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Leistungsbeschreibung 53-09.pdf

Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für arbeitslose Menschen unter und über 25 Jahren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 08:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Maßnahme zur Aktivierung und Vermittlung

gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 SGB III

- Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen

U25 + Ü25 -

VERGABENUMMER: 2026-LRA-V-53-09

Bemerkung: Im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.

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INHALT

  1. Leistungsbeschreibung .......................................................................................................... 3

1.1 Rechtsgrundlagen der Maßnahme/Zielsetzung.................................................................. 3

1.2 Zielgruppe ........................................................................................................................... 3

1.3 Teilnehmerplätze/Standort - Lose ...................................................................................... 3

1.4 Grundelemente der Leistung .............................................................................................. 4

1.5 Vertragslaufzeit ................................................................................................................... 4

1.5.1 Zeitlicher Umfang und Zuweisungsdauer ........................................................................... 4

1.5.2 Verlängerung - Option ........................................................................................................ 4

1.6 Einzusetzendes Personal ..................................................................................................... 4

1.6.1 Allgemeine Regelungen ...................................................................................................... 4

1.6.2 Nachweis des Personals ...................................................................................................... 5

1.6.3 Personaleinsatz ................................................................................................................... 5

1.7 Ausstattung (räumlich, sächlich, technisch) ....................................................................... 6

1.8 Durchführung der Maßnahme ............................................................................................ 8

1.8.1 Produktstrategie ................................................................................................................. 8

1.8.2 Zeitlicher Umfang/Kontaktdichte ....................................................................................... 9

1.8.3 Mitteilungspflichten des Auftragnehmers .......................................................................... 9

1.8.4 Rückmeldungen ................................................................................................................ 11

1.8.5 Zuweisung der Teilnehmer ............................................................................................... 11

1.8.6 Erreichbarkeit.................................................................................................................... 11

1.9 Angebotspreise ................................................................................................................. 12

1.10 Umsatzsteuer .................................................................................................................... 13

  1. Bedingungen für den Zuschlag ...................................................................................................... 14

2.1 Eignung ............................................................................................................................. 14

2.2 Kriterien für die Auftragserteilung (Wertung) .................................................................. 14

2.2.1 Preis .................................................................................................................................. 15

2.2.2 Konzept ............................................................................................................................. 15

2.2.3 Wertung ............................................................................................................................ 16

2.3 Zustandekommen des Vertrages ...................................................................................... 18

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

  1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Inhalt und Umfang der zu erbringenden Eingliederungsleistung ergeben sich aus der nachstehenden Leistungsbeschreibung. Die Bieter haben bei der Erstellung ihrer Angebote diese Vorgaben zwingend zu Grunde zu legen.

Die Angebote dürfen maximal einen Umfang von 15 Seiten (DIN A4) aufweisen.

1.1 Rechtsgrundlagen der Maßnahme

Gegenstand ist die Durchführung der „Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25“ zur Aktivierung und Vermittlung gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 - 3 SGB III.

Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung in eine nachhaltige Beschäftigung oder Ausbildung. Es wird eine Vermittlungsquote von mindestens 30% der Teilnehmenden erwartet.

Teilziele sind: • Heranführung an den Arbeitsmarkt • Abbau von Vermittlungshemmnissen

Ein weiteres Ziel ist das Erlernen von digitalen Grundkompetenzen (Abbau von Zugangsbarrieren, si- cherer Umgang mit digitalen Geräten und Medien).

1.2 Zielgruppe

Vom Jobcenter Ostalbkreis zugewiesene erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 18 Jahren, die eine Ausbildung oder eine Arbeit suchen.

1.3 Teilnehmerplätze/Standort - Lose

Bereitzustellen sind für die Maßnahmeteilnehmenden aus dem Ostalbkreis für

Los 1: 15 Teilnehmerplätze am Standort Ellwangen

Los 2: 20 Teilnehmerplätze am Standort Bopfingen

Auftraggeber und Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen für die Maßnah- men eine Erhöhung der Platzkapazität nach dem Preisblatt um bis zu 20% schriftlich vereinbaren. Bei ungeraden Zahlen ist aufzurunden.

Als zentrale örtliche Anlaufstelle sind vom Auftragnehmer je nach Los geeignete Räumlichkeiten im Stadtgebiet Ellwangen und Stadtgebiet Bopfingen vorzuhalten. Eine einfache Erreichbarkeit dieser „Zentrale“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie eine für die Zielgruppe leicht erkennbare Beschil- derung muss sichergestellt sein.

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

1.4 Grundelemente der Leistung

Die Maßnahmeinhalte werden unter Punkt 1.8.1 der Vergabeunterlagen beschrieben.

