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Inhaltsverzeichnis
Metallbauarbeiten Verschattungsanlage (JP_423_2026)
31 LV Metallbauarbeiten - Verschattungsanlage
Nr. Bezeichnung Seite
Baubeschreibung 2
Allgemeine Vorbemerkungen 3
01 Bereich Verschattungsanlage 10
01.01 Abschnitt Baustelleneinrichtung / Gerüst 10
01.02 Abschnitt Verschattungsanlage 11
Technische Vorbemerkungen Verschattungsanlage 11
Systembeschreibung Verschattungsanlage 14
01.02.1 Position Verschattungsanlage, Großlamelle 17
01.03 Abschnitt Elektrik / Lamellensteuerung 18
01.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten 21
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 22
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Baubeschreibung Baubeschreibung
• Einbau einer Verschattungsanlage mit elektrisch einstellbaren und starren horizontalen ellipsenförmigen Lamellen aus Aluminium.
Allgemein
• KT Zeppelinstraße - Kaleidoskop e.V. Zeppelinstraße 10, 63263 Neu-Isenburg • 5-gruppige Kindertagesstätte • Baujahr: 2005, Partielle Sanierung 2020-2022 • Abmessungen total ca. 28,30 x 18,90 m • Das Gebäude ist 1-geschossig mit einem Teil-Untergeschoß
Bestand
• Structural-Glazing Fassaden mit Isolierverglasung, 26 mm Glasaufbau • Fassade aus Steinwolle-basierten Platten „Rockpanel Woods“
Sonstiges:
Die Anfahrt erfolgt über die Zeppelinstraße. Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
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Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen
- Vertragsbestandteile Der Ausschreibung, Vergabe und Ausführung liegen die folgenden zu beachtenden Unterlagen zugrunde, soweit im nachstehenden Text oder in der Ausschreibung keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
1.1 Die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistung) in der neuesten Ausgabe, Teil B und C, soweit im nachstehenden Text oder in der Ausschreibung keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Die Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) soweit im nachstehenden Text oder in der Ausschreibung keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
1.3 Die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen des Architekten, die vor Angebotsangabe einzusehen sind.
1.4 Die Landesbauordnung
1.5 Die Vorschriften der Baustellenverordnung, der Berufsgenossenschaften, der Bauaufsichtsbehörden, der Gemeindeverwaltung, des Amtes für Arbeitsschutz, der örtlichen Polizeibehörde und der Technischen Überwachungsbehörden.
1.6 Die DIN-Vorschriften und sonstige technischen Vorschriften, sowie mindestens die anerkannten Regeln der Technik.
1.7 Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers, die Einschränkungen gegenüber den Vertragsbestandteilen enthalten, werden nicht anerkannt. Dies gilt nicht, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer hat bei Angebotsabgabe und vor Vertragsunterzeichnung auf Abweichungen in seinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gegenüber den Vertragsbestandteilen ausdrücklich hinzuweisen.
- Kalkulation 2.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise und verstehen sich für die gebrauchsfertige, komplette Ausführung, einschließlich aller hierzu erforderlichen Aufwendungen.
2.2 Die Baustelle ist vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Die vorhandene Örtlichkeit wird als bekannt vorausgesetzt. Vor Benutzung des Erdreichs sind Unterlagen über evtl. unterirdische Hindernisse (Leitungen, Behälter, Hartgestein usw.) bei den zuständigen Stellen einzuholen.
2.3 Die Baustelleneinrichtung ist nach den Angaben des Auftraggebers, ggf. nach gemeinsam abgestimmtem Plan vorzunehmen. Soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt, ist die Baustelleneinrichtung in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Sie umfasst nachstehend unter 2.3.1 bis 2.3.4 aufgeführte Leistungen:
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Allgemeine Vorbemerkungen 2.3.1 Den An- und Abtransport, Errichtung, Abbau, Vorhaltung und Wartung aller für die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der eigenen Arbeiten erforderlichen Geräte, Rüstungen, Schutzvorrichtungen, Lagerräume, Aborte, Aufenthaltsräume, Abdeckungen, Absteifungen, Beschilderungen, Zufahrten, Zäune, Schnurgerüste, Beleuchtungen, einschl. Beschaffung der Genehmigungen und Gebührenentrichtungen unter Beachtung aller gesetzlichen, polizeilichen, gewerblichen DIN-Unfallvorschriften.
2.3.2 Soweit Bürgersteige, Straßen und Fremdgrundstücke benutzt werden, sind die Beschilderungen, Genehmigungen, Vergütungen, Auflagen, Zufahrten, Beleuchtungen, Absperrungen usw. mit dem Eigentümer eigenverantwortlich abzustimmen und kostenlos der alte Zustand wieder herzustellen.
2.3.3 Die umgehende Beseitigung des Bauschuttes und Schmutzes hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich, ohne besondere Aufforderung durchzuführen. Kommt ein Auftragnehmer trotz Aufforderung dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, so wird die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers von der Bauleitung veranlasst.
2.3.4 Die Beschaffung von Materialgütenachweisen, Abnahmebescheinigungen, Fachbauleitererklärungen, Musterstücken, Werkzeichnungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist Sache des Auftragnehmers
2.3.5 Hinweise zur Kalkulation / Preisbildung in Bezug zu den Punkten unter 4 genannten Hinweise: Vergütung: Die aus diesen Einschränkungen und Abstimmungen resultierenden eventuellen Arbeitsunterbrechungen, Erschwernisse oder gestaffelten Arbeitszeiten sind vollumfänglich in die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise der jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren. Separate Nachträge für Bauzeitverlängerungen oder Stillstandszeiten aufgrund dieser angekündigten Ruhezeiten werden nicht anerkannt.
- Ausführung 3.1 Die Anordnungen der örtlichen Bauleitung sind zu beachten.
