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260924_SNU_Leistungsbeschreibung_FH-Schutzmaßnahmen.pdf

Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 17:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Ausschreibung „Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen“ (Vergabenr. 23) im Rahmen des Aktion Grün Projekts Feldhamsterschutz

Leistungsbeschreibung für die

Anlage und Pflege von

Feldhamsterschutzmaßnahmen

bei Mainz und Klein-Winternheim

Inhalt

  1. Auftraggeberin (AG) ................................................................................................................... 2

  2. Art der Vergabe .......................................................................................................................... 2

  3. Allgemeine Angaben .................................................................................................................. 2

  4. Zeitplan ....................................................................................................................................... 2

  5. Einleitung .................................................................................................................................... 3

5.1. Suchgebiet Feldhamsterflächen ............................................................................................ 3

5.2. Feldhamsterschutzmaßnahmen ............................................................................................ 4

  1. Von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer (AN) zu erbringende Leistungen .................... 5

6.1. Allgemeine Bewirtschaftungsvorgaben Feldhamsterschutzmaßnahmen ............................. 5

6.2. Luzernestreifen oder -flächen ................................................................................................ 5

6.3. Blühstreifen oder -flächen ..................................................................................................... 6

6.4. Lebensraumparzelle (LRP) 3 Streifen ..................................................................................... 7

6.5. Ernteverzicht .......................................................................................................................... 8

  1. Voraussetzungen Auftragnehmerin/Auftragnehmer (AN) ......................................................... 9

  2. Von der Auftraggeberin (AG) zu erbringende Leistungen .......................................................... 9

  3. Angebotspreise ........................................................................................................................... 9

  4. Zuschlagskriterien ................................................................................................................ 10

Anlagen .............................................................................................................................................. 11

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Ausschreibung „Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen“ (Vergabenr. 23) im Rahmen des Aktion Grün Projekts Feldhamsterschutz

  1. Auftraggeberin (AG)

Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) Aktion Grün Feldhamsterschutz Diether-von-Isenburg-Str. 7 55116 Mainz

  1. Art der Vergabe

Es wird eine öffentliche Ausschreibung gemäß Verwaltungsvorschrift (VV) „Öffentliches Auftrags- wesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt auf dem elektronischen Vergabeinformations-System (ELViS) von subreport.

  1. Allgemeine Angaben

Die Vergabe der Leistungen erfolgt entsprechend der folgenden Leistungsbeschreibung je nach Schutzmaßnahme für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2027 bzw. 01.10.2028.

  • Der Personaleinsatz sowie alle weiteren entstehenden Kosten (Maschinen-, Saatgutkosten etc.) müssen im Preis enthalten sein.
  • Die Bietenden können den ihnen möglichen Flächenumfang anbieten. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
  • Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des/der Bietenden Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der/die Bietende die Auftraggeberin vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt dabei möglichst über das Vergabeportal.
  • Angebote sollten möglichst über das Vergabeportal, können aber auch per Post eingereicht werden. Bitte den Postumschlag außen mit „Ausschreibung Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen“ kennzeichnen! Bitte beachten Sie, dass für die Abgabefrist der Angebote das tatsächliche Eintreffen der Unterlagen in der SNU (Eingangsstempel) maßgeblich ist, nicht der Poststempel.
  • Die Aufträge werden als Pflegeverträge vergeben (vgl. Anlage 6 „Entwurf Pflegevertrag SNU“).
  1. Zeitplan

Tab. 1: Zeitplan der Ausschreibung mit verbindlichen Fristen

Angebotsfrist08.10.2026, 14:00 Uhr
Bindefrist14.10.2026, 12:00 Uhr
AusführungsfristAb Auftragserteilung bis 01.10.2027 bzw. 01.10.2028

Bieterfragen: Bis zum 02.10.2026 gestellte Fragen werden unmittelbar bzw. bis spätestens zwei Kalendertage vor Ablauf der Abgabefrist, also bis zum 06.10.2026, beantwortet. Ergänzende oder berichtigende Angaben zum Vergabeverfahren werden allen registrierten und freigeschalteten Unternehmen über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals mitgeteilt. Allen Bietenden wird deshalb empfohlen, regelmäßig das Vergabeportal bezüglich etwaiger Berichtigungen, Ergänzungen und sonstiger Informationen zu überprüfen.

