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Vergabeunterlagen vom 01.10.2026 (PDF)

Aluminiumfassade für ein neues Feuerwehrgerätehaus

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 09:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen

(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)

Maßnahmennummer 650 25 090 Vergabenummer 650 25 090 071

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog

Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten

Leistung 071 Alu-Fassade

Bewerber 0F Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

Jahr Euro Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts- jahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei ge- meinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekannt- machung angegebenen Zeitraum1, vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenz- nachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Be- nennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus- geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschrei- bung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Bau- maßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf- traege_formblatt_444_referenz.docx

)∗ zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfü- gung stehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Registereintragungen

Ich bin / Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenk- lichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf ge- sondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig inner- halb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift)4

4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

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127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)

Eigenerklärung Bezug Russland

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per- sonen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

Maßnahmennummer 650 25 090 Vergabenummer 650 25 090 071

Maßnahme oder Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten

Leistung 071 Alu-Fassade

☐1 Bewerber / Bieter ☐1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ☐1 Auftragnehmer ☐1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung ☐ nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe). ☐ folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

☐ Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

1 Zutreffendes ankreuzen

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127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)

☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

☐ keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).

☐ Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig. ☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

☐ keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- trage(n) / beauftragt habe(n). ☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- tragen werde(n) /beauftragt habe(n).

☐ Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig. ☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

(Ort, Datum, Name, Unterschrift2)

2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Teilnahmeantrages / Angebotes ist

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Stadt Augsburg Vergabeart Rathausplatz 1 86150 Augsburg offenes Verfahren Deutschland nicht offenes Verfahren Tel.:+49 8213244654 Fax.:+49 8213243084 wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Innovationspartnerschaft

Ablauf der Angebotsfrist Datum 02.11.2026 Uhrzeit 10:00 Bindefrist endet am 01.01.2027

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A

Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme 6 50 25 090 Neubau Fe uerwehrgerätehaus Haunstetten

Vergabenummer Leistung 650 25 090 071 071 Alu-Fassade

Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote 227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien 242.H Instandhaltung 2440 Informationen zur Datenerhebung 2492 Online-Vergaben

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 2410 Abfall – EBV 244 Datenverarbeitung

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 127 Erklärung Bezug Russland 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Vertragsformular für Instandhaltung:

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu ver- geben im Namen und für Rechnung Stadt Augsburg, Hochbauamt, An der Blauen Kappe 18, 86150 Augsburg

Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung

2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle Sta dt Augsburg, Zentralstelle Vergabewesen Straße Rat hausplatz 1 PLZ/Ort 861 50 Augsburg E-Mail ver gabe.baureferat@augsburg.de Fax -----

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Formblatt 216 – Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

3.2 - frei -

3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

siehe Formblatt 216 – Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

4 Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interes- sensbestätigung nur ein Los

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.

6 Nebenangebote

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht.

6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -

für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

7 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt 227.H – Gewichtung der Zuschlagskriterien

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Schriftlich

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"

Maßnahmennummer: 50 25 090Baumaßnahme: N eubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Vergabenummer: 6 50 25 090 071Leistung: 0 71 Alu-Fassade

650 25 090 071 071 Alu-Fassade zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.

9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A):

V ergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847

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212EU (Teilnahmebedingungen EU)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (EU-VOB/A). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen

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212EU (Teilnahmebedingungen EU) (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen. 5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen. 7 Eignung

7.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqua- lifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot  entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise  oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigen- erklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeich- nis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.

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212EU (Teilnahmebedingungen EU) in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. er- gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän- diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigen- erklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt wer- den, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

Name und Anschrift des Bieters

Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister)

(Name und Anschrift der Vergabestelle) Stadt Augsburg

Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Registergericht: BImA-Nummer1:

Rathausplatz 1 86150 Augsburg

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer Baumaßnahme 650 25 090 Neu bau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten

Vergabenummer Leistung 6 50 25 090 071 071 Alu-Fassade

Anlagen2, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den gefor- derten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Anlagen2, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 127 Erklärung Bezug Russland 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung

1 nur auszufüllen, wenn der Bieter von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Auftragsnummer aus durchgeführten Aufträgen erhalten hat 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

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213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Euro Leistungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer

2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütungen gem. Euro* Instandhaltungsvertrag3 beträgt einschl. Umsatzsteuer

  • nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Wartungs-/Instandhaltungsvertrag beiliegt

3 Anzahl der Nebenangebote St.

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungs- summe für Haupt- und alle Nebenangebote4 sowie auf % die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grund- lage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.

5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:

Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).5

7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeich- nis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb aus- führen werde(n).

8 Ich/Wir erkläre(n), dass  ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n).  mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An- gebotes sind.  ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.  das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.

3 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 4 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 5 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

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213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)  falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.  ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme dieses Vertrages entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.  ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.  ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalte/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewäh- re/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwer- tiger Arbeit gleiches Entgelt bezahle/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

BieterVergabenummerDatum
650 25 090 071
Baumaßnahme N eubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Leistung 071 Alu-Fassade

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGeräte- kostenSonstige Kos- tenNachunter- nehmer- leistungen
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis2
2.4Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teil- leistungen = unmittel- bare Herstellungskos- ten €Gesamt- zuschläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebs- stoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen 3
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

Vergabenummer
650 25 090 071
Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Leistung 071 Alu-Fassade

Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind 1.1 Formblätter

Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

127 – Erklärung Bezug Russland

224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)

233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)

234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)

235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi- täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)

248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

2481 - Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen

2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

2292.StB - Erklärung zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen

Vertragsformular für Instandhaltung:

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

1.2 Unternehmensbezogene Unterlagen Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung

1.3 Leistungsbezogene Unterlagen Leistungsverzeichnis mit den Preisen

1.4 Sonstige Unterlagen Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise

2 Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“

Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung: Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonde- ren Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen.“

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

3 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind 3.1 Formblätter

126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer

236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

3.2 Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)

Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insol- venzplanes angegeben wurde)

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen

Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung

Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ge- mäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssiche- rung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Nachweis.

Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Qualifikation des Unternehmens gemäß ZTV oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise

Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV oder gleichwertiger Nachweis.

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

3.3 Leistungsbezogene Unterlagen

Produktdatenblätter benannter Fabrikate

Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248

Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 2481

Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf- fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhalte- systeme in Deutschland.

Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf- fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch positives Begutach- tungsschreiben der BASt bzw. einer mit der BASt direkt vergleichbaren Institution eines anderen Mit- gliedstaats der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist.

3.4 Sonstige Unterlagen

Auszüge aus der Urkalkulation zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise

Urkalkulation

Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrech- nungen

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer
650 25 090 071
Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Leistung 071 Alu-Fassade

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen

am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der 12. KW 2027 ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Ab- satz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am . innerhalb von 72 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungs- beginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Be- träge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Ein- zelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistun- gen entspricht.

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzel- fristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leis- tung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt Prozent der Summe der Abschlags- zahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame techni- sche Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug ge- nommen.

8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Leistungs- erbringung ist verboten.

10 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertrags- zwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unan- gemessen hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

11 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

F ortsetzung siehe Leistungsbeschreibung

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

BieterVergabenummerDatum
650 25 090 071
Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Leistung 071 Alu-Fassade

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

1.Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten%€
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
xx
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)x
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)x
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)x
2.5Nachunternehmerleistungen 1x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)noch zu verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2

[Seite 28]

223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

BieterVergabenummerDatum
650 25 090 071
Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Leistung 071 Alu-Fassade

Aufgliederung der Einheitspreise

OZ des LV 1Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1Menge 1Men- gen- einheit 1Zeitan- satz 2Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3Stoffe 2Geräte 2, 4Sonstiges 2Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910
Für alle Positionen!

1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.

© VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 5

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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

OZ des LVKurzbezeichnung d. TeilleistungMengeMen- gen- einheitZeitan- satzTeilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
LöhneStoffeGeräteSonstigesAngebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910

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[Seite 30]

223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

OZ des LVKurzbezeichnung d. TeilleistungMengeMen- gen- einheitZeitan- satzTeilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
LöhneStoffeGeräteSonstigesAngebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910

© VHB Bayern - Stand August 2012 3 von 5

[Seite 31]

223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

OZ des LVKurzbezeichnung d. TeilleistungMengeMen- gen- einheitZeitan- satzTeilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
LöhneStoffeGeräteSonstigesAngebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910

© VHB Bayern - Stand August 2012 4 von 5

[Seite 32]

223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

OZ des LVKurzbezeichnung d. TeilleistungMengeMen- gen- einheitZeitan- satzTeilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
LöhneStoffeGeräteSonstigesAngebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910

© VHB Bayern - Stand August 2012 5 von 5

[Seite 33]

235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

BieterVergabenummerDatum
650 25 090 071
Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Leistung 071 Alu-Fassade

Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

Ergänzung des Angebotsschreibens

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistun- gen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).

Namen des Nachunternehmen (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen (erst nach gesonderter Anforde- rung der Vergabestelle)

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[Seite 34]

235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach- folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Angabe zu der von diesem Unternehmen Unternehmens überlassenen Eignung

© VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2

[Seite 35]

236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

Bewerber/BieterVergabenummerDatum
650 25 090 071
Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Leistung 0 71 Alu-Fassade

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen

(Ort, Datum, Unterschrift)

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1

(Ort, Datum, Unterschrift)

Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.

1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

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[Seite 36]

244 (Datenverarbeitung)

Vergabenummer
650 25 090 071
Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Leistung 0 71 Alu-Fassade

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen

Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Be- arbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe
  • Abrechnung .

2 Datenaustausch

Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung

Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

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2492 / L 2492 (Online-Vergaben)

Vergabenummer
650 25 090 071
Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Leistung 071 Alu-Fassade

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform mit ava-sign

Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Alle gängigen Browser in einer aktuellen Version: Firefox Apple Safari Google Chrome Microsoft Edge

Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Für die Abgabe von Angeboten ist eine Anmeldung im Bieterportal iTWO tender unter der Adresse https://www.meinauftrag.rib.de erforderlich. Die Firmen laden nach der Anmeldung in ITWO tender die bear- beitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version von der Vergabeplattform auf ihren Rechner herunter.

Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. Der Bieterclient ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbei- tung der Vertragsunterlagen und eine vergaberechtskonforme Abgabe von digitalen Angeboten bei Ausschrei- bungen.

Die Upload Datei der Angebotsdatei über ava-sign darf einen maximalen Wert von 1500 MB nicht überschrei- ten. Einzurechnen sind dabei die bereits zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen, die der Bieter mit dem Angebot ausgefüllt zurückgeben muss. Es wird empfohlen rechtzeitig – mind. 1 Tag vor Angebotsende – die Angebotsdatei auf die Vergabeplattform hochzuladen und bei Problemen den Support zu bemühen.

Der Bieterclient ava-sign macht wie ein Browser eine Internetverbindung zur Zielplattform auf. Das bedeutet, alle Personen die ava-sign nutzen und damit ein Angebot abgeben wollen, benötigen für das Programm einen Internetzugang.

Es geht hier um den Bieterclient ava-sign! Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugriff auf das Internet über den Browser nicht automatisch bedeutet, dass auch das Programm ava-sign zugriffsberechtigt ist.

Textform Die Systemvoraussetzungen und Installationsanleitungen für den jeweils aktuellen Bieterclient ava-sign finden Sie immer unter diesem Link: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauf- trag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden_tender.html

Ordner Nebenangebote Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt.

Hilfelinks Für das Bieterportal iTWO tender: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html

Für den Bieterclient ava-sign: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_ava- sign.html

© VHB | VHL Bayern - Stand Juni 2023 1 von 1

[Seite 38]

2410 (Abfall – EBV)

Vergabenummer
650 25 090 071
Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
Leistung 071 Alu-Fassade

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leis- tungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

  • die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
  • bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt,
  • die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
  • die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen sowie für die jeweiligen Stoffgrup- pen und Belastungsklassen die Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen zu benennen und nachzuwei- sen, dass − die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen zur Aufnahme des Bau- und Abbruchab- falls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.

2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Verpflichtungsklau- sel).

2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger (Zweiterzeuger) in Bezug auf Stoffe, für die es keine konkrete Zweckbestimmung von Seiten des Auftraggebers gibt (ausgenommen davon sind also die Stoffe, die planmäßig wiederverwendet werden). Zugleich wird der Auftragnehmer mit Aufnahme seiner Tätigkeit, bei der er automatisch die Sachherrschaft über die Stoffe erlangt, auch Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt dabei die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). Die Verantwor- tung zur ordnungsgemäßen Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle verbleibt dane- ben beim Auftraggeber, der ebenfalls Abfallerzeuger (Ersterzeuger) ist.

2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den gel- tenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzu- führen.

2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung er- forderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB Bayern – Stand Februar 2025 1 von 1

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650 25 090 071

2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung)

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Stadt Augsburg Rathausplatz 1 86150 Augsburg Tel.:+49 8213244654 Fax.:+49 8213243084 (Vergabestelle)

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten Stadt Augsburg, Datenschutzbeauftragte/r An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg +49 821 324-0 datenschutz@augsburg.de (Datenschutzbeauftragte/r)

Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherdauer Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden durch

Stadt Augsburg Rathausplatz 1 86150 Augsburg Tel.:+49 8213244654 Fax.:+49 8213243084 (Vergabestelle)

und von dieser/m mit der Vorgangsbearbeitung beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer und Planungsbüros) nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes/Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung, streng vertraulich behandelt und genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes und eines daraus resultierenden Vertragsabschlusses der Vertragsparteien. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens oder eines Vertragsabschlusses werden die Daten für die Dauer der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gemäß den verwaltungsspezifischen und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend gelöscht. Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Verantwortlichen verarbeitet und können im Rahmen von Repräsentationsaufgaben nach Fertigstellung und Eröffnung des fertiggestellten Objektes der nutzenden Behörde übermittelt werden. Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das IT-Dienstleistungszentrum am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Auftragsverarbeiter. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c und e DSGVO i.V.m. §3 Bundesdatenschutzgesetz sowie Art. 4 Absatz 1, Art. 5 Abs. 1 S.1 BayDSG.

