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ISEK WAT II 29.09.2026 Leistungsbeschreibung Stadtteilarchitekt*in
Stadterneuerung Bochum Wattenscheid
Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung Stadtteilarchitekt*in
1. Ausgangslage
1.1 Stadterneuerung Wattenscheid - Hintergrund
Das Bund-Länger-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ ist ein Teilprogramm der Städte- bauförderung und widmet sich einer komplexen Aufgabe, da es bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil verknüpft. Das Programm verfolgt die Ziele, die Quartiere baulich aufzuwerten und zukunfts- fähig zu machen, Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken.
Die Finanzhilfen des Bund-Länder-Programms zur Förderung von Maßnahmen des sozialen Zusammenhalts werden für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich be- nachteiligt sind (vgl. § 171 e BauGB).
Grundlage für die Umsetzung des integrierten Erneuerungsprozesses ist das integrierte städ- tebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und die darauf basierenden Städtebauförderungsmit- tel für die Umsetzung der Maßnahmen. Neben einer Vielzahl an Maßnahmen, die im öffentli- chen Raum und für soziale Projekten und Öffentlichkeitsarbeit im Stadtteil umgesetzt wer- den, kommt auch den privaten Eigentümern und ihren Immobilien im Fördergebiet eine wich- tige Rolle für das Gelingen des Prozesses zu. Hierbei sind die Aktivierung der Mitwirkung und Investitionsbereitschaft der Eigentümer sowie die Behebung von Missständen und tlw. Problemimmobilien im privaten Bestand zentrale Aspekte des Handelns.
Da diese Mitwirkungsbereitschaft in den meisten Fällen nicht eigeninitiativ durch die Eigentü- mer umgesetzt werden kann, Beratungsbedarfe in Hinblick auf die Anwendung von Förder- möglichkeiten bestehen bzw. auch Problematiken im Umfeld der Thematik “Problemimmobi- lien” angegangen werden sollen, setzt die Stadt Bochum in den Stadterneuerungsgebieten Stadtteilarchitekt*innen ein.
1.2 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
Im Stadtteil Wattenscheid wurde bereits seit 2016 eine erste Förderphase umgesetzt. In die- ser wurden bereits eine Vielzahl an Projekten realisiert. Die Begleitung des Prozesses durch Stadtteilarchitekt*innen sowie die daran gebundene Förderung von privaten Eigentümern über das Hof- und Fassadenprogramm wurde in der ersten Förderphase bereits erfolgreich umgesetzt. Zum Ende der ersten Förderphase in Wattenscheid ist eine Evaluation des Pro- zesses durch ein externes Gutachterbüro erfolgt, um zu prüfen, welche Ziele bereits in För- derphase I erreicht wurden und welche Handlungsbedarfe weiterhin bestehen bzw. neu hin-
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zugekommen sind. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein Stadtteilentwicklungskon- zept Wattenscheid Mitte erstellt. Das daraus abgeleitete Integrierte Städtebauliche Entwick- lungskonzept (siehe Anlage) bildet die Grundlage für die nächste Förderphase in Watten- scheid. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme, die unter dem Arbeitstitel “WAT II” läuft, er- folgt als neue Gesamtmaßnahme i.S.d. neuer Städtebauförderrichtlinie aus dem Jahr 2023. Mit der Programmveröffentlichung des Landes NRW am Juli 2026 besteht Planungssicher- heit zur Umsetzung der angemeldeten Maßnahmen.
2. Aufgaben Stadtteilarchitekt*in – Leistungsprofil
Wesentliche Aufgabe der Stadtteilarchitektinnen im Rahmen des Stadterneuerungsprozes- ses ist die Aktivierung und Beratung der privaten Eigentümerschaft zur Mitwirkung an den Zielen des Stadterneuerungsprozesses in Wattenscheid. Ein wesentlicher Baustein ist dabei das Hof- und Fassadenprogramm, welches ermöglicht Städtebaufördermittel an private Ei- gentümer für Investitionen in private Immobilien weiterzuleiten und dadurch anteilig die Fi- nanzierung zu übernehmen. Neben der Beratung zu förderrechtlichen Aspekten und der Be- gleitung bei der Antragstellung sollen die Eigentümerinnen grundsätzlich zu allen architekto- nischen, gestalterischen und technischen Fragestellungen zu ihrem Gebäudebestand bera- ten werden.
Ziel der Beratung ist eine Steigerung der Investitionsbereitschaft, um vorhandene Wohn- und Geschäftsgebäude zu modernisieren und auf diese Weise neben einer Werterhaltung der Immobilien insgesamt zu einer Aufwertung des Stadtbildes und Standortprofilierung beizutra- gen.
Um eine Beratung der Eigentümer*innen aus einer Hand zu gewährleisten, soll neben der Beratung zum Hof- und Fassadenprogramm der Städtebauförderung ergänzend und in en- ger Abstimmung mit den Angeboten der Verbraucherzentrale eine Beratung zu möglichen Zuschuss- und kreditgestützten Förderprogrammen des Bundes und des Landes Nordrhein- Westfalen erfolgen, hier insbesondere:
• Wohnraumförderbestimmungen, • Richtlinien zur Förderung von Investitionen Wohnraum im Bestand und den Richtli- nien für bestimmte Zielgruppen (Senioren, Menschen mit Behinderungen, Studie- rende usw.) • Förderkredite der Kreditanstalt für den Wiederaufbau • Bafa • Fördermöglichkeiten über die Emschergenossenschaft
Im Stadtteil Wattenscheid befinden sich ebenfalls verschiedene Problemimmobilien bzw. Im- mobilien, die Missstände nach § 177 BauGB aufweisen. Durch die neue Förderrichtlinie aus dem Jahr 2023 und die anstehende BauGB-Novelle wurden erweitere Möglichkeiten für die Kommunen geschaffen. Daher ist es ebenfalls eine Aufgabe der Stadtteilarchitekt*innen die Kommune z.B. bei der Aufstellung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten zu be- raten, die architektonischen und kostenrelevanten Grundlagen für die Erstellung von Moder- nisierungsvereinbarungen zu liefern (z.B. formgerechte Auflistung von Mängeln nach § 177 BauGB im Gebäude und Erstellung eines Instandsetzung- und/oder Modernisierungskonzep- tes inkl. Kostenberechnungen), auf dessen Basis auch Mittel nach FRL 9.1 Städtebauförde-
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rung abgerechnet werden können. Ebenso kann der Fall eintreten, dass der/die Stadtteilar- chitekt*in die Kommune in der Umsetzung von Fördermitteln nach FRL 9.2 Städtebauförde- rung mit architektonischen Konzepten, Kostenermittlungen/-berechnungen etc. unterstützen muss.