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  1. Einleitung

Der Feldhamster (Cricetus cricetus) war einst eine weit verbreitete Art der Ackerflur, die als Ernteschädling bekämpft wurde. Heute ist der Feldhamster eine der am stärksten bedrohten Säugetierarten Deutschlands. In Rheinland-Pfalz waren Feldhamster vor allem in der Rheinebene weit verbreitet. Heute kommen die Tiere nur noch auf wenigen landwirtschaftlichen Flächen in Rheinhessen (hauptsächlich im Bereich der Stadt Mainz) und bei Bretzenheim an der Nahe vor. Der Bestandsrückgang des Feldhamsters ist exemplarisch für Arten des Offenlandes, insbesondere in intensiv genutzten Agrarlandschaften. Als Schirmart kommt seinem Schutz deshalb eine bedeutende Rolle im Lebensraum Acker zuteil. Im Aktion Grün Projekt der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sollen bei Mainz und Klein-Winternheim Schutzmaßnahmen für den Feldhamster aus den Vorjahren in Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsbetreibenden fortgeführt bzw. ausgeweitet werden. In diesem Rahmen zielt die vorliegende Ausschreibung darauf ab, verbesserte Nahrungs- und Deckungsangebote für den Feldhamster zu schaffen. Durch die Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen sollen so hochwertige Schutzmaßnahmen bzw. Trittsteinmaßnahmen im Bereich der Stadt Mainz und der Gemarkung Klein-Winternheim umgesetzt werden.

5.1. Suchgebiet Feldhamsterflächen

Abb. 1: Suchgebiet für Feldhamsterflächen bei Mainz und Klein-Winternheim

Die Feldhamsterschutzmaßnahmen müssen im jeweiligen Vorkommensgebiet des Feldhamsters liegen (vgl. Abb. 1).

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5.2. Feldhamsterschutzmaßnahmen Benötigt werden verschiedene Feldhamsterschutzmaßnahmen, die ein- oder mehrjährig umgesetzt werden können. Auch bereits bestehende Feldhamsterschutzmaßnahmen aus Projekten der SNU können für die Pflege in 2027 und 2028 angeboten werden. Es wird zwischen den folgenden Maßnahmen unterschieden, eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungserbringung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt in Kapitel 6.

Einjährige Maßnahmen (Leistungszeitraum ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2027)

  • Luzerne ALT 2027: Pflege bereits bestehender Luzernestreifen oder -flächen in 2027
  • Blüh ALT 2027: Pflege bereits bestehender Blühstreifen oder -flächen in 2027
  • Lebensraumparzelle (LRP) ALT 2027: Pflege bereits bestehender Flächen einer Lebensraumparzelle in 2027
  • Ernteverzicht 2027: Umsetzung in 2027

Zweijährige Maßnahmen (Leistungszeitraum ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2027)

  • Luzerne NEU 2026: Luzernestreifen oder -fläche Neuanlage Herbst 2026 und Pflege in 2027

Zweijährige Maßnahmen (Leistungszeitraum ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2028)

  • Luzerne ALT 2027-2028: Pflege bereits bestehender Luzernestreifen oder -flächen in 2027 und 2028
  • Blüh ALT 2027-2028: Pflege bereits bestehender Blühstreifen oder -flächen in 2027 und 2028
  • Lebensraumparzelle (LRP) ALT 2027-2028: Pflege bereits bestehender Flächen einer Lebensraumparzelle in 2027 und 2028

Für die einzelnen Feldhamsterschutzmaßnahmen wird jeweils ein Gesamtflächenumfang angestrebt, der aus der in den Vorjahren umgesetzten Fläche ermittelt wurde (siehe Tab. 2). Angebote des/der AN können auch nur Teilflächen des angestrebten Gesamtflächenumfangs beinhalten. Es können eine oder mehrere Flächen bzw. Streifen pro Maßnahmenart angeboten werden, dabei sind bei den einzelnen Maßnahmen eventuell vorgesehene Mindest- bzw. Maximalgröße zu beachten (vgl. Kapitel 6). Die angebotene(n) Fläche(n) kann/können sich aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. Es ist nicht erforderlich, dass der/die AN für alle Maßnahmenarten Flächen bzw. Preise anbietet.

