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Vergabeunterlagen vom 01.10.2026 (PDF)

Arbeiten an vorgehängten hinterlüfteten Fassaden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 08:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 1 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in
EUREUR

Nr.) EUR EUR 1 Inhalt/Gliederung 1 Inhalt/Gliederung

  1. Inhalt/Gliederung

  2. Objektbeschreibung

  3. Maßnahmenbeschreibung

  4. Allgemeine Angaben zur Baustelle

  5. Allgemeine Angaben zur Ausführung

  6. Gewerkespezifische Angaben zur Baustelle

7 Gewerkespezifische Angaben zur Ausführung

  1. Anlagenverzeichnis

  2. Angaben und Erklärungen des Bieters

Leistungspositionen 2 Objektbeschreibung 2 Objektbeschreibung

Das Oberstufenzentrum Maschinen- und Fertigungstechnik befindet sich am südlichen Rand des Bezirks Reinickendorf in einem allgemeinen Wohngebiet mit überwiegend 4-geschossiger Wohnbebauung. Zum OSZ gehören neben den Außenanlagen das Haus 1 (Hauptschulgebäude), Haus 2 (Schulsporthalle) sowie Haus 3 (Werkstattgebäude).

Gegenstand dieser Maßnahme ist die Fassadeninstandsetzung von Haus 1 und hier die Gebäudeteile A, B und C. Es handelt sich um einen Baukörper mit überwiegend 4 Obergeschossen, der mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Fassade aus Keramikplatten bekleidet ist. Teile des Baukörpers verfügen lediglich über 1, 2 oder 3 Obergeschosse.

Im Erdgeschoss auf der zum Sportplatz orientierten Westseite befindet sich die Cafeteria. Die Fassade der Cafeteria wurde bereits instandgesetzt und ist daher nicht Bestandteil dieser Maßnahme. Ebenfalls nicht Bestandteil dieser Maßnahme sind die an den Gebäudeteil C angrenzenden Gebäudeteile D und E, welche über keine vorgehängte, hinterlüftete Fassade verfügen.

Die Bauteile A, B und C von Haus 1 wurden im Zeitraum von 2010 bis 2012 im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durch die Ausführung eines hinterlüfteten Außenwandbekleidungssystems mit Keramikplatten energetisch saniert. Im Herbst 2012 zeigte sich, dass an der Fassade systematische Mängel bestehen. Die eingesetzten Fassadensysteme wurden abweichend von den Vorgaben der dazu einschlägigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) bzw. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ausgeführt. Zudem bestehen Ausführungsmängel an der Befestigung des Fassadensockels.

Die Befestigung der keramischen Fassadenplatten besteht aus Plattenhaltern aus Aluminium auf einer Aluminium-Unterkonstruktion aus vertikalen Tragprofilen (T-Profile) und Wandhaltern aus Aluminium an der Bestandsfassade (Stahlbeton) des Gebäudes. Die Fassade ist mit einem Mineralfaserdämmstoff gedämmt. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht handelt es sich bei der keramischen Bekleidung um zwei unterschiedliche hinterlüftete Außenwandbekleidungssysteme. Es wird zwischen folgenden Fassadenkonstruktion unterschieden:

  • NBK TERRART Light Fassadenplatten (d=24 mm) auf einer Aluminium-Unterkonstruktion gemäß Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
  • NBK TERRART Large Fassadenplatten (d=40 mm) auf einer Aluminium-Unterkonstruktion gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ)

Der Fassadensockel besteht aus Betonfertigteilen, die mit Fassadenplattenankern befestigt sind und vor einer Sockeldämmung aus extrudiertem Polystyrol (XPS) hängen. Die Positionierung der Betonfertigteile erfolgt über die Fassadenplattenanker sowie über Druckschrauben, welche auf die Sockeldämmung ablasten.

Die Mängel wurden von einem Ingenieurbüro im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit einer gutachterlichen Stellungnahme dokumentiert. Gegen die planenden und bauleitenden Architekten wurde im Jahr 2015 beim Landgericht Berlin Klage eingereicht. Nach Abschluss des Rechtsstreits soll die Instandsetzung der Fassade nunmehr mit dieser Maßnahme durchgeführt werden.

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 2 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

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Menge InstandsetzEinheit ung der Fassade nunmehr mit dieser Maßnahme durchgeEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
führtEUR

Nr.) werden. EUR EUR

Seit 2016 bestehen um das Gebäude Schutzmaßnahmen in Form von Bauzäunen und Passantentunneln an den Gebäudezugängen als Schutz vor ggf. herabfallenden Keramikplatten. 3 Maßnahmenbeschreibung 3 Maßnahmenbeschreibung

Geplante Maßnahmen

Fassade TERRART Light Die Instandsetzung der Fassadenflächen mit dem Produkt TERRART Light erfolgt auf Grundlage der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) mit der Nummer 042/10 vom 22.10.2010. Die Fassadenplatten werden zur Wiederverwendung vorsichtig demontiert und gelagert. Die Unterkonstruktion und die Dämmung werden demontiert und entsorgt. Es wird eine neue Unterkonstruktion montiert. Die vertikalen Tragprofile und die Plattenhalter dieser Unterkonstruktion bestehen aus Aluminium. Als Wandhalter kommen thermisch optimierte Halter aus Edelstahl zum Einsatz. Die Fassadendämmung einschließlich der horizontalen und vertikalen Brandsperren wird aus Mineralfaserdämmstoff hergestellt. Schließlich werden die gelagerten Keramikplatten an ihren ursprünglichen Positionen wieder montiert. Beschädigte bzw. fehlende Platten werden durch nachgelieferte Platten ergänzt.

Fassade TERRART Large Die Instandsetzung der Fassadenflächen mit dem Produkt TERRART Large erfolgt auf Grundlage der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) mit der Nummer Z-10.3-758. Die Fassadenplatten werden zur Wiederverwendung vorsichtig demontiert und gelagert. Die Unterkonstruktion und die Dämmung werden demontiert und entsorgt. Es wird eine neue Unterkonstruktion montiert. Die vertikalen Tragprofile und die Plattenhalter dieser Unterkonstruktion bestehen aus Aluminium. Als Wandhalter kommen thermisch optimierte Halter aus Edelstahl zum Einsatz. Die Fassadendämmung einschließlich der horizontalen und vertikalen Brandsperren wird aus Mineralfaserdämmstoff hergestellt. Schließlich werden die gelagerten Keramikplatten an ihren ursprünglichen Orten wieder montiert. Beschädigte bzw. fehlende Platten werden durch nachgelieferte Platten ergänzt.

Sockel Stahlbetonfertigteile Die Instandsetzung der Sockelplatten aus Stahlbeton erfolgt auf Grundlage des Sanierungskonzeptes des Büros Farwick und Grote. Die Stahlbetonfertigteile werden zur Wiederverwendung vorsichtig demontiert. Es werden neue Lastverteilungsplatten aus Edelstahl am Ende der vier Druckschrauben montiert. Die Stahlbetonfertigteile werden mit den Fassadenplattenankern wieder aufgehängt. Abschließend werden die Platten über die Anker und die Druckschrauben in allen drei Achsen exakt positioniert und justiert.

Fassade Glasfaserbetonplatten Im Bereich der Fensterbänder müssen einzelne Glasfaserbetonplatten ausgetauscht werden, die vormals mit zu geringen Abmessungen gefertigt und eingebaut wurden.

Baustelleneinrichtung und -logistik

Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Kühleweinstraße. Bei dieser Straße handelt es sich um eine schmale Einbahnstraße, die für große LKW nur bedingt geeignet ist. Um einen reibungslosen Baustellenverkehr zu gewährleisten, wird eine verkehrsrechtliche Anordnung für den südlichen Anfang der Kühleweinstraße zwischen der Reginhardtstraße und der südlichen Grundstückszufahrt beantragt. In diesem Bereich soll für die Dauer der Baustelle Zweirichtungsverkehr sowie ein beidseitiges Halteverbot bestehen, sodass auch große LKW die Baustelle problemlos anfahren können.

Die Flächen für die Baustelleneinrichtung (BE) werden auf dem Sportplatz sowie auf den Parkplätzen der Schule eingerichtet. Die BE wird mit Bauzäunen von den allgemein zugänglichen Flächen abgetrennt. In an abgezäunten Bereichen werden die für die Baustelle erforderlichen Einrichtungen wie Bürocontainer, Pausencontainer, Sanitärcontainer sowie Schuttcontainer aufgestellt. Ebenfalls werden in diesen Bereichen die Paletten mit den zu lagernden Fassadenplatten sowie dem neu angelieferten Material gelagert.

Der Transport zwischen den Lagerflächen und den Gerüsten erfolgt mit Flurfördergeräten (Hubwagen, Gabelstapler) über die auf dem Gelände vorhandenen Wege bzw. über das öffentliche Straßenland. Die Wege zwischen der BE bzw. den Lagerflächen und den Gerüsten sind nicht exklusiv der Baustelle vorbehalten, sondern gemeinsam mit dem Schulbetrieb bzw. Fußgängern gemischt genutzt.

Der vertikale Transport auf die Gerüste erfolgt mittels Gerüstaufzügen. Je Gerüstlage ist im Bereich des Aufzugs eine Gerüstplattform

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 3 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Der vertikale Transport auf die Gerüste erfolgt mittels GerüstaufzügeEnU.R EUR Je Gerüstlage ist im Bereich des Aufzugs eine Gerüstplattform vorgesehen. Hier werden die Paletten mit den Fassadenplatten abgestellt. Der Transport der einzelnen Platten auf den Gerüstlagen zwischen den Paletten und dem Einbauort erfolgt händisch.

Prinzip des Bauablaufs

Das Bauvorhaben ist in 6 Bauabschnitte unterteilt, sodass ein abschnittsweises Arbeiten erforderlich ist.

  1. Einrichten einer BE auf dem Sportplatz bzw. den Parkplätzen der Schule
  2. Errichten des Bauzauns um den jeweiligen Bauabschnitt
  3. Geordnete Demontage der Fassadenplatten Terrart Large zur Wiedermontage sowie Markierung der Platten, geschützte Verpackung der Platten auf Paletten, Transport der Paletten zur Lagerfläche
  4. Überarbeitung der Lastverteilungsplatten des Betonsockels
  5. Einrüsten des jeweiligen Bauabschnitts, einschließlich Bauaufzug
  6. Schutz der Fensterflächen
  7. Geordnete Demontage der Fassadenplatten Terrart Light zur Wiedermontage sowie Markierung der Platten, geschützte Verpackung der Platten auf Paletten auf den Gerüstplattformen, Transport der Paletten von den Gerüstplattformen zur Lagerfläche
  8. Demontage und Entsorgung der Fassadendämmung
  9. Demontage und Entsorgung der Unterkonstruktion
  10. Herstellen der neuen Unterkonstruktion einschließlich Kleintierschutz
  11. Einbau der neuen Fassadendämmung einschließlich Brandsperren
  12. Wiedermontage der gelagerten Fassadenplatten an ursprünglicher Position
  13. Ergänzen von fehlenden/beschädigten Platten durch nachgelieferte Platten
  14. Abrüsten des jeweiligen Bauabschnitts
  15. Rückbau der BE/Lagerfläche auf den Parkplätzen der Schule

Das Einrüsten des jeweils nächsten Bauabschnitts erfolgt zeitlich ca. 2 Wochen vor der Fertigstellung des vorherigen Bauabschnitts, sodass eine möglichst unterbrechungsfreie Ausführung der jeweiligen Arbeitsschritte um das gesamte Gebäude möglich ist. Der Bauablauf ist in dem beigefügten Ablaufplan detailliert dargestellt.

Arbeiten anderer Unternehmer

Für die Umsetzung der Maßnahme werden auf der Baustelle folgende Gewerke zeitgleich tätig sein:

  • Gerüstarbeiten
  • Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Darüber hinaus ist zeitgleich der Umbau von Klassenräumen im Erdgeschoss von Bauteil C geplant.

Artenschutz

In Vorbereitung auf das Vorhaben wurde eine Artenschutzbegutachtung durchgeführt. Eine aktive Besiedelung der Fassade durch Vögel, Fledermäuse oder andere Kleintiere konnte nicht festgestellt werden. Bestehende Öffnungen und Fehlstellen in der Fassade wurden im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme verschlossen, um einer potentiellen Besiedelung vorzubeugen. Zudem wurden an anderen Gebäudeteilen Nistkästen als vorgezogene funktionssichernde Maßnahme (CEF-Maßnahme) montiert. Die Arbeiten zur Fassadeninstandsetzung an der Fassade während der Vogelschutzzeit wurden der unteren Naturschutzbehörde angezeigt und sind genehmigt.

Schadstoffe

In Vorbereitung auf das Vorhaben wurde eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass der Mineralfaserdämmstoff im Bereich der vorgehängten hinterlüfteten Fassade lungengängige Fasern (KMF) enthält. Bei Arbeiten in Verbindung mit dem Dämmstoff sind Arbeitsschutzmaßnahmen der Kategorie 1b gemäß TRGS 521 zu berücksichtigen. Abgebrochenes Dämmmaterial ist als gefährlicher Abfall (AVV 17 06 03) zu deklarieren und zu entsorgen. 4 Allgemeine Angaben zur Baustelle 4 Allgemeine Angaben zur Baustelle

Anschrift OSZ Maschinen- und Fertigungstechnik Georg-Schlesinger-Schule Kühleweinstraße 5 13409 Berlin Baumaßnahme Art der Baumaßnahme: Instandsetzung Betriebszustand: in Nutzung

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 4 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge BaumaßnahmeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Art der Baumaßnahme: Instandsetzung EUR EUR Betriebszustand: in Nutzung

Gebäude Gebäude genutzt als: Schulgebäude Gesamtanzahl Geschosse: 5 davon Untergeschosse: 1 Dachform: Flachdach Höhe Attika über OKG: 5,90/9,90/13,80/17,70 m Höhe letzte Decke über OKG: 12,55 m (Decke 3. OG), 17,10 m (Dachdecke)

Baustelleneinrichtung Kran zur Mitnutzung: nein Lagerfläche außen für AN: vorhanden (gem. BE-Plan) Lagerflächen innen für AN: nicht vorhanden Baus. Stromanschluss: Die Schule verfügt über einen eigenen Mittelspannungsanschluss. Es sind je Bauabschnitt Baustromverteiler mit 400 V / 32 A vorgesehen (Gewerk Elektro) Baus. Wasseranschluss: DN 20 vorhanden

Strom und Wasser können durch den Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen kostenfrei genutzt werden.

