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2026-10-05_Leistungsbeschreibung RV Videotürme.pdf

Anmietung, Lieferung und Betrieb von Videotürmen zur Prävention und Deeskalation

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Bereich Krisenmanagement und Sicherheit

Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung: Rahmenvertrag Videotürme

Leistungsbeschreibung

Anmietung von Videotürmen mit

Servicevereinbarung

Vergabestelle: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin

Stand: 05.10.2026

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Berliner Verkehrsbetriebe AöR Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung: Rahmenvertrag Videotürme

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ............................................................................................................... 4 1.1 Erläuterungen zu den Anforderungen und Bewertungskriterien ......................................... 4

2 Funktionale Anforderungen ................................................................................. 6

3 Sonstige Vorschriften und Normen ................................................................... 14 3.1 Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) .............................................. 14 3.2 IT-Sicherheit .................................................................................................................... 14 3.3 Datenschutz .................................................................................................................... 18

4 Anhänge ............................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Stand: 05.10.2026

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Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im Rahmen dieser Ausschreibung sämtliche Personen-

bezeichnungen und personengebundenen Wörter in der männlichen Form verwendet. Allerdings ist festzuhalten,

dass jegliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter gelten. Die verkürzte Sprachform hat

redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Abkürzungsverzeichnis

AN Auftragnehmer

AG Auftraggeber

BDSG neu Bundesdatenschutzgesetzt

BlnDSG Berliner Datenschutzgesetz

BlnBetrDatVO Berliner Betriebedatenverordnung

EU-DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung

PoC Proof of Concept

SLA Service-Level-Agreement

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1 Einleitung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das größte kommunale Nahverkehrsunternehmen im deutschsprachigen Raum. Die BVG betreibt 10 U-Bahnlinien, 22 Straßenbahnlinien sowie 152 Buslinien. Die BVG bewegt jährlich über eine Milliarde Fahrgäste.

Um Liegenschaften, Anlagen und Baustellen der BVG vor Vandalismus, Sabotage und Manipulation zu schützen, sollen Videotürme und ultramobile Videoanlagen bedarfsgerecht eingesetzt werden.

Der Auftraggeber strebt eine Rahmenvereinbarung (Miet- und Fullservicevertrag inklusive Wartungs- und Reparaturleistungen) für zwei Jahre an inklusive einer Verlängerungsoption, bei der der AG das Recht hat, die Vertragslaufzeit einseitig um bis zu zweimal für jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern, sowie ein weiteres Mal für 1 Jahr (Optionszeitraum). Dies ergibt eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von 7 Jahren.

In diesen Zeiträumen sollen parallel mindestens 4 und maximal 20 Videotürme/ultramobile Videolösungen auf Liegenschaften der BVG in Berlin eingesetzt werden. Pro Jahr sollen zudem bis zu 6 Umstellungen von Videotürmen insgesamt möglich sein.

1.1 Allgemeines Das vorliegende Dokument beschreibt die Anforderungen, die von der BVG (AG) für Videotürme gefordert

werden, in strukturierter Form. Es soll dabei bekannte technische, funktionale und organisatorische Details

darlegen und Erfahrungswerte aus der Nutzung der bisher im Einsatz befindlichen Systeme einbringen. Dieses

Dokument legt die Mindestanforderungen im Rahmen des Vergabeverfahrens fest.

1.2 Erläuterungen zu den Anforderungen und Bewertungskriterien Die Beschreibung der Anforderungen erfolgt in Tabellenform, wobei jeder Anforderung eine eindeutige Anforderungsnummer (ID), die Angabe der Kategorie und eine Kriterien-Typisierung (A oder B) zugeordnet werden. Für B-Kriterien wird ferner eine Gewichtung angegeben.

Beispiel:

IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Anforderungen an das System
001B1K

Die Anforderungstabellen enthalten folgende Spalten:

• ID: Eindeutige Anforderungsnummer (numerisch)

• Kategorie: Fachliche bzw. technische Klassifizierung

• Beschreibung: Erläuterung der Anforderung

• BK (Bewertungskriterium): A- oder B-Kriterium

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• GEW (Gewichtung nur bei B-Kriterien): 1 = wenig wichtig, 2 = wichtig, 3 = sehr wichtig

• OPT (Option): Wenn sich in dieser Spalte eine Zahl (mit vorgestelltem „O“) befindet, z.B. eine „O1“, handelt es sich bei der Anforderung um eine Option. Optionen, welche mehrere Anforderungen betreffen, gelten als Optionspakete und haben die gleiche Optionsnummer. Optionen mit gleicher Nummer müssen zusammen angeboten werden. Ist die Spalte leer, gehört die Anforderung zum Grundangebot und ist mit den angegebenen Preisen abgedeckt. Optionen mit Bewertungskriterium „A“ müssen angeboten werden, der angebotene Preis gilt als verbindlich, und können jederzeit auch nach der Implementierungsphase durch den AG bestellt werden. Optionen mit dem Bewertungskriterium „B“ müssen nicht angeboten werden. Wird keine Option angeboten, wird der Erfüllungsgrad mit 0% gewertet.

• TYP: Der Typ der Anforderung definiert, in welcher Weise der Anbieter die Anforderung zu erfüllen hat:

• B Binäre Anforderung: Eine binäre Anforderung kann durch den Anbieter entweder erfüllt oder nicht erfüllt werden. Als Antwort ist nur „Ja“ oder „Nein“ möglich.

