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Akustische Deckenverkleidung für Saal und Foyer eines Gymnasiums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 15:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Bundesstadt Bonn

Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis

Maßnahme: Innenausbau Decke Saal Foyer – EMA-Ersatzneubau, Bonn

Vergabenummer: BN-2025-04589

auf Grundlage der DIN 18299 Abschnitt 0

Soweit in den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

Baustellensituation

Das Bauvorhaben ist ein Ersatzneubau für das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium und wird auf dem Grundstück der Schule im Bereich der Wegelerstraße errichtet. Die Adresse der Schule lautet Endenicher Allee 1, 53115 Bonn. Die Zu- und Abfahrt der Baustelle erfolgt über die Wegelerstraße.

Die im Baustelleneinrichtungsplan dargestellte Feuerwehrzufahrt darf nicht von Fahrzeugen, Material, o.ä. blockiert werden. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Feuerwehrzufahrt.

Baustelleneinrichtung Allgemein:

Auf den umliegenden Straßen stehen keinerlei Parkplätze, Lagerflächen oder Wartezonen für LKW etc. zur Verfügung! Unbefugtes Parken kann zu entsprechend verkehrsordnungsrechtlichen Maßnahmen führen, die zu Lasten des AN gehen.

Die komplette Baustelle inkl. Feuerwehrzufahrt und BE-Flächen sind bauseits mit einem Bauzaun umzäunt.

Das Gelände der Baustelle ist von weiterhin genutzten Schulgebäuden umgeben. Diese sind vor Lärm, Erschütterung und Staub zu schützen.

Hinweise Denkmalschutz:

Die Bestandsgebäude der Schule und Teile der Außenanlagen stehen unter Denkmalschutz. Hier ist besondere Vorsicht bei Maßnahmen im angrenzenden Bereich geboten.

Bauablauf

Außer in den Schulferien NRW finden die Bautätigkeiten während des laufenden Betriebs der Schule statt und sollten den Schulbetrieb so wenig wie möglich beeinflussen.

Die Arbeiten auf der Baustelle sind werktags von Montag bis Freitag von 7:00 – 20:00 Uhr und samstags von 7:00 – 14:00 Uhr auszuführen. Stand 28.08.2025

Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)

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Nach 18:00 Uhr dürfen keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden.

Im Baustellenbereich befinden sich Bestandsbäume (siehe BE-Plan Anlage A4), auf welche Rücksicht genommen werden muss.

Eine Gefährdung von Schüler*innen und Lehrpersonal darf zu keiner Zeit stattfinden. Der Betrieb von Baustelle und Schule muss dauerhaft getrennt sein.

Es sei darauf hingewiesen, dass es aus logistischen Gründen zu Überschneidungen zwischen anderen Gewerken und der eigenen Leistung kommen wird.

Hierdurch ist eine Abstimmung und zeitliche Koordinierung mit anderen Unternehmern erforderlich. Entsprechend nach Auftragsvergabe wird Kontakt mit der Planung/Bauleitung aufgenommen um die Statik und Werkplanung zeitlich einzutakten, dem LV ist der Bauzeitenplan beigefügt, welcher den Baubeginn gem. Vertragsgrundlage, zusammen mit den Angaben in den besonderen Vertragsbedingungen festlegt.

0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. liegen nicht vor.

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Der Ersatzneubau des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums ist mit drei Geschossen als Stahlskelettbau und einem Untergeschoss mit WU-Bodenplatte geplant. Er hat einen Konzertsaal in der Mitte mit großen elliptischen Deckendurchbrüchen in EG, 1.OG und 2.OG. In die elliptische Struktur ist ein zeltartiges Kleid aus schalltechnisch wirksamen Platten mit einer linearen Holzlamellen-Struktur angedacht, um die erhöhende Wirkung zu betonen. Abgeschlossen wird der Sall mit einer großen elliptischen Oberlicht auf einer Stahlkonstruktion auf dem Dach, welches als Okulus ein wichtiges Element für die multifunktionale Bespielung des Konzert- und Veranstaltungsraumes ausbildet. Der Verbindungsgang schafft auf zwei Geschossen eine Anbindung zwischen Neubau und Bestand und bildet einen schwebenden Baukörper mit PR-Fassade als zurückgenommenes aber wichtiges Element aus. Dabei soll die Pfosten-Riegel-Fassade als „Glasvorhang“ vor der Stahlkonstruktion ausgebildet werden und einen Schaufenstercharakter ausbilden.

