Analytische Bestimmung von Matrin und Oxymatrin

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
LTU
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.10.2026
CPV-Codes
Labordienste (71900000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
751546-2026
Verfahrensnummer
b4c45aff-e331-40c6-82e8-e818da98364e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Ausgeschrieben sind Dienstleistungen zur analytischen Bestimmung von Matrin und Oxymatrin. Auftraggeber ist das Nacionalinis maisto ir veterinarijos rizikos vertinimo institutas in Vilnius, Litauen; die Leistung soll innerhalb einer Frist ab Auftragserteilung erbracht werden, deren Dauer nicht angegeben ist.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Matrino, oksimatrino nustatymas

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 106 KATEGORIJA. Matrino, oksimatrino nustatymas

    Matrino, oksimatrino nustatymas

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 106 KATEGORIJA. Matrino, oksimatrino nustatymas

sutarties tiesioginiam vykdymui tiekėjas įsipareigoja įdarbinti arba paskirti dirbantį bent 1 remiamą asmenį, kuris priklauso tikslinei grupei
5 %
kaina
80 %
pirkimo sutarčiai įvykdyti paskirto darbuotojo patirtis
5 %
paslaugos atlikimo terminai nuo užsakymo pateikimo paslaugos teikėjui dienos
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.