Eigenerklärungen Eignung EU
Vergabe-Nr.: ITD1-0523-2026
Vergabe: Rahmenvertrag Videotürme
Diese Erklärung wird durch folgendes Unternehmen abgegeben:
(Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe/BiGe) ist diese Erklärung durch jedes Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglied abzugeben.)
| Unternehmen | Kontaktperson für Rückfragen | ||
| Name | Name | ||
| Anschrift | Telefon | ||
| E-Mail-Adresse |
Erklärung zu der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Ausschlussgründe:
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder §108f des Strafgesetzbuches (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
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- Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn:
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 AEntG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c AufenthG einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB), §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.
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- Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 MiLoG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
- Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 22 LkSG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung innerhalb von bis zu drei Jahren ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. Dies setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus. Abweichend hiervon wird a) in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro, b) in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und c) in den Fällen des § 24 Absatz 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
- Ich/Wir erkläre(n) hiermit,
- dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder (im Falle der Ziffer 1) nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
- dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
- Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.
- Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen die vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern zu fordern hat und diese vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind.
- Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen.
- Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Sollte mein/unser Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommen, werde(n) ich/wir die erforderlichen Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters nach Aufforderung der Vergabestelle mitteilen.
- Erklärung zur Höhe der Versicherungen
- Es muss eine Versicherung für Sach- und Vermögensschäden mit Angabe der Deckungssumme nachgewiesen werden.
- Es muss eine Versicherung für Personenschäden mit Angabe der Deckungssumme nachgewiesen werden.
- Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Versicherung für Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von € verfügt. Der Nachweis ist als Anlage beigefügt.
- Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Versicherung für Personenschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von € verfügt. Der Nachweis ist als Anlage beigefügt.
Hinweis Mindestanforderungen: Bei Nichterfüllung / ohne Nachweis erfolgt der Ausschluss.
Erklärung zu der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
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- Erklärung zu Umsätzen
- Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Jahren folgenden Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) gemacht habe(n):
| Im Zeitraum 2023 | EUR |
| Im Zeitraum 2024 | EUR |
| Im Zeitraum 2025 | EUR |
Hinweis Mindestumsatz: Der Jahresumsatz muss in den letzten 3 Jahren (2023-2025) im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) mindestens 600.000,00 EUR betragen haben. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe/BiGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Erklärung zu der Bekanntmachung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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- Unternehmensreferenzen des Bewerbers/Bieters über vergleichbare Leistungen
Die Referenzen sind in der Eignungsmatrix Reiter „Referenzangaben“ einzutragen.
Referenzangaben können auch übergreifend erfolgen, d.h. es kann z.B. eine Referenz für die Erfüllung mehrerer Anforderungen herangezogen werden. Für Referenzen herangezogene Verträge müssen zum Stichtag 31.12.2025 erfolgreich beendigt worden sein (d.h. nur durch Vertragsablauf; kein Ende durch Kündigung seitens des AG oder AN.)
Hinweis Mindestanforderungen:
- Der Bieter hat durch 10 Referenzen (erfolgreich abgeschlossene Aufträge) nachzuweisen, dass er in den letzten fünf Jahren (2021–2025) je Auftrag mindestens 2 Videotürme aufgestellt hat. Werden weniger als 10 Referenzen nachgewiesen, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
- Der Bieter hat durch 3 Referenzen (erfolgreich abgeschlossene Aufträge) nachzuweisen, dass er in den letzten fünf Jahren (2021–2025) je Auftrag mindestens 5 Videotürme auf einer Liegenschaft aufgestellt hat. Werden weniger als 3 Referenzen nachgewiesen, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
- Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
Der Bieter hat die Anzahl der Mitarbeiter zu benennen, die für die Erbringung der auftragsrelevanten Leistungen vorgesehen sind. Auftragsrelevant im hier gemeinten Sinne sind Mitarbeiter (einschließlich ggf. eingesetzter Nachunternehmer), die fachlich qualifiziert und zeitlich verfügbar sind, um die auftragsrelevanten Leistungen zu erbringen. Hierzu zählen Leitstellenmitarbeiter, Entstörungspersonal, First-Level-Support, Techniker für Umzüge und technische Administration der Videotürme.
- Ich erkläre, dass ich in den letzten 3 Jahren folgende durchschnittliche Gesamtanzahlan Mitarbeitern hatte/n bzw. habe/n:
| Im Zeitraum 2023 | MA |
| Im Zeitraum 2024 | MA |
| Im Zeitraum 2025 | MA |
Hinweis Mindestanforderung:
Die Anzahl dieser Mitarbeiter muss in den letzten 3 Jahren (2023-2025) im Durchschnitt mindestens 20 Mitarbeiter betragen haben. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.
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- Weitere Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Der AN weist ein Qualitätsmanagementsystem nach, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch andere geeignete Unterlagen erbracht werden, aus denen die Gleichwertigkeit des Qualitätsmanagementsystems hervorgeht.
- Der AN weist nach, dass die Anforderungen der DIN 77200 oder gleichwertige Anforderungen an die Organisation und Qualität von Sicherungsdienstleistungen erfüllt werden. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch andere geeignete Unterlagen erbracht werden, aus denen die Gleichwertigkeit der getroffenen Maßnahmen hervorgeht.
- Der AN weist ein Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß ISO/IEC 27001 oder eines gleichwertigen Standards nach. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates oder eine gleichwertige Dokumentation der implementierten Informationssicherheitsprozesse erfolgen.
- Die VdS-Zertifizierung der 24/7 Notruf- und Serviceleitstelle oder ein gleichwertiger Standard ist nachzuweisen. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch andere geeignete Unterlagen erbracht werden, aus denen die Gleichwertigkeit der getroffenen Maßnahmen hervorgeht
Hinweis Mindestanforderungen: Wird kein Nachweis erbracht, erfolgt der Ausschluss.
Angaben zum Unternehmen (gem. § 10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780)
Ein aktueller Handelsregisterauszug ist einzureichen.
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- Größe des Wirtschaftsteilnehmers
[ ] Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
[ ] Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
[ ] Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
[ ] Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro)
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- Angabe der nationalen Identifikation des Unternehmens
Da die Wirtschafts-Identifikationsnummer noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z. B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z. B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.
[ ] Wirtschafts-Identifikationsnummer
[ ] D-U-N-S-Identifikationsnummer
oder
[ ] Handelsregisternummer:
oder
[ ] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
oder
[ ] Andere Identifikationsnummer:
oder
[ ] Andere Identifikationsnummer:
[ ] Keine (nur zulässig bei natürlichen Personen)
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- Nationalität des Eigentümers
Das Unternehmen ist börsennotiert.
[ ] Ja [ ] Nein
Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en) des bzw. der Eigentümer(s):
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Hier gem. § 126b BGB eintragen
(Vor- und Nachname der Person des Erklärenden in Druckschrift)