Untergeschoss OK FF - 4,30m Erdgeschoss OK FF +-0,00m = 60,10 ü. NN 1.Obergeschoss OK FF + 4,60m 2.Obergeschoss OK FF + 8,55m Attika OK +12,90m = 73,00 ü.NN

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. An Schultagen kann es durch morgendlichen Bringverkehr zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen. An- und Abfahrten auf die Baustelle durch LKW dürfen nicht vor 8:30 Uhr stattfinden, um eine Gefährdung der Schüler*innen zu vermeiden (weitere Punkte siehe Baustellensituation). Ausgenommen sind die Schulferienzeiten in NRW. Eine Kollision von Bau- und Schulverkehr ist zu vermeiden. Der Einsatz von Lotsen, um mögliche Einschränkungen in der Logistik (Kollision mit Bring- u. Holdienst) zu vermeiden, obliegt dem AN und ist im Angebot zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Überschneidungen, welche nicht vermeidbar sind, sind im Vorfeld bei der Bauleitung anzumelden.

Stand 28.08.2025

Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)

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0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Parkplätze für Firmenfahrzeuge des AN können im Baustellenbereich nicht unmittelbar zur Verfügung gestellt werden. siehe auch Anmerkungen unter 0.1.1

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Baustellenzufahrt, die ebenfalls als Feuerwehrzufahrt genutzt wird und ständig freigehalten werden muss. Es gibt eine Aufstellfläche, die für eine Betonpumpe vorgesehen war und nun z.B. für einen mobilen Kran genutzt werden kann. Sie befindet sich seitlich des Fahrtwegs und eine Wendemöglichkeit im hinteren Gebäudeteil gem. Baustelleneinrichtungsplan (siehe Anlage A4). Ein zweiter Zugang, der zu den Containeranlagen führt, kann nicht von Lieferfahrzeugen befahren werden (zu schützende Bäume sind zu berücksichtigen). Etwaige Montageöffnungen sind den Einzelpositionen zu entnehmen, sofern erforderlich und/oder vorhanden. In der Fassade sind durch Gerüstbauer und Fassadenbauer Bereiche zur Einbringung von Bauelementen freigelassen.

0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.

Bauwasseranschluss und Baustromanschluss für die Container kommen von Seiten des AG (keine Umlage). Bauwasseranschluss und Baustromanschluss für die Baustelle und die anderen am Bau beteiligten Gewerke wird vom Gewerk Baustellenlogistik gestellt und vorgehalten. Für die Baustelle steht ein Gruppenverteiler zur Verfügung, mit zwei möglichen Anschlüssen für Kräne, zwei Außenverteilern für das Gebäude für das UG, bzw. EG außen und zum späteren Zeitpunkt innen mit Anschlüssen für die Endverteiler die in UG, 1.OG, 2.OG mit zwei Geräten verteilt werden.

0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.

Laut Satzung der Bundesstadt Bonn für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, ist die Inanspruchnahme von Lagerflächen durch das Tiefbauamt (Tel.: 77 4131/77 4109) zu genehmigen. Die zu erhebenden Gebühren sowie zusätzliche Aufwendungen sind im Angebot mit einzukalkulieren!

Laut Nutzungs- und Entgeltordnung der Bundesstadt Bonn, für die Sondernutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet Bonn ist die Inanspruchnahme von Lagerflächen auf öffentlichen Grünflächen durch das Amt für Stadtgrün, Tel: 77 4518; Fax: 9619844 zu genehmigen.

Die zu erhebenden Gebühren sowie zusätzliche Aufwendungen sind im Angebot mit einzukalkulieren!

Nutzung von Flächen auf dem Baugrundstück sind mit der Bauleitung abzustimmen.

Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Erlaubnisnehmer (AN). Er haftet für alle Schäden, die der Bundesstadt Bonn oder Dritten durch die Anlagen oder die nicht ordnungsgemäße Wiederherstellung der öffentlichen Grünanlage oder als Folge der Ausübung der Sondernutzung entstehen. Von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter hat er die Bundesstadt Bonn freizustellen.

Stand 28.08.2025

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Lagerräume stellt der AG nicht zu Verfügung.

Die Baustelleneinrichtung für Zwecke des AN ist mit dem AG abzusprechen und bedarf vor der Aufstellung der Freigabe durch den AG. Alle vom AN für seine Zwecke in Anspruch genommenen Flächen sind nach Baustellenräumung vom AN in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Die Gehwegnutzung ist durch den AG beantragt worden.

Tagesunterkünfte und Aufenthaltsräume für Personal werden durch den AG gemäß BE-Plan zur Verfügung gestellt (Anlage A4). Wegen gleichzeitiger Nutzung der begrenzten Flächen durch alle AN ist der Platzbedarf für die Baustelleneinrichtung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Platzbedarf ist beim AG anzumelden. Eine Aufstellung von zusätzlich benötigten Containern darf erst nach der Freigabe durch den AG erfolgen.

Lagerplätze können auf den im beiliegenden BE-Plan (Anlage A4) gekennzeichneten Flächen eingerichtet werden. Wegen gleichzeitiger Nutzung dieser begrenzten Flächen durch alle AN ist der Platzbedarf auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Platzbedarf ist beim AG anzumelden. Eine Belegung der Flächen darf erst nach der Freigabe durch den AG erfolgen.

Parkplätze für Firmenfahrzeuge des AN können im Baustellenbereich nicht unmittelbar und nur in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Unterkünfte wie Schlafräume, Wohnbaracken und Aufenthaltsräume dürfen innerhalb der Baustelle / Baustelleneinrichtungsfläche nicht eingerichtet werden. Der Auftragnehmer hat sich von der Möglichkeit der Baustelleneinrichtung, der Materiallagerung, über die Zufahrtswege, die Sozialräume für Arbeitskräfte usw. in Kenntnis zu setzen. Beanstandungen wegen der örtlichen Gegebenheiten sowie den in der Ausschreibung festgehaltenen Angaben zur Baustelle, sind ausgeschlossen. Das gesamte Baustellengelände ist jederzeit in geordneten, sauberen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. An- und Ablieferung nur während der Baubetriebszeit und unter Anwesenheit des Auftragnehmers. Kommt ein Auftragnehmer diesen Verpflichtungen trotz Aufforderung nicht oder nur in unzureichender Weise nach, lässt der AG die Baustellenreinigung zu Lasten säumiger Auftragnehmer anderweitig durchführen.

0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen Die Ergebnisse der Baugrunderkundung sind dem beigelegten Baugrundgutachten (siehe Anlage A8.1+A8.2) zu entnehmen. Die Angaben sind lediglich relevant für Anlieferung und Kranstellungen. Erforderliche Maßnahmen für entsprechende Aufstellungen sind einzukalkulieren.

0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. entfällt.

Stand 28.08.2025

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0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. entfällt.

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Das Gewerk Baustellenlogistik stellt die Entsorgungscontainer, diese Container sind in Abstimmung mit der Leitung der Baustellenlogistik zu nutzen.

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

Nach 18:00 Uhr dürfen keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden.

Im Gebiet der Baustelle befinden sich Bäume, welche erhalten und geschützt werden müssen. Hier gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn entsprechend dem Anhang „Baumschutz auf Baustelle“ (Anlage A9.1+A9.2). Diese ist zwingend einzuhalten.

0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Siehe 0.1.13. Die Baustelle ist umgeben von Schulgebäuden mit Sportplatz. Die Bauteile und Bauwerke müssen geschützt werden.

0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs. siehe 0.1.4

0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. entfällt.

0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Zum Teil gibt es Behinderungen durch angrenzende Zäune, Mauern, Gebäude, Straßen und durch geschützten Baumbestand im Baustellengelände. Vor der Ausführung der Bauleistungen werden in den betroffenen Bereichen Abstimmungen mit der örtlichen Bauleitung notwendig, damit u.U. nicht verstellbare Bauteile wie z.B. Schächte benannt werden können. Siehe auch Anlage „A7_7622-251.1f_Bestandsplan-inkl-Schaechte_EMA“

0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden. Wurden durchgeführt.

