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Teilnahmebedingungen
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
zur Vergabe eines Totalunternehmerauftrages für
Planungs- und Bauleistungen
für die Maßnahme
Anbau und Erweiterung der Kindertagesstätte und
Grundschule Hilgert
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
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- Übersicht
| Auftraggeber | Ortsgemeinde Hilgert, Hauptstraße 33, 56206 Hilgert, | ||
|---|---|---|---|
| vertreten durch den Ortsbürgermeister | |||
| sowie | |||
| Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, | |||
| Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, | |||
| vertreten durch den Bürgermeister | |||
| – gemeinsam nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“ | |||
| Projektbezeichnung | Anbau und Erweiterung der Kindertagesstätte und Grundschule Hilgert | ||
| Vergabeart | Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach VOB/A 1. Abschnitt |
| Termine | |||
|---|---|---|---|
| Datum der Auftragsbekanntmachung | 06.11.2026 | ||
| Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge: | 30.11.2026, 12:00 Uhr | ||
| Voraussichtlicher | 14.12.2026 | ||
| Abschluss des | |||
| Teilnahmewettbewerbs | |||
| Voraussichtliche | 15.12.2026 | ||
| Aufforderung zur Abgabe | |||
| der Angebote | |||
| Voraussichtliche Frist zur Einreichung der Angebote | Voraussichtliche Frist zur | 25.02.2026 | |
| Einreichung der Angebote | |||
| Voraussichtliche Zuschlagserteilung | bis 15.04.2027 (Bindefrist für die Angebote) | ||
| Vorlage der | 30.09.2027 | ||
| Ausführungsplanung und | |||
| Bautechnischen | |||
| Nachweise | |||
| Baufertigstellung inkl. Abnahme und Übergabe | Baufertigstellung inkl. | 30.09.2028 | |
| Abnahme und Übergabe |
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- Kurze Beschreibung der Maßnahme
Der AG plant die Errichtung eines zweigeschossigen Erweiterungsbaus an das bestehende Kita- und Grundschulgebäude in Holztafel- und/oder Holzmassivbauweise. Das Bauvorhaben umfasst zudem eine Aufzugsanlage, ein Gründach mit Photovoltaikanlage, die Herstellung der baulichen Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Neuanlage und/oder Anpassung der zugehörigen Außenanlagen.
Gegenstand der funktionalen Ausschreibung ist die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Erweiterungsgebäudes durch den Auftragnehmer inklusive aller dafür notwendiger Planungs- und Bauleistungen bis zur Bauabnahme. Hierzu gehört auch die auf die angebotenen Gebäude abgestimmte Statik, Brandschutz, Schallschutz, Zuarbeit zum Wärmeschutz und Errichtung der technischen Gebäudeausstattung (ohne Wärmeerzeugung) inklusive aller dafür notwendigen Abnahmen und Mitwirkung bei der Erlangung der Betriebserlaubnis.
Das zu errichtende Gebäude wird sowohl von der bestehenden Kita als auch von der Grundschule genutzt. Die Nutzungseinheiten sind voneinander getrennt und bilden jeweils eine räumlich als auch brandschutztechnisch abgeschlossene Einheit.
Zur Anbindung der Erweiterung sind in den Bestandsbauten die erforderlichen baulichen Durchbrüche bzw. Anbindungen schwellenlos zu erstellen inklusive aller dafür notwendigen Rückbauarbeiten und späteren fachgerechten Anschlussarbeiten.
Die Wärmeversorgung erfolgt über das Bestandsgebäude. Das neue Heizungsnetz ist unter Nutzung der bauseits vorgerüsteten Übergabepunkte sowie nach den technischen Vorgaben des AG vollständig zu planen und als betriebsfertige Leistung auszuführen.
Sämtliche weiteren erforderlichen Medienanschlüsse, insbesondere für Trinkwasser, Strom und Telekommunikation, sind durch den AN bei den zuständigen Versorgungsunternehmen zu beantragen, mit diesen abzustimmen und vollständig zu planen. Die erforderlichen Anschluss- und Koordinationsleistungen sind durch den AN zu erbringen.
