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2026-10-05_Bewertungsmatrix RV Videotürme.xlsx

Anmietung, Lieferung und Betrieb von Videotürmen zur Prävention und Deeskalation

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Hinweise

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2
BEWERTUNGSMATRIX
für den Rahmenvertrag Videotürme
HINWEISE ZUM BEFÜLLEN DES DOKUMENTS
In der Bewertungsmatrix sind alle rot hinterlegten Felder durch den Anbieter auszufüllen! Reiter "Gesamtbewertung": Es ist der Name des Anbieters und der Gesamtpreis gemäß Preisblatt anzugeben. Reiter "A-Kriterien": In der Spalte "Erfüllung" ist anzugeben, ob die Anforderung des Typs A mit dem Angebot erfüllt ("JA") oder nicht erfüllt ("NEIN") wird. In der Spalte "StatusQuo" ist anzugeben, inwieweit die Funktion durch den bestehenden Umfang der Software bereits abgedeckt ist ("Standard"), durch Konfiguration oder Anpassungen realisiert wird ("Customizing") oder komplett neu umgesetzt werden muss ("Neuentwicklung"). Diese Informatikon ist rein informatorisch und mindert die Ausschlußwirkung eines A-Kriteriums in keinster Weise. In der Spalte "Aufwand" ist der geschätze Aufwand in Personentagen anzugeben, sofern der "Entwicklungsstand" entweder mit "Customizing" oder "Neuentwicklung" angegeben wurde. Bei "Standard" bitte mit "0" angeben. Reiter "B-Kriterien": In der Spalte "Erfüllung" ist für Anforderungen des Typs B anzugeben, ob die Anforderung mit dem Angebot erfüllt ("JA") oder nicht erfüllt ("NEIN") wird - bei Anforderungen des Typs V ist der entsprechend zugesicherte Wert einzutragen. In der Spalte "StatusQuo" ist anzugeben, inwieweit die Funktion durch den bestehenden Umfang der Software bereits abgedeckt ist ("Standard"), durch Konfiguration oder Anpassungen realisiert wird ("Customizing") oder komplett neu umgesetzt werden muss ("Neuentwicklung"). In der Spalte "Aufwand" ist der geschätze Aufwand in Personentagen anzugeben, sofern der "Entwicklungsstand" entweder mit "Customizing" oder "Neuentwicklung" angegeben wurde. Bei "Standard" bitte mit "0" angeben. Reiter "Konzepte": In der Spalte "Dateiname" ist der entsprechende Dateiname der Datei anzugeben, die für das jeweilige Konzept mit den Angebotsunterlagen mitgeliefert wird.
HINWEISE FÜR DIE ZUSCHLAGSBEWERTUNG
Vorgehen für die Zuschlagswertung
Die gewichteten Bewertungskriterien zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für die Wertung der Angebote werden die in den Bewertungsmatrizen zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet. Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50%, die Qualität (Bewertungskriterien und Konzepte) ebenfalls zu 50% in die abschließende Bewertung ein.
Leistungspunkte
Für Bewertungskriterien können maximal 78 Punkte erreicht werden, für Konzepte maximal 120 Punkte. Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt.
Die Gesamtpunktzahl der Leistung (Leistungspunkte) setzt sich zusammen aus 25 % der erreichten Punkte für Bewertungskriterien und 25 % der erreichten Punkte für Konzepte.
Die Berechnung erfolgt also gemäß der folgenden Formel:
Gesamtpunktzahl Leistung = 25 % * Gewichtete Punkte [Bewertungskriterienpunkte] + 25 % * Gewichtete Punkte [Konzeptpunkte]
Zuschlagserteilung
Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Leistungspunkten und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor (1.000.000) erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode.
Die Bewertungsgrundlage (sogenannte Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt:
Kennzahl = Gesamtpunktzahl[Leistung] / Angebotspreis * Gewichtungsfaktor

Gesamtbewertung

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BEWERTUNGSMATRIX
für den Rahmenvertrag Videotürme
Alle rot hinterlegten Felder sind vom Anbieter auszufüllen!
ANBIETERNAME(maximal können 100 Punkte erreicht werden3
GESAMTBEWERTUNG PREIS
Angebotspreis
(Wert gemäß Preisblatt)
GESAMTBEWERTUNG LEISTUNG
· A-Kriterien0von76.0mit JA beantwortet0.0mit NEIN76nicht beantwortet???