Stand 28.08.2025

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0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.

Der Bauherr hat die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten auf der Baustelle gemäß §4 Baustellenverordnung einem Koordinator als Dritten übertragen. Der für das Bauvorhaben bestellte Koordinator (SiGeKo) ist Hr. Samir, Kush Ingenieurdienstleistungen)

Für das Bauvorhaben ist eine Baustellenordnung erlassen, die ergänzende Regeln zu bestehenden Vorschriften, wie z.B. Landesbauordnung, VOB, DIN und Arbeitsschutzvorschriften beinhaltet. Bis zur Vorlage einer anderweitig finalen Baustellenordnung werden die anliegenden Dokumente (Anlage SiGeKo, A6.1-A6.4) als Baustellenordnung festgelegt. Die Baustellenordnung ist Bestandteil der Werkverträge und soll den reibungslosen Ablauf der auszuführenden Arbeiten bei größtmöglicher Sicherheit gewährleisten. Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, den Inhalt der Baustellenordnung ihren auf der Baustelle eingesetzten Beschäftigten bekannt zu geben und deren Einhaltung zu überwachen.

Trotz Bestellung eines SiGeKos haben die Fachbauleiter bestimmte Pflichten nach den UVV- Vorschriften wahrzunehmen. Hinweis: Die BauO NRW und die DGV-Vorschrift 1 sind dabei zu beachten.

Arbeitstäglich (vor Beginn der Arbeiten) muss der FI-Schutzschalter mit Betätigen der Prüftaste auf Funktion hin überprüft werden (Polier, Kranführer etc.). Zu beachten sind die Vorgaben der BG-Bau "B171 / B172- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie der BGHM "DGUV Information 203-006.

0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. entfällt.

0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Die Ergebnisse der Baugrunderkundung sind dem beigelegten Baugrundgutachten (Anlage A8.1+A8.2) zu entnehmen.

0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Als Vorleistungen wurden im Gewerk Rohbau für die Dachkuppel eine Hilfskonstruktion über das darunter befindliche Loch hergestellt und behelfsweise abgedichtet. Die Grundkonstruktion wird montiert und durch den Dachdecker entsprechend eingedichtet werden. Die Fassade wird weitestgehend montiert sein, einzelne Montageöffnungen stehen zur Verfügung zur Materialeinbringung. Ansonsten ist die Hülle dicht hergestellt und teilweise sind weitere Innengewerke in den Montagevorbereitungen. Der Saal selbst ist weitestgehend „rohbelassen“ zum Arbeitsbeginn, abgesehen von einzelnen technischen Gewerken als Vorleistung. Das Aufmaß durch den AN für seine Leistungen ist unmittelbar nach Fertigstellung der Vorleistung Gerüstbau nach Anweisung der Bauleitung und gemäß sonstiger vertraglicher Festlegungen auszuführen.

Stand 28.08.2025

Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)

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0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Die Innenausbauarbeiten an den Decken und Saalkuppel sind in enger Abstimmung mit allen an der Baustelle beteiligten Gewerken durchzuführen, insbesondere den Gewerken Gerüstbau, Dachdecker, Fassadenbau Paket 1, Metallbauarbeiten, TGA-Gewerke, Maler u.v.m. Durch den AG werden auf der Baustelleneinrichtungsfläche Sanitäranlagen (Toiletten mit Waschraum) erstellt und den anderen am Bau beteiligten AN kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Benutzung der Toiletten im Bestandsgebäude Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium ist allen Auftragnehmern untersagt!

0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Es sei darauf hingewiesen, dass es aus logistischen Gründen zu Überschneidungen zwischen Innenausbauarbeiten und den anderen am Bau beteiligten Gewerken kommen wird. Hierdurch ist eine Abstimmung und zeitliche Koordinierung mit anderen Unternehmern erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt, kann es zu beengten Platzverhältnissen kommen. Die Ausführung erfolgt gem. Bauzeitenplan und vertraglicher Fristen, der Gerüstbauer erstellt ein Raumgerüst vorab, im Anschluss und parallel zu den eigenen Leistungen werden Rohmontagen der TGA ausgeführt, die zeitliche Abfolge ist in Bezug auf die eigenen Leistungen abzustimmen. Nach Leistungserbringungen kann in Abstimmung mit den anderen Gewerken und unter Berücksichtigung der Schnittstellen, gem. oben, die eigene Leistung erbracht werden.

