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Anlage_15_Nutzungsvereinbarung_Geodaten_Ausschreibung_OBK_2027.pdf

Aktualisierung der Offenland-Biotopkartierung und Erhebung von FFH-Lebensraumtypen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 13:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

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Nutzungsvereinbarung Geodaten

(bitte unterzeichnet zurücksenden)

Bedingungen für die Abgabe von Geo-Fachdaten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und ggf. von Geo-Basisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL).

Antragsteller: Export-Job-Nr: 17442, Datum: 14.08.2026

Name/Firma:

Straße, Hausnummer:

PLZ, Wohnort:

Telefon (optional):

E-Mail:

Name Ansprechpartner (optional):

Datenbestand:

Räumliche Ausdehnung der Daten: Lose 1 – 15 in den Kreisen Stuttgart, Heidenheim und Ludwigsburg Nutzungszeitraum (von / bis): Oktober 2026 bis Dezember 2026 Verwendungszweck: Angebotserstellung im Rahmen der Offenland-Biotopkartierung 2027

Daten der Vermessungsverwaltung (ATKIS):

Topographische Karten DTK25 farbig, Orthophotos farbig, Auflösung 20 cm

Daten der Vermessungsverwaltung (DGM Digitales Geländemodell):

DGM 1m TIF

Daten der Vermessungsverwaltung (ALKIS):

Lagebezeichnung oder Adresse (ALKIS), Tatsächliche Nutzung (ALKIS), Flurstück (ALKIS), ALKIS (NORA_BW)

Daten der Vermessungsverwaltung (Basis-DLM):

Fachdaten (RIPS):

Gesetzlich geschützte Biotope, Fließgewässer (AWGN), FFH-Lebensraumtyp, Naturschutzgebiet (NSG), FFH-Mähwiese

Sonstige Daten:

Straßen-_ Gewann- oder Eigenname (DKKM1000_ ALKIS), Nutzungstext (ALKIS), Grenzlinie (ALKIS), ATKIS-Daten (Grünland, Streuobst, Wald), Losgrenzen, Grenzen der FFH-Gebiete, Daten zu FNO-Verfahren, Stichprobenpunkte zu LRT 3260 und LRT 6510/6520, Gewässerstrukturkarte 2022 Baden-Württemberg – Feinverfahren 7-stufig

LUBW-2026-0020 Anlage 15

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Nutzungsvereinbarung Geodaten

(bitte unterzeichnet zurücksenden)

Bedingungen für die Abgabe von Geo-Fachdaten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und ggf. von Geo-Basisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg (LGL).

Die auftraggebende / datenabgebende Stelle Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist Nutzungsrechtsinhaber der genannten Datenbestände von Geo-Fachdaten aus dem UIS/ SKDV (bezeichnet als "RIPS-Daten") und ggf. von Geobasisdaten des LGL. Der o.g. Antragsteller erhält von der auftraggebenden / datenabgebenden Stelle die Daten unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Erlaubnis zur Nutzung an den Daten wird nur für den angegebenen Verwendungszweck und Zeitraum erteilt. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet.
  2. Die enthaltenen Basisdaten der Vermessungsverwaltung aus ALKIS und ATKIS (Digitales Landschaftsmodell, Digitale Orthophotos, Digitale Topographische Karten und Digitales Geländemodell) dürfen nur in Verbindung mit den RIPS-Daten und nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden. Sie sind ansonsten im Sinne dieser Vereinbarung nicht Bestandteil der RIPS-Daten. Ihre Nutzung außerhalb des angegebenen Verwendungszweckes und ihre Weitergabe wäre ggf. durch einen eigenständigen Vertrag mit dem LGL zu regeln.
  3. Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen unberechtigten Zugriff auf die Daten nehmen können und Bedienstete die Daten weder für ihre eigenen Zwecke nutzen noch Dritten zugänglich machen. Die Weitergabe der Daten an einen Dritten ist nicht zulässig.
  4. Die Verwertung der Daten zum Zwecke des Aufbaus eines digitalen Datenbestandes mit der Absicht der kommerziellen Nutzung oder Veräußerung ist nicht zulässig.
  5. Bei der Bearbeitung von Daten sind die Datenschutz- und sonstigen Geheimhaltungsbestimmungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, Daten aus ALKIS, Daten zu Altlasten, schützenswerten Pflanzen und Tieren (u. a. Arten der Roten Listen) sowie Daten der Gewerbeaufsicht.
  6. Der Antragsteller verpflichtet sich, vor einer Nutzung die Daten auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und ggf. alle sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Verwendung zu beachten. Jeder Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst aktuelle Umweltdaten verwendet werden.
  7. Der Antragsteller verpflichtet sich, der LUBW auf Anfrage mitzuteilen, in welcher Weise die Daten genutzt werden.
  8. Der Antragsteller verpflichtet sich, dass auf jeder analogen oder digitalen Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung, die Fachdaten der LUBW und ggf. Basisdaten des LGL beinhaltet, an geeigneter Stelle auf diese hingewiesen wird. Für alle RIPS-Daten (einschließlich aufbereiteter Geobasisdaten): „Grundlage: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg; 14.08.2026“. Link: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de Für Basisdaten (Daten des LGL): "Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19" Der LUBW sowie ggf. dem LGL ist mit Hinweis auf diese Bestimmungen vom Endprodukt unmittelbar und kostenfrei ein Belegexemplar zuzuleiten, sofern es sich um Publikationen, Broschüren, Faltblätter und dgl. handelt.
  9. Über digitale Ergebnisdaten, die aus den bereitgestellten Daten erzeugt werden, informiert der Antragsteller aktiv die LUBW und überlässt ihr die Ergebnisse zur weiteren - nicht ausschließlichen - Nutzung. Beschreibungen der Ergebnisdaten können in geeigneten Fällen von der LUBW in den RIPS - Objektartenkatalog (RIPS-OK) eingestellt werden.
  10. Die Daten wurden mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereitgestellt. Der UIS/Staatlich Kommunale Datenverbund (SKDV) und die LUBW übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten. Die Aktualität richtet sich nach dem jeweiligen Fortführungsstand.
  11. Der Antragsteller verpflichtet sich, bei Zuwiderhandlung den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Fall von Verstößen gegen die obigen Verpflichtungen kann die Nutzungserlaubnis von der LUBW oder dem LGL widerrufen werden.

(Ort und Datum) (Stempel, Unterschrift des Antragstellers)

LUBW-2026-0020 Anlage 15

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