• V Variable Anforderung: Eine variable Anforderung kann durch den Anbieter unterschiedlich gut erfüllt werden, als Beispiel seien hier die Systemverfügbarkeit oder auch die Responsezeiten für bereitgestellte Schnittstellen genannt.

• K Konzeptionelle Anforderung: Konzeptionelle Anforderungen sind durch den Anbieter in Tabellen und Textform zu beantworten. Beispielhaft sei hier die Beschreibung der Umsetzung eines Prozesses im zu liefernden System oder auch die Bereitstellung eines Projektplans genannt. Sofern keine Formatvorlage vorgegeben wird, hat der Anbieter die beigefügte Konzeptvorlage zu verwenden. Konzeptionelle Anforderungen können (wie variable Anforderungen) durch den Bieter unterschiedlich gut erfüllt werden.

Die Preise der Optionen werden im Preisblatt als eigene Positionen abgefragt.

Der AG behält sich vor, aus wirtschaftlichen oder Budgetgründen nur eine Auswahl der Optionen zu bestellen oder auch gar keine.

Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen sind nach A- und B-Kriterien unterschieden. Alle eingereichten Angebote werden einheitlich anhand dieser Kriterien bewertet.

• A-Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

• B-Kriterien sind Bewertungskriterien. Die als Bewertungskriterium gekennzeichneten Anforderungen werden gemäß den nachfolgend definierten Bewertungsmaßstäben (Zielerfüllungsgrad/Bewertungspunkte) bewertet und mit den Gewichtungspunkten multipliziert. Der Erfüllungsgrad wird wie folgt in vier Stufen bewertet:

• Besonders gute Qualität 10 Punkte Diese Bewertung erhält der Anbieter, wenn er das Kriterium voll umfassend und sehr ausführlich erfüllt hat, also besonders gute, schlüssige und innovative Konzepte bzw. Unterlagen vorlegt, die sich durch die Erfüllung der Kriterien über das Mindestmaß hinaus auszeichnen.

• Hinreichende Qualität 6 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn das Kriterium durchschnittlich und genügend erfüllt wird,

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die eingereichten Unterlagen bzw. Konzepte also die Einhaltung der Mindestvorgaben (A- Kriterien) aus der Leistungsbeschreibung ohne Bedenken darstellen, darüber hinaus aber keine besonders herausragenden Darstellungen enthalten.

• Befriedigende Qualität 3 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn das Kriterium ausreichend, jedoch nur wenig ausführlich berücksichtigt wurde, die Anforderungen also nur zum geringen Teil erfüllt werden oder die vorgelegten Unterlagen bzw. Konzepte die einzuhaltenden Mindestvorgaben (A-Kriterien) aus der Leistungsbeschreibung nicht ohne Bedenken darstellen.

• Mangelhafte Qualität / Unterlagen fehlen 0 Punkte Legt der Anbieter entweder keine Unterlagen bzw. Unterlagen, die das Kriterium fasst bzw. gar nicht berücksichtigen, vor, so erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten.

Bei den Anforderungstypen „K“ und „V“ können 0, 3, 6 oder 10 Punkte erzielt werden, beim Anforderungstyp „B“ werden entweder 0 oder 6 Punkte vergeben.

Der Erfüllungsgrad wird mit den Gewichtungspunkten multipliziert. Somit ergeben sich die Wertungspunkte zur entsprechenden Anforderung. Die Gewichtungspunkte stellen dabei die Wertigkeit der Anforderungen dar.

2 Funktionale Anforderungen

2.1 Funktionale Anforderungen an die Hardware

IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
Hinweis: Es sollen mind. 4 und max. 20 Videotürme abgerufen werden. Die Türme unterteilen sich in 3
unterschiedliche Konfigurationen: Videoturmausstattung 1 – mindestens 2 und maximal 8 Videotürme,
Videoturmausstattung 2 – mindestens 1 und maximal 8 Videotürme, ultramobile Videolösung: mindestens
1 und maximal 4 ultramobile Videolösungen
001V ideoturm- ausstattung 1Bereitstellen von Videotürmen mit folgenden Ausstattungsmerkmalen:  360°-Überwachungsbereich insgesamt  Infrarot-Strahler  Lautsprecher zur Täteransprache (mind. 100dB)  Stromversorgung über Stromkabel, 230V mit mind. 25m Zuleitung  die Ausfahrhöhe der Videotürme beträgt 6m oder mehr  autarker Betrieb des Turms mit allen Funktionen über mindestens 24h möglich  verfügen über einen physischen Sabotage- sowie ManipulationsschutzAB