0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Während der Bauphase läuft der Schulbetrieb weiter, wodurch ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit und Rücksicht erforderlich ist. Mögliche Einschränkungen, wie z.B. Abiturprüfungen, können den Bauablauf behindern und müssen berücksichtigt werden. Entsprechende Angaben sind unter 0.1.1 aufgeführt. Siehe ebenfalls 0.1.4. Zum Zeitpunkt der Ausführung der Saalkuppelkonstruktion, sind im Wesentlichen die Innengewerke zeitgleich am Bau tätig. Dann ist besondere Vorsicht geboten und der Schutz der anderen Gewerke ist zu berücksichtigen.

0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGeKo-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben. Für das Bauvorhaben ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt. Der SiGe-Plan regelt die Zusammenarbeit aller an der Realisierung des Bauvorhabens Beteiligten. Bis zur Vorlage des finalen SiGe-Plans wird das anliegende Dokument (Anlage Sigeko, A6.4) als SiGe-Plan festgelegt. Er enthält für die Ausführungsphase Hinweise auf gegenseitige Gefährdungen, die bei gleichzeitig und nacheinander ausgeführten Tätigkeiten auftreten können und notwendige Schutzmaßnahmen zur Abwendung derartiger Gefährdungen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wir bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens angepasst. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten beachtet werden, hierzu gehören auch „Unternehmer ohne Beschäftigte“.

Stand 28.08.2025

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0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen. Die Vorgaben zu Unfallverhütung und Gesundheitsschutz sind stets zu gewährleisten. Die Schutzvorrichtungen und Provisorien, die durch Fremdgewerke als Vorarbeit erbracht worden sind, sind auf Fehlstellen zur eigenen Sicherheit zu prüfen und im Zweifelsfall mit der Bauleitung vor Arbeitsbeginn zu begutachten. Die Schutzvorrichtungen für die Leistungserbringung der eigenen Leistung sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Fremdgewerke bei Benutzung dieser ausgeschlossen ist. Durch den Rohbauer ist die ovale Öffnung im Dach durchsturzsicher für Personen abgedeckt.

0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. entfällt.

0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung. Die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen werden vom Gewerk Baustellenlogistik in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auf Grundlage des Baustelleneinrichtungsplans eingerichtet. Zusätzliche notwendige BE erfolgt durch den AN.

0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Die Gerüste sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vom Gerüstbauer aufzustellen und abzubauen. Es kann zu Teilabbauten in Abstimmung mit der Bauleitung kommen. Die Arbeiten der anderen am Baubeteiligten Gewerke müssen mitberücksichtigt werden. Sollten für die eigene Leistung erweiterte Gerüstbauarbeiten erforderlich sein, so sind diese in das Angebot mit einzukalkulieren oder gemäß Ausschreibung und dort festgelegter Schnittstellendefinition erforderliche Nebenleistungen entsprechend abzustimmen.

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Die Gerüste an der Fassade, im Innenraum der Aula, in den Treppenhäusern und das Gerüst an der Dachkuppel werden vom Gewerk/von den Gewerken Gerüstbau aufgestellt und den anderen am Baubeteiligten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das freistehende Gerüst um die Dachkuppel kann bei Bedarf aufgestellt werden, sonstige Gerüste sind auch gemäß voriger Erläuterung im Angebot einzukalkulieren.

0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Sofern vorgesehen und vorzuhalten, sind diese Angaben der Ausschreibung zu entnehmen. Für erforderliche Gerüste/Hebebühnen etc. aufgrund angepasster Montageablaufplanung oder Konstruktionsänderungen im Zuge der W+M Planung, hat der AN eigene Gerüststellungen oder ergänzende Leistungen für den erforderlichen Zeitraum einzukalkulieren.

0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen. entfällt

Stand 28.08.2025

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0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. entfällt.