Tab. 2: Angestrebter Gesamtflächenumfang für Mainz/Klein-Winternheim

MaßnahmeAngestrebter Gesamtflächenumfang Mainz/Klein-Winternheim [ha]
einjährige Maßnahmen (ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2027)
Luzerne ALT 20271 Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen nur in 202725,00
Blüh ALT 20271 Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen nur in 20270,50
Lebensraumparzelle (LRP) ALT 20271 Pflege bereits bestehender Flächen (3 Streifen) nur in 20279,00
Ernteverzicht 202713,00
zweijährige Maßnahmen (ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2027)
Luzerne NEU 20261 Streifen oder Flächen-Neuanlage nach Ernte 2026 und Pflege in 202710,00

1 nach Maßgabe der Details in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 6

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zweijährige Maßnahmen (ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2028)
Luzerne ALT 2027-20281 Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen in 2027 und 202813,00
Blüh ALT 2027-20281 Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen in 2027 und 20281,00
Lebensraumparzelle (LRP) ALT 2027-20281 Pflege bereits bestehender Flächen (3 Streifen) in 2027 und 20285,00
  1. Von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer (AN) zu erbringende Leistungen

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Bereitstellung und Pflege von Feldhamsterschutzflächen unter Beachtung der folgenden allgemeinen Bedingungen und der jeweiligen Maßnahmenleistungen im Detail.

6.1. Allgemeine Bewirtschaftungsvorgaben Feldhamsterschutzmaßnahmen

  • Der Umbruch von allen folgenden Maßnahmen ist ab dem 15.09. im Jahr des vertraglich vereinbarten Auslaufens der jeweiligen Maßnahme möglich, wenn machbar, sollte der Umbruch hinausgezögert werden.
  • Das Wässern von Maßnahmenflächen ist nicht gestattet.
  • Eine tiefe Bodenbearbeitung ist auf den Flächen der Pflegemaßnahmen nicht zulässig, stattdessen darf eine Bodenbearbeitung bis max. 15 cm stattfinden.
  • Kein Einsatz von Rodentiziden oder Rodentizidfallen.
  • Verminderung/Verzicht des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln; die Verwendung von Herbiziden und Insektiziden ist auf folgenden hochwertigen Maßnahmen nicht gestattet: Lebensraumparzelle.
  • Kommt es witterungsbedingt zu einem mangelnden Ergebnis der Maßnahme(n), trifft der/die AN alle notwendigen Vorkehrungen, um die Maßnahme dennoch wirkungsvoll für den Feldhamster in dem jeweiligen Jahr zu gestalten – d. h. bis drei Wochen vor der Ernte sicherzustellen, dass die Vegetation mindestens 30 cm hochgewachsen ist (z. B. durch Nachsaat; Unterlassen von Pflegemaßnahmen bei ungünstiger Witterung/Hitze). Absehbare negative witterungsbedingte oder sonstige Auswirkungen auf die Maßnahme(n) sind der SNU frühzeitig zu melden. 6.2. Luzernestreifen oder -flächen Spezielle Bewirtschaftungsvorgaben für Luzernestreifen oder -flächen sind: (1) Bei der Anlage von Streifen gilt eine Mindestbreite von 6 m. Für Luzerneflächen gilt ebenfalls eine Mindestbreite von 6 m und eine zusammenhängende Flächengröße von maximal 3 ha. Diese Fläche kann sich aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. (2) Die Nutzung der Luzerne ist unter Beachtung der Vorgaben zur Deckung zugelassen. Empfohlen wird eine maximal 2-malige Mahd im Jahr mit Abfuhr des Aufwuchses oder 2-malige Mulchmahd. Bei Feldhamstervorkommen auf der Fläche sollte auf die 2. Mahd verzichtet werden. (3) Wenn eine (Mulch-)Mahd auf den Luzernestreifen bzw. -flächen vom/von der AN durchgeführt wird, ist diese zeitversetzt hälftig vorzunehmen (Staffelmahd). Das heißt, es werden jeweils nur 50 % der Fläche in einem Abstand von mindestens 4 Wochen gemäht oder gemulcht. Bei einer Luzernefläche muss die verbleibende Fläche eine Mindestbreite und -länge von 12 m aufweisen, bei einzelnen, sehr schmalen Flurstücken kann in Absprache mit der SNU auf eine Mindestbreite von 6 m reduziert werden. Bei einem Luzernestreifen ist eine horizontale Mahd durchzuführen,