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
Hinweis: Es sollen mind. 4 und max. 20 Videotürme abgerufen werden. Die Türme unterteilen sich in 3
unterschiedliche Konfigurationen: Videoturmausstattung 1 – mindestens 2 und maximal 8 Videotürme,
Videoturmausstattung 2 – mindestens 1 und maximal 8 Videotürme, ultramobile Videolösung: mindestens
1 und maximal 4 ultramobile Videolösungen
002V ideoturm- ausstattung 1Im Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung soll der Videoturm für mehr als 24h autark weiterlaufen können.BV
003Vid eoturm- ausstattung 1Die verbauten Kameras verfügen über:  Ultra-Low Light Technologie  mind. Auflösung in HD  Autofokus  Objekt/Täterverfolgung  Mind. 60m Detektionsreichweite  Nachtsichtfunktion / IR ScheinwerferAB
004V ideoturm- ausstattung 1Die Detektionsreichweite soll mehr als 60m betragen.BV
005V ideoturm- ausstattung 1Etwaige verbaute Speichermedien verfügen über eine bauliche sowie eine softwaregestützte Absicherung vor Datenabfluss. Mindestens sind eine Verschlüsselung (AES-256), eine Benutzerauthentifizierung, sowie zur gesicherten Datenübertragung eine HTTPS-Verschlüsselung gefordert. Zusätzlich sind Zugriffe auf die Videotürme und der Videodaten mittels Logdateien zu protokollieren.AB
006V ideoturm- ausstattung 1Für eine Datenübermittlung und Datensynchronisation der Geräte müssen die Kommunikationskomponenten mindestens über 4G verfügen.AB
007V ideoturm- ausstattung 1SIM-Karten, die für die Onlinekonnektivität vorausgesetzt werden, werden vom AN gestellt und sind Bestandteil der monatlichen Service Fee und verfügen über ausreichend Datenvolumen für den reibungslosen Betrieb (latenzarmer Live- Zugriff und Videodatenexport).AB
008V ideoturm- ausstattung 1Beim Staub- und Spritzwasserschutz müssen die Geräte über die Schutznorm IP 65 verfügen.AB
009V ideoturm- ausstattung 1Die Betriebstemperatur des Videoturms und der verbauten Komponenten beträgt mindestens -10°C bis +50°C.AB

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
Hinweis: Es sollen mind. 4 und max. 20 Videotürme abgerufen werden. Die Türme unterteilen sich in 3
unterschiedliche Konfigurationen: Videoturmausstattung 1 – mindestens 2 und maximal 8 Videotürme,
Videoturmausstattung 2 – mindestens 1 und maximal 8 Videotürme, ultramobile Videolösung: mindestens
1 und maximal 4 ultramobile Videolösungen
010V ideoturm- ausstattung 2Bereitstellen von Videotürmen mit folgenden Ausstattungsmerkmalen:  Kameras mit insgesamt min. 100°- Überwachungsbereich  Infrarot-Strahler  Lautsprecher zur Täteransprache (mind. 100dB)  Stromversorgung über Stromkabel, 230V mit mind. 25m Zuleitung  die Ausfahrhöhe der Videotürme beträgt 6m oder mehr  autarker Betrieb des Turms mit allen Funktionen über mindestens 24h möglich  verfügen über einen physischen Sabotage- sowie Manipulationsschutz.AB
011V ideoturm- ausstattung 2Im Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung soll der Videoturm für mehr als 24h autark weiterlaufen können.BV
012V ideoturm- ausstattung 2Die verbauten Kameras verfügen über:  Ultra-Low Light Technologie  min. Auflösung in HD  Autofokus  Objekt/Täterverfolgung  Mind. 60m Detektionsreichweite  Nachtsichtfunktion / IR ScheinwerferAB
013V ideoturm- ausstattung 2Die Detektionsreichweite soll mehr als 60m betragen.BV
014V ideoturm- ausstattung 2Etwaige verbaute Speichermedien verfügen über eine bauliche sowie eine softwaregestützte Absicherung vor Datenabfluss. Mindestens sind eine Verschlüsselung (AES-256), eine Benutzerauthentifizierung, sowie zur gesicherten Datenübertragung eine HTTPS-Verschlüsselung gefordert. Zusätzlich sind Zugriffe auf dieAB

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
Hinweis: Es sollen mind. 4 und max. 20 Videotürme abgerufen werden. Die Türme unterteilen sich in 3
unterschiedliche Konfigurationen: Videoturmausstattung 1 – mindestens 2 und maximal 8 Videotürme,
Videoturmausstattung 2 – mindestens 1 und maximal 8 Videotürme, ultramobile Videolösung: mindestens
1 und maximal 4 ultramobile Videolösungen
Videotürme und der Videodaten mittels Logdateien zu protokollieren.
015V ideoturm- ausstattung 2Für eine Datenübermittlung und Datensynchronisation der Geräte müssen die Kommunikationskomponenten mindestens über 4G verfügen.AB
016V ideoturm- ausstattung 2SIM-Karten, die für die Onlinekonnektivität vorausgesetzt werden, werden vom AN gestellt und sind Bestandteil der monatlichen Service Fee und verfügen über ausreichend Datenvolumen für den reibungslosen Betrieb (latenzarmer Live- Zugriff und Videodatenexport).AB
017V ideoturm- ausstattung 2Beim Staub- und Spritzwasserschutz müssen die Geräte über die Schutznorm IP 65 verfügen.AB
018V ideoturm- ausstattung 2Die Betriebstemperatur des Videoturms und der verbauten Komponenten beträgt mindestens -10°C bis +50°C.AB
019U ltramobile VideolösungBereitstellung von mindestens 1 und maximal 4 kompakten Videosystemen für einen ultramobilen Einsatz mit folgenden Ausstattungsmerkmalen:  Integrierte IR-Strahler zur optimalen Nachtsicht  Min. 100°-Überwachungsbereich  Autarker Betrieb von min. 24h Stunden  verfügen über einen physischen Sabotage- sowie Manipulationsschutz.AB
020U ltramobile VideolösungIm Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung soll der Videoturm für mehr als 24h autark weiterlaufen können.BV
021U ltramobile VideolösungDie verbaute Kamera verfügt über:  Ultra-Low Light Technologie  min. Auflösung in HD  Autofokus  Mind. 15m Detektionsreichweite  Objekt/TäterverfolgungAB