Baustellenumfeld Arbeitszeiteinschränkungen: reguläre gesetzliche Vorgaben Lärmeinschränkungen: reguläre gesetzliche Vorgaben Erschütterungseinschränkungen: reguläre gesetzliche Vorgaben

Anlieferung/Logistik/Zufahrt Parkmöglichkeiten: auf Grundstück nicht vorhanden, nur im öffentlichen Straßenland Durchfahrtbeschränkungen: Zone 30, Einbahnstraße, eine verkehrsrechtliche Anordnung für Zweirichtungsverkehr bis zur südlichen Grundstückszufahrt ist vorgesehen Durchfahrthöhe: keine Beschränkung, 4,0 m gem. StVO Entladeflächen: nur auf dem Sportplatz (BE-Fläche) Kranentladung: möglich, Kran-LKW AN erforderlich Ebenerdige Zugänglichkeit: ja, überwiegend 5 Allgemeine Angaben zur Ausführung 5 Allgemeine Angaben zur Ausführung

Flächen zur Baustelleneinrichtung

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer nur die ausdrücklich benannten Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung. Der Auftragnehmer überprüft vor Angebotsabgabe, ob er für die Durchführung der Leistungen zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen benötigt. Werden zusätzliche Flächen vom Auftragnehmer benötigt (z.B. im öffentlichen Straßenland), so trägt der Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Beantragungen, Abstimmungen, Gebühren und sonstigen Kosten sowie die anfallenden Nutzungsgebühren. Der Auftragnehmer hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen.

Leistungspositionen Soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, umfassen die Leistungspositionen immer die Lieferung und die Montage.

Mengenangaben

Soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, dienen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengenangaben ausschließlich der Kalkulation und sind nicht ungeprüft zur Materialbestellung zu verwenden. Die endgültige Dimensionierung und Mengenermittlung zur Bestellung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen.

Hilfsmittel/Hilfszeuge

Alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen und nicht in gesonderten Positionen erfassten Hilfsmittel/Hilfszeuge (z. B. Gerüste, Krane, Hebezeuge, Maschinen, Geräte etc.) sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Prüfpflicht des Auftragnehmers

Die Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Ausführung auf Unstimmigkeiten sowie auf Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen. Bei Abweichungen ist die Bauüberwachung des Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

Bauleitung des Auftragnehmers

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 5 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Bauleitung des Auftragnehmers EUR EUR

Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Leistungserbringung einen Fachbauleiter gem. § 56 Abs. 2 der Bauordnung Berlin zu benennen, der die Arbeiten überwacht und während der Arbeiten vor Ort anwesend ist. Der Fachbauleiter muss über verhandlungssichere Deutschkenntnisse für die Abstimmungen auf der Baustelle verfügen. Alle entstehenden Kosten für die Fachbauleitung gem. 56 Abs. 2 BauO Bln sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Bautagesberichte

Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und dafür die Vorlage des Auftraggebers zu verwenden (siehe Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) des Auftraggebers).

Baubesprechung

Es findet eine wöchentliche Baubesprechung auf der Baustelle statt. Der Auftragnehmer hat während der Dauer seiner Arbeiten sowie jeweils zwei Wochen vor und nach diesem Zeitraum einen weisungsberechtigten Vertreter mit verhandlungssicheren Deutschkenntnissen zu den Baubesprechungen zu entsenden. Zu den Baubesprechungen erstellt die Bauüberwachung des Auftraggebers ein Protokoll. Hierfür werden ggf. Tonaufzeichnungen erstellt

Sauberkeit der Baustelle

Auf die Sauberkeit der Baustelle ist zu achten. Verunreinigungen wie Verpackungsmaterial, Materialreste etc. sind durch den Auftragnehmer täglich unaufgefordert und ordnungsgemäß zu beseitigen. Nach Beendigung aller gewerkespezifischen Arbeiten hat der Auftragnehmer die Arbeitsbereiche und Lagerflächen besenrein zu übergeben.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Auf der Grundlage der Baustellenverordnung wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt. Dieser überwacht die Einhaltung dieser Baustellenordnung sowie die der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.

Feuerwehrzufahrten/Flucht- und Rettungswege

Die Feuerwehrzufahrten sowie die Flucht- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.

Sanitäre Anlagen

Es dürfen ausschließlich die sanitären Anlagen genutzt werden, die für die Baumaßnahme im Rahmen der Baustelleneinrichtung eingerichtet werden (Sanitärcontainer). Die Nutzung der sanitären Anlagen im Schulgebäude ist nicht gestattet. 6 Gewerkespezifische Angaben zur Baustelle: Vorgehängte hinterlüftete 6 Gewerkespezifische Angaben zur Baustelle: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Gerüste, Aufzüge und Bauzäune

Durch das Gewerk Gerüstarbeiten werden Fassadengerüste und Aufzüge umlaufend um das Gebäude aufgestellt, die durch den Auftragnehmer genutzt werden können. Ebenfalls durch das Gewerk Gerüstarbeiten aufgestellt werden Bauzäune.

Die Gerüste werden in der Lastklasse 4 (3 kN/m2) sowie der Breitenklasse W09 (mind. 0,90-1,20 m) hergestellt. Die Außenflächen der Gerüste werden mit Planen bekleidet werden. Die Plane dient als Bekleidung zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen sowie als Staub- und Wetterschutz.

Für den Material- und Personentransport werden Gerüstaufzüge mit einer Tragkraft von 2.000 kg errichtet. Der Übergang zwischen Aufzug und Arbeitsgerüst erfolgt über Aufzugstürme. Diese werden abweichend vom Arbeitsgerüst in der Lastklasse 5 (4,5 kN/m2). Auf eine gleichmäßige Lastverteilung des auf den Gerüsten gelagerten Materials ist zu achten.

Transportwege von den Entladestellen

Bauseits sind Entladestellen nur begrenzt im Bereich der BE-Flächen auf dem Sportplatz sowie auf dem südlich gelegenen Parkplatz vorhanden. Die Transportwege von den bauseits vorhandenen Entladestellen zu den Standflächen der Gerüste betragen bis zu 150 m. Sofern erforderlich,

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 6 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge dem SportplEinheit atz sowie auf dem südlich gelegenen Parkplatz vorhaEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
nden.Die EUR

Nr.) Transportwege von den bauseits vorhandenen Entladestellen zu den EUR EUR Standflächen der Gerüste betragen bis zu 150 m. Sofern erforderlich, kann der Auftragnehmer auf eigene Veranlassung und eigene Kosten Entladestellen im öffentlichen Straßenland vor der straßenseitigen Fassade des Gebäudes beantragen und einrichten.

Lagerflächen

Lagerflächen für Material (demontierte Fassadenkeramik und neues Material) befinden sich in Bereich der Baustelleneinrichtung auf dem Sportplatz der Schule sowie in kleinerem Umfang auf dem Parkplatz südlich des Gebäudes.

Flurfördergeräte / -fahrzeuge

Für das Handling und den Transport des überwiegend auf Paletten gelagerten Materials werden Flurfördergeräte und -fahrzeuge empfohlen (Hubwagen, Gabelstapler, Geländestapler). Es ist zu beachten, dass die Straßen- und Wegeflächen befestigt sind, jedoch Unebenheiten aufweisen. Auch sind in den Flächen Kanten und Absätze (z.B. Bordsteine) vorhanden.

Bei der Benutzung von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenraum sowie in den durch den Schulbetrieb genutzten Bereichen des Schulgeländes ist besondere Vorsicht walten zu lassen und der Transport durch eine Begleitperson abzusichern. Die den Gabelstapler führende Person muss über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügen (Flurfördermittelschein und ggf. Führerschein). Für die Verwendung von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenraum ist ggf. eine Sondergenehmigung erforderlich und der Stapler muss über eine Ausstattung gem. StVO verfügen.

Sicherung der Baustelle

Die Türen und Tore der Bauzäune und Baustellencontainer sowie die Klappen von Schuttcontainer sind zum Ende jeden Arbeitstages durch das Gewerk VHF-Fassade zu schließen und abzuschließen. Es ist zudem sicherzustellen, dass die Gerüstaufzüge ausgeschaltet und gesichert sind (z.B. über Schlüsselschalter). 7 Gewerkespezifische Angaben zur Ausführung: Vorgehängte hinterlüftete 7 Gewerkespezifische Angaben zur Ausführung: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Baustelleneinrichtungsplan

Der Auftragnehmer plant die Baustelleneinrichtung und stellt diese innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers zur Prüfung und Freigabe vor. Der BE-Plan muss alle Angaben zu Bauabschnitten, Lagerplätzen, Einzäunungen, Containerstandorten und -stellplätzen, Logistikflächen etc. enthalten.

Demontage der Fassadenkeramik

Die Fassadenkeramik muss für die spätere Wiederverwendung sorgfältig und geordnet demontiert werden. Jede einzelne Platte ist auf ihrer Rückseite zu Markieren/Nummerieren und die exakte Einbauposition jeder Platte in der jeweiligen Fassadenfläche zu dokumentieren.

Aufmaß

Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten erstellt der Auftragnehmer eigenverantwortlich ein Aufmaß als Grundlage für seine Werk- und Montageplanung und prüft die vorgegebene Maße und Höhen am Bau. Bei Abweichungen oder Überschreitung der Maßtoleranzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

Planung des Arbeitsablaufs

Der Auftragnehmer plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.

Werk- und Montageplanung

Vor Beginn der Arbeiten ist vom Auftragnehmer eine Werk- und Montageplanung zu erstellen und dem Auftraggeber vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des Auftragnehmers sind u. a.:

  • statische Bemessung der gesamten Fassadenkonstruktion unter Berücksichtigung der auftretenden Windlasten einschließlich der Unterkonstruktionen und

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 7 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge - statischeEinheit Bemessung der gesamten Fassadenkonstruktion unterEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Berücksichtigung der EUR EUR auftretenden Windlasten einschließlich der Unterkonstruktionen und Befestigungselemente

  • Bautechnische Nachweise (Statik, Brandschutz, Wärmeschutz)
  • Umsetzung des GEG-Nachweises und Vermeidung von Wärmebrücken
  • Fugen- und Verlegeplan
  • Anschlüsse an Fenster, Türen, Attikaverblechungen etc.
  • Integration von Sonnenschutzelementen
  • Ausarbeitung von Detaillösungen (Kleintierschutzgitter, Hinterlüftungen, Abwässerung)

Im Rahmen der Werk- und Montageplanung erstellt der Auftragnehmer prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur einzureichen.

Erhaltung der Fassadengestaltung

Bei der Ausführung der Arbeiten ist genau darauf zu achten, dass die ursprüngliche Fassadengestaltung nach Abschluss der Fassadeninstandsetzung exakt wiederhergestellt ist. Dies umfasst insbesondere Gliederung, Raster, Höhenlagen, Verband und Anschlüsse.

Abweichend von der bisherigen Ausführung werden bei der Instandsetzung jedoch die vertikalen Stoßfugen zwischen den Keramikplatten mit 10 mm Breite anstatt vormals mit 2 mm Breite ausgeführt. Diese Anpassung ist erforderlich, um einen ausreichenden Toleranzausgleich sowie eine thermische Längenänderung zu ermöglichen. Für die Vergrößerung der Stoßfugen müssen einzelne Platten gekürzt werden. Die zu kürzenden Platten sind in der Ausführungsplanung gekennzeichnet.

Eine weitere Ausnahme bilden die nördlichen Fassadenflächen Nr. 28 und 30. Hier wird der bestehende Verband im Zuge der Instandsetzung zu einem Halbverband geändert.

Festlegung auf bestimmte Produkte

Bei der Instandsetzung der Fassade bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Produkte, die verwendet werden können. Die ansonsten bei öffentlichen Vergaben vorgeschriebene produktneutrale Ausschreibung und eine Produktwahl nach Ermessen des Auftragnehmers ist für diese Produkte nicht möglich:

  1. Für den Ersatz von schadhaften oder fehlenden Platten der Fassadenkeramik müssen Platten des Herstellers NBK Keramik GmbH aus den Serien TERRART Light und TERRART Large verwendet werden. Ein Wechsel auf einen anderen Hersteller ist auf Grund der Einschränkungen durch die Verwendbarkeitsnachweise sowie dem Ziel einer einheitlichen optische Erscheinung der Fassade nicht möglich.

  2. Für die Fassade mit dem System TERRART Light muss entsprechend der vorliegende Zustimmung im Einzelfall (ZiE) eine Unterkonstruktion des Herstellers Systea GmbH verwendet werden.

  3. Für die Fassade mit dem System TERRART Large muss eine Unterkonstruktion des Herstellers Systea GmbH verwendet werden. Bei einer Ausführung mit der Unterkonstruktion des Herstellers NBK Keramik GmbH gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung würde es durch die größeren/höheren Plattenhalter zu Zwangspunkten am Übergang zum System TERRART Light kommen, was vermieden werden muss.

  4. Für den Ersatz einzelner Glasfaserbetonplatten im Bereich der Fensterbänder muss das Produkt "Concrete Skin" des Herstellers Rieder Smart Elements GmbH & Co KG verwendet werden, um die einheitlichen optische Erscheinung der Fassade zu bewahren.

Materialbestellung Fassadenkeramik

Die Produktions- und Lieferzeit für erforderliche Ersatzplatten der Fassadenkeramik beträgt nach Auskunft von NBK Keramik 4 bis 5 Monate. Eine unverzügliche Materialbestellung zu Projektbeginn ist daher unbedingt erforderlich. Gleichzeitig ist frühestens nach erfolgter Demontage der Fassadenkeramik bekannt, wie viele Ersatzplatten benötigt werden. Aus diesem Grund wurde für die Materialbestellung folgendes Prozedere festgelegt:

Unverzüglich nach der Beauftragung erfolgt eine erste Materialbestellung durch den Auftragnehmer mit den vom Auftraggeber ermittelten Mengen. Diese Mengen entsprechen rund 8% der gesamten Fassadenfläche, die instandgesetzt wird.

Nachdem die tatsächlich erforderlichen Mengen für den ersten Bauabschnitt durch den Auftragnehmer ermittelt wurden, erfolgt eine Hochrechnung, wie viele weitere Ersatzplatten erforderlich sind, um alle

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 8 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Nachdem dieEinheit tatsächlich erforderlichen Mengen für den erstenEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Bauabschnitt durch den Auftragnehmer ermittelt wurden, erfolgt eine EUR EUR Hochrechnung, wie viele weitere Ersatzplatten erforderlich sind, um alle Bauabschnitte fertigstellen zu können. Auf dieser Grundlage und in Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt dann eine zweite Materialbestellung durch den Auftragnehmer. Das Mengenrisiko für die erste und die zweite Materialbestellung trägt der Auftraggeber.

Ausführung Fassadensockel

Den Fassadensockel bilden Sockelplatten aus Betonfertigteilen. Die Betonfertigteile sind mit je 2 Fassadenplattenankern hängend an der Außenwand befestigt. Über die Fassadenplattenanker ist eine Justage der Einbauhöhe möglich. Zusätzlich verfügt jedes Betonfertigteil über 4 Druckschrauben, welche horizontale Kräfte auf die Sockeldämmung hinter den Betonfertigteilen ableiten. Über die Druckschrauben ist eine weitere Justage der Position der Betonfertigteile möglich.

Für die Lastübertragung von den Druckschrauben auf die Sockeldämmung wurden bauzeitlich Lastverteilungsplatten aus Sperrholz verwendet. Für das Sperrholz liegt kein statischer Nachweis vor. Zudem sind die Sperrhölzer nicht mechanisch befestigt und teilweise verrutscht. Hierdurch haben sich auch die Betonfertigteile verschoben und befinden sich nicht mehr in der ursprünglichen Position.

Die Überarbeitung der Sockelplatten erfolgt auf Grundlage des Sanierungskonzepts und der geprüften statischen Berechnung des Büros Farwick und Grote. Das Sperrholz wird durch Lastverteilungsplatten aus Edelstahl ersetzt.