1.5 Vertragslaufzeit

1.5.1 Zeitlicher Umfang und Zuweisungsdauer

Die Maßnahme beginnt am 01.01.2027 oder an einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung einvernehmlich festgelegten späteren Datum und endet am 31.12.2027.

Zuweisungsdauer: • 1 - 6 Monate nach individueller Entscheidung durch die zuständigen Integrationsberatenden. Eine individuelle Verlängerung der Teilnahmedauer ist in Absprache mit den Integrationsberaten- den möglich. • Ab Maßnahmebeginn wird die volle Teilnehmerzahl zugewiesen. • Freiwerdende Plätze werden durch das Jobcenter zeitnah besetzt. • Eine laufende Zuweisung muss jederzeit möglich sein. • Ein Abbruch der Maßnahme kann im Einvernehmen von Auftraggeber und Auftragnehmer auch vor Ablauf der individuellen Zuweisungsdauer erfolgen.

1.5.2 Verlängerung - Option

Die Maßnahme im Vertragszeitraum verlängert sich einmalig um 12 Monate, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens drei Monate vor dem Ende der Maßnahme schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt.

1.6 Einzusetzendes Personal

1.6.1 Allgemeine Regelungen

Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeig- netes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen aus dieser Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeits- rechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Ar- beitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.

Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicher zu stellen. Hierbei werden die gleichen Qualitäten vorausgesetzt wie oben beschrieben.

Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z. B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreunde, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden.

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

Beim Einsatz von Honorarkräften hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass diese über die Zielrich- tung der Maßnahme und die Besonderheiten der Zielgruppe sowie die fachliche Einbindung ihres Bei- trags in das Gesamtkonzept informiert sind.

Das Personal muss fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer über einen Berufs- oder Hoch- schulabschluss und einschlägiger Berufserfahrung in vergleichbaren Maßnahmen mit SGB II – Kunden verfügt. Die fachliche Eignung ist nach der Zuschlagserteilung nachzuweisen. Umfassende Kenntnisse in MS-Office (Word, Excel, Outlook) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkennt- nisse und Kenntnisse im Umgang mit diversen Jobbörsen sowie einschlägige Erfahrungen im Bewer- bungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit besitzen, die Teilnehmer bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang mit den zur Verfügung stehenden Medien zu unterstützen.

Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern Jugendliche befinden, muss die persönliche Eignung des Auftragsnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbil- dungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die auf Grund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe eines Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eig- nung im Sinne des BBiG bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt.

Außerdem dürfen in der Maßnahme nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräf- tig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Durch die Abgabe eines Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG sowie keine rechtskräftige Verurteilung aufgrund vorgenannter Straftaten bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt.

1.6.2 Nachweis des Personals

Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebe- ginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage un- mittelbar nach der Zuschlagserteilung erforderlich.

Änderungen beim Personal sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eig- nung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen.

1.6.3 Personaleinsatz

Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.

Der vorgesehene Personaleinsatz ist zusätzlich in einer Gesamtübersicht „Nachweise des Personal- einsatzes“ in der Anlage Referenzen/Nachweise darzustellen.

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

1.7 Ausstattung (räumlich, sächlich, technisch)

Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung der Maßnahme ist das Stadtgebiet Ellwangen für Los 1 und das Stadtgebiet Bopfingen für Los 2. Dort ist jeweils ein Maßnahmestandort vorzuhalten.

Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers zur Durchführung der Maßnahme müssen für den Teilneh- mer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausge- schildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.

Für alle nachfolgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere fol- gende Vorschriften/Empfehlungen:

• Bildschirmarbeitsverordnung • Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien • gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaf- ten) • Brandschutzbestimmungen • Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

Zu den erforderlichen Räumlichkeiten gehören: Unterrichts-, Besprechungs- und Sozialräume. Diese hat der Auftragnehmer bezogen auf die Teilnehmerplatzzahl in ausreichender Zahl, Größe und Aus- stattung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.

Unterrichtsräume sind Räume in denen die theoretischen Lerninhalte vermittelt oder EDV-Unterwei- sungen durchgeführt werden. Sie verfügen über eine zeitgerechte Ausstattung.

Es sind geeignete Medien (insbesondere Beamer, Flipchart, Wandtafel, Lernsoftware) zur Unterstüt- zung der zu vermittelnden Inhalte vorzuhalten und einzusetzen. Diese müssen einen engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung der Maßnahme haben und die Lernfähigkeit der Teilnehmer angemessen be- rücksichtigen.

Zusätzlich sind Besprechungsräume zur Verfügung zu stellen, in denen Einzelberatungen/Kleingrup- pengespräche durchgeführt werden können. Die Größe der Räume ist so zu bemessen, dass mindes- tens 4 – 5 Personen ausreichend Platz haben.

Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik so- wie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsge- mäße Durchführung gewährleisten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Räumlichkeiten abzu- lehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Wechsel der Räumlichkeiten während der Vertragslaufzeit.

Technische Ausstattung für die Durchführung der Maßnahme Für die Teilnehmenden sind vernetzte PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss in ausreichender An- zahl zur Verfügung zu stellen. Die gleichzeitige Nutzung eines PC-Arbeitsplatzes durch mehrere Teil- nehmende ist ausgeschlossen.

PC-Arbeitsplätze (PC, Bildschirm, Software und Drucker) müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dafür müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

• Ausstattung mit einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware (z. B. MS-Office, OpenOf- fice.org) in Verbindung mit einem vom herstellenden Unternehmen empfohlenen Betriebssys- tem, • die für das Betriebssystem und die eingesetzte Office- und Anwendersoftware verwendete Hardware muss einen performanten und unterbrechungsfreien Betrieb gewährleisten, • ausreichende Internetanbindung mit aktuellster Browserversion (HTML5-fähig; z. B. Microsoft Edge oder Mozilla Firefox), • externer Bildschirm mindestens 24 Zoll in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers, • Einhaltung elementarer Grundregeln bezüglich der IT-Sicherheit (z. B. Verwendung von Fire- walls, Einsatz von Virenscannern, regelmäßige Softwareupdates, Sensibilisierung der Mitarbei- tenden zu Themen der Informationssicherheit, Einsatz von Hard- und Software auf dem aktuel- len Stand der Technik). Im Rahmen der Informationssicherheit muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen werden, um unerlaubte Systemzugriffe von außenstehenden Dritten zu unterbinden.

Die u. a. Ausstattung ist vorzuhalten, sofern für die Maßnahmedurchführung erforderlich: • integrierte oder externe Kamera, • je Unterrichts-/Gruppenraum ein Farbdrucker, • je Standort ein Foto-Scanner, • Möglichkeiten zum Einlesen von mitgebrachten Speichermedien (z. B. USB-Stick), • Software zum Erstellen und Lesen von Dokumenten im aktuellen Microsoft-Office-Format (z. B. docx, txt, xlsx, pptx), • PDF-Generator, PDF-Reader, • Ausstattung mit einer Software für Videotelefonie.

Der Auftragnehmer muss durch technische und organisatorische IT-Sicherheitsmaßnahmen dafür sorgen, dass unbefugte Dritte weder Kenntnis noch Zugriff auf schützenswerte Daten und Informati- onen erhalten.

Ferner ist bei der Kommunikation mit schützenswerten Geschäftsinformationen ein sicherer Übertra- gungsweg zu nutzen.

Unter Einhaltung dieser technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops mit einer Mindest- größe des Bildschirms von 15,4 Zoll zulässig, sofern ein Diebstahlschutz und eine Verschlüsselung ge- währleistet sind. Es ist sicherzustellen, dass die Teilnehmenden die von ihnen erarbeiteten Aufgaben, Texte, Bewerbungsunterlagen u. ä. erforderlichenfalls in Farbe ausdrucken können.

Der Auftragnehmer stellt den Teilnehmenden zur Speicherung dieser erarbeiteten Dokumente je- weils einen USB-Stick zur Verfügung. Dieser verbleibt bei der teilnehmenden Person zur weiteren Verwendung und geht in ihr Eigentum über.

Die parallele Nutzbarkeit der Internetverbindung durch alle Maßnahmeteilnehmenden ist auch für datentrafficintensive Anwendungen sicherzustellen.

Beträgt die Frist zwischen Zuschlag und Maßnahmebeginn mehr als vier Wochen ist spätestens vier Wochen vor Vertragsbeginn der Erhebungsbogen „Räumlichkeiten“, der nach Zuschlagserteilung zu- gesandt wird, einzureichen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach der

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Überschreitung der Frist finden die §§ 9 und 10 der Vertragsbe- dingungen Anwendung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Räumlichkeiten zwei Wochen vor Vertragsbeginn zu besichtigen sowie diese jederzeit während der Vertragslaufzeit, auch ohne Vorankündigung, ggf. zusammen mit einem Technischen Berater, auf Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. Bei Überprüfungen der Maßnahme vor Ort, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers, dem Auftraggeber den aktuellen Raumbelegungsplan unverzüglich vorzulegen. Änderungen der Räumlichkeiten sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

Obgleich die Leistungserbringung des Auftragnehmers auf einzelne Personen gerichtet ist, sind räum- liche Grundanforderungen notwendig. Die Räumlichkeiten müssen ihrer Art und Weise der Ausstat- tung und dem Umfeld nach für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme geeignet sein. Nicht geeignet sind Räume wie z. B. Werkhallen, Garagen, Wohn-/Lagerräume, Küchen, Hotelzimmer etc. Zwingend erforderlich ist ein Raum, der für eine individuelle Beratung (Beratungsraum mit entspre- chender Ausstattung) geeignet ist, außerdem müssen alle Räume die datenschutzrechtlichen Bestim- mungen erfüllen. Darüber hinaus müssen die Räume in Anzahl und Ausstattung der im Konzept be- schriebenen Methoden entsprechen.