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
Hinweis: Es sollen mind. 4 und max. 20 Videotürme abgerufen werden. Die Türme unterteilen sich in 3
unterschiedliche Konfigurationen: Videoturmausstattung 1 – mindestens 2 und maximal 8 Videotürme,
Videoturmausstattung 2 – mindestens 1 und maximal 8 Videotürme, ultramobile Videolösung: mindestens
1 und maximal 4 ultramobile Videolösungen
022U ltramobile VideolösungDie Detektionsreichweite soll mehr als 15m betragen.BV
023U ltramobile VideolösungEtwaige verbaute Speichermedien verfügen über eine bauliche sowie eine softwaregestützte Absicherung vor Datenabfluss. Mindestens sind eine Verschlüsselung (AES-256), eine Benutzerauthentifizierung, sowie zur gesicherten Datenübertragung eine HTTPS-Verschlüsselung gefordert. Zusätzlich sind Zugriffe auf die ultramobile Videolösung und deren Videodaten mittels Logdateien zu protokollieren.AB
024U ltramobile VideolösungFür eine Datenübermittlung und Datensynchronisation der Geräte müssen die Kommunikationskomponenten mindestens über 4G verfügen.AB
025U ltramobile VideolösungSIM-Karten, die für die Onlinekonnektivität vorausgesetzt werden, werden vom AN gestellt und sind Bestandteil der monatlichen Service Fee und verfügen über ausreichend Datenvolumen für den reibungslosen Betrieb (latenzarmer Live- Zugriff und Videodatenexport).AB
026U ltramobile VideolösungBeim Staub- und Spritzwasserschutz müssen die Geräte über die Schutznorm IP 65 verfügen.AB
027U ltramobile VideolösungDie Betriebstemperatur der ultramobilen Videolösung und der verbauten Komponenten beträgt mindestens -10°C bis +50°C.AB

2.2 Funktionale Anforderungen an die Software

IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
028Z ugriff auf LivebilderEin Zugriff auf Livebilder soll auf Geräten (PC/Tablet) des AG ohne Installation von zusätzlicher Software bzw. Verwendung einer App möglich sein.BO1B

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
Ein Basis-Rollen- und Berechtigungskonzept, welches durch den AG konkretisiert und erweitert werden kann, soll vorliegen. Dieses ist einzureichen.
029V ideodaten- rückschauDie angebotene Lösung ermöglicht eine Videodatenrückschau im zeitlichen Rahmen der gesetzlich beschriebenen Speicherfrist (aktuell 72h).AB
030D atenexportDer AG soll die Berechtigung für einen selbstständigen Datenexport von Video- und Bildmaterial erhalten.BB
031K onzept DatenexportDer AN reicht ein Konzept ein, in welchem er beschreibt, wie ein Zugriff auf gespeicherte Medien erfolgt und wie ein Datenexport durchgeführt wird.AB
032Konzept DatenexportEs soll verständlich dargestellt werden, welche Daten exportiert werden können (z.B. Videodaten, Standbilder, Log-Dateien, etc.), in welchen Dateiformaten diese jeweils vorliegen, wie sie gesichert werden, welche Voraussetzungen zur Sichtung durch den AG oder Strafverfolgungsbehörden notwendig sind (z.B. separater Mediaplayer) und wie diese bereitgestellt werden.BK
033P rivatzonenIn der Software muss die Möglichkeit gegeben sein, verpixelte oder anderweitig unkenntlich gemachte Bereiche (sogenannte „Privatzonen“) einzustellen. Die Konfiguration dieser Zonen muss entweder vom AG selbst eingestellt werden können oder vom AN mit der Möglichkeit durch den AG, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Privatzonen zu prüfen.AB
034A larmierungs- zonenIn der Software muss die Möglichkeit gegeben sein, Detektionszonen einzurichten und anzupassen. Die Konfiguration dieser Zonen muss entweder vom AG selbst eingestellt werden können oder vom AN mit der Möglichkeit durch den AG, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Privatzonen zu prüfen.AB

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
035R ingspeicher- verfahrenDer AN richtet das Ringspeicherverfahren so ein, dass im Ereignisfall die relevanten Videodaten zur Verfügung stehen. Der AG gibt die Speicherdauer des Ringspeicherverfahrens vor. Der AN garantiert, dass der gesetzlich vorgegebene Speicherzeitraum (aktuell 72h) im Ringspeicherverfahren umsetzbar sind.AB
036D atenspeicherungEine Datenspeicherung, die entweder manuell oder automatisch (bei Detektions- oder Alarmauslösung) angestoßen ist, ist vor einem Überschreiben (siehe Ringspeicherverfahren) geschützt für einen Zeitraum von 7 Tagen.AB
037S erverstandortEine Datensynchronisation ist nur innerhalb der EU zulässig.AB
038S erverstandortEine Datensynchronisation soll nur auf Servern innerhalb Deutschlands stattfinden.BB

