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3.00.01_Baubeschreibung_WE Bf Reichenbach.pdf

Arbeiten an 22 Weichen und vier Gleisen am Bahnhof Reichenbach (Vogtland)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 17:53 (Europe/Berlin)

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Bauvorhaben: WE Bf Reichenbach (Vogtl) ob Bf – 22 Weichen (Ost- und Westkopf) Vergabe-Nr.: 26FEI88602 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1

Baubeschreibung / Vorbemerkungen mit allgemeinen

und technischen Angaben

WE Bf Reichenbach (Vogtl) ob Bf

22 Weichen (Ost- und Westkopf)

Projekt T.016088610

Erneuerung 10 Weichen: 82W30 - 82W38, 82W40 („Westkopf“)

Projekt T.016088821

Erneuerung 12 Weichen: 82W01 - 82W07, 82W09 - 82W13 („Ostkopf“)

DB InfraGO AG

Region Südost

Projektrealisierung Oberbau, Projekte Netz Dresden/ Zwickau (V.IW-SO-P 322)

Brandenburger Straße 1

04103 Leipzig

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Inhaltsverzeichnis

A. Projektübersicht .............................................................................................................................. 5 B. Angaben zur Baustelle und Ausführung .......................................................................................... 6 0.1 Angaben zur Baustelle ............................................................................................................. 6 0.1.1 Lage der Baustelle ............................................................................................................... 6 0.1.2 Besondere Belastungen ....................................................................................................... 7 0.1.3 Vorhandene Anlagen ........................................................................................................... 7 0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG .................................................................... 7 0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter ................................................................................................ 8 0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken............................................................................... 8 0.1.3.4 Oberbau ............................................................................................................................... 9 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle ............................................................................. 12 0.1.5 Freizuhaltende Flächen ..................................................................................................... 13 0.1.6 bleibt frei ........................................................................................................................... 13 0.1.7 bleibt frei ........................................................................................................................... 13 0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen ............................................................. 13 0.1.9 Baugrund ........................................................................................................................... 14 0.1.10 Bleibt frei ........................................................................................................................... 14 0.1.11 Bleibt frei ........................................................................................................................... 14 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung .......................................................................... 14 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten ...................................................................................... 14 0.1.14 Schutzmaßnahmen ............................................................................................................ 15 0.1.15 bleibt frei ........................................................................................................................... 15 0.1.16 bleibt frei ........................................................................................................................... 15 0.1.17 Hindernisse ........................................................................................................................ 15 0.1.18 Kampfmittel ....................................................................................................................... 15 0.1.19 Baustellenverordnung ....................................................................................................... 15 0.1.20 Auflagen Dritter ................................................................................................................. 16 0.1.21 bleibt frei ........................................................................................................................... 16 0.1.22 Vorarbeiten des AG ........................................................................................................... 16 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer ........................................................................................ 16 0.2 Angaben zur Ausführung ....................................................................................................... 17 0.2.1 Bauablauf ........................................................................................................................... 17 0.2.2 Erschwernisse .................................................................................................................... 18 0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan ............................................................................................ 18 0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7) ............................................................... 18

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0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AG ................................................................................. 18 0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN ................................................................................. 18 0.2.5 Kontaminierte Bereiche..................................................................................................... 20 0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen ................................................... 20 0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste ............................................................................. 20 0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen .............................................................................. 20 0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer ................................................................................ 20 0.2.10 bleibt frei ........................................................................................................................... 21 0.2.11 bleibt frei ........................................................................................................................... 21 0.2.12 bleibt frei ........................................................................................................................... 21 0.2.13 Eignungs und Gütenachweise ........................................................................................... 21 0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial ............................................................................................................................... 21 0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen ....................................................................... 22 0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen .......................................................... 22 0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept ...................................... 23 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept .................................................................. 23 0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen ................................................. 24 0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik .............................................................................................. 25 0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung ................................................. 25 0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber ........................................................................... 25 0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan ......................................................................................... 27 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer ................................................................................ 27 0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern ................................................................ 27 0.2.20 bleibt frei ........................................................................................................................... 28 0.2.21 bleibt frei ........................................................................................................................... 28 0.2.22 bleibt frei ........................................................................................................................... 28 0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5) ....................................... 28 0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6) ................................................................................. 29 0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16) ................................................... 29 0.2.26 Ausführung Rand- und Zwischenwegarbeiten .................................................................. 29 0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung .................................................................................... 29 0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung ............................................................................ 30 0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6)...................................................................... 30 0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen ................................................................................................. 30 0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich ........................................ 30

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0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung ................................................................ 30 0.2.32.1 Absteckung ...................................................................................................................... 30 0.2.32.2 Abnahmevermessung ...................................................................................................... 30 0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation) ...................................................... 31 0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen .......................................................................... 31 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV ................................................................... 31 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen ........................................ 31 0.4.1 Nebenleistungen ............................................................................................................... 31 0.4.2 Besondere Leistungen ....................................................................................................... 31 0.5 Technische Bearbeitung ........................................................................................................ 32 0.5.1 Ausführungsunterlagen ..................................................................................................... 32 0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation ......................................................................... 32 0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2) ................................................................... 32

Alle Regelungen dieser Baubeschreibung/Vorbemerkungen sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen.

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A. Projektübersicht

Bauab- schnitt Nr.:Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte
1.Weichenerneuerungen mit BE: Erneuerung von 22 Weichen (300er bis 500er Weichen) mit Bettungserneuerung Deckschotter (konventionell): 17 Weichen: EW 54 - 500 - 1:12 B 1 Weiche: EW 54 - 500 - 1:14 B 3 Weichen: EW 54 - 300 - 1:9 B 1 Weiche: EW 54 - 300 - 1:9 B (mit vollständiger Bettungs- Erneuerung und Einbau Sauberkeitsschicht) Einbau B93-Schwellen im Bereich zweier vorhandener Gleissperren 134 m Schwellenwechsel in 4 Weichenverbindungen (IH) IH-Schwellenwechsel in 3 Gleisen: 536 m SwW Gleis 8201 537 m SwW Gleis 8202 590 m SwW Gleis 8205 IH-Gleisauswechslung 334 m im Gleis 81 (mit vollständiger Bettungs-Erneuerung und Einbau Sauberkeitsschicht) Schweiß- und Neutralisationsarbeiten Herstellung der Gleislage in mehreren Stopfgängen geometrische Anpassung Anschlussbereiche /-weichen Wiederherstellung Randwege Sicherung von Anlagen Durchführung Belastungsstopfgang Durchführung Neuschienenschleifen Durchführung Vermessungsarbeiten (Bauvermessung) Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen (Verbundvergabe)

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B. Angaben zur Baustelle und Ausführung

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle

Bundesland: Sachsen

Stadt/Landkreis: Reichenbach im Vogtland/ Vogtlandkreis

Lage im Netz:

Bahnhof: Bf Reichenbach (Vogtl) ob Bf [DRC]

von Weiche 82W01 bis Weiche 82W40

Strecke: 6362 Leipzig Streckenwechsel 6361/6362 – Hof

von km 89,948 bis km 91,404

Lage des Bahnkörpers:

überwiegend geländegleich, teilweise in Dammlage, sowie Dammböschung/ (Gabionen-) Stützwand im Bereich km 91,0 - 91,3 bahnrechts

An den Baubereich grenzen:

überwiegend Handels- und Gewerbeflächen, weiterhin alte Bahnanlagen, Brachflächen sowie Klein- gärten, vereinzelt Wohnbebauung vorhanden

Zugangsmöglichkeiten zu den Arbeitsstellen:

Zugang besteht über die Bahnsteige im Bf Reichenbach sowie über Rand-/Zwischenwege

Beschaffenheit der Zufahrtsmöglichkeiten:

Die Zufahrt per Schiene ist ausschließlich aus Richtung Zwickau (über Neumark) möglich. In Richtung Plauen finden parallel zu den Gleisbauarbeiten im Bf Reichenbach Bauarbeiten (GEoS) auf der freien Strecke zwischen Reichenbach und Herlasgrün statt. Die Ver- und Entsorgung zur benach- barten Baumaßnahme erfolgt ausschließlich aus Richtung Plauen (über Herlasgrün). Eine Durchfahrt durch die Baustelle der jeweils anderen Baumaßnahmen wird ausgeschlossen.

Per Straße ist der Bf Reichenbach von der B94 und B173 kommend über die Bahnhofstraße, Alber- tistraße und Solbrigstraße erreichbar (Fläche an der Eingleisstelle/ Gleis 81). Eine direkte Zufahrt mit Straßenfahrzeugen bis zu den Weichen ist nicht möglich.

Aufgleisungsmöglichkeiten:

Aufgleisstelle: vorh. Ausplattung km 90,344 im Gleis 81 (STRAIL, Eindecklänge ca. 9 m)

Besonderheiten: für die vorgesehene Gleisauswechslung im Gleis 81 ist die Aufgleisstelle temporär auszubauen

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Der AG stellt keine weitere Aufgleismöglichkeit zur Verfügung. Diese ist vom AN bei Bedarf selbst zu erstellen, zu unterhalten, zu betreiben und anschließend vollständig zurückzubauen. Die Aufwendun- gen hierfür sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Für die Ausführung dem AN überlassene Arbeitsgleise:

Bf Reichenbach (Vogtl) ob Bf [DRC]: Gleis 8205

Bf Zwickau (Sachs) Hbf [DZW]: Gleise N17, N24 und 149

Bf Neumark (Sachs) [DNM]: Gleise 8007 und 8009 (mit Ladestraße)

Weitere für die Arbeitszüge notwendigen Gleise und Weichen in den entsprechenden Bahnhöfen hat sich der AN in eigener Verantwortung zu mieten bzw. zu reservieren (optional nach regionalem Erfordernis und Möglichkeit).