Ausführung VHF TERRART Light

Die Instandsetzung der Fassadenflächen mit dem Produkt TERRART Light erfolgt auf Grundlage der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) mit der Nummer 042/10 vom 22.10.2010. Abweichend von der bisherigen Ausführung erfolgt die Ausführung mit:

  • thermisch optimierten Wandhaltern aus Edelstahl
  • Bohrschrauben anstatt Nieten für die Verbindung von Wandhaltern und Tragprofilen
  • Bohrschrauben anstatt Nieten für die Verbindung von Tragprofilen und Plattenhaltern

Es ist eine Unterkonstruktion des Herstellers Systea GmbH zu verwenden. Die Ausführung auf Grundlage der ZiE mit den genannten Abweichungen wurde vom Büro Sahlmann & Partner GbR geprüft und als zulässig bestätigt. Für die gewählten Bohrschrauben muss ein Verwendbarkeitsnachweis (AbZ, ETA etc.) für die vorgesehene Verwendung/Anwendung vorliegen.

Ausführung VHF TERRART Large

Die Instandsetzung der Fassadenflächen mit dem Produkt TERRART Large erfolgt auf Grundlage der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) mit der Nummer Z-10.3-758 vom 19.12.2022. Abweichend von der Zulassung erfolgt die Ausführung mit einer Unterkonstruktion des Herstellers Systea GmbH. Die Ausführung auf Grundlage der AbZ, jedoch mit einer Unterkonstruktion des Herstellers Systea GmbH wurde von der NBK Keramik GmbH als eine geringfügige Abweichung bewertet und bestätigt. Für die gewählten Bohrschrauben muss ein Verwendbarkeitsnachweis (AbZ, ETA etc.) für die vorgesehene Verwendung/Anwendung vorliegen.

Plattenhalter mit Langlöchern

Für einige Einbausituationen an den Fassadenflächen sind die jeweils oberen Plattenhalter für die Systeme TERRART Light und TERRART Large mit Langlöchern herzustellen. Dies ermöglicht, dass die Halter nach der Montage der Platte nach unten geschoben und dann festgeschraubt werden können. Somit ist eine zwängungsfreie Montage der oberhalb folgenden Platte möglich und jede Platte ist entsprechend der ZiE/AbZ von genau 4 Haltern gehalten. Betroffen sind insbesondere die Übergänge zwischen den beiden System sowie die Gebäudekanten und Anschlüsse an Fenster und Türen.

Windsperren

Bei der Erstellung der statischen Berechnung ist zu berücksichtigen, dass die vorgehängte hinterlüftete Fassade ohne Windsperren ausgeführt wird.

Brandschutz/Brandsperren

Der Dämmstoff der Fassade ist nichtbrennbar auszuführen und es sind

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 9 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge BrandschutzEinheit /BrandsperrenEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der Dämmstoff der Fassade ist nichtbrennbar auszuführen und es sind horizontale und vertikale Brandsperren vorzusehen. Bei der Ausführung der Leistungen ist die brandschutztechnische Stellungnahme des Büros LSW Architekten Ingenieure mit Stand vom 20.11.2025 zu berücksichtigen.

Wärmeschutz

Für die Außenwände mit der vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) ist ein U-Wert von 0,20 W/m2K zu erreichen. Der U-Wert ist durch einen Bauteilnachweis nachzuweisen. Eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes und eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung ist nicht erforderlich.

Verschluss der Fassade beim Abrüsten

Beim Abrüsten muss der Verschluss der Fassade im Bereich der Gerüstanker begleitend durch das Gewerk VHF-Fassade erfolgen.

Abfallmanagement/Entsorgung gefährlicher Abfälle

Die Entsorgung von Bauabfällen und abgebrochenem Material erfolgt auf Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln). Der Auftragnehmer muss für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle den ZEDAL-Anbieter nutzen. Es ist eine Signaturkarte erforderlich. Die BIM wird die Erzeugernummer und den Einzelentsorgungsnachweis erstellen und den Auftragnehmer als Beauftragten eintragen.

Das Abfallmanagement für das Vorhaben erfolgt durch das Büro BHR Ingenieurgesellschaft mbH. BHR wird als Bevollmächtigter die Abfälle vor Ort kontrollieren und die Begleitscheine erstellen. Den Entsorgungsvertrag mit der Deponie muss der Auftragnehmer abschließen und dem Auftraggeber mitteilen, welche Deponie den Abfall annehmen wird. Rechnungsempfänger für die Entsorgungskosten ist somit der Auftragnehmer.

VwVBU

Es gelten die Umweltschutzanforderungen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). 8 Anlagenverzeichnis 8 Anlagenverzeichnis

  • SKU_260916_Bauablaufplan.pdf

  • SKU_260911_Ausfuehrungsplanung.pdf

  • SKU_240925_VE03_Formblatt-1.docx

  • SKU_250701_GEG_Bauteilnachweis.pdf

  • SKU_251120_Stellungnahme_Brandschutz.pdf

  • SKU_121212_Sanierungskonzept_Stahlbetonsockelplatten.pdf

  • SKU_101022_ZiE_042-10.pdf

  • SKU_250716_Stellungnahme_ZiE.pdf

  • SKU_221219_AbZ_Z-10_3-758.pdf

  • SKU_260225_Bestaetigung_Abweichungen_AbZ.pdf 9 Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bieters 9 Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bieters

Folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:

siehe Bekanntmachung/Eignungsbogen 1 Planung, Prüfung und Dokumentation

1.10 Werk- und Montageplanung Technische Bearbeitung (Aufmaß sowie Werk- und Montageplanung) für den gesamten Umfang und die Ausführung der beschriebenen vorgehängten hinterlüfteten Fassade sowie den Fassadensockel aus Stahlbetonfertigteilen.

Leistungsbestandteile:

  • Aufmaß vor Ort, auch in Bezug auf die umlaufenden Geschosshöhen und die Öffnungen in der Fassade
  • Prüffähige statische Berechnung
  • Prüfung Standsicherheitsnachweis nach § 66 Abs. 3

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 10 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge GeschosshöhEinheit en und die Öffnungen in der FassadeEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) - Prüffähige statische Berechnung EUR EUR

  • Prüfung Standsicherheitsnachweis nach § 66 Abs. 3 BauO Bln (Veranlassung, Abstimmung, Koordination, Gebühren)
  • Windsogberechnung
  • Nachweise für Unterkonstruktion, Verankerung und Bekleidung
  • Ausführungs-, Verlege- und Montageplanung, einschließlich Ansichten, Details sowie der Darstellung von konstruktiven Lösungen, Bauteilanschlüssen, Einbaufolge, Stücklisten, Fugenplanung/-raster
  • Wärmeschutznachweis (GEG-Bauteilnachweis)

Das erforderliche Aufmaß erfolgt von bauseitigem Gerüst.

Rechtzeitige Vorlage der Werk- und Montageplanung durch den Auftragnehmer in Beug auf:

  • mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des Auftraggebers
  • Einarbeitung der Prüfanmerkungen und Wiedervorlage
  • Prüfung des Standsicherheitsnachweises

Die Werk- und Montageplanung ist 1-fach in Papierform sowie digital als PDF und in einem bearbeitungsfähigem Format (z.B. DWG/DXF) zur Genehmigung vorzulegen.

1,000 psch 1.20 Gerüstprüfung Wiederkehrende Prüfung der Gerüste durch eine qualifizierte Person gem. Abs. 2.9 TRBS 2121-1, arbeitstäglich bzw. nach Bedarf, einschließlich Dokumentation.

40,000 Wo 1.30 Projektdokumentation Projektdokumentation erstellen, zusammenstellen und in elektronischer Form an den Auftraggeber übergeben. Bei der Erstellung der Dokumentation sind die Vorgaben der BIM zur Gliederung und Benennung zu beachten:

https://www.bim-berlin.de/fileadmin/Bilder_BIM_Website/ _Zusammenarbeit/4_Vertragsbedingungen/Anlagen_Projektha dbuch/2.10.16_Checkliste_Schlussdokumentation.xlsx

Leistungsbestandteile:

  • Gewährsbescheinigung
  • Fachunternehmererklärung
  • Auflistung der wartungsbedürftigen Bauteile/Anlagen, inkl. vorgeschriebener Prüftermine
  • Verwendbarkeitsnachweise, inkl. Übereinstimmungserklärungen
  • Inbetriebnahme- und Abnahmeprüfung
  • Produktdatenblätter
  • Ausrüstungsverzeichnis
  • Bedienungsanleitungen
  • Wartungsanleitungen
  • Reinigungsanleitungen
  • Aufstellung der ausgebauten Schadstoffe
  • Entsorgungsnachweise
  • Formblatt 2
  • Revisionsplanung, inkl. Planliste
  • Bautagesberichte
  • Werk- und Montageplanung gem. Pos. 1.10
  • Dokumentation Gerüstprüfung gem. Pos. 1.20

Die Dokumentation ist mindestens 4 Wochen vor der Abnahme an den Auftraggeber zu übergeben.

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 11 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2 Baustelleneinrichtung

2.1 Baustelleneinrichtung AN

2.1.10 Baustelleneinrichtung AN, einrichten Einrichten der Baustelleneinrichtung im für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlichen Umfang, wie folgt und nach Erfordernis:

Baustellencontainer

  • Tagesunterkünfte für das Baustellenpersonal
  • Umkleiden
  • WC- und Sanitäreinrichtungen
  • Lager- und Arbeitsplätze

Die Container müssen über eine Beleuchtung und eine Beheizung verfügen.

Die WC- und Sanitäreinrichtungen werden durch das Gewerk Gerüstbauarbeiten mitgenutzt.

Medien

  • Stromanschlüsse für alle Baustellen- und Sanitärcontainer
  • Wasseranschluss für die WC- und Sanitäreinrichtungen
  • Abwasseranschluss für die WC- und Sanitäreinrichtungen
  • Schutz der Kabel (z.B. Kabelbrücken)
  • Schutz der Wasser- und Abwasserleitungen
  • Dämmung und Rohrbegleitheizung
  • Provisorische Abdeckung für die Lichtschächte mit Durchführungen für die Leitungen

Der Stromanschluss für die Baustellencontainer (Tagesunterkünfte, Umkleiden etc.) kann über eine Unterverteilung im Keller des Schulgebäudes unterhalb der Cafeteria hergestellt und das Kabel über einen Kellerlichtschacht nach außen geführt werden. Die Medienanschlüsse für die WC- und Sanitäreinrichtungen können über bereits vorhandene Anschlusspunkte im Keller der Sporthalle (Haus 2) hergestellt und die Leitungen über einen Kellerlichtschacht geführt werden. Folgende Anschlüsse sind vorhanden:

  • Trinkwasser: DN 15 od. DN 20
  • Abwasser: DN 100
  • Strom: 400 V / 32 A

Geräte

  • Geräte, Werkzeuge und sonstige Hilfsmittel
  • Hubzeuge, Winden, Kräne, Flurförderfahrzeuge
  • Schnurgerüste, Höhenmarken und Einmessarbeiten

Die Arbeitsgerüste an den Fassaden, Gerüstaufzüge für den Material- und Personentransport sowie Bauzäune werden durch das Gewerk Gerüst erbracht.

Die im Plan "Baustelleneinrichtung und Bauabschnitte" für die BE gekennzeichneten Flächen können vom Auftragnehmer kostenfrei genutzt werden.

1,000 St 2.1.20 Baustelleneinrichtung AN, vorhalten + betreiben Baustelleneinrichtung aus Vorposition vorhalten und betreiben, einschließlich wöchentlicher Reinigung der Baustellen- und Sanitärcontainer.

Standzeit: ca. 40 Wochen

40,000 StWo 2.1.30 Baustelleneinrichtung AN, abbauen Baustelleneinrichtung aus Vorposition abbauen und abfahren.

1,000 St

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 12 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Gesamtbetrag:

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 13 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2.2 Verkehrsrechtliche Anordnung

2.2.10 Verkehrsrechtliche Anordnung, Antrag + Gebühren Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gem. Verkehrszeichenplan für die Anbindung der Baustelle im Zweirichtungsverkehr einschließlich Gebühren für den Antrag und die Nutzung.

Leistungsumfang:

  • Abstimmung und Klärung
  • Beantragung
  • Antragsgebühren
  • Nutzungsgebühren für bis zu 50 Wochen

1,000 psch 2.2.20 Beschilderung, aufstellen Vollständige Beschilderung mit mobilen Verkehrszeichen gem. Regelplan RP 630 für die verkehrsrechtliche Anordnung entsprechend des Verkehrszeichenplans aufstellen.

1,000 St 2.2.30 Beschilderung, vorhalten + betreiben Beschilderung aus Vorposition vorhalten.

Gebrauchsüberlassung: ca. 48 Wochen

48,000 StWo 2.2.40 Beschilderung, abbauen Beschilderung aus Vorposition abbauen und abfahren.

1,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 14 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3 Demontage Anbauteile Fassade

3.10 Demontage Schul-Logo Südfassade Demontage des Schul-Logos an der Südfassade des Gebäudes vor dem Aufbau des Fassadengerüstes, einschließlich erforderlicher Rüstungen, Hubbühnen, Mobilkräne sowie Lagerung während der Bauzeit. Die Demontage erfolgt durch das Lösen der Schrauben an den Rohrhülsen hinter dem Logo.

Die Unterkonstruktion hinter der Fassadenbekleidung verbleibt an der Fassade.

Material: Stahlblech, farbig beschichtet Stärke: ca. 10 mm Größe: ca. 400 x 280 cm (BxH) Gewicht: ca. 230 kg Befestigungspunkte: ca. 15 Stück

1,000 St 3.20 Demontage Schul-Schriftzug Ostfassade Demontage des Schul-Schriftzugs an der Ostfassade des Gebäudes oberhalb des Haupteingangs einschließlich Lagerung während der Bauzeit. Die Demontage erfolgt durch das Lösen der Schrauben an den Rohrhülsen hinter den Buchstaben. Die Arbeiten erfolgen vom bauseits gestellten Fassadengerüst.

Die Unterkonstruktion hinter der Fassadenbekleidung verbleibt an der Fassade.

Material: Stahlblech, farbig beschichtet Stärke: ca. 10 mm Anzahl: 24 Buchstaben/Zeichen Größe: je ca. 30 x 40 cm (BxH) Gewicht: je ca. 5 bis 10 kg Befestigungspunkte: je 2 bis 4 Stück

1,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 15 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 4 Entsorgung

Die Entsorgung von Bauabfällen und abgebrochenem Material erfolgt auf Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln).

Der Auftragnehmer muss für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle den ZEDAL-Anbieter nutzen. Es ist eine Signaturkarte erforderlich. Die BIM wird die Erzeugernummer und den Einzelentsorgungsnachweis erstellen und den Auftragnehmer als Beauftragten eintragen.

Das Abfallmanagement für das Vorhaben erfolgt durch das Büro BHR Ingenieurgesellschaft mbH. BHR wird als Bevollmächtigter die Abfälle vor Ort kontrollieren und die Begleitscheine erstellen.