In der jeweiligen Einrichtung hat der Auftragnehmer die telefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen und die Kontaktdaten dem Auftraggeber mitzuteilen.

Der Auftragnehmer muss die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstat- tung je Maßnahmeort zur Verfügung stellen (z. B. PC-Ausstattung, Internetzugang). Er kann zur Erle- digung seines Auftrages die Teilnehmer nicht auf die Nutzung anderer Einrichtungen verweisen. Dies gilt auch für die vorhandenen Einrichtungen des Bedarfsträgers.

Vorhalten der Räumlichkeiten Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglich- keit eingeräumt, die Räumlichkeiten außerhalb der Maßnahme für andere Zwecke zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung haben.

1.8 Durchführung der Maßnahme

1.8.1. Produktstrategie

Zuweisungsverfahren

• Das Jobcenter weist die potenziell Teilnehmenden schriftlich zu und fordert diese auf, sich beim Auftragnehmer anzumelden. • Der Auftragnehmer wird vom Jobcenter über die Zuweisung informiert. • Bei der Auswahl der Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu. Die Ableh- nung eines Teilnehmers durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

Heranführung an den Arbeitsmarkt • Potenzialanalyse mit Auswertung • Erarbeitung realistischer beruflicher Perspektiven/Berufsorientierung • Steigerung der beruflichen Mobilität und Flexibilität (Zeitarbeit, Chancen von befristeten Arbeits- verträgen, Nutzung ÖPNV, Vereinbarkeit Familie/Beruf) • Bei Bedarf sozialintegrative Unterstützung (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Be- ratung, Gesundheit)

Berufliche Orientierung und Planung • Erstellung von individuellen Bewerbungsunterlagen für Stellen und Praktikumssuche. • Während der Maßnahmendauer ist für die Teilnehmenden mindestens eine betriebliche Erpro- bung (Praktikum) durchzuführen, sofern nicht bereits eine Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Weiterbildungsaufnahme erfolgt ist. Das Praktikum kann auch bei mehreren Arbeitgebern durch- geführt werden und darf eine Gesamtdauer von zwei Wochen nicht überschreiten. • Während der Zuweisungsdauer soll mindestens 1 Betriebsbesichtigung durchgeführt werden.

1.8.2 Zeitlicher Umfang/Kontaktdichte

• 2 Präsenztage pro Woche in der Gruppe mit mindestens insgesamt 6 Stunden/wöchentlich am Vormittag. • Zusätzlich soll ein mindestens einstündiger Einzeltermin pro Woche stattfinden. • Bei begründetem Erfordernis sollen die Teilnehmenden auch digital am Projekt teilnehmen kön- nen.

Anwesenheitsliste Der Auftragnehmer führt zur Erfassung der Anwesenheit aller Teilnehmenden an jedem Maßnahme- tag eine Anwesenheitsliste. Die Teilnehmenden unterschreiben auf dem jeweiligen Vordruck an je- dem Maßnahmetag, an dem sie tatsächlich in der Maßnahme anwesend sind.

Umgang mit Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei Teilnehmenden aus dem Rechtskreis SGB II Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind von der teilnehmenden Person sofort mitzuteilen und ab dem ers- ten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung innerhalb von drei Werktagen nachzuweisen. Die Arbeits- unfähigkeitsbescheinigung ist dem Bedarfsträger durch den Auftragnehmer zeitnah zu übergeben. Die Teilnehmenden sind hierüber zu unterrichten.

1.8.3 Mitteilungspflichten des Auftragnehmers

Nach den Regelungen der §§ 31 und 32 SGB II können für die Teilnehmenden leistungsrechtliche Konsequenzen eintreten. Dies gilt insbesondere bei Nichtantritt, unzureichender Mitwirkung oder Abbruch der Teilnehmenden innerhalb der Zuweisungsdauer. Vor diesem Hintergrund und wegen der erforderlichen Erfolgsbeobachtung während und nach Abschluss der Beauftragung sind nachfol- gende Mitteilungspflichten nach vorgegebenen Mustern durch den Auftragnehmer zu erfüllen:

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

Mitteilungspflichten/Berichtspflichten

Mitteilungspflichten/ Be-Mitteilung anBis wannBemerkung
richtspflichten
NichtantrittZuständige In- tegrationsbe- ratende (IB)innerhalb 1 Woche nach Zu- weisungKontaktversuche sind zu dokumentieren
Unzureichende Mitwir- kungZuständige IBanlassbezogenFehlzeiten etc. sind zu dokumentieren
Abbruch durch KundeZuständige IBumgehendAngabe der Gründe
Abbruch durch TrägerZuständige IBumgehendAngabe der Gründe
Anbahnung einer Weiter- bildungZuständige IBumgehendAbstimmung der För- derkonditionen
AnwesenheitslisteMaßnahme- betreuer & Fi- nanzteammonatlichBis zum 5. des Folge- monats. Vorlage wird verbindlich zur Nut- zung bereitgestellt.
PotenzialanalyseZuständige IB4 Wochen nach Eintritt in die MaßnahmeVorlage wird verbind- lich zur Nutzung be- reitgestellt
PrognoseberichtZuständige IB2 Wochen vor Zuweisungs- endeVorlage wird verbind- lich zur Nutzung be- reitgestellt
BewerbungsunterlagenZuständige IBanlassbezogen - spätestens mit dem PrognoseberichtNach Fertigstellung während der lfd. Teil- nahme
(Gesamt)-Maßnahmebe- richtTeam Finan- zen Zuständiger Teamleiter (TL)4 Wochen nach Beauftra- gungsendeDurchführung/Ergeb- nisse ggf. Problemla- gen

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

Einheitliche Teilnehmerliste: • Die Liste mit aktiven Teilnehmenden der Maßnahme ist monatlich bis zum 5. Werktag des Fol- gemonats vorzulegen • Eine Vorlage hierzu wird für die verbindliche Nutzung durch den Träger seitens des Jobcenters erstellt

1.8.4 Rückmeldungen

Der Datenschutz muss gewährleistet sein. Eine Übermittlung der Berichte per E-Mail muss zwingend mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stattfinden.

1.8.5 Zuweisung der Teilnehmer

Die Teilnehmer werden ausschließlich vom Bedarfsträger zugewiesen. Bei der Auswahl der Teilneh- mer steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu. Eine Ablehnung eines vom Bedarfsträger benannten Teilnehmers ist durch den Auftragnehmer nicht möglich.

Bleibt ein Teilnehmer ohne wichtigen Grund der Maßnahme fern, ist der Bedarfsträger unverzüglich zu unterrichten.

Die zuständige Beratungsfachkraft des Bedarfsträgers entscheidet in Abstimmung mit dem Auftrag- nehmer über den Ausschluss einzelner Teilnehmer aus der Maßnahme bzw. den Abbruch. Dies gilt auch für Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Erfolg der Maßnahme gefährden oder deren Ablauf nachhaltig stören.

1.8.6 Erreichbarkeit

Spätestens zwei Wochen vor dem Maßnahmebeginn, muss der Auftragnehmer über ein Büro am Maßnahmeort persönlich erreichbar sein. Das Büro ist in dieser Zeit an mindestens drei Werktagen pro Woche in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr mit einer Fachkraft zu besetzen, die in der Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Es handelt sich um Präsenzzeiten, die telefonische Erreichbarkeit ist nicht ausreichend.

Diese Fachkraft muss fundierte Kenntnisse über die Maßnahme besitzen und über Erfahrungen mit der jeweiligen Zielgruppe verfügen. Sie berät nach Bedarf künftige Teilnehmer und soweit gewünscht deren gesetzliche Vertreter über das Maßnahmeangebot. Hierzu ist entsprechendes Informationsma- terial auszuhändigen.

Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer von Montag bis Freitag zu den üblichen Ge- schäftszeiten die telefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen.

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

1.9 Angebotspreise

Vom Bieter wird die Kalkulation eines Gesamtpreises der Maßnahme erwartet. Der durchführende Träger erhält monatlich nachträglich ein Zwölftel des Gesamtpreises überwiesen. Abschläge sind nach Absprache mit dem Auftraggeber möglich.

Im Gesamtpreis sind die Fahrtkosten nicht enthalten. Die angemessenen Fahrtkosten an die Teilneh- mer zahlt der Träger aus. Diese werden dem Träger monatlich nachträglich vom Jobcenter auf Nach- weis erstattet. Das konkrete Abrechnungsverfahren wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auf- tragnehmer und dem Jobcenter abgestimmt.

Bitte beachten Sie außerdem den unter Punkt 1.10 der Vergabeunterlagen niedergeschriebenen Hin- weis des zum 01.01.2015 geänderten Umsatzsteuergesetzes.

Im Rahmen des Angebotspreises sind alle mit der Durchführung der Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kosten zu berücksichtigen.