Ihre Rechte Bezüglich der über Sie bei uns gespeicherten Daten haben Sie das Recht auf • Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, • Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, • Löschung nach Artikel 17 DSGVO, • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie • Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie nach Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum o.g. Zweck jederzeit zu widersprechen.

© VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 1 von 2

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2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung) In den genannten Fällen richten Sie Ihr Schreiben bitte an

Stadt Augsburg Rathausplatz 1 86150 Augsburg Tel.:+49 8213244654 Fax.:+49 8213243084 (Vergabestelle)

Nach Artikel 77 DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

© VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 2 von 2

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Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

informiert die Unternehmen:

Hinweis zu betrügerischen E-Mails

Aktuell warnt das Bayerische Landeskriminalamt vor betrügerischen E-Mails

im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen.

Hierbei verschaffen sich Betrüger Zugang zu Ausschreibungsplattformen, um dort syste-

matisch Daten zu laufenden und abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren abzugreifen.

Es ist zu erwarten, dass derzeit in außergewöhnlichem Umfang versucht wird,

durch manipulierte und gefälschte E-Mails und Rechnungen Zahlungen von Ausschrei- bungsgewinnern zugunsten der Täter zu veranlassen.

Empfehlungen zum Schutz • Prüfen Sie Absender-E-Mails sorgfältig: Achten Sie auf Unstimmigkeiten wie unbe-

kannte Domains, Rechtschreibfehler oder abweichende E-Mail-Adressen. Kontaktie-

ren Sie den Auftraggeber bei Zweifel direkt über bekannte, offizielle Kommunikati-

onswege. • Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen: Überprüfen Sie Rechnungen und Bankver-

bindungen vor jeder Zahlung. Kontaktieren Sie den Gläubiger telefonisch oder über

verifizierte Kanäle, um die Echtheit der Forderung und der Bankdaten zu bestätigen. • Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden: Sensibilisieren Sie Ihr Team für derartige Betrugs-

versuche und etablieren Sie klare Prozesse für die Prüfung von Rechnungen und

Zahlungsanweisungen. • Melden Sie verdächtige Aktivitäten: Informieren Sie bei verdächtigen E-Mails oder

Rechnungen umgehend Ihre IT-Abteilung, Ihre Bank sowie die zuständigen Behör-

den.

Hinweis:

Sollten Sie bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, setzen Sie sich unverzüg-

lich mit Ihrer Bank in Verbindung, um Zahlungen zu stoppen oder zurück zu buchen, und

erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

© Staatsbauverwaltung Juli 2025

[Seite 42]

LV: Alu-Fassade Seite: 1 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Baubeschreibung Baubeschreibung

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in

Haunstetten.

Der nicht unterkellerte Neubau wird mit einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss errichtet. Das Erdgeschoss wird zum großen Teil durch die Fahrzeughalle, das Gerätelager und die Umkleideräume belegt. Zudem befinden sich dort auch Räume für Windfang und Foyer, Hausanschluss, WC- und Waschanlagen. Die Fahrzeughalle mit über 400 m² besitzt einen zweigeschossigen Luftraum (EG + OG) Im Obergeschoss sollen Büro- und Sitzungsräume mit angrenzender Dachterrasse errichtet werden. Außerdem finden dort eine Küche mit Stube, WC-Anlagen sowie ein großes Foyer

usw. Platz.

Das Gebäude wird vom EG bis ins OG durch zwei fast an den gegenüberliegenden Enden liegende Treppenhäuser erschlossen. Das Gebäude hat Außenabmessungen von ca. 59 m x 27 m. Das Dachtragwerk wird im Wesentlichen durch in Gebäudequerrichtung laufenden Brettschichtholzträger und eine darauf aufgelagerte Brettsperrholzdecke hergestellt. Die max. Attikaoberkante beträgt ca. +8,00 m gemessen ab OK FFB. Im OG werden die Wände der Treppenhäuser und zur Fahrzeughalle in Stahlbetonbauweise und die Stützen und Außenwände überwiegend in Holzbauweise ausgeführt. Im EG werden die Wände und Stützen in Stahlbeton- bzw. Mauerwerksbauweise errichtet. Die Wandstärken variieren zwischen 17,5 und 24 cm.

Die Stützen im Foyerbereich im Erdgeschoss werden als Stahlbetonrundstützen (Ø = 24 cm) hergestellt. Die vertikalen Lasten der Fahrzeughalle werden durch Holzstützen (als Pendelstützen bemessen) in die Einzel- bzw. Streifenfundamente abgetragen. Die Terrasse im OG wird nach außen durch eine Übungswand (an der Westseite) und eine Fassadenwand (an der Südseite) abgegrenzt. Die Unterkonstruktionen dazu werden als Stahlkonstruktion errichtet. Die Fußpunkte der Stahlunterkonstruktionen werden thermisch getrennt durch Isokorbelemente an die Stahlbetondecke angeschlossen. Die Bemessung der Stahlunterkonstruktionen erfolgt in 3D als räumliches Stabwerk. Die Stahlbetondecke über EG wird 2-achsig gespannt und linienartig auf Wänden und punktuell auf Stützen gelagert bemessen. Die Deckenstärken betragen 30 bzw. 36 cm.

Die Einzel- und Streifenfundamente werden in Stahlbetonbauweise ausgeführt. Die Stahlbetonbodenplatte in der Fahrzeughalle wird nur schwimmend vorgesehen. Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)

  1. Allgemeine Anmerkungen

Für die Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen gelten zusätzlich zur VOB Teil C, in der gültigen Ausgabe, alle entsprechenden DIN- und EN-Normen (oder gleichwertige) sowie die Richtlinien und Vorschriften der jeweiligen Fachverbände und Materialhersteller. Nach Auftragsvergabe sind an den Leistungen der Vorunternehmer die genauen Aufmaße zu nehmen. In den abzugebenden Preisen müssen alle für die Herstellung und Montage erforderlichen Leistungen sowie Nebenleistungen enthalten sein. Für Verarbeitung, Lieferung, Einbau und Abnahmen von Materialien, Teilen und Verbindungen gelten die am Standort der Baustelle gültigen entsprechenden Gesetze, Normen, Verordnungen und Bestimmungen. Erforderliche Nachweise hat der AN kostenlos für den AG zu erbringen.

Die Konstruktionen sind nach den einschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erstellen und einzubauen. Die dem LV beigelegten Unterlagen wie die Grundrisse, Schnitt- und Ansichtszeichnungen, sowie die Details sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen

Folgende Norm ist dabei in der jeweils gültigen Fassung - DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art mit den dort aufgeführten Querverweisen zu anderen technischen Regeln zu beachten.

Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Zirka-Abmessungen.

Sämtliche Maßangaben in den Details und Ausschreibungsplänen verstehen sich als Richtwerte und sind in der weiteren Planung des ANs zu konkretisieren.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

  • anerkannte Regeln der Technik

  • Regelungen SiGePlan

  • Auflagen aus der Baugenehmigung

Bei Widersprüchen gilt die jeweils aktuelle Norm in Ihrer gültigen Fassung

  1. Baufeld

Das Baufeld befindet sich in der Krankenhausstraße 8, 86179 Augsburg und unterliegt einer ständigen Verkehrslast. Angrenzend zum Baufeld befindet sich das Interim der Freiwilligen

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LV: Alu-Fassade Seite: 2 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Das Baufeld befindet sich in der Krankenhausstraße 8, 86179 Augsburg EuUnRd unterliegt eiEnUeRr ständigen Verkehrslast. Angrenzend zum Baufeld befindet sich das Interim der Freiwilligen Feuerwehr Haunstetten.

Hier ist die Zufahrt, sowie die anliegenden Park- und Halteverbotszonen zwingend freizuhalten. Die Zu- und Ausfahrt der Feuerwehr muss 24 Std. gewährleistet sein. Zudem ist die Krankenhausstraße die Hauptzufahrtsstraße zum Krankenhaus Süd. Zudem bestehen begrenzet Parkflächen.

Das Baugelände ist bauseits mit Schutz- Bauzäunen gesichert. Das verrücken oder verändern dieser ohne ausdrückliche Freigabe durch die Bauleitung ist untersagt. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Baustellensicherung obliegt dem AN.

Es werden drei Tor als Ein- und Ausfahrt vorgesehen.

Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten.

  1. Bauablauf

Der AN hat für eine rechtzeitige und ausreichende Koordination mit den seine Leistungen berührenden Gewerken Sorge zu tragen. Die örtlichen Verhältnisse sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Festgestellte Unstimmigkeiten sind mit der AG- Bauleitung zu klären, Bedenken bzw. Beanstandungen der baulichen Vorleistungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Schnittstellen der jeweiligen Leistungspakete - wie z.B. Fassade, Erdbau, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Dachdecker, TGA sowie Arbeitsunterbrechungen durch Zwischenschritte der anderen Gewerke, sofortiger Abtransport von Material, unstetige Maschineneinsätze, etc. - sind in den Preisen zu berücksichtigen.

  1. Termine und Terminpläne

Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung ist vom AN auf der Grundlage der Terminpläne des AG ein Bauablaufplan seiner gesamten Leistungen vorzulegen, anhand dessen die Einhaltung der Ausführungsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen ist der Plan vom AN unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen zu überarbeiten.

Die im Terminplan festgelegten Termine und Fristen sind einzuhalten. Alle dazu notwendigen Beschleunigungsmaßnahmen sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Zeigt das Kontrollergebnis Termin- oder Fristüberschreitungen, so hat der AN entsprechende Anpassungsmaßnahmen vorzuschlagen. Der AG erarbeitet, unter Berücksichtigung der Anpassungsvorschläge, einen fortgeschriebenen Termin-(steuerungs)plan, der Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung, Ausführung und ggf. die Anpassung des Basisterminplanes wird.

  1. Baustelle

Auf der Baustelle herrscht ein Alkohol- und Rauchverbot. Das Übernachten auf der Baustelle wird nicht gestattet.

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend Deutsch sprechender mit der Baustelle vertrauter Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählen:

  • Alle Werkpläne/Detailpläne des Architekten

  • Eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung

Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom AN genutzten privaten und öffentlichen Verkehrsflächen sind sauber zu halten. Siehe Vorbemerkungen zur Ausschreibung AG, § 9.

Die Vorgaben für die Wasserschutzzone W III a1 ist unter allen Umständen einzuhalten, auch für Baustellenfahrzeuge.

  1. Oberflächenfertige Leistungen

Das Arbeiten in Bereichen mit oberflächenfertigen Leistungen muss unter äußerster Vorsicht erfolgen, funkenflugerzeugende Arbeiten sind untersagt, sämtliche Schneid- und Bohrarbeiten dürfen nicht an oder gegen die Oberflächen ausgeführt werden. Die Lagerung, insbesondere das Gegenlehnen von Baustoffen, Geräten usw., sowie das Beschreiben, Bekleben, Markieren, usw. dieser Oberflächen ist nicht gestattet. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen auf Kosten des AN vorzusehen. Die Schutzmaßnahmen von Holzbauteilen dürfen die Holzeigenschaften nicht beeinflussen.

  1. Schutzmaßnahmen

Für die gesamte Bauzeit hat der AN geeignete Schutzmaßnahmen für sein Gewerk vorzusehen, um jegliche Schäden, auch gegenüber Nachfolgeunternehmungen auszuschließen. Der AN trägt die Verantwortung und hat ggf. Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen.

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LV: Alu-Fassade Seite: 3 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Für die gesEinheit amte Bauzeit hat der AN geeignete Schutzmaßnahmen fEinheitspreis inGesamtpreis in orzusehen, um EUR
ür sein Ge EURwerk v

Nr.) jegliche Schäden, auch gegenüber Nachfolgeunternehmungen auszuschließEeUnR. Der AN trägt EdUiRe Verantwortung und hat ggf. Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Schutz angrenzender Bauteile

  • Schutz der eigenen Leistung vor Beschädigung

  • Schutz der eigenen Leistung vor Witterungsschäden

  1. Baustellensicherheit

Bei dem Bauvorhaben wird die Baustellenverordnung - BaustellV - angewendet.

Es ist ein Sicherheitskoordinator nach BaustellV tätig. Er hat ebenso die Aufgabe, auf mögliche Nichteinhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes hinzuweisen. Diese Hinweise, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, sowie eine für die Baustelle gültige Baustellenordnung sind zu beachten.

Alle AN sind verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur Sicherung ihrer eigenen Arbeitsbereiche nach den einschlägigen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, Unfallverhütungsvorschriften etc. zu treffen und bis zum Abschluss aller von ihnen geschuldeten Leistungen einschließlich Rest- und Mängelbeseitigung vorzuhalten, sowie wieder zu entfernen. Dies gilt auch, wenn andere Firmen Arbeiten auf den Bauflächen ausführen oder die Baustelleneinrichtung mitnutzen. Hierunter fallen unter anderem Beleuchtung der Arbeitsstellen bzw. Arbeitsbereiche, Absperrungen, Geländer, Abdeckungen von Aussparungen und sonstige Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der Arbeitsbereiche.

Die Durchführung von Schweißarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen ist grundsätzlich untersagt. Lässt sich die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigen, hat der Unternehmer der ausführenden Firma die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen in einer schriftlichen Schweißerlaubnis festzulegen. Auf DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.26, Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren wird hingewiesen.

Von jedem AN muss, während seiner Arbeiten, ein Ersthelfer auf der Baustelle anwesend sein.

Vor Ausführungsbeginn muss jeder auf der Baustelle Beschäftigte spätestens 6 Werktage vor Arbeitsbeginn eine Einweisung durch den zuständigen Sicherheitsbeauftragten / SiGeKo erhalten. Die Maßnahmen sind mit dem zuständigen Vertreter der Objektüberwachung und dem SiGeKO abzustimmen.

  1. Planung und Ausführungsunterlagen AG

Alle Maße und Eintragungen in den Planunterlagen sind eigenverantwortlich vor Beginn der Ausführung und im Verlauf der Bauzeit zu überprüfen. Übernommene Festpunkte sind örtlich zu kontrollieren und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der Arbeiten dem AG schriftlich mitzuteilen.

