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Ausschreibung „Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen“ im Rahmen des Aktion Grün Projekts Feldhamsterschutz
Anlage 3
- Verpflichtungserklärung „Tariftreue“ und „Mindestentgelt“ nach dem LTTG zur Tariftreue für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landesgesetzes zur Gewähr- leistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei der öffentlichen Auftragsvergabe (LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. S. 426); zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBl. S. 334)
− Wir verpflichten uns, unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Aus- führung der Leistung mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohn- gesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 01.01.2026: 13,90 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.
− Wir verpflichten uns, unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Aus- führung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist.
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Eigenerklärung, dass bezüglich SchwarzArbG kein Ausschlussgrund vorliegt Wir erklären, dass weder das Unternehmen noch Vertretungsberechtigte des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach
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§ 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11, SchwarzArbG,
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§ 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuchs,
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§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder
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§ 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (vgl. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Schwarz- ArbG)
− zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Ta- gesätzen rechtskräftig verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder − nach § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend ent- sandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (A- EntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder − nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiloG) mit einer Geld- buße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind.
− Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das/die genannte(n) Gesetz(e) sind ge- gen uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptunternehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
− Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung bzw. unvollständiger oder nicht recht- zeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Bei Abgabe un- zutreffender Erklärungen können wir künftig von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlos- sen werden.
Bietende Person/Firma (Name, Adresse)
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
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