Den Entsorgungsvertrag mit der Deponie muss der Auftragnehmer abschließen und dem Auftraggeber mitteilen, welche Deponie den Abfall annehmen wird. Rechnungsempfänger für die Entsorgungskosten ist somit der Auftragnehmer. 4.10 Abrollcontainer ohne Deckel, 20 m3, nicht gefährliche Stoffe, AVV 1701 03 Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall. Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position.

Leistungsbestandteile

  • Aufstellen, An- und Abfahrt der Container
  • Bodenschutzplatten
  • Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage

Containerart: Abrollcontainer ohne Deckel Containerinhalt: 20,00 m3 Transportentfernung: bis 40 km (einfache Strecke) Abfallart: Keramikplatten der VHF Einstufung: nicht gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 01 03 Fliesen und Keramik

Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. Das Führen der Begleitscheine ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet.

1,000 St 4.20 Abrollcontainer mit Deckel, 20 m3, nicht gefährliche Stoffe, AVV 17 0402 Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall. Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position.

Leistungsbestandteile

  • Aufstellen, An- und Abfahrt der Container
  • Bodenschutzplatten
  • Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage

Containerart: Abrollcontainer mit Deckel Containerinhalt: 20,00 m3 Transportentfernung: bis 40 km (einfache Strecke) Abfallart: Unterkonstruktion der VHF Einstufung: nicht gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 04 02 Aluminium

Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. Das Führen der Begleitscheine ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet.

1,000 St 4.30 Abrollcontainer ohne Deckel, 40 m3, gefährliche Stoffe, AVV 17 06 03

[Seite 16]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 16 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Schuttcontainer für die Entsorgung von gefährlichem, sortenreinen Abfall. Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position.

Leistungsbestandteile

  • Aufstellen, An- und Abfahrt der Container
  • Bodenschutzplatten
  • Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage

Containerart: Abrollcontainer ohne Deckel Containerinhalt: 40,00 m3 Transportentfernung: bis 40 km (einfache Strecke) Abfallart: Künstliche Mineralfaser (KMF), Dämmung der VHF-Fassade Einstufung: gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 06 03 Dämmung mit gefährlichen Stoffen (KMF)

Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. Das Führen der Begleitscheine ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet.

1,000 St 4.40 Sortierung/Entsorgung Keramikplatten, nicht gefährliche Stoffe, AVV 1701 03 Sortierung und Entsorgung von Keramikplatten nach AVV-Schlüssel 17 01 03.

Leistungsbestandteile:

  • Anfallenden Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden
  • Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen
  • Gebühren der Verwertung/Entsorgung

Abfallart: Keramikplatten der VHF Einstufung: nicht gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 01 03 Fliesen und Keramik

Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. In den EP sind der Transport zu der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage sowie die Entsorgungskosten der jeweiligen Anlage einzurechnen. Der Nachweis für die Deklaration ist dem Schadstoffgutachten zu entnehmen.

Das Führen der Begleit-, Übernahme-, Liefer- und Wiegescheine, ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet. Abrechnung nach Wiegenote.

8,000 t 4.50 Sortierung/Entsorgung Aluminium, nicht gefährliche Stoffe, AVV 17 0402 Sortierung und Entsorgung von Aluminium-Unterkonstruktion nach AVV-Schlüssel 17 04 02.

Leistungsbestandteile:

  • Anfallenden Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden
  • Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen
  • Gebühren der Verwertung/Entsorgung

Abfallart: Unterkonstruktion der VHF Einstufung: nicht gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 04 02 Aluminium

Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. In den EP sind der Transport zu der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage sowie die Entsorgungskosten der jeweiligen Anlage einzurechnen. Der Nachweis für die Deklaration ist dem Schadstoffgutachten zu entnehmen.

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 17 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Der NachweiEinheit s für die Deklaration ist demEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Schadstoffgutachten zu entnehmen. EUR EUR

Das Führen der Begleit-, Übernahme-, Liefer- und Wiegescheine, ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet. Abrechnung nach Wiegenote.

6,000 t 4.60 Sortierung/Entsorgung Mineralfaserdämmung, gefährliche Stoffe, AVV 1706 03 Sortierung und Entsorgung von Mineralfaserdämmung (KMF) nach AVV-Schlüssel 17 06 03.

Leistungsbestandteile:

  • Anfallenden Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden
  • Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen
  • Gebühren der Verwertung/Entsorgung

Abfallart: Künstliche Mineralfaser (KMF), Dämmung der VHF-Fassade Einstufung: gefährliche Stoffe Abfallschlüssel: AVV 17 06 03 Dämmung mit gefährlichen Stoffen (KMF)

Der Abfall bleibt bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentum des AG und ist innerhalb der genannten Fristen von der Baustelle zu entfernen. In den EP sind der Transport zu der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage sowie die Entsorgungskosten der jeweiligen Anlage einzurechnen. Der Nachweis für die Deklaration ist dem Schadstoffgutachten zu entnehmen.

Das Führen der Begleit-, Übernahme-, Liefer- und Wiegescheine, ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG zu übergeben und werden nicht gesondert vergütet. Abrechnung nach Wiegenote.

20,000 t

Gesamtbetrag:

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 18 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 5 Fassadensockel Stahlbetonfertigteile

5.10 Pflaster ausbauen, lagern Pflaster (Kleinsteinpflaster, Betonpflaster, Betonplatten) in einem Streifen vor dem Sockelbereich der Fassade, in Sand oder Splitt verlegt, Fugen mit Sand verfüllt, ausbauen, zur Wiederverwendung seitlich lagern.

Breite: bis 50 cm (nach Erfordernis)

92,000 m 5.20 Aushub Gebäudesockel Aushub Gebäudesockel für Überarbeitung Lastverteilungsplatten an Betonfertigteilen. Aushubmaterial seitlich für Wiederverwendung lagern.

Breite: bis 50 cm (nach Erfordernis) Tiefe: bis 50 cm (nach Erfordernis) Aushubart: Handaushub Bodenklasse: 3-5

92,000 m 5.30 Betonfertigteile, Überarbeitung Lastverteilungsplatten Überarbeitung der Lastverteilungsplatten an den Druckschrauben der Stahlbetonfertigteile gem. beigefügtem Sanierungskonzept. Auf der Oberseite der Betonfertigteile sind Gewinde für die Montage von Ankerschlaufen vorhanden. An den Gebäudeaußenecken sind die Stahlbetonfertigteile als Winkelelemente ausgeführt. Die Überarbeitung erfolgt nach der Demontage der oberhalb befindlichen Fassadenkeramik (Terrart Large 40 mm) gem. gesonderter Position.

Leistungsbestandteile:

  • Aufmaß und Einmessen
  • Demontage Betonfertigteil
  • Abbruch bisherige Lastverteilungsplatten (Sperrholz)
  • Neue Lastverteilungsplatten (Edelstahl)
  • Wiedermontage Betonfertigteil
  • Justage, Korrektur der Einbauhöhe
  • Erforderliche Hebezeuge, Ankerschlaufen, Versetzkran etc.

Stahlbetonfertigteile Höhe: bis 60 cm Breite : bis 300 cm Stärke: 10 cm Lastverteilungsplatten Anzahl: 4 Stück je Fertigteil Material: Edelstahl, V2A, 1.4301 Stärke: 6 mm Durchmesser: 100 mm Kontermuttern Material: Edelstahl, V2A, 1.4301 Form: Sechskantmutter DIN 934 Größe: M8 bis M12

Die Abrechnung erfolgt je Stück Betonfertigteil.

46,000 St 5.40 Brandsperre vertikal, Sockelbereich, Schaumglas Brandsperre vertikal, gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Berlin (VV TB Bln), Anhang 6.

Zweck: Begrenzung der Brandausbreitung im Hinterlüftungsspalt der Vorhangfassade Material: Schaumglas Brandverhalten: A1 nichtbrennbar Schmelzpunkt: > 1.000 °C WLS: mind. 042 Breite: 32 cm Tiefe: bis 25 cm Befestigung: mit nichtbrennbaren, mechanischen Befestigungsmitteln in der Außenwand in Abständen von 0,6 m Einbauort: in der Achse der Brandwände auf Höhe der Stahlbetonfertigteile im Sockelbereich im Spalt zwischen

[Seite 19]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 19 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Einbauort:Einheit in der Achse der Brandwände auf HöheEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) der Stahlbetonfertigteile im EUR EUR Sockelbereich im Spalt zwischen Außenwand und Bekleidung

Der Hinterlüftungsspalt darf nicht über die Brandwand hinweg geführt werden.

2,400 m 5.50 Verfüllung Gebäudesockel Wiedereinbau des Aushubs aus Vorposition. Das wiedereingebaute Material muss ausreichend verdichtet werden.

92,000 m 5.60 Pflaster gelagert, wiedereinbauen Wiedereinbau des Pflasters aus Vorposition (Kleinsteinpflaster, Betonpflaster, Betonplatten), in Sand oder Splitt verlegt, Fugen mit Sand verfüllt.

92,000 m

Gesamtbetrag:

[Seite 20]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 20 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6 VHF Terrart Light

6.1 1. Bestellung Ersatzkeramik

6.1.10 Terrart Light 120 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.

Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Light Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 24 mm Höhe: 120 mm Länge: 1200 mm

54,000 m2 6.1.20 Terrart Light 180 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.

Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Light Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 24 mm Höhe: 180 mm Länge: 1200 mm

108,000 m2 6.1.30 Terrart Light 280 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.

Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Light Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 24 mm Höhe: 280 mm Länge: 1200 mm

126,000 m2 6.1.40 Mundstückkosten Herstellung einer Pressform nach vorgegebenen Angabe

3,000 St 6.1.50 Startup Kosten Extruder Rüstkosten für Extruder

  • Reinigung Strangpresse und Presslinie
  • Mundstück Prüfung, Testlauf und eventuelle Einstellungen

3,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 21]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 21 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6.2 Demontage

6.2.10 Demontage Fassadenkeramik Demontage der Fassadenkeramik durch behutsames Aushängen aus der Unterkonstruktion für die spätere Wiederverwendung.

Leistungsbestandteile:

  • Geordnete Demontage zur Wiederverwendung
  • Markierung/Nummerierung der Platten auf der Rückseite
  • Dokumentation der exakten Einbaupositionen
  • geschützte Verpackung auf Paletten
  • Verpackungsmaterial (Paletten, Seil als Abstandshalter, Stretchfolie)
  • Transport zur Lagerfläche im Bereich der BE
  • Aussortieren von defekten Platten, die nicht mehr verwendet werden können und Verbringen in Schuttcontainer

Keramikplatten Stärke: 24 mm Breite: bis 120 cm Höhe: 12 / 18 / 28 cm

Für die Nummerierung der Platten findet sich ein Vorschlag im Plan SN-001 Fassadenschnitt Regelschnitt.

3.650,000 m2 6.2.20 Zulage Lösen verklebter Gehrungsschnitte Zulage zur Demontage der Fassadenkeramik aus Vorposition für das vorsichtige Lösen und Entfernen der Verklebungen an den Platten im Bereich der Gehrungsschnitte.

Die Platten sind an den Gebäudeaußenkanten mit einem flexiblen Klebstoff miteinander verklebt. Der Klebstoff befindet sich auf den Schnittflächen der Gehrung sowie an einem rückseitig aufgeklebten Aluminiumwinkel

Leistungsbestandteile:

  • Lösen der Verklebung
  • Lösen des Aluminiumwinkels
  • Entfernen der Klebstoffrückstände
  • Entsorgen des entfernten Materials

Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Gebäudeaußenkante.

310,000 m 6.2.30 Demontage Attikaverblechung Demontage der Attikaverblechung durch behutsames Aushängen aus der Unterkonstruktion für die spätere Wiedermontage. Für die Demontage sind die mit Schrauben befestigten Überbrückungslaschen des Blitzschutzes zu lösen.

Leistungsbestandteile:

  • Geordnete Demontage zur Wiederverwendung
  • Windgeschützte Lagerung auf den Dachflächen

Attikablech Material: Aluminium, pulverbeschichtet Breite: bis 75 cm Höhe: ca. 12 cm

530,000 m

Gesamtbetrag:

[Seite 22]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 22 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6.3 Abbruch

6.3.10 PSA für Arbeiten nach TRGS 521 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die in im Folgenden beschriebenen Arbeiten zum Rückbau lungengängiger Mineralfaserdämmstoffe nach TRGS 521 bereitstellen, vorhalten und nutzen sowie entsorgen nach Ende der Bauzeit, wie folgt:

Leistungsbestandteile, nach Erfordernis:

  • Einweg-Schutzanzüge
  • Schutzhandschuhe
  • Atemschutzmasken (FFP2/FFP3)
  • Schutzbrillen

Nutzung: durch den AN

1,000 psch 6.3.20 Abbruch Mineralfaserdämmstoff Abbruch des mechanisch befestigten Mineralfaserdämmstoffs unterhalb der Fassadenbekleidung. Der Dämmstoff besteht aus lungengängigen künstlichen Mineralfasern und ist als gefährlicher Abfall zu behandeln. Bei der Ausführung der Arbeiten ist PSA zu verwenden und darauf zu achten, dass das Material möglichst in ganzen Stücken abgebrochen wird. Der Spalt zwischen Gerüstbelag und Fassade ist abzudecken, sodass kein Material nach unten durch fällt. Die Ausführung der Arbeiten ist bereichsweise auszuführen sowie vorab anzukündigen und abzustimmen, sodass die Schule die angrenzenden Räume in der Zeit nicht nutzt bzw. die Fenster geschlossen hält.

Leistungsbestandteile:

  • Staubarmer Abbruch der Fassadendämmung inkl. Dämmstoffhalter
  • Verpacken des abgebrochenen Materials
  • Verpackungsmaterial (Big Bags)
  • Transport von abgebrochenem Material in Container im Bereich der BE
  • Reinigen der Fassaden- und Gerüstflächen durch Absaugen

Dämmstoff: Mineralfaser (KMF), lungengängig Materialstärke: 14 cm

3.650,000 m2 6.3.30 Abbruch Unterkonstruktion VHF-Fassade Abbruch der gesamten Unterkonstruktion der vorgehängten hinterlüfteten Fassade, einschließlich Plattenhalter, vertikale Tragprofile, Wandhalter, Hutprofile, Kleintierschutz, thermische Trennelemente, Verbindungsmittel etc.

Leistungsbestandteile:

  • Abbruch der Unterkonstruktion
  • Verpacken/Bündeln des abgebrochenen Materials
  • Verpackungsmaterial
  • Transport von abgebrochenem Material in Container im Bereich der BE

Material UK: Aluminium Vertikale Tragprofile: alle 60 cm Befestigungsuntergrund: Stahlbeton

3.650,000 m2 6.3.40 Abbruch Traufprofil Haupteingang Abbruch des mehrfach gekanteten Traufprofils am Gebäudeunterschnitt im Bereich des Haupteingangs. Der Abbruch muss behutsam durch das Lösen der Verschraubungen bzw. das Aufbohren der Niete erfolgten, sodass die Unterkonstruktion der vorgehängten hinterlüfteten Fassade aus Quadratprofilen sowie die angrenzende abgehängte Decke nicht beschädigt werden.

