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Anschaffung von Akkuladeschränken für Forstbetriebsbezirke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.10.2026, 19:50 (Europe/Berlin)

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Ausschreibung des

Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Leistungsbeschreibung

Anschaffung von Akkuladeschränken für verschiedene Forstbetriebsbezirke des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Vergabenummer: 2026/12/028

Prozessnummer: 5311983

Vergabeart: öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

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Inhaltsverzeichnis

  1. Beschreibung des Auftraggebers .......................................................................................... 3

  2. Auftragsgegenstand .................................................................................................................. 4

  3. Leistungszeitraum ...................................................................................................................... 4

  4. Verfahrensart und -ablauf ........................................................................................................ 4

  5. Liefer-/Leistungsort ................................................................................................................... 5

  6. Losaufteilung ............................................................................................................................... 5

  7. Nebenangebote ........................................................................................................................... 5

  8. Eignungskriterien ....................................................................................................................... 6

  9. Zuschlagskriterien ..................................................................................................................... 6

  10. Hinweise zur Angebotsabgabe ........................................................................................... 6

  11. Einzureichende Unterlagen.................................................................................................. 7

  12. Nachunternehmer/Eignungsleiher ..................................................................................... 8

  13. Bietergemeinschaften ........................................................................................................... 8

  14. Kommunikation ....................................................................................................................... 9

  15. Vergabeunterlagen ................................................................................................................. 9

  16. Rechnungsstellung ................................................................................................................ 9

  17. Vertragsbedingungen .......................................................................................................... 10

  18. Kündigung .............................................................................................................................. 11

  19. Datenschutzklausel .............................................................................................................. 11

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  1. Beschreibung des Auftraggebers

Nordrhein-Westfalen ist mit über 18 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Der Wald nimmt mit mehr als 900.000 Hektar etwa 27 % der Landesfläche ein. Dabei ist der Anteil des Privatwaldes mit rund zwei Dritteln – dahinter stehen 150.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer – höher als in jedem anderen Bundesland.

Zusammen mit den Forstreferaten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bildet der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen – kurz: Wald und Holz NRW – die nordrhein- westfälische Forstverwaltung. Wald und Holz NRW obliegt die hoheitliche Aufsicht über die gesamten Wälder Nordrhein-Westfalens; Wald und Holz NRW bewirtschaftet die landeseigenen Wälder und kümmert sich als Dienstleister um kommunale und private Wälder. Rund 1.215 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 15 Regionalforstämtern und der Zentrale nehmen die vielfältigen Aufgaben rund um den Wald mit seinen Funktionen als Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum wahr.

Weitere Informationen über den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen finden Sie auch unter www.wald-und-holz.nrw.de.

Auftraggeber ist somit der

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 34 48147 Münster

Die Bedarfsstelle lautet

Leistungsorte 1 bis 5 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Hochstift Stiftsstraße 15 33014 Bad Driburg

Leistungsort 6 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Haus Bürenscher Fonds Stiftsstraße 15 33014 Bad Driburg

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  1. Auftragsgegenstand

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, einen Auftrag an einen Auftragnehmer über die Lieferung von sechs Akku-Ladeschränken für verschiedene Forstbetriebsbezirke des Regionalforstamtes Hochstift zu vergeben.

Weitere Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung / dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

  1. Leistungszeitraum

Die Leistungserbringung soll mit Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab 15.11.2026 bis zum 18.12.2026 erfolgen.

  1. Verfahrensart und -ablauf

Es wird in einer öffentlichen Ausschreibung gemäß UVgO ausgeschrieben.

Die Ausschreibung erscheint öffentlich zugänglich auf dem Vergabemarktplatz NRW. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Angebotsöffnung, infolgedessen eine formale Angebotsprüfung durch die Vergabestelle sowie eine fachliche Prüfung der Angebote durch die Bedarfsstelle. Es werden unter Anderem der Angebotseingang (frist- und formgerecht), das Vorliegen relevanter Unterlagen, die Eignung des Bieters sowie die fachliche Eignung der Angebote geprüft. Für die Auftragserteilung kommen ausschließlich Bieter in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig (geeignet) sind und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind.

