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Vergabestelle Datum der Versendung 24.08.2026 Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 Vergabeart Georg-Brauchle-Ring 29 Offenes Verfahren 80992 München Deutschland Tel.: +49 89233731075 Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit 24.09.2026 10:00
Bindefrist endet am 23.12.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. VgV)
Vergabenummer Leistung VGSt7-2026-0026 Annahme, Verwiegung, Aufbereitung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz (01.01.2027 - 31.12.2028)
Dokumente,
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
Besondere Bewerbungsbedingungen Zusätzliche verfahrensrelevante Termine/Fristen X Bewerbungsbedingungen für Leistungen (*) X Hinweise zur Ausschreibung X Auszüge aus dem GWB
(*) im Internet unter folgendem Link herunterzuladen: https://stadt.muenchen.de/infos/vergabeplattform.html
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
X Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen X Besondere Vertragsbedingungen X Zusätzliche Vertragsbedingungen () X VOL Teil B ()
(*) im Internet unter folgendem Link herunterzuladen: https://stadt.muenchen.de/infos/vergabeplattform.html
C) die, soweit zutreffend, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
X Angebotsschreiben X Leistungsverzeichnis
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X Fragebogen zur Eignung X Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft X Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen X Nachweis der Ortsbesichtigung
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
X Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29 80992 München
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt X elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000,00 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. 3.1 Folgende ergänzende Nachweise / Angaben / Unterlagen zu Buchstabe C sind mit dem Angebot einzureichen:
Angabe von mindestens einer Referenz über eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistung: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 1 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistung im Bereich der Altholzverwertung vorweisen. Leistungen für den AWM können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) mit allen geforderten Daten als Referenz angegeben werden. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Altholz mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein und die Leistung muss bereits vollständig abgeschlossen sein oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, muss mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen sein
Nachweis der Ortsbesichtigung, wenn der Bieter noch nicht Auftragnehmer beim AWM für die Entsorgung von Altholz war
Ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für AVV/Abfallschlüssel 20 03 07 "Sperrmüll" oder 20 01 38 "Holz mit Ausnahme ...." sowie die Abfallschlüssel 17 02 04* und 20 01 37*, für die folgenden zertifizierten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten: Lagern, Behandeln zur Verwertung, Verwerten vorbereitend für Recycling und für sonstige Verwertung sowie die abschließende Verwertung oder ein gleichwertiger Nachweis über ein zertifiziertes
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auditiertes Qualitätsmanagement- und Überwachungssystem, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 14.12.2016 (EfbV) erfüllt, welches für das Tätigkeitsfeld und die relevanten Prozesse geeignet ist, wie z.B. ISO 9001-2015, ISO 14001-2015, EMAS (nach Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 mit Verordnungen (EU) Nr. 2017/1505 und Nr. 2018/2026), mit nachfolgenden Erfordernissen: •Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs. 2 EfbV) •Angabe der verantwortlichen Person(en), ausreichende Personalstärke sowie gerätetechnische Ausstattung und Betriebsmittel zur fach- und sachgerechten Ausführung (§ 4 EfbV) •Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV) •Ausreichender Versicherungsschutz Haftpflicht, Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadensversicherung (§ 6 EfbV) •Zuverlässigkeit des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV) •Fachkunde des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV) •Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
Sofern es sich für den Fall der Auslandsverwertung nicht um einen "grüne Liste Stoff" mit Notifizierungsanzeige im vereinfachten Verfahren handelt, ist der Nachweis der Notifizierung vorzulegen.