76.00.076152
· B-Kriterien0von78.0Punkten erreicht     >>0.0Leistungspunkte:0Gewichtung0.25GEWICHTETER WERT0
· Konzepte0von120.0Punkten erreicht     >>0.0Leistungspunkte:0Gewichtung0.25GEWICHTETER WERT0
GESAMTPUNKTZAHL LEISTUNG0
(maximal können 100 Punkte erreicht werden)
GESAMTBEWERTUNG ANGEBOT
BerechnungsformelKennzahl = Gesamtpunktzahl[Leistung] / Angebotspreis * GewichtungsfaktorGewichtungsfaktor:1000000
KENNZAHL- - -

A-Kriterien

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BEWERTUNGSMATRIX · A-KriterienNEIN0.0
für den Rahmenvertrag VideotürmeJA0.0
Alle rot hinterlegten Felder sind vom Anbieter auszufüllen!SUMME76.0
ANBIETERNAMEInformatorische Angaben
ANFORDERUNGEN AUS DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG · A-KriterienMUSSKRITERIENENTWICKLUNGSSTAND
IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYPErfüllungKommentar des Bieters (optional)StatusQuoAufwand
001Videoturmausstattung 18 Videotürme der Ausstattung 1 sollen mit allen Funktionen gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 001 bereitgestellt werden können.AB
003Videoturmausstattung 1Die in Ausstattung 1 verbauten Kameras verfügen über die im Leistungsverzeichnis 003 beschriebenen Merkmale.AB
005Videoturmausstattung 1Etwaige verbaute Speichermedien verfügen über eine bauliche sowie eine softwaregestützte Absicherung vor Datenabfluss. Mindestens sind eine Verschlüsselung (AES-256), eine Benutzerauthentifizierung, sowie zur gesicherten Datenübertragung eine HTTPS-Verschlüsselung gefordert. Zusätzlich sind Zugriffe auf die Videotürme und der Videodaten mittels Logdateien zu protokollieren.AB
006Videoturmausstattung 1Für eine Datenübermittlung und Datensynchronisation der Geräte müssen die Kommunikationskomponenten mindestens über 4G verfügen.AB
007Videoturmausstattung 1SIM-Karten, die für die Onlinekonnektivität vorausgesetzt werden, werden vom AN gestellt und sind Bestandteil der monatlichen Service Fee und verfügen über ausreichend Datenvolumen für den reibungslosen Betrieb (latenzarmer Live-Zugriff und Videodatenexport).AB
008Videoturmausstattung 1Beim Staub- und Spritzwasserschutz müssen die Geräte über die Schutznorm IP 65 verfügen.AB
009Videoturmausstattung 1Die Betriebstemperatur des Videoturms und der verbauten Komponenten beträgt mindestens ‑10°C bis +50°C.AB
010Videoturmausstattung 28 Videotürme der Ausstattung 2 sollen mit allen Funktionen gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 010 bereitgestellt werden können.AB
012Videoturmausstattung 2Die in Ausstattung 2 verbauten Kameras verfügen über die im Leistungsverzeichnis 012 beschriebenen Merkmale.AB
014Videoturmausstattung 2Etwaige verbaute Speichermedien verfügen über eine bauliche sowie eine softwaregestützte Absicherung vor Datenabfluss. Mindestens sind eine Verschlüsselung (AES-256), eine Benutzerauthentifizierung, sowie zur gesicherten Datenübertragung eine HTTPS-Verschlüsselung gefordert. Zusätzlich sind Zugriffe auf die Videotürme und der Videodaten mittels Logdateien zu protokollieren.AB
015Videoturmausstattung 2Für eine Datenübermittlung und Datensynchronisation der Geräte müssen die Kommunikationskomponenten mindestens über 4G verfügen.AB
016Videoturmausstattung 2SIM-Karten, die für die Onlinekonnektivität vorausgesetzt werden, werden vom AN gestellt und sind Bestandteil der monatlichen Service Fee und verfügen über ausreichend Datenvolumen für den reibungslosen Betrieb (latenzarmer Live-Zugriff und Videodatenexport).AB
017Videoturmausstattung 2Beim Staub- und Spritzwasserschutz müssen die Geräte über die Schutznorm IP 65 verfügen.AB
018Videoturmausstattung 2Die Betriebstemperatur des Videoturms und der verbauten Komponenten beträgt mindestens ‑10°C bis +50°C.AB
019Ultramobile Videolösung (Modell 3)4 ultramobile Videolösungen sollen mit allen Funktionen gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 019 bereitgestellt werden können.AB
021Ultramobile Videolösung (Modell 3)Die in der ultramobilen Videolösung verbaute(n) Kamera(s) verfügt/verfügen über die im Leistungsverzeichnis 018 beschriebenen Merkmale.AB
023Ultramobile Videolösung (Modell 3)Etwaige verbaute Speichermedien verfügen über eine bauliche sowie eine softwaregestützte Absicherung vor Datenabfluss. Mindestens sind eine Verschlüsselung (AES-256), eine Benutzerauthentifizierung, sowie zur gesicherten Datenübertragung eine HTTPS-Verschlüsselung gefordert. Zusätzlich sind Zugriffe auf die ultramobile Videolösung und deren Videodaten mittels Logdateien zu protokollieren.AB
