- Für öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG erfasst werden
Verpflichtungserklärung „Tariftreue“
zur Tariftreue nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG
Wir verpflichten uns
- unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist.
- unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes - MiLoG und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 Mindestlohngesetz erlassenen Rechtsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung entspricht.
- die von uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben zu lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
- sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß unseres Unternehmens den Ausschluss unseres Unternehmens oder der von uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. Die Besonderen Vertragsbedingungen der LUBW zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg finden Anwendung; diese können im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden.
Firma:
| Offenland-Biotopkartierung 2027 |
Maßnahme:
Ort, Datum Unterschrift, Signatur, Firmenstempel
(nicht zwingend erforderlich)
Für öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die nicht vom AEntG erfasst werden
Verpflichtungserklärung „Mindestentgelt“ nach dem LTMG
zur Tariftreue für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG
Zutreffendes bitte ankreuzen:
[ ] Wir verpflichten uns unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes - MiLoG und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 Mindestlohngesetz erlassenen Rechtsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung entspricht.
oder
[ ] Wir erklären, dass unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
Zutreffendes bitte ankreuzen:
[ ] Wir verpflichten uns die von uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben zu lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
oder
[ ] Wir erklären, dass wir uns von einem von uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlegen.
Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß unseres Unternehmens den Ausschluss unseres Unternehmens oder der von uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. Die Besonderen Vertragsbedingungen der LUBW zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg finden Anwendung; diese können im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden.
Firma:
| Offenland-Biotopkartierung 2027 |
Maßnahme:
Ort, Datum Unterschrift, Signatur, Firmenstempel
(nicht zwingend erforderlich)