Als öffentlicher Auftraggeber ist die LUBW gehalten, von Bewerbern oder Bietern die nachfolgende Erklärung zu verlangen:
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt
Wir erklären, dass wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags gemäß § 128 Abs. 1 GWB alle für uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind.
| Bieter/Firma: |
| Ort, Datum: | Unterschrift, Signatur, Firmenstempel (nicht zwingend erforderlich) |