  1. Planung AN

Der AG stellt dem AN die Eingabe und allgemeine Ausführungsplanung digital zur Verfügung. Sämtliche darüber hinaus erforderlichen Werk- und Montageplanungen, auch Ingenieurleistungen, sind vom AN zu erbringen. Bei der Erstellung der Planungs- und Ingenieurleistungen sind die Vorgaben des AG umzusetzen.

Alle Unterlagen, Pläne, Berechnungen und Nachweise des AN sind dem AG entsprechend den vorgegebenen Fristen vorzulegen, so dass eventuelle Ergänzungen und Nachbesserungen sowie Korrekturen ohne hinderlichen Einfluss auf den Bauablauf möglich bleiben.

Die Montagepläne sind rechtzeitig mind. 4 Wochen vor Ausführungsbeginn beim AG zur Prüfung einzureichen. Aus diesen Zeichnungen müssen alle zur Montage und Beurteilung der Konstruktionen notwendigen Einzelheiten wie z. B. Abmessungen, Materialien, Verbindungen, Anschlüsse, etc. klar hervorgehen.

Der AN ist verpflichtet die für seine Ausführung erforderlichen Pläne und Angaben rechtzeitig beim AG anzufordern und zu prüfen. Planläufe für ggf. erforderliche technische Klärungen sind zu berücksichtigen.

Die Montageplanung ist durch den AN fortzuschreiben. Änderungen, die sich während des Baufortschrittes ergeben, werden nicht besonders vergütet.

Sämtliche statischen Berechnungen, Nachweise und Prüfzeugnisse sind vom AN zu erstellen, soweit der AN diese zur Vorlage bei den Baugenehmigungsbehörden aufzustellen bzw. zu führen oder zu erbringen hat.

Die Abstimmung und ordnungsgemäße Ausführung aller Brandschutzmaßnahmen ist baubegleitend durch einen fachkompetenten Sachverständigen zu dokumentieren.

Es ist mit einer Prüffrist des AGs von ca. 10 Werktagen und mindestens zwei Prüfläufen zu rechnen.

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LV: Alu-Fassade Seite: 4 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Es ist mit einer Prüffrist des AGs von ca. 10 Werktagen und mindestenEsU Rzwei PrüfläufenE UzRu rechnen.

  1. Flächenmanagement und Transportlogistik

Das Baufeld unterliegt einer ständigen und hohen Verkehrslast, sowie einem extrem beengten Platz- und Zuliefermöglichkeiten. Lagerflächen dürfen nur zur Materialzwischenlagerung genutzt werden. Rückwärtsfahrten sind nur mit Einweiser gestattet. Just-in-time Lieferungen, seitens der AN sind so zu koordinieren, dass der Verkehr in den umliegenden Straßen nicht behindert wird. Handtransporte, auch im Gebäudeinneren, sind einzukalkulieren. Durch das beengte Baufeld ist es nicht möglich mit großen Maschinen den Transport ins Gebäude durchzuführen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

  1. Vermessung

AG-seitig werden die Vermessungsleistungen gesondert beauftragt. Dem AN werden Eck- und Höhenpunkte übergeben. Sämtliche darüber hinaus Vermessungs- (insbesondere auch Einmessungs-)arbeiten, die zur fachgerechten Durchführung der Leistungen notwendig sind, sind durch den AN durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern. Alle dem AN zur Verfügung gestellten Vermessungsleistungen sind unverändert zu belassen, nicht zu überstreichen, zu überputzen oder zu zerstören.

Sämtliche notwendigen Vermessungsleistungen, wie Einmessbestätigungen, Sockelkontrollen, Grenzfeststellungen, Einmessen der Bestandsbauteile, etc. sind durch den AN zu leisten und im LV miteinzukalkulieren.

Unstimmigkeiten sind mit der Bauüberwachung zu klären. Die Aufnahme der Arbeiten ohne Einspruch gilt als Bestätigung der zur Verfügung gestellten Vermessungsleistungen.

Jeder AN muss die eigene Leistung selbst richtig nach Höhe, Maß, Flucht und Winkel einmessen. Bei Toleranznormen gilt immer die höchste Genauigkeitsklasse. Abmessungen dürfen nicht kumuliert werden (gilt auch für Fluchten).

  1. Produkte und Baustoffe

Die angebotenen Produkte in einer Produktgruppe müssen, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, von einem Hersteller sein. Dies ist aus gestalterischen und technischen Gründen sowie der einheitlichen Lagerhaltung für Ersatzteile zwingend erforderlich.

Vor der Ausführung sind zu allen Stoffen und Bauteilen die Werksgarantien und Lieferscheine, die technischen Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, sowie die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfbescheide und sonstige erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen.

Wenn Produkte während der Ausführung die Zulassung verlieren, ist dies rechtzeitig bekanntzugeben und in Abstimmung mit dem AG sind gleichwertige Produkte kostenneutral zu liefern.

Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Güteschutzzeichen einer anerkannten Überwachungs-/ Güteschutzgemeinschaft vorliegt.

Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist die Genehmigung des AG vor dem Einbau dieser Stoffe und Bauteile einzuholen.

  1. Projektplattform

Für das Projekt steht dem AN die Projektplattform "PAVE" zur Verfügung und muss als Datenplattform genutzt werden. Hierüber erfolgt der Datenaustausch. Die Nutzung wird vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die Planunterlagen werden über das Projektkommunikationssystem zur Verfügung gestellt. Der AN wird per E-Mail über neu eingestellte Planunterlagen informiert und ist verpflichtet sich immer die aktuellen Planunterlagen, dazu gehören ebenfalls mehrfache Indexläufe, herunterzuladen und sofern erforderlich für die eigene Bearbeitung auszudrucken und zu vervielfältigen. Die damit verbundenen Aufwendungen (Personalaufwand / EDV / Druck- und Vervielfältigungskosten, Baustellengemeinkosten etc.) sind vom AN zu tragen. Der AG übermittelt dem AN dessen Zugangsdaten. Vom AN ist eine zuständige Person zu benennen und dient als Ansprechpartner für den AG. Schulungstermine zum Arbeiten mit der Projektplattform sind durch die genannte Person des AN wahrzunehmen. Mehraufwendungen, die sich daraus ergeben, werden nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.Alle Planunterlagen sind nach dem das Bauvorhaben festgelegten Planschlüssel zu benennen.

  1. Entsorgung

Abfälle aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) sind entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern. Baustellenabfälle werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle und ggf. Problemabfälle durch den AN getrennt und sind der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18 299). Die Beseitigung des anfallenden Schutts ist Sache des AN und hat arbeitstäglich zu erfolgen.

[Seite 46]

LV: Alu-Fassade Seite: 5 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Wertstoffe,Einheit gemischte Baustellenabfälle und ggf. ProblemabfällEinheitspreis inGesamtpreis in etrennt und sind EUR
e durch de EURn AN g

Nr.) der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 1E8U R299). Die BeseiEtUiRgung des anfallenden Schutts ist Sache des AN und hat arbeitstäglich zu erfolgen.

Der AN ist verpflichtet, alle von seinen Arbeiten herrührenden oder sonst von ihm verursachten Verunreinigungen (Abfälle, Bauschutt, Schmutz, Verpackungsmaterial und sonstige Verunreinigungen) und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen auf eigene Kosten zu beseitigen.

Kommt der AN seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der AG nach Verstreichen der angesetzten Frist und darauffolgender Nachfrist mit Ersatzvornahmeandrohung, die Verunreinigungen bzw. Schäden auf Kosten des ANs selbst beseitigen oder beseitigen lassen.

Das Verbrennen von Verpackungsresten und anderen Baustellenabfällen auf dem Baugrundstück ist untersagt. Die Abfallbehälter des öffentlichen Raums dürfen keinesfalls benutzt werden.

  1. Schlechtwetter und Winterbau

Die Leistungserbringung fällt in einen Winterperioden (Kälteperioden). Der Baubetrieb und die Verfahrenstechnik sind dementsprechend zu wählen, planen, einzurichten und müssen berücksichtigt werden.

Übliche Witterungseinflüsse, mit denen der AN bei Auftragserteilung rechnen konnte, gelten nicht als Behinderung.

Kälte- und schneebedingte Schlechtwettertage werden gemäß Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes und der Tabelle "Behinderungsstufen an Schlechtwettertagen" Spalte B definiert.

Niederschläge (ausgenommen Schnee und sogenannter Starkregen) gelten nicht als behindernder Umstand im Sinne von Schlechtwettertagen.

Die Messungen zur Bestimmung von Schlechtwettertagen sind, für den Zeitraum der Arbeiten innerhalb der Baugrube, über der Bodenplatte, um 08:00 Uhr durchzuführen. Für den Zeitraum der oberirdischen Arbeiten sind die Messungen auf der Ostseite des Baugeländes in ca.1,0 m Höhe, um 08:00 Uhr durchzuführen. Die Messungen sind durch den AN schriftlich zu dokumentieren.

Alle Aufwendungen für einen eventuellen Winterverschluss der Baustelle mit den erforderlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen einschließlich der ordnungsgemäßen Räumung der anliegenden Verkehrswege bei Schnee und Glätte, deren laufende Kontrolle und das Wiedereinrichten der Baustelle bei der Arbeitsaufnahme sowie Kosten für eventuelle Winterbaumaßnahmen einschließlich der dafür erforderlichen Energiekosten trägt der AN.

Beräumung der eigenen Arbeitsgerüste und Laufwege auf der Baustelle zur eigenen Leistungserbringung durch AN.

Des Weiteren sind die AVB des AG zu beachten.

  1. Baustellen-Jour-Fixe

Auf Verlangen des AG werden regelmäßig Baustellen-Jour-Fixe unter Beteiligung des AG bzw. seines Vertreters abgehalten. Der Projektleiter des AN oder dessen Vertreter haben an den Baustellen-Jour-Fixen teilzunehmen. Diese werden in der Regel im Abstand von 1 oder 2 Wochen durchgeführt, jedoch kann der AG auch eine Abhaltung in kürzeren Abständen verlangen, ohne dass dem AN hierfür ein zusätzlicher Vergütungsanspruch zusteht.

  1. Bautagebuch

Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen. Die Bautagebücher sind wöchentlich der durch den AG beauftragten Bauüberwachung vorzulegen. Eine Unterzeichnung des BTB von der AG-Seite erfolgt nicht. Eine Durchschrift des Bautagebuchs ist dem AG wenigstens wöchentlich zu übergeben. Der AG hat ein jederzeitiges Einsichtsrecht in das Bautagebuch. Das Bautagebuch hat folgenden Mindestinhalt zu enthalten:

  • Feststellungen zu Wetter

  • Temperatur

  • Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs

  • Anzahl leitender Personen und Facharbeiter, sowie von Arbeitern des AN und der Nachunternehmer

  • Art der durchgeführten Arbeiten mit jeweiliger Ortsangabe

Sämtliche irregulären Umstände und besonderen Vorkommnisse mit Auswirkungen auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen sind nicht im Bautagebuch zu platzieren, sondern in separaten und durchnummerierten SV zu erfassen und dem AG sowie der Bauüberwachung mitzuteilen.

  1. Stundenlohnarbeiten

Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des AGs zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden

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LV: Alu-Fassade Seite: 6 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen StundenloEhUnRarbeiten ist erEsUtR nach schriftlicher Anordnung des AGs zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind werktäglich einzureichen.

Darüberhinausgehende Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (VOB/B § 2 Abs. 10).

In regelmäßigen Abständen in Absprache mit dem AG sind die Stundenlohnarbeiten gebündelt als Nachtrag einzureichen.

  1. Aufmaß und Abrechnung

Rechnungen und Aufmaße sind kumulierend zu stellen und gemäß ihrer Art als Abschlag- oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Das Stellen von Einzelrechnungen ist vorab mit dem AG abzustimmen. Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.

Die Rechnungen sind digital beim AG einzureichen.

RE_HBA@augsburg.de;

neubau.ffh@augsburg.de;

zuständiger Fachplaner, Leitwerk AG (Bauleitung).

Die Abrechnung richtet sich nach dem Bauzeitenplan und Zahlungsplan, die zwischen den Vertragsparteien in Abhängigkeit zu dem vertraglichen vorausgesetzten Baufortschritt vereinbart sind.

Der vereinbarte Zahlungsplan steht in Abhängigkeit zu den vertraglich vereinbarten Terminen und dem nachgewiesenen Bauleistungsstand.

Alle Aufmaße sind ebenso wie die Rechnungen positionsbezogen zu stellen und nachvollziehbar mit Abrechnungsplänen auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsplanung zu belegen.

Aufmaße und Aufmaßpläne sind digital zu erstellen und im DA11 oder 12-Standard bzw. im PDF- Standard zu übergeben.

  1. Mängelfreimeldung

Sämtliche Mängelfreimeldung sind mit einer detaillierten Bilddokumentation bei der Objektüberwachung einzureichen.

  1. Umweltschutz

Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter des AN bzw. sein Umweltschutzverantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben, im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen.

LuftreinhalteVO:

Auf der Baustelle eingesetzte mobile Geräte und Maschinen mit einer Leistung von 19 Kilowatt (kW) bis 560 Kilowatt (kW) benötigen eine Bescheinigung des Herstellers, dass sie den Abgasanforderungen des § 2 Abs. 1 der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) entsprechen.

Baumaschinen, die diese Anforderungen nicht einhalten, dürfen nur eingesetzt werden,

wenn sie vor in Kraft treten der Verordnung am 01.01.17 in Verkehr gebracht wurden und

mit einem ausreichenden Partikelminderungssystem nachgerüstet sind. Die Nachrüstung ist durch eine Bescheinigung einer technischen Prüfstelle, eines technischen Dienstes oder eines Sachverständigen nachzuweisen.

Die entsprechenden Bescheinigungen müssen auf der Baustelle aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Werden drei oder mehr Baumaschinen auf der Baustelle eingesetzt, müssen mindestens 90% der betriebenen Maschinen die Anforderungen des § 2 BayLuftV einhalten.

  1. Lärm

Dauerhafte und unverhältnismäßige Lärmemissionen sind zu vermeiden. Sämtliche Baumaschinen sind als lärmarme Maschinen vorzuhalten.