2.3 Funktionale Anforderungen an die Serviceleistung

IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
039L eistungsumfangLieferung, Inbetriebnahme, Entstörung/Ersatzsystem, Wartung/Instandhaltung, Abbau, Umsetzungen, Alarmverifizierung, Alarmbearbeitung, Alarmplanvorschläge und eine externe Leitstelle werden durch den AN oder eines genannten und von der BVG zugelassenen Nachunternehmers gewährleistet bzw. bereitgestellt.AB
040E xterne LeitstelleDer AN stellt eine 24/7-Leitstelle zur Alarmverifizierung, sowie für eventuell notwendige erste Maßnahmen (Täteransprache, Kontaktaufnahme mit und Übergabe an Leitstelle des AG) zur Verfügung.AB
041U msetzungenBis zu 6 Umsetzungen insgesamt im Jahr sollen sichergestellt werden (bezogen auf alle Türme).AB

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
Zu einer Umsetzung gehören auch alle Maßnahmen, die notwendig sind, um den Videoturm an dem neuen Aufstellort voll funktionsfähig zu machen (z.B. Einrichtung von Alarm- und Privatzonen)
042G eplante Überwachungs- zeitenDie Überwachungszeiten sollen je nach Liegenschaft durch den AG individuell angepasst werden können. Außerdem müssen kurzfristige An- und Abschaltungen des Systems durch den AG nach Anmeldung beim AN möglich sein.AB
043R ollen- und Berechtigungs- konzeptDer AN bestätigt, dass er für seine Personale und Nachunternehmer über ein Rollen- und Berechtigungskonzept verfügt.AB
044L öschkonzeptDer AN reicht ein Basis-Löschkonzept ein.AB
045L öschkonzeptIm Löschkonzept sollen mindestens folgende Punkte verständlich dargestellt werden:  Geltungsbereich  Datenkategorien  Datenflüsse und Prozesse  Löschfristen und ZugriffsrechteBK
046A bnahmeAbnahme mit Abnahmeprotokoll (Anhang 1). Nachweis der Funktionsbereitschaft. Mit dem AG abgestimmte Privat- und Detektionszonen müssen spätestens zwei Tage nach Aufstellung final eingerichtet sein. Erst danach erfolgt die Aufzeichnung der Videodaten. Der Nachweis erfolgt a) bei möglichem Zugriff auf die Videobilder durch den AG durch Prüfung des AG b) wenn kein Zugriff durch AG möglich ist über dem AG bereitgestellte Screenshots der relevanten Bildausschnitte Eine DGUV-Prüfung für den Videoturm in der aktuellen Zusammenstellung muss bei der Abnahme nachgewiesen werden.AB

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
047A mtsspracheDie Kommunikation zwischen dem AG und den AN bzw. potenziellen Nachunternehmern ist prinzipiell in deutscher Sprache (min. Sprachlevel C1) zu führen.AB
048D okumentationDer AN dokumentiert sämtliche Alarme und stellt die gesammelten Daten dem AG strukturiert zur Verfügung, sodass Erkenntnisse und Auswertungen über das Projektende hinaus bereitstehen. Dies beinhaltet ebenfalls Erkennungs- und Fehlalarmquoten.AB
049R eaktionszeitenDie geforderten Reaktionszeiten ergeben sich aus dem SLA.AB
050W iederherstellun gszeitenDie geforderten Wiederherstellungszeiten ergeben sich aus dem SLA.AB

3 Sonstige Vorschriften und Normen

Für die Realisierung und den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sind durch den AN verschiedene Vorschriften und Rechtsnormen einzuhalten.

3.1 Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU)

IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Vorschriften und Normen
051VwVBU / Na chhaltigkeitTransportverpackungen sollen aus Karton bestehen, diese müssen mindestens 70 Prozent (Masse) recyceltes Material enthalten. Falls PVC-haltige Bauteile vorgesehen sind, muss der AN dies dem AG anzeigen.AB

3.2 IT-Sicherheit Ergänzend zu den Anforderungen aus den vorherigen Kapiteln sind nachfolgende Sicherheitsanforderungen als Mindestanforderungen für den Betrieb zu verstehen.

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Anforderungen an die IT-Sicherheit
052IT -SicherheitEs muss sichergestellt sein, dass Prozesse nur durch autorisierte Systeme ausgeführt werden dürfen. Der Zugriff auf die Daten und Prozesse ist in geeigneter Weise auf autorisierte Kunden und Benutzer zu beschränken.AB
053IT -SicherheitDer AN stellt sicher, dass die IT- Anwendung in einem physikalisch abgesicherten Umfeld betrieben wird.AB
054IT -SicherheitAuf allen Komponenten, die die Ausführung von Programmcodes erlauben, sind Maßnahmen zur Abwehr von Malware zu treffen.AB
055IT -SicherheitDer AN hat sicherzustellen, dass im Rahmen der technischen Betriebsführung ein Prozess zum Einspielen von Sicherheitsupdates etabliert ist. Erkannte Sicherheitslücken müssen gemäß CERT Einstufung max. jedoch nach 3 Tagen geschlossen werden. Kritische Sicherheitsupdates haben dabei Vorrang vor funktionalen Erweiterungen des Systems.AB
056IT -SicherheitDer AN hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur für den Betrieb und die Administration des Systems vorgesehene Geräte Zugang zum Netz erhalten.AB
057IT -SicherheitBei einem Übergang in ein öffentliches Netz stellt der AN sicher, dass keine Informationen über die interne Struktur der Demilitarisierten Zone (DMZ) und des nachgelagerten Netzes nach außen dringen.AB
058IT -SicherheitDie Freischaltung oder Abschaltung von Ports und Diensten auf einer Firewall, sowie das Einrichten oder außer Kraft setzen sonstiger Regeln erfolgt dokumentiert und nach einem geordneten Verfahren. Hierüber kann sich der AG jederzeit Informationen einholen.AB
059IT -SicherheitDer AN stellt sicher, dass nur kryptographische Verfahren und Protokolle zum Einsatz kommen,AB