Dies sind insbesondere:

• Kosten für Maßnahmeinhalte • Kosten für erforderliche Lehr- und Lernmittel • Aufwendungen des Auftragnehmers für Eingliederungsbemühungen und Stabilisierung des Ar- beitsverhältnisses • Fahrtkosten der Mitarbeiter im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben • Kosten für Bewerbungen • Fahrtkosten zum Praktikum im Tagespendelbereich • Leistungen zur Unterstützung der Eigenbemühungen des Teilnehmers, die vorher zwischen dem Teilnehmer und dem Auftragnehmer abgestimmt sind (z. B. Bewerbungskosten, Reisekosten für Vorstellungsgespräche im Tagespendelbereich) • Kosten für die Bereitstellung einer Barkasse für die Auszahlung der Fahrtkosten zur Maßnahme

Für Schäden, die durch Teilnehmer während der Maßnahmedauer verursacht werden, haftet der Auftragnehmer. Davon ausgenommen sind Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Gegebenenfalls entstehende Kosten, für die Absicherung der Schäden, sind im Festpreis ent- halten.

Folgende Fahrtkosten sind erstattungsfähig, wenn sie durch die Teilnahme an der Maßnahme entste- hen:

• Kostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel: Bei der Erstattung der Fahrtkosten mit öffentli- chen Verkehrsmitteln muss der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet wer- den. Insbesondere bei einzelnen Anwesenheitstagen sowie Teilmonaten muss ein Vergleich der Kosten von Einzelfahrscheinen und der Kosten einer Monatsfahrkarte erfolgen und die wirt- schaftlichste Variante gewählt werden. • Kostenerstattung für sonstige Verkehrsmittel: Für Fahrten mit anderen Beförderungsmitteln wird eine Wegstrecken-entschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je zurückgelegten Kilometer für die kür- zeste Strecke.

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

Die angefallenen Fahrtkosten sind vom durchführenden Träger an die Teilnehmer regelmäßig (min- destens jedoch wöchentlich) auszuzahlen. Auf Wunsch des Teilnehmers muss auch eine Auszahlung in Bar möglich sein. Die Zahlung der erstattungsfähigen Fahrtkosten seitens des Jobcenters an den Träger erfolgt nach Rechnungsstellung.

Generell sind folgende Fahrtkosten zur Maßnahme nicht erstattungsfähig: Die Entfernung, zwischen dem Wohnort des Teilnehmers und dem Maßnahmeort, beträgt weniger als 4 km (hin und zurück). Dem Teilnehmer kann zugemutet werden, die Strecke zu Fuß zu gehen. Falls es Gründe gibt, die gegen diese Vereinbarung sprechen (z. B. Sicherstellung der Kinderbetreu- ung/Teilnehmer ist gehbehindert usw.) können die Fahrtkosten ausgezahlt werden, ein entsprechen- der Vermerk muss zur Fahrtkostenabrechnung hinzugefügt werden.

Notwendige Kinderbetreuungskosten sind auch nicht Bestandteil der o. g. Maßnahmekosten. Die Kostenerstattung kann maximal bis zu 160,00 Euro (monatlich/pro Kind) betragen.

Folgende Kinderbetreuungskosten sind erstattungsfähig, wenn sie durch die Teilnahme an der Maß- nahme zusätzlich entstehen:

• Als Kinderbetreuungskosten gelten u. a. Kindergarten-/Hortgebühren, Kosten für eine Tagesmut- ter, Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten. Die Kinderbetreu- ungskosten können auch übernommen werden, wenn der Auftragnehmer selbst geeignete Kin- derbetreuungsmöglichkeiten anbietet. • Kinderbetreuungskosten für aufsichtsbedürftige Kinder können in der Regel nur bis zur Vollen- dung des 15. Lebensjahres übernommen werden. • Bei Teilmonaten werden für jeden Kalendertag 5,33 € (1/30 der Monatspauschale von maximal bis zu 160,00 €/pro Kind) erstattet. Bei Betreuungseinrichtungen (z. B. Kindergarten) ist auch für Teilmonate der volle Monatsbeitrag (bis maximal 160,00 €/pro Kind) zu zahlen. • Kinderbetreuungskosten werden pro Kind nur einmal gewährt.

Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten.

Die Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten sind vom Auftragnehmer zu verauslagen. Die für den Teilnehmer ausgezahlten Beträge sind vom Auftragnehmer für jeden Teilnehmer einzeln zu erfassen. Der Teilnehmer hat die ihm ausgezahlten Beträge mit Unterschrift zu bestätigen und die entspre- chenden Nachweise für Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten abzugeben. Die durch den Auftrag- nehmer verauslagten Beträge werden, nach Eingang der vollständigen Unterlagen beim Auftragge- ber, erstattet.