  1. Staubbelastung

Staubbelastungen sind generell auf ein Minimum zu begrenzen. Die erforderlichen Maßnahmen sind

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LV: Alu-Fassade Seite: 7 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Staubbelastungen sind generell auf ein Minimum zu begrenzen. Die erforderlichen Maßnahmen sind in Einheitspreise mit einzukalkulieren.

Staubende Arbeiten zeitlich nach der Feinreinigung und nach der Aufstellung von Racks und aktiven Komponenten, Einbau von Filter oder Ähnlichen sind anzumelden.

  1. Erschütterungen

Erschütterungen sind generell auf ein Minimum zu begrenzen. Erschütterungen sind zu begrenzen auf die Werte der DIN 4150. Die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV - Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen sind einzuhalten. Die erforderlichen Maßnahmen sind in Einheitspreise mit einzukalkulieren.

  1. Dokumentation

Die brandschutzrelevante Dokumentation ist zwingend zwei Monate vor Fertigstellung des Rohbaus zu übergeben und ist unabhängig von der Objektdokumentation. Hierzu zählen auch alle Unterlagen für die Bescheinigung Brandschutz II. Die Branddokumentation hat vollumfänglich für alle Bauteile zu erfolgen.

Die Aufwendungen für die Dokumentationen, sowohl die Objektdokumentation als auch die Brandschutzdokumentation sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Die Objektdokumentation wird durch die beauftragten Errichtergewerke geschuldet. Sie ist gewerkeweise zu erarbeiten und umfasst folgende universelle Grundstruktur:

Beschreibung:

  • Ausführungsbeschreibung

Anlagenbeschreibung, Berechnungen und Auslegungen

  • technische Unterlagen

Bescheinigungen, Zeugnisse, Protokolle, Gerätedaten, Ersatzteillisten

Errichtung:

  • TÜV, VDS, SV- /SK-Prüfungen und behördliche Genehmigungen

  • Nachweise der Inbetriebnahme, Abnahme, Übernahme, Abnahmeprotokolle, Einweisungsprotokolle

  • Aufstellung Hersteller, Lieferanten und Nachunternehmer

Betrieb:

  • Betriebs- und Wartungsanleitungen

  • Reinigungs- und Pflegeanweisungen

  • Instandhaltungsanweisungen

  1. Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung ist auch im Baustellenbereich während der Bauzeit zu gewährleisten. Zur Entnahme von Baustellenwasser verwendete Hydranten müssen für die Feuerwehr nutzbar bleiben bzw. dürfen nur in Abstimmung mit der Feuerwehr temporär stillgelegt werden. Sämtliche Baustellenzufahrten und Wege innerhalb der Baustelle müssen für die Feuerwehr zur Verfügung stehen. Speziell an Wochenenden und Feiertagen sind deshalb die Geräte so abzustellen, dass die Feuerwehr und sonstige Notfahrzeuge ungehindert passieren bzw. zufahren können.

  1. Grundsteinlegung, Richtfest

An Bauherrenfesten wie Richtfeste kann nicht gearbeitet werden. Die Ausfallzeiten werden hier nicht gesondert vergütet.

Der AN hat für 2 Bauherrenfeste, die Grundsteinlegung und das Richtfest, den AG logistisch und materiell zu unterstützen, z.B. durch Stellen und Vorhalten weiterer Toiletten, Bauheizung (inkl. Verbrauch) nach Bedarf, provisorischer Wetterschutz, u.dgl.

  1. Mengeneinheiten

In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten

cm Zentimeter

cm2 Quadratzentimeter

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LV: Alu-Fassade Seite: 8 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR cm2 Quadratzentimeter

h Stunde

a Jahr

kg Kilogramm

m Meter

m2 Quadratmeter

m3 Kubikmeter

Mt Monat

psch Pauschal

St Stück

t Tonne

Wo Wochen

mMt m x Monat

mWo m x Woche

m2Mt m2 x Monat

m2Wo m2 x Woche

StMt Stück x Monat

StWo Stück x Woche

  1. Wertung

Die angebotenen Summen gehen in die LV-Wertungssumme mit ein, werden in der Gesamtwertung berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor über die eigenständige Beauftragung der Wartungsleistungen nach Abschluss der Montagearbeiten zu entscheiden. Mit der Zuschlagserteilung sind die Wartungen nicht automatisch beauftragt.

  1. LuftreinhaleVO

Auf der Baustelle eingesetzte mobile Geräte und Maschinen mit einer Leistung von 19 Kilowatt (kW) bis 560 Kilowatt (kW) benötigen eine Bescheinigung des Herstellers, dass sie den Abgasanforderungen des § 2 Abs. 1 der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) entsprechen.

Baumaschinen, die diese Anforderungen nicht einhalten, dürfen nur eingesetzt werden,

wenn sie vor in Kraft treten der Verordnung am 01.01.17 in Verkehr gebracht wurden und

mit einem ausreichenden Partikelminderungssystem nachgerüstet sind. Die Nachrüstung ist durch eine Bescheinigung einer technischen Prüfstelle, eines technischen Dienstes oder eines Sachverständigen nachzuweisen.

Die entsprechenden Bescheinigungen müssen auf der Baustelle aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Werden drei oder mehr Baumaschinen auf der Baustelle eingesetzt, müssen mindestens 90% der betriebenen Maschinen die Anforderungen des § 2 BayLuftV einhalten.

  1. Gerüst

Es wird bauseitig ein Fassadengerüst für die Montage der Fassade gestellt. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Fassadenbekleidung Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Fassadenbekleidung

  1. Wärmeschutz

Die Fassaden sind als von innen und außen luft-, wasser- und dampfdichte Konstruktionen zu konstruieren und zu montieren. Die wärmegeschützte Konstruktion muss durch einen rechnerischen und/oder experimentellen Nachweis belegt werden und der Wärmeschutzverordnung (Gebäudeenergiegesetz GEG) in neuester Fassung entsprechen.

Sämtliche Fassadenkonstruktionen sind in thermisch getrennter Konstruktionsweise herzustellen.

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LV: Alu-Fassade Seite: 9 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Sämtliche Fassadenkonstruktionen sind in thermisch getrennter Konstruktionsweise herzustellen. Eine geschäumte Bauweise ist nicht zugelassen.

Für die rechnerischen Nachweise der U-Werte der Fassaden gilt folgendes zu beachten:

  • alle Werte der Aufbauten usw. sind entweder mittels Prüfzeugnissen zu belegen oder es sind die entsprechenden Werte aus den entsprechenden Normen zu verwenden.

Für die Bemessung der Wärmeschutzeigenschaften sind anzuwenden:

DIN 4108 (Wärmeschutz), in allen Teilen in letztgültiger Ausgabe.

Der geforderte Gesamt-U-Wert ist immer zwingend einzuhalten, gegebenenfalls sind wärmetechnisch bessere Dämmungen einzusetzen.

Die Wärmeschutzbestimmungen der Bauordnung für Bayern und das Gebäude-Energiegesetz sind zwingend einzuhalten!

Innentemperatur / relative Luftfeuchte

Winter: 20° Luftfeuchte 40 +- 5 %

Sommer: 26° Luftfeuchte 55 +- 5 %

Außentemperatur / relative Luftfeuchte

Winter -15°C, Luftfeuchte 40%

Sommer: +32°C, Luftfeuchte 60%

Die angebotenen Konstruktionen dürfen auch innerhalb der Dämmebene keine Schwitzwasserbildung zulassen.

Hinweis U-Wert Berechnung

Die Berücksichtigung der zusätzlichen Wärmebrückenverluste durch die mechanischen Befestigungsteile basiert auf den Vorgaben der DIN EN ISO 6946:2000-04. Auf diese Norm wird in der DIN 4108 verwiesen. Da die DIN 4108 eine Grundlage für das Gebäude-Energiegesetz (GEG) darstellt, ist somit nach dem GEG für die Ermittlung der U-Werte gleichzeitig DIN EN 6946:2000-04 zu berücksichtigen. Dieser Korrekturwert für die Wärmebrücken ist eine Notwendigkeit für die Erstellung des Nachweises. Bitte Nachweise vorlegen.

  1. Fassadenanschlüsse zu Rohbauteilen

Die Anschlussbereiche sind unter Verwendung von Formstücken aus Mineralfaserdämmplatten (Schmelzpunkt = 1000°C) so auszubilden, dass Wärmebrücken ausgeschlossen sind. Diese Anschlüsse sind rauchdicht auszuführen. Die Dicke der Dämmstreifen darf 60 mm an keiner Stelle unterschreiten. Größere und unförmige Hohlräume sind mit einer Perlite-Schüttung zu befüllen. Im Toleranzfall ist ein Hochleistungs-Dämmstoff auszuführen. Sämtliche Befestigungen von hinterlüfteten Wandbekleidungen am Rohbau sind mittels thermischer Trennung auszuführen.

Die Randabstände aufgrund der Rohbautoleranzen sind in der Planung und der Ausführung zu berücksichtigen. Mögliche Abweichungen mind. +/- 30 mm in alle Richtungen bzw. gemäß DIN 18202.

Die Unterkonstruktion ist thermisch optimiert und mit hochwertiger thermischer Trennung zum Untergrund auszuführen. Max. zulässige Erhöhung des U-Wertes ΔU ≤ 0,02 W/m²K.

  1. Anforderungen an Luftdurchlässigkeit

Nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Die DIN EN 12153 und DIN EN 12152 sind dabei zu berücksichtigen.

  1. Leichtmetall-Außenfensterbänke, LM-Blechverkleidungen, usw.

Der AN hat sich vorab vom Zustand des Befestigungs-Untergrundes (des Rohbaus und der Fenster) zu informieren. Der Rohbau ist zu überprüfen, einschließlich der horizontalen und vertikalen Höhenrisse. Abweichungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Bei größeren Abweichungen, vor allem jedoch bei eventuellen Ausbauchungen, muss mit der Bauleitung geklärt werden, ob örtlich das Material abgespitzt werden kann oder ob die Dicke der Wärmedämmung an diesen Stellen reduziert werden muss. In jedem Fall muss auch an solchen Stellen eine Mindesthinterlüftungsbreite von 2 cm garantiert werden.

Alle Ankerteile sind aus Chromnickelstahl herzustellen. Gegebenenfalls ist vor Montagebeginn ein Fachgespräch zwischen der Objektüberwachung, dem Statiker und dem Prüfstatiker zu führen. Es sind grundsätzlich nur zugelassene Halteanker zu verwenden, die ein Weiterleiten der Feuchtigkeit zur Dämmung unterbinden.

Unterkonstruktionen und Winkelauflager sind in Anlehnung der DIN 18516 Teil 1, Ziffer 7.2.2

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LV: Alu-Fassade Seite: 10 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Unterkonstruktionen und Winkelauflager sind in Anlehnung der DIN 18516 Teil 1, Ziffer 7.2.2 (Unterkonstruktionen) und DIN 18515 aus den zugelassenen Werkstoffen zu wählen.

Temperaturdifferenzen von -20 Grad C und +85 Grad C sind bei der Konstruktion

zu berücksichtigen.

Im Bereich der Verankerungen darf die Wärmedämmung nur ohne Beschädigungen der gedämmten Fläche ausgeschnitten werden.

Sollten Dehnungsprofile bzw. Dehnstöße erforderlich sein, sind diese ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.

  1. Brandschutz

Die Erfüllung der Brandschutzanforderungen ist Bestandteil des Angebotes des AN. Für die Dämmung dürfen nur nicht brennbare Materialien verwendet werden (Baustoffklasse A1/A2 nach DIN 4102 Teil 1,2,3 und 4). Für die Aluminiumverbundplatten dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102 Teil 1,2,3 und 4) Abweichungen von dieser Regelung müssen durch die zuständige Behörde bestätigt werden. Allgemeine Festlegungen Vorgeh. hinterl. Fassade Allgemeine Festlegungen Vorgeh. hinterl. Fassade

Konstruktion

Wärmetechnische Mindestanforderungen (inkl. Wärmedämmung) im Außenbereich gem. Angabe Bauphysik. Führen weitere Vorgaben zu einer höherwertigen Qualität, so haben diese Gültigkeit.

Die in den Zeichnungen dargestellten Dämmstoffdicken und die laut Bauphysiker geforderten Dämmstoffdicken sind mindestens einzuhalten.

Maße

Breite = Die angegebenen Maße beziehen sich auf die Achsmaße der jeweiligen Bekleidungen.

Höhe = Die angegebenen Maße beziehen sich auf die Achsmaße der jeweiligen Bekleidungen.

Die angegebenen Maße sind theoretische Maße. Als Abrechnungsgrundlage gelten die tatsächlichen Fassadenflächen, bzw. die Außenkante der flächigen Wandbekleidungen. Ausschnitte für Fenster und dergleichen werden nicht übermessen und sind in der Flächenermittlung nicht enthalten.

Aufteilungen

Die Betrachtung der Bekleidungen erfolgt generell von außen. Die Konstruktion ist so auszulegen, dass alle Möglichkeiten einer werksseitigen Vormontage voll auszunutzen sind. Die Montagezeiten vor Ort sind auf ein Minimum zu reduzieren. Feldteilungen und Fugenläufe gem. den Ansichts-, Grundriss-, Schnitt- und Detailplänen sind zu beachten und auszuführen. Insbesondere die Feldteilung ist den Planungsunterlagen der Architekten zu entnehmen.

Definition und Aufbau der Bekleidungen

Per Definition bestehen die Bekleidungen aus den Bekleidungen der Wandflächen, der außenliegenden Deckenuntersichten, den Stützenbekleidungen, den Leibungsbereichen, den Bekleidungen der Attiken und der Sockelbereiche, etc.

Abmessungen Allgemein

Die Aufteilungen sind den entsprechenden Planunterlagen der Architekten und den Leitdetails zu entnehmen. Abweichungen bzw. evtl. erforderliche Abweichungen von den beiliegenden Leitdetails werden nicht gesondert vergütet und sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.

Statisches System

Die Bekleidungen werden sichtbar an der Unterkonstruktion gem. den Leitdetails befestigt, wobei eine Verbindung zwischen den Wandkonsole und Tragprofilen zwängungsfrei durch Verwendung von Fix- und Gleitpunkten zu erfolgen hat. Befestigung der Wandkonsolen entsprechend dem Verankerungsuntergrund zugelassenen Verankerungselementen nach Herstellervorgaben. Die Tragkonstruktion ist flucht- und lotrecht auszurichten. Die Montage erfolgt nach den technischen Anforderungen und dem Montage / Installationsplan.