Darüber hinaus können sich im Prozess weitere kleinere Entwurfsaufgaben ergeben, die ebenfalls Teil des Arbeitsbereiches des/r Stadtteilarchitekt*in sein werden, beispielsweise die Erarbeitungen von Stehgreifvorschlägen im Bereich von Baulücken, Anbauten oder im Zuge von Innenhofentwicklungen.
Der/die Stadtteilarchitektin übernimmt die Rolle der Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung und der Eigentümerschaft. Die Schnittstelle gewährleistet die reibungslose Umsetzung der Maßnahmen „I.1 - Hof- und Fassadenprogramm“ in Wattenscheid und dient dabei ggf. als Motor der Standortprofilierung. Gleichzeitig arbeitet der/die Stadtteilarchitektin mit dem ebenfalls vor Ort tätigen Stadtteilmanagement zusammen u.a. bei den Themen der Öffent- lichkeitsarbeit und der Vernetzung der Eigentümerschaft untereinander.
Erfahrungen der/des Stadtteilarchitekt*in im Zusammenhang mit dem Förderhintergrund der Städtebauförderung, im Schwerpunk des Programms Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt werden zwingend vorausgesetzt.
Nachfolgende werden die oben beschriebenen Aufgaben detaillierter dargelegt.
2.1 Beratungsleistung - Aktivierung und Unterstützung der Eigentümerschaft
• Beratung der Eigentümerschaft zu baufachlichen, fördertechnischen und gestalteri- schen Fragen rund um das Thema Bauen und Wohnen, auch in Form aufsuchender Beratung • Information über Förderprogramme und Finanzierungsmodelle aller Anbieter sowie Motivation der Mieterinnen und Eigentümerinnen zur Beteiligung am Stadterneue- rungsprozess • Erstberatung von Immobilieneigentümerinnen zum Hof- und Fassadenprogramm ge- mäß der aktuellen Richtlinie (siehe 2.2) • Erstellung von Modernisierungskonzepten, inkl. Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und Unterstützung beim Einholen von Genehmigungen • Beratungen zum Themenfeld Erhalt, Finanzierung und Sanierung von Denkmälern, Vermittlung von Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung bzw. Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde • Beratungen zum Themenfeld Klimaanpassung und Ökologie (Dach- und Fassadenbe- grünung, ökologische Außenanlagen, Regenwasserabkopplung in Zusammenarbeit mit dem städt. Entwässerungsbereich)
2.2 Unterstützung der Kommune im Umgang mit Problemimmobilien sowie der Anwendung der FRL 9.1 und 9.2
• Beratung bei der Aufstellung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten • Lieferung von architektonischen und kostenrelevanten Grundlagen für die Erstellung von Modernisierungsvereinbarungen • Unterstützung der Kommune in der Umsetzung von Fördermitteln nach FRL 9.2 Städ- tebauförderung mit architektonischen Konzepten, Kostenermittlungen/-berechnungen
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2.3 Operative Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms
• Unterstützung der Immobilieneigentümer bei der Antragsstellung und Abwicklung des Hof- und Fassadenprogramms • Hilfestellung bei der Konkretisierung erster Ideen der Eigentümer*innen auch mithilfe beispielhafter Entwicklung von Test-Entwürfen und kleineren Konzeptionen (z.B. Bau- lückenentwicklung, Anbauten und Innenhofentwicklungen) • Inhaltliche und fachtechnische Prüfung der Anträge der Eigentümer auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Prüfung der dabei liegenden Angebote der Firmen, die das kon- krete Projekt umsetzen z.B. von Malerbetrieben, ggf. Abstimmung mit städtischen Äm- tern und selbstständige Nachforderung fehlender Unterlagen • Bestätigung der Prüfung und Weiterleitung der vollständigen, geprüften Anträge an die Stadt • Unterstützung der Stadt bei Aufbereitung und/oder Vorprüfung des fallbezogenen Ver- wendungsnachweises nach Durchführung der Maßnahme • Erstellung von vorher/nachher-Fotos zur Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen
2.4 Kommunikation und Dokumentation
• Sicherstellung einer guten Erreichbarkeit sowohl für interessierte Eigentümer und Mie- terinnen als auch für Partner und Dritte, die Möglichkeit von Terminen vor Ort in Prä- senz im Stadtteilbüro muss einkalkuliert werden (es werden keine separaten z.B. Rei- sekosten übernommen) • Kontinuierliche Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Hof- und Fassadenpro- gramm: inhaltliche Konzeption, Erstellung von Material z.B. Pressemitteilungen, Erstel- lung von Fotos (vorher/nachher) mit denen die Kommune sowohl klassischer Kanäle als auch digitaler Kanäle nutzen kann inhaltliche Konzeption, Print und Verbreitung von Flyern, Broschüren, Plakaten, Bannern (z.B. zu Hof- und Fassadenprogramm) -> macht das wirklich der Stadtteilarchitekt oder müsste es heißen: Unterstützung des Stadtteilmanagements bei der Entwicklung von z,B. Flyern für das Hof- und Fassaden- programm • Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen/Vorträgen u.a. in Form von Eigentümerforen (ca. zwei Veranstaltungen vor Ort pro Jahr) • Moderation von zu erwartenden „schwierigen“ Gesprächen bezüglich der Themen Mo- dernisierungs- und Instandsetzungsgebot, Abriss, Zwischennutzung, Umplanung, Werteverluste von Immobilien u.ä. • Kontinuierliche Dokumentation der Tätigkeit und der Kontakte in einer Liste (z.B. bera- tener Eigentümerin, Lage und Art des Objektes, Art des Anliegens, Intensität der Be- ratung, besonderer Handlungsbedarf) • Unterstützung der kommunalen Projektleitungen bei der Erstellung von politischen Vor- lagen und jährlichen Sachstandsberichten