Beispiel: Fahrtkostenabrechnung Februar • Der Teilnehmer kann bis zum 31. März seine Fahrtkosten vorlegen (Kosten, die später abgegeben werden, können nicht mehr anerkannt werden!) • Die Fahrtkostenabrechnung und die entsprechende Anwesenheitsliste muss bis zum 15. April beim Jobcenter eingereicht werden

1.10 Umsatzsteuer

Nach § 4 Abs. 15b UStG sind Eingliederungsleistungen umsatzsteuerfrei.

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

  1. BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUSCHLAG

Die Bieter haben zur Plausibilisierung ihrer Angebote ein vollumfassendes Konzept mit 3 Teilen vor- zulegen.

Im Ergebnis muss mit den Angeboten der Bieter gewährleistet werden, dass die Kriterien für die Auf- tragserteilung vom Jobcenter Ostalbkreis angewendet werden können und mithin vergleichbare An- gebote vorliegen.

2.1 Eignung

Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter die in den Vordrucken der Angebotsunterlagen gefor- derten Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben.

Hinweis zur Fachkunde:

Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn die ausgeschriebenen Leistungen oder vergleichbare Leistungen, insbesondere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Berufsausbil- dung in außerbetrieblichen Einrichtungen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ganzheitliche Integrationsleistungen bzw. Leistungen/Maßnahmen zur Unterstützung der Vermittlung mit ganz- heitlichem Ansatz oder vergleichbare Aktivitäten, die auf die Vermittlung bzw. Eingliederung von Ar- beitslosen/erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben zielten, innerhalb der letzten drei Jahre vom Auftragnehmer oder von dem mit der Ausführung und der Leitung der Ausführung befassten Personal durchgeführt wurden.

Zertifizierung:

Der Bieter hat einen Nachweis über die gültige Trägerzulassung im Sinne der §§ 176 Abs. 1, 178 und 181 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 SGB III (Zertifikat zur gesetzlichen Trägerzulassung) seinem Angebot beizufügen; im Anwendungsbereich der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) ist ferner eine Ab- lichtung der aktuellen Anlage gemäß § 5 Abs. 6 AZAV einzureichen.

2.2 Kriterien für die Auftragserteilung (Wertung)

Kriterien für die Auftragserteilung (Zuschlagskriterien) sind die Rang- und Reihenfolge der Angebote gemessen an ihrer Wirtschaftlichkeit, insbesondere

• Preis (Festpreis) gewichtet mit 30 % • qualitativ bestes Konzept Punkt 2.2.2 Konzept mit 3 Konzeptteilen gewichtet mit 70 %

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

Das Konzept wird wie folgt bewertet: • Konzeptteil 1: Methode/Strategie und auftragsbezogene Zusammenarbeit gewichtet mit 40 % • Konzeptteil 2: Personaleinsatz gewichtet mit 20 % • Konzeptteil 3: Trägerstruktur zur Erreichbarkeit für die Teilnehmer gewichtet mit 10 %

Im Rahmen der Wertung anhand der Kriterien für die Auftragserteilung wird das Jobcenter Ostalb- kreis die Rang- und Reihenfolge der Angebote in der Weise ermitteln, dass es die von den Bietern un- ter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen gemachten Angaben zum Preis und das Konzept (Teil 1 - 3) bewertet (Punktevergabe). Insgesamt sind 300 Punkte pro Los erreichbar.

2.2.1 Preis

Das Entgelt für die Eingliederungsleistung ist in Euro (brutto) als Preis pro Teilnehmer über die Ver- tragslaufzeit (12 Monate) für jedes Los separat anzugeben. Der Festpreis errechnet sich im entspre- chenden Angebotsfeld automatisch.

Bewertet wird die Höhe des Festpreises. Die maximale, im Bereich „Preis“, erzielbare Punktzahl be- trägt 90 Punkte, dies entspricht in der Gewichtung 30%. Die relative Berechnung der Punkte wird wie folgt vorgenommen:

Der Bieter mit dem niedrigsten Entgelt erhält 90 Punkte. Die Punktevergabe an die anderen Bieter wird relativ dazu nach folgender Formel berechnet:

Entgelt niedrigstes Angebot Punkte = 90 x Entgelt Bieter

2.2.2 Konzept

Die Angebote müssen ein Konzept enthalten, in welchem die folgenden nachvollziehbaren zu erläu- ternden Angaben zu machen sind:

a) Konzeptteil 1: Methode/Strategie und auftragsbezogene Zusammenarbeit Stellen Sie dar, wie Sie die Ziele, vorrangig die Integration in Arbeit, erreichen wollen. Erläutern Sie Ihr strategisches Vorgehen bei der auftragsbezogenen Ausgestaltung der Zusammen- arbeit mit Akteuren des regionalen Arbeitsmarktes, um die Maßnahme erfolgreich durchzuführen.