Kosten

Die Kosten für sämtliche Aufwendungen, wie in den entsprechenden Ausführungsbeschreibungen (AB) erwähnt und in den jeweiligen Planunterlagen dargestellt (einschl. Befestigungen, Abdichtungsmaßnahmen, usw.) sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen.

Die unterschiedlichen Anschlüsse und Konstruktionsteile entsprechen den AB´s bzw. Leitdetails und sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen.

Lage, Anzahl und Typ der Verbindungsmittel sind in den Leitdetails sinngem. dargestellt und

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LV: Alu-Fassade Seite: 11 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Lage, Anzahl und Typ der Verbindungsmittel sind in den Leitdetails sinngem. dargestellt und unabhängig von der Darstellung entsprechend der vorgesehenen Ausführung durch den AN selbstständig in den jeweiligen Positionen preislich zu berücksichtigen. Erhöhte Mehraufwendungen durch Sonderdübel, Bewehrung, usw. sind in die Positionen einzurechnen.

Stoffe und Bauteile und deren Ausführung für Fenster und PR-Fassade Stoffe und Bauteile und deren Ausführung für Fenster und PR-Fassade

Für die Ausführung von Fassadenkonstruktionen sind sämtliche Hersteller-Richtlinien für die verwendeten Materialien zu beachten. Die Anzahl und der Abstand der Befestigungspunkte müssen unter besonderer Berücksichtigung der Windsogkräfte gewählt werden. Bei Arbeitsunterbrechungen sind offene Kanten gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Späne und Schleifstaub sind umgehend zu entfernen. Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass sie Dehnungen spannungsfrei aufnehmen und gleichzeitig wasserdicht bleiben. Auf allen Bauteilen dürfen keine sichtbaren Werbebeschriftungen angebracht werden, ausgenommen sind Prüfplaketten und Prüfstempel. Die Arbeiten dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Bauüberwachung durchgeführt werden. Für alle einzubauenden Materialien ist die toxikologische Unbedenklichkeit nachzuweisen, und die entsprechenden Datenblätter sind dem Auftraggeber vorzulegen. Musterstücke und Proben sind auf Verlangen bereitzustellen. Die Einhaltung der Anforderungen an Fugendurchlässigkeit, Schlagregensicherheit und Windbelastung ist nachzuweisen.

  1. Dämmungen

Alle Dämm- und Abdichtungsmaterialien sind trocken zu lagern und einzubauen. Rückstände und Verschnitt sind fachgerecht und staubdicht zu entsorgen. Dämmschichten müssen an allen Anschlüssen wärmebrückenfrei ausgeführt werden. Für die thermische Trennung in Profilen dürfen nur formstabile, feuchtigkeitsunempfindliche Dämmstoffe verwendet werden, die im Temperaturbereich von -20 °C bis +200 °C beständig sind. Bei hochwärmegedämmten Profilen ist die Wärmestrahlung durch geeignete Einlagen zu unterbinden. In der Fassade dürfen, außer bei erdberührten Flächen, nur nicht brennbare Materialien verwendet werden.

  1. Stahl

Stahlbauteile, die im Außenbereich unzugänglich sind, müssen aus Edelstahl gefertigt werden. Zugängliche und sichtbare Stahlteile im Außenbereich sind zu verzinken oder aus Edelstahl auszuführen. Die Feuerverzinkung erfolgt nach DIN EN ISO 1461, und alle Stahlteile müssen entsprechend konstruiert sein. Schweißstellen sind mit Kaltzink nachzubehandeln, und beschädigter Korrosionsschutz ist auszubessern. Befestigungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen und Dübel sind aus Chromnickelstahl herzustellen und bei Kontakt mit anderen Metallen zu isolieren, um Kontaktkorrosion zu vermeiden. Sichtbare Schrauben sind mit Innensechskant- oder Torx-Kopf und farblich angepasst auszuführen. Schrauben mit Dichtfunktion sind aus Edelstahl mit EPDM-Dichtscheiben zu verwenden. Alle Korrosionsschutzmaßnahmen und Oberflächenbehandlungen sind umfassend vorzusehen.

3 Aluminium

Aluminiumprofile und -bleche müssen aus hochkorrosionsfesten Legierungen bestehen, die für Beschichtung oder Eloxal geeignet sind. Die Mindestdicken und die Verarbeitung richten sich nach den statischen Anforderungen. Die Planität und Walzrichtung der Bleche sind einzuhalten, und Kontakt- sowie Spaltkorrosion ist durch geeignete Isolierstoffe zu verhindern.

  1. Anschlüsse und Abdichtungen

Alle Fassadenkonstruktionen sind mit trockenen, dauerelastischen Dichtungen auszuführen, die sämtliche Bewegungen aufnehmen können. Die verwendeten Dichtungsmaterialien müssen UV-, ozon-, witterungs-, alterungs- und temperaturbeständig sein. Multifunktionale Fugendichtbänder und Folien sind nach DIN zu verwenden, innen dampfdicht und außen diffusionsoffen. Abdichtungsarbeiten sind luftdicht, blasen- und hohlraumfrei auszuführen, thermoplastische Dichtbahnen und PVC-Folien sind nicht zulässig. Die Abdichtungsfolien müssen alterungsbeständig und beständig gegen Witterungseinflüsse sein. Die Versiegelung von Fugen ist mit hochwertigen, elastisch bleibenden Dichtstoffen durchzuführen.

  1. Elastische Dichtungsbänder / Dichtungsprofile

Elastische Dichtungsbänder und Dichtungsprofile sind aus EPDM oder vergleichbarem Material herzustellen und müssen witterungs-, temperatur- und alterungsbeständig sein. Die Profile müssen ihre Elastizität im Temperaturbereich von mindestens -40 °C bis +120 °C beibehalten. Die Materialverträglichkeit bei Schnittstellen ist nachzuweisen, und die Herstellung der Dichtungsprofile muss überwacht werden.

  1. Vorkomprimierte Dichtungsbänder

Vorkomprimierte Dichtungsbänder sind gemäß DIN 18542 BG1 auszuführen. Die Schlagregendichtigkeit ist durch Prüfzeugnisse nachzuweisen, und die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten.

  1. Vorbehandlung der LM-Teile für Farbbeschichtung

Die Vorbehandlung von Aluminiumteilen für Farbbeschichtungen erfolgt nach GSB- und QUALICOAT- Richtlinien. Die Eloxierung ist nach DIN 17611 auszuführen, und Farbgrenzmuster sind vorab

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LV: Alu-Fassade Seite: 12 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Die Vorbehandlung von Aluminiumteilen für Farbbeschichtungen erfolgt EnUaRch GSB- und QUAELUIRCOAT- Richtlinien. Die Eloxierung ist nach DIN 17611 auszuführen, und Farbgrenzmuster sind vorab festzulegen.

  1. Oberflächenschutz

Alle sichtbaren Oberflächen sind während der Bauphase zu schützen. Schutzfolien und -lacke müssen restlos und ohne Beschädigung entfernt werden. Sichtbare Farbausbesserungen gelten nicht als einwandfreie Oberfläche.

  1. LM-Blechverkleidungen

Der AN hat sich vorab vom Zustand des Befestigungs-Untergrundes zu informieren. Der Rohbau ist zu überprüfen, einschließlich der horizontalen und vertikalen Höhenrisse. Abweichungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Bei größeren Abweichungen, vor allem jedoch bei eventuellen Ausbauchungen, muss mit der Bauleitung geklärt werden, ob örtlich das Material abgespitzt werden kann oder ob die Dicke der Wärmedämmung an diesen Stellen reduziert werden muss.

Alle Ankerteile sind aus Chromnickelstahl gemäß Vorbemerkungen herzustellen. Gegebenenfalls ist vor Montagebeginn ein Fachgespräch zwischen der Objektüberwachung, dem Statiker und dem Prüfstatiker zu führen. Es sind grundsätzlich nur zugelassene Halteanker zu verwenden, die ein Weiterleiten der Feuchtigkeit zur Dämmung unterbinden.

Unterkonstruktionen und Winkelauflager sind in Anlehnung der DIN 18516 Teil 1, Ziffer 7.2.2 (Unterkonstruktionen) und DIN 18515 aus den zugelassenen Werkstoffen zu wählen.

Temperaturdifferenzen von -20 Grad C und +85 Grad C sind bei der Konstruktion

zu berücksichtigen.

Im Bereich der Verankerungen darf die Wärmedämmung nur ohne Beschädigungen der gedämmten Fläche ausgeschnitten werden.

Sollten Dehnungsprofile bzw. Dehnstöße erforderlich sein, sind diese ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten. Anlagenliste 00 Anlagenverzeichnis 00.1 FFH_260908_BMA_LI_Anlagenverzeichnis.pdf

01 Grundrisse 01.1 FFH_A_ARC_5_GR_01_0001.pdf 01.2 FFH_A_ARC_5_GR_DA_0001.pdf 01.3 FFH_A_ARC_5_GR_EG_0001.pdf

02 Schnitte 02.1 FFH_A_ARC_5_SN_AA_0001.pdf 02.2 FFH_A_ARC_5_SN_DD_0001.pdf 02.3 FFH_A_ARC_5_SN_EE_0001.pdf 02.4 FFH_A_ARC_5_SN_FF_0001.pdf

03 Ansichten 03.1 FFH_A_ARC_5_AN_N_0001.pdf 03.2 FFH_A_ARC_5_AN_O_0001.pdf 03.3 FFH_A_ARC_5_AN_S_0001.pdf

04 Details 04.1 FFH_A_ARC_5_DE_X_0065.pdf 04.2 FFH_A_ARC_5_DE_X_0083.pdf 04.3 FFH_A_ARC_5_DE_X_0160.pdf 04.4 FFH_A_ARC_5_DE_X_0250.pdf 04.5 FFH_A_ARC_5_DE_X_0251.pdf 04.6 FFH_A_ARC_5_DE_X_0252.pdf 04.7 FFH_A_ARC_5_DE_X_0253.pdf 04.8 FFH_A_ARC_5_DE_X_0420.pdf 04.9 FFH_A_ARC_5_DE_X_0421.pdf 04.10FFH_A_ARC_5_DE_X_0551.pdf

05 BE-Pläne 05.1 FFH_A_ARC_5_LP_X_0001.pdf 05.2 FFH_A_ARC_5_LP_X_0002.pdf 01 Baustelleneinrichtung

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LV: Alu-Fassade Seite: 13 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

01.01 Baustelleneinrichtung

01.01.0010 Baustelleneinrichtung einrichten Einrichten der Baustelle mit folgenden Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen:

  • Lager- und Arbeitsplatz

  • Arbeitsplatzbeleuchtung

  • der mehrmalige An- und Abtransport von Mannschaft

und Material und das Umsetzen der Baueinrichtung

entsprechend dem Bauablauf

  • Lagerraum, Werkstatt, Magazin, Unterstelleinrichtungen

  • Maschinen und Geräte

  • alle für die nachfolgend beschriebenen Arbeiten notwendige

Geräte, Werk- und Hebewerkzeuge (Kran, Aufzug,

Schrägaufzug, Gerüste, Arbeitsbühnen etc.) Maschinen

  • Bau- und Autokräne

  • Lieferung, Lagerung und Beförderung aller Materialien

und Baustoffe bis zur Verwendungsstelle.

  • einschl. Umsetzung Kräne entsprechend dem

Arbeitsfortschritt

  • sämtliche Sicherheitseinrichtungen für die Ausführung der

Leistungen

Die Versorgungsabschlüsse Baustrom und Bauwasser der Baustelle sind an der BE-Fläche vorhanden. Die Kostenregelung für die Bereitstellung erfolgt durch den AN Rohbau. Der Wasserverbrauch und Stromverbrauch wird nach Zählerstand abgerechnet.

Sanitärcontainer werden vom AN Rohbau bereitgestellt.

Die Abstimmung mit der Objektüberwachung hat frühzeitig zu erfolgen.

1,000 psch 01.01.0020 Vorhaltung Baustelleneinrichtung Vorhaltung der Baustelleneinrichtung über den Zeitraum der Leistung der eigenen Leistung dieses LVs

Der erste und letzte Monat der Vorhaltung wird tageweise mit 1/30 abgerechnet.

3,000 Mt 01.01.0030 Baustelleneinrichung räumen Räumung der beschriebenen Baustelleneinrichtung

1,000 psch

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: Alu-Fassade Seite: 14 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02 Fassadenarbeiten

Konstruktionsbeschreibung Alu-Fassade Konstruktionsbeschreibung Alu-Fassade

Allgemeines

Die im Detail dargestellten Aluminiumpaneele sind in einem gleichmäßigen Raster aufzuteilen gemäß Fassadenansichten.

Maximalabmessungen der Metallpaneele bis 1300 mm, oder eine fugenlose Fassadenbekleidung, gemäß Positionsbeschreibungen.

Stärke der Metallpaneele: 4mm

Sollte aus technischen, statischen oder sonstigen Gründen dickere Bleche erforderlich werden, ist dies abzustimmen.

Die konstruktiven Abmessungen (Außenmaße, Fassadenelement der Aluminiumfassade, Raster) bleiben bestehen und dürfen nicht verändert werden.

Die Befestigung durch Vernietungen sind sichtbar und in einem regelmäßigem Abstand gemäß den statischen Anforderungen angeordnet.

Fassadenbekleidung

Aluminiumpaneele genietet auf vertikalen Aluminium-Tragprofilen montieren. Die Oberfläche der Metallpaneele nach Wahl des Architekten. In den Endbereichen teilweise abgekantet gemäß Detailplanung.

Befestigungsabstände sind gemäß statischen Anforderungen anzuordnen.

Befestigung: sichtbar, genietet

Farbton: nach RAL-Karte Design System Plus

Im Sockelbereich ist die Fassade mit einem einfach gekanteten Blech inkl. eines flachen Lochblech für die Hinterlüftung zu schließen. Dies ist an die Unterkonstruktion zu befestigen.