024Ultramobile Videolösung (Modell 3)Für eine Datenübermittlung und Datensynchronisation der Geräte müssen die Kommunikationskomponenten mindestens über 4G verfügen.AB
025Ultramobile Videolösung (Modell 3)SIM-Karten, die für die Onlinekonnektivität vorausgesetzt werden, werden vom AN gestellt und sind Bestandteil der monatlichen Service Fee und verfügen über ausreichend Datenvolumen für den reibungslosen Betrieb (latenzarmer Live-Zugriff und Videodatenexport).AB
026Ultramobile Videolösung (Modell 3)Beim Staub- und Spritzwasserschutz müssen die Geräte über die Schutznorm IP 65 verfügen.AB
027Ultramobile Videolösung (Modell 3)Die Betriebstemperatur der ultramobilen Videolösung und der verbauten Komponenten beträgt mindestens ‑10°C bis +50°C.AB
029VideodatenrückschauDie angebotene Lösung ermöglicht eine Videodatenrückschau im zeitlichen Rahmen der gesetzlich beschriebenen Speicherfrist (aktuell 72h).AB
031Konzept DatenexportDer AN reicht ein Konzept ein, in welchem er beschreibt, wie ein Zugriff auf gespeicherte Medien erfolgt und wie ein Datenexport durchgeführt wird.AB
033PrivatzonenIn der Software muss die Möglichkeit gegeben sein, verpixelte oder anderweitig unkenntlich gemachte Bereiche (sogenannte „Privatzonen“) einzustellen. Die Konfiguration dieser Zonen muss entweder vom AG selbst eingestellt werden können oder vom AN mit der Möglichkeit durch den AG, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Privatzonen zu prüfen.AB
034AlarmierungszonenIn der Software muss die Möglichkeit gegeben sein, Detektionszonen einzurichten und anzupassen. Die Konfiguration dieser Zonen muss entweder vom AG selbst eingestellt werden können oder vom AN mit der Möglichkeit durch den AG, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Privatzonen zu prüfen.AB
035RingspeicherverfahrenDer AN richtet das Ringspeicherverfahren so ein, dass im Ereignisfall die relevanten Videodaten zur Verfügung stehen. Der AG gibt die Speicherdauer des Ringspeicherverfahrens vor. Der AN garantiert, dass der gesetzlich vorgegebene Speicherzeitraum (aktuell 72h) im Ringspeicherverfahren umsetzbar sind.AB
036DatenspeicherungEine Datenspeicherung, die entweder manuell oder automatisch (bei Detektions- oder Alarmauslösung) angestoßen ist, ist vor einem Überschreiben (siehe Ringspeicherverfahren) geschützt für einen Zeitraum von 7 Tagen.AB
037ServerstandortEine Datensynchronisation soll nur auf Servern innerhalb Deutschlands stattfinden.AB
039LeistungsumfangLieferung, Inbetriebnahme, Entstörung/Ersatzsystem, Wartung/Instandhaltung, Abbau, Umsetzungen, Alarmverifizierung, Alarmbearbeitung, Alarmplanvorschläge und eine externe Leitstelle werden durch den AN oder eines genannten und von der BVG zugelassenen Nachunternehmers gewährleistet bzw. bereitgestellt.AB
040Externe LeitstelleDer AN stellt eine 24/7-Leitstelle zur Alarmverifizierung, sowie für eventuell notwendige erste Maßnahmen (Täteransprache, Kontaktaufnahme mit und Übergabe an Leitstelle des AG) zur Verfügung.AB
041UmsetzungenBis zu 6 Umsetzungen insgesamt im Jahr sollen sichergestellt werden (bezogen auf alle Türme). Zu einer Umsetzung gehören auch alle Maßnahmen, die notwendig sind, um den Videoturm an dem neuen Aufstellort voll funktionsfähig zu machen (z.B. Einrichtung von Alarm- und Privatzonen und Abnahme mit Abnahmeprotokoll)AB
042Geplante ÜberwachungszeitenDie Überwachungszeiten sollen je nach Liegenschaft durch den AG individuell angepasst werden können. Außerdem müssen kurzfristige An- und Abschaltungen des Systems durch den AG nach Anmeldung beim AN möglich sein.AB
043Rollen- und Berechtigungs-konzeptDer AN bestätigt, dass er für seine Personale und Nachunternehmer über ein Rollen- und Berechtigungskonzept verfügt.AB
044LöschkonzeptDer AN reicht ein Basis-Löschkonzept ein.AB
046AbnahmeAbnahme mit Abnahmeprotokoll (Anhang 4). Nachweis der Funktionsbereitschaft. Mit dem AG abgestimmte Privat- und Detektionszonen müssen spätestens zwei Tage nach Aufstellung final eingerichtet sein. Erst danach erfolgt die Aufzeichnung der Videodaten. Der Nachweis erfolgt a)    bei möglichem Zugriff auf die Videobilder durch den AG durch Prüfung des AG b)    wenn kein Zugriff durch AG möglich ist über dem AG bereitgestellte Screenshots der relevanten Bildausschnitte Eine DGUV-Prüfung für den Videoturm in der aktuellen Zusammenstellung muss bei der Abnahme nachgewiesen werden.AB