0.1.2 Besondere Belastungen

Keine Belastungen aus Immissionen sowie aus besonderen klimatischen Bedingungen.

0.1.3 Vorhandene Anlagen

0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG

Lage und Art der der DB AG bekannten Hindernisse und baulichen Anlagen, die sich im Umkreis von bis zu 2,5 m von der Gleisachse befinden:

mk novmk sib]m[ egnäLHindernis / Anlagenegozeb( etieS)gnureirtemoliK fua]m[ dnatsbAeshcasielG ruzBemerkung
89,998EÜ „Bauhofstraße“BW schützen
90,027Prellbock (Gl. 81A)schützen
90,062Signalmast (zw. Gleisen)bauzeitlich sichern
90,162EÜ „Zwickauer Straße“BW schützen
90,182Prellbock (Gl. 10)schützen
90,206GS 82W08 (Gleis 10)rechtsbauzeitl. Ausbau, Anpas- sung Kleineisen auf B93
90,590Prellbock (Gl. 81)bauzeitlich ausbauen
90,66490,936272Bahnsteig 5 (Gl. 8205)linksBahnsteig schützen
90,71391,019306Bahnsteig 2 (Gl. 8202)rechtsBahnsteig schützen
90,85091,026176Bahnsteig 1 (Gl. 8201)linksBahnsteig schützen
91,305GS 82W39 (Abzweig Weiche 82W38)rechtsbauzeitl. Ausbau, Anpas- sung Kleineisen auf B93
91,350SÜ „Greizer Straße“

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Ergänzend hierzu gelten die im Trassierungsentwurf aufgeführten Hindernisse.

An dieser Stelle wird auf die besondere Sorgfaltspflicht des AN hingewiesen, sich mit den oben genannten Hindernissen und baulichen Anlagen vor Beginn der Bauarbeiten vertraut zu machen.

0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter

Lage und Art der der DB AG bekannten Kabel und Leitungen Dritter:

Durch den AN sind die erforderlichen Leitungsauskünfte und Schachtgenehmigungen vor Beginn der Bauarbeiten einzuholen. Vorhandene Kabel/Leitungen und Anlagen sind bauzeitlich zu sichern.

0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken

Streckenstandard: M160

Streckenklasse: D4 (22,5 t / 8,0 t/m)

Streckenbelastung: ≤ 10.000 Lt/Tag (82W06, 82W13, 82W31, 82W32)

10.000 bis 19.999 Lt/d (82W01 - 82W05, 82W07, 82W09 - 82W12, 82W30, 82W33 - 82W38, 82W40)

Abweichende maximale Last: nicht bekannt

VzG-Streckengeschwindigkeit:

Umbaubereiche: vzg = 140 km/h (82W01 - 82W05, 82W07, 82W11, 82W12) vzg = 130 km/h (82W32 - 82W38, 82W40) vzg = 100 km/h (82W31) vzg = 60 km/h (82W06, 82W09, 82W10, 82W13, 82W30)

Neigetechnik: HgN = 160 km/h (Strecke 6362)

Gleisgeometrie:

Kleinster Radius: 316 m

Größte Überhöhung: 100 mm (freie Strecke: 150 mm)

Größte Längsneigung: 10,5 ‰ (Weichenverbindungen: 13,833 ‰)

Gleisabstände:

Bahnhofsbereich: ≥ 4,50 m

freie Strecke: ≥ 4,00 m

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0.1.3.4 Oberbau

Vorhandene Oberbauanordnung:

AnlageGrund-Anschluss WAAnschluss WE gS.Anschluss WE aS.
km (WA)form
82W01 89,965EW 54- 500-1:12 B- 1,5 m KS54-B - 15,5 m W54-B90 - ab 17,0 m W54-B70 (Strecke 6362-1)- 10,1 m KS54-B - ab 10,1 m W54-B70 (WVbdg 82W01-82W04)- 12,6 m KS54-B - ab 12,6 m WE 82W02 (WVbdg 82W01-82W02)
82W02 90,060EW 54- 500-1:12 B- 7,0 m KS54-B - ab 7,0 m WA 82W03 (WVbdg 82W02-82W03)- 10,6 m KS54-B - 16,3 m W60-B90 - ab 26,9 m W60-B70 (Strecke 6362-2)- 12,6 m KS54-B - ab 12,6 m WE 82W01 (WVbdg 82W01-82W02)
82W03 90,067EW 54- 500-1:12 B- 7,0 m KS54-B - ab 7,0 m WA 82W02 (WVbdg 82W02-82W03)- 10,9 m KS54-B - ab 10,9 m W54-B70 (WVbdg 82W03-82W05)- 12,6 m KS54-B - ab 12,6 m WE 82W04 (WVbdg 82W03-82W04)
82W04 90,163EW 54- 500-1:12 B- 9,4 m KS54-B - ab 9,4 m WA 82W07 (WVbdg 82W04-82W07)- 11,6 m KS54-B - ab 11,6 m W54-B70 (WVbdg 82W01-82W04)- 12,6 m KS54-B - ab 12,6 m WE 82W03 (WVbdg 82W03-82W04)
82W05 90,171EW 54- 300-1:9 B- 1,9 m KS54-B - ab 1,9 m W54-B70 (WVbdg 82W03-82W05)- 7,5 m KS54-B - ab 7,5 m W54-B70 (Gleis 8203)- 4,4 m KS54-B - 3,1 m KS54-H - ab 7,5 m WE 82W06 (WVbdg 82W05-82W06)
82W06 90,244ABW 49- 300-1:9 H- 1,2 m KS49-H - ab 1,2 m K49-H (Gleis 81)- 5,0 m KS49-H - 12,3 m W49-B70 - ab 17,3 m KS49-BS66 (Gleis 81A)- 3,1 m KS54-H - 4,4 m KS54-B - ab 7,5 m WE 82W05 (WVbdg 82W05-82W06)
82W07 90,173EW 54- 500-1:12 B- 9,4 m KS54-B - ab 9,4 m WA 82W04 (WVbdg 82W04-82W07)- 10,9 m KS54-B - ab 10,9 m W54-B70 (Gleis 8204)- 10,9 m KS54-B - ab 10,9 m WE 82W09 (WVbdg 82W07-82W09)
82W09 90,258IBW 54- 300-1:9 B- WA W09 = WA W10 (82W10)- 10,9 m KS54-B - ab 10,9 m WE 82W07 (WVbdg 82W07-82W09)- 9,5 m KS54-B - 8,5 m K54-BS66 - 1,2 m K54-H - ab 19,2 m K54-BS66 (Gleis 10)
82W10 90,258EW 54- 500-1:12 B- WA W10 = WA W09 (82W09)- 10,9 m KS49-B - ab 10,9 m W49-B70 (Gleis 8206)- 11,7 m KS49-B - ab 11,7 m W49-B70 (Gleis 8208)
82W11 90,385EW 54- 500-1:12 B- 1,9 m KS54-B - ab 1,9 m W54-B70 (Gleis 8203)- 10,7 m KS54-B - ab 10,7 m W54-B70 (Gleis 8203)- 29,7 m KS54-B - ab 29,7 m WA 82W13 (WVbdg 82W11-82W13)
82W12 90,385EW 54- 500-1:12 B- 1,9 m KS54-B - ab 1,9 m W54-B70 (Gleis 8204)- 10,8 m KS54-B - ab 10,8 m W54-B70 (Gleis 8204)- 10,8 m KS49-B - ab 10,8 m W49-B70 (Gleis 8205)
82W13 90,456EW 54- 500-1:12 B- 29,7 m KS54-B - ab 29,7 m WE 82W11 (WVbdg 82W11-82W13)- 10,2 m KS49-B - ab 10,2 m W49-B70 (Gleis 8202)- 11,6 m KS49-B - ab 11,6 m W49-B70 (Gleis 8201)
82W30 91,062IBW 54- 500-1:12 B- 9,0 m KS54-B - ab 9,0 m WE 82W31 (WVbdg 82W30-82W31)- 10,0 m KS54-B - 0,6 m KS49-B - ab 10,6 m W49-B70 (Gleis 8208)- 10,0 m KS54-B - 1,3 m KS49-B - ab 11,3 m W49-B70 (Gleis 8206)

