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Anlage_3_Verpflichtungserklaerung.pdf

Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 17:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Ausschreibung „Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen“ im Rahmen des Aktion Grün Projekts Feldhamsterschutz

Anlage 3

  1. Verpflichtungserklärung „Tariftreue“ und „Mindestentgelt“ nach dem LTTG zur Tariftreue für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landesgesetzes zur Gewähr- leistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei der öffentlichen Auftragsvergabe (LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. S. 426); zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBl. S. 334)

− Wir verpflichten uns, unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Aus- führung der Leistung mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohn- gesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 01.01.2026: 13,90 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.

− Wir verpflichten uns, unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Aus- führung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist.

  1. Eigenerklärung, dass bezüglich SchwarzArbG kein Ausschlussgrund vorliegt Wir erklären, dass weder das Unternehmen noch Vertretungsberechtigte des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach

  2. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11, SchwarzArbG,

  3. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuchs,

  4. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder

  5. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (vgl. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Schwarz- ArbG)

− zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Ta- gesätzen rechtskräftig verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder − nach § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend ent- sandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (A- EntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder − nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiloG) mit einer Geld- buße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind.

− Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das/die genannte(n) Gesetz(e) sind ge- gen uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptunternehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.

− Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung bzw. unvollständiger oder nicht recht- zeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Bei Abgabe un- zutreffender Erklärungen können wir künftig von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlos- sen werden.


Bietende Person/Firma (Name, Adresse)


Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel

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