047AmtsspracheDie Kommunikation zwischen dem AG und den AN bzw. potenziellen Nachunternehmern ist prinzipiell in deutscher Sprache (min. Sprachlevel C1) zu führen.AB
048DokumentationDer AN dokumentiert sämtliche Alarme und stellt die gesammelten Daten dem AG strukturiert zur Verfügung, sodass Erkenntnisse und Auswertungen über das Projektende hinaus bereitstehen. Dies beinhaltet ebenfalls Erkennungs- und Fehlalarmquoten.AB
049ReaktionszeitenDie geforderten Reaktionszeiten ergeben sich aus dem Anhang 3 (SLA) zu diesem Leistungsverzeichnis.AB
050WiederherstellungszeitenDie geforderten Wiederherstellungszeiten ergeben sich aus dem Anhang 3 (SLA) zu diesem Leistungsverzeichnis.AB
051VwVBUTransportverpackungen sollen aus Karton bestehen, diese müssen mindestens 70 Prozent (Masse) recyceltes Material enthalten. Falls PVC-haltige Bauteile vorgesehen sind, muss der AN dies dem AG anzeigen.AB
052IT-SicherheitEs muss sichergestellt sein, dass Prozesse nur durch autorisierte Systeme ausgeführt werden dürfen. Der Zugriff auf die Daten und Prozesse ist in geeigneter Weise auf autorisierte Kunden und Benutzer zu beschränken.AB
053IT-SicherheitDer AN stellt sicher, dass die IT- Anwendung in einem physikalisch abgesicherten Umfeld betrieben wird.AB
054IT-SicherheitAuf allen Komponenten, die die Ausführung von Programmcodes erlauben, sind Maßnahmen zur Abwehr von Malware zu treffen.AB
055IT-SicherheitDer AN hat sicherzustellen, dass im Rahmen der technischen Betriebsführung ein Prozess zum Einspielen von Sicherheitsupdates etabliert ist. Erkannte Sicherheitslücken müssen gemäß CERT Einstufung max. jedoch nach 3 Tagen geschlossen werden. Kritische Sicherheitsupdates haben dabei Vorrang vor funktionalen Erweiterungen des Systems.AB
056IT-SicherheitDer AN hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur für den Betrieb und die Administration des Systems vorgesehene Geräte Zugang zum Netz erhalten.AB
057IT-SicherheitBei einem Übergang in ein öffentliches Netz stellt der AN sicher, dass keine Informationen über die interne Struktur der Demilitarisierten Zone (DMZ) und des nachgelagerten Netzes nach außen dringen.AB
058IT-SicherheitDie Freischaltung oder Abschaltung von Ports und Diensten auf einer Firewall, sowie das Einrichten oder außer Kraft setzen sonstiger Regeln erfolgt dokumentiert und nach einem geordneten Verfahren. Hierüber kann sich der AG jederzeit Informationen einholen.AB
059IT-SicherheitDer AN stellt sicher, dass nur kryptographische Verfahren und Protokolle zum Einsatz kommen, die nach dem aktuellen Stand der Technik nicht angreifbar sind. Die Transportverschlüsselung muss mindestens mittels TLS erfolgen, sind dabei die relevanten Mindeststandards des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und in der Version TLSv1.3 zu erfolgen. Werden andere Verschlüsselungen zum Schutz der Datenübertragungen genutzt, so sind diese zu benennen und gleichwertig auszuführen.AB
060IT-SicherheitDer AN hat, passend zu den Anforderungen an die Verfügbarkeit und Reaktionszeit der Anwendung, Maßnahmen für die Abwehr von DDoS Attacken vorzunehmen. Diese können zum Beispiel sein: - Blacklisting und Isolation von zugreifenden IP-Adressen oder Subnetzen - Dynamisches Skalieren der Systemkapazitäten - Mitigation ServicesAB
061IT-SicherheitDer AN muss über ein geregeltes Verfahren zum Behandeln von Sicherheitsvorfällen verfügen. Der Prozess stellt sicher, dass Vorfälle, die die Schutzwerte einer Anwendung (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität) beeinträchtigen können oder bereits beeinträchtigt haben, in einem geordneten Verfahren erfasst und gegenüber dem AG und der Datenschutzbehörde kommuniziert werden. Der AN hat zudem sicherzustellen, dass er über Instrumente verfügt, mit denen die operative Erkennung, Analyse und das Einleiten von Gegenmaßnahmen zur Behebung eines Sicherheitsvorfalls gewährleistet ist.AB
062IT-SicherheitEin funktionales Fehlverhalten des Systems darf in keinem Fall zu einer Beeinflussung (Teil- oder Vollausfall) der Umsysteme führen.AB
063IT-SicherheitDer AN hat sicherzustellen, dass seine Systeme gemäß Stand der Technik gesichert werden. Mindestanforderung hierbei ist die Gewährleistung eines vollumfänglichen Backups, welches in einem entfernt gelegenen Standort gelagert wird. Wiederherstellungsprozeduren sind regelmäßig zu testen. Entsprechende Protokolle sind dem AG vorzulegen.AB