Optisch, formales Ziel

Der optisch formale Anspruch an hinterlüftete Bekleidungen aus Aluminiumpaneelen ist die Ausführung von planeben, fugengenauen und scharf linierten homogenen Flächen. In den geraden Bereichen ist eine hohe Qualität an die Planebenheit bzw. Planität im Einbauzustand sicherzustellen. Die in nachfolgender Beschreibung enthaltenen Vorgaben sind Mindestanforderung.

Feldausführung

Feldteilungen und Fugenläufe gem. den Ansichts-, Grundriss-, Schnitt- und Detailplänen sind zu beachten und auszuführen. Insbesondere die Feldteilung ist den Planungsunterlagen der Architekten zu entnehmen. Die Fugenbreiten betragen horizontal und vertikal jeweils 10 mm.

Unterkonstruktion:

Unterkonstruktion zur Montage einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade. Die vertikale Unterkonstruktion besteht aus Aluminium (L/T-Profil), welche nach statischen Erfordernis.

mittels Wandhalter an Massivwand befestigt werden.

Die Verbindung zwischen den Wandkonsolen und Tragprofilen hat zwängungsfrei durch Verwendung von Fix- und Gleitpunkten zu erfolgen. Die Befestigung der Wandkonsolen ist entsprechend dem Verankerungsuntergrund zugelassenen Verankerungselementen nach Herstellervorgaben zu erfolgen. Die Unterkonstruktion ist flucht- und lotrecht auszurichten. Die Montage erfolgt nach den technischen Anforderungen und dem Installationsplan.

Aluminium-Wandkonsolen inkl. systemzugehöriger vertikaler Profile als Tragkonstruktion für vorgehängte hinterlüftete Fassaden, inkl. Verankerungsmittel. Sämtliche Zuschnitte, Ausklinkungen, evtl. erforderliche Ergänzungskonstruktionen sowie sämtliche Befestigungsmaterialien sind im Einheitspreis einzurechnen.

Konsolenlänge: ca. 190 - 240 mm, Angabe gemäß Positionstext

Die Hinterlüftung wird durch eine Luftebene, 32-66 mm gemäß Positionstext, zwischen Metallpaneele und Wärmedämmung ausgebildet.

Sämtliche Unterkonstruktionsteile sind aus nichtrostenden Materialen auszuführen.

Sichtbare Teile der Unterkonstruktion (z.B. durch die Fugen) sind zusätzliche in diesem Bereich

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LV: Alu-Fassade Seite: 15 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Sichtbare Teile der Unterkonstruktion (z.B. durch die Fugen) sind zusätzliche in diesem Bereich nach Angaben des Architekten zu lackieren.

Die Konsolen sind wärmebrückenfrei auszuführen.

Alle Materialdicken nach statischen Erfordernissen.

Die Unterkonstruktion ist thermisch optimiert und mit hochwertiger thermischer Trennung zum Untergrund auszuführen. Max. zulässige Erhöhung des U-Wertes ΔU ≤ 0,02 W/m²K.

Kleinere Konsolenabstände in den Randbereichen sind zu berücksichtigen.

Verankern und Ausrichten der Unterkonstruktion auf der Wandoberfläche entsprechend Genauigkeitsanforderung an die Ebenheit der Bekleidungsfläche, mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen mit erhöhten Anforderungen DIN 18202 der neusten Ausgabe Tabelle 3 Zeile 7.

Wärmedämmung:

Mineralwolledämmung auf tragfähigem Untergrund inkl. lückenloser, formstabiler und dauerhafter Verlegung an allen Wandflächen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Wärmeleitstufe: WLS 032

Stärke: 120/240 mm, Angabe gemäß Positionstext

Baustoffklasse: Brandschutzklasse A1 gem. DIN EN 13501-1

Zustimmung im Einzelfall

Sollte eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich sein, ist diese vor Montagebeginn vorzulegen.

Vorleistung:

Befestigungsuntergrund:

Stahlbetonwand, 240mm

Mauwerwerkswand, 240mm

Massivholzwand, 240mm im Bereich der Tore

02.01 Dämmarbeiten

02.01.0010 Reinigung des Untergrunds Reinigen des Untergrunds aus Stahlbeton, Mauerwerk oder Massivholz von groben Verschmutzungen, anfallende Stoffe abtransportieren und entsorgen. Die zu beseitigende Stoffe sind nicht gefährlich und schadstoffbelastet.

Ausführung Horizontal und vertikal

149,000 m2 02.01.0020 Reinigung des Untergrunds im Leibungsbereich Reinigen des Untergrunds im Bereich der Leibungen von groben Verschmutzungen, anfallende Stoffe abtransportieren und entsorgen. Die zu beseitigende Stoffe sind nicht gefährlich und schadstoffbelastet.

Ausführung Horizontal und vertikal

34,000 m2 02.01.0030 Fassadendämmung auf StB-/Mauerwerkswand, MW, WAB 032, D 240mm Liefern und fachgerechte, winddichte und hohlraumfreie Montage von Mineralwolle- Dämmstoffplatten, vlieskaschiert, in die bestehende Unterkonstruktion gemäß Herstellervorgaben.

Ausführung inklusive aller notwendigen Zuschnitte und Befestigungen.

Dämmstoff aus nichtbrennbarer Mineralwolle nach DIN EN 13162, Baustoffklasse DIN 4102-A1 (nicht brennbar). Anwendungsbereich nach DIN 4108-10: WAB (Wärmedämmung von Außenwänden hinter Bekleidungen)

Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS 032)

lambda = 0,032 W/(mK)

Nenndicke: 240 mm

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LV: Alu-Fassade Seite: 16 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Nenndicke: 240 mm

Untergrund: Stahlbeton/Mauerwerk Außenwand

Eigenschaften: Lückenlos in der Unterkonstruktion einpassen, stoßbündig verarbeiten, feuchteunempfindlich, formstabil.

Ausführung Wandtyp 20 gemäß der Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

58,000 m2 02.01.0040 Fassadendämmung auf StB-/Mauerwerkswand, MW, WAB 032, D 120mm Liefern und fachgerechte, winddichte und hohlraumfreie Montage von Mineralwolle- Dämmstoffplatten, vlieskaschiert, in die bestehende Unterkonstruktion gemäß Herstellervorgaben.

Ausführung inklusive aller notwendigen Zuschnitte und Befestigungen.

Dämmstoff aus nichtbrennbarer Mineralwolle nach DIN EN 13162, Baustoffklasse DIN 4102-A1 (nicht brennbar). Anwendungsbereich nach DIN 4108-10: WAB (Wärmedämmung von Außenwänden hinter Bekleidungen)

Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS 032)

lambda = 0,032 W/(mK)

Nenndicke: 120 mm

Untergrund: Stahlbeton/Mauerwerk Außenwand

Eigenschaften: Lückenlos in der Unterkonstruktion einpassen, stoßbündig verarbeiten, feuchteunempfindlich, formstabil.

Ausführung Wandtyp 21 gemäß der Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

59,000 m2 02.01.0050 Fassadendämmung auf Holzmassivwand, MW, WAB 032, D 120mm Liefern und fachgerechte, winddichte und hohlraumfreie Montage von Mineralwolle- Dämmstoffplatten, vlieskaschiert, in die bestehende Unterkonstruktion gemäß Herstellervorgaben.

Ausführung inklusive aller notwendigen Zuschnitte und Befestigungen.

Dämmstoff aus nichtbrennbarer Mineralwolle nach DIN EN 13162, Baustoffklasse DIN 4102-A1 (nicht brennbar).Anwendungsbereich nach DIN 4108-10: WAB (Wärmedämmung von Außenwänden hinter Bekleidungen)

Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS 032)

lambda = 0,032 W/(mK)

Nenndicke: 120 mm

Untergrund: Holzmassiv Außenwand

Eigenschaften: Lückenlos in der Unterkonstruktion einpassen, stoßbündig verarbeiten, feuchteunempfindlich, formstabil.

Ausführung Wandtyp 21 gemäß der Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

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LV: Alu-Fassade Seite: 17 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 32,000 m2 02.01.0060 Fassadendämmung auf StB/Mauerwerkswand, MW, WAB 032, D 60mm Liefern und fachgerechte, winddichte und hohlraumfreie Montage von Mineralwolle- Dämmstoffplatten, vlieskaschiert, in die bestehende Unterkonstruktion gemäß Herstellervorgaben.

Ausführung inklusive aller notwendigen Zuschnitte und Befestigungen.

Dämmstoff aus nichtbrennbarer Mineralwolle nach DIN EN 13162, Baustoffklasse DIN 4102-A1 (nicht brennbar).Anwendungsbereich nach DIN 4108-10: WAB (Wärmedämmung von Außenwänden hinter Bekleidungen)

Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS 032)

lambda = 0,032 W/(mK)

Nenndicke: 60 mm

Untergrund: Stahlbeton/Mauerwerk Außenwand

Eigenschaften: Lückenlos in der Unterkonstruktion einpassen, stoßbündig verarbeiten, feuchteunempfindlich, formstabil.

Ausführung Wandtyp 21 im Bereich von TGA Einbauten und im Flankenbereich gemäß Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen und Detailplan:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

FFH_A_ARC_5_DE_X_0420

FFH_A_ARC_5_DE_X_0551

5,000 m2 02.01.0070 Fassadendämmung, Laibungen, MW, WAB 032, D 60mm Liefern und fachgerechte, winddichte und hohlraumfreie Montage von Mineralwolle- Dämmstoffplatten, vlieskaschiert in die bestehende Unterkonstruktion gemäß Herstellervorgaben.

Ausführung inklusive aller notwendigen Zuschnitte und Befestigungen.

Dämmstoff aus nichtbrennbarer Mineralwolle nach DIN EN 13162, Baustoffklasse DIN 4102-A1 (nicht brennbar).Anwendungsbereich nach DIN 4108-10: WAB (Wärmedämmung von Außenwänden hinter Bekleidungen)

Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS 032)

lambda = 0,032 W/(mK)

Nenndicke: 60 mm

Leibungstiefe: 310mm

Ausführung im Bereich der Laibungen im Bereich der Tore

Untergrund: Holzmassiv Außenwand

Eigenschaften: Lückenlos in der Unterkonstruktion einpassen, stoßbündig verarbeiten, feuchteunempfindlich, formstabil.

Ausführung gemäß Übersichtsplänen und Detailplan:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

FFH_A_ARC_5_DE_X_0551

64,000 m2 02.01.0080 Deckendämmung auf Stb-Decke, MW, DAA 032, D 60mm Liefern und fachgerechte, winddichte und hohlraumfreie Montage von Mineralwolle- Dämmstoffplatten, vlieskaschiert, in die bestehende Unterkonstruktion gemäß Herstellervorgaben.

Ausführung inklusive aller notwendigen Zuschnitte und Befestigungen.

Dämmstoff aus nichtbrennbarer Mineralwolle nach DIN EN 13162, Baustoffklasse DIN 4102-A1 (nicht

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LV: Alu-Fassade Seite: 18 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Dämmstoff aus nichtbrennbarer Mineralwolle nach DIN EN 13162, Baustoffklasse DIN 4102-A1 (nicht brennbar).Anwendungsbereich nach DIN 4108-10: DAA (Wärmedämmung von Decken)

Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS 032)

lambda = 0,032 W/(mK)

Nenndicke: 60 mm

Tiefe der Dämmung: ca. 320mm

Untergrund: Stahlbeton Decke, Untersicht

Eigenschaften: Lückenlos in der Unterkonstruktion einpassen, stoßbündig verarbeiten, feuchteunempfindlich, formstabil.

Ausführung unter dem Vordach gemäß Detailplan FFH_A_ARC_5_DE_X_0551

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

FFH_A_ARC_5_DE_X_0551

17,000 m2 02.01.0090 Anarbeiten Fassadendämmung an Sockeldämmung Fachgerechtes Anarbeiten der zuvor beschriebenen Fassadendämmung aus Mineralwolle an die bauseits bestehende Dämmung im Sockelbereich als XPS-Dämmung.

OK Sockeldämmung = UK Fassadendämmung = +0,30 üFFB EG

Ausführung gemäß Detailplanung:

FFH_A_ARC_5_DE_X_0421

50,000 m

Gesamtbetrag:

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LV: Alu-Fassade Seite: 19 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02.02 Alu-Fassade

02.02.0010 Alu-Fassade auf StB-/Mauerwerkswand, W20, Farbe 1 Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung einer Alu-Fassade aus Alupanelen, als Aluminiumverbundplatte mit schwer entflammbaren Mineralkern, Baustoffklasse B- s2,d0 nach DIN EN 13501-1 inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion.

Oberfläche: Fugenlose Verkleidung der Fassade

Maße der Verkleidungen (HxBxSchenkel):

2 Stk. ca. 1550mm x 4100mm x 187mm

Untergrund: Stahlbeton/Mauerwerk Außenwand

Farbton 1: nach RAL-Karte Design System Plus

Konsolenlänge: ca. 281mm

Die Hinterlüftung wird durch eine Luftebene von 41 mm, zwischen Metallpaneele und Wärmedämmung ausgebildet.

Im Sockelbereich ist die Fassade mit einem einfach gekanteten Blech inkl. eines flachen Lochblechs für die Hinterlüftung zu schließen. (in seperater Position beschrieben.

Ausführung Wandtyp 20 gemäß der Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

Abrechnung nach Fassadenansichtsfläche, die Schenkel sind miteinzukalkulieren.

13,000 m2 02.02.0020 Alu-Fassade auf StB-/Mauerwerkswand, W20, Farbe 1, L-Profil Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung einer Alu-Fassade aus Alupanelen, als Aluminiumverbundplatte mit schwer entflammbaren Mineralkern, Baustoffklasse B- s2,d0 nach DIN EN 13501-1 inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion.

Oberfläche: Fugenlose Verkleidung der Fassade mit L-Profilen, 1-fach gekantet, um eine fugenlose Eckausbildung zwischen der Fassadenbekleidung und der Verkleidung der Leibungen auszubilden.