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so dass die Deckung gebende (ungemähte) Streifenbreite 6 m nicht unterschritten wird (siehe Abb. 2). Der Streifen/die Fläche kann jährlich auch nur hälftig gepflegt werden. (4) Grundsätzlich erfolgt die Mahd nach Absprache mit der SNU und sollte so durchgeführt werden, dass die Luzerne spätestens drei Wochen vor der Getreideernte (Stichtag 01. Juli, tatsächlicher Erntezeitpunkt kann witterungsbedingt abweichen) und bis zum Winterschlafbeginn (d. h. Ende Oktober) einen deckungsreichen Rückzugsraum für den Feldhamster darstellt. (5) Die Wuchshöhe der Luzerne für ausreichende Deckung beträgt mind. 30 cm.

Abb. 2: Schematische Darstellung der horizontalen Mahd eines Luzernestreifens, um die Deckung gebende Streifenbreite von 6 m zu erhalten

Für die Feldhamsterschutzmaßnahme „Luzernestreifen oder -flächen“ können Angebote für die folgenden drei Varianten abgegeben werden:

Luzerne NEU 2026 ─ Streifen oder Flächen- Neuanlage Herbst 2026 und Pflege 2027Luzerne ALT 2027 ─ Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen in 2027 ODER Luzerne ALT 2027-2028 ─ Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen in 2027 und 2028
Die Saat erfolgt im Herbst 2026 und kannBei der Pflege bereits bestehender Luzernestreifen oder -flächen gilt, dass für solche ab dem zweiten Maßnahmenjahr bis zu zwei Schnitte/Pflegegänge auf der halben oder ganzen Fläche möglich sind.
als Einzel- oder Untersaat mit bis zu 20
kg/ha umgesetzt werden.
Im Folgejahr (2027) kann ein Schnitt/Pflegegang, auf der halben oder ganzen Fläche durchgeführt werden.

6.3. Blühstreifen oder -flächen Spezielle Bewirtschaftungsvorgaben für Blühstreifen oder -flächen sind: (1) Bei der Anlage von Streifen gilt eine Mindestbreite von 6 m. Für Blühflächen gilt ebenfalls eine Mindestbreite von 6 m und eine zusammenhängende Flächengröße von maximal 3 ha. Diese Fläche kann sich aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. (2) Ab dem 2. Standjahr kann zur Pflege eine horizontale Staffelmahd durchgeführt werden. Hierbei wird im Abstand von mind. 4 Wochen maximal 50 % der Fläche gemäht (vergleiche Vorgehen Abb. 2, 6.2. Luzernestreifen oder -flächen). (3) Eine Pflege der Blühstreifen bzw. -flächen ist zeitversetzt hälftig durchzuführen. Das heißt, es werden jeweils nur 50 % der Fläche in einem Abstand von mindestens 4 Wochen gemäht oder gemulcht. Bei einer Blühfläche muss die verbleibende Fläche eine Mindestbreite und -länge von 12 m aufweisen, bei einzelnen, sehr schmalen Flurstücken kann in Absprache mit der SNU auf eine Mindestbreite von 6 m reduziert werden. Bei einem Blühstreifen ist eine horizontale Mahd

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durchzuführen, so dass die Deckung gebende (ungemähte) Streifenbreite 6 m nicht unterschritten wird. Der Streifen/die Fläche kann jährlich auch nur hälftig gepflegt werden. (4) Eine Pflege hat so zu erfolgen, dass der Teil des Blühstreifens spätestens drei Wochen vor der Getreideernte (Stichtag 01. Juli, tatsächlicher Erntezeitpunkt kann witterungsbedingt abweichen) wieder einen deckungsreichen Rückzugsraum für den Feldhamster darstellt (Höhe des Bewuchses mind. 30 cm). Spätere Schnitte sollten vermieden werden, um Winterdeckung zu gewährleisten. Pflegemaßnahmen sind mit der SNU abzustimmen (dies gilt auch für eventuelle Schröpfschnitte). (5) Mehrjährige Blühstreifen eignen sich zur Kombination mit angrenzenden Luzerne- und Ernteverzichtstreifen oder angrenzenden hohen Stoppeln bzw. der Ährenernte oder Späte Ernte.