2.5 Prozessbegleitung
• Mitarbeit an städtebaulichen Analysen und Entwürfen für bestimmte Problemstellun- gen im ISEK (z. B. Eingänge/ Zugänge, blockbezogene Umbauprojekte, Innenhofge- staltung, Gestaltung des öffentlichen Raumes, Umgang mit Problemimmobilien)
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• Regelmäßige sowie anlassbezogene Abstimmungen mit den städtischen Projektleitun- gen und dem Stadtteilmanagement • Enge Zusammenarbeit mit dem Stadtteilmanagement, mit den weiteren Fachämtern und Einrichtungen der Stadt (Amt für Stadtplanung und Wohnen, Wohnraumförderung, Untere Denkmalschutzbehörde, Bauordnung, Wirtschaftsentwicklung) • Abstimmungen mit zuständigen Personen vorhandener weiterer städt. Förderpro- gramme für den priv. Bestand und soweit notwendig weiteren Akteuren im ISEK • Offenheit für den Einbezug und Kenntnis über neue Entwicklungen und Forschungs- ansätze des ausgeschriebenen Aufgabenfeldes • Unterstützung der Stadt Bochum Teilnahme an verwaltungsinternen Abstimmungsrunden und Gesprächen o Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit/Bürgerversammlungen/Workshops o Teilnahme an Veranstaltungen des Fördermittelgebers o Unterstützung der Stadt Bochum bei der Bearbeitung des Themenfelds “Problem- o immobilien” in Wattenscheid
Das Angebot soll Vorschläge zur Wahrnehmung der Vor-Ort-Präsenz und von Terminen mit Eigentümer*innen vor Ort (unter Berücksichtigung der Interessen von berufstätigen Bürgerin- nen und Bürgern) sowie zu regelmäßigen Abstimmungsterminen mit der Stadt Bochum ent- halten. Der Einsatz zu anderen Tageszeiten darüber hinaus (z.B. Abendveranstaltungen) wird im Bedarfsfall erwartet und mit der Verwaltung abgestimmt.
Aufgaben der Stadt Bochum (nachrichtlich)
Die Stadt Bochum, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Stadtentwicklung hat im Gesamtprozess die Weisungsbefugnis und übernimmt folgende Aufgaben:
• Koordination der Programmschwerpunkte und einzelnen Teilprojekte im Hinblick auf die Umsetzung des Gesamtprozesses des ISEK • Betreuung von Vergabeverfahren und der Beauftragung von Fachbüros/-gutachten • Erstellung von Vorlagen und Beschlussvorbereitung für die politischen Gremien und ihre Vertretung • Organisation von Fördergesprächen und Rückkopplung des Prozesses mit den För- dermittelgebern; Förderantragstellung und Finanzcontrolling • Federführung für das Berichtswesen, Evaluation und Monitoring • Ansprechperson für die Stadtteilarchitekten und Abstimmung der notwendigen anste- henden Arbeitspakete mit den Stadtteilarchitekt*innen • Erstellung von Förderbescheiden für das Hof- und Fassadenprogramm und Auszah- lung der Mittel an die Eigentümer
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2.6 Leistungsumfang und Vertragslaufzeit
2.6.1 Arbeitsweise
Die Tätigkeit des/der Stadtteilarchitekt*in bezieht sich auf das in den Vergabeunterlagen dar- gestellte Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid.
Im Fördergebiet steht ein Stadtteilbüro zur Verfügung, dessen räumliche Infrastruktur durch die Auftraggeberin bereitgestellt wird. Kosten für die Anmietung, Unterhaltung oder den Be- trieb der Räumlichkeiten sind nicht durch den Auftragnehmer zu tragen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der persönlichen Beratung privater Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der unmittelbaren Präsenz im Fördergebiet. Hierzu gehören insbeson- dere Sprechstunden, aufsuchende Beratungen, Ortstermine sowie Abstimmungen mit der Stadt Bochum und weiteren Projektbeteiligten. Dieser Schwerpunkt der Tätigkeit ist durch die/ den Stadtteilarchitekt*in (als Projektleitung) oder die Stellvertretung zu übernehmen.
Das Angebot hat ein Konzept zur Vor-Ort-Präsenz, Erreichbarkeit und Terminverfügbarkeit vorzulegen. Hierbei sind insbesondere die Belange berufstätiger Eigentümerinnen und Ei- gentümer zu berücksichtigen. Termine außerhalb üblicher Dienstzeiten, beispielsweise Abendveranstaltungen oder Eigentümerforen, sind im Bedarfsfall zu ermöglichen.
Die Leistungserbringung kann durch weiteres qualifiziertes Fachpersonal ergänzt werden. Die Projektleitung in Person der/ des Stadtteilarchitekt*in ist dauerhaft sicherzustellen. Für Urlaubs- und Krankheitszeiten ist eine fachlich gleichwertige Stellvertretung zu benennen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass bei Bedarf die erforderlichen Fachkompetenzen für landschaftsarchitektonische, freiraumplanerische oder ökologische Fragestellungen ein- gebunden werden können. Dies muss immer in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
2.6.2 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit orientiert sich an der vorgesehenen Dauer der Gesamtmaßnahme der Städtebauförderung im Programmgebiet Wattenscheid.