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82W31 91,111IBW 54- 500-1:12 B- 23,4 m KS54-B - ab 23,4 m WE 82W33 (WVbdg 82W31-82W33)- 9,0 m KS54-B - ab 9,0 m WA 82W30 (WVbdg 82W30-82W31)- 11,4 m KS49-B - ab 11,4 m W49-B70 (Gleis 8205)
82W32 91,130IBW 54- 500-1:12 B- 20,7 m KS54-B - ab 20,7 m WE 82W35 (WVbdg 82W32-82W35)- 10,5 m KS49-B - ab 10,5 m W49-B70 (Gleis 8202)- 11,1 m KS49-B - ab 11,1 m W49-B70 (Gleis 8201)
82W33 91,179ABW 54- 500-1:14 B- 10,0 m KS54-B - ab 10,0 m WA 82W34 (WVbdg 82W33-82W34)- 9,7 m KS54-B - ab 9,7 m W54-B70 (Gleis 8204)- 23,4 m KS54-B - ab 23,4 m WA 82W31 (WVbdg 82W31-82W33)
82W34 91,189IBW 54- 500-1:12 B- 10,0 m KS54-B - ab 10,0 m WA 82W33 (WVbdg 82W33-82W34)- 21,9 m KS54-B - ab 21,9 m WA 82W38 (WVbdg 82W34-82W38)- 12,6 m KS54-B - ab 12,6 m WE 82W36 (WVbdg 82W34-82W36)
82W35 91,192IBW 54- 500-1:12 B- 1,4 m KS54-B - 38,1 m W54-B70 - 11,4 m KS54-B - ab 50,9 m WE 82W36 (WVbdg 82W35-82W36)- 10,7 m KS54-B - ab 10,7 m W54-B70 (Gleis 8203)- 20,7 m KS54-B - ab 20,7 m WA 82W32 (WVbdg 82W32-82W35)
82W36 91,285ABW 54- 500-1:12 B- 7,0 m KS54-B - ab 7,0 m WA 82W37 (WVbdg 82W36-82W37)- 12,6 m KS54-B - ab 12,6 m WE 82W34 (WVbdg 82W34-82W36)- 11,4 m KS54-B - 38,1 m W54-B70 - 1,4 m KS54-B - ab 50,9 m WA 82W35 (WVbdg 82W35-82W36)
82W37 91,292ABW 54- 500-1:12 B- 7,0 m KS54-B - ab 7,0 m WA 82W36 (WVbdg 82W36-82W37)- 12,6 m KS54-B - ab 12,6 m WE 82W40 (WVbdg 82W37-82W40)- 10,0 m KS54-B - ab 10,0 m W54-B70 (Strecke 6362-2)
82W38 91,252ABW 54- 300-1:9 B- 21,9 m KS54-B - ab 21,9 m WE 82W34 (WVbdg 82W34-82W38)- 7,0 m KS54-B - 42,7 m W54-B70 - 10,8 m KS54-B - ab 60,5 m WE 82W40 (WVbdg 82W38-82W40)- 7,7 m KS54-B - 12,4 m W54-B70 - 1,2 m KS54-H - ab 21,3 m W54-B70 (WVbdg 82W38-W171)
82W40 91,387IBW 54- 500-1:12 B- W54-B70 (Strecke 6362-1)- 10,8 m KS54-B - 42,7 m W54-B70 - 7,0 m KS54-B - ab 60,5 m WE 82W38 (WVbdg 82W38-82W40)- 12,6 m KS54-B - ab 12,6 m WE 82W37 (WVbdg 82W37-82W40)

Geplante Oberbauanordnung:

AnlageGrund-Anschluss WAAnschluss WE gS.Anschluss WE aS.
km (WA)form
82W01 89,965EWL 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 15,0 m W54-B90-1667 (Strecke 6362-1)- 10,66 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (WVbdg 82W01-82W04)- Endteil B - Versch. mit WE 82W02 (WVbdg 82W01-82W02)
82W02 90,060EWL 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 3,4 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W02-82W03)- 10,66 m Endteil B - 15,0 m W60-B90-1667 - 1,2 m W60-B70-1667 (Strecke 6362-2)- Endteil B - Versch. mit WE 82W01 (WVbdg 82W01-82W02)
82W03 90,067EWR 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 3,4 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W02-82W03)- 10,66 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (WVbdg 82W03-82W05)- Endteil B - Versch. mit WE 82W04 (WVbdg 82W03-82W04)

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82W04 90,163EWR 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 5,8 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W04-82W07)- 10,66 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (WVbdg 82W01-82W04)- Endteil B - Versch. mit WE 82W03 (WVbdg 82W03-82W04)
82W05 90,171EWL 54- 300-1:9 B- 1,8 m B vor WA - 15,0 m W54-B90-1667 (WVbdg 82W03-82W05)- 7,07 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (Gleis 8203)- Endteil B - Versch. mit WE 82W06 (WVbdg 82W05-82W06)
82W06 90,244EWL 54- 300-1:9 B- 1,8 m B vor WA - 16,2 m W54-B70-1538 (Gleis 81)- 7,07 m Endteil B - 16,2 m W49-B70-1538 (Gleis 81A)- Endteil B - Versch. mit WE 82W05 (WVbdg 82W05-82W06)
82W07 90,173EWR 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 5,8 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W04-82W07)- 10,66 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (Gleis 8204)- Endteil B - Versch. mit WE 82W09 (WVbdg 82W07-82W09)
82W09 90,258EWL 54- 300-1:9 B- WA W09 = WA W10 (82W10)- Endteil B - Versch. mit WE 82W07 (WVbdg 82W07-82W09)- 7,67 m Endteil B - 10,3 m W54-B90-1538 - 1,2 m KS54-B93 - 4,8 m W54-B90-1538 (Gleis 10)
82W10 90,258EWR 54- 500-1:12 B- WA W10 = WA W09 (82W09)- 10,66 m Endteil B - 16,2 m W49-B90-1538 (Gleis 8206)- 11,23 m Endteil B - 16,2 m W49-B90-1538 (Gleis 8208)
82W11 90,385EWL 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 15,0 m W54-B90-1667 (Gleis 8203)- 10,66 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (Gleis 8203)- 11,23 m Endteil B - 16,7 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W11-82W13)
82W12 90,385EWR 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 15,0 m W54-B90-1667 (Gleis 8204)- 10,66 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (Gleis 8204)- 11,23 m Endteil B - 15,0 m W49-B90-1667 (Gleis 8205)
82W13 90,456EWL 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 16,7 m B10.003 - 11,23 m Endteil B (WVbdg 82W11-82W13)- 10,66 m Endteil B - 16,2 m W49-B90-1538 (Gleis 8202)- 11,23 m Endteil B - 16,2 m W49-B90-1538 (Gleis 8201)
82W30 91,062EWR 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 7,2 m versch. Endteil B (WVbdg 82W30-82W31)- 10,66 m Endteil B - 16,2 m W49-B90-1538 (Gleis 8208)- 11,23 m Endteil B - 16,2 m W49-B90-1538 (Gleis 8206)
82W31 91,111EWR 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 11,5 m B10.003 - 10,05 m Endteil B (WVbdg 82W31-82W33)- 7,2 m versch. Endteil B - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W30-82W31)- 11,23 m Endteil B - 16,2 m W49-B90-1538 (Gleis 8205)
82W32 91,130EWR 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 7,7 m B10.003 - 11,23 m Endteil B (WVbdg 82W32-82W35)- 10,66 m Endteil B - 16,2 m W49-B90-1538 (Gleis 8202)- 11,23 m Endteil B - 16,2 m W49-B90-1538 (Gleis 8201)
82W33 91,179EWL 54- 500-1:14 B- 1,8 m B vor WA - 6,4 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W33-82W34)- 9,48 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (Gleis 8204)- 10,05 m Endteil B - 11,5 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W31-82W33)
82W34 91,189EWL 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 6,4 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W33-82W34)- 10,66 m Endteil B - 9,4 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W34-82W38)- Endteil B - Versch. mit WE 82W36 (WVbdg 82W34-82W36)

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82W35 91,192EWR 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 37,9 m B10.003 - 11,23 m Endteil B (WVbdg 82W35-82W36)- 10,66 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (Gleis 8203)- 11,23 m Endteil B - 7,7 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W32-82W35)
82W36 91,285EWR 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 3,4 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W36-82W37)- Endteil B - Versch. mit WE 82W34 (WVbdg 82W34-82W36)- 11,23 m Endteil B - 37,9 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W35-82W36)
82W37 91,292EWL 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 3,4 m B10.003 - 1,8 m B vor WA (WVbdg 82W36-82W37)- Endteil B - Versch. mit WE 82W40 (WVbdg 82W37-82W40)- 11,23 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (Strecke 6362-2)
82W38 91,252EWR 54- 300-1:9 B- 1,8 m B vor WA - 9,4 m B10.003 - 10,66 m Endteil B (WVbdg 82W34-82W38)- 7,07 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (WVbdg 82W38-82W40)- 7,67 m Endteil B - 12,4 m W54-B70-1667 - 1,2 m KS54-B93 - 1,4 m W54-B70-1667 (WVbdg 82W38-W171)
82W40 91,387EWR 54- 500-1:12 B- 1,8 m B vor WA - 15,0 m W54-B90-1667 (Strecke 6362-1)- 10,66 m Endteil B - 15,0 m W54-B90-1667 (WVbdg 82W38-82W40)- Endteil B - Versch. mit WE 82W37 (WVbdg 82W37-82W40)

Weitere Leistungen Oberbau:

Zusätzlich sind die folgenden Oberbauleistungen durch den AN zu erbringen:

AnlageLängeOberbauanordnungOberbauanordnungBemerkungen
[m]vorhandengeplant
WV 82W01-82W0464W54-B70-1667W54-B70-1667Schwellenerneuerung
WV 82W03-82W0519W54-B70-1667W54-B70-1667Schwellenerneuerung
WV 82W35-82W3638W54-B70-1667KS54-B10.003-1667Schwellenerneuerung
WV 82W38-82W4013W54-B70-1667W54-B70-1667Schwellenerneuerung
Gleis 8201536W49-B70-1538W49-B70-1538Schwellenwechsel
Gleis 8202537W49-B70-1538W49-B70-1538Schwellenwechsel
Gleis 8205590W49-B70-1538W49-B70-1538Schwellenwechsel
Gleis 81334K49-HKS54-BS66-1538Gleisauswechslung

Die vorhandene Übergangsschiene 60E2/54E4 (Jahrgang 2022) am Weichenende der Weiche 82W02 ist durch den AN im Zusammenhang mit der Weichenerneuerung bauzeitlich aus- und wieder einzu- bauen (km 89,998 - 90,019).

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle

Siehe auch Betriebliche Regelungen siehe Punkt 0.2.23

Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffent- licher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Schwerlastverkehre.

Angaben zum Bahnübergang während der Bauarbeiten:

Im Umbaubereich befinden sich keine Bahnübergänge.

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0.1.5 Freizuhaltende Flächen

Im Bereich der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sowie vorhandener Zuwegungen/ Zufahrten sind Flächen, welche für den laufenden Betrieb des AG oder andere AN notwendig sind, freizuhalten.