Nur Angebote von geeigneten Bietern werden in die angeschlossene Angebotsauswertung mit einbezogen.

Die Angebotsauswertung erfolgt gemäß den zu Beginn des Verfahrens festgesetzten Zuschlagskriterien.

In Folge der Angebotsprüfung und -auswertung wird eine Zuschlagsentscheidung durch den Auftraggeber getroffen.

Das Vergabeverfahren endet und der Vertragsabschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung und damit einhergehendem Versand der Auftragsschreiben und Absagemitteilungen.

Der Auftrag wird auf Grundlage aller Vergabeunterlagen, der eingereichten Angebote, sämtlicher im Laufe des Verfahrens stattfindender Kommunikation sowie möglichen Aufklärungen und Nachforderungen/Nachreichungen erteilt.

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  1. Liefer-/Leistungsort

Die Lieferung der Akku-Ladeschränke erfolgt an folgende Adressen:

Leistungsort 1 Wald und Holz NRW Forstbetriebsbezirk Hardehausen Blankenroder Str. 30 33165 Lichtenau

Leistungsort 2 Wald und Holz NRW Forstbetriebsbezirk Böddeken Altenböddeken 1 33142 Büren-Wewelsburg

Leistungsort 3 Wald und Holz NRW Forstbetriebsbezirk Wünnenberg Forsthaus 1 33181 Bad Wünnenberg

Leistungsort 4 Wald und Holz NRW Forstbetriebsbezirk Gellinghausen Gellinghausen 5 33178 Borchen

Leistungsort 5 Wald und Holz NRW Forstbetriebsbezirk Mindener Wald Lavelsloher Str. 80 32469 Petershagen

Leistungsort 6 Haus Bürenscher Fonds Forstbetriebsbezirk Ringelstein Almetal 5a 33142 Büren

6. Losaufteilung

Aus wirtschaftlicher und fachlicher Sicht ist eine Aufteilung der Leistung in verschiedene Lose nicht sinnvoll. Daher wird auf eine Losaufteilung verzichtet.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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  1. Eignungskriterien

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Der Auftragnehmer ist nicht nach §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen.

Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.

Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.

  1. Zuschlagskriterien

Als Zuschlagskriterium gilt zu 100% der günstigste Preis.

Zuschlagsrelevant ist der „Angebotspreis Gesamt netto“ aus dem Preisblatt.

Bei einem Wertungsgleichstand (Preisgleichheit) wird per Losentscheid entschieden.

  1. Hinweise zur Angebotsabgabe

Das Preisblatt ist an den geforderten, gekennzeichneten Feldern mit Preisen zu befüllen. Fehlende Preisabgaben können zum Ausschluss des Angebotes führen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Angebotsabgabe daher ausschließlich das beigefügte Preisblatt.

Die angebotenen Preise des Auftragnehmers (Positionspreise und ggf. sonstige Kosten) sind Nettofestpreise inkl. aller sonstigen Kosten und Lasten. Hierüber hinausgehende Kosten dürfen dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt werden.

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebotsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.

Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Auftrags- und Vertragsbedingungen einverstanden.

Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Hierbei reicht die Textform. Angebote, die auf anderem Wege (z. B. per E-Mail, postalisch, per Fax oder

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über den Bereich „Kommunikation“) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ebenfalls ausgeschlossen.

Bei Problemen mit der Angebotsabgabe wird auf der Supportseite von der Fa. Cosinex im Vergabeportal Unterstützung angeboten.

Zudem finden Sie eine Hilfestellung zum Vergabemarktplatz NRW auch unter https://www.youtube.com/channel/UCC2qSO_PVjLr86u0b87emgw.

Die Angebotsfrist und Bindefrist sind den Verfahrensangaben auf dem Vergabeportal zu entnehmen.