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Anforderungen an die IT-Sicherheit
die nach dem aktuellen Stand der Technik nicht angreifbar sind. Die Transportverschlüsselung muss mindestens mittels TLS erfolgen, sind dabei die relevanten Mindeststandards des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und in der Version TLSv1.3 zu erfolgen. Werden andere Verschlüsselungen zum Schutz der Datenübertragungen genutzt, so sind diese zu benennen und gleichwertig auszuführen.
060IT -SicherheitDer AN hat, passend zu den Anforderungen an die Verfügbarkeit und Reaktionszeit der Anwendung, Maßnahmen für die Abwehr von DDoS Attacken vorzunehmen. Diese können zum Beispiel sein: - Blacklisting und Isolation von zugreifenden IP- Adressen oder Subnetzen - Dynamisches Skalieren der Systemkapazitäten - Mitigation ServicesAB
061IT -SicherheitDer AN muss über ein geregeltes Verfahren zum Behandeln von Sicherheitsvorfällen verfügen. Der Prozess stellt sicher, dass Vorfälle, die die Schutzwerte einer Anwendung (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität) beeinträchtigen können oder bereits beeinträchtigt haben, in einem geordneten Verfahren erfasst und gegenüber dem AG und der Datenschutzbehörde kommuniziert werden. Der AN hat zudem sicherzustellen, dass er über Instrumente verfügt, mit denen die operative Erkennung, Analyse und das Einleiten von Gegenmaßnahmen zur Behebung eines Sicherheitsvorfalls gewährleistet ist.AB
062IT -SicherheitEin funktionales Fehlverhalten des Systems darf in keinem Fall zu einer Beeinflussung (Teil- oder Vollausfall) der Umsysteme führen.AB

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Anforderungen an die IT-Sicherheit
063IT -SicherheitDer AN hat sicherzustellen, dass seine Systeme gemäß Stand der Technik gesichert werden. Mindestanforderung hierbei ist die Gewährleistung eines vollumfänglichen Backups, welches in einem entfernt gelegenen Standort gelagert wird. Wiederherstellungsprozeduren sind regelmäßig zu testen. Entsprechende Protokolle sind dem AG vorzulegen.AB
064IT -SicherheitFür betriebliche Zugänge hat der AN sicherzustellen, dass ein angemessener Zugangsschutz implementiert ist.AB
065IT -SicherheitDer AN hat dafür Sorge zu tragen, dass er unternehmsintern (inkl. seiner Subunternehmer) und in seinen Produkten eine Passwort Policy umsetzt, die ein angemessenes Sicherheitsniveau garantiert. Dabei müssen Mindestanforderungen an die Passwortstärke, gemäß BSI definiert sein, wie ein sicherer Prozess zum Zurücksetzen des Passwortes.AB
066IT -SicherheitFür den Betrieb wird durch den AN in Zusammenarbeit mit dem AG ein Berechtigungskonzept erstellt. Hierbei sind Anwender nur mit den Rechten auszustatten, die benötigt werden („least privilege“ Prinzip) und rollenbezogen („Role Based Access Control“ Prinzip) zu verwalten. Nicht mehr benötigte Berechtigungen müssen einem Nutzer entzogen werden.AB
067IT -SicherheitDurch den AN ist eine Selbsterklärung bzgl. der Einhaltung von BSI Sicherheitsstandards abzugeben, die für die Umsetzung, den Betrieb und den Support der SaaS-Lösung relevant sind. Es muss sichergestellt sein, dass alle Nutzungen mit Bezug auf Kunden- oder Vertragsdaten lückenlos dokumentiert werden und keine Datensätze verloren gehen, manipuliert oder unterschlagen werden können.AB

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IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Anforderungen an die IT-Sicherheit
068IT -SicherheitDer AG behält sich vor, auf eigene Kosten eine Drittfirma mit der Durchführung sicherheitsrelevanter Test zu beauftragen. Die hierfür notwendigen Zugänge und Berechtigungen sind vom AN entsprechend den jeweiligen Vorgaben einzurichten und die gefunden Problemfelder zusammen mit dem AG zu bewerten und entsprechend ihrer Priorität zu beheben.AB
069IT -SicherheitDer AN stellt sicher, dass regelmäßig (mindestens 1x jährlich und bei Bedarf) Penetrationstests zur Erhöhung der Sicherheit durchgeführt und entsprechende Maßnahmen zur Behebung von Sicherheitslücken durchgeführt werden. Sofern durch diese Tests Sicherheitslücken bzw. sicherheitsrelevante Mängel aufgedeckt werden, hat der AN den AG umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.AB
070IT -SicherheitDer AN reicht sein IT-Sicherheitskonzept ein.AB
071K onzept: IT-SicherheitDer AN führt in seinem IT-Sicherheitskonzept u.a. aus, dass alle Nutzungen mit Bezug auf Kunden- oder Vertragsdaten lückenlos dokumentiert werden und keine Datensätze verloren gehen, manipuliert oder unterschlagen werden können.BK

3.3 Datenschutz Die BVG ist die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten (BVG-Beschäftigte, Vertragspartner der BVG und BVG-Kunden).

