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Vergabestelle Ort: Lüneburg Niedersächsische Landesbehörde Datum: 08.10.2026 für Straßenbau und Verkehr Tel.: 04131/8305-0 Geschäftsbereich Lüneburg Fax: 04131/8305-299 Am Alten Eisenwerk 2d E-Mail: eVergabe-LG@nlstbv.niedersachsen.de 21339 Lüneburg Az.-Nr.: 4-4171/31435-L 0
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Beschränkte Ausschreibung ohne
Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb1 Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb1
Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 22.10.2026 Uhrzeit: 10:00
Bindefrist endet am:21.11.2026
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Bezeichnung der Leistung:
| P 913240 | Betriebsdienst B-Str GB 2025ff |
|---|---|
| A 321218 | 26 50 Lichtraum und Totholz SM LG Land, 10.2026 |
Anlagen:
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
HVA L-StB Bewerbungsbedingungen
HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien mit Anlage
Information Datenschutz
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
HVA L-StB Besondere Vertragsbedingungen
HVA L-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
HVA L-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen
Leistungsbeschreibung
1 Der Zuschlag kann ohne die Aufnahme von Verhandlungen erteilt werden.
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C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
HVA L-StB Angebotsschreiben
Leistungsbeschreibung – Kurzfassung –
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung
HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen
HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft
Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG
Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
HVA L-StB Verpflichtungserklärung
Erklärung der Unterauftragnehmer bzw. anderer Unternehmen zu § 4 Abs. 1 NTVergG
1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik
Deutschland und des Landes Niedersachsen, letztlich vertreten durch die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg - zu vergeben.
2 Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt:
Elektronisch über die Vergabeplattform
In Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle: Telefon: Fax: Straße: E-Mail: PLZ/Ort:
3 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen:
3.1 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen
genannten – mit dem Angebot einzureichen:
siehe Bekanntmachung
Qualifikation des für Sicherungsarbeiten eingesetzten Personals gemäß MVAS 1999
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3.2 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen
genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Siehe Bekanntmachung
Urkalkulation
3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in beigefügtem
Vordruck HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten
Zuschlagskriterien:
3.4 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert.
nicht nachgefordert
4 Losweise Vergabe:
Nein
Ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die
an einen Bieter vergeben werden können:
Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen)
für die gesamte Leistung
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nur für nachfolgend genannte Leistungsbereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Leistungsbereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten, sind nicht zugelassen.
Zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Ausführungsbeschreibung Abschnitt 1.3 erfüllen.
6 Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote gemäß § 43 UVgO
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter
Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen
Nachlasses ohne Bedingungen.
Weiterhin werden berücksichtigt:
Preis und weitere Zuschlagskriterien gemäß Anlage Vordruck HVA L-StB Gewichtung der
Zuschlagskriterien
7 Angebote können abgegeben werden:
schriftlich, elektronisch in Textform,
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, elektronisch mit qualifizierter Signatur.
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle davon
umgehend zu unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung).
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Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterschreiben und mit den
Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Ablauf der Angebotsfrist an die folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle: Vergabeplattform „Vergabe Niedersachsen“
Deutsches Vergabeportal: http://www.dtvp.de/Center
Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …:“
| P 913240 | Betriebsdienst B-Str GB 2025ff |
|---|---|
| A 321218 | 26 50 Lichtraum und Totholz SM LG Land, 08.2026 |
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die
Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu
versehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Das Leistungsverzeichnis ist als PDF-Datei zu übermitteln. Zusätzlich kann das Leistungsverzeichnis im
GAEB XML 3.2-Format bzw. GAEB 90-Format übermittelt werden. Bei Abweichungen zwischen PDF-
und GAEB-Datei sind die Angaben in der PDF-Datei verbindlich.
9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann)
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
– Nachprüfstelle
Straße: Göttinger Chaussee 76A
PLZ/Ort: 30453 Hannover
10 Regelungen für die Erbringung von Dienstleistungen nach NTVergG
Nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit
§ 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die
von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-
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Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des
AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des
Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1
sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben.
Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von
den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu
kontrollieren.
Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale
Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der
Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose
beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert
und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die
Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind
vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils
zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern
im Beruf fördern.
(Unterschrift)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
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