Auftragnehmern zugerechnet.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und
Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 82]
Maßnahme: K üh l e w einstr. 5 in 13409 Berlin
Fa s s a d en- und Vordachsanierung Hs. 01
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete
Angebot für:
Fassaden
N 2 30 2 2 -30429000-001-335-02
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und
bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die
folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu
zahlen:
1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem
Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag
oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder
einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der
Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze)
nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das
entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage
zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der
beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart
(Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten
Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),
1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von
14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto
zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich:
Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von
75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten
Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).
Version 15.07.2026 Seite 1 von 4
[Seite 83]
1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2
und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste
Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu
verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung
nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte
Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der
Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116,
117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die
Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die
Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag
a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000
Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder
b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder
Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) hat.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.
über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu
erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers
gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese
dem Auftragnehmer zugerechnet.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 4
[Seite 84]
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und
Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 3 von 4
[Seite 85]
Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:
_ __bauhauptgewerbe_01_broschuere_ab_04_2026_stand_08_2025.pdf
Version 15.07.2026 Seite 4 von 4
[Seite 86]
Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin
Maßnahme:
Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete
Angebot für:
Fassaden
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teil B)
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern in der Leistungsbeschreibung Anforderungen an
die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen vorgegeben werden, diese zu erfüllen und seinen
in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen
Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und
Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB – Teil C.
Version 05.12.2023 Seite 1 von 1
[Seite 87]
Maßnahme: K üh l e w einstr. 5 in 13409 Berlin
Fa s s a d en- und Vordachsanierung Hs. 01
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete
Angebot für:
Fassaden
N 2 30 2 2 -30429000-001-335-02
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
zur Verhinderung von Benachteiligungen
(Teil B)
1. Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
1.1 die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteiligungsver-
bote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beachten,
1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit
gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu
verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung
nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftrag-
nehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der
Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109,
116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Ver-
tragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung
erfüllen zu können,
Version 15.07.2026 Seite 1 von 2
[Seite 88]
2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert
von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert
von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.
über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbrin-
gen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers
gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese
dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sankti-
onsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
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Maßnahme: K üh l e w einstr. 5 in 13409 Berlin
Fa s s a d en- und Vordachsanierung Hs. 01
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete
Angebot für:
Fassaden
N 2 30 2 2 -30429000-001-335-02
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C)
über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil C der
Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B),
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B),
zur Frauenförderung (BVB - Teil B),
zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und
über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe-
dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei-
her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai-
gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende
Vereinbarung zu treffen.
II. Kontrolle und Sanktionen
1. Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle
Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol-
gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli-
chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon-
trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein-
schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach
dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset-
zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,
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§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be-
treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest-
stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).
1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im
Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum
Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge-
setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver-
einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer
1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe-
schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor-
mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern-
arbeitsnorm (Teil B));
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));
1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh-
rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil
B)).
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer
und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent-
lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B)
bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta-
rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau-
enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich
der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;
Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf
Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die-
ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent-
rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter
II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli-
chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten-
den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der
Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit
der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück-
sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
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1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei
der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig
vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten
vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf-
tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen
mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes-
sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er-
forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag-
nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit-
stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle
auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes
aus:
• Arbeitsverträgen,
• Entgeltnachweisen,
• Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter-
lagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe,
• den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei-
hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer-
kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen,
• ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der
„Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität),
• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis-
tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
Version 15.07.2026 Seite 3 von 8
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• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer-
scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions-
mengen;
1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför-
derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
nachweisbar hervorgeht,
• Arbeitsverträgen,
• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen,
• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen,
• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi-
schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla-
gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach
Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge-
heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken
verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der
öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die
Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver-
leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung
in der Unterauftragnehmerkette
1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den
Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit-
stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass
die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten-
schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge-
nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken
der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit
von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf-
tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-
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[Seite 93]
terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent-
ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf.
durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen
Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-
kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un-
terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba-
rung zu treffen.
2. Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer
für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7
benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver-
hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an
Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi-
gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann-
ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge-
führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1
Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz-
steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be-
sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil
B) nach Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten
nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts
gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein-
verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege-
ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.).
Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
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[Seite 94]
2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich
im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags-
ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum
Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be-
schäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver-
einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be-
schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil
B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf-
zeit;
2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis
ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor-
mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung
der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung
vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe-
rung;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung
zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver-
langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt
oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf-
zeit;
2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen
über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan-
forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar-
ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den
Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge-
führt wurden;
2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver-
pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar-
beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un-
terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun-
denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun-
denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur
Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen;
BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus-
führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;
Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-
Version 15.07.2026 Seite 6 von 8
[Seite 95]
barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-
kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf-
tragnehmerkette);
2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol-
len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun-
gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla-
gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg-
loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des
Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver-
pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh-
mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag-
nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so
ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der
an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über-
schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine
auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an-
gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen
auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der
Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten
Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden
Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-
spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadensersatz
2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten
Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver-
trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver-
langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur
Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung
von Benachteiligungen (Teil B)).
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[Seite 96]
2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-
spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon-
trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des
Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften
gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
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[Seite 97]
Maßnahme: Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin
Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01
Teilnahmeantrag/
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte
Angebot für:
hinterlüftete Fassaden
N23022-30429000-001-335-02
SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter
1. Allgemeine Angaben
Firmenname:
Vor- und Nachname des Inhabers:
(nur bei Einzelunternehmen)
Anschrift:
E-Mail:
Rechtsform:
Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte
Hauptsitz (Anschrift):
Niederlassung (Anschrift):
Betriebsstätte (Anschrift):
Kaufmännische Daten
Zuständiges Finanzamt:
Steuernummer:
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):
Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Version 09.07.2026 Seite 1 von 3
[Seite 98]
2. Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung
(VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt
für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)
3. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber
gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des
Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu
demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die
Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.
Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:
| Inländisches Register | Ausländisches Register |
|---|---|
| Registergericht (sofern zutreffend): | registerführende Stelle (sofern zutreffend): |
| Register-Nr. (sofern zutreffend): | Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend): |
4. Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis
Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
5. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im
PQ-Verzeichnis nachweisen können.
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| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: |
Version 09.07.2026 Seite 3 von 3
[Seite 100]
Nachunternehmer:
Teilnahmeantrag/
Angebot des
Bewerbers/Bieters:
Angebot für: Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin
Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01
N23022-30429000-001-335-02
Maßnahme: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte
hinterlüftete Fassaden
Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen
Selbstauskunft der Nachunternehmer
I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g.
Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
Beschreibung der (Teil-)Leistungen/Gewerk:
II. Angaben zur Eignung
1. Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis
Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser
vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.
Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 sind nur auszufüllen, wenn keine
Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.
Version 21.03.2024 Seite 1 von 2
[Seite 101]
2. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | Ich bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet. |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | ja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet. |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: |
Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:
_____________________________________________
(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw.
Firma bei juristischen Personen in Textform)
Version 21.03.2024 Seite 2 von 2
[Seite 102]
Bautagesbericht
Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________
Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________
Name: _________________________________________ Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________
E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________
Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________
Wetter:
Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________
Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________
(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)
Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:
Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________
davon Hilfskräfte:_________________________
Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit
☐ ☐
☐ ☐
☐ ☐
Art und Umfang der geleisteten Arbeiten
Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt
Seite 1 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 103]
Bautagesbericht
Eingesetzte Großgeräte
Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel
Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)
Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer
Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe
Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)
Sonstige besondere Vorkommnisse
Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 104]
Bautagesbericht
Notizen:
Unterschrift: ___________________________________________________
(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________
Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 105]
Maßnahme: Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin
Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01
Angebot für: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
N23022-30429000-001-335-02
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bezeichnung:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass
- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-
gemeinschaft gebildet wird,
- nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem
zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem
Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.
- der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
2. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Version 30.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 106]
3. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
4. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
5. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Ende der Aufzählung
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des
Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,
- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
- der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für
den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu
leisten,
Version 30.07.2024 Seite 2 von 3
[Seite 107]
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
(Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
1Hinweis:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Version 30.07.2024 Seite 3 von 3
[Seite 108]
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß
Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Verantwortlichen:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Keibelstraße 36, 10178 Berlin
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz nord GmbH
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des
Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der
erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH
eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.
3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner
Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO
i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG).
4. Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6
WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim
Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der
EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen
weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des
Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über
Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der
gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere
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Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten
Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.
Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen
Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das
bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber
und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und
die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.
Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers,
Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen
gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.
Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.
Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter gegangen ist.
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter
unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben
oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung
oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform
nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des
erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen
nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer
Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des
Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.
Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde,
veröffentlicht.
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die
ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur
Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem
zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren
(Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden
personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
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