064IT-SicherheitFür betriebliche Zugänge hat der AN sicherzustellen, dass ein angemessener Zugangsschutz implementiert ist.AB
065IT-SicherheitDer AN hat dafür Sorge zu tragen, dass er unternehmsintern (inkl. seiner Subunternehmer) und in seinen Produkten eine Passwort Policy umsetzt, die ein angemessenes Sicherheitsniveau garantiert. Dabei müssen Mindestanforderungen an die Passwortstärke, gemäß BSI definiert sein, wie ein sicherer Prozess zum Zurücksetzen des Passwortes.AB
066IT-SicherheitFür den Betrieb wird durch den AN in Zusammenarbeit mit dem AG ein Berechtigungskonzept erstellt. Hierbei sind Anwender nur mit den Rechten auszustatten, die benötigt werden („least privilege“ Prinzip) und rollenbezogen („Role Based Access Control“ Prinzip) zu verwalten. Nicht mehr benötigte Berechtigungen müssen einem Nutzer entzogen werden.AB
067IT-SicherheitDurch den AN ist eine Selbsterklärung bzgl. der Einhaltung von BSI Sicherheitsstandards abzugeben, die für die Umsetzung, den Betrieb und den Support der SaaS-Lösung relevant sind. Es muss sichergestellt sein, dass alle Nutzungen mit Bezug auf Kunden- oder Vertragsdaten lückenlos dokumentiert werden und keine Datensätze verloren gehen, manipuliert oder unterschlagen werden können.AB
068IT-SicherheitDer AG behält sich vor, auf eigene Kosten eine Drittfirma mit der Durchführung sicherheitsrelevanter Test zu beauftragen. Die hierfür notwendigen Zugänge und Berechtigungen sind vom AN entsprechend den jeweiligen Vorgaben einzurichten und die gefunden Problemfelder zusammen mit dem AG zu bewerten und entsprechend ihrer Priorität zu beheben.AB
069IT-SicherheitDer AN stellt sicher, dass regelmäßig (mindestens 1x jährlich und bei Bedarf) Penetrationstests zur Erhöhung der Sicherheit durchgeführt und entsprechende Maßnahmen zur Behebung von Sicherheitslücken durchgeführt werden. Sofern durch diese Tests Sicherheitslücken bzw. sicherheitsrelevante Mängel aufgedeckt werden, hat der AN den AG umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.AB
070IT-SicherheitDer AN reicht sein IT-Sicherheitskonzept ein.AB
072DatenschutzDer AN verpflichtet sich, den Datenschutz in den Applikationen bzw. Systemen entsprechend den nachfolgend aufgeführten Bestimmungen einzuhalten: • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) • Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG neu) • Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) • weitere Fachgesetze mit Regelungen zum DatenschutzAB
073DatenschutzDer AN hat die Applikationen bzw. Systeme in allen Komponenten entsprechend den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz zu konzipieren, zu realisieren und zu betreiben. Insbesondere im Rahmen der Weiterentwicklung nach Inbetriebnahme der Applikationen bzw. Systeme sind diese Bestimmungen weiterhin zu berücksichtigen. Der AN hat daher die folgenden Dokumentationen mit dem Angebot einzureichen: • Übersicht IT-Architektur • Übersicht Datenflussdiagramm • Übersicht sämtlicher Datenkategorien • Liste der eingebundenen Drittdienste (Unterauftragnehmer) • Liste der Datenkategorien Hauptdienst und • Liste der Datenkategorien Drittdienste Im Rahmen der Konzeptionsphase und vor dem Go-Live müssen diese Dokumente aktualisiert und dem AG übergeben werden.AB
074DatenschutzDer AN muss datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Design und Privacy by Default) ggü. dem AG sicherstellen.AB
075DatenschutzDer AN muss seine Leistung so vorhalten, dass sichergestellt ist, dass die geltenden Datenschutzbestimmungen und die dazu definierten technischen und organisatorischen Maßnahmen eingehalten werden. Der Nachweis kann auch durch die Erfüllung eines Standards wie die ISO 27001, ISO/IEC 27018 oder andere aktuelle und aussagekräftige Datenschutzzertifikate erbracht werden.AB
076DatenschutzDer AN hat sicherzustellen das für den Betrieb und Support (2nd Level), insbesondere für die Durchführung von Unterstützungsleistungen im laufenden Betrieb, nur Personen innerhalb der EU mit der entsprechenden Befugnis und unter entsprechender Vereinbarung (Datenschutzvereinbarung bzw. Auftragsdatenverarbeitung) Zugang zu den Nutzer- und Nutzungsdaten haben.AB