Für die Feldhamsterschutzmaßnahme „Blühstreifen oder -flächen“ können Angebote für die folgenden zwei Varianten abgegeben werden:

Blüh ALT 2027 ─ Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen in 2027 ODER Blüh ALT 2027-2028 ─ Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen in 2027 und 2028Blüh ALT 2027 ─ Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen in 2027
ODER
Blüh ALT 2027-2028 ─ Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen in 2027 und 2028
Bei der Pflege bereits bestehender Blühstreifen oder -flächen gilt, dass für solche ab dem zweiten Maßnahmenjahr (bei einer Anlage in 2026) maximal ein Pflegegang auf der halben oder ganzen Fläche durchgeführt werden kann.Bei der Pflege bereits bestehender Blühstreifen oder -flächen gilt, dass für solche ab dem zweiten
Maßnahmenjahr (bei einer Anlage in 2026) maximal ein Pflegegang auf der halben oder ganzen
Fläche durchgeführt werden kann.

6.4. Lebensraumparzelle (LRP) 3 Streifen Bei einer LRP handelt sich um die Anlage von drei nebeneinanderliegenden Feldhamsterschutzstreifen (siehe Abb. 3 A). Sie beinhaltet einen Blüh-, einen Luzerne- sowie einen Ernteverzichtstreifen im Getreide. Spezielle Bewirtschaftungsvorgaben sind: (1) Die LRP kann eine beliebige Größe haben, für die Anlage der Streifen gilt eine Mindestbreite von jeweils 6 m. Die LRP kann als Nutzungsverzicht ganzer Schläge angelegt werden, z. B. durch Wiederholung der Maßnahme auf einem Schlag. (2) Eine Pflege des Luzerne- und des Blühstreifens erfolgt als Staffel(-mulch)mahd bzw. gestaffelter Schnitt in Abstand von mind. 4 Wochen (siehe 6.2. Luzernestreifen oder -flächen und 6.3. Blühstreifen oder -flächen). (3) Der Ernteverzichtstreifen wird jährlich durch Einsaat eines Getreides neu angelegt. (4) Um Parzellen miteinander zu verbinden, kann die Maßnahme beispielsweise mit flächigen hohen Stoppeln kombiniert werden (siehe Abb. 3 B).

Für die Feldhamsterschutzmaßnahme „Lebensraumparzelle“ können Angebote für die folgenden zwei Varianten abgegeben werden:

LRP ALT 2027 ─ Pflege bereits bestehender Parzellen in 2027 ODER LRP ALT 2027-2028 ─ Pflege bereits bestehender Parzellen in 2027 und 2028
Bei der Pflege bereits bestehender Luzerne- bzw. Blühstreifen in der LRP gilt, dass für solche ab dem zweiten Maßnahmenjahr (bei einer Anlage in 2026) max. ein Pflegegang für den Blüh- und maximal zwei Pflegegänge für den Luzernestreifen auf der halben oder ganzen Fläche durchgeführt werden können.

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Ausschreibung „Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen“ (Vergabenr. 23) im Rahmen des Aktion Grün Projekts Feldhamsterschutz

Abb. 3: A: Aufbau einer Lebensraumparzelle. B: Lebensraumparzelle kombiniert mit hohen Stoppeln (braun: Ernteverzicht, grün: Luzernestreifen, lila: Blühstreifen, gelb: hohe Stoppel)

6.5. Ernteverzicht Der Ernteverzicht wird als einjährige Maßnahme ausgeschrieben. Es können Angebote für das Jahr 2027 abgegeben werden. Spezielle Bewirtschaftungsvorgaben sind: (1) Verzicht auf Ernte im Getreide oder Getreide-Leguminosen-Gemenge in Form eines Streifens von mind. 6 m Breite (Variante 1) und maximal 0,5 ha je Schlag, oder in Form einer quadratischen Fläche mit einer Größe in der Regel von 0,16 ha (40 x 40 m) (Variante 2) (siehe Abb. 4). (2) Die Streifen oder Flächen sollen möglichst an vorhandene Strukturen wie Luzernestreifen oder hohe Stoppeln/Ährenernte/Später Ernte anschließen, um die Maßnahme zusätzlich zu optimieren (siehe Abb. 4, Beispiel einer Kombination).

