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Akustische Deckenverkleidung für Saal und Foyer eines Gymnasiums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 15:07 (Europe/Berlin)

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer BN-2025-04589 Baumaßnahme Bundesstadt Bonn: Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Ersatzneubau - Innenausbau Decken Saal, Foyer Leistung Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Ersatzneubau eines Schulerweiterungsgebäudes: Der Metall- und Akustikbau Innenholzverkleidung Saal und Decke Erdgeschoss beinhaltet die Leistungen für die Abhangdecken der Foyer- und Mensabereiche als radial angeordnete, revisionierbare Metallkassettendecke mit aufgesetzten Holzfurnierten Lamellen und der dazugehörigen Unterkonstruktion, sowie die parametrisch anspruchsvolle Saaldeckenverkleidung als akustisch wirksame Haut mit Blechpaneelen und darauf befestigten Holzlamellen inklusive der erforderlichen Unterkonstruktionen und dazu erforderlichem Raumtragwerk. Weiterführend sind kleinere Leistungen in Form zusätzlicher Wartungsgänge und Kleinpodeste und Nebenleistungen zu Schnittstellen mit der Technik mit enthalten.

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am spätestens _____ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der _____ KW _____ ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. X innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 19.01.2027 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) nach Auftragserteilung X innerhalb von 240 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der _____ KW _____, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: X vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn X vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:



2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: ____________ € (ohne Umsatzsteuer)

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____________________ Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt ____________________ Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf ____________________ Tage.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. X Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. X Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und „Abschlagszahlungs-/ Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Vorauszahlungsbürgschaft“ Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt

7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: “oder gleichwertig”, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 frei

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10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die nichtverwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird gemäß § 17 Abs. 8 Nr.2 VOB/B zum Ende der Verjährungsfrist gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B zurückgegeben. Erforderliche Nachweise bei Nachträgen (für den Fall, dass Leistungen nach VOB/B §2 Abs. 5 oder Abs 6. notwendig werden): Die Kalkulation (Aufgliederung des Nachtragspreises z.B. nach VHB 223) und die dazugehörigen Nachweise sind mit dem Nachtragsangebot vorzulegen. Zu den Nachweisen zählen u. a:

  • VHB 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder VHB 222 Kalkulation über die Endsumme,
  • Materialkosten (in der Regel Angebote, Belege der Lieferanten)
  • Nachunternehmerkosten (in der Regel NU-Angebote)
  • Bautagesberichte, Fotos, Vereinbarungen (z. B. Verhandlungsprotokolle, Nachlässe etc.) Bei Mehr-/Mindermengen ist der Bezug zur Originalposition darzustellen.

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