077DatenschutzUm personenbezogene Daten zu schützen, ist es untersagt, Produktivdaten für Tests zu verwenden. Zu Testzwecken dürfen nur anonymisierte Produktivdaten verwendet werden. Das Anonymisierungskonzept ist im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.AB
078DatenschutzSämtliche Kundendaten, Transaktionsdaten und sonstige Daten, die nicht der Steuerung des Systems dienen sind Eigentum des AG, welcher uneingeschränkten Zugriff auf die Daten erhält. AG und AN werden sich im Rahmen der Konzeptionsphase über die konkreten datenschutzrechtlichen Vorgaben, die Voraussetzung für diesen Zugriff sind, insbesondere über ein Pseudonymisierung- und Anonymisierungskonzept, verständigen.AB
079DatenschutzDer AN muss mit dem AG einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 Abs.2 und 3 EU-DSGVO abschließen. Es wird die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung des AG verwendet. Die derzeit aktuelle Fassung ist den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 04 beigefügt. Sofern der AN Daten an einem Empfänger in den USA übermitteln, bzw. Zugriff auf die Daten aus den USA gewährt, muss der AN mit weiteren Unterauftragnehmern die SCC (Standardvertragsklauseln) abschließen.AB
080DatenschutzSofern der AN personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt, bzw. einen Zugriff auf die Daten aus einem Drittland gewährt, muss das konkrete Drittland benannt und beschrieben werden, wie die Datenschutzkonformität, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (EuGH-Urteil, C-311/18, Schrems II) sichergestellt wird. Sofern der AN Daten an einen Empfänger in den USA übermitteln, der unter dem EU US Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert ist, legen Sie bitte einen Nachweis der Zertifizierung vor sowie Informationen dazu, (1) für welche Datentransfers die Zertifizierung gilt (insbesondere ob die Zertifizierung die Verarbeitung von Beschäftigtendaten erfasst) und (2) bis wann die Zertifizierung gültig ist. Sofern keine Zertifizierung unter dem EU US Data Privacy Framework vorliegt, muss der AN zusätzlich ein Transfer Impact Assessment durchführen und dieses nach Aufforderung dem AG vorlegen. Dazu sind die „Technischen und Organisatorischen Maßnahmen“ in der Anlage 0x „AVV“ auszufüllen und das Dokument mit dem Angebot einzureichen.AB
081DatenschutzDer AN muss ein formales Datenschutzkonzept mit nachfolgend beschriebenen Anforderungen erstellen und mit dem Angebot einreichen. Der AN beschreibt in seinem Konzept, wie er die Anforderungen zum Datenschutz sicherstellt.AB
083KIWenn der Auftragnehmer (AN) künstliche Intelligenz (KI) in seinem System einsetzt, ist er verpflichtet, eine schriftliche Erklärung beizufügen, die die Klassifizierung der KI in eine der Risikokategorien (Verbotene KI, Hochrisiko KI oder Allgemeine & Generative KI) gemäß dem EU KI-Gesetz im Rahmen des Angebotsprozesses darlegt.AB
084KIDer Auftragnehmer garantiert i.S. eines selbständigen Garantieversprechens nach § 311 BGB keine verbotene KI gemäß dem EU KI-Gesetz einzusetzen.AB
085KISofern der AN KI-Technologie einsetzt, verpflichtet er sich, das KI-System in allen Komponenten entsprechend den geltenden Bestimmungen zum EU KI-Gesetz zu konzipieren, trainieren, realisieren und zu betreiben. Insbesondere auch im Rahmen der Weiterentwicklung nach Inbetriebnahme des KI-Systems sind diese Bestimmungen weiterhin zu berücksichtigen.AB
086KISofern der AN KI-Technologie einsetzt, hat er mit seinem Angebot folgende Dokumente mit einzureichen: - Technische Dokumentation: Detaillierte Unterlagen über die Funktionsweise des KI-Systems, die verwendeten Algorithmen und Datenquellen sowie die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen. - Aufzeichnungen über Trainingsdaten: Dokumentation der Daten, die zum Trainieren des KI-Systems verwendet wurden, einschließlich Herkunft, Qualität und eventueller Verzerrungen. - Protokolle der Systemüberwachung: Aufzeichnungen über die Leistung des KI-Systems im Betrieb, einschließlich aller festgestellten Probleme oder Abweichungen. - Nachweise über die Benutzerinformation: Belege dafür, dass die Nutzer des KI-Systems über dessen Funktionen und Grenzen informiert wurden. - Aktualisierungs- und Wartungspläne: Dokumentation der geplanten Weiterentwicklung und Wartung des KI-Systems nach der Inbetriebnahme.AB