Abb. 4: Varianten und mögliche Kombinationen beim Ernteverzicht (braun: Ernteverzicht, grün: Luzernestreifen, gelb: [hohe] Stoppel)

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  1. Voraussetzungen Auftragnehmerin/Auftragnehmer (AN) Der/Die AN muss Flächeneigentum oder Bewirtschaftungsrecht auf landwirtschaftlichen Flächen innerhalb der Vorkommensgebiete des Feldhamsters im Bereich Mainz oder Klein-Winternheim haben, damit er/sie an der Ausschreibung teilnehmen kann. Die angebotenen Flurstücke müssen vollständig im jeweiligen Suchgebiet des Feldhamstervorkommens liegen, wie in der Anlage 4 dargestellt. Angebotene Flächen im Suchgebiet sind eindeutig zu benennen – Gemarkungsnummer, Flur und Flurstücksnummer (Zähler/Nenner). Die entsprechende Bewirtschaftungsberechtigung wird per Unterschrift auf dem Angebotsblatt (Anlage 1) durch den/die AN bestätigt. Mit seiner/ihrer Unterschrift versichert der/die AN ebenfalls, dass er/sie mit der/den genannten Fläche(n) nicht an anderen Förderprogrammen (z. B. Artenhilfsprogramm Feldhamster des Landes Rheinland-Pfalz, GAP- SP Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) / Vertragsnaturschutz) teilnimmt. Die Kombination der Maßnahmenfläche(n) mit der Öko-Regelung 1a und 1b ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Doppelförderung bzw. -bezahlung der (Teil-)Fläche ist durch den/die AN auszuschließen.

  2. Von der Auftraggeberin (AG) zu erbringende Leistungen

Die Qualität der Maßnahmen wird durch Kontrollen überprüft. Die Kontrolle erfolgt durch die SNU bzw. beauftragte Dritte bis zum 15. September des jeweiligen Jahres, für Herbsteinsaaten erfolgt eine Kontrolle im Frühjahr des Folgejahres. Die SNU informiert den/die AN umgehend über dokumentierte Abweichungen der gemeldeten Maßnahme. Werden Feldhamstervorkommen auf der Fläche durch die SNU festgestellt, wird dies dem/der AN mitgeteilt.

  1. Angebotspreise

Bedingt durch das vorgegebene Finanzbudget im Projekt Feldhamsterschutz, das im Rahmen des Landesprogramms Aktion Grün gefördert wird, werden für die Angebotsabgabe Preisobergrenzen in Abhängigkeit zur jeweiligen Maßnahme festgelegt (siehe Tab. 3). Die Obergrenze für den Bruttopreis [€/ha] gilt als Festpreis, inklusive aller Nebenkosten und anderer Kosten bezogen auf den gesamten Durchführungszeitraum für die jeweilige Maßnahme. Ein für eine Maßnahme abgegebenes Angebot, das die vorgegebene Preisobergrenze überschreitet, wird ausgeschlossen.

Tab. 3: Preisobergrenzen für Maßnahmen

Leistungszeitraum einjährige Maßnahmen ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2027Obergrenze €/ha (brutto)
Luzerne ALT 20272 Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen nur in 20272.775,00
Blüh ALT 20272 Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen nur in 20272.760,00
Lebensraumparzelle (LRP) ALT 20272 Pflege bereits bestehender Flächen (3 Streifen) nur in 20273.360,00
Ernteverzicht 202723.150,00

2 nach Maßgabe der Details in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 6