0.1.6 bleibt frei

0.1.7 bleibt frei

0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen

Bereitstellungs- und Lagerfläche:

Fläche/ Ladestraße im Bf Neumark (Sachs):

Strecke 6362, ca. km 82,0 rechts der Bahn

Größe: ca. 2.000 m2, Lagerfläche mit Ladestraße auf Bahngelände

Bahngrund, Flurstücke Nr. 512/4 und 724/12, Gemarkung Neumark, Gemeinde Neumark

gleisseitige Zufahrt über das Gleis 8009 im Bf Neumark [DNM]

straßenseitige Zufahrt von der B173 kommend bis zur Ladestraße über öffentlichen Straßen („Neue Poststraße“, „Werdauer Straße“ und „Am Bahnhof“)

Einschränkungen in der Nutzung:

  • Verladearbeiten nur tagsüber zwischen 08:00 und 18:00 Uhr möglich (Lärmschutz)
  • im Bereich der Ladestraße Bf Neumark werden feldseitig im Vorfeld Reptilienschutzzäune errichtet (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung), vgl. 0.1.14
  • örtlich vorhandene Anlagen sowie angrenzende Vegetation und Baumbestand schützen
  • vgl. 0.1.5

Montageflächen:

Flächen und Gleise gemäß baubetrieblicher Anmeldung

Bahngrund, Flurstück Nr. 1649/54, Gemarkg. Reichenbach, Gemeinde: Stadt Reichenbach i.V.

Einschränkungen in der Nutzung: örtlich vorhandene Anlagen schützen

Sofern der AN zusätzliche Flächen außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten oder anderweitig genehmigten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen bzw. außerhalb der Baustelle/ der Er- streckung der Bau- und Betriebsanweisung (BETRA) zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Genehmigun- gen (z.B. gemäß 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z.B. durch Bescheid) vorzulegen.

Ferner hat der AN für die Flächen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Von einer genehmi- gungsfreien Fläche als Ausnahme vom genehmigungspflichtigen Zwischenlager (nach 4. BlmSchV An- hang 1, Ziffer 8.12) ist auszugehen, wenn die Fläche in einem funktionalen Zusammenhang mit einer einzigen Baumaßnahme steht und die räumliche Entfernung 1 km nicht überschreitet.

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Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass beim Betrieb der Flächen alle geltenden materiell-rechtli- chen Anforderungen zu beachten und Genehmigungen des Umweltrechts etwa in Bezug auf Lärm, Staubentwicklung, Immission, Bodendenkmal, Natur-, Arten- und Gewässerschutz einzuholen sind. Alle mit den vorgenannten Anforderungen verbundenen Leistungen sind in das Angebot einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.3 „Nutzung fremden Geländes“ der BVB: Der AN hat unaufgefordert, spätestens bis zur Abnahme, die Bescheinigungen gem. den Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen zu diesem Punkt beizubringen.

0.1.9 Baugrund

Der Baugrund im Umbaubereich wurde nicht untersucht.

0.1.10 Bleibt frei

0.1.11 Bleibt frei

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung

Die Regelungen von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben und der Umgang mit diesen wird unter Punkt 0.2.15 beschrieben.

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten

Schutzgebiete oder Schutzzeiten

Der Baubereich liegt nicht in einem Schutzgebiet.

Gewässerschutz

Das Bauvorhaben befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet.

Lärmschutz

Die Ausführung der Vertragsleistung muss teilweise am Wochenende bzw. in Nachtstunden erfolgen. Genehmigungen von Behörden liegen in diesem Zusammenhang noch nicht vor (z.B. Nacht- /Sonntags- oder Feiertagsarbeit). Zur Beantragung sind Angaben erforderlich, die vom AN im Rahmen der über- tragenen Planungs- bzw. Ausführungsleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vorgaben zu erar- beiten und inhaltlich von ihm zu konkretisieren sind“ (z. B. Wahl der eingesetzten Maschinen).

Für Arbeiten in geschützten Zeiten sind nach geltendem Landesrecht Ausnahmegenehmigungen, An- zeigen etc. erforderlich. Der AN hat unter Beachtung des geplanten Bauablaufes, der anzuwendenden Bauverfahren und des geplanten Maschineneinsatzes bei den zuständigen Stellen rechtzeitig vor Be- ginn der Arbeiten erforderliche Ausnahmen zu beantragen bzw. die relevanten Bauarbeiten anzuzei- gen. Das vorliegende Bauvorhaben befindet sich im Bereich der Stadt Reichenbach im Vogtlandkreis.

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0.1.14 Schutzmaßnahmen

Im Bereich der Baustelle und dem Baubereich angrenzenden Bäume, Pflanzen, Vegetationsflächen und dergleichen sind zu schützen. Die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Gesetze und Normen sind zu beachten.

Folgende konkrete Schutzmaßnahmen für einzelne schutzwürdige Gegenstände, Pflanzen und Vege- tationsflächen sind zu beachten: Reptilienschutzmaßnahmen Bf Neumark

Im Bereich der vorgesehenen Baustelleneinrichtungs-/ Lager- und Verladeflächen am Bf Neumark wer- den durch den AG rechtzeitig vor Baubeginn Reptilienschutzzäune aufgestellt und somit Schutzflächen von der genutzten Fläche abgegrenzt, die als Rückzugsflächen für die verbleibenden Reptilien dienen.

Für den Auftragnehmer der Bauleistungen gilt:

Die eingeleiteten Schutzmaßnahmen sind zwingend zu beachten. Vorhandene Schutzeinrichtungen (insbesondere Reptilienschutzzäune und Schutzflächen) sind vor Beschädigungen zu schützen. Über festgestellte Schäden ist die Bauüberwachung umgehend zu infor- mieren und eine Wiederherstellung der Schutzeinrichtungen zu veranlassen.

0.1.15 bleibt frei

0.1.16 bleibt frei

0.1.17 Hindernisse

Siehe 0.1.3

0.1.18 Kampfmittel

Verzicht auf Kampfmitteluntersuchung

Es wurden keine Untersuchungen auf das Vorhandensein von Kampfmittel durchgeführt, da nur Arbeiten am Oberbau ausgeführt werden und die Bettung nach 1945 mindestens einmal vollständig erneuert wurde.

Im Jahr 1998 wurde die Strecke ausgebaut und im Bf Reichenbach wurde mit Ausnahme von Gleis 81 durchgehend eine Planumsschutzschicht (Dicke: 30 cm) eingebaut und der Untergrund mit Kalk ver- bessert (Frästiefe: mind. 30 cm).

Der Vogtlandkreis wurde im Rahmen einer anderen Maßnahme 2019 bereits zu Kampfmittelver- dachtsflächen im Bf Reichenbach angefragt. Für Gleis 81, welches 1998 nicht umgebaut wurde, besteht kein Kampfmittelverdacht.

0.1.19 Baustellenverordnung

Für die Baustelle ist ein Koordinator (Gestellung durch AG) nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) bestellt.

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0.1.20 Auflagen Dritter

Keine besonderen Anmerkungen

0.1.21 bleibt frei

0.1.22 Vorarbeiten des AG

Reptilienschutzmaßnahmen gem. 0.1.14

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer

Siehe 0.2.1

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Bauvorhaben: WE Bf Reichenbach (Vogtl) ob Bf – 22 Weichen (Ost- und Westkopf) Vergabe-Nr.: 26FEI88602 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1

0.2 Angaben zur Ausführung

0.2.1 Bauablauf

Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Rahmenterminplan des AG gem. Anlage 3.01 beigefügt.

Wesentliche Arbeitsabschnitte: Siehe Punkt A „Projektübersicht“

Besonderheiten:  zwischenzeitliche Inbetriebnahme zum „Tag der Sachsen“: Vom 18.06.27 um 3:30 Uhr - 21.06.27 um 1:00 Uhr wird der Bf Reichenbach wieder vollständig in Betrieb genommen. Die Gleise 8205 - 8208 werden nur betrieblich gesperrt, damit diese Gleise für den Zeitraum nicht beräumt werden müssen.  tangierendes Vorhaben „GEoS Herlasgrün - Reichenbach“: Die Arbeiten an den Weichen 82W37 und 82W40 sind durch den AN spätestens am 29.05.27 komplett zu beenden, damit der AN der anschließenden GEoS-Maßnahme in Richtung Her- lasgrün Baufreiheit für die Gleisbaumaßnahme hat. Baugrenzen hierbei sind für:

  • Schwelle/Schotter: Ende der neu einzubauenden B90 Schwellen
  • Schiene: zum Ende des Langschwellenteils Am 29.05.27 sind beide Weichen gestopft (einschl. B90-Bereiche) und geschweißt. Die Schiene des Streckengleises ist verlascht. Die Schlussschweißung zum Streckengleis stellt der „AN- GEoS“ her.  31.05./01.06.27 von 18:00 bis 04:00 Uhr – Hochrüstung UZ Plauen: keine Bauarbeiten und keine Logistik nach Neumark/ Zwickau möglich  03.06./04.06.27 von 18:00 bis 04:00 Uhr – Hochrüstung UZ Werdau: keine Logistik nach Neumark/ Zwickau möglich

Bautechnologie:

Alle Umbauarbeiten finden in konventioneller Bauweise statt.

Abhängigkeit von Leistungen anderer

Zeiten für Fachdiensttätigkeiten:

Beim Bauablauf sind Zeiten für zeitparallele Begleitarbeiten des AG bzw. notwendige Fachdienst- tätigkeiten des AG oder Dritter, insbesondere LST und E-Dienst, frei zu halten, gemäß Rahmen- terminplan des AG und Baubetrieblicher Anmeldung.

Für zeitparallele Fachdiensttätigkeiten des AG stehen die vorgenannten Zeiten dem AN nicht für die Ausführung von Leistungen zur Verfügung, die nutzbare Sperrzeit reduziert sich gemäß Rah- menterminplan des AG und Baubetrieblicher Anmeldung entsprechend.

Gleichzeitig hat der BauAN seine Bauarbeiten so zu planen, dass keine zusätzlichen/geänderten Einsätze der Fachdienste des AG, als die oben genannten, notwendig werden.

Zeiten für Arbeiten Dritter:

Die Zeiten für Arbeiten Dritter sind dem Rahmenterminplan zu entnehmen.