087KISofern der AN KI-Technologie einsetzt, hat der AN mit seinem Angebot alle notwendigen Informationen mit einzureichen, die es dem AG erlauben vor dem Go-Live des Systems ggf. folgende Dokumentationen zu erstellen: - Risikobewertungsbericht: Eine detaillierte Analyse und Bewertung der Risiken, die mit dem KI-System verbunden sind, einschließlich der Einstufung in die entsprechende Risikokategorie. - Datenschutz-Folgenabschätzung: Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine Bewertung der Datenschutzrisiken und der Maßnahmen zum Schutz dieser Daten.AB
088KISofern der AN KI-Technologie einsetzt, wird vom Auftragnehmer erwartet, dass er eine Konformitätserklärung – sobald diese verfügbar ist - vorlegt, die bestätigt, dass das KI-System den Anforderungen des EU KI-Gesetzes, insbesondere in Bezug auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen entspricht.AB
089KISofern der AN KI-Technologie einsetzt, wird diese mit den während der Vertragslaufzeit anfallenden Daten des AG nicht trainiert oder zum Zwecke des Trainings weitergegeben.AB

B-Kriterien

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15Unnamed: 16Unnamed: 17Unnamed: 18
BEWERTUNGSMATRIX · B-Kriterien
für den Rahmenvertrag Videotürme
Alle rot hinterlegten Felder sind vom Anbieter auszufüllen!
ANBIETERNAME
ANFORDERUNGEN AUS DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG · B-KriterienBEWERTUNGSKRITERIENENTWICKLUNGSSTANDBEWERTUNG
IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYPMax. PunktzahlErfüllungKommentar des Bieters (optional)StatusQuoAufwandBewertungPunkteBegründung des AG
002Notstromversorgung Modell 1Im Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung soll ein Videoturm vom Modell 1 für mindestens 24h autark weiterlaufen können. 0 Punkte: Weiterbetrieb für 24h. 3 Punkte: Weiterbetrieb für 25h - 48h gewährleistet. 6 Punkte: Weiterbetrieb für 49h - 72h gewährleistet. 10 Punkte: Weiterbetrieb über 72h gewährleistet.BV10
004Detektionsreichweite Modell 1Die Detektionsreichweite der verbauten Kameras von Turmmodell 1 soll mehr als 60m betragen. 0 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt 60m. 3 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt zwischen 61 und 70m. 6 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt zwischen 71m und 80m . 10 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt über 80m.BV10
011Notstromversorgung Modell 2Im Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung sollen ein Videoturm vom Modell 2 für mindestens 24h autark weiterlaufen können. 0 Punkte: Weiterbetrieb für 24h. 3 Punkte: Weiterbetrieb für 25h - 48h gewährleistet. 6 Punkte: Weiterbetrieb für 49h - 72h gewährleistet. 10 Punkte: Weiterbetrieb über 72h gewährleistet.BV10
013Detektionsreichweite Modell 2Die Detektionsreichweite der verbauten Kameras von Turmmodell 2 soll mehr als 60m betragen. 0 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt 60m. 3 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt zwischen 61 und 70m. 6 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt zwischen 71m und 80m . 10 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt über 80m.BV10
020Notstromversorgung Modell 3 / ultramobile VideolösungIm Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung sollen ein Videoturm vom Modell 3 für mindestens 24h autark weiterlaufen können. 0 Punkte: Weiterbetrieb für 24h. 3 Punkte: Weiterbetrieb für 25h - 48h gewährleistet. 6 Punkte: Weiterbetrieb für 49h - 72h gewährleistet. 10 Punkte: Weiterbetrieb über 72h gewährleistet.BV10
022Detektionsreichweite Modell 3 / ultramobile VideolösungDie Detektionsreichweite der ultramobilen Videolösung soll mehr als 15m betragen. 0 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt 15m. 3 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt zwischen 16m und 20m. 6 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt zwischen 20m und 30m. 10 Punkte: Die Detektionsreichweite beträgt über 30m.BV10
028Zugriff auf LivebilderEin Zugriff auf Livebilder soll auf Geräten (PC/Tablet) des AG ohne Installation von zusätzlicher Software bzw. Verwendung einer App möglich sein. Ein Basis-Rollen- und Berechtigungskonzept, welches durch den AG konkretisiert und erweitert werden kann, soll vorliegen. Dieses ist einzureichen. 0 Punkte: Ein Zugriff auf Livebilder ist auf Geräten (PC/Tablet) des AG ohne Installation von zusätzlicher Software bzw. Verwendung einer App nicht möglich. Ein Basis-Rollen- und Berechtigungskonzept wird nicht eingereicht. 6 Punkte: Ein Zugriff auf Livebilder ist auf Geräten (PC/Tablet) des AG ohne Installation von zusätzlicher Software bzw. Verwendung einer App möglich. Ein Basis-Rollen- und Berechtigungskonzept wird eingereicht.BO1B6
