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Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20252757
Status: öffentlich Datum: 18.12.2025 Verfasser/in: 61 4 (25 20) Fachbereich: Amt für Stadtplanung und Wohnen
Bezeichnung der Vorlage: Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid-Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Gesundes Wattenscheid (ISEK WAT 2025) - Maßnahmen-Steckbriefe
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
| Gremien: | Sitzungstermin: | Zuständigkeit: |
|---|---|---|
| Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | 03.03.2026 | Anhörung |
| Ausschuss für Planung und Grundstücke | 03.03.2026 | Vorberatung |
| Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | 11.03.2026 | Entscheidung |
| ████████████████████████████████████ █████ | █████████ ██ | ███████████ ██ |
| Rat | 19.03.2026 | Entscheidung |
Kurzübersicht:
Das ISEK WAT 2025 wurde auf Grundlage des Stadtteilentwicklungskonzeptes (im weiteren STEK) erarbeitet und am 10.07.2025 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen. Ende September wurde ein Förderantrag (neuer Gesamtantrag für das ISEK WAT 2025) zum STEP 2026 gestellt. Zwischen der Erarbeitung des ISEK und der Förderantragsstellung am 30.09.2025 hat es Entwicklungen gegeben, die dazu geführt haben, dass für zwei weitere Maßnahmen, die seinerzeit nicht den Zugang vom STEK ins ISEK gefunden haben, Fördermittel eingeworben werden sollen. Eine Abstimmung mit dem Fördergeber dazu hat stattgefunden, so dass die Steckbriefe Bestandteil des Förderantrags zum STEP 2026 werden konnten. Die notwendige politische Beschlussfassung ist hiermit erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Die beiden Maßnahmen „Problemimmobilien – Sicherung und Instandsetzung“ und „Umbau Fried- rich-Ebert-Straße (städtebaulicher Mehraufwand)“ werden gemäß den beiden beigefügten Maß- nahmensteckbriefen als Bestandteil des ISEK WAT 2025 unter den Maßnahmen-Nummern I.2 und III.5 vorbehaltlich eines Haushaltsbeschlusses beschlossen.
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Begründung:
Das ISEK WAT 2025 wurde auf Grundlage des Stadtteilentwicklungskonzeptes (vgl. Vorlage Nr. 20233145) erarbeitet und am 10.07.2025 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen. Ende September 2025 wurde für das Programm der Städtebauförderung ein Förderantrag (neuer Gesamtantrag für das ISEK WAT 2025) zum STEP 2026 gestellt. Zwischen der Erarbeitung des ISEK und der Förder- antragsstellung am 30.09.2025 hat es Entwicklungen gegeben, die dazu geführt haben, dass für zwei weitere Maßnahmen, die seinerzeit nicht den Zugang vom STEK ins ISEK gefunden haben, Fördermittel eingeworben werden sollen. Dass dies im beschlossenen ISEK nicht vorgesehen wurde, war u.a. darin begründet, dass der finanzielle Spielraum für die Gesamtmaßnahme dafür nicht vorhanden war. Durch die Klärung mit dem Fördergeber, wie andere Fördermittel in die Ge- samtmaßnahme einbezogen werden können, besteht nun finanzieller Spielraum für weitere Maß- nahmen. Bei den anderen Fördermitteln handelt es sich insbesondere Mittel, die durch das KRIS- Programm eingeworben werden sollen. Eine Abstimmung mit dem Fördergeber dazu hat stattgefun- den, so dass die Steckbriefe Bestandteil des Förderantrags zum STEP 2026 werden konnten. Die politische Beschlussfassung ist dazu nun nachzuholen.
Maßnahme I.2 - „Problemimmobilien – Sicherung und Instandsetzung“
In der Wattenscheider Innenstadt gibt es einige Gebäude, die seit vielen Jahren leer stehen und teilweise abgängig sind. Oftmals liegen diese Objekte an städtebaulich sehr exponierten Lagen und es geht von ihnen eine sehr negative Wirkung auf den Erneuerungsprozess aus. Diese „problema- tischen“ Objekte stehen teilweise zusätzlich unter Denkmalschutz und sollen daher aufgrund ihrer städtebaulichen/geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben.
