Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Kontaktdaten des sich für den Bewerber bzw. Bieter verpflichtenden Unternehmens:
Vollständige Firmierung:
Straße, Haus-Nr.:
PLZ, Ort:
Telefon Ansprechpartner:
Fax Ansprechpartner:
E-Mail Ansprechpartner:
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter/ die Bietergemeinschaft
Firmenname des Bieters/
der Bietergemeinschaft:
diesem/r die erforderlichen Mittel, Tätigkeiten, Fähigkeiten bzw. personellen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die Durchführung folgender(n) Leistung/Teilleistung(en) zur Verfügung zu stellen:
| Pos. / Leistungsbereich(e) | Beschreibung der Leistung/Teilleistung(en) |
(ggf. gesondertes Blatt beifügen)
Ich/Wir erkläre(n), dass
- mein/unser Unternehmen bei Inanspruchnahme von Kapazitäten im Rahmen einer Eignungsleihe in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, gemeinsam für diesen Teil der Auftragsausführung mit obengenanntem(r) Bieter/Bietergemeinschaft haften.
[ ] Ja
[ ] Nein, weil die Eignungsleihe nicht im Hiblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfolgt
[ ] Nein, trotz Eignungsleihe im Hiblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ich/Wir erkläre(n) zu § 123 GWB, dass
- keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist (§123 Abs. 3 GWB), rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Straftaten; einer solchen Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§123 Absatz 2 GWB),
- nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist oder mein/unser Unternehmen im Falle einer solchen rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- oder Strafzuschlägen verpflichtet hat (§123 Abs. 4 GWB).
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB wie nachfolgend dargestellt. Entsprechende Unterlagen (z. B. Compliance-Richtlinie, Schulungsnachweise, Wiedergutmachung) werden auf Anforderung vorgelegt.
Ich erkläre/Wir erklären zu § 124 GWB, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, insb.:
- mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
- mein/unser Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
- mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, (§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
- mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
- ich/wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§124 Abs. 1 Nr. 5 GWB),
- ich/wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und die durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§124 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
- mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§124 Abs. 1 Nr. 7 GWB),
- mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat (§124 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
- mein/unser Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, und nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 9 GWB),.
- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (§124 Abs. 2 GWB).
- ich/wir in den letzten drei Jahren nicht gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs.1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden bin/sind.
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB wie nachfolgend dargestellt. Entsprechende Unterlagen (z. B. Compliance-Richtlinie, Schulungsnachweise, Wiedergutmachung) werden auf Anforderung vorgelegt.
Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde:
| Tatbestand nach GWB | Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) |
Als Hinweis: Text § 125 GWB - Selbstreinigung
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es
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- 1. Für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
- 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
- 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
§ 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.
(2) Öffentliche Auftraggeber bewerten die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigen dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachten die öffentlichen Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Dem Erklärenden ist bekannt, dass unrichtige Angaben zu jedem Zeitpunkt einen Ausschluss von diesem Vergabeverfahren und Schadensersatzansprüche begründen können.
Ich / Wir erklären, dass alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen von mir/uns eingehalten werden, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Mir/uns ist bewusst, dass für mich/uns die selben Bedingungen „Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheitsstandards“ gelten wie für den Bewerber bzw. Bieter.
Ich/Wir erklären ferner, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
| Ort, Datum | |
| Name Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten, Firma in Textform |
Hinweis:
*Diese Erklärung ist vom jeweiligen Drittunternehmen/Unterauftragnehmer rechtsverbindlich zu unterschreiben. Im Falle mehrerer Drittunternehmen bitten wir vor Unterschrift um entsprechende Vervielfältigung dieses Dokumentes.
Sämtliche unterzeichneten Erklärungen müssen im Rahmen des Vergabeverfahrens anschließend im Angebotsassistenten der Vergabeplattform hochgeladen werden.