Arbeitsunterbrechungen:  Verladearbeiten oder sonstige Arbeiten an der dem AN überlassenen Fläche im Bf Neumark (gem. Punkt B.0.1.8.) sind ausschließlich zu folgenden Zeiten gestattet: tagsüber von 08:00-18:00 Uhr (Zur Reduzierung der Lärm- und Staubbelastung sind nächtliche Verladearbeiten nicht zulässig.)

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0.2.2 Erschwernisse

Siehe 0.1.3

Bei einem Einsatz von mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und ähnli- chem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber ist eine Krananweisung abzuschlie- ßen. Gilt nicht für Schienenkrane.

0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan

Keine besonderen Anmerkungen

0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7)

0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bau-

affine Dienstleistungen – Durchführung durch AG

Bleibt frei

0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bau-

affine Dienstleistungen – Durchführung durch AN

Allgemeines

Die Sicherungsleistungen umfassen alle Leistungen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbe- trieb, soweit diese von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen.

Die kompletten Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen für diese Baumaßnahme, ein- schließlich der Vor- und Nacharbeiten, werden durch den AN erbracht.

Alle durch den Bauablauf des AN erforderlichen Sicherungsleistungen sind durch den AN zu planen, zu kalkulieren und in den entsprechenden Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Neben dem Baustellenbereich sind auch ggf. Vormontageplätze, Übergabepunkte u. dgl. zu berück- sichtigen.

Die Planung hat unter Abstimmung mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS), unter Be- rücksichtigung des Bauverfahren, des Bauablaufes und der örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen.

Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Ril 132.0118 und das Regelwerk der gesetzlichen Un- fallversicherung DGUV Vorschrift 78 sowie DGUV Regel 101-024.

Die ausgeschriebenen Sicherungsleistungen gliedern sich in folgende Teilleistungen:  Sicherungsleistungen Vorarbeiten  Sicherungsleistungen Hauptbauarbeiten  Sicherungsleistungen Nacharbeiten  Sicherungsleistungen Belastungsstopfung/ Schienenschleifen  Bauaffine Dienstleistungen

Die Sicherungsplanung erfolgt auf der Grundlage für die Sicherungsplanung (Anlage 3.8) und der An- gaben des Bauunternehmens.

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Sicherungsleistungen für Arbeiten die durch Dritte (z. B. Fachdienste des AG) erbracht werden, sind ebenfalls durch den AN auszuführen. Diese Arbeiten sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 ge- nannt. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind zu planen, zu kalkulieren und in die Preise der entsprechenden Positionen einzurechnen.

Das ausführende Sicherungsunternehmen muss bei der Deutschen Bahn AG entsprechend der gefor- derten Sicherungsmaßnahme präqualifiziert sein.

Sicherungsleistung Vorarbeiten

Die Sicherung für durch den AN zu leistende Vorarbeiten (z.B. Vermessung, Baustellenbegehungen aus eigener Veranlassung etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposi- tion einzurechnen.

Die Vorarbeiten des AG, auch für den AG leistende Dritte, sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 genannt. Der dazu erforderliche Sicherungsaufwand ist vom Bieter in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Sicherungsleistung Haupt-Bauarbeiten

Die für die Hauptleistungen Bau erforderlichen Sicherungsleistungen durch den Bieter in der Siche- rungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Sicherungsleistung Nacharbeiten

Die Sicherung für durch den AN zu leistende Nacharbeiten (z.B. Randwegarbeiten, Beräumung etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Die Nacharbeiten des AG, auch für den AG leistende Dritte, sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 genannt. Der dazu erforderliche Sicherungsaufwand ist vom Bieter in der Sicherungsübersicht An- lage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Sicherungsleistung Belastungsstopfgang/ Schienenschleifen

Die Hauptleistungen Bau - Belastungsstopfgang/ Schienenschleifen - sind mit den dazu erforderlichen Sicherungsleistungen durch den Bieter in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Weitere Sicherungsleistung als Bedarfsleistung

Die Bedarfsleistungen werden nur auf besondere Anordnung des AG ausgeführt, z.B. Sicherungsleis- tungen für VOB-Abnahme.

Bauaffine Dienstleistungen

Die ausgeschriebenen bauaffinen Leistungen gliedern sich in folgende Teilleistungen:  Signalisierung: Sh 2 - Signale Angaben zu gesperrten Gleisen sind in den Vorbemerkungen zu den Bauhauptleistungen unter dem Punkt 0.2.23 Betriebliche Angaben beschrieben  Signalisierung: Lf - Signale Angaben zu La-Stellen sind in den Vorbemerkungen zu den Bauhauptleistungen unter dem Punkt 0.2.23 Betriebliche Angaben beschrieben

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 Signalisierung: Gleismagnete Angaben zu Gleismagneten sind in den Vorbemerkungen zu den Bauhauptleistungen unter dem Punkt 0.2.23 Betriebliche Angaben beschrieben  Signalisierung El6-Signale Angaben zu elektrisch gesperrten Gleisen sind in den Vorbemerkungen zu den Bauhauptleis- tungen unter dem Punkt 0.2.24 Oberleitung beschrieben  Bahnerdungsberechtigter

 Schaltantragsteller Der Schaltantragsteller behält die Schaltung über die gesamte Bauzeit. Er muss nicht vor Ort, aber erreichbar sein.  Helfer im Bahnbetrieb Vor die Einfahrt in den Bf Neumark aus Richtung Reichenbach wird bauzeitlich eine Baugleis- sperre eingebaut. Der Helfer im Bahnbetrieb ist zum öffnen bzw. schließen der Baugleis- sperre erforderlich, wenn durch den AN Rangiertätigkeiten zwischen Neumark und Reichen- bach durchgeführt werden.

Angaben zur Sicherungsplanung

Siehe Grundlagen für die Sicherungsplanung: Anlage 3.8.

Die Sicherung für den Weg zu und von der Arbeitsstelle ist durch den AN im Angebot zu berücksichti- gen und in dem Preis der Leistungsposition einzurechnen.

Das ausführende Unternehmen muss die Arbeiten mindestens 20 Arbeitstage (Mo-Fr ohne Feiertage) vor Baubeginn der zuständigen BzS anzeigen, so dass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb anordnen und/oder durchführen kann.

0.2.5 Kontaminierte Bereiche

Bleibt frei

0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen

Keine besonderen Anmerkungen

0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste

Keine besonderen Anmerkungen

0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen

Keine besonderen Anmerkungen

0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer

Keine besonderen Anmerkungen

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0.2.10 bleibt frei

0.2.11 bleibt frei

0.2.12 bleibt frei

0.2.13 Eignungs und Gütenachweise

0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatzbau-

stoffe (MEB) und Bodenmaterial

Der AN wird auf das Inkrafttreten der sog. Mantel-Verordnung mit ihren wesentlichen Bestandteilen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und einer erheblich geänderten Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) zum 01.08.2023 hingewiesen. Bei der Umsetzung ist, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgendes zu beachten:

Die EBV regelt die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in techni- sche Bauwerke und ersetzt die bislang geltenden Vorgaben der LAGA - Merkblätter bzw. spezielleren landesrechtlichen Regelungen. Bodenmaterial, welches in oder unterhalb eines technischen Bauwer- kes eingebaut werden soll, ist als MEB zu betrachten und unterliegt ebenfalls der EBV.

Die geänderte BBodSchV regelt den Einbau von Boden in, außer- oder unterhalb einer durchwurzelba- ren Bodenschicht oder in bodenähnlichen Anwendungen außerhalb von technischen Bauwerken.

Daher ist die Umweltverträglichkeit für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe auf Basis der Mate- rialklassen der EBV und für zugeliefertes Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendungen auf Basis der Vorsorgewerte der BBodSchV nachzuweisen.

Der AN hat 8 Wochen vor einem geplanten Einbau von Bodenmaterial in das Bauvorhaben oder von MEB in technische Bauwerke des Bauvorhabens die schriftliche Zustimmung des AG dazu einzuholen. Dem Antrag sind die Nachweise der Umweltverträglichkeit und der bodenphysikalischen Eignung des MEB beizufügen, bei einem Einbau in technische Bauwerke ist zusätzlich die technische Bauweise ge- mäß Anlage 2 + 3 EBV anzugeben.

Die DB AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen untersagen für ihre Bauvorhaben, Grundstücke und Anlagen generell den Einbau der in § 20 Abs. 1 EBV aufgeführten mineralischen Ersatzbaustoffe u.a. Kupol- und Hochofenschlacke, Hüttensand, Flug- und Kesselasche und Gießereirestsand.

Der zum Einbau vorgesehene zugelieferte Bodenaushub ist vom AN fachgerecht und getrennt nach Bodenarten zwischenzulagern, so dass sich die bodenphysikalischen Eigenschaften und die Bodenfunk- tionen nicht verschlechtern.

Die Umweltverträglichkeit der MEB ist durch eine repräsentative chemische Analytik eines akkreditier- ten Labors nachzuweisen. Der AN hat für zugelieferte MEB auch die notwendigen bodenphysikalischen Untersuchungen, z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verformungsmodul und Wasserdurchlässigkeit, durchzu- führen. Der AG behält sich vor, bei fehlender Akkreditierung des Probennehmers bzw. des Labors eine bodenphysikalische Beurteilung durch ein akkreditiertes Labor abzufordern.

Für den Nachweis der Umweltverträglichkeit von Neuschotter oder Recyclingschotter sowie PSS / FSS gelten neben der EBV die Anforderungen des DB-Regelwerks.

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Der AN hat die laufende Übereinstimmung des eingebauten Materials mit den vorgelegten Nachwei- sen zu gewährleisten, der AG behält sich stichprobenartige Kontrolluntersuchungen vor. Bei Nichteig- nung ist das Material vom AN ordnungsgemäß und für den AG kostenfrei zu entsorgen.