Leistungsbestandteile:

  • Abbruch der Unterkonstruktion
  • Verpacken/Bündeln des abgebrochenen Materials

[Seite 23]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 23 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge LeistungsbeEinheit standteile:Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) - Abbruch der Unterkonstruktion EUR EUR

  • Verpacken/Bündeln des abgebrochenen Materials
  • Verpackungsmaterial
  • Transport von abgebrochenem Material in Container im Bereich der BE

Material: Aluminium Befestigungsuntergrund: Unterkonstruktion der VHF-Fassade

53,000 m

Gesamtbetrag:

[Seite 24]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 24 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6.4 Herstellung

6.4.10 Unterkonstruktion Terrart Light Unterkonstruktion für vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) aus Keramikplatten mit unsichtbarer Befestigung für das System NBK Terrart Light. Die Unterkonstruktion ist so herzustellen, dass sie die Wiederherstellung der ursprünglichen Fassadengestaltung (Gliederung, Raster, Höhenlagen, Verband, Anschlüsse, Fugen etc.) sowie die positionsgenaue Wiedermontage der einzelnen Platten möglich ist. Die Ausführung muss entsprechend des Verwendbarkeitsnachweises und der geprüften Statik erfolgen.

Bestandteile der Unterkonstruktion:

  • Vertikale Tragprofile
  • Wandhalter
  • Thermische Trennelemente
  • Plattenhalter
  • Verbindungsmittel

Befestigungsuntergrund: Stahlbeton Stärke Gesamtaufbau: 235 mm Hersteller: Systea GmbH System: Alwi Toleranzausgleich: bis 30 mm Tragprofile: Aluminium Wandhalter: Edelstahl Plattenhalter: Aluminium mit Gummipuffern Verbindungsmittel: Edelstahl

3.650,000 m2 6.4.20 Zulage UK Ausbildung Außenkanten Zulage zur Unterkonstruktion aus Vorposition zur Ausbildung der Gebäudeaußenkanten mit auskragenden Hutprofilen und einem vertikal verlaufenden Quadratrohr.

Bestandteile der Unterkonstruktion:

  • Hutprofile
  • Quadratrohr
  • Thermische Trennelemente
  • Verbindungsmittel

Hutprofile: Aluminium Quadratrohr: Aluminium Verbindungsmittel: Edelstahl

Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Gebäudeaußenkante.

310,000 m 6.4.30 Zulage UK Auskragung Attika Zulage zur Unterkonstruktion aus Vorposition zur Ausbildung einer verstärkten Auskragung mit Quadratrohr im Bereich der Attika.

Leistungsbestandteile:

  • Quadratrohr
  • Verbindungsmittel

Quadratrohr: Aluminium Verbindungsmittel: Edelstahl

Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Attika.

530,000 m 6.4.40 Zulage UK Auskragung Sonnenschutz Zulage zur Unterkonstruktion aus Vorposition zur Ausbildung einer verstärkten Auskragung mit Quadratrohr im Bereich der Sonnenschutzkästen an den Fensterbändern.

Leistungsbestandteile:

  • Quadratrohr
  • Ausklinkung des vertikalen Tragprofils
  • Verbindungsmittel

Quadratrohr: Aluminium Verbindungsmittel: Edelstahl

[Seite 25]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 25 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge QuadratrohrEinheit : AluminiumEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Verbindungsmittel: Edelstahl EUR EUR

Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Sonnenschutz.

700,000 m 6.4.50 Wärmedämmung, Mineralwolle Wärmedämmung aus Mineralfaserdämmstoff für vorgehängte hinterlüftete Fassade, mechanisch befestigt.

Material: Mineralwolle nach DIN EN 13162, oberseitig vlieskaschiert, schwarz Anwendungsgebiet: WAB, dk,wf,zg nach DIN 4108-10 Baustoffklasse: A1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501 Schmelzpunkt: 1.000 °C Wärmeleitstufe: WLS 031 Stärke: 140 mm Befestigung: mechanisch, mit zugelassenen Dämmstoffhaltern Hinterlüftung: 20 mm nach DIN 18516-1

3.650,000 m2 6.4.60 Brandsperre horizontal, Mineralwolle Brandsperre horizontal, gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Berlin (VV TB Bln), Anhang 6.

Zweck: Begrenzung der Brandausbreitung im Hinterlüftungsspalt der Vorhangfassade

Material: Mineralwolle, formstabil Brandverhalten: A1 nichtbrennbar Schmelzpunkt: > 1.000 °C WLS: mind. 042 Ausführung: mit Wellenschnitt Höhe: 16 cm Tiefe: bis 22 cm Befestigung: zu mind. 2/3 eingeklemmt zwischen der angrenzenden Fassadendämmung, sofern erforderlich zusätzlich mit nicht brennbarem Kleber verklebt Einbauort: auf Höhe der Geschossdecke zwischen

  1. OG und 2. OG im Hinterlüftungsspalt zwischen Außenwand und Bekleidung

Die Seite mit dem Wellenschnitt ist zur Bekleidung hin zu orientieren. Die Hinterlüftungsöffnungen in der Brandsperre sind auf max. 100 cm2/lfm Wand zu begrenzen.

320,000 m 6.4.70 Brandsperre vertikal, Mineralwolle Brandsperre vertikal, gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Berlin (VV TB Bln), Anhang 6.

Zweck: Begrenzung der Brandausbreitung im Hinterlüftungsspalt der Vorhangfassade Material: Mineralwolle, formstabil Brandverhalten: A1 nichtbrennbar Schmelzpunkt: > 1.000 °C WLS: mind. 042 Ausführung: mit Wellenschnitt Breite: 32 cm (2x 16 cm) Tiefe: bis 22 cm Befestigung: mit nichtbrennbaren, mechanischen Befestigungsmitteln in der Außenwand in Abständen von 0,6 m Einbauort: in der Achse der Brandwände auf Höhe der vorgehängten hinterlüfteten Fassade im Hinterlüftungsspalt zwischen Außenwand und Bekleidung

Die Seite mit dem Wellenschnitt ist zur Außenwand hin zu orientieren. Der Hinterlüftungsspalt darf nicht über die Brandwand hinweg geführt werden.

62,000 m 6.4.80 Fassadenabschluss, Kleintierschutz Oberer und unterer Fassadenabschluss mit Abschlusswinkel und Lüftungsstreifen als Kleintierschutz aus gekantetem Lochblech.

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LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 26 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Oberer undEinheit unterer Fassadenabschluss mitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Abschlusswinkel und Lüftungsstreifen als EUR EUR Kleintierschutz aus gekantetem Lochblech.

Material: Aluminium Breite: bis 22 cm Lochgröße: 5 mm freier Querschnitt: mind. 50 cm2/m Wandlänge Befestigung: mechanisch befestigt

650,000 m 6.4.90 Verblechung Sockeldämmung Abdeckung der freiliegenden Sockeldämmung aus gekantetem Blech im Bereich der Beetflächen.

Material: Aluminium Stärke: 2 mm Oberfläche: natur Abwicklung: bis 30 cm Einbindung Beet: ca. 5 cm Befestigung: mechanisch befestigt

120,000 m 6.4.100 Traufprofil Haupteingang Traufprofil am Gebäudeunterschnitt im Bereich des Haupteingangs aus mehrfach gekantetem und pulverbeschichteten Aluminiumblech, einschließlich Kleintierschutz.

Leistungsbestandteile:

  • Aufmaß
  • Traufprofil
  • Kleintierschutz

Material: Aluminium, pulverbeschichtet Stärke: bis 2 mm, wie Bestand Geometrie: wie Bestand Farbton: wie Bestand Befestigung: verdeckt mit Schrauben Befestigungsuntergrund: Unterkonstruktion der VHF-Fassade

53,000 m 6.4.110 Anschluss Attika an Fassadenbekleidung Panel aus gekantetem Blech als Fassadenbekleidung im Anschlussbereich der Attiken von tiefer liegenden Dachflächen an die vorgehängte hinterlüftete Fassade. Das Panel muss oben den Falz der Fassadenkeramik hintergreifen und unten die Aufkantung der Attikaverblechung übergreifen, sodass Regenwasser nicht in die Fassade läuft.

Leistungsbestandteile:

  • Aufmaß
  • Unterkonstruktion
  • Blechpanel

Zweck: Verschluss der Fassade und Anschluss der Attika an die Fassade Material: Aluminium, pulverbeschichtet Stärke: 2 mm Farbton: wie Bestand Breite: wie Attika, bis 75 cm Befestigung: mechanisch mit Schrauben Befestigungsuntergrund: Unterkonstruktion der VHF-Fassade

14,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 27]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 27 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6.5 Wiedermontage

6.5.10 Wiedermontage Fassadenkeramik Wiedermontage der gelagerten Fassadenkeramik an die neue Unterkonstruktion unter Verwendung der gelagerten sowie neu bestellter Keramikplatten. Die Platten sind positionsgenau an ihren früheren Positionen zu montieren und die ursprüngliche Fassadengestaltung (Gliederung, Raster, Höhenlagen, Verband, Anschlüsse etc.) ist wiederherzustellen. Die vertikalen Stoßfugen sind mit einer Breite von 10 mm herzustellen. Die Ausführung muss entsprechend des Verwendbarkeitsnachweises und der geprüften Statik erfolgen.

Leistungsbestandteile:

  • Transport von der Lagerfläche im Bereich der BE
  • Geordnete Wiedermontage der Keramikplatten
  • Entsorgung von Verpackungsmaterial

Keramikplatten Stärke: 24 mm Breite: bis 120 cm Höhe: 12 / 18 / 28 cm

3.650,000 m2 6.5.20 Zulage Passschnitt Terrart Light 120 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.

Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 120 mm

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

359,000 St 6.5.30 Zulage Passschnitt Terrart Light 180 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.

Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 180 mm

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

522,000 St 6.5.40 Zulage Passschnitt Terrart Light 280 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.

Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 280 mm

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

402,000 St 6.5.50 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Light 120 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.

Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 120 mm

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

925,000 St 6.5.60 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Light 180 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.

Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 180 mm

[Seite 28]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 28 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge PlattenstärEinheit ke: 24 mmEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Plattenhöhe: 180 mm EUR EUR

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

1.234,000 St 6.5.70 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Light 280 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.

Plattenstärke: 24 mm Plattenhöhe: 280 mm

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

925,000 St 6.5.80 Wiedermontage Attikaverblechung Wiedermontage der auf den Dachflächen gelagerten Attikaverblechung durch Einhängen in die bestehende Unterkonstruktion. Bei der Wiedermontage sind die Überbrückungslaschen des Blitzschutzes wieder mit der Verblechung zu verschrauben.

Attikablech Material: Aluminium, pulverbeschichtet Breite: bis 75 cm Höhe: ca. 12 cm

530,000 m

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 29]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 29 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 7 VHF Terrart Large

7.1 1. Bestellung Ersatzkeramik

7.1.10 Terrart Large 120 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.

Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Large Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 40 mm Höhe: 120 mm Länge: 1200 mm

1,900 m2 7.1.20 Terrart Large 180 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.

Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Large Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 40 mm Höhe: 180 mm Länge: 1200 mm

2,800 m2 7.1.30 Terrart Large 280 mm Materialbestellung Fassadenkeramik einschließlich Verpackung auf Einwegpaletten, Lieferung sowie ggf. Mindermengenzuschlag. Bei der Bestellung ist der Bezug zum Projekt anzugeben, sodass NBK Keramik auf die ursprünglichen Spezifikationen für die Herstellung zurückgreifen kann.

Hersteller: NBK Keramik GmbH Produkt: Terrart Large Oberfläche: Natur Farbe: M6.02-0 Ausrichtung: horizontal Stärke: 40 mm Höhe: 280 mm Länge: 1200 mm

4,300 m2 7.1.40 Mundstückkosten Herstellung einer Pressform nach vorgegebenen Angabe

3,000 St 7.1.50 Startup Kosten Extruder Rüstkosten für Extruder

  • Reinigung Strangpresse und Presslinie
  • Mundstück Prüfung, Testlauf und eventuelle Einstellungen

3,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 30]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 30 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 7.2 Demontage

7.2.10 Demontage Fassadenkeramik Demontage der Fassadenkeramik durch behutsames Aushängen aus der Unterkonstruktion für die spätere Wiederverwendung.

Leistungsbestandteile:

  • Geordnete Demontage zur Wiederverwendung
  • Markierung/Nummerierung der Platten auf der Rückseite
  • Dokumentation der exakten Einbaupositionen
  • geschützte Verpackung auf Paletten
  • Verpackungsmaterial (Paletten, Seil als Abstandshalter, Stretchfolie)
  • Transport zur Lagerfläche im Bereich der BE
  • Aussortieren von defekten Platten, die nicht mehr verwendet werden können und Verbringen in Schuttcontainer

Keramikplatten Stärke: 40 mm Breite: bis 120 cm Höhe: 12 / 18 / 28 cm

120,000 m2 7.2.20 Zulage Lösen verklebter Gehrungsschnitte Zulage zur Demontage der Fassadenkeramik aus Vorposition für das vorsichtige Lösen und Entfernen der Verklebungen an den Platten im Bereich der Gehrungsschnitte.

Die Platten sind an den Gebäudeaußenkanten mit einem flexiblen Klebstoff miteinander verklebt. Der Klebstoff befindet sich auf den Schnittflächen der Gehrung sowie an einem rückseitig aufgeklebten Aluminiumwinkel

Leistungsbestandteile:

  • Lösen der Verklebung
  • Lösen des Aluminiumwinkels
  • Entfernen der Klebstoffrückstände
  • Entsorgen des entfernten Materials

Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Gebäudeaußenkante.

22,000 m

Gesamtbetrag:

[Seite 31]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 31 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 7.3 Abbruch

7.3.10 PSA für Arbeiten nach TRGS 521 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die in im Folgenden beschriebenen Arbeiten zum Rückbau lungengängiger Mineralfaserdämmstoffe nach TRGS 521 bereitstellen, vorhalten und nutzen sowie entsorgen nach Ende der Bauzeit, wie folgt:

Leistungsbestandteile, nach Erfordernis:

  • Einweg-Schutzanzüge
  • Schutzhandschuhe
  • Atemschutzmasken (FFP2/FFP3)
  • Schutzbrillen

Nutzung: durch den AN

1,000 psch 7.3.20 Abbruch Mineralfaserdämmstoff Abbruch des mechanisch befestigten Mineralfaserdämmstoffs unterhalb der Fassadenbekleidung. Der Dämmstoff besteht aus lungengängigen künstlichen Mineralfasern und ist als gefährlicher Abfall zu behandeln. Bei der Ausführung der Arbeiten ist PSA zu verwenden und darauf zu achten, dass das Material möglichst in ganzen Stücken abgebrochen wird. Der Spalt zwischen Gerüstbelag und Fassade ist abzudecken, sodass kein Material nach unten durch fällt. Die Ausführung der Arbeiten ist bereichsweise auszuführen sowie vorab anzukündigen und abzustimmen, sodass die Schule die angrenzenden Räume in der Zeit nicht nutzt bzw. die Fenster geschlossen hält.