030DatenexportDer AG soll die Berechtigung für einen selbstständigen Datenexport von Video- und Bildmaterial erhalten. 0 Punkte: AG erhält keine Berechtigung für einen selbstständigen Datenexport von Video- und Bildmaterial. 6 Punkte: AG erhält Berechtigung für einen selbstständigen Datenexport von Video- und Bildmaterial.BB6
038ServerstandortEine Datensynchronisation ist nur innerhalb der EU, vorzugsweise auf Servern innerhalb Deutschlands, zulässig. 0 Punkte: Eine Datensynchronisierung erfolgt außerhalb Deutschlands. 6 Punkte: Eine Datensynchronisierung erfolgt ausschließlich innerhalb von Deutschland.BB6
Maximale Gesamtpunktzahl78
Erreichte Gesamtpunktzahl0
Bewertung Typ "V":0 - weniger als 50% der Anforderungen aus der Aufgabenstellung wurden erfüllt
3 - mind. 50% der Anforderungen aus der Aufgabenstellung wurden erfüllt
6 - alle Anforderungen aus der Aufgabenstellung wurden erfüllt
10 - Anforderungen wurden über den Umfang der Aufgabenstellung hinaus erfüllt
(detaillierte Erläuterung siehe Leistungsbeschreibung, Kapitel 1.3)
Bewertung Typ "B":NEIN - Anforderungen nicht erfüllt
JA - Anforderungen erfüllt
Punkteberechnung Typ "V":Punktzahl = Bewertungspunkte * Gewichtung
Punkteberechnung Typ "B":Punktzahl = Bewertungspunkte * Gewichtung
JA: Bewertungspunkte = 6
NEIN: Bewertungspunkte = 0

Konzepte

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15Unnamed: 16Unnamed: 17Unnamed: 18Unnamed: 19Unnamed: 20
BEWERTUNGSMATRIX · Konzepte
für den Rahmenvertrag Videotürme
Alle rot hinterlegten Felder sind vom Anbieter auszufüllen!
ANBIETERNAME
ANFORDERUNGEN AUS DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG · KonzepteKONZEPTEBEWERTUNGPUNKTE
IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYPNr.BezeichnungDateinameMax. PunktzahlTeilaspektBewertungspunkteBegründung des AGTeilpunkteGesamtpunkte
032DatenexportkonzeptVorzulegen ist ein Konzept zum Datenexport gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 032. 0 Punkte: Das Konzept ist unvollständig. 3 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend vollständig. 6 Punkte: Das Konzept ist vollständig und verständlich. 10 Punkte: Das Konzept ist vollständig, verständlich und schlüssig.B3K30F0.70
I0.2
V0.1
045LöschkonzeptVorzulegen ist ein Löschkonzept gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 045. 0 Punkte: Das Konzept ist unvollständig. 3 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend vollständig. 6 Punkte: Das Konzept ist vollständig und verständlich. 10 Punkte: Das Konzept ist vollständig, verständlich und schlüssig.B3K30F0.70
I0.2
V0.1
071IT-SicherheitskonzeptVorzulegen ist ein Konzept zur IT-Sicherheit gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 071. 0 Punkte: Das Konzept ist unvollständig. 3 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend vollständig. 6 Punkte: Das Konzept ist vollständig und verständlich. 10 Punkte: Das Konzept ist vollständig, verständlich und schlüssig.B3K30F0.70
I0.2
V0.1
082DatenschutzkonzeptVorzulegen ist ein Konzept zum Datenschutz gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 082. 0 Punkte: Das Konzept ist unvollständig. 3 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend vollständig. 6 Punkte: Das Konzept ist vollständig und verständlich. 10 Punkte: Das Konzept ist vollständig, verständlich und schlüssig.B3K30F0.70
I0.2
V0.1
Maximale Gesamtpunktzahl120
Erreichte Gesamtpunktzahl0
F - Fachliche & Technische Qualität
I - Inhaltliche Vollständigkeit
V - Verständlichkeit / Übersichtlichkeit / Nachvollziehbarkeit
Bewertung:0 - weniger als 50% der Anforderungen aus der Aufgabenstellung wurden erfüllt
3 - mind. 50% der Anforderungen aus der Aufgabenstellung wurden erfüllt
6 - alle Anforderungen aus der Aufgabenstellung wurden erfüllt
10 - Anforderungen wurden über den Umfang der Aufgabenstellung hinaus erfüllt
(detaillierte Erläuterung siehe Leistungsbeschreibung, Kapitel 1.3)
Berechnung Punkte:gewichtete Teilpunkte = Bewertungspunkte * Gewichtung
Gesamtpunkte = Summe der gewichteten Teilpunkte
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