Lückenlose Darstellung der Stoffströme Der Bieter hat den Weg der Stoffströme zu beschreiben (inkl. Behandlung und Endverwertung) sowie die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der nicht stofflich verwertbaren Reststoffe (A IV Hölzer, Sortierreste,etc.) darzustellen. Die Darstellung der Stoffströme ist auf Grundlage der durchzuführenden Ortsbesichtigung/ggf. Probeanlieferung aus den Wertstoffhöfen (siehe auch Punkt 1. der Leistungsbeschreibung zu erstellen. Ohne diese Darstellung kann das Angebot nicht gewertet werden
Fragebogen zur Eignungsprüfung (die folgenden Angaben sind in dem Formular Fragebogen zur Eignungsprüfung zu machen):
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung über Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) (2022/576)
- Eigenerklärung über ausreichenden Versicherungsschutz: eine Sach- und Haftpflichtversicherung, mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio € pro Jahr
- Eigenerklärung, dass die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den Betrieb der Altholzaufbereitungsanlage, in welcher das vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Altholz aufbereitet wird, erteilt sind.
- sofern der Übergabeort nicht die vom AN betriebene Anlage ist: Nennung des abweichenden Übergabeorts und Eigenerklärung, dass alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes (z.B. durch Mietvertrag) verbindlich zugesagt wird.
- Eigenerklärung, dass bei Zuschlag für alle Lose, die angeboten wurden, die behördlich genehmigten und verfügbaren Anlagenkapazitäten nicht überschritten werden 3.2 Folgende ergänzende Nachweise / Angaben / Unterlagen zu Buchstabe D sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
4 Losweise Vergabe
nein
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X ja, Angebote sind möglich für alle Lose X maximal 9 Lose nur ein Los
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: X Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: 5 Los(e) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen: Ein Bieter (einschließlich etwaiger Bietergemeinschaften) kann maximal fünf Lose erhalten. Ergibt die rechnerische Auswertung, dass ein Bieter mehr als fünf Lose bezuschlagt bekäme, erfolgt eine Losbegrenzung auf Grundlage der niedrigsten Wertungsdifferenzen: •Die erstplatzierten Lose des betreffenden Bieters werden losweise mit den Angeboten der jeweils nachfolgenden Bieter verglichen. •Diejenigen Lose mit den geringsten relativen Vorteilen gegenüber dem Zweitplatzierten werden entzogen und diesen nachgeordneten Bietern zugesprochen, bis die Losanzahl beim ursprünglichen Bieter auf fünf begrenzt ist.
5 Nebenangebote
X Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Nebenangebote sind zugelassen. Die Mindestbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung, genannt. Ausgenommen sind Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten.
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. X Weitere Kriterien Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts, nähere Details siehe Leistungsbeschreibung insb. Punkt 2. und 4.1): Die Anlieferung von Altholz erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des Auftragnehmers im Großraum München und näherer Umgebung. Da die Kapazität des Containerdienstes betrieblichen Begrenzungen unterliegt, sowie aus ökologischen Gründen, erfolgt eine Beschränkung hinsichtlich der maximalen Entfernung der Anlieferstelle des Bieters. Hierbei erfolgt die Bewertung der Entfernung anhand der Fahrzeit, um neben der Distanz auch das Profil der Fahrstrecke und die diesbezüglichen Einflussfaktoren, wie beispielsweise innerstädtische Fahrten, Überland- und Autobahnfahrten, in der Bewertung des Angebots eines Bieters berücksichtigen zu können.
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los
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(Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für jedes Los aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet. Für die Lose 6-9 wird die Fahrtzeit von den jeweiligen Abfahrtstellen zu der Anlieferstelle der AN berechnet.
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Maßgeblich für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist der Gesamtwertungsbetrag eines Angebots je Los. Dieser berechnet sich wie folgt: a) Im Fall von Kostenangeboten (positive Vergütung an den Bieter): Gesamtwertungsbetrag = (Festpreis/Tonne zzgl. Umsatzsteuer + Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t) b) Im Fall von Vergütungsangeboten (Zahlung an den AWM): Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne zzgl. Umsatzsteuer - Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt.
7 Angebote können abgegeben werden:
X elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. schriftlich.
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur / dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe ist gemäß anhängendem Merkblatt vorzugehen.
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, , 80534 München, Deutschland, Tel.: +49 8921762411, Fax: +49 8921762847, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de, URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer- suedbayern/ 10 (frei)
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