Leistungsbestandteile:

  • Staubarmer Abbruch der Fassadendämmung inkl. Dämmstoffhalter
  • Verpacken des abgebrochenen Materials
  • Verpackungsmaterial (Big Bags)
  • Transport von abgebrochenem Material in Container im Bereich der BE
  • Reinigen der Fassaden- und Gerüstflächen durch Absaugen

Dämmstoff: Mineralfaser (KMF), lungengängig Materialstärke: 14 cm

120,000 m2 7.3.30 Abbruch Unterkonstruktion VHF-Fassade Abbruch der gesamten Unterkonstruktion der vorgehängten hinterlüfteten Fassade, einschließlich Plattenhalter, vertikale Tragprofile, Wandhalter, Hutprofile, Kleintierschutz, thermische Trennelemente, Verbindungsmittel etc.

Leistungsbestandteile:

  • Abbruch der Unterkonstruktion
  • Verpacken/Bündeln des abgebrochenen Materials
  • Verpackungsmaterial
  • Transport von abgebrochenem Material in Container im Bereich der BE

Material UK: Aluminium Vertikale Tragprofile: alle 60 cm Befestigungsuntergrund: Stahlbeton

120,000 m2

Gesamtbetrag:

[Seite 32]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 32 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 7.4 Herstellung

7.4.10 Unterkonstruktion Terrart Large Unterkonstruktion für vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) aus Keramikplatten mit unsichtbarer Befestigung für das System NBK Terrart Large. Die Unterkonstruktion ist so herzustellen, dass sie die Wiederherstellung der ursprünglichen Fassadengestaltung (Gliederung, Raster, Höhenlagen, Verband, Anschlüsse, Fugen etc.) sowie die positionsgenaue Wiedermontage der einzelnen Platten möglich ist. Die Ausführung muss entsprechend des Verwendbarkeitsnachweises und der geprüften Statik erfolgen.

Bestandteile der Unterkonstruktion:

  • Vertikale Tragprofile
  • Wandhalter
  • Thermische Trennelemente
  • Plattenhalter
  • Verbindungsmittel

Befestigungsuntergrund: Stahlbeton Stärke Gesamtaufbau: 235 mm Hersteller: Systea GmbH System: Alwi Toleranzausgleich: bis 30 mm Tragprofile: Aluminium Wandhalter: Edelstahl Plattenhalter: Aluminium mit Gummipuffern Verbindungsmittel: Edelstahl

120,000 m2 7.4.20 Zulage UK Ausbildung Außenkanten Zulage zur Unterkonstruktion aus Vorposition zur Ausbildung der Gebäudeaußenkanten mit auskragenden Hutprofilen und einem vertikal verlaufenden Quadratrohr.

Bestandteile der Unterkonstruktion:

  • Hutprofile
  • Quadratrohr
  • Thermische Trennelemente
  • Verbindungsmittel

Hutprofile: Aluminium Quadratrohr: Aluminium Verbindungsmittel: Edelstahl

Die Abrechnung erfolgt je Laufmeter Gebäudeaußenkante.

22,000 m 7.4.30 Wärmedämmung, Mineralwolle Wärmedämmung aus Mineralfaserdämmstoff für vorgehängte hinterlüftete Fassade, mechanisch befestigt.

Material: Mineralwolle nach DIN EN 13162, oberseitig vlieskaschiert, schwarz Anwendungsgebiet: WAB, dk,wf,zg nach DIN 4108-10 Baustoffklasse: A1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501 Schmelzpunkt: 1.000 °C Wärmeleitstufe: WLS 031 Stärke: 140 mm Befestigung: mechanisch, mit zugelassenen Dämmstoffhaltern Hinterlüftung: 20 mm nach DIN 18516-1

120,000 m2 7.4.40 Brandsperre vertikal, Mineralwolle Brandsperre vertikal, gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Berlin (VV TB Bln), Anhang 6.

Zweck: Begrenzung der Brandausbreitung im Hinterlüftungsspalt der Vorhangfassade Material: Mineralwolle, formstabil Brandverhalten: A1 nichtbrennbar Schmelzpunkt: > 1.000 °C WLS: mind. 042 Ausführung: mit Wellenschnitt Breite: 32 cm (2x 16 cm)

[Seite 33]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 33 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge WLS: mind.Einheit 042Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Ausführung: mit Wellenschnitt EUR EUR Breite: 32 cm (2x 16 cm) Tiefe: bis 22 cm Befestigung: mit nichtbrennbaren, mechanischen Befestigungsmitteln in der Außenwand in Abständen von 0,6 m Einbauort: in der Achse der Brandwände auf Höhe der vorgehängten hinterlüfteten Fassade im Hinterlüftungsspalt zwischen Außenwand und Bekleidung

Die Seite mit dem Wellenschnitt ist zur Außenwand hin zu orientieren. Der Hinterlüftungsspalt darf nicht über die Brandwand hinweg geführt werden.

4,000 m 7.4.50 Fassadenabschluss, Kleintierschutz Unterer Fassadenabschluss mit Abschlusswinkel und Lüftungsstreifen als Kleintierschutz aus gekantetem Lochblech.

Material: Aluminium Breite: bis 22 cm Lochgröße: 5 mm freier Querschnitt: mind. 50 cm2/m Wandlänge Befestigung: mechanisch befestigt

275,000 m

Gesamtbetrag:

[Seite 34]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 34 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 7.5 Wiedermontage

7.5.10 Wiedermontage Fassadenkeramik Wiedermontage der gelagerten Fassadenkeramik an die neue Unterkonstruktion unter Verwendung der gelagerten sowie neu bestellter Keramikplatten. Die Platten sind positionsgenau an ihren früheren Positionen zu montieren und die ursprüngliche Fassadengestaltung (Gliederung, Raster, Höhenlagen, Verband, Anschlüsseetc.) ist wiederherzustellen. Die vertikalen Stoßfugen sind mit einer Breite von 10 mm herzustellen. Die Ausführung muss entsprechend des Verwendbarkeitsnachweises und der geprüften Statik erfolgen.

Leistungsbestandteile:

  • Transport von der Lagerfläche im Bereich der BE
  • Geordnete Wiedermontage der Keramikplatten
  • Entsorgung von Verpackungsmaterial

Keramikplatten Stärke: 40 mm Breite: bis 120 cm Höhe: 12 / 18 / 28 cm

120,000 m2 7.5.20 Zulage Passschnitt Terrart Large 120 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.

Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 120 mm

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

12,000 St 7.5.30 Zulage Passschnitt Terrart Large 180 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.

Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 180 mm

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

14,000 St 7.5.40 Zulage Passschnitt Terrart Large 280 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderlichen geraden Passschnitt an den Keramikplatten.

Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 280 mm

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

13,000 St 7.5.50 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Large 120 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.

Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 120 mm

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

62,000 St 7.5.60 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Large 180 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.

Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 180 mm

[Seite 35]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 35 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge PlattenstärEinheit ke: 40 mmEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Plattenhöhe: 180 mm EUR EUR

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

62,000 St 7.5.70 Zulage Gehrungsschnitt Terrart Large 280 mm Zulage zur Wiedermontage aus Vorposition für erforderliche Gehrungsschnitte an den Keramikplatten an den Gebäudeaußenkanten.

Plattenstärke: 40 mm Plattenhöhe: 280 mm

Die Abrechnung erfolgt je geschnittener Platte.

62,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 36]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 36 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 9 VHF Glasfaserbeton

9.10 Glasfaserbetonplatte austauschen, 130 x 220 cm Glasfaserbetonplatten im Bereich der Pfeilerverkleidung der Fensterbänder austauschen, einschließlich Unterkonstruktion.

Leistungsbestandteile:

  • Aufmaß
  • Demontage und Entsorgung der bisherigen Platte
  • Demontage und Entsorgung der bisherigen UK
  • Unterkonstruktion
  • Glasfaserbetonplatte

Material: fibreC Glasfaserbeton Produkt: Concrete Skin Hersteller: Rieder Smart Elements GmbH & Co KG Plattendicke: 13 mm Farbton: Silbergrau Fugenbreite: 12 mm Maße: bis 130 x 220 cm Befestigung: verdeckt mit Agraffen mit Moosgummi und Hinterschnittdübeln Unterkonstruktion: Horizontales Tragprofil auf UK analog zu TERRART Light, Aluminium Einbauorte: Fassade Nr. 33

1,000 St 9.20 Glasfaserbetonplatte ergänzen, 40 x 220 cm Glasfaserbetonplatten im Bereich der Pfeilerverkleidung der Fensterbänder ergänzen, einschließlich Unterkonstruktion.

Leistungsbestandteile:

  • Aufmaß
  • Demontage und Entsorgung OSB-Platte (provisorischer Verschluss der Fassade)
  • Unterkonstruktion
  • Glasfaserbetonplatten

Material: fibreC Glasfaserbeton Produkt: Concrete Skin Hersteller: Rieder Smart Elements GmbH & Co KG Plattendicke: 13 mm Farbton: Silbergrau Fugenbreite: 12 mm Maße: bis 40 x 220 cm Befestigung: verdeckt mit Agraffen mit Moosgummi und Hinterschnittdübeln Unterkonstruktion: Horizontales Tragprofil auf UK analog zu TERRART Light, Aluminium Einbauorte: Fassade Nr. 52

2,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 37]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 37 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 10 Wiedermontage Anbauteile Fassade

10.10 Wiedermontage Schul-Logo Südfassade Wiedermontage des Schul-Logos an der Südfassade des Gebäudes nach dem Abbau des Fassadengerüstes, einschließlich erforderlicher Rüstungen, Hubbühnen, Mobilkräne etc.

Material: Stahlblech, farbig beschichtet Stärke: ca. 10 mm Größe: ca. 400 x 280 cm (BxH) Gewicht: ca. 230 kg Befestigungspunkte: ca. 15 Stück

1,000 St 10.20 Wiedermontage Schul-Schriftzug Ostfassade Wiedermontage des Schul-Schriftzugs an der Ostfassade des Gebäudes oberhalb des Haupteingangs. Die Arbeiten erfolgen vom bauseits gestellten Fassadengerüst.

Material: Stahlblech, farbig beschichtet Stärke: ca. 10 mm Anzahl: 24 Buchstaben/Zeichen Größe: je ca. 30 x 40 cm (BxH) Gewicht: je ca. 5 bis 10 kg Befestigungspunkte: je 2 bis 4 Stück

1,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 38]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 38 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 11 Stundenlohnarbeiten

Abrechnungshinweis Stundenlohnarbeiten

Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.

Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.

Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. 11.10 Stundensatz Fachwerker Stundensatz Fachwerker für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.

8,000 h 11.20 Stundensatz Bauhelfer Stundensatz Bauhelfer für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.

7,000 h

Gesamtbetrag:

[Seite 39]

LV: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Seite: 39 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

1 Planung, Prüfung und Dokumentation 2 Baustelleneinrichtung 2.1 Baustelleneinrichtung AN 2.2 Verkehrsrechtliche Anordnung 3 Demontage Anbauteile Fassade 4 Entsorgung 5 Fassadensockel Stahlbetonfertigteile 6 VHF Terrart Light 6.1 1. Bestellung Ersatzkeramik 6.2 Demontage 6.3 Abbruch 6.4 Herstellung 6.5 Wiedermontage 7 VHF Terrart Large 7.1 1. Bestellung Ersatzkeramik 7.2 Demontage 7.3 Abbruch 7.4 Herstellung 7.5 Wiedermontage 9 VHF Glasfaserbeton 10 Wiedermontage Anbauteile Fassade 11 Stundenlohnarbeiten

Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

[Seite 40]

Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen

• Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen

• Leistungsverzeichnis mit Preisen

• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Angaben zur Preisermittlung

• Eignungsbogen für Bewerber/Bieter

- Mindestkriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

- Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 2.000.000 EUR netto in den letzten drei

Geschäftsjahren einschließlich Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind (Gewerk: siehe

oben). Sofern das Jahr 2025 buchhalterisch noch nicht abgeschlossen ist, ist der Umsatz für das Jahr 2022

anzugeben.

- Mindestkriterien zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit

- Nachweis einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von mindestens 8 Arbeitskräften in den letzten drei

Geschäftsjahren

- Nachweis der fachlichen Eignung anhand erforderlicher Sach- oder Fachkundenachweise

- Fachkunde Künstliche Mineralfasern KMF (TRGS 521)

- Qualifizierte Person gem. Abs. 2.9 TRBS 2121-1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der

Verwendung von Gerüsten"

- Betrieblicher Ersthelfer gem. § 10 ArbSchG und § 26 DGUV Vorschrift 1

- Benennung Fachbauleiter gem. § 56 Abs. 2 BauO Bln

- ggf. Flurfördermittelschein ("Staplerschein") und Fahrerlaubnis

- Nachweis der fachlichen Eignung anhand mindestens EINER projektvergleichbaren Referenz

Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn jede einzelne Referenz alle nachfolgend aufgeführten

Mindestanforderungen a) bis c) erfüllt. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen.

a) Die Referenz ist abgeschlossen; die Abnahme der Bauleistung gemäß § 12 VOB/B ist innerhalb der letzten

fünf Jahre erfolgt, maßgeblich ist der Tag der Angebotsöffnung (einschließlich)

b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen - hier: Vorgehängte hinterlüftete Fassade mit einer

Unterkonstruktion aus Metall

c) Die Referenz umfasst einen Auftragswert von mindestens 750.000 EUR netto

• Selbstauskunft Bewerber/Bieter

• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur

Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von

Bauunternehmen vorliegt)

oder

Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)

bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank

oder

Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

oder

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)

• Nebenangebote (falls zugelassen)

• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

Version 15.07.2026 Seite 1 von 2

• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele

• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR

[Seite 41]

Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen:

• Verzeichnis der Nachunternehmer

• Selbstauskunft der Nachunternehmer

• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Sonstige Nachweise:

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

[Seite 42]

N23022-30429000-001-335-02 Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin

Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01

V

170402 Aluminium V

[Seite 43]

N23022-30429000-001-335-02

Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin

Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01

[Seite 44]

Bewerbungsbedingungen (BwB)

für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB

Hinweis

Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für

Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen"

(VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich

der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den

Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,

Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor

Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Kommunikation

Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen

Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.

3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des

Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter

wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

4 Angebot

4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen

mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit

einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für

den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das

Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.

4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist

einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird

ausgeschlossen.

Version 05.09.2025 Seite 1 von 5

[Seite 45]

4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist

zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung

nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den

Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem

Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die

Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.

Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten

Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene

Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe

bestätigt.

Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein

vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.

4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise

enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen

zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten

Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.

4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz

”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat

ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der

Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat

als angeboten.

4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne

Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des

geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der

Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen

geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen

verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei

denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“

auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

Version 05.09.2025 Seite 2 von 5

[Seite 46]

Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu

berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle

aufgeführt sind.

Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen

angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt

für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen

(z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).

Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei

Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit

Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.

Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen,

werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.

Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen

Pauschalpreis.

Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen)

bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen

Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder

dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine

Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von

Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen

werden.

4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich

gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben

bezeichneten Stelle aufzuführen.

Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die

Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend

zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,

beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer

einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.

Version 05.09.2025 Seite 3 von 5

[Seite 47]

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen

Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat

er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser

Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses

beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach

Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch

Pauschalsumme).

5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht

entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich

gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.

6 Bietergemeinschaften

6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform

abzugeben,

– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags

bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender

Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen

schriftlicher Weisung zu leisten,

– dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.

fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von

Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus

aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen

zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis

der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft

Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt,

einzureichen.