Der Vertrag wird zunächst für eine Festlaufzeit von vier Jahren abgeschlossen.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung zweimal, um jeweils drei Jahre zu verlängern.
Die Vertragslaufzeit gliedert sich wie folgt:
• Vertragsphase 1: 4 Jahre • Vertragsphase 2 (Option): weitere 3 Jahre • Vertragsphase 3 (Option): weitere 3 Jahre
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt zehn Jahre.
Die Ausübung der Verlängerungsoptionen erfolgt ausschließlich nach Entscheidung der Auf- traggeberin. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.
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Außerdem behält sich die Auftraggeberin aufgrund des Projektverlaufes vor, nach der Ver- tragsphase 1, die Optionen so anzupassen, dass jeweils eine jährliche Verlängerung des Vertrages erfolgt.
2.6.3 Budgetrahmen und Leistungsabruf
Für die Durchführung des Auftrages steht über die maximale Vertragslaufzeit ein Höchst- budget von insgesamt
293.000 € brutto einschließlich sämtlicher Nebenkosten
zur Verfügung.
Es handelt sich um einen Bedarfsvertrag. Die Auftraggeberin garantiert weder den vollständi- gen Abruf des Budgets noch den Abruf einer bestimmten Stundenanzahl.
Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten und nachge- wiesenen Leistungen.
Aus fachlicher Sicht wird für die Angebotskalkulation von folgendem voraussichtlichen Mittel- abfluss ausgegangen:
• Vertragsphase 1: ca. 50 % des Gesamtbudgets • Vertragsphase 2: ca. 25 % des Gesamtbudgets • Vertragsphase 3: ca. 25 % des Gesamtbudgets
Diese Verteilung dient ausschließlich der Kalkulation und Vergleichbarkeit der Angebote. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Abruf entsprechender Leistungsumfänge.
2.6.4 Stundenkontingente und Steuerung
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass der Beratungsbedarf in den ersten Jahren der Städtebaufördermaßnahme höher ausfällt als in den späteren Projektphasen.
Für die Angebotswertung haben die Bieter auf Grundlage des vorgegebenen Budgetrah- mens die Anzahl der qualifizierten Facharbeitsstunden anzugeben, die innerhalb des Ge- samtbudgets erbracht werden können.
Hierbei ist eine Mischkalkulation aller für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektmit- arbeiter zugrunde zu legen.
Der Bieter hat hierzu anzugeben:
• die vorgesehene personelle Besetzung, • die jeweiligen Stundensätze, • die daraus resultierende Gesamtstundenzahl innerhalb des Budgetrahmens, • die geplante Verteilung der Stunden auf die einzelnen Vertragsphasen.
Die angebotene Gesamtstundenzahl dient ausschließlich der Angebotswertung und bildet zugleich die Obergrenze des maximal abrufbaren Stundenkontingents.
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Die Auftraggeberin ruft die Leistungen entsprechend dem tatsächlichen Projektfortschritt und dem konkreten Beratungsbedarf ab.
Ein Anspruch auf Ausschöpfung des angebotenen Stundenkontingents besteht nicht.
2.6.5 Jahreskontingente
Um eine projektgerechte Steuerung während der Gesamtmaßnahme sicherzustellen, erfolgt der Leistungsabruf über jährliche Arbeitsprogramme.
Zu Beginn jedes Kalenderjahres stimmen Auftraggeberin und Auftragnehmer den für das je- weilige Jahr vorgesehenen Arbeitsumfang ab. Die Auftraggeberin legt dabei das jeweils ma- ximal abrufbare Stundenkontingent für das Kalenderjahr fest.
Nicht ausgeschöpfte Stundenkontingente können mit Zustimmung der Auftraggeberin auf Folgejahre übertragen werden.
Soweit es der Projektverlauf erfordert, kann die Auftraggeberin Stundenkontingente zwi- schen einzelnen Vertragsjahren verschieben.
Die Summe der tatsächlich abgerufenen Stunden darf das vom Auftragnehmer angebotene Gesamtstundenkontingent nicht überschreiten.
2.6.6 Leistungsnachweis und Abrechnung
Die Leistungserbringung ist durch prüffähige Stundennachweise nachzuweisen.
Die Nachweise müssen mindestens enthalten:
• Datum • Art der Tätigkeit • Zeitaufwand • Bearbeiter • Bezug zum Fördergebiet bzw. Förderfall
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Anforderungen an die Form der Leistungsdoku- mentation festzulegen.
Eine gesonderte Vergütung für Leistungen, die nach Art und Umfang aufgrund der Vergabe- unterlagen erkennbar zur geschuldeten Leistung gehören, erfolgt nicht.
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3. Beschreibung des Vergabeverfahrens
Es wird ein europaweites offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) durchgeführt.
Die konkreten Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Wertungsmatrix werden weiter un- ten beschrieben.
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Präsentationstermin mit den Bewerbern*innen, ggf. auch online per Videokonferenz durchzuführen, der in die Angebotswertung mit einfließt. Dabei be- steht auch die Möglichkeit offene Fragen zu klären.
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4. Eignungs- und Zuschlagskriterien
Allgemeine Hinweise
- Es sind zwingend und ausschließlich die nachfolgenden Formblätter zu verwenden. Die Formblätter müssen – mit Ausnahme der geforderten Eintragungen – unverändert blei- ben. Weitere Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Davon ausgenommen sind die ge- forderten Qualifikationsnachweise und Auskünfte, für die keine Formblätter vorgegeben wurden; diese hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst zu erstellen und einzu- reichen.