Ausgangspunkt für die Planungsleistungen ist die vom Auftraggeber bereitgestellte und den Vergabeunterlagen der zweiten Stufe beigefügte Genehmigungsplanung inklusive Baugenehmigung.
Diese ist bindend für alle weitere Planung und ist durch den Auftragnehmer entsprechend fortzuführen und zu vervollständigen zur Erreichung des o. b. Planungsziels.
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- Beiliegende Unterlagen
Mit diesen Teilnahmebedingungen werden den Bewerbern die im „Verzeichnis der Vergabeunterlagen – Teilnahmewettbewerb“ aufgeführten Unterlagen überreicht. Diese bilden mit den Antworten des Auftraggebers auf etwaige Bewerberfragen die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
- Bewerbungsbedingungen
In den folgenden Bewerbungsbedingungen finden sich allgemeine Angaben zum Ver- fahren und Vorgaben, die bei Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Sofern im Folgenden von „Bewerber“ gesprochen wird, sind hiermit auch „Bewerbergemeinschaften“ gemeint, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
- Form des Teilnahmeantrages
Im Teilnahmeantrag ist im Bewerbungsbogen des Bewerbers sowie in den übrigen Vordrucken an gekennzeichneter Stelle zur Kenntlichmachung des Abschlusses der Erklärung der Name insbesondere der vertretungsberechtigten natürlichen Person entsprechend der jeweiligen Erklärung durch den Bewerber oder dem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder dem Nachunternehmer anzugeben.
- Einreichen des Teilnahmeantrages
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über das Vergabeportal
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJVMT9X
abzugeben. Die persönliche Übergabe oder die Einreichung von Teilnahmeanträgen auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum
30.11.2026, 12:00 Uhr (Bewerbungsfrist)
auf dem Vergabeportal eingegangen sein.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
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Berichtigungen oder Änderungen der Teilnahmeanträge sind nur bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein und rechtzeitig bei dem oben bezeichneten Vergabeportal eingehen.
Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. Unvollständige Teilnahmeanträge können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Teilnahmeanträge müssen alle in der Checkliste der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen aufgeführten Unterlagen enthalten. Vordrucke sind vollständig auszufüllen. Von den Bewerbern erstellte Unterlagen müssen die geforderten Angaben und Informationen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb nachzufordern.
Für das Bearbeiten und Erstellen des Teilnahmeantrages wird den Bewerbern keine Entschädigung gewährt.
- Geltende Unterlagen
Dem Teilnahmeantrag sind die Auftragsbekanntmachung, diese Teilnahmebedingungen, die überreichten Vordrucke und die hierin in Bezug genommenen Anlagen zugrunde zu legen. Bei Widersprüchen gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung vorrangig vor diesen Teilnahmebedingungen und diese vorrangig vor den Vordrucken.
Enthalten die Auftragsbekanntmachung, die überreichten Unterlagen oder die späteren Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber Unklarheiten, welche die Wettbewerbssituation beeinflussen können, oder Widersprüche oder Unvollständigkeiten oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
- Bewerbergemeinschaften
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist es den Bewerbern gestattet, ihre Leistungen gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen als Bewerbergemeinschaft anzubieten. Ist in den Vergabeunterlagen von Bewerbern die Rede, sind hiervon auch Bewerbergemeinschaften umfasst, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen.
Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich einen Teilnahmeantrag ab, so hat die Bewerbergemeinschaft bereits in ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie der Name der jeweiligen erklärenden Person (Textform) aufzuführen sind. Außerdem ist ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als die für das
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Verfahren und die Durchführung des Vertrages rechtskräftig zur Vertretung bevollmächtigte Person zu benennen.
Für jedes weitere Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind die Angaben gemäß Vordruck 1b - Bewerbungsbogen weiteres Mitglied Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe
Bewerber dürfen andere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen. Der Bewerber kann darüber hinaus im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsverleiher) in Anspruch nehmen.
Unter „andere Unternehmen“ sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber rechtlich nicht identisch sind. Konzernverbundene Unternehmen gelten auch als „andere Unternehmen“. Die Fachkunde, Referenzen oder die Leistungsfähigkeit konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.