Version 05.09.2025 Seite 4 von 5

[Seite 48]

8 Auftragnehmerwechsel

Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu

beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz,

Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen

können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden

Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen

Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem

Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten

Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der

Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die

Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen

Vergabeverfahren vorgenommen.

Version 05.09.2025 Seite 5 von 5

[Seite 49]

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

10178 Berlin

______________________________

(Ausschreibende Stelle)

(Ausschreibende Stelle)

BI

Berliner ImmobilienmanageBmIMen Bt eGrmlinbeHr
ImmobilienmanaKgeeibmeelsnttr aGßme b3H6
Keibelstr. 36
10178 Berlin 10178 Berlin
Tel.: 03003/ 09/09106166-6 -2429
Fax: (030) 90166 1668
einkauf@bim-berlin.de
Berlin, 17. Fe0b1ru.1a0r .22002256
Es schreibt Ihnen:

Es schreibt Ihnen: SarguNt,a Zzaen yNnureyapk

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)

Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin

Baumaßnahme ____

Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Angebot für:

N23022-3_0_4_2_9_0_0_0-0_0_1-3_3_5_-0_2__________________________________________

_____________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden gebeten, für die oben angegebene Leistung ein Angebot abzugeben.

Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll im Rahmen einer

bitte auswählen

nach Öffentlicher Ausschreibung

vergeben werden.

Die Auftragsbekanntmachung wurde bei öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibun-

gen mit Teilnahmewettbewerb auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.ber-

lin.de/vergabeplattform zu oben genannter Vergabenummer veröffentlicht.

1. Auftraggebende Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

Stelle: cv/eor t BreItMen B deurlrinche rd Iime mobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

10178 Berlin

2. Vergabeunterlagen: Sämtliche Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingun-

gen und die Vertragsunterlagen, sind zu oben genannter Vergabenum-

mer auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bereitgestellt.

Soweit einzelne dieser Unterlagen hier nicht beigefügt sind, können sie

bei der ausschreibenden Stelle eingesehen/angefordert werden.

3. Auskunft über Verga- Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstel-

beunterlagen, etwaige lung sind unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle

Ortsbesichtigungen, zu übermitteln.

Anforderung zusätzli-

cher Unterlagen:

Version 12.02.2025 Seite 1 von 3

[Seite 50]

4. Form und Frist für die Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist

Angebotsabgabe:

am 0 3 .1 1 .2 0 2 6 um 0 8 :3 0 Uhr

vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä-

rungen, in Textform auf die Vergabeplattform hochzuladen. Bei elektro-

nischer Angebotsübermittlung in Textform ist die Person des Erklären-

den zu benennen.

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben ein

Preisangebot ohne Umsatzsteuer ab. In diesem Fall übernimmt der Auf-

traggeber die Umsatzsteuerschuld des Auftragnehmers in seiner Um-

satzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (sogenannnter

„reverse charge“). Soweit in den Angebotsunterlagen die Angabe der

Umsatzsteuer verlangt wird, ist der Betrag „0%“ einzufügen.

Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform)

ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elekt-

ronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin ein-

gereicht werden, sind gemäß § 16 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1

VOB/A auszuschließen!

5. Aufteilung in Lose: nein

ja, Angebote können abgegeben werden für

ein Los mehrere Lose alle Lose

Näheres siehe Leistungsbeschreibung

6. Nebenangebote:

zugelassen nicht zugelassen

ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot

Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol-

che deutlich gekennzeichnet werden.

7. Bindefrist Die Bindefrist endet am 04.12.2026

8. Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen

Ausführungsort (Bau-

stelle), Ausführungs-

zeit, Sicherheitsleis-

tung, Zahlungsbedin-

gungen

Version 12.02.2025 Seite 2 von 3

[Seite 51]

9. Kriterien für die Wer- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe von

tung der Haupt- und § 16 d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A unter Berücksichtigung der nachfolgenden

Nebenangebote: Kriterien erteilt:

Nr.KriteriumGewichtung in %
1.Preis100

10. Nachprüfungsstelle BBIIMM BBeerrlliinneerr IImmmmoobbiliileiennmmaannaaggeemmeenntt GGmesbeHllschaft mbH

bei nationalen Verga- Keibelstraße 36

ben: Alexanderstr. 3

10178 Berlin

10178 Berlin

Die Beschwerden sind über die E-Mail-Adresse nachpruefungsstelle-

bim@bim-berlin.de unter Angabe der Vergabenummer und des Be-

schwerdegrundes einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

ii..A A.. Nazan Nuryak

EEiinnkkaauuff

(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)

Version 12.02.2025 Seite 3 von 3

[Seite 52]

Angebot (Bauleistungen)

Tel.:

Fax:

E-Mail: , den

(Name und Anschrift des Bieters)

An

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

Ablauf der Bindefrist

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

am: 04.12.2026

10178 Berlin

(Anschrift der ausschreibenden Stelle)

Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin

Baumaßnahme:

Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Angebot für:

N23022-30429000-001-335-02

- Leistungsverzeichnis mit Preisen

Anlagen:

- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation

- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter

- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht

präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft

- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)

- Nebenangebote (falls zugelassen)

- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)

- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)

- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der

Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)

- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls

gefordert)

- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert

über 500.000,- EUR netto)

-

-

- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen

Version 20.07.2026 Seite 1 von 6

[Seite 53]

Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen-

folge gelten:

- Auftragsschreiben bzw. Vertrag

- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen

Unterlagen und Erläuterungen

- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen

beigefügt)

- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“

- Angebot samt Anlagen

- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“

- Bautagesbericht

- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019

- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –,

Ausgabe 2016

-

Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge-

nommen und beachtet.

Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den

von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden

Angaben wie folgt an:

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) *Preisnachlass ohne Bedingung
Summe Angebot€%

Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:

Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes)Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) *Preisnachlass ohne Bedingung
€%
€%
€%
€%
€%
  • Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.

An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange-

botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver-

bindlich anerkannt.

Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von

laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.

Version 20.07.2026 Seite 2 von 6

[Seite 54]

Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot

inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den

Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.

Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in

Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform

Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach-

name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge-

ben.

Version 20.07.2026 Seite 3 von 6

[Seite 55]

Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/ h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3)
1.5Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

(Summe 1.4 und 1.5)

2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGerätekostenSonstige KostenNachunter- nehmerleist.
2.1Baustellenallgemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.4Gesamtzuschläge
3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskostenGesamtzu- schläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.

Version 20.07.2026 Seite 4 von 6

[Seite 56]

Eventuelle Erläuterungen des Bieters:

Version 20.07.2026 Seite 5 von 6

[Seite 57]

Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im

eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende

Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.

Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü-

gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon

Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter,

4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:

1) 2) 3)

4) 5) 6)

Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.

Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:

- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer

- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”

- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).

Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen),

werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra-

gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.

Verzeichnis der Nachunternehmer

Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers

Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss

als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des

Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be-

fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags-

strafe führen.

Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu-

stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der

Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever-

fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots-

preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach

entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die

spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga-

nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits-

preise die Abrechnungsgrundlage.

Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere

Nachunternehmer beauftragen.

Version 20.07.2026 Seite 6 von 6

[Seite 58]

Baumaßnahme: Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin

Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Angebot für:

N23022-30429000-001-335-02

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)

für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung

Version 25.07.2024 Seite 1 von 3

[Seite 59]

1. Objektüberwachung / Bauüberwachung

(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa-

chung/Objektüberwachung:

Ingenieurbüro

Belziger Straße, Haus 3, Aufgang Q 33

10823 Berlin Tel.: +493060966160

(Name, Anschrift, Telefonnummer)

(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:

N.N.

(Name, Anschrift, Telefonnummer)

2. Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)

(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten

Leistungen)

unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages.

gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung.

an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh-

rungsbeginn.

am 14.12.2026 .

(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin)

innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender

Ziff. 2. Abs. (1).

innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist

bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin.

am 05.11.2027 .

(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs.

1 VOB/B:

Ereignis: Frist:

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3. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)

(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer

für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der

Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal

5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.

(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben

der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche

Schadensersatzansprüche angerechnet.

4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)

(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um-

satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung

für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe

von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach-

träge) und

für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33

% der Netto-Schlussrechnungssumme.

(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson-

dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers,

soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher-

gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge-

stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.

5. Vergütung

Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht

vereinbart.

Die

Lohngleitklausel

Stoffpreisgleitklausel

ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.

6. Betriebshaftpflichtversicherung

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche-

rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden

Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten:

55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)

(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

für die Ausführung der Leistung

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[Seite 62]

1. Leistungsverzeichnis

(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes

Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das

Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als

vereinbart.

(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das

Leistungsverzeichnis vor.

2. Wahlpositionen, Bedarfspositionen

Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen

(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen

Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer

verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den

Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die

Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel

bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.

3. Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)

(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche

Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.

(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige

Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung

vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes

vereinbart ist.

4. Hinterlegung der Urkalkulation

Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne

Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren

erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim

Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter

Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der

Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation

als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum

Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung

"Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx-

xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt

den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von

den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die

Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und

Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,

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[Seite 63]

Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der

Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen,

insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der

Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für

auftragsbezogene Zwecke verwenden.

5. Einheitspreise

Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche

Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem

Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.

6. Ausführung der Leistung

Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als

zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die

Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen

als ungültig zu kennzeichnen.

7. Angaben bei Ausschreibung

Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags

hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen

Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.

8. Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr

Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine

Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden

Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort,

Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift

(keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.

Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro

unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer

zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen

einzureichen bei

Polizei Berlin

Landeskriminalamt

LKA St 532

Tempelhofer Damm 12

12101 Berlin.

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[Seite 64]

(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach

Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen

vorliegt. Dieses kann ungültig sein).

Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten

Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von

einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit

für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich,

Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der

Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim

Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die

Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige

Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person

hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen

hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit

sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner

eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.

Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach

Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen

Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu

unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch

nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die

Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres

selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des

Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B.

für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert

vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/

Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle

aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht

gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt

insbesondere keine Behinderung dar.

Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:

"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person

gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck

nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL-

Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden

Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich

bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann.

Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der

Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.

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[Seite 65]

Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen,

können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/

Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin

neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute

Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum

Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin

gespeichert.“

9. Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung

(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.

(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung

für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der

Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie

„Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den

vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung

zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen

einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen,

erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.

(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die

erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer

angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der

Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach

einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung

berechtigen.

(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine

Vertragsstrafe vereinbart.

(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der

Nachunternehmer ist mitzuteilen.

(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in

allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem

Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis

zum Auftraggeber sicherzustellen.

(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch

Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden,

• für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt

werden,

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[Seite 66]

• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach

§§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind,

• Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß

gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten

Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck

hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis,

Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf

der Baustelle mitführen.

(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm

vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden

Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein

vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen.

Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten

Werktag der Folgewoche zu erfolgen.

10. Preisnachlässe

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz

angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits-

und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der

Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.

(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter

Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

11. Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers

Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der

vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert

werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers

ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner

Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den

Abtretungsempfänger leisten.

12. Versicherungspflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für

Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende

Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch

von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden,

Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden,

Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von

Sachen und Schlüsseln abdecken.

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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung

binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder

• durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice

sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige

Versicherungsprämie

oder alternativ

• durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in

Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis

bestätigt,

nachzuweisen.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der

Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung

der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des

Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber

nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den

Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des

Auftragnehmers abzuschließen.

(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE

verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass

sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die

ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.

13. Steuerabzug bei Bauleistungen

(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe

vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über

Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt

an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer

zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines

Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen,

wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.

Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer

Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene

Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem

Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem

Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines

Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu

leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige

Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird

haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der

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[Seite 68]

Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die

Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.

14. Barrierefreies Bauen

Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die

Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz

(LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung

und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung

öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for

all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die

Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der

bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download -

Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.

15. Allgemeine Umweltschutzanforderungen

Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien

sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu

insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung

und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den

Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat

dabei insbesondere

• die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für

bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten,

• bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne

von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und

• bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den

Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen

Umweltschutzanforderungen zu beachten.

16. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen

(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen

Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere

durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst

hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige

Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt

zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer

nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in

entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und

Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß

einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.

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(2) Grundlagen

• Rechtlicher Rahmen

Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner

Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen

Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der

umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung

über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und

Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.

Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über

Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.

Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und

Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin:

• Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der

Abfallwirtschaftsbehörde“

• Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei

Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“

• Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land

Berlin“

• Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“

• Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“

•

Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung
(Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von
Baumaßnahmen“

Baumaßnahmen“

Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können

unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

Bauabfall - Berlin.de

Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur

Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land

Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden.

Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

Bauabfall - Berlin.de

Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der

Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest,

Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die

Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen –

Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz

und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur

Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger

Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse

heruntergeladen werden:

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http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/

• zu verwendende Formblätter

Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der

Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur

Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im

Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese

Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die

geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind

beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der

Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers

möglich.

Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur

Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle

im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den

Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen.

• Beauftragung Dritter

Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach

§ 4 Abs. 8 VOB/B.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige

Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das

Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B.

Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für

bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete

Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.

Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden

Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis

und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese

Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.

• Kontaminationen bzw. Altlasten

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das

für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung

von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten.

• Verstöße

Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der

Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer

Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.

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(3) Nicht gefährliche Abfälle

Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende

Leistungspositionen einzukalkulieren:

• Sortieren des Abfalls

• Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche

• Aufschütten der Haufwerke

• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container

• Transport zur Annahmestelle

• Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen

• Verwertungs-, Entsorgungskosten

Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für

mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.

Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in

den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die

Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der

Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der

Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über

die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor

Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.

(4) Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die

Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber

übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller

rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung

des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.

Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die

einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche

Abfälle einzukalkulieren:

• Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge

• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge

• Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen

• Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage

• Sämtliche Entsorgungskosten

Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke

aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu

den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die

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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die

Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.

Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer

Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung

vorzuhalten.

Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers

bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig

angedient (Andienungspflicht).

Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom

Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.

(5) Überschüssiges Baumaterial

Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht

zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der

Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des

Auftraggebers abgewichen werden.

Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie

Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden

Leistungspositionen einzurechnen.

Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die

Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und

nur in geschlossenen Containern erfolgen.

Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom

Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.

17. Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen

(1) Grundlagen

Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine

Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.

Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit

der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei

Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen

Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.

Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den

Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest,

KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden

Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den

daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche

Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf

Version 06.07.2026 Seite 12 von 17

[Seite 73]

abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach

BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten

Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise,

etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.

Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer

Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen-

und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die

Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung,

die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender

Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des

Arbeitsbereichs.

Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem

Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für

Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.

Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der

Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind

ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen

Vertreter weiterzugeben.

Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb

Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür

verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden,

die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung

verfügen.

Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere

Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der

Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere

den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.

Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der

Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519,

TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf.

aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im

Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.

(2) Rechtlicher Rahmen

Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und

Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-,

Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521

Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten

Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden

herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.

Version 06.07.2026 Seite 13 von 17

[Seite 74]

• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.

• TRGS 521: Faserstäube.

• TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen

• Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in

Gebäuden (Asbest-Richtlinie).

• BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen.

• TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte.

• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl.

I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Handlungsanweisungen

Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten:

• Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien

Nov. 2007

• Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007

• Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007

• Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern

(KMF) Apr.2002

• Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den

Betonaußenwandplatten Jan.2005

• Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009

(4) Umgang mit Feinstäuben

Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein

stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen

entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die

Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen

Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung

des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.

Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub

freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer

wirksamen Absaugung versehen sein.

Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von

Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung

ist zu beachten.

(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen

Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten

bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete

Version 06.07.2026 Seite 14 von 17

[Seite 75]

Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen

Zutritt von Unbefugten abzusichern.

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das

für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:

Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung

von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber

mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die

Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten

Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.

(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln

Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden,

müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei

über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort

unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.

Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine

Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel

(Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite

495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz

für Mensch und Umwelt - Berlin.de.

18. Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle

(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen

arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R.

Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der

Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen

Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.

(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen

sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus

verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer

und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz,

Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.

Version 06.07.2026 Seite 15 von 17

[Seite 76]

19. Abrechnung

(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne

Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen.

Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer

der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte

Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.

(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine

prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei

klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu

kennzeichnen.

(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige

Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht

in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.

(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML

Rechnung.

(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an

den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement

GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen

Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.

(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige

Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende

Angaben an info.erv@bim-berlin.de:

• Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“.

• Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer.

• Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an

uns senden möchten.

Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit

einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten

Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich

für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung

per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der

jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.

Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:

AuftraggeberE-Mail-Adresse für Rechnungslegung
Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbHrechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de

Version 06.07.2026 Seite 16 von 17

[Seite 77]

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHrechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbHrechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de
BBF Berliner Bodenfonds GmbHrechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de

20. Datenschutz

Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum

Datenschutz verpflichtet zu haben.

21. Schlussbestimmungen

(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag

ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen

bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies

keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern

abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder

rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass

die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder

rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung

gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen

Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von

Vertragslücken.

Version 06.07.2026 Seite 17 von 17

[Seite 78]

Maßnahme: Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin

Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01

Teilnahmeantrag/ Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete

Angebot für: Fassaden

N23022-30429000-001-335-02

Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder

der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von

Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b

Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A

Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme

ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.

Ich erkläre/Wir erklären,

- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht

eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse

abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde

- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet

- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur

Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben

- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen,

Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen

- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine

Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen

Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt,

die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt

- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht

 gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder

 gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder

 gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder

 gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als

90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.

Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender

Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme auszuschließen hat.

Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter

Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt

des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.

Version 24.11.2022 Seite 1 von 2

[Seite 79]

In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die

Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB

eingeräumt.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich

irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben

kann.

Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/

Bewerber:

Version 24.11.2022 Seite 2 von 2

[Seite 80]

Maßnahme: K üh l e w einstr. 5 in 13409 Berlin

Fa s s a d en- und Vordachsanierung Hs. 01

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete

Angebot für:

Fassaden

N 2 30 2 2 -30429000-001-335-02

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)

über Umweltschutzanforderungen

Die Auftragnehmer verpflichten sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den

Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.

1. Leistungskriterien

Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die

Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.

Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an

die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für

die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.

2. Ausführungsbedingungen

Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere

Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in

Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.

3. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

3.1 Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Unterauftragnehmer zur Einhaltung der

Verpflichtung nach der vorstehenden Ziff. 2 zu verpflichten.

3.2 Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen

Unterauftragnehmer eine Vereinbarung nach Ziff. 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der

Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

3.3 Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

3.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116,

117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

3.3.2 die Auftragnehmer bzw. die weitervergebende Unterauftragnehmer die

Vertragsbedingungen der Unterauftragnehmer anerkennen müssen, um die

Leistung erfüllen zu können,

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

[Seite 81]

3.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von

75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von

500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

3.4 Die Auftragnehmer haben über die Übertragung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 und 3.2

bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach Ziff. 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu

erbringen.

3.5 Verstoßen Unterauftragnehmer der Auftragnehmer gegen ihre nach Ziff. 3.1 und 3.2

vereinbarten Verpflichtungen nach Ziff. 2, so werden diese den Auftragnehmern zugerechnet.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und

Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

[Seite 82]

Maßnahme: K üh l e w einstr. 5 in 13409 Berlin

Fa s s a d en- und Vordachsanierung Hs. 01

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete

Angebot für:

Fassaden

N 2 30 2 2 -30429000-001-335-02

Bieter:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue

Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)

1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und

bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die

folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu

zahlen:

1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem

Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des

Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag

oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder

einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,

1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der

Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze)

nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das

entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage

zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der

beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart

(Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten

Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),

1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von

14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto

zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von

75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten

Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).

Version 15.07.2026 Seite 1 von 4

[Seite 83]

1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2

und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste

Regelung maßgeblich.

1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.

2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu

verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung

nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte

Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der

Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116,

117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die

Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die

Leistung erfüllen zu können,

2.3.3 der betreffende Unterauftrag

a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000

Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder

b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder

Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne

Umsatzsteuer) hat.

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.

über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu

erbringen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers

gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese

dem Auftragnehmer zugerechnet.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 4

[Seite 84]

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und

Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

Version 15.07.2026 Seite 3 von 4

[Seite 85]

Anlagenverzeichnis

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:

_ __bauhauptgewerbe_01_broschuere_ab_04_2026_stand_08_2025.pdf

Version 15.07.2026 Seite 4 von 4

[Seite 86]

Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin

Maßnahme:

Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete

Angebot für:

Fassaden

Bieter:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teil B)

zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern in der Leistungsbeschreibung Anforderungen an

die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen vorgegeben werden, diese zu erfüllen und seinen

in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen

Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und

Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB – Teil C.

Version 05.12.2023 Seite 1 von 1

[Seite 87]

Maßnahme: K üh l e w einstr. 5 in 13409 Berlin

Fa s s a d en- und Vordachsanierung Hs. 01

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete

Angebot für:

Fassaden

N 2 30 2 2 -30429000-001-335-02

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

zur Verhinderung von Benachteiligungen

(Teil B)

1. Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

1.1 die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteiligungsver-

bote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beachten,

1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit

gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.

2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu

verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung

nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftrag-

nehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der

Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109,

116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Ver-

tragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung

erfüllen zu können,

Version 15.07.2026 Seite 1 von 2

[Seite 88]

2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert

von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert

von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.

über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbrin-

gen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers

gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese

dem Auftragnehmer zugerechnet.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sankti-

onsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

[Seite 89]

Maßnahme: K üh l e w einstr. 5 in 13409 Berlin

Fa s s a d en- und Vordachsanierung Hs. 01

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete

Angebot für:

Fassaden

N 2 30 2 2 -30429000-001-335-02

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C)

über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner

Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

Teil C der

Besonderen Vertragsbedingungen

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B),

zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B),

zur Frauenförderung (BVB - Teil B),

zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und

über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)

I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe-

dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei-

her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai-

gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende

Vereinbarung zu treffen.

II. Kontrolle und Sanktionen

1. Kontrolle

1.1 Umfang der Kontrolle

Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol-

gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli-

chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon-

trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:

1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein-

schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach

dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset-

zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,

Version 15.07.2026 Seite 1 von 8

[Seite 90]

§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be-

treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest-

stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).

1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im

Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum

Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);

1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge-

setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver-

einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer

1.1.3);

1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe-

schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor-

mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern-

arbeitsnorm (Teil B));

1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit

von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));

1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh-

rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil

B)).

1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer

und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent-

lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B)

bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta-

rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau-

enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich

der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;

Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf

Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die-

ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).

1.2 Durchführung der Kontrolle

1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent-

rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter

II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli-

chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten-

den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der

Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit

der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück-

sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 8

[Seite 91]

1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei

der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig

vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten

vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.

1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf-

tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen

mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes-

sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er-

forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag-

nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit-

stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.

1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen

Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle

auf Einhaltung

1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes

aus:

• Arbeitsverträgen,

• Entgeltnachweisen,

• Arbeitszeitnachweisen;

1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter-

lagen aus II.1.3.1 aus:

• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe,

• den einschlägigen Tarifverträgen;

1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:

• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei-

hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer-

kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen,

• ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;

1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:

• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der

„Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität),

• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis-

tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);

Version 15.07.2026 Seite 3 von 8

[Seite 92]

• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer-

scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions-

mengen;

1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit

von Beruf und Familie aus:

• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför-

derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

nachweisbar hervorgeht,

• Arbeitsverträgen,

• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;

1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:

• Zertifikaten/ Gütezeichen,

• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen,

• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi-

schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla-

gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.

Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach

Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.

1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen

Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge-

heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken

verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der

öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die

Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.

1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver-

leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung

in der Unterauftragnehmerkette

1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den

Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit-

stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass

die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten-

schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge-

nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken

der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit

von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf-

tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-

Version 15.07.2026 Seite 4 von 8

[Seite 93]

terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent-

ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf.

durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.

1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen

Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-

kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un-

terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba-

rung zu treffen.

2. Sanktionen

2.1 Umfang der Sanktionen

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer

für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7

benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.

Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver-

hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an

Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi-

gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden

Bestimmungen in Betracht.

2.2 Vertragsstrafe

2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann-

ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge-

führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1

Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz-

steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be-

sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil

B) nach Nummer 2.1.

2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,

2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten

nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts

gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein-

verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent-

sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege-

ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.).

Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

Version 15.07.2026 Seite 5 von 8

[Seite 94]

2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich

im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags-

ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum

Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be-

schäftigter Person je Vertragslaufzeit;

2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver-

einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be-

schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil

B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf-

zeit;

2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis

ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor-

mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung

der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung

vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe-

rung;

2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung

zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver-

langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur

Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt

oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf-

zeit;

2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen

über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan-

forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar-

ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den

Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge-

führt wurden;

2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver-

pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar-

beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un-

terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun-

denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun-

denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur

Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen;

BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus-

führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;

Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-

Version 15.07.2026 Seite 6 von 8

[Seite 95]

barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-

kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf-

tragnehmerkette);

2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol-

len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun-

gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla-

gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg-

loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des

Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.

2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver-

pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh-

mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag-

nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.

2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so

ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.

2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der

an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über-

schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine

auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an-

gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen

auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der

Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.

2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.

2.3 Kündigung; Rücktritt

2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten

Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden

Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.

2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-

spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.

2.4 Minderung; Schadensersatz

2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten

Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver-

trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver-

langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur

Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung

von Benachteiligungen (Teil B)).

Version 15.07.2026 Seite 7 von 8

[Seite 96]

2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-

spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.

Hinweis

Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon-

trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des

Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften

gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-

schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).

Version 15.07.2026 Seite 8 von 8

[Seite 97]

Maßnahme: Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin

Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01

Teilnahmeantrag/

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte

Angebot für:

hinterlüftete Fassaden

N23022-30429000-001-335-02

SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter

1. Allgemeine Angaben

Firmenname:

Vor- und Nachname des Inhabers:

(nur bei Einzelunternehmen)

Anschrift:

E-Mail:

Rechtsform:

Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte

Hauptsitz (Anschrift):

Niederlassung (Anschrift):

Betriebsstätte (Anschrift):

Kaufmännische Daten

Zuständiges Finanzamt:

Steuernummer:

Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):

Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):

Bankverbindung

Kontoinhaber:

IBAN:

BIC:

Version 09.07.2026 Seite 1 von 3

[Seite 98]

2. Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung

(VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt

für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.

Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)

Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)

Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)

Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)

3. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister

Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber

gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des

Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu

demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die

Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.

Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:

Inländisches RegisterAusländisches Register
Registergericht (sofern zutreffend):registerführende Stelle (sofern zutreffend):
Register-Nr. (sofern zutreffend):Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend):

4. Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis

Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.

Nr.:

5. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU

Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im

PQ-Verzeichnis nachweisen können.

Version 09.07.2026 Seite 2 von 3

[Seite 99]

Eintragung bei der Industrie- und Handelskammereingetragen nicht eintragungspflichtig
Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungeneingetragen nicht eintragungspflichtig
Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftIch bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer:

Version 09.07.2026 Seite 3 von 3

[Seite 100]

Nachunternehmer:

Teilnahmeantrag/

Angebot des

Bewerbers/Bieters:

Angebot für: Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin

Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01

N23022-30429000-001-335-02

Maßnahme: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte

hinterlüftete Fassaden

Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen

Selbstauskunft der Nachunternehmer

I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer

Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g.

Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.

Beschreibung der (Teil-)Leistungen/Gewerk:

II. Angaben zur Eignung

1. Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis

Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.

Nr.:

Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser

vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.

Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 sind nur auszufüllen, wenn keine

Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.

Version 21.03.2024 Seite 1 von 2

[Seite 101]

2. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU

Eintragung bei der Industrie- und HandelskammerIch bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet.
Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungenja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftIch bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer:

Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:

_____________________________________________

(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw.

Firma bei juristischen Personen in Textform)

Version 21.03.2024 Seite 2 von 2

[Seite 102]

Bautagesbericht

Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________

Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________

Auftraggeber: Auftragnehmer:

Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________

Name: _________________________________________ Name: _________________________________________

Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________

E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________

Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________

Wetter:

Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________

Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________

(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)

Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:

Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________

davon Hilfskräfte:_________________________

Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit

☐ ☐

☐ ☐

☐ ☐

Art und Umfang der geleisteten Arbeiten

Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt

Seite 1 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 103]

Bautagesbericht

Eingesetzte Großgeräte

Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel

Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)

Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer

Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe






Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)






Sonstige besondere Vorkommnisse






Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 104]

Bautagesbericht

Notizen:






Unterschrift: ___________________________________________________

(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________

Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 105]

Maßnahme: Kühleweinstr. 5 in 13409 Berlin

Fassaden- und Vordachsanierung Hs. 01

Angebot für: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden_VE03 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

N23022-30429000-001-335-02

Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

Bezeichnung:

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass

- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-

gemeinschaft gebildet wird,

- nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem

zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem

Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.

- der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:

2. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Version 30.07.2024 Seite 1 von 3

[Seite 106]

3. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

4. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

5. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Ende der Aufzählung

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass

- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des

Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,

- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,

- der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für

den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu

leisten,

Version 30.07.2024 Seite 2 von 3

[Seite 107]

- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

(Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.

Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

1Hinweis:

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

Version 30.07.2024 Seite 3 von 3

[Seite 108]

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß

Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Verantwortlichen:

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,

Keibelstraße 36, 10178 Berlin

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

datenschutz nord GmbH

Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des

Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der

erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH

eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.

3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner

Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO

i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6

Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

(BerlAVG).

4. Empfänger der personenbezogenen Daten:

Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6

WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim

Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der

EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen

weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.

Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des

Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über

Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.

Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für

den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem

Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.

Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der

gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere

Version 14.03.2024 1

[Seite 109]

Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten

Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.

Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen

Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das

bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und

Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber

und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und

die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.

Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers,

Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen

gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der

Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.

Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht

berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot

angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres

Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.

Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur

Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

betroffenen Bieter gegangen ist.

Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter

unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die

Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen

Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben

oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung

oder Vorinformation veröffentlicht wurde.

Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des

Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform

nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des

erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.

Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen

nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer

Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des

Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.

Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde,

veröffentlicht.

Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die

ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur

Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem

zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren

(Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden

personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.

Version 14.03.2024 2

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5. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener

Daten

Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung

personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der

Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der

Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche

Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen

Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.

6. Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns

gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können

Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung

unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und

Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der

Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen

die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung

hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO

erfolgt.

7. Sonstiges

Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen

Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c)

der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich

geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche

Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).

Version 14.03.2024 3

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