Die rechtlichen und insbesondere datenschutzrechtlichen Anforderungen werden mit einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geregelt (siehe Anlage 04).

Der AN verpflichtet sich, in seinem jeweiligen Aufgabenbereich alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

In allen Applikationen bzw. Systemen sind die Vorgaben und Regeln zum Datenschutz einzuhalten.

IDKategorieBeschreibungBKGEWOPTTYP
Anforderungen an den Datenschutz
072Da tenschutzDer AN verpflichtet sich, den Datenschutz in den Applikationen bzw. Systemen entsprechend denAB

Applikationen bzw. Systemen entsprechend den

Stand: 05.10.2026

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Anforderungen an den Datenschutz
nachfolgend aufgeführten Bestimmungen einzuhalten: • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) • Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG neu) • Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) • weitere Fachgesetze mit Regelungen zum Datenschutz
073Da tenschutzDer AN hat die Applikationen bzw. Systeme in allen Komponenten entsprechend den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz zu konzipieren, zu realisieren und zu betreiben. Insbesondere im Rahmen der Weiterentwicklung nach Inbetriebnahme der Applikationen bzw. Systeme sind diese Bestimmungen weiterhin zu berücksichtigen. Der AN hat daher die folgenden Dokumentationen mit dem Angebot einzureichen: • Übersicht IT-Architektur • Übersicht Datenflussdiagramm • Übersicht sämtlicher Datenkategorien • Liste der eingebundenen Drittdienste (Unterauftragnehmer) • Liste der Datenkategorien Hauptdienst und • Liste der Datenkategorien Drittdienste Im Rahmen der Konzeptionsphase und vor dem Go-Live müssen diese Dokumente aktualisiert und dem AG übergeben werden.AB
074Da tenschutzDer AN muss datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Design und Privacy by Default) ggü. dem AG sicherstellen.AB
075Da tenschutzDer AN muss seine Leistung so vorhalten, dass sichergestellt ist, dass die geltenden Datenschutzbestimmungen und die dazu definierten technischen und organisatorischen Maßnahmen eingehalten werden. Der Nachweis kann auch durch die Erfüllung eines Standards wie die ISO 27001, ISO/IEC 27018 oder andere aktuelle und aussagekräftige Datenschutzzertifikate erbracht werden.AB
076Da tenschutzDer AN hat sicherzustellen das für den Betrieb und Support (2nd Level), insbesondere für die Durchführung von Unterstützungsleistungen im laufenden Betrieb, nur Personen innerhalb der EU mit der entsprechenden Befugnis und unter entsprechender VereinbarungAB

entsprechender Vereinbarung

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Anforderungen an den Datenschutz
(Datenschutzvereinbarung bzw. Auftragsdatenverarbeitung) Zugang zu den Nutzer- und Nutzungsdaten haben.
077Da tenschutzUm personenbezogene Daten zu schützen, ist es untersagt, Produktivdaten für Tests zu verwenden. Zu Testzwecken dürfen nur anonymisierte Produktivdaten verwendet werden. Das Anonymisierungskonzept ist im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.AB
078Da tenschutzSämtliche Kundendaten, Transaktionsdaten und sonstige Daten, die nicht der Steuerung des Systems dienen sind Eigentum des AG, welcher uneingeschränkten Zugriff auf die Daten erhält. AG und AN werden sich im Rahmen der Konzeptionsphase über die konkreten datenschutzrechtlichen Vorgaben, die Voraussetzung für diesen Zugriff sind, insbesondere über ein Pseudonymisierung- und Anonymisierungskonzept, verständigen.AB
079Da tenschutzDer AN muss mit dem AG einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 Abs.2 und 3 EU-DSGVO abschließen. Es wird die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung des AG verwendet. Die derzeit aktuelle Fassung ist den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 04 beigefügt. Sofern der AN Daten an einem Empfänger in den USA übermitteln, bzw. Zugriff auf die Daten aus den USA gewährt, muss der AN mit weiteren Unterauftragnehmern die SCC (Standardvertragsklauseln) abschließen.AB
080Da tenschutzSofern der AN personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt, bzw. einen Zugriff auf die Daten aus einem Drittland gewährt, muss das konkrete Drittland benannt und beschrieben werden, wie die Datenschutzkonformität, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (EuGH-Urteil, C-311/18, Schrems II) sichergestellt wird. Sofern der AN Daten an einen Empfänger in den USA übermitteln, der unter dem EU US Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert ist, legen Sie bitte einen Nachweis der Zertifizierung vor sowie Informationen dazu, (1) für welche Datentransfers die Zertifizierung gilt (insbesondere ob die Zertifizierung die Verarbeitung von Beschäftigtendaten erfasst) und (2) bis wann die Zertifizierung gültig ist.AB