Bitte füllen Sie die Felder der Formblätter mit den entsprechenden Angaben an den dafür vorgesehenen Stellen aus.
-
Nachfolgend werden die Anforderungen an die Eignungs- und Zuschlagskriterien und die zur Erfüllung einzureichenden Informationen erläutert.
-
In der Wertungsmatrix wird die genaue Bewertung der einzelnen Kriterien gemäß eines Punktesystems dargestellt.
-
Es gibt in der Vergabe folgende Kategorien, die sowohl für die Eignungs- als auch die Zu- schlagskriterien gelten:
A-Kriterium: Mindestkriterium - ist dieses nicht erfüllt, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
B- Kriterium: Wertungskriterium - ist relevant für die Wertungsmatrix. Für dieses Krite- rium erhält der Bewerber – je nach Erfüllungsgrad – eine bestimmte Anzahl an Punkten im Verfahren.
- Bitte für die Angaben zu den Referenzen ebenso nur die vorgegebenen Formblätter ver- wenden. Bildliche Impressionen können zusätzlich beigefügt werden (max. eine DIN A 4 Seite je Referenz). Sollte mehrere Referenzen eingereicht werden, soll das Formblatt mehrfach genutzt werden.
Bitte entsprechend den Formblättern das Projekt stichpunktartig beschreiben mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Leistungen (mit Kontaktdaten des Ansprechpartners seitens des Auf- traggebers).
Die Stadt Bochum behält sich ausdrücklich vor, telefonische bzw. persönliche Erkundi- gungen über die angegebenen Referenzprojekte einzuholen. Es gelten nur die Referen- zen als vergleichbar, wenn sie den nachfolgend dargelegten Kriterien entsprechen.
Werden weniger Referenzen als gefordert eingereicht, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Zusätzliche Referenzen über die Anforderung hinaus führen nicht zu einer besseren Wertung.
Anderweitige Referenzen werden nicht gewertet.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt, dass die Referenzen jeweils durch das Büro zu erbrin- gen sind, welches das jeweilige Leistungsbild übernimmt.
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Checkliste: Folgende Anlagen sind ausgefüllt beizufügen:
Anlagen für die Eignungskriterien
Beschreibung des Firmenprofils/ Angabe der Mitarbeiterstruktur 1 formlos (max. drei A4-Seiten)
2 Eigenerklärung zu Ausschlusskriterien Formblatt ZVS
3 Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung formlos
4 Umsatz des Büros Anlage 1
5 Referenzen des Büros Anlage 2
Anlage 3 6 Fachliche Qualifikation der/ des Stadtteilarchitekt*in Anlage 2
Anlagen für die Zuschlagskriterien
1 Fachliches inhaltliches Konzept (max. fünf A4-Seiten) formlos
2 Referenzen der/ des Stadtteilarchitekt*in Anlage 2
3 Ermittlung der angebotenen Stunden Anlage 4
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4.1 Eignungskriterien
Nachfolgend werden die einzelnen Eignungskriterien, die zur Wertung der Angebote relevant sind, erläutert.
Nachrichtlich zur Information beifügen, nicht wertungsrelevant:
Beschreibung des Firmenprofils und Mitarbeiterstruktur
Beschreibung des Firmenprofils (institutionelle Struktur) in geeigneter Weise mit An- gabe einer Kontaktperson. Angaben zur Mitarbeiterstruktur, maximal 3 DIN-A-4 Seiten, einseitig bedruckt.
A-Kriterien – Mindestkriterien
M.A.1 Eigenerklärung zu Ausschlusskriterien – Formblatt ZVS
Eigenerklärung zur Feststellung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverläs- sigkeit und Gesetzestreue lt. Anlage (bitte zwingend den zur Verfügung gestell- ten Vordruck verwenden)
Bitte das Formblatt vom ZVS ausfüllen
M.A.2 Nachweis der Berufshaftpflicht
Es sind folgende Mindestdeckungssummen nachzuweisen: 3 Mio. EUR für Personenschäden o 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden o
Die Versicherung muss spätestens vor Auftragserteilung vorgelegt werden. Es reicht aus, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers eingereicht wird, dass im Auftragsfall die geforderte Versicherung mit entsprechenden Deckungs- summen abgeschlossen wird.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
M.A.3 Umsatz des Büros – Anlage 1
Der Bewerber hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 60.000 € nachzu- weisen. Der Wert entspricht dem 1,5-fachen des voraussichtlichen durchschnittlichen Jahresauftragswertes.
Die Angaben sind in Anlage 1 einzutragen.
Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer Bestätigung durch einen Steuer- berater oder Wirtschaftsprüfer vor.
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M.A.5 Referenzen des Bewerbers – Anlage 2
Gefordert werden mindestens 2 Referenzen des Büros.
Referenzen gelten im Hinblick auf Art und Umfang nur dann als vergleichbar mit dem gegenständlichen Projekt, wenn sie den nachfolgend benannten Kriterien ent- sprechen:
| Es wird für die nachfolgenden Anforderungen 2 Referenzen gefordert: | |||
|---|---|---|---|
| Kriterium | Konkrete Anforderung | ||
| Umsetzungszeitraum | 01.01.2019 – 30.06.2026 | ||
| Abgeschlossene Leistung gemäß: | |||
| Leistungsbeschreibung | Übernahme der Aufgabe des Stadtteilarchitekten/ der Stadt- teilarchitektin im Rahmen eines Stadterneuerungsgebiets und Beratung des Hof- und Fassadenprogramms der Städte- bauförderung | ||
| Leistungsumfang | Je Referenz muss der Auftrag mind. 2 Jahre Laufzeit mit einer Stundenanzahl pro Jahr von mind. 450 Stunden betragen | ||
| Müssen die benannten Aufträge abgeschlossen sein? | Nein, aber Sie müssen mind. die Laufzeit von zwei Jahren in der Umsetzung erreicht haben. | ||
| Spezielle Anforderungen, die sich aus dem Projekt ergeben und für die Vergleichbarkeit rele- vant sind | Erfahrungen im kommunikativen Umgang mit Eigentümern |
vant sind
Zur Einreichung ist die Anlage 2 zu verwenden.
