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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-2732-00018 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
1 Lieferung
1.1 entfällt
1.2 entfällt
1.3 entfällt
1.4 entfällt
1.5 entfällt
1.6 entfällt
1.7 entfällt
2 Leistungsort / Verwendungsstelle 3 Objekte der Landeshauptstadt Dresden
3 Leistungstermine
3.1 Montagefreiheit entfällt
3.2 Demontagefreiheit entfällt
3.3 Anlieferung entfällt
3.4 Betriebsbereitschaft Hardware entfällt
3.5 Funktionsfähigkeit Software entfällt
3.6 Übergabe/Abnahme entfällt
3.7 Leistungszeitraum von 01.11.2026 bis 31.10.2028
3.8 Vertragslaufzeit Los 1: Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. November 2026 und endet am 31. Oktober 2028.
Los 2: DEire e Vnedretrta gsspläautefzseteit nbse gainmn t3 a1m.1 10.. 2N0o2ve8mber 2026 und endet am 31. März 2027. 3.9 Probezeit entfällt
4 Übergabe / Abnahme (§ 13)
Die Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistungen erfolgt zwischen dem Auftraggeber und Auftrag- nehmer schriftlich mit Übergabeprotokoll.
Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 1
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5 Rechnungslegung / Zahlungsfrist (§ 15 und 17)
Alle Rechnungen sind bei(m) Landeshauptstadt Dresden Regiebetrieb ZTDL/27.32 PF 110153 01330 Dresden in 1-facher Ausfertigung einzureichen.
5.1 Die Rechnungslegung erfolgt nach Übergabe / Abnahme entsprechend Pkt. 4 sowie Pkt. 10.3 der Anlage zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden.
5.2 Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit Rechnungseingang.
6 Mängelansprüche
6.1 Die Frist der Mängelansprüche beginnt am Tag der Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistung nach Ziffer 4.
6.2 Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen und Fristen. Zusätzlich gilt Pkt. 10.3.6 der Anlage zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden.
7 Ersatzteile / Nachlieferung entfällt
8 Vertragsstrafe
Auf die Zahlung einer Vertragsstrafe wird verzichtet.
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v.H. für jeden Werktag 0,1 v.H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v.H. der Auftragssumme begrenzt.
9 Sicherheitsleistung (§ 18)
Stellung der Sicherheit Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet.
Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 2
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10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Anlage zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ----- ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 3