Dem Bieter wird für das Bearbeiten und Erstellen des Angebotes keine Entschädigung gewährt.

Hinweise zu den einzureichenden Formularen: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.

Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF-Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF-Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).

Eine gute Übersicht an freien PDF-Druckern finden Sie unter www.pdf- drucker.org/Betriebssysteme.

Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

  1. Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:

  • 324_Angebotsschreiben (Formular)
  • 521_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
  • 522_Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular)
  • Leistungsverzeichnis-Preisblatt (Excel-Vordruck)
  • Datenblatt zum jeweils angebotenen Produkt

Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:

  • 531_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
  • 533 a_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular)

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  • 533 b_Nachweis Unterauftragnehmer (Formular)
  • 534 a_Erklaerung Eignungsleihe (Formular)
  • 534 b_Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)

Eine Einreichung o. g. optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden und/oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bieter- gemeinschaft einreichen. Siehe hierzu auch die Punkte Nachunternehmer/Eignungsleiher und Bietergemeinschaften.

  1. Nachunternehmer/Eignungsleiher

Beabsichtigt der Bieter, Nachunternehmer einzusetzen, bzw. Eignungsleiher heranzuziehen, sind diese mit Angebotsabgabe in dem Formular 324__Angebotsschreiben namentlich zu benennen. Zudem sind in diesem Fall folgende Unterlagen zusätzlich mit Angebotsabgabe einzureichen:

Bei einem Nachunternehmer:

  • 533a_Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Formular): durch den Bieter auszufüllen
  • 533b_Nachweis Unterauftragnehmer (Formular): durch den Bieter auszufüllen
  • 521_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular): durch den Nachunternehmer auszufüllen
  • 522_Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular): durch den Nachunternehmer auszufüllen

Bei einem Eignungsleiher:

  • 534a_Erklärung Eignungsleihe (Formular): durch den Bieter auszufüllen
  • 534b_Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular): durch den Bieter u. Eignungsleiher auszufüllen
  • 521_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular): durch den Eignungsleiher auszufüllen
  • 522_Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular): durch den Eignungsleiher auszufüllen
  1. Bietergemeinschaften

Angebote von Bietergemeinschaften sind nur durch einen vorab festgelegten Vertreter einzureichen.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft vertritt ihre Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind folgende Unterlagen zusätzlich mit Angebotsabgabe einzureichen:

  • 531_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)

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durch alle Mitglieder auszufüllen

  • 521_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) durch alle Mitglieder auszufüllen
  • 522_Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular): durch alle Mitglieder auszufüllen
  1. Kommunikation

Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen, Anmerkungen und Antworten ausschließlich schriftlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz (VMP) NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten.

Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur schriftlich über dieses Medium.

Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen („Holschuld“) und ggf. vorliegende, neue Nachrichten der Vergabestelle zeitnah zur Kenntnis zu nehmen und, wenn dazu aufgefordert, auf diese fristgerecht zu reagieren. Fehlende oder nicht fristgerechte Rückmeldungen durch Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle, können zum Ausschluss des Angebotes führen.

Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem (z.B. telefonisch oder per E-Mail) als oben beschriebenem Wege (schriftlich über den VMP) zu kontaktieren. Wir behalten uns daher vor, auf Anfragen, die per E-Mail oder Telefon eingehen, nicht zu reagieren.

Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.

  1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen werden allen Bietern gleichermaßen elektronisch im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung gestellt.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Widersprüche, Rechtsverstöße oder sind unvollständig, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über den Kommunikationsbereich auf dem Vergabeportal darauf hinzuweisen.

  1. Rechnungsstellung

Im Falle einer Auftragserteilung, soll die Rechnungsstellung per E-Mail an folgende Adressen erfolgen:

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Für die Leistungsorte 1 bis 5 Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hochstift Stiftsstraße 15 33014 Bad Driburg hochstift@wald-und-holz.nrw.de

Für den Leistungsort 6 Wald und Holz NRW Haus Bürenscher Fonds Stifsstr. 15 33014 Bad Driburg hochstift@wald-und-holz.nrw.de

Alternativ kann die XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format unter Angabe der jeweiligen LeitwegID übermittelt werden.