Der Bewerber erklärt, welche Leistungen durch Nachunternehmer bzw. Eignungsverleiher ausgeführt werden, nach Maßgabe des Vordruck 1a – Bewerbungsbogen Bewerber.
Wenn und soweit sich ein Bewerber auf die Fachkunde, Referenzen oder die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen als Eignungsverleiher berufen möchte oder ein anderes Unternehmen als Nachunternehmer benennt, ist von diesem Unternehmen eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des Vordrucks 1c - Bewerbungsbogen Nachunternehmer_Eignungsverleiher einzureichen.
Jeder Eignungsverleiher muss zusätzlich Erklärungen und Nachweise einreichen, die für das jeweilige Eignungskriterium gefordert werden, auf das sich die Eignungsleihe bezieht.
- Rückfragen und Auskünfte
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Fragen der Bewerber werden durch die Vergabestelle allen Bewerbern über die Vergabeplattform beantwortet.
Registrierte Bewerber werden dabei über die Plattform über die Einstellung neuer Fragen und Antworten informiert. Nicht registrierte Bewerber sind dazu verpflichtet, selbständig in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Fragen und Antworten eingestellt wurden („Holschuld des Bewerbers“).
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Fragen sollten zur fristgerechten Beantwortung mindestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden.
- Prüfung der Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber
Es ist nach derzeitigem Stand beabsichtigt, dass im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbes bis zu fünf Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, deren Teilnahmeanträge die formalen Kriterien (vgl. 11.1) und die Mindestkriterien (vgl. 11.2) erfüllen und nach den Auswahlkriterien (Vgl. 11.3) die höchste Punktzahl erreichen.
11.1. Formale Kriterien
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, welche die folgenden Anforderungen erfüllen.
Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber die Unterlagen einzureichen, die in der Checkliste der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen aufgeführt sind. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit aufgeführter Unterlagen kann zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren führen, wenn und soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Einzelne Erklärungen können auf Anforderung der Vergabestelle nachgereicht werden; ein Anspruch der Bewerber, Erklärungen nachreichen zu können, besteht nicht.
Weiter haben die Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen vorzulegen: • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft mit dem Nachweis, dass sie die fälligen Beiträge entrichtet hat. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. • Bescheinigung der Krankenkasse(n) betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ausländische Bewerber haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. • Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern (Bescheinigung in Steuersachen) sowie zur Ausführung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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11.2. Mindestkriterien (Eignungskriterien)
Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerber berücksichtigt, die anhand der eingereichten Unterlagen die Einhaltung der Mindestkriterien nachweisen. Diese sind neben dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die nachfolgenden Anforderungen.
Für die erforderlichen Angaben/Eigenerklärungen (z.B. zu Ausschlussgründen) sind entsprechende Vordrucke in Form von Bewerbungsbögen den Vergbeunterlagen des Teilnahmewettbewerbs beigefügt. Ggf. geforderte Nachweise (Drittbescheinigungen) sind dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung • Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister • Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • Angaben zum Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation • Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Hochbauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Nachzuweisen ist ein durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz von mindestens 3.000.000 Euro. Maßgeblich ist das arithmetische Mittel der drei Jahresumsätze. Vergleichbar sind Leistungen zur Errichtung oder wesentlichen baulichen Erweiterung von Gebäuden. Eine Beschränkung auf Kita-, Schul- oder Holzbauumsätze erfolgt nicht. Die Umsätze sind je Geschäftsjahr gesondert anzugeben. Bei gemeinschaftlich ausgeführten Aufträgen zählt ausschließlich der dem jeweiligen Unternehmen zurechenbare Anteil. Bei Bewerbergemeinschaften werden die einschlägigen Umsätze der Mitglieder unter Ausschluss von Doppelzählungen zusammen berücksichtigt; der Mindestumsatz wird nicht von jedem Mitglied einzeln verlangt.
• Angaben zum Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummern:
-
5.000.000 Euro für Personenschäden;
-
3.000.000 Euro für Sachschäden;
-
1.000.000 Euro für reine Vermögensschäden aus den übernommenen Planungsleistungen.
Die Beträge gelten jeweils je Versicherungsfall bei mindestens zweifacher Jahresmaximierung für Personen- und Sachschäden. Pauschaldeckungen werden anerkannt, wenn sie die geforderten Deckungssummen und Jahreshöchstleistungen erfüllen.