Bezüglich der Einbaudokumentation und der Vor- und Abschlussanzeigen gem. EBV siehe Ziff. 0.2.15.2.10.4.

Die Erstellung der Einbaudokumentation und ggf. der Anzeigen erfolgt grundsätzlich erst nach AG sei- tiger Freigabe des vom AN beantragten MEB-Einbaus.

Die Übermittlung einer Vor- und Abschlussanzeige an die zuständigen Behörden ist erforderlich, wenn ein geplanter Einbau von MEB (inkl. Bodenmaterial) die nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  1. Es soll Bodenmaterial mindestens BM-F0*, Baggergut mind. BG-F0*, aufbereiteter Gleisschotter mind. GS-1 oder aufbereitete RC-Baustoffe mind. RC-1 oder jeweils hö- herer Materialklassen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete der Zone III oder hö- her eingebaut werden oder

  2. Es soll Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG-F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge ≥ 250 m³ eingebaut werden.

Nach dem Ende des Einbaus ist für die o. g. Materialien vom AN im System ZEDAL eine Abschlussan- zeige zu erstellen.

0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen

Siehe 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept

0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen

Bei Entsorgung der Stoffe wird zwischen zwei grundsätzlichen Varianten unterschieden:

  1. Entsorgung durch den Auftraggeber (DB InfraGO AG, OE Baulogistik) siehe – 0.2.15.1
  2. Entsorgung durch den Auftragnehmer – siehe 0.2.15.2

In nachfolgender Tabelle ist beschrieben, wer für die Entsorgung welchen Materials verantwortlich ist und in welchem Kapitel dieser Baubeschreibung die geltenden Regelungen beschrieben werden:

MaterialEntsorgung der StoffeRegelung im Punkt der Baubeschreibung
durch
Schrott (Weichen, Schienen, Klein- eisen) und/oder LST-ReststoffeAuftraggeber0.2.15.1
Altschwellen (Holz / Beton)Auftraggeber0.2.15.1
AltschotterAuftraggeber0.2.15.1
Bodenaushub (82W06, Gleis 81)Auftraggeber0.2.15.1
Abtrag aus RW-WiederherstellungAuftraggeber0.2.15.1
ZwischenlagenAuftraggeber0.2.15.1
Beton (alte Schotterhalterungen)Auftraggeber0.2.15.1

Für Abfälle, die der AN im Rahmen seiner Leistung erzeugt, gilt jedoch immer Anlage 2.13 „Regelun- gen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“, im Nachfolgen- den nur noch „Anlage 2.13“ genannt.

Für folgende sonstige Abfälle gelten gleichermaßen die Regelungen der Anlage 2.13:

Asphalt, Zwischenlagen, Kabelkanäle, Betonabbruch, BÜ-Beläge, metallischer Schrott

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0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept

Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 zum Bauvertrag.

0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept

Abholung durch den AG

Übersicht der Materialien und der Abholorte und Transport ab Abholung (z.B.: Tarifpunkt oder BE- Fläche):

AbholterminMaterialVerwendungAbholung perOrt
Altschwellen (Holz/Beton)EntsorgungLKWBE-Fläche Bf Neumark
AltschotterEntsorgungLKWBE-Fläche Bf Neumark
Bodenaushub (82W06, Gl. 81)EntsorgungLKWBE-Fläche Bf Neumark
Abtrag aus RW-WiederherstellungEntsorgungLKWBE-Fläche Bf Neumark
Zwischenlagen (in BigBag)EntsorgungLKWBE-Fläche Bf Neumark
Beton (alte Schotterhalterungen)EntsorgungLKWBE-Fläche Bf Neumark
Schrott (Weichen, Si, KE)EntsorgungLKW(Container)BE-Fläche Bf Neumark

Die Altschwellen (Holz und Beton) sind durch den AN zur Ladestraße/ Lagerfläche im Bf Neumark zu transportieren (auf Bahnwagen des AN) und dort getrennt nach Schwellenart abzustapeln. Die Schwellenstapel sind so zu platzieren, dass sie für LKW des AG (mit Selbstlader) erreichbar sind. Der ausgebaute Altschotter und Bodenaushub ist durch den AN (auf seinen Wagen) zum Lagerplatz im Bf Neumark zu transportieren und dort abzuladen/ aufzuhalden. Der Altschotter ist entsprechend der Beprobung/ Einordnung aus dem UTB zu trennen und nicht zu vermischen (separate Haufwerke). Schrott (Schienenmaterial aus Weichen, Anschlüssen und Gleis 81) ist ebenfalls mit Wagen des AN zum Lagerplatz im Bf Neumark zu transportieren, durch den AN auf Längen bis 5,80 m zu trennen und in die vom AG bereitgestellten Schrottcontainer zu verladen. Analog dazu erfolgt für alle weiteren Stoffe (RW-Abtrag, Zwischenlagen, Beton) die Abholung durch den AG per LKW ab Lagerplatz im Bf Neumark. Der Transport nach Neumark erfolgt durch den AN.

Beförderungserlaubnis/ Transportgenehmigung

Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen über öffentliche Verkehrswege zur Bereitstellungsfläche oder zur Entsorgungsanlage benötigt der Abfallbeförderer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG bzw. der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV; ersetzt TgV). Hiervon ausgenommen sind öffent- lich-rechtliche Entsorgungsträger oder Entsorgungsfachbetriebe, soweit sie für diese Tätigkeit zertifi- ziert sind. Die mit dem Transport gefährlicher Abfälle befassten Beförderer müssen für den Leistungs- zeitraum über eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und 57 KrWG bzw. über eine vergleichbare europäische Qualifizierung (Einhaltung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetrie- beverordnung (EfBV)) oder über eine Transporterlaubnis nach § 54 KrwG verfügen. Für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen müssen die Beförderer für den Leistungszeitraum eine Anzeige gemäß § 53 KrWG an die zuständige Behörde vorgenommen haben. Alle zur Beförderung von Abfällen vorgesehenen Fahrzeuge sind mit zwei A–Tafeln zu kennzeichnen, dies gilt auch für Entsorgungsfachbetriebe. Erlaubnis (gA) bzw. Anzeige (ngA) sind jeweils vom Beförderer auf dem Fahrzeug mitzuführen. Beim Transport gefährlicher Abfälle sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzuführen:  Ausdruck des Begleitscheins mit allen Datenangaben (Auskunftsfähigkeit),  bei verspäteter Signatur des Beförderers: Vereinbarung gem. § 19 Abs. 2 NachwV.

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0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen

Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwerken auf- zuhalden und ordnungsgemäß bereitzustellen. Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu trennen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Hauf- werke auch bei geringen Aushub- oder Abbruchkubaturen erforderlich.

Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständigkeit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.

Bei Nutzung von Anlagen (z.B. Lager-/Umschlaganlagen) liegt es in der eigenen Verantwortung des AN, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anlage einzuhalten.

Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schad- stoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen. Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefährdungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.

Ausgaben für persönliche Schutzausrüstungen bei Arbeiten mit Holzschwellen sind in die jeweiligen Positionen mit einzurechnen.

Abdeckung der Haufwerke auf Bereitstellungsflächen am Ort der Entstehung der Abfälle (BE-Fläche):

Nicht gefährlicher Abfall

  • Bei allen nicht gefährlichen Abfällen, bei denen ein zeitnaher Abtransport zur Entsorgungsanlage (zeitnahe = unverzüglich, maximale Liegezeit auf der BE-Fläche 4 Wochen) geplant ist, ist keine Haufwerksabdichtung mittels reißfester HDPE-Folie erforderlich. Auf die Haufwerksabdeckung darf nur verzichtet werden, wenn ein gültiger Umwelttechnischer Bericht (UTB) vorliegt. Liegt kein UTB vor, muss der Abfall ab dem ersten Liegetag auf der BE-Fläche wie in Punkt „gefährlicher Abfall“ beschrieben behandelt werden.

  • Alle nicht gefährlichen Abfälle mit der Einstufung ab LAGA Z 1.2 bzw. GS 2/RC 2/ BM 2 gemäß EBV oder höher, die länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche bereitgestellt werden, sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie gemäß nachfolgender Dar- stellung zu sichern. Das von der Oberflächenabdichtung anfallende unbelastete Niederschlagswas- ser ist abzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Umgang mit den Abfällen wie in Punkt „nicht gefährli- cher Abfall – Erster Absatz“ beschrieben geplant ist und es zu Verzögerungen beim Abtransport kommt, so dass der Abfall länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche liegt.

Gefährlicher Abfall

  • Bei allen nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfällen, unabhängig von der Liegezeit auf der BE-Fläche, ist immer eine Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE- Folie und zusätzlich eine entspr. HDPE-Folie gem. nachfolgender Abbildung zur Untergrundabdich- tung vorzusehen. Alternativ zu der beschriebenen Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie ist die Nutzung eines mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.

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Systemskizze Sicherung eines Haufwerkes

Wenn auf der Ladestelle eine Asphaltdecke in Straßenbauweise vorhanden ist, kann auf die Folienver- wendung (Abdeckung Boden und Abdeckung Haufwerk) verzichtet werden.

0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik

Die Deklarationsanalytik wird durch den AG durchgeführt.

Das Ergebnis der Deklarationsanalytik liegt noch nicht vor.

Es ist jedoch von einer Belastung größer/gleich Z 1.2, GS-2, BM-F2, RC-2 auszugehen.