Für die Behörden der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens hat das Land Nordrhein-Westfalen ein zentrales E-Rechnungsportal entwickelt. Das Portal bietet Rechnungsstellern die Möglichkeit, eine Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD zu erstellen. Hierüber oder anderweitig erstellte Rechnungen können über das Portal hochgeladen und versendet werden. Auch der Direktversand per Mail ist möglich. • Zum Einreichen von E-Rechnungen über das Weberfassungsmodul nutzen Rechnungssender folgenden Link: https://erechnung.nrw . • Zum Einreichen von E-Rechnungen über E-Mail nutzen Rechnungssender folgende E-Mail-Adresse: eingang@erechnung.nrw

Die Rechnung muss als Referenz unbedingt die Vergabenummer und die Prozessnummer (ersichtlich aus dem Titelblatt dieser Ausschreibung) enthalten, um eine Zuordnung und somit zügige Bearbeitung gewährleisten zu können.

Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.

Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.

  1. Vertragsbedingungen

Es gelten die Rahmenvereinbarung, die Leistungsbeschreibung, die Vertragsbedingungen des Landes NRW, besondere Vertragsbedingungen, etwaige ergänzende Vertragsbedingungen, etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen, etwaige allgemeine technische Vertragsbedingungen und die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.

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Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Auftrags- und Vertragsbedingungen einverstanden.

  1. Kündigung

Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.

Im Besonderen wird hierzu auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen.

  1. Datenschutzklausel

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, im Rahmen der Vertragsdurchführung die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Die Parteien gehen davon aus, dass zur Erfüllung der Verpflichtungen unter diesem Vertrag mit Ausnahme von Kontaktdaten der Ansprechpartner sowie der Angaben zum eingesetzten Personal keine personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer verarbeitet werden.

Sofern bei der Erbringung der Leistungen unter diesem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet für diese Verarbeitungen ausschließlich solche Personen einzusetzen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. auf das Datengeheimnis gem. § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet worden sind. Er wird dem Auftraggeber die Vornahme der Verpflichtungen auf Verlangen jederzeit nachweisen. Sofern im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhält und/oder solche für den Auftraggeber verarbeitet, werden die Parteien prüfen, ob der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zu erfolgen hat. Dies ist dann der Fall, wenn eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer und eine Verarbeitung durch diesen nicht nach einem gesetzlichen Erlaubnistatbestand zulässig wäre. Sofern dies erforderlich sein sollte, wird der Auftragnehmer ohne Mehrkosten eine entsprechende Vereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.

Setzt der Auftragnehmer zur Erfüllung solcher Tätigkeiten Unterauftragnehmer ein, hat er vertraglich sicherzustellen, dass die entsprechenden Unterauftragnehmer entweder eine Auftragsverarbeitungs-vereinbarung mit dem Auftraggeber oder aber eine Unterauftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Auftragnehmer abschließen. Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DSGVO bleiben ebenso unberührt wie die Regelungen in den Art. 44 ff. DSGVO.

Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, weitere Auftragsverarbeiter zur Leistungserbringung einzusetzen, ist er gemäß Artikel 28 Abs. 2 DSGVO verpflichtet, vor der entsprechenden Beauftragung die Genehmigung des Auftraggebers einzuholen.

Im Rahmen der Beauftragung hat der Auftragnehmer gemäß Artikel 28 Abs. 4 DSGVO vertraglich sicherzustellen, dass dem Unterauftragnehmer dieselben

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Datenschutzpflichten auferlegt werden, die in dem Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart worden sind.

Sofern eine Datenübermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen erfolgen soll, sind zusätzlich die allgemeinen Grundsätze zur Datenübermittlung gemäß Artikel 44 DSGVO zu berücksichtigen.

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