Die Betriebshaftpflicht muss die vorgesehene Tätigkeit einschließlich der Arbeiten am Bestand erfassen. Die Planungsdeckung kann über den Bewerber oder die tatsächlich verantwortlichen Planungsunternehmen nachgewiesen werden. Ihr sachlicher und personeller Geltungsbereich muss sämtliche übernommenen Planungsleistungen abdecken. Die bloße Addition sachlich nicht passender Versicherungspolicen genügt nicht.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind Versicherer, Deckungsumfang und Deckungssummen anzugeben. Vor Aufforderung zur Angebotsabgabe ist eine geeignete Versichererbestätigung vorzulegen. Anerkannt wird auch eine verbindliche Erklärung des Versicherers, die erforderliche Deckung im Zuschlagsfall spätestens mit Zuschlag bereitzustellen. Eine bloße Aufstockungsabsicht des Bewerbers genügt nicht.
Bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: • Allgemeine Angaben zu Ausführungskapazitäten • Angaben zum Projektteam - Namentliche Nennung der im Projektteam mitarbeitenden Personen und deren Qualifizierung • Für die vorgesehenen Holzbauleistungen muss eine geeignete, dokumentierte Gütesicherungsorganisation verfügbar sein. Diese muss die Herstellung und Montage der betroffenen Holzbauteile einschließlich dokumentierter Eigenüberwachung, regelmäßiger unabhängiger Fremdüberwachung sowie der Erfassung und Behandlung festgestellter Abweichungen abdecken. Als Nachweis werden ein gültiges RAL-Gütezeichen 422 „Holzhausbau“ oder gleichwertige Zertifikate beziehungsweise geeignete andere prüffähige Unterlagen anerkannt. Maßgeblich ist die inhaltliche Erfüllung der veröffentlichten Gütesicherungsanforderungen.
Der Nachweis kann durch den Bewerber, ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein benanntes Nachunternehmen geführt werden. Bei Heranziehung eines Nachunternehmens sind dessen Leistungsumfang und verbindliche Verfügbarkeit nachzuweisen. Dieses Unternehmen muss die Leistungen, für die seine Gütesicherung herangezogen wird, tatsächlich erbringen. Bei getrennter Herstellung und Montage muss die Nachweiskette beide Leistungsbereiche abdecken.
• Angaben zur Erfahrung des Bewerbers - Referenzen:
Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzen für vergleichbare Holzbauprojekte angeben. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium).
Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den technischen Leistungen und der übernommenen Ausführungs- und Koordinationsverantwortung. Eine bestimmte Systemmarke oder eine mit dem Vorhaben identische Holzbauart wird nicht verlangt. Neben Kita- und Schulbauten können etwa Betreuungs-, Verwaltungs-, Büro-, Wohn- und Beherbergungsgebäude die Anforderungen erfüllen. Bloße Holzfassaden, Dachreparaturen, reine Planungsaufträge oder einzelne Bauteillieferungen genügen jedoch nicht. Die maßgeblichen Referenzleistungen müssen nach dem 01.01.2021 im Wesentlichen vertragsgemäß fertiggestellt und abgenommen oder ihre ordnungsgemäße Fertigstellung gleichwertig dokumentiert worden sein.
Die beiden Referenzen müssen die Errichtung oder bauliche Erweiterung geschlossener, wärmegedämmter Gebäude mit einem wesentlichen tragenden Holzbauanteil und integrierter technischer Gebäudeausrüstung betreffen. Erfasst sind insbesondere Holzrahmen-, Holztafel-, Massivholz-, Holzskelett- und Holzraummodulbauweise sowie entsprechende Hybridkonstruktionen.
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Maßgeblich sind die Herstellung von Tragkonstruktion und Gebäudehülle sowie die konstruktiven, brandschutztechnischen und bauphysikalischen Schnittstellen. Der Bewerber muss für die als Referenz angeführten Ausführungsleistungen tatsächlich verantwortlich gewesen sein. Von ihm koordinierte Nachunternehmerleistungen gehören zu seinem Verantwortungsumfang; bei ARGE- und Nachunternehmerreferenzen ist der eigene Leistungsanteil offenzulegen.