M.A.6 Fachliche Qualifikation der/ des Stadtteilarchitekt*in – Anlage 3 und 2
Für die Person 1 im Projektteam des AN muss folgende Mindest-Qualifikationen nachgewiesen werden. Diese setzt sich zusammen aus dem Nachweis der fachlichen Qualifikation und dem Nachweis persönlicher Referenzen:
| Für Person 1 werden nachfolgenden fachliche Qualifikation gefordert: | |
|---|---|
| Kriterium | Konkrete Anforderung |
| Berufsabschluss Der AG behält sich vor, sich im Zweifelsfall zur Nach- prüfung ein Abschlusszeugnis vorlegen zu lassen. Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis des vor- gesehenen Projektleiters die Berufsbezeichnung | |
| Dipl.-Ing. oder Master Architektur |
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| Berufsbezeichnung Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis diese Berufsbezeichnung zu tragen | Architekt/in |
|---|---|
| Berufserfahrung Nachweis z.B. durch einen Lebenslauf oder schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers | Nachweis einer mindestens dreijähri- gen Berufserfahrung als Architekt/in bis zum Ablauf der Angebotsfrist. |
Zur Einreichung der fachlichen Qualifikation ist die Anlage 3 zu verwenden.
| Es wird für die Person 1 Referenzen mit | |
|---|---|
| nachfolgenden Anforderungen gefordert: | |
| Hinweis: Die für die persönlichen Nachweise des Projektteams geforderten Referenzen dürfen sich mit den Bü- | |
| roreferenzen überschneiden. | |
| Kriterium | |
| Konkrete Anforderung | |
| Umsetzungszeitraum: 01.01.2019 – 30.06.2026 | |
| Abgeschlossene Leistung gemäß: | |
| Leistungsbeschreibung | Übernahme der Aufgabe des Stadtteilarchitekten/ der Stadtteilarchitektin im Rahmen eines Stadter- neuerungsgebiets und Beratung des Hof- und Fassadenprogramms der Städtebauförderung |
| Leistungsumfang | Die Übernahme der persönlichen Tätigkeit der |
| Person 1 bei der Referenz muss mind. 2 Jahre | |
| Laufzeit mit einer Stundenanzahl pro Jahr von | |
| mind. 200 Stunden betragen. | |
| Müssen die benannten Aufträge abge- schlossen sein? | Nein, aber Sie müssen mind. die o.g. Laufzeit in der Umsetzung erreicht haben. |
| Spezielle Anforderungen, die sich aus dem Projekt ergeben und für die Vergleichbar- keit relevant sind | |
| Erfahrungen im kommunikativen Umgang mit Ei- | |
| gentümern |
Zur Einreichung der persönlichen Referenzen ist die Anlage 2 zu verwenden.
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Für die Person 2 im Projektteam des AN muss folgende Mindest-Qualifikationen nachgewiesen werden:
| Für Person 2 werden nachfolgenden fachliche Qualifikation gefordert: | |
|---|---|
| Kriterium | Konkrete Anforderung |
| Berufsabschluss Der AG behält sich vor, sich im Zweifelsfall zur Nach- prüfung ein Abschlusszeugnis vorlegen zu lassen. Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis des vorgesehenen Projektleiters die Berufsbezeichnung | Dipl.-Ing. oder Master Architektur |
| Berufsbezeichnung Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis diese Berufsbezeichnung zu tragen | Architekt/in |
| Berufserfahrung Nachweis z.B. durch einen Lebenslauf oder schriftli- che Bestätigung des Arbeitsgebers | Mind. 3 Jahre (30.06.2023 – 30.06.2026) |
Zur Einreichung der fachlichen Qualifikation ist die Anlage 3 zu verwenden.
| Es wird für die Person 2 Referenzen mit | |
|---|---|
| nachfolgenden Anforderungen gefordert: | |
| Hinweis: Die für die persönlichen Nachweise des Projektteams geforderten Referenzen dürfen sich mit den Bü- | |
| roreferenzen überschneiden. | |
| Kriterium | |
| Konkrete Anforderung | |
| Umsetzungszeitraum 01.01.2019 – 30.06.2026 | |
| Abgeschlossene Leistung gemäß: | |
| Leistungsbeschreibung | Übernahme der Aufgabe des Stadtteilarchitekten/ der Stadtteilarchitektin im Rahmen eines Stadter- neuerungsgebiets und Beratung des Hof- und Fassadenprogramms der Städtebauförderung |
| Leistungsumfang | Die Übernahme der persönlichen Tätigkeit der |
| Person 1 bei der Referenz muss mind. 2 Jahre | |
| Laufzeit mit einer Stundenanzahl pro Jahr von | |
| mind. 200 Stunden betragen. | |
| Müssen die benannten Aufträge abgeschlos- sen sein? | Nein, aber Sie müssen mind. die o.g. Laufzeit in der Umsetzung erreicht haben. |
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| Spezielle Anforderungen, die sich aus dem Projekt ergeben und für die Vergleichbar- keit relevant sind | |
|---|---|
| Erfahrungen im kommunikativen Umgang mit Ei- | |
| gentümern |
Zur Einreichung der persönlichen Referenzen ist die Anlage 2 zu verwenden.
Die Stellvertretung muss mindestens die Anforderungen der Person 2 erfüllen. Person 2 kann zugleich als Stellvertretung benannt werden.
4.2 Zuschlagskriterien
Nachfolgend werden die einzelnen Zuschlagskriterien, die zur Wertung der Angebote rele- vant sind, erläutert.