Um die negative Ausstrahlung insbesondere auf die Innenstadtlage zu stoppen, bedarf es der ent- schlossenen Intervention. Über die letzten Jahre hat sich gezeigt, dass der intensive Kontakt zu den Eigentümern allein nicht immer erfolgreich ist. Daher erwägt die Stadt Bochum, für diese Objekte (im Sinne des Grundsatzes „Eigentum verpflichtet“) den Einsatz von Städtebaulichen Geboten nach dem BauGB. Hierdurch können die privaten Eigentümer verpflichtet werden, fehlende Instandset- zungen und Modernisierungen auf ihre Kosten vorzunehmen. Die hierbei ggfls. entstehenden un- rentierlichen Kosten sind nach BauGB von der Kommune zu tragen. Zur Deckung der unabwendba- ren städtischen Kosten ist geplant, die Städtebaufördermittel zu nutzen. Alle anderen Kosten hat der Eigentümer zu tragen.
Mögliche Kosten für eine Ersatzvornahme, die zum Tragen kommt, wenn der Eigentümer die von der Stadt angeordnete Umsetzung der Modernisierung und Instandsetzung verweigert, werden dem Eigentümer auferlegt.
Ggfls. erforderliche Planungs- oder Gutachterkosten für externe Dienstleistungsbüros sind nach der neuen Förderrichtlinie der Städtebauförderung zum Umgang mit Problemimmobilien ebenfalls för- derfähig.
Außerdem können die Fördermittel einen Investitionsanreiz für den Erwerb durch Dritte darstellen. Mit diesem Vorgehen wird keinesfalls eine aktive Ankaufsstrategie von Problemimmobilien verfolgt.
Mit der Aufnahme der Maßnahme in den ISEK-Steckbriefkatalog verschafft sich die Stadt Bochum daher zusätzliche Interventionsmöglichkeiten, um Mängel und Missstände im privaten Bestand zu beseitigen.
Maßnahme III.5 - „Umbau Friedrich-Ebert-Straße (städtebaulicher Mehraufwand)“
Der Umbau der Friedrich-Ebert-Straße ist eine wichtige Teilmaßnahme im KRIS-Betrachtungsraum, der im Jahr 2025 beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 20250062) wurde. Das Stadterneuerungsgebiet überlagert sich in Teilen mit diesem KRiS-Betrachtungsraum. Der Umbau der Friedrich-Ebert-Straße
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soll in wesentlichen Teilen über diese Förderinitiative KRIS finanziert werden. Für den Um- bzw. Neubau der Fuß- und Radwege soll auch der Zugang zur Förderrichtlinie Nahmobilität geprüft wer- den. Diese Förderprogramme haben auf Grund des Subsidiaritätsprinzips grundsätzlich Vorrang vor der Städtebauförderung. Nach intensiven Gesprächen mit den Förderstellen zeigt sich, dass gestal- terische Elemente zur Qualifizierung der Friedrich-Ebert-Straße als attraktiven Stadtraum der Wat- tenscheider Innenstadt über diese beiden Förderzugänge aber nicht im notwendigen Umfang gene- riert werden können. Um die städtebauliche Qualität (z.B. Sitzgelegenheiten, gestaltende Anpflan- zungen) dennoch zu gewährleisten, ist absehbar von einem sog. städtebaulichen Mehraufwand zu auszugehen. Dieser städtebauliche Mehraufwand kann unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips über die Städtebauförderung finanziert werden. Vor diesem Hintergrund soll der Steckbrief zu dieser Maßnahme in den Steckbriefkatalog des ISEK WAT 2025 aufgenommen werden.
Der Fördergeber hat der Vorgehensweise in Bezug auf die beiden Steckbriefe und die Maßnahmen grundsätzlich zugestimmt. Die Steckbriefinhalte sind grundsätzlich dem bereits beschlossenem STEK entnommen und im Hinblick auf die o.g. Logik verändert worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Die geplanten förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich für die Maßnahme „Problemimmobilien– Sicherung und Instandsetzung“ auf 1.180.000,00 EUR.
Die geplanten förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich für die Maßnahme „Umbau Friedrich- Ebert-Straße (städtebaulicher Mehraufwand)“ auf 1.905.000,00 EUR.
