10.1 Massnahmensteckbrief_I.2_-_-Problemimmobilien_-_Sicherung_und_Instandsetzung-.pdf

Aktivierung und Beratung privater Hauseigentümer zur Stadterneuerung in Bochum-Wattenscheid

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 09:21 (Europe/Berlin)

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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 20252757 Seite 1 von 1

Maßnahme I 2 PPrroobblleemmiimmmmoobbiilliieenn –– SSiicchheerruunngg uunndd IInnssttaannddsseettzzuunngg

Wirkungsziele • Sanierung und Modernisierung der bestehenden Gebäudesubstanz • Erhalt wertvoller gründerzeitlicher und identitätsstiftender Gebäude

Ergebnisziele • Aufhebung städtebaulicher und architektonischer Mängel durch Problemimmobilien an zentralen Orten

Kurzbeschreibung Sowohl in der Bochumer- / Hochstraße als auch in der Innenstadt zeigen sich in der Maßnahme Wattenscheid einige Objekte, die als „Problemimmobilien“ eingestuft werden müssen. Die Gebäude stehen seit vielen Jahren leer und sind teilweise abgängig. Die Besonderheit bei den Objekten in der Innenstadt ist, dass diese an städtebaulich sehr exponierten Lagen liegen und von ihnen eine sehr negative Wirkung ausgeht. Diese „problematischen“ Objekte stehen oftmals zusätzlich unter Denkmalschutz und sollen somit aufgrund ihrer städtebaulichen/geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben, gleichzeitig beeinträchtig sie aber in ihrem derzeitigen Zustand das Straßen- und Ortsbild und wirken teilweise darüber hinaus negativ auf den Erneuerungsprozess in Wattenscheid. Seitens der Stadt Bochum wird bei den Problemimmobilien eine klare Strategie verfolgt bzw. hat das Thema eine sehr hohe Priorität. Im Einsatz ist u. a. die „Arbeitsgruppe Problemimmobilien“ und das Instrument Problemimmobilienkataster. Eine direkte Ansprache der Eigentümer*innen ist wichtig, um Zukunftsperspektiven auszuloten. Um die negative Ausstrahlung insbesondere auf die Innenstadtlage zu stoppen, bedarf es der entschlossenen Intervention. Daher erwägt die Stadt Bochum für diese Objekte über Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote nach § 177 BauGB die Beseitigung der Mängel und Missstände durch den privaten Eigentümer zu forcieren. Die hierbei ggfls. entstehenden unrentierlichen Kosten sind nach BauGB von der Kommune zu tragen. Zur Deckung der unabwendbaren städtischen Kosten ist geplant, die Städtebaufördermittel (über die FRL 9.1) zu nutzen. Alle anderen Kosten hat der Eigentümer zu tragen. Außerdem können die Fördermittel einen Investitionsanreiz für den Erwerb durch Dritte darstellen. Insbesondere einzelne stadtbildprägende Gebäude könnten auch, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg zeigen, im Sinne der FRL 9.2 durch die Stadt erworben, baulich gesichert und dann später an Dritte veräußert werden. Sowohl die Anwendung des § 177 BauGB als auch die Umsetzung von Sicherungen an Objekten erfordern die Erstellung verschiedener Planungsleistungen inkl. Bauüberwachung und Gutachterleistungen. Diese sind ebenfalls förderfähig.

Klimaaspekte Energie- / Umwelteffiziente Modernisierung (z. B. Dachbegrünung, Fassadendämmung u.ä.), Erhalt und klima- sowie ökologiegerechte Qualifizierung des Wohnumfelds

Projektkoordination Amt für Stadtplanung und Wohnen

Beteiligte Stadt Bochum – Amt für Stadtplanung und Wohnen Arbeitsgruppe Problemimmobilien Private Eigentümer*innen externe Dienstleistungsbüros

Ziffer Förderrichtlinie 9.1, 9.2 und 11.1

Umsetzungszeitraum 2026-2031

Kostenansatz 1.000.000 EUR

9.1: 200.000 EUR 9.2: 700.000 EUR 11.1: 100.000 EUR

Hinweis Inhaltliche Zuständigkeit für Maßnahme I 1 Beratung, Förderung und Begleitung privater Investitionen

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