Bietergemeinschaftserklärung
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft im Sinne von § 43 Abs. 2 Satz 1 VgV[1],
geschäftsführendes Mitglied:
Mitglied:
Mitglied:
beschließen, uns im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Die Bieter-/Bewerbergemeinschaft hat derzeit folgende Rechtsform:
Während der Leistungserbringung ist für die
Bietergemeinschaft folgende Rechtsform geplant:
Wir erklären, dass
1. das vorgenannte geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, auch bezüglich der Unterschrift gemäß Textform § 126 b BGB unter dem Angebot (im Verhandlungsverfahren / wettbewerblichen Dialog / Innovationspartnerschaft: unter der Teilnahmeerklärung sowie dem letztverbindlichen Angebot) sowie allen weiteren Erklärungen im Vergabeverfahren,
2. das vorgenannte geschäftsführende Mitglied die spätere Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
3. das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Zahlungen anzunehmen und
4. alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft unabhängig von vorstehender Rechtsform als Gesamtschuldner haften.
Zahlungen an die Bietergemeinschaft sind auf folgendes Konto zu leisten:
Bank:
IBAN:
BIC:
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Ort, Datum Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt bzw. *Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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Ort, Datum Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt bzw. *Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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Ort, Datum Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt bzw. *Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Hinweise:
Die Bietergemeinschaft hat bei elektronischer Abgabe über die Vergabeplattform mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform gemäß § 126 b BGB abzugeben.
*Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Ist
- bei einer elektronisch übermittelten Erklärung in Textform der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- eine elektronische Erklärung, die signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
- Die Erklärung gilt ebenso für Bewerbergemeinschaften im Stadium eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ↑