Darüber hinaus muss bei mindestens einer Referenz zusätzlich eine fachübergreifende Ausführungs- und Koordinationsverantwortung für die Schnittstellen zwischen Holzbau, Ausbau und technischer Gebäudeausrüstung einschließlich der zugehörigen Ausführungsplanung belegt werden. Die bloße Vertragsbezeichnung GU oder TU ist nicht ausschlaggebend.
Weitere Angaben, zu den Auswahlkriterien „Bauliche Bestandsanbindung“, „Technische Bestandsintegration“ und „laufende Gebäudenutzung“ sind vom Bewerber mitzuteilen, sie stellen jedoch keine zusätzliche zwingende Mindestanforderung dar.
Mit dem Teilnahmeantrag wird für die Referenzen eine Eigenerklärung verlangt. Zur Überprüfbarkeit der Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten (Mail, Telefondurchwahl) eines zuständigen Ansprechpartners beim Referenzgeber mitzuteilen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch direkte Kontaktaufnahme mit dem genannten Referenzgeber auf ihre Richtigkeit und Vergleichbarkeit hin zu überprüfen. Der Bewerber ist verpflichtet, im Vorfeld die datenschutzrechtliche Einwilligung des jeweiligen Ansprechpartners für diese Übermittlung und Kontaktaufnahme einzuholen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Teilnahmeanträge mit anonymisierten, unvollständigen oder nicht überprüfbaren Referenzangaben können wegen mangelnden Eignungsnachweisen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzend gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Datenschutzhinweise der Vergabestelle.
Alternativ kann der Bewerber auch eine Referenzbestätigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung vorlegen. Für die erforderlichen Referenzangaben ist ein Referenzvordruck den Unterlagen für den Teilnahmeantrag beigefügt.
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11.3. Kriterien für die Auswahl der 5 am besten geeigneten Bewerbern
| Auswahlmerkmal | Voraussetzung | Wertungs- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | ||||||||
| Kriterium 1 Planungs- und Ausführungskoordination | Tatsächlich verantwortete fachübergreifende Koordination der erforderlichen Ausführungs-, Werk- und Montageplanungsinhalte sowie der Bauausführung für Holzbau, Ausbau und Gebäudetechnik einschließlich der Schnittstellen. | Je Referenz 10 Punkte, maximal 20 Punkte | ||||||
| Kriterium 2 Bauliche Bestandsanbindung | Verantwortete bauliche und funktionale Verbindung mit einem Bestandsgebäude einschließlich erforderlicher Anschlussarbeiten und Schutzdetails. Bloße Nachbarschaft genügt nicht. | Je Referenz | ||||||
| 5 Punkte, | ||||||||
| maximal | ||||||||
| 10 Punkte | ||||||||
| Kriterium 3 Technische Bestandsintegration | Verantwortete Koordination der Einbindung mindestens eines technischen Systems in gebäudeinterne Bestandsinstallationen einschließlich Anschluss- oder Umschlussarbeiten, Prüfung und Inbetriebnahme. Ein bloßer Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz genügt nicht. | Je Referenz 5 Punkte, maximal 10 Punkte | ||||||
| Kriterium 4 Laufende Gebäudenutzung | Fortgesetzte Nutzung eines unmittelbar betroffenen | Je Referenz 5 Punkte, maximal 10 Punkte | ||||||
| oder angrenzenden Bestandsgebäudes während | ||||||||
| relevanter Bauphasen mit verantworteter | ||||||||
| Ablaufabstimmung und konkret benannten Schutz- | ||||||||
| oder Trennmaßnahmen. | ||||||||
| Kriterium 5 Wiederholte einschlägige Erfahrung | Höchstens zwei weitere unterschiedliche Vorhaben, die jeweils das technische Referenzgrundprofil und zusätzlich Kriterium erfüllen. | Je Referenz 5 Punkte, maximal 10 Punkte | ||||||
| Gesamt | maximal | 60 Punkte |
Je Merkmal werden ausschließlich die angegebenen Punkte oder bei Nichtvorliegen der Voraussetzung 0 Punkte vergeben. Ein Vorhaben kann mehrere unterschiedliche Merkmale erfüllen, wird aber nicht mehrfach als eigenständiges Referenzvorhaben gezählt. Für sämtliche Referenzen gelten einheitliche Zeiträume, Vergleichbarkeits- und Zurechnungsregeln. Projekt, Auftraggeber mit überprüfbarer Kontaktperson, Fertigstellungszeitpunkt, eigener Leistungsumfang und die beanspruchten Auswahlmerkmale sind nachvollziehbar anzugeben. Ein Gütesicherungsnachweis des Holzbau- Nachunternehmens ersetzt insbesondere keinen Nachweis übergreifender Koordinationsverantwortung. Die fünf höchsten Gesamtpunktzahlen entscheiden über die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei Gleichstand entscheidet zunächst die höhere Punktzahl in Kriterium 1, danach die höhere Summe aus Kriterium 2 und Kriterium 3. Verbleibt ein Gleichstand für den letzten verfügbaren Platz, entscheidet ein dokumentiertes Los innerhalb dieser Gruppe.