0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. entfällt.

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Für verwendete Produkte sind alle erforderlichen Nachweise zwingend dem AG vorzulegen. Notwendige Nachweise und Anforderungen sind dem LV-Text zu entnehmen.

0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. entfällt.

0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. entfällt.

0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. entfällt.

0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Ein zentrales Entsorgungskonzept wird vom Gewerk Baustellenlogistik durchgeführt. Der Ausschreibung liegt ein Baustelleeinrichtungsplan (Anlage A4) bei, welche die zuvor genannten Aspekte wiedergibt. Dies ist zu berücksichtigen.

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer. Die Leistungen für weitere am Baubeteiligte erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis

0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Sofern sich im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gewerkes relevante Schnittstellen zu anderen Anlagenteilen – etwa bei Beleuchtungsanlagen, Rauchabzugsanlagen oder vergleichbaren Systemen – befinden, ist im Rahmen der Inbetriebnahme und Installation eine koordinierte Abstimmung mit den beteiligten Gewerken sowie der Bauleitung sicherzustellen. Dabei ist auf eine fachgerechte Ausführung in enger Zusammenarbeit mit dem eigenen Gewerk und den angrenzenden Verantwortungsbereichen hinzuwirken.

Stand 28.08.2025

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0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Allgemein müssen alle verbauten Bauelemente auch vor der Abnahme nutzbar sein, sofern dies für weitere Arbeiten, aufgrund von Fluchtwegsicherung oder sonstigen baulichen Belangen erforderlich wird. Die eigenen Leistungen sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen. Die Stahlbautreppen können im Rohbau als Bautreppe vor Abnahme genutzt werden. Die Treppe ist entsprechend mit Schutzmaßnahmen vor Beschädigungen vor der eigentlichen Abnahme zu schützen.

0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Sofern bereits zur Ausschreibung Wartungsverträge angedacht oder wartungserforderliche Elemente bekannt sind, so sind die Leistungen im Ausschreibungstext z.B. als separates Los beschrieben und Vorlagen für Verträge zur Wartung dem LV beigefügt. Sollten wartungsrelevante Komponenten/Bauteile verbaut werden, die nicht identifiziert wurden, so sind auf diese entsprechend hinzuweisen. Das beigelegte Vertragsmuster dient nur als Beispiel.

0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.

0.2.23 Bauablaufplan (Vertragsterminplan) Vom Auftragnehmer ist auf Grundlage der Vertragsfristen und des Ausführungsterminplans des AG ein detaillierter Bauablaufplan (Vertragsterminplan) für alle seine Leistungen zu erstellen und dem AG in Papier und digitaler Form zu übergeben. Dieser Plan ist 2 Wochen nach Auftragsvergabe zur Genehmigung und Abstimmung vorzulegen. Er dient dem Nachweis und der Kontrolle der Einhaltung der Vertragsfristen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen vom Ausführungsterminplan des AGs ist der Plan vom Auftragnehmer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen zu überarbeiten.

0.2.24 Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen. Diese sind täglich, für jeden Arbeitstag auf einem DIN-A4-Blatt getrennt, bei der Bauleitung einzureichen.

0.2.25 Koordinationsgespräche Koordinationsbesprechungen finden regelmäßig (i.d.R. wöchentlich) statt, Baubegehungen nach Erfordernis. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, innerhalb seines Ausführungszeitraums an diesen vom Auftraggeber festgesetzten Besprechungen und Begehungen nach Aufforderung teilzunehmen bzw. sich durch einen geeigneten Bevollmächtigten, der zur rechtsverbindlichen Vereinbarung bevollmächtigt ist, vertreten zu lassen.

0.2.26 Fachbauleiter Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten einen verantwortlichen Fachbauleiter zu benennen. Zu den Pflichten des verantwortlichen Fachbauleiters gehört u.a. die Teilnahme an den unter 0.2.25 genannten Koordinationsbesprechungen und Baubegehungen. Der Fachbauleiter muss deutschsprachig sein. Während der gesamten Bauzeit muss er für Rücksprachen des Auftraggebers bzw. der Objektüberwachung zur Verfügung stehen.

Stand 28.08.2025

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