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Anforderungen an den Datenschutz
Sofern keine Zertifizierung unter dem EU US Data Privacy Framework vorliegt, muss der AN zusätzlich ein Transfer Impact Assessment durchführen und dieses nach Aufforderung dem AG vorlegen. Dazu sind die „Technischen und Organisatorischen Maßnahmen“ in der Anlage 0x „AVV“ auszufüllen und das Dokument mit dem Angebot einzureichen.
081Da tenschutzDer AN muss ein formales Datenschutzkonzept mit nachfolgend beschriebenen Anforderungen erstellen und mit dem Angebot einreichen. Der AN beschreibt in seinem Konzept, wie er die Anforderungen zum Datenschutz sicherstellt.AB
082Da tenschutzDas Konzept enthält jeweils mindestens eine Darstellung hinsichtlich der folgenden Punkte: • Datenschutzorganisation des AN • Ziele des Datenschutzes • Vorgehensweise zur Schulung seines Personals • Vorgehensweise hinsichtlich Meldepflicht bei relevanten Vorfällen (Datenschutzpannen) • Vorgehensweise zur Sicherstellung der Ausübung von Betroffenenrechten (Art. 12 ff. DSGVO) • Grundlegender inhaltliche Vorgaben zum Datenschutz (s. hierzu weitergehend lfd. Nr. 036). • Datenschutz durch Technikgestaltung nach Art. 25 DSGVO • Datenaufbewahrung und Datenlöschung nach Art. 17 DSGVO • Datenportabilität nach Art. 20 DSGVO Technisch-organisatorische Maßnahmen, insbesondere die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit des Systems nach Art. 32 DSGVO. Bewertet werden die Vollständigkeit und die Schlüssigkeit des Konzeptes.BK

3.4 KI-Systeme Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich alle anwendbaren KI- rechtlichen Bestimmungen, insbesondere in allen Applikationen bzw. Systemen die Vorgaben und Regeln des EU KI Gesetzes (Gesetz über künstliche Intelligenz) einzuhalten.

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Anforderungen an KI-Systeme

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W
083KIWenn der Auftragnehmer (AN) künstliche Intelligenz (KI) in seinem System einsetzt, ist er verpflichtet, dem Angebot eine schriftliche Erklärung beizufügen, die die Klassifizierung der KI in eine der Risikokategorien (Verbotene KI, Hochrisiko KI oder Allgemeine & Generative KI) gemäß dem EU KI- Gesetz darlegt.AB
084KIDer Auftragnehmer garantiert i.S. eines selbständigen Garantieversprechens nach § 311 BGB keine verbotene KI gemäß dem EU KI-Gesetz einzusetzen.AB
085KISofern der AN KI-Technologie einsetzt, verpflichtet er sich, das KI-System in allen Komponenten entsprechend den geltenden Bestimmungen zum EU KI-Gesetz zu konzipieren, trainieren, realisieren und zu betreiben. Insbesondere auch im Rahmen der Weiterentwicklung nach Inbetriebnahme des KI- Systems sind diese Bestimmungen weiterhin zu berücksichtigen.AB
086KISofern der AN KI-Technologie einsetzt, hat er mit seinem Angebot folgende Dokumente mit einzureichen: - Technische Dokumentation: Detaillierte Unterlagen über die Funktionsweise des KI- Systems, die verwendeten Algorithmen und Datenquellen sowie die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen. - Aufzeichnungen über Trainingsdaten: Dokumentation der Daten, die zum Trainieren des KI-Systems verwendet wurden, einschließlich Herkunft, Qualität und eventueller Verzerrungen. - Protokolle der Systemüberwachung: Aufzeichnungen über die Leistung des KI- Systems im Betrieb, einschließlich aller festgestellten Probleme oder Abweichungen. - Nachweise über die Benutzerinformation: Belege dafür, dassAB

Benutzerinformation: Belege dafür, dass

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IDKategorieBeschreibungBKGEOPTTYP
W
die Nutzer des KI-Systems über dessen Funktionen und Grenzen informiert wurden. - Aktualisierungs- und Wartungspläne: Dokumentation der geplanten Weiterentwicklung und Wartung des KI- Systems nach der Inbetriebnahme.
087KISofern der AN KI-Technologie einsetzt, hat der AN mit seinem Angebot alle notwendigen Informationen mit einzureichen, die es dem AG erlauben vor dem Go-Live des Systems ggf. folgende Dokumentationen zu erstellen: - Risikobewertungsbericht: Eine detaillierte Analyse und Bewertung der Risiken, die mit dem KI-System verbunden sind, einschließlich der Einstufung in die entsprechende Risikokategorie. - Datenschutz-Folgenabschätzung: Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine Bewertung der Datenschutzrisiken und der Maßnahmen zum Schutz dieser Daten.AB
088KISofern der AN KI-Technologie einsetzt, wirdvomAB
Auftragnehmer erwartet, dass er eine
Konformitätserklärung – sobald diese verfügbar
ist - vorlegt, die bestätigt, dass das KI-System den
Anforderungen des EU KI-Gesetzes,
089KISofern der AN KI-Technologie einsetzt, wird diese mit den während der Vertragslaufzeit anfallenden Daten des AG nicht trainiert oder zum Zwecke des Trainings weitergegeben.AB

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Anhang 1 – Abnahmeprotokoll

Abnahmeprotokoll Videoturm

Allgemeine Angaben Projekt/Liegenschaft: Ansprechpartner BVG: Ansprechpartner Dienstleister: Typ/Modell Videoturm:

Sichtprüfung Videoturm / Aufstellung / Sicherheit ☐ keine sichtbaren Beschädigungen am Videoturm ☐ Videoturm lotrecht ausgerichtet ☐ Aufstellort entspricht Planung ☐ Untergrund geeignet und tragfähig ☐ Flucht- und Rettungswege nicht beeinträchtigt ☐ DGUV-Prüfung nachweislich erfolgt

Datum: ________________ Unterschrift BVG: _____________ Unterschrift Dienstleister: _____________

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