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Leistungszeitraum mehrjährige Maßnahmen ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2027Obergrenze €/ha (brutto)
Luzerne NEU 20262 Streifen oder Flächen-Neuanlage nach Ernte 2026 und Pflege in 20273.450,00
Leistungszeitraum mehrjährige MaßnahmenObergrenze €/ha (brutto)
ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2028
Luzerne ALT 2027-20282 Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen in 2027 und 20285.550,00
Blüh ALT 2027-20282 Pflege bereits bestehender Streifen oder Flächen in 2027 und 20285.520,00
Lebensraumparzelle (LRP) ALT 2027-20282 Pflege bereits bestehender Flächen (3 Streifen) in 2027 und 20286.720,00

Für die Angebotspreise der Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer gelten die folgenden Punkte:

  • Im Angebot sind ein Nettopreis und ein Bruttopreis pro Hektar anzugeben.
  • Die Angebotspreise werden als Festpreise angegeben, dazu ist das vorgegebene Angebotsblatt (Anlage 1, „3. Preise“) zu verwenden. Nebenkosten und andere Kosten dürfen nicht gesondert berechnet werden, sie sind in den Festpreis mit einzurechnen.
  • Die Vergütung erfolgt nach Überprüfung der Qualität durch die SNU zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung und entsprechend des tatsächlich beauftragten bzw. umgesetzten Flächenumfangs.

Für die Flächenangaben der Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer im Angebot gelten die folgenden Punkte:

  • Die Flächenangabe erfolgt über das vorgegebene Angebotsblatt (Anlage 1, „2. Flächen“).
  • In der Spalte „Flurstücksnummer(n)“ werden alle benachbarten Flurstücke gleicher Bewirtschaftung zusammen eingetragen (Zähler/Nenner), so dass die angebotene zusammenhängende Bewirtschaftungseinheit erkenntlich wird.
  • Flächenangaben sind grundsätzlich in Hektar [ha] anzugeben.
  • In der Spalte „Gesamtgröße“ muss die Gesamtgröße der angebotenen Maßnahmenfläche angegeben werden, die innerhalb der in der gleichen Zeile in der Spalte „Flurstücksnummer(n)“ eingetragenen Grundstücken umgesetzt werden soll. Diese kann – insbesondere bei Streifenanlagen – die eigentliche(n) Flurstücksfläche(n) unterschreiten.
  1. Zuschlagskriterien

Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Angebotes sind:

  1. Erfüllung der unter „7. Voraussetzungen Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer“ angegebenen Bedingungen
  2. Fristgerechte und vollständige Einreichung der Angebotsunterlagen (Anlagen 1, 2 und 3)

Für die Umsetzung ist jeweils ein Finanzbudget pro Maßnahmenart in Abhängigkeit vom angestrebten Flächenumfang (vgl. Tab. 2) vorgesehen. Bei der Entscheidung über die Auftragserteilung wird das oder werden die günstigsten Angebote berücksichtigt. Bei gleichen Preisangeboten werden bevorzugt

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Flächen ausgewählt, die möglichst im Kerngebiet der Suchgebiete (Anlage 4a, b, c) liegen, und die möglichst gleichmäßig in Bezug auf die Flächengröße zwischen den Anbietenden verteilt werden. Wenn ein Maßnahmenbudget nach Erreichen des angestrebten Gesamtflächenumfangs aufgrund günstiger Preise in den Angeboten nicht ausgeschöpft wird, werden die Mittel des verbliebenen Budgets über den angestrebten Flächenumfang hinaus vergeben. Die Budgets der Maßnahmen sind deckungsgleich. Das heißt, wenn ein Maßnahmenbudget nach Erreichen des angestrebten Gesamtflächenumfangs aufgrund fehlender Angebote nicht ausgeschöpft wird, können die Mittel des verbleibenden Budgets für andere Maßnahmen, innerhalb dieser Ausschreibung, über den angestrebten Gesamtflächenumfang hinaus vergeben werden. Der Zuschlag erfolgt nur bei vorliegender Bewilligung der Projektmittel.

Anlagen

Anlage 1 Angebotsblatt Anlage 2 Eigenerklärung Anlage 3 Verpflichtungserklärung Anlage 4 a, b, c Karte „Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Mainz/Klein-Winterheim“ Anlage 5 Entwurf Pflegevertrag SNU

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung