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1_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.pdf

Akutdialysegeräte für Hämofiltration mit Zubehör, Verbrauchsmaterialien und Service

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 01:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Kaufmännische Direktion Abteilung Beschaffung und Wirtschaft

Stabsstelle Vergabe Akutdialysegeräte – Hämofiltration, Verbrauchsmaterialien und Service Vergabestelle@med.uni- muenchen.de

www.lmu-klinikum. de

Postanschrift: Marchioninistraße 15 D-81377 München

München, 08.10.2026

Schlusstermin für den Eingang von Fragen: Offenes Verfahren Bieterfragen sind zu stellen bis spätestens Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren 30.10.2026 Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Schlusstermin für die Angebotsabgabe:

09.11.2026 10:00 Uhr

Ausführungsfristbeginn:

01.12. 2026

Zuschlags-/Bindefrist (=späteste Zuschlagsmöglichkeit ohne Bindefristverlängerung) 29.01.2027

Vergabeverfahren nach VgV – offenes Verfahren Leistungen: Akutdialysegeräte – Hämofiltration, Verbrauchsmaterialien und Service

Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

Projekt-Nummer: EVL-0064-2026

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES UND ZUSCHLAGSKRITERIEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an oben genanntem Vergabeverfahren des LMU Klinikums.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der zum Download bereitgestellten Vergabeunterlagen, die aus Formularen und Dokumenten wie folgt bestehen:

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Abteilung Beschaffung und Wirtschaft | Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Checkliste Angebot
Erläuterung: Diese Auflistung enthält alle relevanten Unterlagen des Vergabeverfahrens und wie damit
umzugehen ist.
Art der UnterlageArt der UnterlageHinweis - Was ist zu tun?
Aufforderung zur Abgabe eines AngebotesIm Vergabeverfahren zu beachten
Bewerbungsbedingungen (BWB)Im Vergabeverfahren zu beachten
Leistungsbeschreibung inkl. PreisblattDie Anlage ist vom Bieter vollständig auszufüllen und
zusammen mit dem Angebot sowie den jeweils erforderlichen
Nachweisen einzureichen.
Bei Einreichung der Nachweise/Konzepte/Planungen, etc. ist
jeweils die Lfd.-Nr. der zugehörigen Position anzugeben,
sodass eine eindeutige Zuordnung der Nachweise zu den
jeweiligen Angaben der Anlage gewährleistet ist.
RahmenvereinbarungAls Vertragsbestandteile zu beachten, muss dem Angebot nicht beigefügt werden
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)Als Vertragsbestandteile zu beachten, muss dem Angebot nicht beigefügt werden
Eigenerklärungen UnternehmenDie Anlage ist vom Bieter vollständig auszufüllen und
zusammen mit dem Angebot sowie den erforderlichen
Nachweisen einzureichen.
BietergemeinschaftserklärungNur auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen, falls
zutreffend
Verpflichtungserklärung anderer UnternehmenDie Anlage ist in erforderlicher Anzahl mit dem Angebot
einzureichen, falls zutreffend.
Datenschutz, Geheimhaltung und SicherheitsstandardsAls Vertragsbestandteile zu beachten, muss dem Angebot nicht beigefügt werden
Verhaltenskodex für Auftragnehmer des LMU Klinikums (u.a. Einhaltung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)Die Einhaltung des Verhaltenskodex ist im Dokument
Eigenerklärungen Unternehmen mit dem Angebot zu
bestätigen und ist als Vertragsbestandteil zu beachten, muss
dann dem Angebot nicht mehr gesondert beigefügt werden.
Hausordnung LMU KlinikumAls Vertragsbestandteile zu beachten, muss dem Angebot nicht beigefügt werden
ParkraummanagementAls Vertragsbestandteile zu beachten, muss dem Angebot nicht beigefügt werden

Hinweise zu den Zuschlagskriterien

Die Angebote werden nach folgenden Zuschlagskriterien beurteilt:

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß den folgenden Zuschlagskriterien:

Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus der nachfolgenden Wertungsmatrix.

Nr.ZuschlagskriteriumGewichtung
1Preis50%
2Technsiche Kriterien (gem. den Kriterien in der Leistungsbeschreibung)50%

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Abteilung Beschaffung und Wirtschaft | Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Preis:

Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ wird ausschließlich die Summe der im Preisblatt als wertungsrelevant gekennzeichneten Positionen * zugrunde gelegt. Technische Kriterien:

Das Zuschlagskriterium „technische Kriterien“ ermittelt sich aus der Prüfung der A-Kriterien und Bewertung der Angaben zu den B-Kriterien in der Leistungsbeschreibung.

Zwingend einzuhaltende A-Kriterien: Bei den A-Kriterien handelt es sich um zwingend einzuhaltende Mindestanforderungen. Diese sind vom Bieter mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums (Antwort „Nein“) führt zum Ausschluss des Angebots vom Verfahren. Dies gilt gleichermaßen für das Fehlen einer erforderlichen Angabe, da eine nicht beantwortete Mindestanforderung als „Nein“ gewertet wird. Die mit den A-Kriterien verbundenen Leistungen sind vollständig in die angebotenen Preise einzukalkulieren.

Bewertung der B-Kriterien:

Bei den B-Kriterien handelt es sich um Bewertungskriterien. Die Nichterfüllung bzw. Nichtbeantwortung eines B-Kriteriums führt nicht zum Ausschluss des Angebots. Die Erfüllung der jeweiligen Anforderungen kann jedoch im Rahmen der Qualitätsbewertung zu zusätzlichen Bewertungspunkten führen. Die B-Kriterien sind in Ja-/Nein-Fragen und Funktionsfragen unterteilt. Je Kriterium können maximal 5 Punkte erreicht werden. Bei Ja-/Nein-Fragen gilt grundsätzlich: Antwort „Ja“: 5 Punkte Antwort „Nein“ oder fehlende Antwort: 0 Punkte Bei Funktionsfragen erfolgt die Punktevergabe abhängig vom jeweils abgefragten Referenzwert. Je nach Fragestellung erhält der Bieter bei einem höheren bzw. niedrigeren Wert die volle Punktzahl. Die weitere Punktevergabe erfolgt in Abstufungen von jeweils einem Punkt. Die Spalte "Gewichtung" legt fest, mit welcher Gewichtung das einzelne Kriterium in die Gesamtbewertung eingeht. Das heißt steht in der Spalte "Gewichtung" beispielsweise "2", wird die vom Bieter zu diesem Kriterium erreichte Punktzahl mit dem Faktor 2 multipliziert.

Für die Gesamtauswertung werden die in den Reitern „Akutdialysegeräte“, „Verbrauchsmaterialien“ und „Logistik-Service“ erzielten Bewertungspunkte addiert.

Werden B-Kriterien mit „Ja“ beantwortet, sind die entsprechenden Leistungen auf Anforderung im Preisblatt gesondert auszuweisen. Im Falle einer Zuschlagserteilung müssen diese Leistungen verfügbar sein. Ein Anspruch auf Beauftragung oder Abnahme der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht.

I-Kriterien: Bei den I-Kriterien handelt es sich um informative Angaben bzw. Abfragen, die der Auftraggeber den Bietern zur Verfügung stellt bzw. von den Bietern abfragt. Die Angaben zu den I-Kriterien fließen nicht in die Bewertung ein. Die entsprechenden Felder sind jedoch vollständig zu beantworten.

Gesamtauswertung

Zur Gesamtauswertung wird die einfache Richtwertmethode angewandt, bei der das Verhältnis von Leistung und Preis die gleiche Bedeutung erhält. Daher wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis- Verhältnis“ errechnet, d. h. es wird der Quotient aus den Punkten der Qualitätskriterien : Preis (Euro) ohne Rundung auf bestimmte Nachkommastellen errechnet.

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Abteilung Beschaffung und Wirtschaft | Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

L(Angebot) Z(Angebot) = ____________ P(Angebot)

Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:

Z(Angebot) = Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung des zu bewertenden Angebots L(Angebot) = Gesamtpunktzahl (Punkte der technischen Kriterien) des zu bewertenden Angebots P(Angebot) = Preis = Summe aller Angebotspreise des zu bewertenden Angebotes

Anschließend werden alle noch in der Auswahl befindlichen Angebote miteinander verglichen. Auf Grundlage der Kennzahl Z wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Als wirtschaftlichstes Angebot gilt dasjenige mit dem höchsten Wert der Kennzahl Z, d. h. dem höchsten Quotienten Z.

BeispielBieter ABieter B
L (Angebot) = Technische Kriterienmax. 380 Punkte280325
P (Angebot) = Preis aller wertungsrelevanter Positionen990.107,85€1.100.481,50€
Z (Angebot)0,00028280,0002953
Kennzahl skaliert*100002,8282,953
Ermittlung wirtschaftlichstes Angebot21
(L/P)
  • Wichtiger Hinweis: Die angezeigten skalierten Kennzahlen sind gerundete Werte, die Errechnung der Platzierung erfolgt jedoch aufgrund der Einbeziehung von Nachkommastellen.

Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z (Angebot) weist das höchste Leistungs-Preis-Verhältnis auf und erhält den Zuschlag.

Angebots-Gleichstand Erreichen mehrere Angebote dieselbe Kennzahl Z (Angebot), erhält zunächst das Angebot mit dem höheren Leistungswert L (Angebot) den Vorrang. Besteht auch danach Gleichstand, erhält das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis P (Angebot) den Vorrang. Herrscht immer noch Gleichstand unter den Angeboten, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, das Los entscheiden zu lassen.

Freundliche Grüße

Ihr Team der Vergabestelle

LMU Klinikum

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