Benennen Sie die maßgeblichen einzubindenden regionalen Akteure und beschreiben Sie Art und Umfang der Zusammenarbeit ab Maßnahmenbeginn unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielset- zung und Zielgruppe der konkreten Maßnahme.

b) Konzeptteil 2: Personaleinsatz Stellen Sie die Zielgruppenerfahrung des einzusetzenden Personals bezogen auf die Methode/Stra- tegie und auftragsbezogene Zusammenarbeit sowie Angaben zu dem geforderten Personaleinsatz in quantitativer und qualitativer Hinsicht dar.

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

Beschreiben Sie Ihre Planungen zu einem schlüssigen Personaleinsatz bezogen auf die Me- thode/Strategie und auftragsbezogene Zusammenarbeit. Bitte schlüsseln Sie den Personaleinsatz getrennt auf, nach

  • Beratung am/mit Kunden
  • Vor- und Nachbereitungszeit/Dokumentation etc.
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung

Wie stellen Sie sicher, dass das Personal die Teilnehmer nach verbindlichen Qualitätskriterien und einheitlichen „Plänen“ betreut?

c) Konzeptteil 3: Trägerstruktur zur Erreichbarkeit für die Teilnehmer Welche Räumlichkeiten stellen Sie zur Verfügung? Wie ist die Erreichbarkeit durch den öffentlichen Nahverkehr sowie durch den Individualverkehr gegeben? Wie sind Sie telefonisch erreichbar?

Bewertet wird die Qualität des durch die Bieter eingereichten Konzeptes. Die maximale, im Bereich „Konzept“, erzielbare Punktzahl beträgt pro Los 210 Punkte.

Zusammenfassung der Konzeption Dem Angebot ist eine ein- bis max. zweiseitige Zusammenfassung der Konzeption beizufügen. Die Zusammenfassung muss mind. beinhalten: • die Ziele • die Dauer • die Teilnahmetage/Woche • die wesentlichen Inhalte • die Mitteilungspflichten

2.2.3 Wertung

Es erfolgt eine Wertung für Los 1 und Los 2. Die im Bereich „Konzept“ erzielte Punktzahl wird ermit- telt durch Addition der für die einzelnen Konzeptteile (1 - 3) erzielten Punkte. Die Bewertung der ein- zelnen Konzeptteile wird in zwei Schritten wie folgt vorgenommen:

Im ersten Schritt wird jeder Konzeptteil (1 - 3) mit einer Punktzahl von 0 bis 3 versehen.

0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.

1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderun- gen.

2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.

3 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters ist in der Zielerreichung in besonderer Weise dien- lich.

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

Ein Konzeptteil wird mit 0 Punkten bewertet, wenn er fehlt, die genannten Anforderungen nicht er- füllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die An- forderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme/der Beauftragung keinen Erfolg verspricht.

Die Bewertung eines Konzeptteils mit 0 Punkten führt bereits an dieser Stelle zum Ausschluss des An- gebotes aus der weiteren Wertung und dem Verfahren.

Ein Konzeptteil wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme/der Beauftragung aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt.

Ein Konzeptteil wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maß- nahme/der Beauftragung Erfolg verspricht.

Ein Konzeptteil wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt wurde.

Im zweiten Schritt wird für jeden Konzeptteil (1 - 3) die so vergebene Punktzahl zwischen 0 und 3 mit der Zahl multipliziert, die der oben angegebenen Gewichtung des jeweiligen Konzeptteils entspricht:

Konzeptteil 1: Methode/Strategie und auftragsbezogene Zusammenarbeit • Punktzahl zwischen 0 und 3 x 40 (Gewichtung) = ____ Punkte maximal 120 Punkte

Konzeptteil 2: Personaleinsatz • Punktzahl zwischen 0 und 3 x 20 (Gewichtung) = ____ Punkte maximal 060 Punkte

Konzeptteil 3: Trägerstruktur zur Erreichbarkeit für die Teilnehmer • Punktzahl zwischen 0 und 3 x 10 (Gewichtung) = ____ Punkte maximal 030 Punkte

Die Addition der so errechneten Punkte pro Konzeptteil (1 - 3) ergibt die Punktzahl für den Bereich „Konzept“.

Die Addition der in den Bereichen „Preis“ und „Konzept“ jeweils erreichten Punkte ergibt die Ge- samtpunktzahl eines Bieters. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl des jeweiligen Loses 1 oder 2 erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der niedrigere Festpreis. Bei gleicher Punktzahl sowie identischem Preis entscheidet schlussendlich das Los.

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Leistungsbeschreibung – Aktivierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen U25+Ü25

2.3 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Zuschlagserteilung kommt ohne jede Änderung und ohne dass es dazu einer Unterzeichnung bedarf, zwischen dem Auftraggeber und dem obsiegenden Bieter der Durchführungsvertrag der Maßnahme (Anlage zur Leistungsbeschreibung) zustande.

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