0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung

Bleibt frei

0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber

Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggebersei- tig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“

Materialbeistellung für nachfolgende Stoffe

Liefertermin/MaterialTransportmittelOrtVerwendung
Bereitstellung
29.04.27/ 12:00 h Rückgabe: 03.05.Weichen 82W30, 82W31, 82W33BahnwagenTarifpunkt Bf Zwickau (Sachs) HbfWE
29.04.27/ 18:00 h Rückgabe: 03.05.Weichen 82W34, 82W38, 82W40BahnwagenTarifpunkt Bf Zwickau (Sachs) HbfWE
03.05.27/ 08:00 hBetonschwellen B10.003LKWBE-Fläche Bf Neumark1x WVbdg.
03.05.27/ 08:00 hBetonschwellen B93LKWBE-Fläche Bf NeumarkWE (Gleissperren)
04.05.27/ 12:00 h Rückgabe: 10.05.Weichen 82W32, 82W35, 82W36, 82W37BahnwagenTarifpunkt Bf Zwickau (Sachs) HbfWE
14.05.27/ 08:00 h Rückgabe: 20.05.Betonschwellen B70BahnwagenTarifpunkt Bf Zwickau (Sachs) HbfSwW (Gl. 1/2/5), WE, 3x WVbdg.
25.05.27/ 08:00 h Rückgabe: 28.05.Weichen 82W11, 82W12, 82W13BahnwagenTarifpunkt Bf Zwickau (Sachs) HbfWE

Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 09.09.2026 Seite: 25 von 32

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Liefertermin/MaterialTransportmittelOrtVerwendung
Bereitstellung
27.05.27/ 12:00 h Rückgabe: 31.05.SchienenBahnwagen (öffentl. Wagen)Tarifpunkt Bf Zwickau (Sachs) HbfGA (Gleis 81)
28.05.27/ 12:00 h Rückgabe: 02.06.Weichen 82W01, 82W04BahnwagenTarifpunkt Bf Zwickau (Sachs) HbfWE
28.05.27/ 18:00 h Rückgabe: 02.06.Weichen 82W07, 82W09, 82W10BahnwagenTarifpunkt Bf Zwickau (Sachs) HbfWE
31.05.27/ 12:00 h Rückgabe: 04.06.Betonschwellen BS66Bahnwagen (RES-Wagen)Tarifpunkt Bf Zwickau (Sachs) HbfGA (Gleis 81)
03.06.27/ 12:00 h Rückgabe: 08.06.Weichen 82W02, 82W03, 82W05, 82W06BahnwagenTarifpunkt Bf Zwickau (Sachs) HbfWE
sh. WeichenBetonschwellen B10.003über Weichensh. WeichenWE (Anschlüsse)
sh. WeichenBetonschwellen B90über Weichensh. WeichenWE (Anschlüsse)
sh. WeichenSchienenüber Weichensh. WeichenWE (Anschlüsse)

Ausnahme: Soweit Materialien und Stoffe betroffen sind, welche für den Bauzustand der Baumaßnahme erfor- derlich sind (z.B. Montageschienen, Laschen, Zwingen, Bolzen etc.), sind diese abweichend von Ziffer 16.4 „Besondere Vertragsbedingungen“ und Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beige- stellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“ durch den AN zu stellen und zu unterhalten.

Gleiches gilt für evtl. anzubringende Notstromverbinder (siehe Merkblatt für Triebstromrückfüh- rung). Diese hat der AN zu stellen und auf Weisung des AG anzubringen und bis zum endgültigen Verschweißen zu unterhalten.

Ausnahme – Beistellung Oberbaumaterial durch AN: Abweichend von VOB C DIN 18325 – Gleisbauarbeiten, ergänzend zu den „Besondere Vertragsbedin- gungen“ Ziffer 16.4 und Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumateri- alien (Ver- und Entsorgung)“ werden folgende Materialien und Stoffe durch den AN gestellt bzw. durch diesen angeliefert.

Liefertermin/MaterialTransportmittelAbholortVerwendung
Bereitstellung
an Baustelle
Verfüllschotternach Wahl des ANLieferwerk des ANWE
Grundschotter (82W06 + Gl. 81)nach Wahl des ANLieferwerk des ANWE 82W06 GA Gleis 81
Sand-Kies-Gemisch (82W06 + Gl. 81)nach Wahl des ANLieferwerk des ANAusgleichsschicht
Gleisschotternach Wahl des ANLieferwerk des ANBelastungsstopfgang
Randwegmaterialnach Wahl des ANLieferwerk des ANRandwege
Einfassungsrahmen, Winkelstützwandnach Wahl des ANLieferwerk des ANSchotterhalterungen am Weichenantrieb

Tarifpunkte

Übergabe-/Tarifbahnhöfe:  Bf Zwickau (Sachs) Hbf [DZW]

Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 09.09.2026 Seite: 26 von 32

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Bauvorhaben: WE Bf Reichenbach (Vogtl) ob Bf – 22 Weichen (Ost- und Westkopf) Vergabe-Nr.: 26FEI88602 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1

0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan

Liefertermine (Tag und Stunde am Tarifpunkt), Lieferorte (bei Lkw-Lieferung) und Mengen der vom AG bereitzustellenden Stoffe sowie die Bereitstellungstermine, -orte und Massen der Entsorgung sind durch den AN spätestens 10 Wochen vor Projektrealisierung dem AG verbindlich schriftlich mit- zuteilen.

Dies gilt unbeschadet der in den Ausschreibungsunterlagen genannten verbindlichen Liefertermine. Diese sind in jedem Fall zwingend zu beachten und einzuhalten, soweit nicht etwas anderes schrift- lich vereinbart wird.

Mehrmengen, die vom AN veranlasst und über die Mengen des Leistungsverzeichnisses hinausgehen, jedoch nicht verbraucht werden, werden dem AN in Rechnung gestellt (Lieferkosten, Fracht, Entsor- gung).

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer

Keine besonderen Anmerkungen

0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern

Im Rahmen der nach den Vertragsunterlagen vorgesehenen bauseitigen Koordination hat der AN Mit- wirkungsleistungen zur Sicherstellung des vorausschauenden Schnittstellenmanagements in Bezug auf die Ausführung der übrigen an der Gesamtmaßnahme beteiligten Unternehmer aktiv wahrzunehmen. Hierzu hat er sich mit dem Auftraggeber abzustimmen und mitzuwirken, insbesondere bei Maßnah- men die Leistungen anderer Auftragnehmer als Vorleistung erfordern oder nachfolgende Leistungen beeinflussen.

Gegenstand und Ziel dieser Mitwirkung ist, dass der AN vorausschauend und aktiv die für seine Ar- beitsvorbereitung und Abwicklung erforderlichen Informationen rechtzeitig über den AG abfordert und einbezieht, sowie seinerseits diesem die von ihm für die Verfolgung der Ordnung auf der Baustelle und des Zusammenwirkens der verschiedenen Unternehmer benötigten Informationen gleicherma- ßen so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass über die bauseitige Koordination die störungsfreie Abwick- lung der Gesamtmaßnahme sicher gestellt wird.

Der AN hat in der Vorausschau der auf der Baustelle ineinandergreifenden Prozesse und Abhängigkei- ten die Überlegungen und Maßnahmen zur Abstimmung so frühzeitig anzustellen und den Abstim- mungsprozess mit dem AG durchzuführen, dass nach Lage der Dinge als erforderlich absehbare Klä- rungs- und Koordinierungsprozesse des Auftraggebers ohne Störungen des Bauablaufes erledigt wer- den können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen hiernach u.a. die aktive Mitwirkung und Auskunftser- teilung bei koordinationsrelevanten Gesprächen/Baubesprechungen, insbesondere unter Beteiligung anderer Unternehmer, und die unverzügliche Information über abgefragten Festlegungen seiner Ar- beitsvorbereitung, einschließlich ausführungstechnischer und logistischer Aspekte. In Bezug auf mög- liche Störungen und Konflikte setzt die Pflicht des ANs den AG über Behinderungen zu informieren ein, sobald für ihn Umstände erkennbar werden, die sich negativ auf die Ausführung der geschuldeten Leis- tung bzw. des Bauvorhabens insgesamt auswirken können.

Die Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmer und die Ausübung aller im Zusam- menhang stehenden Erklärungen und Anordnungen bleiben ausschließlich dem AG vorbehalten.

Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 09.09.2026 Seite: 27 von 32

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Die Aufwendungen für die im Rahmen des Vertrages vorgesehene Mitwirkung des AN bei der auftrag- geberseitigen Koordination, sind als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

0.2.20 bleibt frei

0.2.21 bleibt frei

0.2.22 bleibt frei

0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5)

Betriebliche Regelung Umbaugleis:

Baugleisregelung / Gesperrtes Gleis entsprechend der Baubetrieblichen Anmeldung.

Sperrabschnitte und Sperrzeiten:

Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforder- lich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind in der Baubetrieblichen Anmeldung beschrieben. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig.

Die Umbauarbeiten im Bf Reichenbach sollen unter Totalsperrung ausgeführt werden. Zur Weichenvormontage ist zeitweise eine Sperrung einzelner Bahnhofsbereiche im Vorlauf der Total- sperrung vorgesehen. Zum "Tag der Sachsen" (18.-21.06.2027) wird die Totalsperrung aufgehoben und es wird 2-gleisiger Betrieb durch den Bahnhof Reichenbach gefahren. Dazu müssen sämtliche LST-Gleisschaltmittel und die OLA wieder angebaut bzw. einsatzbereit gemacht werden. Nach dem "Tag der Sachsen" muss der Bauzustand wieder eingerichtet werden. Die Gleise 8205 - 8208 bleiben in diesem Zeitraum jedoch betrieblich gesperrt, so dass die vormontierten Teile der noch umzubauenden Weichen nicht beräumt werden müssen. Bauarbeiten sind in diesem Zeitraum aber untersagt.

Durch betriebliche Erfordernisse des AG können Zugverspätungen auftreten. Betriebsbedingte Ände- rungen der Sperrpausen und Arbeitszugfahrten (z. B. durch Verspätungen, Bedarfszüge) sind möglich. Wartezeiten pro AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/-ende bis jeweils 30 Minuten, die abweichend vom Bauablaufplan und Betriebsablaufplan aufgrund betrieblicher Unregelmäßigkeiten entstehen, werden nicht besonders vergütet.