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- Nicht berücksichtigte Bewerber
Die Vergabestelle wird die Bewerber, die nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, über die Nichtberücksichtigung und die Gründe hierfür informieren.
- Hinweise für die Angebotsbearbeitung in der zweiten Stufe des Verfahrens
Die vollständigen Vergabeunterlagen (inkl. Planunterlagen) für die Ausarbeitung eines Angebotes stellt der Auftraggeber nur den erfolgreichen Bewerbern der ersten Verfahrensstufe zur Verfügung.
Für die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote wird ausschließlich der Preis als Zuschlagskriterium herangezogen.
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Für die Bearbeitung des Angebotes wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 1.000,00 € netto gewährt.
Für die Beteiligung und die Erstellung der Bewerbungsunterlagen im Teilnahmewettbewerb wird keine Entschädigung gewährt.
- Vertraulichkeit / Nutzungsrechte
Alle Unterlagen, die den Bewerbern im Zusammenhang mit der Teilnahmeantragserstellung sowie nach Erteilung des Zuschlages durch die Vergabestelle überlassen werden, dürfen von ihnen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem/der Dritten um einen vom Auftraggeber genehmigten Nachunternehmer/Zulieferanten handelt. Das Gleiche gilt für Unterlagen, die die Bewerber aufgrund von besonderen Angaben des Auftraggebers im Rahmen der Auftragsabwicklung erhalten.
Der Auftraggeber kann jederzeit die unentgeltliche Herausgabe der überlassenen Unterlagen von den Bewerbern verlangen, denen der Zuschlag nicht erteilt worden ist.
Alle überlassenen Unterlagen haben die Bewerber als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Diejenigen Bewerber oder Auftragnehmer, die gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen, haben dem Auftraggeber alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten.
Die Bewerber dürfen Veröffentlichungen über verfahrensbedingte Interna nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. Gleiches gilt für
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solche Erkenntnisse, die der spätere Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält. Veröffentlichungen über die Gesamtleistung durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung des Auftragnehmers sind nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber zulässig.
Für den Zugriff auf die vollständigen Vergabeunterlagen der zeiten Verfahrensstufe hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung beizufügen (bei Bewerbergemeinschaften unterzeichnet von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft).
- Vergabeprüfstelle
Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen.
Bieter müssen erkannte oder erkennbare Verstöße innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung rügen, anderenfalls können sie vor der Vergabeprüfstelle in der Sache nicht gehört werden.
Die Vergabeprüfstelle weist in ihrer Entscheidung das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück, • soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information über die Nichtberücksichtigung seines Angebotes bzw. die Ablehnung seiner Bewerbung erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen gerügt hat, • soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Vergabeprüfstelle, an die der Auftraggeber eventuelle Beanstandungen des Bieters weiterleitet, sofern der Bieter nicht ausdrücklich auf eine Weiterleitung verzichtet:
Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Stiftstraße 9 55116 Mainz E-Mail: vergabepruefstelle@mwtek.rlp.de, Telefon: 06131 / 16 2234
- Ende der Teilnahmebedingungen -
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