Für beide benannten Maßnahmen sollen Fördermittel der Städtebauförderung in Höhe von 70% eingeworben werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme „Problemimmobilien – Sicherung und Instandsetzung“ in der Produktgruppe 5102 (Bauleit-, Entwicklungs-, Mobilitätsplanung) werden durch die unter dem Pro- jekt 4.00000663 – Soziale Stadt Wattenscheid konsumtiv eingeplanten Mitteln gedeckt.
Die Gesamtkosten werden für die Maßnahme „Umbau Friedrich-Ebert-Straße (städtebaulicher Mehraufwand)“ bei StA 66 unter dem Projekt 6.50001592 – Friedrich-Ebert-Str. zur nächsten Haus- haltsplanung 2027 investiv angemeldet.
Kosten für die Maßnahme „Umbau Friedrich-Ebert-Straße (städtebaulicher Mehraufwand)“ die ggf. schon im Jahr 2026 anfallen, werden aus dem laufenden Budget des StA 66 gedeckt.
Zinsaufwand Bei einem aktuellen Zinssatz von rd. 3,39% belaufen sich der anfängliche jährliche Zinsaufwand auf 19 TEUR sowie der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand über 30 Jahre auf 10 TEUR.*
- Die dargestellte jährliche Zinsbelastung ist ein vereinfachter Durchschnittswert für die gesamte Kreditlaufzeit von 30 Jahren. Dabei wird eine Zinsbindung von 10 Jahren fiktiv unterstellt und dieser Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit beispielhaft fortgeschrieben. Die geplanten Zahlungszeit- punkte der Investition bleiben unberücksichtigt. Der maßgebliche Zinssatz wird quartalsweise für das Folgequartal aktualisiert.
Abschreibungsaufwand Den gesamten förderfähigen Kosten stehen Zuwendungen i.H.v. 70% gegenüber. Bei Aktivierung der Anlage werden diese zunächst auf Sonderposten gebuchten Zuwendungen über die Nutzungs- dauer aufgelöst und verringern so den Abschreibungsaufwand.
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Bei geplanter Fertigstellung Ende 2033 und einer Nutzungsdauer von 45 Jahren beläuft sich der jährliche Abschreibungsaufwand ab 2034 auf rd. 13 TEUR.
Jährliche Folgelasten:
Klimarelevante Auswirkungen:
Die beiden Steckbriefe stellen eine Ergänzung zum Gesamtprozess der Stadterneuerung dar, wel- cher aufgrund des Stadtteilentwicklungskonzeptes vorangetrieben werden soll (STEK WAT 2024 – vgl. Anlage zu Vorlage Nr.20233145). Das STEK liefert die inhaltliche Grundlage für das ISEK und enthält ein eigenes Kapitel, welches sich mit dem Thema „Klima und Umwelt“ beschäftigt (vgl. Kap.2.2). Darin wird beschrieben, dass Wattenscheid-Mitte als innerstädtischer Ortsteil mit einer hohen Bevölkerungs- und Nutzungsdichte und einem hohen Versiegelungsgrad generell einem Ge- fährdungspotential durch Überhitzung ausgesetzt ist und dass das Gefährdungspotential damit be- sonders hoch ist. Durch den fehlenden Luftaustausch und durch fehlende Kaltluftentstehungsge- biete ist die Überhitzung in den verdichteten Quartieren problematisch. Dieser beschriebenen Lage wird im Konzept Rechnung getragen. Es sind verschiedene Maßnahmen (vgl. Kapitel 6.3) enthalten, die positive klimarelevante Auswirkungen haben. Unter anderem wird das Planungsideal der „Schwammstadt“ in mehreren Maßnahmen berücksichtigt. Auch in den Steckbriefen der einzelnen Maßnahmen werden jeweils die Klimaaspekte der Maßnahme entsprechend beschrieben.
Anlage(n):
- Maßnahmensteckbrief I.2 - "Problemimmobilien - Sicherung und Instandsetzung"
- Maßnahmensteckbrief III.5 - "Umbau Friedrich-Ebert-Straße (städtebaulicher Mehraufwand)"
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