Schutz-La / Nachlauf-La:

Die angemeldeten Langsamfahrstellen wie in der Baubetrieblichen Anmeldung beschrieben, sind zu beachten.

Betriebliche Besonderheiten:

vgl. Baubetriebliche Anmeldung

Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 09.09.2026 Seite: 28 von 32

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0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6)

Abschaltung Oberleitung:

Die angemeldeten Abschaltzeiten wie in Baubetrieblicher Anmeldung beschrieben, sind zu beachten.

Es ist der Grundsatz zu beachten, dass Oberleitungen (Speiseleitungen) unter denen mit Baumaschi- nen gearbeitet wird auszuschalten und bahnzuerden sind (Ril 824.0106 2 (1)).

0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16)

Im Zusammenhang mit der Weichenerneuerung erfolgt eine Erneuerung des Deckschotters in den Weichen- und Anschlussbereichen. Der Grundschotter soll in den Umbaubereichen verbleiben, um eine Beschädigung vorhandener Schutzschichten zu vermeiden. Im Bereich der zu erneuernden Wei- chenverbindungen und Gleise (8201, 8202, 8205) wird lediglich ein Schwellenwechsel durchgeführt.

Eine vollständige Bettungserneuerung (vBE) ist nur im Bereich der Weiche 82W06 und im Gleis 81 vorzusehen.

In den Anpassungsbereichen sowie im Bereich der zu erneuernden Weichenverbindungen und Gleise (8201, 8202 und 8205) ist Ergänzungsschotter einzubringen.

Zusammenfassung der Bettungsausführung:

Die Mindestbettungsdicke beträgt gemäß Ril 820.2010 30 cm unter der Schwelle im Bereich der nicht überhöhten Schiene (sowie 20 cm bei 82W06 und im Gleis 81). Die Breite des Vorkopfschotters beträgt 40 cm (bzw. 20 cm in eingespannten Bereichen).

Das Verlegeplanum ist max. 4 cm unter Sollhöhe UK Schwelle herzustellen.

Die Bettungsarbeiten sind gemäß Ril 824 auszuführen.

0.2.26 Ausführung Rand- und Zwischenwegarbeiten

Im Baubereich (Weichenerneuerung und Schwellenwechsel sowie Gleisauswechslung) sind beidseitig Rand- und Zwischenwege vorhanden. Mit Herstellung des Regelprofils sind die vorhandenen Rand- und Zwischenwege profilgemäß wiederherzustellen.

Die Rand-/ Zwischenwegabdeckung ist aus trittfesten, verwitterungsbeständigen, wasserdurchlässi- gen und zumindest teilweise gebrochenen Bodenstoffen, herzustellen. Sie soll eine Mindestdicke von 0,10 m erhalten. Die Breite soll b ≥ 0,80 m betragen.

Es sind die entsprechenden örtlichen Gegebenheiten zu beachten und notwendige Anpassungen an den Bestand herzustellen. Abschnittsweise sind örtlich vorhandene Kabelkanäle in die Rand-/ Zwi- schenwegoberflächen zu integrieren.

0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung

Vorhandene Schutzschichten sind vor Beschädigungen durch Bettungsarbeiten zu schützen. Der Einbau von neuen Planumsschutzschichten ist nicht vorgesehen.

Im Bereich der Weiche 82W06 sowie im Gleis 81 ist im Zusammenhang mit der vollständigen Bettungs- erneuerung der Einbau einer Ausgleichsschicht vorgesehen, um entstandene Unebenheiten auf dem Erdplanum zu egalisieren (10 cm Sand-Kies-Gemisch oder vergleichbares verdichtungsfähiges und was- serdurchlässiges Material). Am Beginn und Ende der Ausgleichsschicht sind jeweils die erforderlichen keilförmigen Verziehungen einzubauen (entsprechend Ril. 836.4104).

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0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung

Bleibt frei

0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6)

Bleibt frei

0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen

Bleibt frei

0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich

Bleibt frei

0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung

0.2.32.1 Absteckung

Mit der Übergabe der Unterlagen gemäß Ril 883.3200 sind die Verpflichtungen des AG im Sinne § 3 (2) VOB/B erfüllt.

Der AN erhält die Daten in folgender Form:  Festpunkte und Trassendaten im DB-Format oder alternativ Daten im ASC II – Format  Plandaten in einem digitalen Format (z. B. TIF, DGN, DWG, PDF) oder alternativ als Papierkopie

Die Übergabe der Daten durch den AG erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn und wird vom AN und dem AG schriftlich quittiert. Hierzu ist der Vordruck 883.3200V01 „Geodätische Absteckung; Niederschrift zur Übergabe“ zu verwenden.

Ergänzend dazu, ist der AN verpflichtet, die Detailabsteckung zur Bauausführung gem. Ril 883 zu er- stellen. Diese muss so erfolgen, dass der Anschluss an die vorhandenen Gleise und Weichen lage- und höhenmäßig gewährleistet ist. Der Bauüberwachung sind alle Sicherungspunkte nachweislich anzuzeigen. Der AN teilt dem AG das ausführende Ingenieurbüro mit.

0.2.32.2 Abnahmevermessung

Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die geodätischen Abnahmevermessungen nach Richtlinie 883 durchzuführen.

Die Abnahmevermessung schließt auch die Prüfung der Lichtraumfreiheit nach den Vorgaben der Richtlinie 883.3400 mit ein.

Der AN teilt vor Beginn der geodätischen Vermessungen dem AG das mit der Ausführung der geodä- tischen Vermessungen beauftragte Ingenieurbüro mit. Es ist jeweils zu beachten, dass die durchge- führte Vermessungsleistungen gemäß Richtlinie 883 unabhängig voneinander ausgeführt werden.

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0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation)

Allgemein: Die Engstellendokumentation ist die Grundlage für die Überprüfung außergewöhnlicher Transporte (Lü-Sendungen). Sie spiegelt die aktuelle Lage des Gleises im Bezug zu ortsfesten Anlagen zum Zeit- punkt der Messung wider. Durch Gleis- und Weichenerneuerungen wird die Gleislage verändert, wodurch das Engstellenverzeichnis seine Gültigkeit verliert. Daher ist nach Abschluss der Baumaß- nahme das Engstellenverzeichnis zu aktualisieren. Die Grundlage für die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten bilden die Richtlinien 458, 809, 883 und 885.

Das Engstellenverzeichnis wird bei folgender Abteilung vorgehalten: DB InfraGO AG, V.IW-SO-I 3, Datenmanagement Region Südost. Eine Übersicht mit präqualifizierten Ingenieurbüros ist bei obiger Abteilung verfügbar.

Leistungen des AN: Die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten ist nach Richtlinie 883.7400 durchzuführen. Bestel- lungen von Lichtraumdaten sind ausschließlich über das IPID-Portal einzureichen. Zugang zum IPID- Portal hat der AN sicherzustellen. Die Datenbankstruktur bei Datenmanagement entsprechenden Er- gebnisse der Lichtraumbestandsdokumentation sind vom AN mit einer unterschriebenen Prüfungs- und Eignungsbestätigung über das IPID-Portal an das Datenmanagement zu übergeben. Die Übergabe hat 2 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen.

0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame techni- sche Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug ge- nommen.

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV

Keine besonderen Anmerkungen

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leis-

tungen

0.4.1 Nebenleistungen

Keine besonderen Anmerkungen, siehe Leistungsverzeichnis

0.4.2 Besondere Leistungen

Keine besonderen Anmerkungen, siehe Leistungsverzeichnis

Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 09.09.2026 Seite: 31 von 32

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0.5 Technische Bearbeitung

0.5.1 Ausführungsunterlagen

Keine besonderen Anmerkungen, siehe auch BVB Pkt. 16.2 „Planunterlagen“

0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation

Keine besonderen Anmerkungen

0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2)

Bauablaufplan des Bieters/Betriebsablaufplan:

Mit Angebotsabgabe ist als Terminplanung der Bauablaufplan des Bieters (entspricht dem „Bau- zeitenplan“ in den BVBs) in Form einer Zeit-Wege-Darstellung gemäß Ril 823, z. B. nach dem System der Sperrpausenoptimierung (SOG-Plan) – auf der Grundlage des Rahmenterminplans des AG und der weiteren Ausschreibungsunterlagen – einzureichen.

Bei der Planung der internen Baulogistik bzw. der beim AN ggf. zusätzlich beauftragten schienenge- bundene Transporte sind die Streckenöffnungs- und Pausenzeiten der betroffenen Betriebsstellen / Streckenabschnitte zu beachten. Diese sind im Infrastrukturregister der DB InfraGO AG veröffentlicht (Internetauftritt der DB InfraGO AG: http://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und- regulierung/infrastrukturregister und https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/betrieb/allge- meine-betriebsinformationen/dienstruhen_und_ausschaltzeiten-11861474).

Der Bauablaufplan ist mit aktualisiertem Stand zu den Besprechungen (T1 / T12) vorzulegen. Des Weiteren ist der abschließend genehmigte Bauablaufplan 2 Wochen vor Baubeginn als Datei und in Papierform gemäß Verteilerliste des AG zu verteilen.

In den jeweiligen Einheitspreisen der Bauleistungen sind weiterhin folgende Leistungen enthalten:  Darstellung des Soll-Ist-Vergleiches im Bauablaufplan während der Bauausführung und Aufzeigen des kritischen Weges,  Erstellung und Dokumentation aller für die Abnahme gemäß Ril 824 erforderlichen Unterlagen und Erhebungen.

Betriebsablaufplan

Zum Zeitpunkt der T12-Besprechung (lt. Ril. 823.0150 Baudurchführungsbesprechung) muss der auf den vertraglich vereinbarten Bauzeitenplan abgestimmte, genehmigungsfähige Betriebsablaufplan vorliegen.

Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 09.09.2026 Seite: 32 von 32

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