Bürgschaftsurkunde (Vertragerfüllungsbürgschaft)
- für Bauleistungen / für Architekten- und Ingenieurleistungen –
Der Auftragnehmer
Name und Sitz:
hat mit dem unten genannten Auftraggeber einen Vertrag über
Bezeichnung der Leistung:
Bf Reichenbach (Vogtl) ob Bf WE 22 Weichen (Ost- und Westkopf), 4 Gleise SwA + GA
abgeschlossen.
Auftraggeber Name und Sitz:
Nr. und Tag des Auftrags:
Vertragabwickelnde Stelle mit Sitz: Brandes Brandenburger Str. 1 04103 Leipzig
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift:
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
............................................ EUR, (i. W. ..............................................................................................................Euro)
an den Auftraggeber zu zahlen.
Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung
verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Der Gerichtsstand richtet sich ausschließlich nach dem Ort, der bei der Firmierung des Auftraggebers angegeben ist.
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(Ort, Datum) (Unterschrift(en) des Bürgen)