3.2 Zusätzliche Leistungen sind vor der Ausführung unaufgefordert in Form eines Nachtragsangebotes schriftlich anzubieten. Die Nachtragspreise sind kalkulatorisch zu belegen, wobei die Kalkulation des Hauptangebotes zugrunde zu legen ist.
3.3 Zusätzliche und/oder geänderte Leistungen begründen nur dann einen Mehrkostenanspruch, wenn sie vor Ausführungsbeginn vom Auftraggeber beauftragt worden sind. Das Nachtragsangebot hat eventuelle Bauzeitverzögerungen in zeitlicher wie preislicher Hinsicht zu erfassen.
3.4 Tageslohnstunden sind täglich zur Unterschrift vorzulegen. Die Unterzeichnung der Tageslohn-zettel dient nur als Nachweis für die aufgewendeten Stunden, nicht jedoch als Nachweis für die ordnungsgemäße Leistungserfüllung der Stundenlohnarbeiten und/oder Angemessenheit der aufgewendeten Stunden.
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Allgemeine Vorbemerkungen 3.5 Sämtliche Leistungen sind bei Einheitspreisaufträgen durch Aufmaßzeichnungen, Massenberechnungen und Aufmaße nachzuweisen. Die Aufmaße müssen mit Beauftragten des Auftraggebers durchgeführt werden und durch dessen Unterschrift belegt werden. Sind Ausführungen und Leistungen später nicht mehr nachweisbar, so ist der Architekt berechtigt, nach eigenem Ermessen den Umfang der Leistung festzulegen.
3.6 Der Auftragnehmer hat die Ausführung der Leistung entsprechend dem vereinbarten Termin- und Bauablaufplan unverzüglich zu beginnen, nach besten Kräften zu fördern und zu vollenden.
3.7 Zur Ausführung gehört auch die Räumung und Reinigung der Arbeitsstelle und die Instandsetzung vom Auftragnehmer geschädigter Teile oder Anlagen.
3.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Architekten täglich eine Durchschrift zu übergeben. Die Bauberichte müssen insbesondere Angaben enthalten über: Wetter, Temperatur, Zahl und Art der Berufsgruppen, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Groß-geräte, den wesentlichen Baufortschritt, Unfälle und sonstige Vorkommnisse die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
3.9 Der Auftragnehmer hat die Vertragsleistung in eigener Person auszuführen. Teilleistungen können mit Zustimmung des Auftraggebers an Subunternehmer vergeben werden. Beabsichtigt ein Auftragnehmer, Teilleistungen an Subunternehmer zu vergeben, so hat er die Subunternehmer vor Beauftragung dem Auftraggeber zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer abzulehnen. Bei Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer obliegt es dem Auftragnehmer, diese zu überwachen und für eine fristgerechte Ausführung zu sorgen. Der Auftragnehmer bleibt auch bei Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
3.10 Der Auftragnehmer ist für die mit seinen Arbeiten am Bau Beschäftigten voll verantwortlich und hat für die allgemeine Sicherheit und Ordnung im Bereich der Baustelle zu sorgen. Er haftet allein für alle Schäden und Diebstahl, die während der gesamten Bauzeit bis zu Übergabe durch seine Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen und dritte Personen, die befugt oder unbefugt die Baustelle betreten, entstehen. Die Absicherung der Baustelle hat so zu erfolgen, dass keine dritten Personen zu Schaden kommen können. Mängel an Sicherheitseinrichtungen sind sofort der Bauleitung zu melden. Sollten für Bauarbeiten Sicherheitseinrichtungen verändert werden, sind diese sofort wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Sofern sich die Arbeiten mehrerer Auftragnehmer berühren, haben diese die Mitbenutzung ihrer Zufahrtswege, Gerüste und Einrichtungen gegenseitig zu gestatten und die Mitbenutzung sowie parallele Leistungsausführung selbständig zu koordinieren.
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Allgemeine Vorbemerkungen
- Besondere Bedingungen für die Ausführung bei laufendem Kindergartenbetrieb Besondere Anforderungen an den laufenden Kindergartenbetrieb / VerkehrssicherungVerkehrssicherheit: Die Arbeiten werden bei laufendem Kindergartenbetrieb ausgeführt. Die lückenlose Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Kinder, Personal und Besucher hat oberste Priorität. Der Arbeits- und Gefahrenbereich ist ununterbrochen durch feste Absperrungen/Bauzäune gegen unbefugtes Betreten oder Untertreten zu sichern. Kletterschutz: Alle Gerüste, Leitern und Aufstiege im unteren Segment sind täglich nach Arbeitsende so zu demontieren, zu sichern oder zu verrammen, dass ein Besteigen durch Kinder absolut ausgeschlossen ist. Verfahren von Rollgerüsten: Das Verschieben von fahrbaren Arbeitsbühnen im aufgebauten Zustand (insb. auf der Gefällestrecke/Rampe) darf nur unter direkter Sichtkontrolle und Absicherung durch eine zweite Sicherungsperson am Boden erfolgen. Sicherung bei Arbeitsunterbrechung: Bei Arbeitsunterbrechungen (Feierabend, Wochenende) sind fahrbare Geräte zwingend gegen unbefugtes Verschieben oder Umkippen (Feststellbremsen, Zusatzballast) zu sichern.
4.1 Ergänzende Bestimmungen zum Lärmschutz und Arbeitszeiten (Laufender Kindergartenbetrieb):
-
Koordination lärmintensiver Arbeiten: Die gesamten Montagearbeiten finden bei laufendem Kindergartenbetrieb statt. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten (wie z. B. das Bohren in den Bestandstahl, Fassadendurchbrüche, der Einsatz von Schlagschraubern oder Trennschleifern) sind zwingend und rechtzeitig im Voraus mit der Kindergartenleitung und Bauleitung abzustimmen.
-
Einhaltung von pädagogischen Ruhezeiten: Während der täglichen Mittagsruhe der Kinder (Kernzeit in der Regel von 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr - exakte Zeiten sind vor Ort zu erfragen) gilt ein absolutes Verbot für lärmintensive Arbeiten im Außen- und Innenbereich des Gebäudes. Der Auftragnehmer hat seinen Personaleinsatz und den Arbeitsablauf so zu takten, dass lärmfreie Tätigkeiten (z.B. Ausrichten, Messen, Leitungszug ohne Bohren, Dokumentation) in diese Ruhezeiten gelegt werden.
-
Baustellen-Räumzeiten: Zu den Hauptbring- und Abholzeiten der Kinder (Zeiten werden bei Bauanlauf definiert) sind Transport- und Rangierfahrten mit Baumaterial oder dem Rollgerüst im unmittelbaren Zugangsbereich des Kindergartens untersagt.
-
Zahlungen Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen erfolgen auf schriftlichen Antrag in 1-facher Ausfertigung nebst prüfbarer Massenberechnung in Höhe von 100 % des Nettowertes der jeweils nachgewiesenen Leistung. Nachtragsleistungen sind in den Abschlagsrechnungen gesondert aufzuführen. Dies gilt auch für die Schlussrechnung. Jede Abschlagsrechnung hat die bisher anerkannte Gesamtleistung zu beinhalten, vorausgegangene Abschlagsrechnungen sind abzusetzen.
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Allgemeine Vorbemerkungen
-
Abtretungen Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Auftraggeber, insbesondere auf Zahlung von Vergütung, an Dritte abzutreten.
-
Erfüllungsort/Gerichtsstand Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort des Auftraggebers.
-
Salvatorische Klausel Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen als unwirksam erweisen, so steht dies der Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht entgegen. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, eine vertragliche Neuregelung schriftlich zu vereinbaren, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
-
Sonstiges Baustellenbetrieb: Die Anfahrt erfolgt über die Zeppelinstraße 10. Eine Besichtigung des Grundstücks und der Anfahrts- und Lagermöglichkeiten vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Baustellenbesichtigung, bedingt durch die Funktion als Kinderbetreuung, nur nach Voranmeldung bei der Bauleitung möglich: Kontakt: Herr Peres 06102 / 241 651 Der Baustellenbereich ist vom Spielplatz und dem öffentlichen Straßenraum unfallsicher abzutrennen. Zur Lagerung von Bauschutt und Abbruchmaterial sowie Materiallagerplatz sind nur die ausgewiesenen Flächen zu nutzen. Alle sonstigen Bereiche auf dem Grundstück sind während der gesamten Bauzeit freizuhalten. Das Aufstellen von Wohncontainern, Wohnmobilen und dergleichen auf dem Grundstück, ebenso das Übernachten im Gebäude ist nicht gestattet. Baustrom, Bauwasser sind bauseits vorhanden.
Die Fachbauleitung nach HBO ist im Angebotspreis enthalten. Erforderliche Verlege-, Konstruktions- und Montagepläne sind der Bauleitung vorab zur Genehmigung vorzulegen. Hierfür ist eine Prüfzeit für den AG von 1 KW zu berücksichtigen. Der AN hat Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung von Leistungen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich gegenüber der Bauleitung zu äußern. Der AN haftet in jedem Fall für die sach- und fachgerechte Ausführung seiner Arbeiten. Stundenlohnzettel sind gemäß VOB von der Bauleitung abzeichnen zu lassen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nachträglich nicht anerkannt. Alle Stundenlohnarbeiten kommen nur bei Bedarf und nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung zur Ausführung. Die anrechenbare Zeit beginnt an der Baustelle. Fahrtkosten werden nicht vergütet. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder Vertragsarbeiten handelt. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch die Bauleitung dokumentieren nur Art und Umfang erbrachter Leistungen. Der AN verpflichtet sich, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV.) vom 01.04.2023 (BGBl. 2023
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Allgemeine Vorbemerkungen I Nr. 1), insbesondere die §§ 5 und 6, zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat seine Ersthelfer namentlich und mit Funkrufnummer zu benennen und jeden Wechsel schriftlich anzuzeigen. Verhandlungssprache ist Deutsch. Für alle Leistungen ist eine formale Abnahme erforderlich. Sie ist vom AN schriftlich zu beantragen. Beanstandungen werden schriftlich festgehalten und nach umgehender Mängelbeseitigung erfolgt eine Nachabnahme. Führt eine Nachbesserung innerhalb der gesetzten Frist nicht zur vertragsmäßigen Erfüllung, können die Mängel auf Kosten des AN beseitigt oder der Wertminderung entsprechend ein Betrag von der Schlusszahlung abgezogen werden.
Bauschuttentsorgung und Baureinigung: Nach Fertigstellung der Arbeiten bzw. in erforderlichen Abständen sowie nach Anordnung der Bauleitung sind Aufräumungsarbeiten durchzuführen. Die Baustelle ist in besenreinem Zustand zu hinterlassen. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Abbruchmaterialien bzw. durch Abbruchmaterial entstandene Verunreinigungen. Hierbei sind alle Bauschutt- und Verpackungsmaterialien etc. aus dem Gebäude herauszuschaffen und entsprechend zu entsorgen. In die EP ist das Stellen, Vorhalten, Beseitigen und Entsorgen inkl. Laden, Schuttbeseitigung und Deponiegebühr, sofern nicht gesondert in den einzelnen Positionen des LVs geregelt, einzurechnen. Lager und Arbeitsplätze innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind nur auf Zuweisung einzurichten und zu nutzen. Diese Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet. Kommt der Auftragnehmer trotz Aufforderung durch die Bauleitung dieser Aufforderung nicht nach, wird die Bauleitung diese Arbeiten unverzüglich auf Kosten des Auftragnehmers durch eine andere Firma ausführen lassen.
Vorstatik Stützenanschlüße ist vorhanden.
Beigefügt sind folgende Unterlagen:
- Lageplan - Anlage 1
- Grundriss EG - Anlage 2
- Schnitt / Ansicht Süden - Anlage 3
- Vorstatik - Anlage 4
Ausführungsbeginn: Anfang Quartal 1 2027 Fertigstellungstermin: Ende Quartal 1 2027
- Dokumentation und Nachweise Zur Abnahme ist eine Dokumentation der Leistungen in digitaler Ausführung, pdf-Format abzugeben:
Aufbau der Dokumentation:
- Deckblatt einschl. Inhaltverzeichnis
- Grundriss- und Schnittpläne mit Markierung der wesentlichen Leistungen, Detailanschlüsse
- Fachbauleitererklärung / Übereinstimmungserklärung mit namentlicher Aufführung der wesentlichen Bauprodukte / Bauarten
- Prüfzeugnisse / Nachweise / Datenblätter
- Statische Berechnung bzw. Nachweis
- Wartungs- und Bedienhinweise
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Allgemeine Vorbemerkungen
- Folgende Baustoffe dürfen nicht verwendet werden: a) Bauteile aus Tropenhölzern sofern nicht FSC-zertifiziert (Forest Stewardship Council, www.fsc-deutschland.de)
b) Folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC): Zu- und Abwasserleitungen, Fußbodenbeläge, Tapeten, Fenster und Türprofile, Elektroleitungen und Verlegematerial. Es sind grundsätzlich halogenfreie Kabel einzusetzen. Ausnahme: Teilsanierung bestehender Anlagen mit PVC-Kabeln und erdverlegte Leitungen.
c) Es sind nur Baustoffe zu verwenden, die eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Nicht einzusetzen sind beispielweise asbesthaltige, radioaktive und PCB-haltige Baustoffe, sowie unter Einsatz von Flurchlorkohlenwasserstoffen hergestellte Baustoffe (z.B. FCKW geschäumte Platten).
d) Künstliche Mineralfasern sind gegen die Innenraumluft vollständig abzudichten und haben die Freizeichnungskriterien bezogen auf die Biolöslichkeit einzuhalten.
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Metallbauarbeiten Verschattungsanlage (JP_423_2026)
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Allgemeine Vorbemerkungen
01 Bereich Verschattungsanlage
01.01 Abschnitt Baustelleneinrichtung / Gerüst
01.01.1 Fahrbare Arbeitsbühne / Rollgerüst DIN EN 1004 für Lamellenmontage Liefern, aufbauen, für die Dauer der Arbeiten vorhalten und abbauen eines fahrbaren Gerüstes (fahrbare Arbeitsbühne) als Systemgerüst nach DIN EN 1004. Ausführung für den Einsatz im Freien unter Beachtung der bestehenden Gelände- und Bestandsstrukturen.
Technische Spezifikationen und Leistungsumfang:
-
Fabrikat: PERI UP Rollgerüst oder gleichwertig.
-
Lastklasse 3 (zulässige Belastung min. 2,0 kN/m²).
-
Höhenabstand der Gerüstlagen: 2,00 m.
-
Abmessungen der Arbeitsplattform: Passend für die sichere Handhabung und Montage der großformatigen Aluminiumlamellen.
-
Inklusive aller systemkonformen Fahrrollen (spindelfrei oder spindelbar zum Ausgleich von Bodenunebenheiten), Feststellbremsen, Ausleger (Stabilisatoren) und ggf. erforderlicher Ballastierung nach Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers für den Außenbereich.
-
Sonderkomponenten: Inkl. Vorhalten von festen Absperrungen, Bauzäunen mit Sicht- und Kletterschutzmatten im jeweiligen Arbeitsbereich.
-
Der Auftragnehmer hat den Untergrund vor Arbeitsbeginn auf ausreichende Tragfähigkeit für die auftretenden Radlasten des Rollgerüstes zu prüfen.
Vorhaltezeit:
- Inklusive einer Grundeinsatzzeit von 4 Wochen ab betriebsfertiger Übergabe.
Angebotenes Fabrikat / Typ : "------------------------" vom Bieter einzutragen
1psch GP ............................
01.01.2 Fahrbares Gerüst, Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung des vorbeschriebenen fahrbaren Gerüstes über die 4 wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Verlängerung 2 Wochen
1Stk/Wo EP ......................... GP ............................
Summe Abschnitt 01.01 Baustelleneinrichtung / Gerüst, Netto: ...............................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 10
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Metallbauarbeiten Verschattungsanlage (JP_423_2026)
31 LV Metallbauarbeiten - Verschattungsanlage 01 Bereich Verschattungsanlage 01.02 Abschnitt Verschattungsanlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
01.02 Abschnitt Verschattungsanlage
Technische Vorbemerkungen Verschattungsanlage
- Allgemein Vorgesehen ist eine Verschattungsanlage (Sonnen- und Wärmeschutzanlage) aus elliptischen Aluminiumhohlkörperlamellen, deren Anordnung in Feldern horizontal, übereinander zu erfolgen hat, zur wirksamen Reduzierung direkter Sonneneinstrahlung durch verglaste Flächen der Fassade.
Anzubieten ist die komplette Leistung zur Errichtung einer betriebsfähigen Sonnenschutzeinrichtung. Dazu gehören auch die Errichtung der Unterkonstruktion und notwendiger Konsolen sowie der Lisenen-Profile für den Sonnenschutz, Lieferung und Einbau der Konstruktion.
Die Sonnen- und Wärmeschutzanlagen sind vor der Structural-Glaze-Fassade vor der Stützenreihe einzubauen. Die Einbauhöhe beträgt von ca. 3,00 bis auf ca. 4,60 m über Geländeoberkante. Die Einbauhöhe der untersten Lamelle auf mind. 2,10 m senkrecht stehende Lamelle über Gangebene. Anordnung siehe Systembeschreibung und Ansichtsplan.
Die Konstruktion ist gemäß System-Details auszuführen. Die im LV angegebenen Maße sind Richtmaße. Verankerungen und Anschlüsse am Baukörper bzw. an den Stahlstützen sind gemäß System-Details und nach bauphysikalischen Erfordernissen bzw. Prüfung oder Zulassung zu erstellen. Die Vorstatik Anschlußpunkte ist zu beachten. Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen.
Die Einschränkungen durch den laufenden Kindergartenbetrieb (siehe Allgemeine Vorbemerkungen Punkt 4) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
-
Ausführung Siehe Systembeschreibung Verschattungsanlage.
-
Technische Nachweise DIN 4108, Fc-Wert Nachweis: Für das Lamellensystem muss ein Fc-Wert von mindestens 0,25 nachgewiesen werden. Dieses Wert ist rechnerisch und anhand von Beschattungsdiagrammen in prüffähiger Form, für alle Fassadenseiten nachzuweisen.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 11
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Metallbauarbeiten Verschattungsanlage (JP_423_2026)
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01 Bereich Verschattungsanlage
Technische Vorbemerkungen Verschattungsanlage
-
Lastannahmen Windlast nach DIN 1055-4: Zone 1 Gebäudehöhe (Attika): ca. 4,60 m ü GOK Schneelast nach DIN 1055-5: Zone 1 Gebäude-Standhöhe: 124 m über NHN
-
Oberflächen Sämtliche Bauteile der Konstruktion sind korrosionsgeschützt auszuführen.
Bauteile aus Aluminium: Oberfläche pulverbeschichtet in Farbton nach RAL-Karte nach GSB-Richtlinie und DIN EN 12487
Oberfläche anodisch oxidiert DIN 17611:2022-08, E6/EV1: für Lamellen und Tragkonstruktion
Bauteile aus Stahl: Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461: für Konsolen, Wandhalter, Gebäudeanschlüsse
Befestigungs-, Verbindungs- & Normteile bestehen aus Edelstahl Werkstoff 1.4301.
-
Verankerungen und Montage Die Verankerung der Lamellenkonstruktion erfolgt mit Konsolen bzw. Flachstahlwangen mittig auf den Stahlstützen. Die Verankerungen sind gem. der Statik so auszuführen, dass Bewegungen und Formveränderungen des Baukörpers und der Bauelemente aufgenommen werden können und ein Toleranzausgleich mit der Vorleistung möglich ist. Die Befestigung der Tragkonstruktion erfolgt mittels Schrauben aus Edelstahl Werkstoff 1.4571 und gemäß Statik sowie bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmaterial aus Edelstahl Werkstoff 1.4571. Die Montage der Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind Leistung des AN. Alle Befestigungsteile (Schrauben usw.) grundsätzlich aus Edelstahl.
-
Werkplanfertigung Erstellen von Werkstattplänen, Detailplänen und Montageplänen gemäß Vorgabe zur Prüfung durch den AG. Der AN ist verpflichtet, eine Maßaufnahme der Vorleistung durchzuführen. Er hat vor Montagebeginn zu prüfen, ob die Vorleistungen nach den vereinbarten Details und den zulässigen Toleranzen ausgeführt sind. Die o. g. Pläne sind dem AG rechtzeitig zur Genehmigung und Ausführungsfreigabe vorzulegen und im Rahmen der Abstimmungen 2-fach in Papier und als CAD- Datei (dwg/dxf) zu liefern.
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Metallbauarbeiten Verschattungsanlage (JP_423_2026)
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01 Bereich Verschattungsanlage
Technische Vorbemerkungen Verschattungsanlage 8. Statische Berechnung Die Erstellung der statischen Berechnung für die Montage der Lamellenkonstruktion in prüffähiger Ausführung ist Sache des AN. Angaben über die Schnittkräfte zu Lastfortleitungen in die bauseitigen Stahlrundstützen und alle Berechnungen zur Lastabtragung, Profilwahl und Lamellenanordnung sind Leistung des AN in Abstimmung mit dem AG. Für die statische Bemessung der Lamellenkonstruktion gelten die Lastannahmen der DIN EN 1005-4:2009-01.
8.1 Wichtiger Hinweis zur statischen Bemessung, Befestigung und Vorstatik Dem Bieter wird mit den Ausschreibungsunterlagen eine im Vorfeld erstellte Vorstatik, siehe Vorstatik_Anlagen_4 als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt. Der Verfasser der Vorstatik ist dem Dokument direkt zu entnehmen. Zwingend zu beachten: Diese Vorstatik basiert auf dem ursprünglichen Entwurfskonzept einer Montage zwischen den Bestandskonstruktionen. Sie ist ausdrücklich nur in Anlehnung und als unverbindliche Orientierung zu verstehen. Das tatsächliche Ausführungskonzept sieht eine Montage vor der bestehenden Stützenreihe vor. Durch diese geänderte Anordnung (Exzentrizität) verändern sich die statischen Hebelarme, Biegemomente und Krafteinleitungen in die Bestandsstruktur grundlegend. Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner vertraglichen Leistung eine eigenständige, objektbezogene und vollständig prüffähige Ausführungsstatik für alle Befestigungskonsolen, Adapter, die Lamellenkonstruktion selbst sowie deren Verankerung im Bestand zu erbringen. Sämtliche Lasten (Wind-, Sog- und Eigenlasten) sind auf Basis der aktuellen Montagevariante neu zu berechnen. Alle aus dieser Statik resultierenden Dimensionierungen (z. B. erhöhte Materialstärken der Konsolen, zusätzliche Aussteifungen) sowie die Kosten für die statische Prüfung sind vollumfänglich in die Einheitspreise der jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren. Nachträge aufgrund der Abweichung zur Vorstatik werden ausgeschlossen.
- Inbetriebnahme Inbetriebnahme, ist ein schriftliches Protokoll zu verfassen und dem AG mit Unterschrift des Eingewiesenen zu übergeben.
- Übergabe der CE-Konformität für die Einzelbauteile und die Gesamtlamellenkonstruktion
- Übergabe der Bedienungs- und Wartungsanweisungen
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01 Bereich Verschattungsanlage
Technische Vorbemerkungen Verschattungsanlage
Verschattungsanlage als außenliegender Sonnenschutz
Zur Ausführung kommen:
Schüco Großlamellen ALB beweglich und starr oder Großlamellen mit mindestens gleichwertigen technischen Ausstattungsmerkmalen.
Angebotenes Produkt / Typ:
'....................................................' vom Bieter einzutragen
Produktbeschreibung ist bei Angebotsabgabe beizulegen.
Sonnenschutzanlagen mit beweglichen, motorisch einstellbaren, horizontalen, stranggepressten, korrosionsbeständigen Lamellen aus Aluminium. Die ellipsenförmigen Aluminiumprofile werden seitlich mit konturgleichen Enddeckeln geschlossen.
AUSFÜHRUNG - BEWEGLICH Sonnenschutzanlagen mit beweglichen, manuell einstellbaren, horizontalen Lamellen.
Einbauort: Achse A / Achse 1 - 6 / 8 - 9
Die Einzellamellen werden über ein Gestänge komplett miteinander verbunden und mittels zum System gehörender, voreingestellter 230 V AC Elektroantriebe justiert. Der Einstellwinkel ist bei den ellipsenförmigen Aluminium-Lamellen zwischen 0° bis 110° frei wählbar. Die Antriebe sind mit Motorhalterungen und verdeckt liegender Kabelführung auszustatten. Die Steuerung für die Antriebe wird gesondert ausgeschrieben. Die Funktionen Beschattung (sommerlicher Wärmeschutz) und freie Sicht, müssen vor der Ausführung gebäudespezifisch ermittelt und festgelegt werden.
KONSTRUKTIONSMERKMALE Die Lamellenbreite beträgt bei der ellipsenförmigen Aluminium- Lamelle 205 mm.
Der Abstand der Lamellen untereinander beträgt bei Anordnung ohne Überlappung 210 mm. Bei Unterschreitung des Abstandes (Anordnung der Lamellen mit Überlappung) muss konstruktiv sichergestellt werden, dass es nicht zur Kollision der Lamellen untereinander kommen kann. Die Montage und Lagerung der horizontalen Lamellen und Schubstangen erfolgt mittels wartungsfreier
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Metallbauarbeiten Verschattungsanlage (JP_423_2026)
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01 Bereich Verschattungsanlage
Systembeschreibung Verschattungsanlage Kunststoffbuchsen in Lagerschienen auf bauseitiger Unterkonstruktion. Die Montage der Lamellen erfolgt einzeln.
AUSFÜHRUNG - STARR Sonnenschutzanlagen mit starren horizontalen Lamellen. Einbauort: Achse A / Achse 6 - 8 - Achse 7 ohne Stahlstütze
WICHTIGER AUSFÜHRUNGSHINWEIS: Gesetzliche Vorgaben zur Motorisierung (Scherstellenschutz) Aus Gründen des Quetsch- und Scherstellenschutzes im öffentlich zugänglichen Bereich (gemäß gesetzlicher Vorgaben / DIN-Vorschriften) darf eine motorische Verstellung der Lamellen erst ab einer Höhe von ≥ 2,30 m über Oberkante Fertigfußboden (OK FF) erfolgen. Da die geometrische Einbauhöhe der untersten Lamelle der beweglichen Lamellenanordnung konstruktiv bei ca. 2,10 m (in senkrecht stehender Position) über der Gehebene liegt, ist die Ausführung wie folgt aufzuteilen: Bereich von ca. 2,10 m bis 2,30 m ü. OK Gangebene: Die unterste(n) Lamelle(n) in diesem Bereich ist/sind zwingend starr (feststehend) auszuführen. Bereich ab 2,30 m ü. OK F Gangebene: Die darüberliegende Lamellenanordnung ist als bewegliche, motorisch verstellbare Anlage auszuführen. Die starre Lamelle muss optisch und materialtechnisch exakt den beweglichen Lamellen entsprechen, um ein homogenes Fassadenbild zu gewährleisten. Die mechanische Arretierung der starren Lamelle sowie alle notwendigen Zusatzprofile sind in die Preise einzukalkulieren.
LAMELLENBEFESTIGUNG Die Montage und gleitende Lagerung der Lamellen erfolgt über Aluminium-Deckelhalter mit Schraubösen zwischen auskragenden System-Tragschwertern. Der Dehnungsausgleich beträgt +/- 8 mm. Die Gradeinteilung 15° Neigung der Lamellen ist durch die Form des Deckelhalters vorgegeben. Die Lamellen werden wahlweise mit speziellen Aluminium-Eck-Deckelhaltern mit einer Lamellenneigung von 45° über Eck ausgebildet.
MONTAGE Die Montage auf der Stahlstütze erfolgt über Befestigungskonsolen, gem. Angabe der vorliegenden Vorstatik, wie für Pfosten- Riegel- Konstruktion über punktförmige, zum System gehörende Verankerungen. Die Dimensionierung und Befestigung der Konsolen, Pfostenprofile und deren Komponenten erfolgt nach statischer Berechnung.
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Metallbauarbeiten Verschattungsanlage (JP_423_2026)
31 LV Metallbauarbeiten - Verschattungsanlage
01 Bereich Verschattungsanlage
Systembeschreibung Verschattungsanlage
PROJEKTBEZOGENER KONSTRUKTIONSAUFBAU Gebäudespezifische Montage mittig frontal auf die bestehenden Rundrohrstützen aus Stahl und durch Systemprofil geteilt. Bestehend aus: Flachstahlprofil ca. 1.450 x 140 x 10 mm mit Lochbohrungen für die Unterkonstruktion der ellipsenförmigen Aluminiumprofile. Alle Dübel, Bolzen, Schrauben und Unterlegscheiben bestehen aus Edelstahl.
OBERFLÄCHE Farbton Aluminiumprofile: RAL 9006 weissaluminium
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Metallbauarbeiten Verschattungsanlage (JP_423_2026)
31 LV Metallbauarbeiten - Verschattungsanlage
01 Bereich Verschattungsanlage
Systembeschreibung Verschattungsanlage
01.02.1 Position Verschattungsanlage, Großlamelle
01.02.1.1 Verschattungsanlage, Großlamelle, 5.250x1.450 mm, beweglich Verschattungsanlage, als Hohllamelle, gem. Technische Vorbemerkung und Systembeschreibung Liefern und Einbauen. Der Einbau erfolgt frontal mittig auf die bestehenden Rundrohrstützen aus Stahl.
Feldlänge Achsabstand: ca. 5.250 mm Feldbreite: ca. 1.450 mm Anzahl Lamellen: 7 Stk Gesamtfläche: ca. 45,00 m² Einbauort: Achse A / Achse 1 bis 6 / 8 bis 9 Lamellenform: elliptisch Lamellenanordnung: horizontal Lamelle: 205 mm Lamellenanordnung: beweglich Achsmaß Teilung: mittig zu Achse ca. 2.625 mm Oberfläche : RAL 9006 weissaluminium
Fabrikat: Schüco Großlamelle ALB beweglich, oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat: '..............................' vom Bieter einzutragen
6Stk EP ......................... GP ............................
01.02.1.2 Verschattungsanlage, Großlamelle, 7.000x1.050 mm, starr
Verschattungsanlage, Leistung wie zuvor beschrieben, jedoch:
Feldlänge Achsabstand: ca. 7.000 mm Feldbreite: ca. 1.050 mm Anzahl Lamellen: 5 Stk Gesamtfläche: ca. 7,15 m² Einbauort: Achse A / Achse 6 – 8 Achse 7 ohne Stahlstütze Lamellenanordnung: starr Achsmaß Teilung: mittig zu Achse ca. 3.500 mm Sonst wie zuvor beschrieben.
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 17
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Metallbauarbeiten Verschattungsanlage (JP_423_2026)
31 LV Metallbauarbeiten - Verschattungsanlage 01 Bereich Verschattungsanlage 01.02 Abschnitt Verschattungsanlage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Fabrikat: Schüco Großlamelle ALB starr, oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat: '..............................' vom Bieter einzutragen
1Stk EP ......................... GP ............................
01.02.1.3 Zulage für stat. Befestigung am Bestand u. Korrosionsschutz Liefern und Montieren von statisch bemessenen Befestigungskonsolen und Adaptern zur Montage des Schüco-Systems, oder glwt. System zwischen den bestehenden Stahlstützen. Inklusive Erbringung des prüffähigen statischen Nachweises (Wind-, Sog- und Eigenlasten) unter Berücksichtigung der Bestandsstruktur. Die Position beinhaltet alle Maßnahmen zur fachgerechten Wiederherstellung des Korrosions- schutzes an den Verbindungsstellen der Bestands- stützen gemäß DIN EN ISO 12944.
1psch GP ............................
Summe Position 01.02.1 Verschattungsanlage, Großlamelle, Netto: ...............................
Summe Abschnitt 01.02 Verschattungsanlage, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
01.03 Abschnitt Elektrik / Lamellensteuerung
01.03.1 Autarke Lamellensteuerung (5 Zonen / 6 Motoren) Autarke Lamellensteuerung für Alu-Großlamellen (5 Zonen / 6 Motoren)
Liefern, betriebsfertig montieren, vollständig verkabeln, einregulieren und schlüsselfertig übergeben einer vollautomatischen, autarken Lamellensteuerung für die präzise Positionierung und Nachführung der Aluminium-Großlamellen. Das System muss ohne übergeordnetes Bussystem, wie KNX oder Modbus, voll funktionsfähig sein.
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 18
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31 LV Metallbauarbeiten - Verschattungsanlage 01 Bereich Verschattungsanlage 01.03 Abschnitt Elektrik / Lamellensteuerung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ SCHNITTSTELLEN- UND GEWÄHRLEISTUNGSREGELUNG: Zur Sicherung einer eindeutigen Gewährleistung aus einer Hand ist die komplette, system- und motorspezifische Verdrahtung vollumfänglicher Bestandteil dieser Position. Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Funktions- und Haftungsgarantie für das fehlerfreie Zusammenspiel von Steuerung, Sensorik und Motorlaufrichtungen.
Bauseitige Leistungen, vom Auftraggeber gestellt und nicht Bestandteil dieser Position:
- Bereitstellung einer abgesicherten Netzeinspeisung (230 V AC / 50 Hz) bis zum zentralen Montageort der Steuerzentrale/Aktoren.
- Setzen der standardmäßigen Unterputz-/Hohlwanddosen für die 5 Stk. Vor-Ort-Handtaster.
Nachfolgende Leistungen sind Leistungen des Auftragnehmers und in diese Pauschale voll einzurechnen:
| 1. Steuerzentrale / Sektorensteuerung | ||||
|---|---|---|---|---|
| (Menge: 1 Pauschale) | ||||
| - Auslegung für die unabhängige Steuerung von | ||||
| insgesamt 5 getrennten Fassadenzonen. | ||||
| - Integrierte astronomische Sonnenstandsnachführung | ||||
| und Lamellenwinkelsteuerung | ||||
| - Parametrierung aller Grenzwerte direkt am Gerät oder | ||||
| via PC-Schnittstelle ohne herstellerspezifische | ||||
| Bus-Programmiersoftware. | ||||
| - Prioritätenschaltung: Wind/Regen vor Automatik- und | ||||
| lokalem Handbetrieb |
| 2. Wettersensorik & Montagezubehör (Menge: 1 Stück) | ||||
|---|---|---|---|---|
| - 1 Stk. Kombi-Wettersensor (Wind, Regen beheizt, | ||||
| Helligkeit richtungsabhängig). | ||||
| - Inklusive systemkonformem Sensormast (Aluminium, | ||||
| min. 1,5 m) und Halterung für die schatten- und | ||||
| windturbulenzfreie Montage auf dem Dach oder | ||||
| an der Fassade. |
| 3. Motorsteuergeräte / Aktoren | ||
|---|---|---|
| (Menge: für insgesamt 6 Motorenabgänge) | ||
| - Motorsteuergeräte (230V AC) | ||
| aufgeteilt auf die 5 Zonen: | ||
| * Zone 2 bis 5: Jeweils 1 Einzelfeld | ||
| (1 Motor pro Zone) | ||
| * Zone 1: 1 Doppelzone mit zwei Feldern | ||
| (2 Motoren, zwingend synchron angesteuert) | ||
| - Integrierte Relais-Verriegelung gegen gleichzeitige | ||
| Auf-/Ab-Fahrbefehle. |
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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31 LV Metallbauarbeiten - Verschattungsanlage 01 Bereich Verschattungsanlage 01.03 Abschnitt Elektrik / Lamellensteuerung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| 4. Vor-Ort-Bedienung (Menge: 5 Stück) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| - Lieferung von konventionellen | |||||||
| Sonnenschutz-Handtastern (230V) zur manuellen | |||||||
| Übersteuerung. | |||||||
| - Aufteilung: 1 Taster pro Einzelfeld (Zonen 2 bis 5), | |||||||
| 1 gemeinsamer Taster für Zone 1. |
| 5. Systemverkabelung & Montageleistungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| im Bestand (Menge: 1 Pauschale) | ||||||
| - Komplette Leitungsverlegung und Anschluss ab der | ||||||
| bauseitigen Netzeinspeisung | ||||||
| - Vollständige Außen- und Innenverkabelung von den | ||||||
| 6 Lamellenmotoren bis zu den Aktoren. | ||||||
| - Verkabelung des Wettersensors vom Dach/Fassade | ||||||
| bis zur Steuerzentrale. | ||||||
| - Anschluss der 5 Vor-Ort-Handtaster an die | ||||||
| Motorsteuergeräte. | ||||||
| - Herstellen aller erforderlichen Kabeldurchführungen | ||||||
| von außen nach innen einschließlich | ||||||
| dauerhafter, wind- und schlagregendichter Versiegelung | ||||||
| der Bohrungen nach DIN 4108-7. | ||||||
| - Fachgerechter Anschluss und Einbindung des | ||||||
| Sensormastes an die vorhandene äußere | ||||||
| Blitzschutzanlage des Gebäudes gemäß VDE 0185-305. |
| 6. Inbetriebnahme, Dokumentation und Einstellprotokoll | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Menge: 1 Pauschale) | |||||||
| - Vollständige Inbetriebnahme des Systems und | |||||||
| Einregulierung der herstellerabhängigen | |||||||
| Wind-, Frost- und Regen-Grenzwerte der Großlamellen. | |||||||
| - Erstellung und Übergabe eines detaillierten | |||||||
| Einstellprotokolls (Grenzwerte, Verzögerungszeiten, | |||||||
| Laufzeiten) in 2-facher Ausfertigung (Papier und PDF). | |||||||
| - Ausführliche Einweisung des hauseigenen | |||||||
| Betriebspersonals in die manuelle Grenzwertanpassung | |||||||
| direkt am Gerät. |
| Fabrikat / Typ: | BMS GmbH | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| z.B. BMS MCU-System / | |||||||||
| autarke Sektorensteuerung, | |||||||||
| oder gleichwerti |
| Angebotenes Fabrikat/Typ: | "--------------------------- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| vom Bieter einzutragen |
1psch GP ............................
Übertrag: ................................
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31 LV Metallbauarbeiten - Verschattungsanlage 01 Bereich Verschattungsanlage 01.03 Abschnitt Elektrik / Lamellensteuerung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Summe Abschnitt 01.03 Elektrik / Lamellensteuerung, Netto: ...............................
01.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten
01.04.1 Facharbeiterstunden auf Nachweis Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
5Std EP ......................... GP ............................
01.04.2 Helferstunden auf Nachweis Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
5Std EP ......................... GP ............................
Summe Abschnitt 01.04 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
Summe Bereich 01 Verschattungsanlage, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 21
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LV-Zusammenfassung
Metallbauarbeiten Verschattungsanlage (JP_423_2026)
31 LV Metallbauarbeiten - Verschattungsanlage
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 Bereich Verschattungsanlage 10 ..............................
01.01 Abschnitt Baustelleneinrichtung / Gerüst 10 ..............................
01.02 Abschnitt Verschattungsanlage 11 ..............................
01.02.1 Position Verschattungsanlage, Großlamelle 17 ..............................
01.03 Abschnitt Elektrik / Lamellensteuerung 18 ..............................
01.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten 21 ..............................
Summe LV 31 Metallbauarbeiten - Verschattungsanlage
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
.................................................................... A ngebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift
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