Für alle qualitativen Kriterien gelten einheitliche Bewertungsstufen:
| Bewertung | Punkteanteil |
|---|---|
| Hervorragend _ | 100 % |
| Sehr gut | 80 % |
| Gut | 60 % |
| Befriedigend | 40 % |
| Ausreichend | 20 % |
| Ungenügend | 0 % |
Die Bewertungsdefinition sieht wie folgt aus:
Hervorragend (100 %) Die Anforderungen werden in besonderem Maße erfüllt. Das Konzept ist vollständig, schlüs- sig, quartiersbezogen und bietet einen deutlichen Mehrwert.
Sehr gut (80 %) Die Anforderungen werden überdurchschnittlich gut erfüllt. Nur geringfügige Schwächen.
Gut (60 %) Die Anforderungen werden erfüllt. Das Konzept ist insgesamt nachvollziehbar und umsetz- bar.
Befriedigend (40 %) Die Anforderungen werden nur teilweise erfüllt. Wesentliche Aspekte sind nicht ausreichend ausgearbeitet.
Ausreichend (20 %) Erhebliche Defizite. Die Zielerreichung erscheint nur eingeschränkt möglich.
Ungenügend (0 %) Die Anforderungen werden nicht erfüllt.
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ISEK WAT II 29.09.2026 Leistungsbeschreibung Stadtteilarchitekt*in
B-Kriterien – Wertungskriterien
W.B.1 Fachliches inhaltliches Konzept
Konzept zur Herangehensweise/ Leistungserbringung und Personal- und Organisati- onskonzept
Der Bewerber hat in einem kurzen Konzept (max. fünf A4-Seiten) darzustellen, wie er den Auftrag umsetzt. Es wird, um grundsätzlich die geplante Vorgehensweise nachvollziehen zu können, eine eindeutige Gliederung der Aufgaben, Arbeitsschritte und Zeitplanung erwartet.
Zu den Aufgaben, Arbeitsschritten und der Zeitplanung sollen vertiefende Aussagen gemacht werden. Die Aufgaben und Arbeitsschritte müssen aufeinander abgestimmt und die Zeitpla- nung schlüssig sein. Es wird erwartet, dass Aufgaben intelligent und kreativ miteinander ver- knüpft werden, um Synergien bei der Bearbeitung der Aufgaben zu erreichen.
In diesem Konzept müssen folgende Punkte dargestellt werden:
Darstellung der Herangehensweise an die Umsetzung der Aufgabenstellung Darstellung des Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagements Beschreibung der Ansprache relevanter Zielgruppen, Beteiligungsformate, Konfliktma- nagement sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das Quartier Terminplanung Aufgabenverteilung und vorgesehener innerhalb des Projektteams entlang der Leis- tungsphasen Vorschläge zur Wahrnehmung der Vor-Ort-Präsenz und von Terminen mit Eigentü- mer*innen vor Ort (unter Berücksichtigung der Interessen von berufstätigen Bürgerin- nen und Bürgern) sowie zu regelmäßigen Abstimmungsterminen mit der Stadt Bochum enthalten. Der Einsatz zu anderen Tageszeiten darüber hinaus (z.B. Abendveranstal- tungen) wird im Bedarfsfall erwartet und mit der Verwaltung abgestimmt. Vertretungsregelungen Hinweis: Eine Vertretung durch die benannte Stellvertretung ist nur für Urlaubs- und Krankheitszeiten zulässig und dem AG umgehend zu kommunizieren. Zusätzlich ist vom Bieter auch die für das Projekt verantwortliche Führungskraft (Ge- schäftsführer/leitender Angestellter) zu benennen, falls es sich nicht ohnehin um die Projektleitung handelt.
Die Bewertung des fachlichen Konzeptes bezieht sich auf die Herangehensweise an die Auf- gaben des Stadtteilarchitekten.
Die Bewertung erfolgt nach den o.g. Bewertungsstufen für qualitative Kriterien.
Die Unterkriterien zur Bewertung des fachlichen Konzeptes sehen dabei wie folgt aus:
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| Max. | |
|---|---|
| Unterkriterium | |
| Punkte | |
| Verständnis der Aufgabenstellung/ Herausforderungen des Quartiers _ | 15 |
| Fachliche Methodik und Vorgehensweise | 10 |
| Beteiligung und Kommunikation | 10 |
| Teamzusammensetzung und Aufgabenverteilung des Projektteams _ | 5 |
| 40 |
W.B.2 Referenzen der/ des Stadtteilarchitekt*in
Die Qualifikation (Erfahrung) der/ des Stadtteilarchitektin ist wertungsrelevant. Der Nachweis erfolgt durch vergleichbare, persönliche Referenzen der der/ des Stadtteil- architektin.
Alle Referenzen, die über die o.g. Mindestanforderung in den Eignungskriterien für persönliche Referenzen der der/ des Stadtteilarchitekt*in hinaus eingereicht werden, werden nachfolgend als „Zusätzliche Referenzen“ bezeichnet – so sie den o.g. Anfor- derungen an die persönlichen Referenzen der Projektleitung entsprechen. Die zu- sätzlichen Referenzen werden anhand der Wertungsmatrix mit einem Punktesystem gewertet.
Die konkrete Wertung der zusätzlichen Referenzen ist der Wertungstabelle zu ent- nehmen.