Maße der L-Profile (HxBxSchenkel):

1 Stk. ca. 2500mm x 2345mm x 150mm

2 Stk. ca. 1550mm x 4105mm x 150mm

2 Stk. ca. 1550mm x 4100mm x 150mm

1 Stk. ca. 2500mm x 725mm x 150mm

2 Stk. ca. 2500mm x 350mm x 150mm

Untergrund: Stahlbeton/Mauerwerk Außenwand

Farbton 1: nach RAL-Karte Design System Plus

Konsolenlänge: ca. 281mm

Die Hinterlüftung wird durch eine Luftebene von 41 mm, zwischen Metallpaneele und Wärmedämmung ausgebildet.

Im Sockelbereich ist die Fassade mit einem einfach gekanteten Blech inkl. eines flachen Lochblechs für die Hinterlüftung zu schließen. (in seperater Position beschrieben.

Ausführung Wandtyp 20 gemäß der Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

Abrechnung nach Fassadenansichtsfläche, die Schenkel sind miteinzukalkulieren.

[Seite 61]

LV: Alu-Fassade Seite: 20 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Abrechnung nach Fassadenansichtsfläche, die Schenkel sind miteinzukalkulieren.

36,000 m2 02.02.0030 Alu-Fassade auf StB-/Mauerwerkswand, W20, Farbe 2, U-Profil Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung einer Alu-Fassade aus Alupanelen, als Aluminiumverbundplatte mit schwer entflammbaren Mineralkern, Baustoffklasse B- s2,d0 nach DIN EN 13501-1 inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion.

Oberfläche: Fugenlose Verkleidung der Fassade mit U-Profilen, 2-fach gekantet, um eine fugenlose Eckausbildung zwischen der Fassadenbekleidung und der Verkleidung der Leibungen auszubilden.

Maße der U-Profile (HxBxSchenkel 1/Schenkel 2):

1 Stk. ca. 970mm x 1340mm x 150/220mm

1 Stk. ca. 970mm x 1740mm x 220/220mm

1 Stk. ca. 970mm x 551mm x 220/220mm

1 Stk. ca. 970mm x 2879mm x 150/220mm

1 Stk. ca. 970mm x 1908mm x 150/220mm

1 Stk. ca. 970mm x 3473mm x 150/220mm

Untergrund: Stahlbeton/Mauerwerk Außenwand

Farbton 2: nach RAL-Karte Design System Plus

Konsolenlänge: ca. 281mm

Die Hinterlüftung wird durch eine Luftebene von 41 mm, zwischen Metallpaneele und Wärmedämmung ausgebildet.

Im Sockelbereich ist die Fassade mit einem einfach gekanteten Blech inkl. eines flachen Lochblechs für die Hinterlüftung zu schließen. (in seperater Position beschrieben.

Ausführung Wandtyp 20 gemäß der Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

Abrechnung nach Fassadenansichtsfläche, die Schenkel sind miteinzukalkulieren.

12,000 m2 02.02.0040 Alu-Fassade auf StB-/Mauerwerkswand, W21, Farbe 1 Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung einer Alu-Fassade aus Alupanelen, als Aluminiumverbundplatte mit schwer entflammbaren Mineralkern, Baustoffklasse B- s2,d0 nach DIN EN 13501-1 inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion.

Die Aluminiumpaneele sind in einem gleichmäßigen Raster aufzuteilen gemäß Fassadenansichten.

Maximalabmessungen der Metallpaneele bis 1300 mm.

Untergrund: Stahlbeton/Mauerwerk Außenwand

Farbton 1: nach RAL-Karte Design System Plus

Konsolenlänge: ca. 186mm

Die Hinterlüftung wird durch eine Luftebene von 66 mm, zwischen Metallpaneele und Wärmedämmung ausgebildet.

Im Sockelbereich ist die Fassade mit einem einfach gekanteten Blech inkl. eines flachen Lochblechs für die Hinterlüftung zu schließen. (in seperater Position beschrieben.

Ausführung Wandtyp 21 gemäß der Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

[Seite 62]

LV: Alu-Fassade Seite: 21 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

Abrechnung nach Fassadenansichtsfläche, die Schenkel sind miteinzukalkulieren.

52,000 m2 02.02.0050 Alu-Fassade auf Holzmassivwand, W21, Farbe 1, U-Profil Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung einer Alu-Fassade aus Alupanelen, als Aluminiumverbundplatte mit schwer entflammbaren Mineralkern, Baustoffklasse B- s2,d0 nach DIN EN 13501-1 inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion.

Oberfläche: Fugenlose Verkleidung der Stützen im Bereich der Fahrzeugtore mit U-Profilen, 2- fach gekantet, um eine fugenlose Eckausbildung zwischen der Fassadenbekleidung und der Verkleidung der Leibungen auszubilden.

Verkleidung von 6 Stützen.

Maße je U-Profil (HxBxSchenkel 1/Schenkel 2):

ca. 4310mm x 880mm x 187/187mm

Untergrund: Holzmassivstützen

Farbton 1: nach RAL-Karte Design System Plus

Konsolenlänge: ca.186mm

Die Hinterlüftung wird durch eine Luftebene von 66 mm, zwischen Metallpaneele und Wärmedämmung ausgebildet.

Im Sockelbereich ist die Fassade mit einem einfach gekanteten Blech inkl. eines flachen Lochblechs für die Hinterlüftung zu schließen. (in seperater Position beschrieben.

Ausführung Wandtyp 21 gemäß der Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

Abrechnung nach Fassadenansichtsfläche, die Schenkel sind miteinzukalkulieren.

25,000 m2 02.02.0060 Alu-Fassade auf Holzmassivwand, W21, Farbe 1, L-Profil Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung einer Alu-Fassade aus Alupanelen, als Aluminiumverbundplatte mit schwer entflammbaren Mineralkern, Baustoffklasse B- s2,d0 nach DIN EN 13501-1 inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion.

Oberfläche: Fugenlose Verkleidung der Außenstütze im Bereich der Fahrzeugtore mit L-Profil, 1- fach gekantet, um eine fugenlose Eckausbildung zwischen der Fassadenbekleidung und der Verkleidung der Leibung auszubilden.

Verkleidung von 1 Stützen.

Maße des L-Profils (HxBxSchenkel):

ca. 4310mm x 880mm x 187mm

Untergrund: Holzmassivstützen

Farbton 1: nach RAL-Karte Design System Plus

Konsolenlänge: ca. 186mm

Die Hinterlüftung wird durch eine Luftebene von 66 mm, zwischen Metallpaneele und Wärmedämmung ausgebildet.

Im Sockelbereich ist die Fassade mit einem einfach gekanteten Blech inkl. eines flachen Lochblechs für die Hinterlüftung zu schließen. (in seperater Position beschrieben.

Ausführung Wandtyp 21 gemäß der Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

[Seite 63]

LV: Alu-Fassade Seite: 22 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

Abrechnung nach Fassadenansichtsfläche, die Schenkel sind miteinzukalkulieren.

7,000 m2 02.02.0070 Alu-Fassade auf StB-/Mauerwerkswand, W21, Farbe 1, L-Profil Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung einer Alu-Fassade aus Alupanelen, als Aluminiumverbundplatte mit schwer entflammbaren Mineralkern, Baustoffklasse B- s2,d0 nach DIN EN 13501-1 inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion.

Oberfläche: Fugenlose Verkleidung der Außenecke im Bereich der Nord- und Westseite mit L- Profil, 1-fach gekantet, um eine fugenlose Eckausbildung der Fassadenbekleidung zu erreichen.

Maße des L-Profils (HxBxSchenkel):

ca. 4310mm x 965mm x 490mm

Untergrund: Stahlbeton/Mauerwerk Außenwand

Farbton 1: nach RAL-Karte Design System Plus

Konsolenlänge: ca. 186mm

Die Hinterlüftung wird durch eine Luftebene von 66 mm, zwischen Metallpaneele und Wärmedämmung ausgebildet.

Im Sockelbereich ist die Fassade mit einem einfach gekanteten Blech inkl. eines flachen Lochblechs für die Hinterlüftung zu schließen. (in seperater Position beschrieben.

Ausführung Wandtyp 21 gemäß der Details zu den Wandaufbauten: FFH_A_ARC_5_DE_X_0065

Ausführung gemäß Übersichtsplänen und Detailplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

FFH_A_ARC_5_DE_X_0420

Abrechnung nach Fassadenansichtsfläche, die Schenkel sind miteinzukalkulieren.

7,000 m2 02.02.0080 Fensterbank Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung einer Fensterbank als dreifach gekanntetes-Profil als am unteren Abschluss des Fensters.

Ausbilden von Blechstößen der Fensterbank, wenn erforderlich, mittels Hinterlegprofil aus Aluminium, mit Gummi, passend zur Blechstärke und Kantungsgeometrie der Verkleidung, zur Sicherstellung eines dichten und optisch geschlossenen Stoßbildes. Ausführung witterungsbeständig.

Fensterbank aus Aluminium, 3-fach gekantet, analog zur Fassadenbekleidung,

Dicke: 2mm,

Abwicklung: ca. 330mm

Farbe nach RAL-Karte Design System Plus

Abrechnung nach lfm. des unteren Fensterbankanschlusses

Ausführung gemäß Detailplanung:

FFH_A_ARC_5_DE_X_0160

14,000 m 02.02.0090 Fensterbank, seitlicher Abschluss Ausbilden von seitlichen Abschlüssen der vorbeschriebenen Fensterbank, mittels einfacher Kantung des Profils im seitichen Abschlussbereich.

Abrechnung nach Anzahl seitlicher Abschlüsse.

8,000 St 02.02.0100 Laibungsblech 150mm

[Seite 64]

LV: Alu-Fassade Seite: 23 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung eines Laibungsblechs als Laibungsbekleidung der Alu-Fassade aus Alupanelen inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion im Bereich der Türen

Laibungsblech

Aluminium, 2 mm,

Breite: 150mm

Farbe nach RAL-Karte Design System Plus

an bauseitigen Alu-Winkel befestigt

Ausführung gemäß Detailplanung:

FFH_A_ARC_5_DE_X_0250

FFH_A_ARC_5_DE_X_0251

FFH_A_ARC_5_DE_X_0252

FFH_A_ARC_5_DE_X_0253

Abrechnung nach lfm. der Türlaibungen

18,000 m 02.02.0110 Laibungsplatte 187mm Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung einer Laibungsplatte als Laibungsbekleidung der Alu-Fassade aus Alupanelen inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion im Bereich der Tore

Laibungsplatte

Aluminiumverbundplatte, 4 mm

(wie vorbeschrieben) Farbe 1

Breite: ca. 187mm

Höhe: ca. 4310mm

Farbe nach Angabe AG

an bauseitigen Alu-Winkel befestigt

Ausführung gemäß Detailplanung:

FFH_A_ARC_5_DE_X_0551

Abrechnung nach lfm. der Torlaibungen

12,000 m 02.02.0120 Abschlussblech, vertikal 215mm Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung eines Abschlussblechs, 2-fach gekantet als Abschluss der Alu-Fassade aus Alupanelen zum Übergang an die Holzfassade inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion

Abschlussblech aus Aluminium, 1-fach gekantet, analog zur Fassadenbekleidung,

Dicke: 2mm,

Abwicklung: ca. 215mm

Ausführung gemäß Detailplanung:

FFH_A_ARC_5_DE_X_0420

Abrechnung nach lfm. vertikaler Fassadenabschluss

7,000 m 02.02.0130 Lochblech 50mm Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung eines Lochblechs als unteren Abschluss der Alu-Fassade aus Alupanelen inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion.

Lochblech aus Aluminium, analog zur Fassadenbekleidung, Dicke: 1,5mm, Breite ca. 50mm.

[Seite 65]

LV: Alu-Fassade Seite: 24 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Lochblech aus Aluminium, analog zur Fassadenbekleidung, Dicke: 1,5mm, Breite ca. 50mm.

Abrechnung nach lfm. des unteren Fassadenanschlusses

50,000 m 02.02.0140 Lochblech 90mm Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung eines Lochblechs als unteren Abschluss der Alu-Fensterbank aus Alupanelen inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion.

Lochblech aus Aluminium, 1-fach gekantet,

Dicke: 1,5mm,

Abwicklung: ca. 90mm (75mm + 15mm)

Abrechnung nach lfm. des unteren Fensterbankanschlusses

14,000 m 02.02.0150 Sockelblech Liefern und fachgerechte Montage gemäß Konstruktionsbeschreibung eines Sockelblechs als L- Profil als unteren Abschluss an dem vorbeschriebenen Lochblech der Alu-Fassade aus Alupanelen inkl. vorbeschriebener Unterkonstruktion.

Sockelblech aus Aluminium, 1-fach gekantet, analog zur Fassadenbekleidung,

Dicke: 2mm,

Abwicklung: ca. 130mm

Montage ca. 20mm zurückversetzt zur Vorderkante der Alu-Fassade.

Abrechnung nach lfm. des unteren Fassadenanschlusses

Ausführung gemäß Übersichtsplänen und Detailplanung:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

FFH_A_ARC_5_DE_X_0420

50,000 m 02.02.0160 Revisionsöffnung der Alu-Fassade für Regenfallrohre Herstellen einer Öffnung für die Revisionierbarkeit der Paneele im Bereich der Regenfallrohre mit Revisionsaluplatten,

Rund,

Durchmesser ca. 250 mm.

Gleiche Farbe wie Alu-Fassade.

Die Platten müssen für die Revisionierbarkeit demontierbar sein

6,000 St 02.02.0170 Aussparung für TGA-Einbauschrank Herstellen einer Aussparung in den Alu-Panelen für die bauseitige Montage der TGA- Einbauschränke.

Maße Aussparung ca. 490mm x 265mm (H x B)

Die Fassadendämmung hinter den Schränken muss reduziert werden. Mehraufwand ist hier einzukalkulieren.

Ausführung gemäß Detailplanung:

FFH_A_ARC_5_DE_X_0420

2,000 St 02.02.0180 Aussparung für Wasserventil Herstellen einer Aussparung in den Alu-Panelen für die bauseitige Montage von Wasserventilen

Maße Aussparung

Rund

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LV: Alu-Fassade Seite: 25 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Rund

Durchmesser ca. 30mm

1,000 St 02.02.0190 Unterkonstruktion für TGA-Einbauschrank Unterkonstruktion für die bauseitige Montage der TGA-Einbauschränke, bestehend aus 8 Alu-Halter pro Schrank, thermisch getrennt befestigt.

