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Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Anliegerpflichten, Flächenreinigung und Winterdienst an drei Objekten in Dresden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 14:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-2732-00018 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

1 Lieferung

1.1 entfällt

1.2 entfällt

1.3 entfällt

1.4 entfällt

1.5 entfällt

1.6 entfällt

1.7 entfällt

2 Leistungsort / Verwendungsstelle 3 Objekte der Landeshauptstadt Dresden

3 Leistungstermine

3.1 Montagefreiheit entfällt

3.2 Demontagefreiheit entfällt

3.3 Anlieferung entfällt

3.4 Betriebsbereitschaft Hardware entfällt

3.5 Funktionsfähigkeit Software entfällt

3.6 Übergabe/Abnahme entfällt

3.7 Leistungszeitraum von 01.11.2026 bis 31.10.2028

3.8 Vertragslaufzeit Los 1: Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. November 2026 und endet am 31. Oktober 2028.

Los 2: DEire e Vnedretrta gsspläautefzseteit nbse gainmn t3 a1m.1 10.. 2N0o2ve8mber 2026 und endet am 31. März 2027. 3.9 Probezeit entfällt

4 Übergabe / Abnahme (§ 13)

Die Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistungen erfolgt zwischen dem Auftraggeber und Auftrag- nehmer schriftlich mit Übergabeprotokoll.

Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 1

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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-2732-00018 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

5 Rechnungslegung / Zahlungsfrist (§ 15 und 17)

Alle Rechnungen sind bei(m) Landeshauptstadt Dresden Regiebetrieb ZTDL/27.32 PF 110153 01330 Dresden in 1-facher Ausfertigung einzureichen.

5.1 Die Rechnungslegung erfolgt nach Übergabe / Abnahme entsprechend Pkt. 4 sowie Pkt. 10.3 der Anlage zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden.

5.2 Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit Rechnungseingang.

6 Mängelansprüche

6.1 Die Frist der Mängelansprüche beginnt am Tag der Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistung nach Ziffer 4.

6.2 Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen und Fristen. Zusätzlich gilt Pkt. 10.3.6 der Anlage zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden.

7 Ersatzteile / Nachlieferung entfällt

8 Vertragsstrafe

Auf die Zahlung einer Vertragsstrafe wird verzichtet.

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v.H. für jeden Werktag 0,1 v.H.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v.H. der Auftragssumme begrenzt.

9 Sicherheitsleistung (§ 18)

Stellung der Sicherheit Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet.

Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 2

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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-2732-00018 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Anlage zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ----- ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 3

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