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LGL12-2872-8/5 Teil B Anlage 8
Wertungsschema der Zuschlagskriterien
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach Teil A – Vergabe und Vertragsunterlagen mit Bewerbungsbedingungen und Erläuterungen, Abschnitt 4 Angebotsprüfung und -wertung.
Kriterium Preis:
Das preisgünstigste Angebot erhält 100 Punkte, die weiteren Angebote werden entsprechend ihrem Preis prozentual abgestuft. Beispielsweise erhält ein Angebot, das 15% teurer ist als das Preisgünstigste, 85 Punkte.
Kriterium Qualität:
Die Beurteilung der Qualität erfolgt anhand der nach Teil B Anlage 7 einzureichenden Daten.
Voraussetzung für die weitere Berücksichtigung des Angebots im Vergabeverfahren ist eine mindestens befriedigende Bewertung in jedem der beiden Teilbereiche „Musterdaten“ und „Flugplanung und Projektbeschreibung“.
Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt nach der folgenden Tabelle:
| Daten | Erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung | |||
|---|---|---|---|---|
| mangelhaft | befriedigend | gut | sehr gut | |
| Musterdaten Beurteilt werden dabei: Vollständigkeit und Format der Daten Qualität der Klassifizierung der Daten, Einhaltung der Fehlerquote, Erhaltung der Geländeformen | 0 - 20 | 21 - 40 | 41 - 60 | 61 - 80 |
| Flugplanung und Projektbeschreibung Beurteilt werden dabei: Vollständigkeit und Plausibilität der nach Teil B Anlage 7 geforderten Angaben Erfüllung der geforderten Parameter für die Datenerfassung Sicherstellung der geforderten Punktdichte Abdeckung des Projektgebiets durch die Flugplanung | 0 - 5 | 6 -10 | 11 - 15 | 16 - 20 |