Ausführung gemäß Detailplanung:

FFH_A_ARC_5_DE_X_0420

Ausführung gemäß Übersichtsplänen:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

Abrechnung pro Schrank.

2,000 St 02.02.0200 Unterkonstruktion für ELT-Einbauteile Unterkonstruktion für die bauseitige Montage von Wandleuchten und Lautsprechern an die Fassade, bestehend aus Alu-Haltern, thermisch getrennt befestigt, inkl. Alu-Winkel, woran die Einbauteile verschraubt werden.

Abrechnung pro Einbauteil.

5,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: Alu-Fassade Seite: 26 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02.03 Vordach

02.03.0010 Konstruktion Vordach Liefern und Montieren einer Vordachs aus Stahlrohren, gemäß Statik, einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Verbindungs- und Justierelemente zur lot- und fluchtgerechten Montage. Korrosionsschutz gemäß DIN EN ISO 12944.

Ausführung und Bemessung gemäß DIN EN 1090.

Unterkonstruktion:

Unterkonstruktion zur Montage des Vordachs. Die Unterkonstruktion besteht aus vorgehängten Stahlrohren, verzinkt, welche nach statischen Erfordernis. mittels Wandhalter an Massivwand befestigt werden.

Abmessungen Stahlrohre ca. 50x50mm,L-förmig,

Abwicklung ca. 975 mm,

Abstand zwischen Stahlrohren ca. 1200 mm

Die Verbindung zwischen den Wandkonsolen und Tragprofilen hat zwängungsfrei durch Verwendung von Fix- und Gleitpunkten zu erfolgen. Die Befestigung der Wandkonsolen ist entsprechend dem Verankerungsuntergrund zugelassenen Verankerungselementen nach Herstellervorgaben zu erfolgen. Die Unterkonstruktion ist flucht- und lotrecht auszurichten. Die Montage erfolgt nach den technischen Anforderungen und dem Installationsplan.

Aluminium-Wandkonsolen inkl. systemzugehöriger Tragkonstruktion für das Vordach, inkl. Verankerungsmittel. Sämtliche Zuschnitte, Ausklinkungen, evtl. erforderliche Ergänzungskonstruktionen sowie sämtliche Befestigungsmaterialien sind im Einheitspreis einzurechnen.

obere Verkleidung:

Liefern und Montieren einer Außenverkleidung des Vordachs aus Aluminiumblech, Blechdicke 3 mm, zweifach gekantet, Abwicklungsbreite ca. 625 mm, Farbgebung nach Vorgabe des Auftraggebers (Farbe nach RAL-Karte Design System Plus). Befestigung an der Stahlrohrkonstruktion mittels sichtbarer Befestigung, Ausführung nach Vorgabe der Ausführungsplanung.

Ausbilden von Blechstößen der Verkleidung mittels Hinterlegprofil aus Aluminium mit Dichtgummi, passend zur Blechstärke und Kantungsgeometrie der Verkleidung, zur Sicherstellung eines dichten und optisch geschlossenen Stoßbildes. Ausführung witterungsbeständig.

Die untere Verkleidung wird seperat abgerechnet.

Tiefe der Vordachkonstruktion ab Rohbauwand:

Am Waschplatz (Nordfassade): ca. 671 mm

An Toren (Westfassade): ca. 736 mm

UK Vordach ca. +4,18m

Vordach mit ca. 2° Gefälle

Einbauort: Im Bereich der Sektionaltore und des Waschplatzes

Untergrund: Stahlbeton oder Massivholz

Abrechnung nach lfm Vordach

Ausführung gemäß Planung:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

FFH_A_ARC_5_DE_X_0420

FFH_A_ARC_5_DE_X_0551

48,000 m 02.03.0020 untere Deckenverkleidung Vordach Liefern und Montieren einer Deckenverkleidung aus glatten Aluminiumverbundplatten,

Plattenstärke 4 mm,

Baustoffklasse schwer entflammbar B-s2,d0 nach DIN EN 13501-1

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LV: Alu-Fassade Seite: 27 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Baustoffklasse schwer entflammbar B-s2,d0 nach DIN EN 13501-1

Farbe nach RAL-Karte Design System Plus

Befestigung der Platten auf der Unterkonstruktion mittels Nieten in Plattenfarbe, Ausführung der Nietung nach Herstellervorgabe hinsichtlich Abstand und Setzverfahren. Die Unterkonstruktion wird an der Stahlrohrkonstruktion der vorherigen Position sowie an dem Massivholzsturz befestigt

Ausführung nach DIN 18516-1 hinsichtlich Bekleidung und Unterkonstruktion.

Tiefe der Deckenverkleidung:

  • Am Waschplatz: ca. 481 mm

  • An Toren: ca. 385mm + 540 mm

  • An Pfeiler zwischen Toren: ca. 540 mm

UK Vordach ca. +4,18m

Abrechnung nach Fläche der Deckenverkleidung

Ausführung gemäß Planung:

FFH_A_ARC_5_AN_N_0001

FFH_A_ARC_5_AN_O_0001

FFH_A_ARC_5_DE_X_0420

FFH_A_ARC_5_DE_X_0551

25,000 m2 02.03.0030 Eckausbildung Vordachkonstruktion Ausbildung einer 90 Grad Ecke in der vorbeschriebenen Konstruktion des Vordachs. Das Vordach wird um eine 90 Grad - Gebäudeecke geführt. Diese Ecke ist in der Vordachkonstruktion fachgerecht auszubilden.

1,000 St 02.03.0040 Aussparung für Downlights Herstellen einer Aussparung in der unteren Deckenverkleidung für die Montage der bauseitigen Downlights,

Rund

Durchmesser ca. 180mm

Abrechnung pro Downligh.

7,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: Alu-Fassade Seite: 28 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03 Sonstige Leistungen

03.01 W&M-Planung, Bestandsdokumentation, Nachweise

03.01.0010 Statische Nachweise Erstellung der prüffähigen statischen Berechnungen und der erforderlichen Übersichtszeichnungen

Für die Ausführung ist eine zusätzliche prüffähige statische Berechnung einzureichen.

Die prüffähige Statik muss als Gesamtsystem für alle Profile, Verbindungen und Anschlüsse vorgelegt werden.

Eigenverantwortlich holt der AN die Freigabe des

Prüfstatikers ein. Ergänzungen vom Prüfstatiker müssen mit den Architekten detailliert abgestimmt werden.

Erst nach Freigabe des Prüfstatikers und Abstimmung mit

den Architekten und dem Vertreter des AG kann mit der Produktion und Montage angefangen werden.

Auch wenn es bei den Berechnungen im Zuge von Optimierungen des AN zu Mindermengen der Bauteile kommt, sind die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen zu Vergüten. Mehrmengen durch die Anpassung der AN-Statik werden jedoch nicht vergütet.

Die Planunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung in Papierform sowie einmal in digitaler Form einzureichen.

1,000 psch 03.01.0020 Bestandsdokumentation Vom AN ist zum Projektabschluss eine vollständige und aktuelle Bestandsdokumentation zu übergeben. Hierzu ist zu beachten: Die Schlussrechnung wird erst angewiesen, wenn dem AG die vollständigen Dokumentationsunterlagen vorliegen.

Die Dokumentation hat neben den Normvorgaben der VOB folgende Inhalte und Umfänge zu beinhalten:

  • Inhaltsverzeichnis mit Darstellung und Kennzeichnung aller Dokumente mit Ortsbezug (Bauteil, Ebene, Einbauort);

  • Ausführungsbeschreibung - Kurzdarstellung der beauftragten Leistung;

  • Technische Unterlagen, wie z.B.: Technische Datenblätter, Prüfatteste, bauaufsichtliche Zulassungen, Gütezeichen, Zertifikate, Zeugnisse, Bescheinigungen und Protokolle, Fachunternehmer- erklärung, EG-Konformitätserklärung, Gewährleistungs- bescheinigungen, Garantieerklärungen, Entsorgungs- nachweise;

  • Aufstellung aller beteiligten Hersteller, Lieferanten und Nachunternehmer

  • Betriebserforderliche Unterlagen, wie z.B.: Handbücher, Wartungsanleitungen, Instandhaltungsanweisungen, Reinigungs- und Pflegeanweisungen;

  • Bestandspläne wie z.B.: Planliste, Montage- und Werkzeichnungen, Grundrisse, Schnitte, Detailpläne.

Die Planunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung in Papierform sowie einmal in digitaler Form einzureichen.

Die komplette Dokumentation ist auf der vom AG bereitgestellten Projektplattform einzustellen.

1,000 psch 03.01.0030 Werk- und Montageplanung Werk- und Montagepläne mit zugehörigen Detailplänen für die beschriebene Leistung auf Grundlage der Entwurfs- und Statikplanung.

Detaillierte Ausführungspläne mit allen erforderlichen Verbindungen, Befestigungen (inkl.

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LV: Alu-Fassade Seite: 29 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Detaillierte Ausführungspläne mit allen erforderlichen Verbindungen, Befestigungen (inkl. Angabe aller Schrauben, Dübel, Nägel etc.), Querschnitte, Materialitäten.

Anschlüsse, Übergänge, etc. ist vom AN eine Ausführungsplanung in Form von Entwurfs-, Übersichts- und Detailzeichnungen zu erbringen.

Auch sonstige Unterlagen wie Stücklisten, Ersatzteillisten usw. sind vom AN zu liefern.

Vor Arbeitsbeginn sind vom AN Werkstattpläne mit Darstellung aller notwendigen Punkte im Detail, bis hin zum Maßstab 1:1, einschließlich aller Anschlüsse an andere Bauteile, Andichtungen, Einbauten, Zubehör, elektrische Zuleitungen, usw. zu erbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Details dargestellten Lösungen für die Ausbildung der Konstruktionen als Leitdetailplanung für die weitere Bearbeitung zu verstehen sind. Es wird ausdrücklich gefordert, dass die Planung vom AN verantwortlich überarbeitet und vorgelegt wird. Alle Arbeiten dürfen nur auf der Grundlage genehmigter Ausführungspläne ausgeführt werden. Mehraufwendungen infolge offensichtlich unvollständiger Werkplänen und einer damit verbundenen mehrmaligen Kontrolle und Genehmigung, werden dem Auftragnehmer vom AG in Rechnung gestellt.

In den Montage- und Werkplänen sind u.a. folgende Angaben zwingend zu liefern:

  • Maßstäbliche Positionsansichten mit Eintragungen sämtlicher Schnittführungen der Einzeldetaildarstellungen

  • Werk- und Montagepläne im Maßstab 1:1 bzw. 1:2

  • Angabe sämtlicher auf den Plänen dargestellte Materialien

  • Angabe sämtlicher auf den Plänen dargestellte Oberflächen

  • Bemaßung sämtlicher auf den Plänen dargestellter Bauteile und Anschlüsse

  • Bemaßung von Achsen, Achsabständen sowie von Anbindungen an den Rohbau

  • Darstellung aller zum Verständnis der Gesamtkonstruktion erforderlicher Detailpunkte / Übergänge

  • Darstellung aller Übergänge zu anderen Gewerken mit Eintragungen bzw. Kennzeichnung der Schnittstellen (Übernahme der digitalen Daten von angrenzenden Gewerken in die Ausführungsplanung des AN). Direkt anschließende Drittgewerke (Innenausbau, Einbauleuchten, abgehängte Decken usw.) sind in die Werk- und Montagepläne einzuzeichnen und darzustellen.

  • Darstellung der Rohbautoleranzen und der Rohbauverformungen in Verbindung mit den Rohbautoleranzen.

  • Darstellung sämtlicher Bauteile von möglichen Subunternehmern und angrenzenden Gewerken.(z.B. Kabelführungen, elektrische Einbauten, etc.).

Ohne diese Angaben werden die Werk- und Montagepläne als nicht prüfbar an den AN zurückgesandt. Daraus entstehende terminliche Verzögerungen gehen zu Lasten des AN.

Zur Prüfung der Werk- und Montageplanung sind diese vom AN auf den Planserver einzustellen. Die Prüfinstanzen müssen über die Planeinstellung informiert werden.

Alle Unterlagen, Pläne, Berechnungen und Nachweise des AN sind dem AG so rechtzeitig vor der Umsetzung der Bauausführung vorzulegen, dass eventuelle Ergänzungen und Nachbesserungen sowie Korrekturen ohne hinderlichen Einfluss auf den Bauablauf möglich bleiben.

Als Zeitraum für die Prüfung sind dem Objektplaner / Fachplaner Fristen einzuräumen.

Die Prüffrist beträgt 12 Werktage. Diese Frist ist vom AN bei der Erstellung und Einreichung seiner Zeichnungen zur Freigabe zu beachten. Es muss eine Vorabstimmung mit dem Architekten über die Planlieferungen erfolgen, damit diese gestaffelt und Zug um Zug zur Prüfung und Freigabe übergeben wird.

Bei Planungsunterlagen ohne Vermerk "zur Ausführung freigegeben" sind die eingetragenen Korrekturen vorzunehmen und dreifach wieder zur Prüfung vorzulegen.

Auf Anforderung sind die Pläne (Zeichnungen) als CAD-Datei, DXF-, DWG-, PDF-Datei oder als IFC- Datei vorzulegen.

1,000 psch

Gesamtbetrag:

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LV: Alu-Fassade Seite: 30 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03.02 Stundenlohnarbeiten

03.02.0010 Bauwerker/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Bauwerker/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge

10,000 h 03.02.0020 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge

10,000 h 03.02.0030 Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge

10,000 h 03.02.0040 Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge

10,000 h

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: Alu-Fassade Seite: 31 Datum: 01.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

01 Baustelleneinrichtung 01.01 Baustelleneinrichtung 02 Fassadenarbeiten 02.01 Dämmarbeiten 02.02 Alu-Fassade 02.03 Vordach 03 Sonstige Leistungen 03.01 W&M-Planung, Bestandsdokumentation, Nachweise 03.02 Stundenlohnarbeiten

Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung