[Seite 1]
Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
BG Klinikum Hamburg - Neubau Bergedorf
Allianzpartner 7 – BEWEGER
Logistik, Medizintechnik, Fördertechnik, digitale Innovation und Integration
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Vergabeverordnung (VgV) mit dem Ziel des Abschlusses eines Mehrparteienvertrags
[phase eins]. Seite 1 von 19 08.10.2026
[Seite 2]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
Inhaltsverzeichnis
-
VERFAHREN 3 1.1 Projektbeschreibung 3 1.2 Verhandlungsverfahren 4 1.3 Gegenstand der Beauftragung 4 1.4 Leistungsbeschreibung 4 1.5 Stufenweise Beauftragung 7 1.6 IPA-Modell / Mehrparteienvertrag 8 1.7 Projektversicherung 10
-
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN 10 2.1 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen 10 2.2 Form und Einreichung der Teilnahmeanträge 10 2.3 Eignung 11 2.4 Gesamtschuldnerische Haftung 11 2.5 Mehrfachbewerbungen 11 2.6 Fristwahrung im Teilnahmewettbewerb 11 2.7 Nachforderungen 12 2.8 Speicherung der Teilnahmeanträge 12 2.9 Rückgabe der Unterlagen 12 2.10 Kostenerstattung 12 2.11 Bewerbendenfragen 12 2.12 Mitteilungen von Unklarheiten 12 2.13 Urheberrecht der Auftraggeberin an den Vergabeunterlagen 12 2.14 Verschwiegenheit 12
-
AUSWAHL IM TEILNAHMEWETTBEWERB 13 3.1 Prüfprozess 13 3.2 Formale Teilnahmebedingungen 13 3.3 Eignungskriterien (Mindestanforderungen) 15 3.4 Nachweise zur Eignung in der Angebotsphase 17
-
AUSWAHL IM VERHANDLUNGSVERFAHREN 17 4.1 Auswahlprozess im Verhandlungsverfahren 17 4.2 Zuschlagskriterien 17 4.3 Termine des Verhandlungsverfahrens 18
-
DATENSCHUTZHINWEISE FÜR BETEILIGTE AM VERGABEVERFAHREN 18
[phase eins]. Seite 2 von 19 08.10.2026
[Seite 3]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
1. Verfahren
1.1 Projektbeschreibung
Gegenstand des Projektes ist der Neubau des Berufsgenossenschaftlichen Klinikums am Standort Hamburg-Bergedorf. Dieses soll auf seinem bestehenden Areal mit einer Größe von rund 25,3 ha grundlegend neu organisiert und zu einem zukunftsweisenden Klinikcampus mit rund 350 Betten entwickelt werden. Die Zielgrößen für den Neubau umfassen eine Bruttogrundfläche (BGF) von circa 66.000 qm und eine Nutzungsfläche (NUF) von circa 30.000 qm. Darüber hinaus ist im Rahmen des 2. Bauabschnitts eine Erweiterung des Reha-Angebots um circa 11.000 qm vorgesehen. Zusätzlich sind Erweiterungsflächen von circa 10.000 qm zu berücksichtigen. Damit ergibt sich eine Gesamtnutzungsfläche von circa 51.000 qm. Ziel der Planung ist die Schaffung eines hochmodernen Gesundheitsstandorts, der ambulante und stationäre Versorgung in einem funktional und räumlich integrierten Neubau vereint und moderne Infrastrukturen sowie optimale Arbeitsbedingungen für eine hochspezialisierte medizinische Versorgung schafft. Im Mittelpunkt steht eine Spitzenmedizin mit Rehabilitationsauftrag aus einer Hand, die konsequent auf den langfristigen Behandlungserfolg ausgerichtet ist. Der Klinikcampus bildet das vielfältige medizinische Leistungsspektrum des Standorts ab. Er umfasst insbesondere die Bereiche Diagnostik und Therapie für die stationäre und ambulante Versorgung sowie weitere Funktions- und Nutzungsbereiche, unter anderem für Forschung und Lehre, Erschließung, Ver- und Entsorgung, sonstige Einrichtungen (u. a. MVZ und Versorgungstechnik) sowie die Freianlagen. Weiterführende Angaben zu den Flächenquantitäten sowie zum Raumprogramm und zu den funktionalen und räumlichen Affinitäten innerhalb des Raumprogramms (Betriebsorganisationsplanung) werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Planung soll eine wirtschaftliche, flexible und zukunftsfähige Krankenhausstruktur schaffen, die modernste medizinische Versorgung mit den Prinzipien der Healing Architecture verbindet. Mit dem Neubau soll ein landschaftsbezogener Klinikcampus entstehen, der eine heilungsfördernde Umgebung für Patienten und Patientinnen sowie attraktive Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende schafft.
[phase eins]. Seite 3 von 19 08.10.2026
[Seite 4]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
1.2 Verhandlungsverfahren
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Vergabeverordnung (VgV) mit dem Ziel des Abschlusses eines Mehrparteienvertrags (MPV) in integrierter Projektabwicklung (IPA) durchgeführt, hier: Allianzpartner 7 – BEWEGER | Logistik, Medizintechnik, Fördertechnik, digitale Innovation und Integration.
1.3 Gegenstand der Beauftragung
Dieser Mehrparteienvertrag wird sich für den/die Beauftragte/n nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens auf die Erbringung der nachfolgenden Leistungen beziehen:
• Krankenhausbetriebslogistik einschließlich Personen-, Material-, Versorgungs- und Entsorgungsströmen (projektspezifisches Leistungsbild, siehe 1.4.1) • Medizin- und Labortechnik einschließlich medizintechnischer und ziviler Festeinbauten sowie loses medizinisches Inventar (gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021, Anlagengruppe 7; DIN 276, KG 381, 382, 384, 473, 620) sowie auf die folgenden Leistungen, bei denen die Namen/Büros der Fachingenieur/innen bzw. die Namen der Fachberatenden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht benannt werden müssen:
• Digitale Integration und Integrationsplanung (projektspezifisches Leistungsbild, siehe 1.4.1) • Förder- und automatische Transportsysteme (gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021, Anlagengruppe 6; DIN 276, KG 461, 463, 464, 465) • Küchen- und Labortechnik (gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021, Anlagengruppe 7; DIN 276, KG 471) • Abfall- und Medienentsorgungsanlagen (gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021, Anlagengruppe 7; DIN 276, KG 476) • Gebäudeautomation (gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021, Anlagengruppe 8)
1.4 Leistungsbeschreibung
1.4.1 Leistungsgegenstand
Der Allianzpartner 7 übernimmt die interdisziplinäre und integrative Planung und teilweise Realisierung der betrieblichen, technischen und digitalen Systeme, die für Bewegung, Versorgung, Ausstattung und Vernetzung der klinischen Prozesse erforderlich sind. Sein Leistungsbereich umfasst insbesondere Betriebslogistik, Medizin- und Labortechnik, Förder- und automatische Transportsysteme, zivile und medizinische Festeinbauten, Küchen- und Labortechnik, Gebäudeautomation sowie die digitale Integration der ihm zugeordneten Systeme. AP7 übersetzt die durch AP1 und die Betriebsorganisationsplanung definierten betrieblichen und funktionalen Anforderungen in räumliche, technische, logistische und digitale Lösungen. Ziel ist eine wirksame Unterstützung der medizinischen und betrieblichen Prozesse, die Reduzierung vermeidbarer Wege und manueller Transportleistungen sowie ein wirtschaftlicher, sicherer und langfristig anpassungsfähiger Klinikbetrieb. Hierzu führt AP7 betriebliche Prozesse und die hierfür erforderlichen technischen Systeme integrativ zusammen. Abhängigkeiten zwischen Logistik, Medizintechnik, Fördertechnik, Automatisierung, Gebäude, Technischer Ausrüstung und digitalen Systemen sind frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den betroffenen Allianzpartnern zu bearbeiten. Auswirkungen von Varianten und Änderungen auf Funktion, Flächen, Technik, Kosten, Termine und Betrieb sind transparent zu machen und in die Gesamtplanung einzubringen. Die Leistungen sind als zusammenhängende Funktionsbereiche zu bearbeiten und über Planung, Integration, Einkauf und betriebsfertige Bereitstellung hinweg durchgängig zu verantworten. Für die AP7 zugeordneten Beschaffungs- und Ausführungsleistungen bringt der Allianzpartner seine Herstellungs-, Liefer-, Montage- und Inbetriebnahmekompetenz bereits während Planung und Validierung ein. Planung und Realisierung sind so zu verzahnen, dass technische Lösungen, Schnittstellen und Einbauvoraussetzungen frühzeitig belastbar entwickelt werden. Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Projektorganisation aus Projekt-Realisierungs-Teams (PRT), Projekt-Management-Team (PMT) und Strategischem Managementteam (SMT). AP7 stellt hierfür eine projektphasenbezogene anpassungsfähige Organisation mit qualifizierten fachlichen Leitungs-, Koordinations- und Moderationsfunktionen bereit und wirkt aktiv in den fachbezogenen und übergreifenden PRT mit. Für die ihm zugeordneten Leistungsbereiche übernimmt AP7 die durchgängige Verantwortung von der Planung und Integration über den Einkauf bis zur betriebsfertigen Bereitstellung. Dies umfasst, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich erforderlich, insbesondere Lieferung, Einbau bzw. Montage, Inbetriebnahme, Funktionsnachweis, Dokumentation und Übergabe.
[phase eins]. Seite 4 von 19 08.10.2026
[Seite 5]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
Die für andere Allianzpartner erforderlichen Planungsgrundlagen, Übergabepunkte und Schnittstellen sind rechtzeitig und in einer für die weitere Planung und Realisierung geeigneten Bearbeitungstiefe bereitzustellen. Die konkrete Leistungsstufung und der jeweilige Abruf richten sich nach den Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie den Entscheidungen des AP1 im Projektverlauf.
1.4.2 Innovationstreiber und digital architect
Der Leistungsumfang des AP7 umfasst die integrierte Entwicklung und Umsetzung der ihm zugeordneten betrieblichen, technischen und digitalen Systeme. Hierzu gehören insbesondere Flächenbedarfe, Wege- und Transportbeziehungen, Übergabe- und Einbaupunkte, Medien- und Energieanschlüsse, Daten- und Kommunikationsschnittstellen sowie Anforderungen an Verfügbarkeit, Redundanz, Wartbarkeit und Erweiterbarkeit. AP7 übernimmt innerhalb seines Leistungsbereichs eine aktive Rolle als Innovationstreiber der Projektallianz. Er identifiziert frühzeitig technologische, digitale und prozessuale Innovationspotenziale, bewertet deren Eignung für den künftigen Klinikbetrieb und überführt geeignete Lösungen in die integrierte Planung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Lösungen zur Automatisierung, Robotik, Digitalisierung, künstlichen Intelligenz und intelligenten Vernetzung betrieblicher und technischer Prozesse. Hierzu sind insbesondere neue bzw. weiterentwickelte Systeme der Betriebslogistik, Medizintechnik, Förder- und automatischen Transportsysteme sowie robotische, autonome und KI-gestützte Anwendungen und deren digitale Integration zu untersuchen und hinsichtlich ihres konkreten Mehrwerts für das Projekt zu bewerten und in eine Digitalstrategie für eine innovative und ganzheitlich geplante IT- Architektur zu übertragen. Zur Gewährleistung einer krisenresilienten Gesundheitseinrichtung sind ganzheitliche physische, digitale und organisatorische Sicherheitskonzepte einschließlich klar definierter Rückfallebenen, Notfallprozesse und Verfahren zur Aufrechterhaltung des Betriebs zu entwickeln. Die Bewertung erfolgt nicht allein nach technischer Machbarkeit und Innovationsgrad, sondern insbesondere auch hinsichtlich Investitions- und Betriebskosten, Betriebsstabilität, Personalentlastung, Integrationsfähigkeit, Wartbarkeit, Anpassungsfähigkeit und langfristiger Nutzbarkeit. Geeignete Lösungen sind frühzeitig mit den betroffenen Allianzpartnern abzustimmen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Gebäude, technische Infrastruktur, Flächen, Schnittstellen und betriebliche Prozesse in die Gesamtplanung einzubringen.
1.4.3 Projektphasenbezogene Leistungserbringung und integrative Planungskoordination
1.4.3.1 Vorgezogene Teilleistung
Im Rahmen des IPA-Verfahrens für das Neubauvorhaben berät der Allianzpartner 7 als vorgezogene Teilleistung (Bearbeitungsstufe 1.0) den AP1 bei der Bedarfsplanung für eine zukunftsweisende Betriebslogistik. Ziel ist die Entwicklung eines visionären Konzepts für ein hochmodernes, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme maximal innovatives Krankenhaus. Die Systeme müssen flexibel und anpassungsfähig geplant werden, um auf veränderten Anforderungen und künftige technologische und medizinische Entwicklungen reagieren zu können. Der AP7 erstellt das betriebslogistische Grobkonzept und definiert die dafür erforderlichen Strukturen und damit einhergehenden Flächenbedarfe, die in das städtebaulich-funktionale Strukturkonzept des AP2 einfließen. Die Leistungserbringung ist für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zur Unterzeichnung des Mehrparteienvertrags vorgesehen.
1.4.3.2 Leistungserbringung in den Projektphasen nach Unterzeichnung des MPV
Nach Unterzeichnung des Mehrparteienvertrages entwickelt AP7 seine Leistungen entsprechend dem Projektfortschritt und den jeweils abgerufenen Projektphasen weiter. Inhalt und Bearbeitungstiefe richten sich nach den für die jeweilige Projektphase erforderlichen Ergebnissen sowie den Festlegungen des Mehrparteienvertrages und seiner Anlagen. Die für die Kernbereiche Betriebslogistik und Medizintechnik erforderlichen fachlichen Kompetenzen sind durch AP7 selbst vorzuhalten. Für weitere Leistungsbereiche, insbesondere Digitalisierung, Automatisierung, Robotik, KI-Anwendungen und fachübergreifende Integrationsleistungen, bindet AP7, soweit diese nicht durch die eigene Organisation abgedeckt werden, geeignete Nachunternehmer ein. Die Auswahl und Beauftragung dieser Nachunternehmer erfolgt nach Maßgabe der Regelungen des Mehrparteienvertrages und der hierfür geltenden Vertragsanlagen. Insbesondere sind die dort vorgesehenen Entscheidungs- und Zustimmungsprozesse des PMT einzuhalten.
[phase eins]. Seite 5 von 19 08.10.2026
[Seite 6]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
Der Mehrparteienvertrag sieht vor, dass die Beauftragung von Nachunternehmern, die nicht bereits im Vergabeverfahren ausgewählt werden, der Zustimmung des PMT bedarf, einschließlich der preislichen und vertraglichen Regelungen. Vorbereitung und Durchführung der Untervergabe liegen in der Verantwortung des jeweils zuständigen Allianzpartners, die Entscheidungen über die Beauftragung werden jedoch gemeinsam im PMT getroffen. AP7 bleibt unabhängig von der Einbindung von Nachunternehmern für die vollständige, fachlich abgestimmte und integrative Erbringung der ihm zugeordneten Leistungen verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Beiträge der Nachunternehmer in die Projektorganisation, die Planungs- und Entscheidungsprozesse sowie die Schnittstellen zu den übrigen Allianzpartnern eingebunden und zu einer konsistenten Gesamtlösung zusammengeführt werden.
1.4.3.3 Projektphasenbezogene Funktion des Allianzmanagers
Die Funktion des Allianzmanagers wird projektphasenbezogen mit einer für die jeweils anstehenden Aufgaben besonders geeigneten Person aus dem Kreis der Allianzpartner besetzt. Maßgeblich sind persönliche und fachliche Eignung, Führungs- und Moderationskompetenz sowie der konkrete Bedarf der Projektphase im Sinne von „best for project“. Die Funktion ist nicht an einen bestimmten Allianzpartner gebunden; ein Wechsel im Projektverlauf ist ausdrücklich vorgesehen. AP7 hält entsprechend erfahrene Mitarbeitende vor, die bei entsprechender Benennung die Funktion des Allianzmanagers übernehmen können. Der Allianzmanager koordiniert die mit seiner Funktion verbundenen PRT-übergreifenden Aufgaben, unterstützt die Zusammenarbeit der PRT sowie deren Schnittstellen zum PMT, strukturiert Entscheidungs- und Eskalationsprozesse und fördert die Anwendung der vereinbarten IPA- und Lean-Prozesse. Ziel ist eine wirksame Zusammenarbeit der Allianz über Fach- und Unternehmensgrenzen hinweg. Die Allianzmanager-Leistung wird bei tatsächlicher Übernahme gesondert nach nachgewiesenem Zeitaufwand auf Stundenbasis vergütet. Ein dauerhafter Stundenumfang ist daher nicht innerhalb der originären AP7-Leistungen zu kalkulieren. Die grundsätzliche Verfügbarkeit der erforderlichen personellen Kompetenz ist Bestandteil der organisatorischen Eignung des AP7. Diese ist im Rahmen des Konzepts “Projektteam und Personaleinsatz” mit dem Angebot darzulegen.
1.4.4 BIM und digitale Projektbearbeitung
AP7 erbringt seine Planungs- und Koordinationsleistungen durchgängig modellbasiert nach der im Projekt festgelegten BIM-Methodik. Er stellt die fachgerechte BIM-Bearbeitung und -Koordination seiner eigenen Planungsdisziplinen sicher und wirkt an der fachübergreifenden Modell- und Informationskoordination innerhalb der Allianz mit. Die Anforderungen aus den Auftraggeber- Informationsanforderungen, dem BIM-Abwicklungsplan und der gemeinsamen Datenumgebung sind in der eigenen Organisation verbindlich umzusetzen und gegenüber den von AP7 eingebundenen Nachtunternehmern und Fachplanern durchzusetzen. AP7 hält die für seinen Leistungsumfang erforderlichen BIM-Rollen und Kompetenzen vor. Die erzeugten Modelle und Informationen sind so zu strukturieren, zu prüfen und bereitzustellen, dass sie für die Planung, Entscheidungsfindung, Ausführung, Inbetriebnahme, Dokumentation und spätere Nutzung des Bauwerks anschlussfähig sind.
1.4.5 Anforderungen an Organisation und Zusammenarbeit
AP7 stellt eine Projektorganisation bereit, die der fachlichen Breite des Leistungsumfangs und der kollaborativen Arbeitsweise der IPA entspricht. Erwartet werden kurze Entscheidungs- und Kommunikationswege, eine belastbare interne Koordination der eigenen Fachdisziplinen sowie die Fähigkeit, die erforderlichen personellen Ressourcen projektphasenbezogen zu skalieren und in PRT- Strukturen einzubringen. Die Bearbeitung ist konsequent auf eine integrierte, genehmigungsfähige, wirtschaftliche, realisierbare und langfristig anpassungsfähige Gesamtplanung auszurichten. Varianten, Optimierungen und Entscheidungen sind transparent aufzubereiten und mit den übrigen Allianzpartnern so zu bearbeiten, dass fachliche Einzelinteressen in eine belastbare Gesamtprojektlösung überführt werden können. Es sind während der gesamten Laufzeit des Projekts folgende Schlüsselpositionen („Rollen“) durch Schlüsselpersonal zu besetzen:
- Mitglied Senior Management Team
- Stellv. Mitglied Senior Management Team
- Mitglied Projekt Management Team
- Stellv. Projekt Management Team
- Koordinator/in Projektmanagement
[phase eins]. Seite 6 von 19 08.10.2026
[Seite 7]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
- Stellv. Koordinator/in Projektmanagement
- Schlüsselperson Prozess- und Betriebslogistik
- Stellv. Schlüsselperson Prozess- und Betriebslogistik
- Schlüsselperson Medizin-/nutzungsspezifische Technik
- Stellv. Schlüsselperson Medizin-/nutzungsspezifische Technik
- Schlüsselperson Fachübergreifende Gesamtintegration AP7 (u. a. Digitale Integration und Integrationsplanung)
- Stellv. Schlüsselperson Fachübergreifende Gesamtintegration AP7 (u. a. Digitale Integration und Integrationsplanung)
Das Mitglied Projekt Management Team kann zusätzlich eine fachliche Schlüsselrolle (Prozess- und Betriebslogistik oder Medizin-/nutzungsspezifische Technik oder Fachübergreifende Gesamtintegration AP7) ausüben.
Für die Wahrnehmung der vertraglich geschuldeten Leistungen in Schlüsselpositionen sowie deren Vertretung dürfen ausschließlich festangestellte Mitarbeitende eingesetzt werden; der Einsatz freier Mitarbeitender ist hierfür ausgeschlossen. Die benannten Personen sind sowohl während des laufenden Vergabeverfahrens als auch - im Falle einer Beauftragung - während der gesamten Leistungserbringung grundsätzlich verbindlich und dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen ausgetauscht werden. Ein solcher Austausch setzt einen triftigen Grund voraus. Nicht als triftig anerkannt werden betriebliche Erfordernisse wie der Einsatz in einem anderen Vorhaben oder sonstige unternehmensinterne bzw. wirtschaftliche Erwägungen. Als triftig gelten demgegenüber ausschließlich Umstände wie eine länger andauernde Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, das Ausscheiden der betreffenden Person aus dem Unternehmen des Auftragnehmenden oder gleich gelagerte Sachverhalte; diese sind unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit nachvollziehbar zu begründen.
1.5 Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in den nachfolgend dargestellten Stufen. Die weitere Beauftragung steht jeweils unter dem Vorbehalt einer gesonderten Freigabe durch die Auftraggeberin und ist insbesondere von den Ergebnissen der vorangegangenen Planungsphase, den Projektzielen sowie der Kosten- und Terminentwicklung abhängig.
Vorgesehen sind folgende Stufen:
Im Rahmen des IPA-Verfahrens für das Neubauvorhaben berät der Allianzpartner 7 in Stufe 1.0 als vorgezogene Teilleistung den AP1 bei der Bedarfsplanung für eine zukunftsweisende Betriebslogistik. In Stufe 1.1 erfolgt die Einarbeitung in die projektspezifischen Rahmenbedingungen sowie die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung einschließlich einer Kostenschätzung. Hierdurch werden die wesentlichen planerischen Grundlagen für die anschließende integrierte Bearbeitung geschaffen. In Stufe 1.2 werden die planerischen Leistungen gemäß Leistungszuordnung und Projektprogramm erbracht und in einem Ausführungsprogramm konkretisiert. Auf dieser Grundlage erfolgt die Festlegung der Basiszielkosten (BZK). Die Ergebnisse der Stufe werden in einem Validierungsbericht zusammengeführt und bilden die Grundlage für die Entscheidung über die weitere Projektbearbeitung. In Stufe 1.3 werden die planerischen Leistungen weitergeführt und vertieft. Unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Planung und der im Projekt gewonnenen Erkenntnisse werden die finalen Zielkosten (FZK) ermittelt. Die Stufe 2.0 umfasst die Bauphase einschließlich der erforderlichen ausführungsbegleitenden Planungsleistungen. Die Stufe 3.0 umfasst die Gewährleistungsphase.
Innerhalb des Projektverlaufs sind im Terminkonzept Exit-Points vorgesehen. An diesen definierten Entscheidungspunkten prüft die Auftraggeberin die bis dahin erzielten Planungs-, Kosten- und Terminergebnisse und entscheidet über die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe. Ein Anspruch des/der Auftragnehmenden auf Beauftragung der jeweils nächsten Stufe besteht
[phase eins]. Seite 7 von 19 08.10.2026
[Seite 8]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
nicht. Insbesondere die Beauftragung der Bauphase wird lediglich in Aussicht gestellt und nicht verbindlich zugesagt.
1.6 IPA-Modell / Mehrparteienvertrag
1.6.1 Struktur der Allianz
Das Vertragsmodell der integrierten Projektabwicklung mit einem Mehrparteienvertrag sieht vor, dass das Projekt auf Basis eines gemeinsamen Vertrags zwischen allen wesentlichen Planungs- und Baubeteiligten durchgeführt wird. Der im Rahmen dieser Bekanntmachung beschriebene Leistungsumfang (Teil-Generalplanungsleistung) ist von der/dem Planer/in innerhalb dieses Konzepts als eine Partei des Mehrparteienvertrags zu erbringen. Die weiteren Fachplanenden und die bauausführenden Schlüsselgewerke werden als weitere Parteien bereits frühzeitig in die Planung eingebunden, um durch deren Ausführungskompetenz die Planung zu optimieren. Die Allianzpartner 2 bis 6 decken die wesentlichen technischen, baulichen und betrieblichen Bereiche ab: AP 2 (ARCH) ist für die integrierte Gebäude-, Freianlagen- und Verkehrsplanung zuständig. AP 3 (TAP) verantwortet die Planung der technischen Gebäudeausrüstung sowie Energie- und Versorgungssysteme. AP 4 (BAUMEISTER) übernimmt die bauliche Ausführung von Rohbau bis Innenausbau. AP 5 (VERNETZER) ist für die elektrotechnische Ausführung zuständig. AP 6 (VERSORGER) realisiert die Versorgungs- und Gebäudetechnik, insbesondere Wärme, Kälte, Luft und Automation.
Alle Partner bringen ihre Fachkompetenz frühzeitig in die Planung ein und koordinieren die relevanten Schnittstellen. Durch den Einsatz kooperativer Projektabwicklungsmethoden, eines besonderen Vergütungsanreizsystems und Methoden aus dem Bereich des Lean Managements im Bauwesen wird die Realisierung der Baumaßnahme zielorientiert und mit gleichgerichtetem Interesse aller Partner/innen umgesetzt. Die Auftraggeberin stellt den Allianzpartnern für die Planungs- und Bauphase eine Co-Location in Hamburg oder im Hamburger Umland zur Verfügung. Diese dient der gemeinsamen Leistungserbringung, insbesondere der integrierten Planung, der gewerkeübergreifenden Arbeitsvorbereitung, der Gesamtterminplanung, dem Projektcontrolling, der Abrechnung und der integralen Zielkostenermittlung. Darüber hinaus können dort gemeinsame Besprechungen und Workshops durchgeführt werden. Die Anwesenheit in der Co-Location richtet sich nach der konkreten Aufgabenstellung und deren Bedeutung für die Erreichung der Projektziele. Maßgeblich sind dabei insbesondere die fachlichen Abhängigkeiten und Schnittstellen, der erforderliche gemeinsame Bearbeitungsbedarf, die zeitliche Dringlichkeit sowie die möglichen Auswirkungen ausstehender Abstimmungen oder Entscheidungen auf Qualität, Kosten und Termine. Eine feste wöchentliche Mindestanwesenheit oder eine generelle Verpflichtung zur Anwesenheit an drei zusammenhängenden Tagen pro Arbeitswoche bestehen nicht. Die jeweils zuständigen PRTs, das PMT oder sonstige Arbeitsgruppen legen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und im Zuge der Einsatzplanung fest, für welche Aufgaben, Zeiträume und Funktionen eine gemeinsame Anwesenheit erforderlich ist. Die Präsenz ist so zu organisieren, dass die für die Bearbeitung der jeweiligen Aufgabe benötigten Mitarbeitenden zeitgleich vor Ort zusammenarbeiten können. Gruppenübergreifende Präsenzbedarfe und etwaige Ressourcenkonflikte werden durch das PMT bzw. das IPA-Management-Office koordiniert. Die Festlegungen erfolgen vorausschauend unter Berücksichtigung angemessener Vorlaufzeiten und sind bei Änderungen der Aufgabenstellung, ihrer Kritikalität oder des Projektablaufs anzupassen. Die Allianzpartner stellen die Teilnahme der erforderlichen Mitarbeitenden an den festgelegten
[phase eins]. Seite 8 von 19 08.10.2026
[Seite 9]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
Präsenzterminen sicher. Soweit die Aufgabenstellung keine persönliche Anwesenheit erfordert, kann die Leistungserbringung außerhalb der Co-Location erfolgen. Die erforderliche Erreichbarkeit, der Informationsaustausch und die Mitwirkung an gemeinsamen Arbeitsprozessen sind dabei sicherzustellen. Reisekosten werden auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten gemäß Reisekostenrichtlinie der BG Kliniken abgerechnet, sofern im Zuge der Planungsphase keine abweichende Vereinbarung zu Vereinfachung der Abrechnung getroffen wird. Nähere Angaben zur Kalkulation werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe überlassen. Die Reisekosten fließen als eine von fünf Honorarkomponenten in die Gesamtbewertung des Angebots ein.
1.6.2 Anreizbasierte Vergütung
Durch die Vergütungsstruktur wird erreicht, dass alle am Projekt Beteiligten gemeinsam an einem Projekterfolg partizipieren. Die Vergütung erfolgt, mit Ausnahme der Vergütung der Stufe 1.0, auf Basis einer Selbstkostenerstattung mit Zuschlagssätzen für Allgemeine Geschäftskosten und Gewinn. Die Vergütung gliedert sich in drei zwingende und einen optionalen Bestandteil: (1) Die reinen Planungs- und Bauleistungen werden auf Basis einer Erstattung der tatsächlich entstehenden Kosten vergütet. (2) Die Allgemeinen Geschäftskosten und der Gewinn wurden im Vergabeverfahren als Prozentsatz angeboten und werden auf Basis der am Ende der Planungsphase ermittelten Zielkosten je Auftragnehmer berechnet. Der so ermittelte Betrag ist fix, unabhängig davon, ob die tatsächlichen Kosten sich später erhöhen oder reduzieren. (3) Ein Anteil dieses fixierten Betrages wird je Auftragnehmer zurückgestellt und in einen gemeinsamen Beteiligungspool eingelegt. Überschreiten die tatsächlichen Projektkosten die vereinbarten Zielkosten, tragen alle Auftragnehmer diese Kostenüberschreitung gemeinsam bis zur Höhe der Ausschöpfung dieses Beteiligungspools. Werden die vereinbarten Zielkosten unterschritten, erhalten die Auftragnehmer einen Anteil an dieser Einsparung, der entsprechend ihren prozentualen Anteilen am Beteiligungspool auf alle verteilt wird. (4) Optional können weitere Bonuszahlungen für das Erreichen bestimmter Erfolgsfaktoren in der Planungsphase vereinbart werden. Durch dieses anreizbasierte Vergütungsmodell besteht bei den Auftragnehmern das wirtschaftliche Interesse an einer Zielkostenunterschreitung. Anders in konventionellen Verträgen, in denen zusätzlicher Gewinn bei einer Erhöhung der abrechenbaren Kosten erzielt wird. Es kommt dabei somit maßgeblich darauf an, dass die Zielkosten zutreffend ermittelt werden. Dies wird durch die Optionsregelung in Form einer Exit-Möglichkeit im Hinblick auf die Bauleistungen und durch einen die Planung auf Auftraggeberseite begleitenden Baupreisprüfer sichergestellt.
1.6.3 Gemeinsame Risikotragung
Die bestmögliche Kooperation der Auftragnehmer untereinander wird neben den vorgenannten Faktoren weiterhin dadurch gefördert, dass Projektrisiken in der Planungsphase bewertet und mit einem auf die Eintrittswahrscheinlichkeit bezogenen Abminderungsfaktor in den Zielkosten berücksichtigt werden. Treten Risiken auf und lösen somit Kosten aus, geht dies im Rahmen des Vergütungsmodells zulasten aller Auftragnehmer, unabhängig, aus welcher Risikosphäre das Risiko stammt. Alle Auftragnehmer haben daher das gleichgelagerte Interesse, den Eintritt von Risiken zu verhindern und eingetretene Risiken bestmöglich zu steuern. Entgegen dem bekannten Verhalten in konventionellen Vertragsbeziehungen ist eine gegenseitige Schuldzuweisung, die üblicherweise immer zu Verzögerungen und Mehrkosten führt, bereits wirtschaftlich für keinen Auftragnehmer zielführend.
1.6.4 Gesellschaftsähnliche Organisationsstruktur
Da der wirtschaftliche Erfolg eines Auftragnehmers maßgeblich auch davon abhängt, dass die übrigen Allianzpartner ihre Leistungen optimal planen und erbringen, ist eine enge Vernetzung der Auftragnehmer untereinander erforderlich. Das zentrale Steuerungsorgan stellt das Projekt Management Team (PMT) dar, welches mit einem Projektleiter eines jeden Allianzpartners (Auftragnehmer und Auftraggeber) besetzt ist. Dort werden alle für das Projekt maßgeblichen Entscheidungen nach dem Konsensprinzip getroffen. Sofern keine Einigkeit erzielt werden kann, wird die Thematik in das Senior Management Team (SMT) eskaliert, welches aus je einem Vertreter der Allianzpartner aus deren Geschäftsleitungsebene besetzt ist. Dort werden Entscheidungen mit einer überwiegenden Mehrheit (derzeit sind 75 % angedacht) getroffen. Unterhalb des PMT werden sogenannte Projekt Realisierungs-Teams (PRTs) gebildet, die individuell nach den jeweiligen operativen Aufgaben zusammengestellt werden.
[phase eins]. Seite 9 von 19 08.10.2026
[Seite 10]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
1.6.5 Kontrolle
Die Abrechnung nach Selbstkosten muss sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Erforderlichkeit kontrolliert werden. Dies geschieht in den Unternehmen der Auftragnehmer durch eine Prüfung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, welcher ein Testat über die zutreffende Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten erstellt. Weiterhin prüft ein Baupreisprüfer die Notwendigkeit und marktgerechte Höhe der tatsächlich aufgewendeten Kosten. Es erklärt sich jede/r Bewerbende bereits jetzt damit einverstanden, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe Vertragspartner/in innerhalb des Mehrparteienvertrages zu werden und die beschriebenen Arbeitsmethoden umzusetzen. Der Vertragsentwurf (Entwurf des Mehrparteienvertrags) wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
1.7 Projektversicherung
Die Auftraggeberin plant zur Vermeidung versicherungstechnischer Abgrenzungsschwierigkeiten eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung (nachstehend “Projektversicherung" genannt) abzuschließen, über die alle im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehenden Lieferungen und Leistungen sowie alle daran beteiligten Unternehmen und Personen versichert sind, auch die Partner des IPA-Vertrags inkl. deren Nachunternehmende. Diese Projektversicherung umfasst die Sparten: Bauleistungs-/Montageversicherung; Betriebs-HaftpfIichtversicherung (inkl. Bauherren- sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung); Umwelt-HaftpfIichtversicherung; UmweItschadensversicherung; PIanungs-HaftpfIichtversicherung; Erweiterte Planungsdeckung.
Die Projektversicherung ist zeitlich begrenzt bis zur Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens. Die bis zum Abschluss der Projektversicherung laufenden Planungen werden zunächst über eine Planungsvorlaufdeckung abgesichert und nach Abschluss der Projektversicherung (mithin noch vor Baubeginn) in diese integriert. Bei Abschluss der Planungsvorlaufdeckung und anschließenden Projektversicherung stellt die Auftraggeberin den Partner/innen und allen Mitversicherten eine Versicherungsbestätigung für die Mitversicherung im Rahmen einer solchen kombinierten Projektversicherung zur Verfügung. Insoweit entfällt die Nachweispflicht einer Haftpflichtversicherung seitens der Partner/innen.
2. Bewerbungsbedingungen
2.1 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der/die Bewerbende auf Verlangen der Vergabestelle Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art sein/ihr Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
2.2 Form und Einreichung der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Die erforderlichen Angaben und Eigenerklärungen sind zunächst in einem Online Teilnahmeantrag unter www.phase1.de/ham-ap7 einzugeben. Näheres hierzu siehe Anlage 1.02 “Anleitung Online Teilnahmeantrag”. Die zum Abschluss des Online Teilnahmeantrags generierte PDF-Datei ist anschließend unter www.dtvp.de hochzuladen. Über die geforderten Unterlagen hinaus gehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesendet. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
[phase eins]. Seite 10 von 19 08.10.2026
[Seite 11]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
2.3 Eignung
- Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen sind per Online Teilnahmeantrag Eigenerklärungen abzugeben.
- Durch Einreichung des Online Teilnahmeantrags aller Mitglieder einer Bewerbendengemeinschaft bestätigt jedes Mitglied die Richtigkeit der Angaben zu den Eigenerklärungen.
- Im Falle von Bewerbendengemeinschaften ist im Rahmen des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung zur Bewerbendengemeinschaft aller Mitglieder der Bewerbendengemeinschaft abzulegen und ein/e bevollmächtigte/r Vertreter/in der Bewerbendengemeinschaft zu benennen.
- Beabsichtigt der/die Bewerbende, zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen zu nutzen (Eignungsleihe), sind diese im Teilnahmeantrag zu benennen und durch eine Verpflichtungserklärung zu bestätigen, dass die erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Eignungsnachweise sind für die betreffenden Eignungskriterien auf gesonderte Aufforderung durch das jeweils andere Unternehmen zu erbringen. Die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sind sowohl für den/die Bewerbende/n als auch für das betreffende Unternehmen auszuschließen oder ggf. eine Erklärung nach § 125 GWB abzugeben. Werden zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen genutzt, kann die Vergabestelle eine gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung verlangen. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf gesonderte Aufforderung vorzulegen.
- Beabsichtigt der/die Bewerbende, Teile der Leistungen durch Nachunternehmende ausführen zu lassen, muss er/sie im Teilnahmeantrag Art und Umfang der vorgesehenen Leistungen angeben. Die vorgesehenen Nachunternehmenden sind zu benennen. Zudem ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, mit der bestätigt wird, dass dem/der Bewerbenden die für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel der Nachunternehmenden zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist unabhängig von der rechtlichen Beziehung zwischen dem/der Bewerbenden und den Nachunternehmenden erforderlich und gilt auch für verbundene Unternehmen.
- Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen an das vorgesehene Schlüsselpersonal inkl. Stellvertretung sind mit Abgabe des Erstangebots vorzulegen. Darüberhinausgehende Nachweise zur Eignung der Bewerbenden sowie ggf. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmenden, an die ein Unterauftrag vergeben werden soll, sind auf gesonderte Aufforderung vorzulegen.
- Präqualifizierte Bewerbende führen gegebenenfalls den Nachweis der Eignung durch die Angabe der Nummer des für die Vergabestelle zugänglichen Präqualifikationsregisters, gegebenenfalls ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
2.4 Gesamtschuldnerische Haftung
Bewerbendengemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner/in haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in bestimmt ist, der/die sowohl die Bewerbendengemeinschaft als auch im Auftragsfall die dann zu bildende Arbeitsgemeinschaft vertritt. Im Falle einer Bewerbendengemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Erklärung von allen Mitgliedern rechtsverbindlich einzureichen. Diese erfolgt über den Online Teilnahmeantrag unter www.phase1.de/ham-ap7.
2.5 Mehrfachbewerbungen
Mehrfachbewerbungen (Bewerbungen als Bewerbendengemeinschaftsmitglied verschiedener Bewerbendengemeinschaften) sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Die Nichtzulässigkeit bezieht sich nicht auf die Bewerbung als Nachunternehmende.
2.6 Fristwahrung im Teilnahmewettbewerb
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen sind. Nicht fristgerecht eingegangene und/oder formal nicht ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Fristgerecht bedeutet die Einreichung des vollständigen Teilnahmeantrags mit allen geforderten Unterlagen zu der in der Bekanntmachung genannten Frist unter www.dtvp.de.
[phase eins]. Seite 11 von 19 08.10.2026
[Seite 12]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
Die Eingabe der Eigenerklärungen sowie der Angaben zu den Referenzprojekten unter www.phase1.de/ham-ap7 gilt nicht als fristwahrend.
2.7 Nachforderungen
Die Nachforderung fehlender Unterlagen bleibt nach Maßgabe von § 56 VgV vorbehalten. Ein Anspruch des/der Bewerbenden auf Nachforderung besteht nicht.
2.8 Speicherung der Teilnahmeanträge
Die von den Bewerbenden zum Abschluss der Bewerbung hochgeladenen Daten werden auf einem separaten Segment eines bei einem externen Provider zur Verfügung gestellten Servers gespeichert. Der Zugriff auf die Daten wird durch die Programmierung erst nach Abschluss der Bewerbungsfrist gewährt.
2.9 Rückgabe der Unterlagen
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die digital eingereichten Unterlagen werden mindestens für die gesetzlich vorgeschriebene Zeit gespeichert.
2.10 Kostenerstattung
Ein Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb und im Vergabeverfahren besteht nicht.
2.11 Bewerbendenfragen
Rückfragen werden ausschließlich über die Rückfragemöglichkeit unter www.dtvp.de entgegen- genommen. Auskünfte werden ebenso über www.dtvp.de erteilt. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Mündliche oder telefonische Anfragen sowie Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerbendenfragen für alle Bewerbenden von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbenden zur Verfügung gestellt.
2.12 Mitteilungen von Unklarheiten
Enthalten die Bewerbungs- oder Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die ausschreibende Stelle vor Einreichung seines Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Die unter Ziffer 2.12 genannte Frist gilt hierfür nicht, d. h. Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mitzuteilen.
2.13 Urheberrecht der Auftraggeberin an den Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Teilnahmeantrages bzw. Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder anderweitige Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Auftraggeberin nicht gestattet und wird geahndet.
2.14 Verschwiegenheit
Mit dem Abrufen der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der/die Interessent/in bzw. Bewerbende, mit den von der Auftraggeberin übermittelten Daten vertraulich umzugehen und diese nicht ohne ausdrückliches Einverständnis der Auftraggeberin an Dritte zu übermitteln. Außerdem verpflichtet er/sie sich, über sämtliche interne Verhältnisse und Informationen der Auftraggeberin sowie deren Mitarbeitende Stillschweigen zu bewahren.
[phase eins]. Seite 12 von 19 08.10.2026
[Seite 13]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
3. Auswahl im Teilnahmewettbewerb
3.1 Prüfprozess
Die Auftraggeberin wird zur Abgabe eines Angebots diejenigen Bewerbenden bzw. Bewerbendengemeinschaften auffordern, die die formalen Anforderungen und Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Die Auftraggeberin wird bei der Prüfung der Teilnahmeanträge in zwei Stufen vorgehen:
- Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
- Überprüfung der Eignung der Bewerbenden bzw. der Bewerbendengemeinschaften anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien (Mindestanforderungen an die Eignung).
3.2 Formale Teilnahmebedingungen
-
Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags unter www.dtvp.de.
-
Vorlage des online vollständig ausgefüllten und eingereichten Teilnahmeantrags mit nachfolgenden Angaben und Eigenerklärungen:
a) Bürodaten und Personenangaben b) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des/der Bewerbenden bzw. aller Mitglieder einer Bewerbendengemeinschaft oder Nachunternehmenden, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen oder ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen wurden.
c) Bewerbendengemeinschaft
Im Falle einer Bewerbendengemeinschaft, Eigenerklärung aller Mitglieder, gesamtschuldnerisch zu haften sowie Nennung eines/einer bevollmächtigten Vertreter/in. Im Fall von Zusammenschlüssen von natürlichen und/oder juristischen Personen hat dieser Zusammenschluss als gesamtschuldnerische GbR zu erfolgen.
d) Eignungsleihe im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für das/die eignungsleihgebende/n Unternehmen auf gesonderte Aufforderung Eignungsnachweise vorzulegen.
e) Verpflichtungserklärung Eignungsleihgebende - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung des/der Eignungsleihgebenden, im Auftragsfall die Leistungen, die für die diese Kapazitäten benötigt werden, zu erbringen.
f) Verpflichtungserklärung Eignungsleihgebende - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung des/der Eignungsleihgebenden, im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem/der Bewerbenden oder Bewerbendengemeinschaft gesamtschuldnerisch zu haften.
g) Verpflichtungserklärung Nachunternehmende
Eigenerklärung des/der Nachunternehmenden, dass er/sie im Falles des Zuschlags an den/die Bewerbende/n oder die Bewerbendengemeinschaft, diesem/dieser die erforderlichen Mittel zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stellen wird.
h) Verpflichtung zur Zahlung von Löhnen und Gehältern
Eigenerklärung der/des Bewerbenden zur Verpflichtung, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen.
[phase eins]. Seite 13 von 19 08.10.2026
[Seite 14]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
i) Russlanderklärung
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
- Der/ die Bewerbende/n oder die Bewerbendengemeinschaft gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
I) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des/der Bewerbers/-in oder der Bewerbendengemeimschaft in Russland,
II) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, an dem/der Bewerber/-in oder der Bewerbendengemeinschaft über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
III) durch das Handeln der Bewerber/-in oder Bewerbendengemeinschaft im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
j) BIM und digitale Projektbearbeitung
Eigenerklärung, dass der/die Bewerbende die Planungs- und Koordinationsleistungen durchgängig modellbasiert nach der im Projekt festgelegten BIM-Methodik erbringt und deren fachgerechte Umsetzung sowie die Einhaltung der BIM-Anforderungen auch durch eingebundene Nachunternehmer und Fachplaner sicherstellt (siehe Ziffer 1.4.4).
k) Erfüllung der Eignungskriterien (Mindestanforderungen)
Eigenerklärungen über die Erfüllung der Eignungskriterien hinsichtlich Referenzerfahrung sowie Schlüsselperson und weiteres Personal für die Prozess- und Betriebslogistik sowie für die Medizin- und nutzungsspezifische Technik (siehe M1 bis M4 gemäß Ziffer 3.3).
l) ggf. Präqualifikationsregister
ggf. Angaben bzgl. der Mitgliedschaft in einem Präqualifikationsregister.
m) Richtigkeit aller Angaben
Eigenerklärung zur Richtigkeit aller Angaben.
n) Ausschluss von der Vergabe
Eigenerklärung zum Ausschluss von der Vergabe bei wissentlich falschen Erklärungen.
o) Geheimhaltungsverpflichtung Eigenerklärung, dass die im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen der Auftraggeberin vertraulich behandelt und ausschließlich für die Zwecke des Vergabeverfahrens bzw. der Zusammenarbeit verwendet werden und die Informationen nur denjenigen mit der Zusammenarbeit befassten Mitarbeitenden und zur Geheimhaltung verpflichteten externen Beratenden zugänglich gemacht und Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin offengelegt werden, soweit keine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht besteht.
[phase eins]. Seite 14 von 19 08.10.2026
[Seite 15]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
3.3 Eignungskriterien (Mindestanforderungen)
M1 Referenzprojekte Prozess- und Betriebslogistik
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit weist der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mindestens zwei Referenzprojekte nach, bei denen betriebliche Prozesse mit technischen, logistischen, automatisierten oder digitalen Systemen in wesentlichem Umfang zusammengeführt und koordiniert wurden. Für den Nachweis der Komplexität müssen die Referenzprojekte folgende Anforderung erfüllen: Vernetzung (Verknüpfung betrieblicher Prozesse mit logistischen, automatisierten oder technischen Systemen) vom mindestens drei automatisiert agierenden und untereinander kommunizierenden Systemen.
Bei Industrie-, Produktions-, Logistik-, Infrastruktur- oder vergleichbaren Projekten, für die eine Betrachtung nach NUF nicht sachgerecht oder nicht üblich ist, kann die Vergleichbarkeit insbesondere über Gesamtinvestitionsvolumen (s. u.) nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen mindestens eines der folgenden Größenmerkmale erfüllen: Gesamtinvestitionsvolumen (KG 300, 400 und 600) des Referenzvorhabens von mindestens 100 Mio. Euro netto oder Nutzungsfläche von mindestens 10.000 qm NUF Maßgeblich für die Verwendbarkeit eines Projekts als Referenzprojekt zur Erfüllung der Mindestanforderungen ist somit nicht die Nutzungsart des Referenzprojekts, sondern neben den o. g. Größenmerkmalen, die Komplexität der betrieblichen, technischen und organisatorischen Schnittstellen sowie deren integrative Bearbeitung. Eine Referenz aus dem Krankenhaus- oder Gesundheitswesen ist nicht erforderlich.
M2 Schlüsselperson und weiteres Personal Prozess- und Betriebslogistik
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine Schlüsselperson mit mindestens acht Jahren Berufserfahrung nach erreichtem einschlägigem akademischem Abschluss, davon mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Prozess-, Betriebs- oder interne Logistik sowie verantwortlicher Mitwirkung an mindestens einem komplexen Referenzprojekt. Als komplexes Referenzprojekt gilt in diesem Zusammenhang ein Projekt, das folgende Anforderung erfüllt: Vernetzung (Verknüpfung betrieblicher Prozesse mit logistischen, automatisierten oder technischen Systemen) vom mindestens drei automatisiert agierenden und untereinander kommunizierenden Systemen.
Die verantwortliche Mitwirkung muss eine fachlich prägende Funktion, beispielsweise als Projektleitung, Teilprojektleitung, fachliche Leitung oder in vergleichbarer Verantwortung, umfasst haben und nachvollziehbar nachgewiesen werden können. Es muss sich nicht um eine Referenz aus dem Krankenhaus- oder Gesundheitswesen handeln.
Weitere Anforderungen an die Bewerbende:
Es müssen für die zurückliegenden drei abgeschlossenen Jahre mindestens 8 angestellte technische Mitarbeitende mit einschlägigem akademischem Abschluss und einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren nach Abschluss nachgewiesen werden können. Es müssen weiterhin für die zurückliegenden drei abgeschlossenen Jahre mindestens 2 angestellte technische Mitarbeitende mit einschlägigem akademischem Abschluss und einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren nach Abschluss nachgewiesen werden können. Es müssen weiterhin für die zurückliegenden drei abgeschlossenen Jahre mindestens 4 angestellte kaufmännische Mitarbeitende mit einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden können. Es müssen weiterhin für die zurückliegenden drei abgeschlossenen Jahre mindestens 2 angestellte kaufmännische Mitarbeitende mit einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren nachgewiesen werden können. Als einschlägige Berufserfahrung gilt in diesem Zusammenhang eine kaufmännische Tätigkeit im Einkauf von Bauleistungen oder im Einkauf von technischen Gegenständen und Dienstleistungen im Bereich Bau, Logistik oder industrielle Fertigung. Eine Anforderung eines Mindestjahresumsatzes im Mittel zurückliegender Geschäftsjahre besteht nicht.
[phase eins]. Seite 15 von 19 08.10.2026
[Seite 16]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
M3 Referenzprojekte Medizin-/nutzungsspezifische Technik
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit weist der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mindestens zwei Referenzprojekte nach, bei denen die Leistungen Planung und Integration medizinischer und laborbezogener technischer Systeme sowie Steuerung von Prozessen zur Beschaffung der genannten technischen Systeme Projektinhalt waren und vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft erbracht wurden. Für den Nachweis der Komplexität muss mindestens eines der Referenzprojekte folgende Anforderung erfüllen: Honorarzone III in Anlagengruppe 7.1 Nutzungsspezifische Anlagen, hier Medizin- oder labortechnische Anlagen, gemäß Anlage 15.2 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3)
Die Referenzprojekte müssen außerdem mindestens eines der folgenden Größenmerkmale erfüllen: Gesamtinvestitionsvolumen (KG 300, 400 und 600) des Referenzvorhabens von mindestens 100 Mio. Euro netto oder Nutzungsfläche von mindestens 10.000 qm NUF
M4 Schlüsselperson und weiteres Personal Medizin-/nutzungsspezifische Technik
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine Schlüsselperson mit mindestens acht Jahren Berufserfahrung nach erreichtem einschlägigem akademischem Abschluss, davon mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung in der Planung und Integration medizinischer und laborbezogener technischer Systeme sowie verantwortlicher Mitwirkung an mindestens einem Referenzprojekt, das eine der o. g. genannten Anforderungen erfüllt. Die verantwortliche Mitwirkung muss eine fachlich prägende Funktion, beispielsweise als Projektleitung, Teilprojektleitung, fachliche Leitung oder in vergleichbarer Verantwortung, umfasst haben und nachvollziehbar nachgewiesen werden können. Es muss sich dabei um eine Referenz aus dem Krankenhaus- oder Gesundheitswesen handeln.
Weitere Anforderungen an die Bewerbende:
Es müssen für die zurückliegenden drei abgeschlossenen Jahre mindestens 10 angestellte technische Mitarbeitende mit einschlägigem akademischem Abschluss und einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren nach Abschluss nachgewiesen werden können. Es müssen weiterhin für die zurückliegenden drei abgeschlossenen Jahre mindestens 2 angestellte technische Mitarbeitende mit einschlägigem akademischem Abschluss und einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren nach Abschluss nachgewiesen werden können. Es müssen weiterhin für die zurückliegenden drei abgeschlossenen Jahre mindestens 4 angestellte kaufmännische Mitarbeitende mit einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden können. Es müssen weiterhin für die zurückliegenden drei abgeschlossenen Jahre mindestens 2 angestellte kaufmännische Mitarbeitende mit einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren nachgewiesen werden können. Als einschlägige Berufserfahrung gilt in diesem Zusammenhang eine kaufmännische Tätigkeit im Einkauf von technischen Gegenständen und Dienstleistungen im Bereich medizinischer und laborbezogener technischer Systeme. Eine Anforderung eines Mindestjahresumsatzes im Mittel zurückliegender Geschäftsjahre besteht nicht.
M5: Weiteres Schlüsselpersonal:
Jede weitere benannte Schlüsselperson (sowie im Falle des Mitglieds Senior Management Team auch die Stellvertretung) muss über mindestens zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung nach Hochschulabschluss verfügen. Alle übrigen stellvertretenden Personen müssen über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen. Das Schlüsselpersonal aus dem Senior Management Team muss handlungsbevollmächtigt sein. Für jede benannte Personen (mit Ausnahme der Mitglieder im Senior Management Team) ist eine Referenz vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Person in einer vergleichbaren Funktion innerhalb eines vergleichbaren Referenzprojekts tätig war. Es muss sich dabei nicht um ein IPA-Projekt handeln. Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen worden sein. Der Nachweis der Mindestanforderungen obliegt dem/der Bewerbenden.
[phase eins]. Seite 16 von 19 08.10.2026
[Seite 17]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
Die kurze Beschreibung je Referenz und der jeweils erbrachten Leistung ist auf eine DIN-A4-Seite zu begrenzen.
3.4 Nachweise zur Eignung in der Angebotsphase
Im Zuge der Auswertung der Erstangebote wird eine abschließende Eignungsprüfung hinsichtlich der Erfüllung der Mindestanforderungen an das vorgesehene Schlüsselpersonal durchgeführt. Zu diesem Zwecke haben die Bietenden mit Abgabe des Erstangebots folgenden Nachweis zu erbringen: a) Nachweis der Qualifikation des vorgesehenen Schlüsselpersonals gemäß Ziffer 3.3. (Kriterien M2, M4 und M5) sowie deren namentliche Nennung.
Darüberhinausgehende Nachweise zur Eignung der Bewerbenden sowie ggf. Verpflichtungserklärungen der Unternehmen, an die ein Unterauftrag vergeben werden soll, sind auf gesonderte Aufforderung vorzulegen. b) Nachweis der Mindestanzahl, Qualifikation und Berufserfahrung technischer und kaufmännischer Mitarbeitenden gemäß Ziffer 3.3. (Kriterien M2, M4 und M5).
4. Auswahl im Verhandlungsverfahren
4.1 Auswahlprozess im Verhandlungsverfahren
Die Auftraggeberin wird das Verfahren in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote abwickeln. Die Abschichtung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Gewichtung der Zuschlagskriterien. Dabei können einzelne Bietende bereits vor der Durchführung der Partnering Workshops auf Basis der Zuschlagskriterien 2 und 3 aus dem weiteren Verfahren ausscheiden. Nach Eingang und Auswertung der Erstangebote und Durchführung der Bietendengespräche erfolgt anhand des folgenden Auswahlprozesses eine Reduzierung der Anzahl der Bietenden auf drei. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden Bietendengespräche mit denjenigen Bietenden durchgeführt, die ein Erstangebot abgegeben haben. Die mit dem Angebot einzureichenden schriftlichen Ausarbeitungen zu den geforderten Konzepten werden in diesen Terminen persönlich vorgestellt und erläutert. Auf Grundlage dieser Konzepte (Zuschlagskriterium 2, Gewichtung 50 %) sowie der angebotenen Honorarkomponenten (Zuschlagskriterium 3, Gewichtung 50 %) wird die Auswahl derjenigen Bietenden getroffen, die zur Teilnahme an einem Partnering Workshop eingeladen werden (siehe Ziffer 4.2.1). Vorgesehen ist die Durchführung der Partnering Workshops mit drei Bietenden. Im Anschluss werden die Bietenden zur Abgabe finaler Angebote einschließlich der finalen Honorarkomponenten und Konzepte aufgefordert; Abweichungen zwischen dem ersten und dem finalen Honorarangebot sind dabei von den Bietenden zu erläutern. Abschließend erfolgt die Bewertung sämtlicher Zuschlagskriterien unter Anwendung der u. g. Gewichtung (siehe Ziffer 4.2.2) sowie die Zuschlagserteilung.
4.2 Zuschlagskriterien
4.2.1 Bietendenauswahl auf Grundlage der Erstangebote
-
Konzepte (50 %) 2.1 Projektteam und Personaleinsatz 2.2 Innovations- und Zukunftskonzept, z.B. für ganzheitliche Krankenhauslogistik und klinische Prozessflüsse 2.3 Integration von Nachunternehmern und Systemlieferanten
-
Honorarkomponenten (50 %) 3.1 Gesamthonorar der Vorableistung inkl. NK und inkl. AGK und Gewinn 3.2 Gewichtete Summe der angebotenen Stundensätze 3.3 Reisekosten für Anreise zur Co-Location und Unterkunft 3.4 Allgemeine Geschäftskosten und Gewinn (Eigen- und Fremdleistungen) 3.5 Risikobeitrag
4.2.2 Zuschlagskriterien für die finalen Angebote
- Kooperationskompetenz (30 %) - Umsetzung Partnering Workshop
[phase eins]. Seite 17 von 19 08.10.2026
[Seite 18]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
-
Konzepte (30 %) 2.1 Projektteam und Personaleinsatz 2.2 Innovations- und Zukunftskonzept, z.B. für ganzheitliche Krankenhauslogistik und klinische Prozessflüsse 2.3 Integration von Nachunternehmern und Systemlieferanten
-
Honorarkomponenten (40 %) 3.1 Gesamthonorar der Vorableistung inkl. NK und inkl. AGK und Gewinn 3.2 Gewichtete Summe der angebotenen Stundensätze 3.3 Reisekosten für Anreise zur Co-Location und Unterkunft 3.4 Allgemeine Geschäftskosten und Gewinn (Eigen- und Fremdleistungen) 3.5 Risikobeitrag
4.3 Termine des Verhandlungsverfahrens
Angebotsfrist Erstangebot: vsl. Mitte Januar 2027 Bietendengespräche: vsl. Anfang Februar 2027 Partnering Workshops: vsl. Mitte Februar 2027 Zuschlagserteilung: vsl. Ende April 2027
5. Datenschutzhinweise für Beteiligte am Vergabeverfahren
Information nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung
Folgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (im Folgenden „Daten“ genannt) durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich ist:
BG Klinikum Hamburg gGmbH, Bergedorfer Straße 10, 21033 Hamburg
Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen stehen Ihnen die Geschäftsführung in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Die aktuellen Kontaktdaten können Sie unter folgendem Link aufrufen:
https://www.bg-kliniken.de/klinikum-hamburg/ueber-uns/bg-klinikum- hamburg/organisation/verwaltung/datenschutz/
- Zu welchem Zweck werden meine Daten verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang datenschutzrechtlicher Bestimmungen insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Vertragsanbahnung im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie im Falle des Vertragsschlusses der Durchführung des Vertragsverhältnisses.
Die hier betreffende Verarbeitungstätigkeit beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b und c DSGVO.
- Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten benötigen.
[phase eins]. Seite 18 von 19 08.10.2026
[Seite 19]
Projekt: Neubau BG Klinikum Hamburg
Dokument: Allianzpartner 7 | Anlage 1.01 | Vergabebroschüre Teil 1
Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO können zu diesen Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen und Beratung.
- Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, speichern wir Ihre Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens sowie im Falle des Vertragsschlusses für die Dauer der Durchführung des Vertragsverhältnisses.
Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus § 8 der Vergabeverordnung (VgV) sowie § 6 der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) in Verbindung mit § 257 Abs. 1 und 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) und § 147 Abs. 1 und 3 der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen 3 bis 6 Jahre.
Des Weiteren orientiert sich die Speicherdauer auch an den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Regel 3 Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu 30 Jahre betragen können.
- Werden meine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außer des Europäischen Wirtschaftsraums) findet nur statt, soweit dies rechtlich zulässig ist oder Sie uns Ihre Einwilligung dazu erteilt haben. Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.
- Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen Sie nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir rechtlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel die Teilnahme am Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrages ablehnen müssen.
- Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG.
[phase eins]. Seite 19 von 19 08.10.2026