Hierbei handelt es sich nicht um ein qualitatives, sondern ein quantitatives Kriterium. Die Maximalpunktzahl, die erreicht werden kann, beträgt 20 Punkte.
| Wertungskriterium | Punkte - |
|---|---|
| Eine zusätzliche vergleichbare Referenz über Mindestanforderung. | 5 |
| Zwei zusätzliche vergleichbare Referenzen über Mindestanforderung. | 10 |
| Drei zusätzliche vergleichbare Referenzen über Mindestanforderung. | 15 |
| Vier und mehr zusätzliche vergleichbare Referenzen über Mindestanforderung. _ | 20 |
| Maximalpunktzahl | 20 |
Maximalpunktzahl 20
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W.B.3 Qualität der Präsentation
Alle Bieter, die ein vergaberechtlich korrektes Angebot eingereicht und eine rechneri- sche Chance auf den Zuschlag für das Angebot haben1, werden in getrennten Termi- nen zu einem Bietergespräch eingeladen. Sollte es nur einen verbleibenden Bieter ge- ben, der die Chance hat, Bestbieter zu werden, behält sich die Stadt Bochum vor, den Zuschlag ohne vorheriges Bietergespräch zu erteilen.
Es wird erwartet, dass die vorgesehene Projektleitung das Angebot im Rahmen des Bietergesprächs vorstellt. Eine Teilnahme der Geschäftsführung ist möglich.
Ein Laptop und ein Beamer werden durch die Stadt Bochum zur Verfügung gestellt (Betriebssystem Windows mit Microsoft Powerpoint). Die Präsentationen sind bis spä- testens zwei Tage vor dem Termin über die Vergabeplattform an die Stadt Bochum zu übergeben.
Die Bewertungen aus diesem Gespräch fließen gemeinsam mit der Wertung der schriftlichen Angebote in die Wertung ein.
Die Bewertung erfolgt nach den o.g. Bewertungsstufen für qualitative Kriterien.
Die konkrete Wertung der Qualität der Präsentation sieht wie folgt aus:
| Unterkriterium | Max. Punkte |
|---|---|
| Qualität der Präsentation: Aufbau Verständlichkeit Bezug zum Projekt | 5 |
| Fachliche Durchdringung der Aufgabe Nachvollziehbarkeit der Antworten _ Kenntnis der Aufgabenstellung Lösungsansätze _ | 5 |
| Auftreten und Moderationskompetenz strukturierte Vermittlung komplexer Inhalte adressatengerechte Kommunikation Reaktion auf Nachfragen | 5 |
| Gesamt | 15 |
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W.B.4 Angebotene Stunden innerhalb des Budgets
Es ist sowohl der angebotene Stundesatz (brutto inkl. Nebenkosten) als auch die daraus re- sultierenden Gesamtstunden im Budgetrahmen von 293.000 € anzugeben. Der Stundensatz gilt jeweils für die Dauer der Vergabestufen, entsprechend sollten Preissteigerungen über die angelegte Dauer hier mit einfließen.
Bewertet wird die Anzahl der angebotenen Stunden über die Gesamtlaufzeit (inkl. Optionen).
Dabei ist zu beachten, dass für die Angebotserstellung 50% des Budgets für die erste Stufe veranschlagt werden (146.500 € brutto inkl. NK). 25% des Budgets werden für die zweite Stufe und 25% für die dritte Stufe veranschlagt.
Da davon auszugehen ist, dass alle Angebote nahe an die Angebotssumme von 293.000 € inkl. Nebenkosten kalkuliert werden, ist nicht der Preis des Angebotes, sondern die Anzah3 der angebotenen Stunden das Wertungskriterium.
Der Bieter hat die Angemessenheit des angebotenen Stundensatzes sicherzustellen. Der Auf- traggeber behält sich die Prüfung ungewöhnlich niedriger Preise gemäß § 60 VgV vor.
Die Maximalpunktzahl beträgt 5 Punkte. Es erfolgt eine lineare Verhältnisbewertung zum Best- wert. Die Punkte für alle Bietenden werden über folgende Formel berechnet:
𝐴𝐴 𝑃𝑃 = �5×� �� 𝐴𝐴𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚𝑚 P = zu ermittelnde Punktzahl A = Angebote Stunden Amax =höchste Stunden
Die angebotenen Stunden sind ebenso wie der Stundensatz in den einzelnen Jahren in die Tabelle einzutragen.
| Verfügbares | ||||
|---|---|---|---|---|
| Angebotener Stundensatz | Angebotene | |||
| Zeitraum | Vergabestufe | Budget | ||
| (brutto inkl. NK) | Stunden | |||
| (brutto inkl. NK) | ||||
| 2027-2030 | Vergabestufe 1 | 146.500,00 € | ________ €/Std. | ________ Std. |
| 2031-2033 | Vergabestufe 2 | 73.250,00 € | ________ €/Std. | ________ Std. |
| 2034-2036 | Vergabestufe 3 | 73.250,00 € | ________ €/Std. | ________ Std. |
| Gesamt | 293.000,00 € | ________ Std. |
Zur Einreichung der angebotenen Stunden ist die Anlage 4 zu verwenden.
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Die Zuschlagskriterien setzen sich in der Gewichtung insgesamt wie folgt zusammen:
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die in den einzelnen Zuschlags- kriterien erreichten Punkte auf die jeweilige Gewichtung umgerechnet. Die Summe der ge- wichteten Punkte ergibt die Gesamtbewertung.
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Fachliches Konzept | 40 % |
| Referenzen der Projektleitung | 15 % |
| Qualität der Präsentation | 10 % |
| Angebotene Stunden innerhalb des Budgets _ | 35 % |
Sollten sich im Verhandlungsverfahren Punkte ergeben, die eine Überarbeitung des Angebo- tes erfordern, so wird der Bieter in einer angemessenen Frist aufgefordert diese vorzunehmen und das Angebot erneut einzureichen. Ein erneutes Bietergespräch erfolgt nicht.
Sollte es aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, einen Präsentationstermin durchzuführen, so wird das Angebot wie folgt gewertet:
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Fachliches Konzept | 45 % |
| Referenzen der Projektleitung | 20 % |
| Angebotene Stunden innerhalb des Budgets _ | 35 % |