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Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistung
Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt München zur Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (BV) Vergabenummer: VGSt7-2026-0026 für
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Annahme, Verwiegung, Aufbereitung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz (01.01.2027 - 31.12.2028)
Vorbemerkung:
Die §§ ohne nähere Angaben beziehen sich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Fassung 2003).
- Anschrift der Aufbau-/Anlieferungs-/Ausführungsstelle
Anlieferstelle der Auftragnehmer
- Lieferfristen/Ausführungsfristen (§ 4/5)
2.1 Mit der Lieferung/Ausführung ist zu beginnen:
2.1.1 ☑ am 01.01.2027
2.1.2 □ unverzüglich nach Erteilung des Auftrages.
2.1.3 □ nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens Werktage nach Auftragserteilung erfolgt.
2.2 □ Die Leistung ist innerhalb von Werktagen nach Beginn der Lieferung/Ausführung zu erfüllen.
2.3 ☑ Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: Auftragszeitraum 01.01.2027 - 31.12.2028
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- Vertragsstrafen (§ 11)
Eine V ertragsstrafe gemäß ZV Nr. 17 wird
□ nicht vereinbart ☑ vereinbart
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Bei Wartezeit vor Einfahrtsverwiegung (Ziffer 3.4.1 der LB) Wird die Wartezeit vor der „Erst- oder Einfahrtsverwiegung“ von 15 Minuten pro Anlieferung mehr als zwei Mal im Monat überschritten, wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 100,-- € pro Überschreitung ab der 3. Überschreitung pro Monat fällig. Maßgebend für die Beurteilung sind der Fahrtenschreiber und die Dokumentation der Wartezeit vor der „Erst- oder Einfahrtsverwiegung“ auf dem ausgehändigten Wiegeschein.
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Bei Wartezeit zwischen Einfahrts- und Ausfahrtsverwiegung (Ziffer 3.4.2 der LB) Wird die Zeit zwischen der „Ein- und Ausfahrtsverwiegung“ von 15 Minuten pro Anlieferung mehr als zwei Mal im Monat überschritten, wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 100,-- € pro Überschreitung ab der 3. Überschreitung pro Monat fällig. Maßgebend für die Beurteilung sind die Verwiegezeiten auf dem Wiegeschein und der Fahrtenschreiber.
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Bei Wartezeit bei Einzelverwiegungen (Ziffer 3.4.3 der LB) Bei im Ausnahmefall erforderlichen Einzelverwiegungen gelten die Ziffer 3.4.1 für die Wartezeiten vor der jeweiligen „Erst- oder Einfahrtsverwiegung“ sowie die Ziffer 3.4.2 für die Wartezeit zwischen „Ein- und Ausfahrtsverwiegung“ entsprechend.
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| 4. | Mängelansprüche (§ 14) Die Frist für Mängelansprüche beträgt, soweit von § 14 Ziffer 3 abweichend Jahre. |
|---|---|
| 5. | Rechnungen (§ 15) Abweichend zu den Regelungen in Nr. 19 a, 19 b und 22 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZV) gilt für Rechnungen an den AWM folgendes: Alle Rechnungen sind an den Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29 80992 München |
| zu adressieren. Diese sind in 1-facher Ausfertigung auszustellen. E-Rechnungen sind an das E-Mail-Postfach rechnungseingang.awm@muenchen.de zu senden. Rechnungen, welche an andere E-Mail-Adressen der Landeshauptstadt München bzw. des Abfallwirtschaftsbetriebes gesendet werden, gelten als nicht zugegangen und werden nicht bearbeitet. Eine Benachrichtigungsemail an den Rechnungsersteller erfolgt nicht. | |
| Die Zahlungserinnerungen und Mahnungen sind ausschließlich an die E-Mail-Adresse: kr-mahnungen@muenchen.de zu senden. Zahlungserinnerungen und Mahnungen, welche an andere E-Mail-Adressen der Landeshauptstadt München bzw. des Abfallwirtschaftsbetriebes gesendet werden, gelten als nicht zugegangen und werden nicht bearbeitet. Eine Benachrichtigungsemail an den Ersteller erfolgt nicht. |
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| Ergänzend zu Nr. 19 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen („Zu § 15 Rechnungen“) muss jede Rechnung neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen folgende zusätzliche Pflichtinformationen enthalten: 1. Bestellnummer/Banfnummer inkl. Ansprechpartner AWM 2. Leitweg-ID 09162000-20AWM00001-53 Die Bestellnummer ist in der Rechnungsüberschrift der Rechnung wie folgt auszuweisen: „(AWM-Bestellung: xxxxxxxxxx)“. Je Bestellnummer ist eine gesonderte Rechnung zu stellen. Mehrere Bestellungen dürfen nicht in einer Rechnung zusammengefasst werden. Sollten die Anforderungen an die Rechnungsstellung nicht erfüllt sein, behält sich der Abfallwirtschaftsbetrieb München vor, die Rechnung an den Rechnungsteller zur Korrektur zurückzusenden. Eine weitere Bearbeitung kann somit nicht erfolgen. Das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel betrachten wir unter diesen Umständen als gegenstandslos. | |
|---|---|
| 6. | Zahlungsbedingungen (§ 17) gem. ZV Abweichend davon wird vereinbart: |
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| 7. 7.1 7.2 | Sicherheitsleistungen (§ 18) Für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit von ☑ keine □ 5 v. H. □ v. H. der Auftragssumme durch Hinterlegung von Geld oder Beibringung einer Bürgschaft zu leisten. Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer nach der Abnahme eine Sicherheit von ☑ keine □ 5 v. H. □ v. H. der Abrechnungssumme zu leisten |
|---|---|
| 8. | Versicherungsschutz Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass für das Unternehmen ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mindestens 2.000.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden und Euro für Vermögensschäden abdeckt. |
| 9. | Weitere Besondere Vertragsbedingungen Der Auftragnehmer trägt hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht jegliches Risiko. |
bz 10. Weitere Vereinbarungen tu h c S M- H L
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Die elektronische Abgabe der Angebote über die eVergabe-Plattform (Bieter-Cockpit) der Landeshauptstadt München ist verbindlich vorgeschrieben. Es wird (teilweise) zwischen Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis unterschieden. Für die Wertung der Angebotssumme wird ausschließlich der im elektronischen Leistungsverzeichnis eingetragene Preis herangezogen. Zusätzlich eingereichte Unterlagen mit Preisangaben (z.B. PDF-Dateien) werden für die Wertung der Angebotssumme nicht berücksichtigt bzw. von der Wertung ausgeschlossen.
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