Teil A Vergabe- u. Vertragsunterlagen.pdf

Airborne-Laserscanbefliegung und Lieferung klassifizierter Punktwolken

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LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG

Teil A

Vergabe- und Vertragsunterlagen

mit

Leistungsbeschreibung Textteil

Werkvertragsleistungen zur Durchführung

einer Airborne Laserscanbefliegung

2027

Az.: LGL12-2872-8/5

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Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil A Vergabe und Vertragsunterlagen

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung ............................................................................. 5

1.1 Auftraggeber ......................................................................................... 5

1.2 Vergabestelle ........................................................................................ 5

1.3 Ansprechpersonen ............................................................................... 5

1.4 Bieter ..................................................................................................... 5

1.5 Gegenstand der Ausschreibung ......................................................... 6

1.6 Vergabeart ............................................................................................. 6

1.7 Losbildung ............................................................................................ 6

1.8 Befliegungstermine und Lieferfristen ................................................. 6

1.9 Nebenangebote..................................................................................... 7

1.10 Leistungszeitraum und Mengenangabe ............................................. 7

1.11 Fristen des Ausschreibungsverfahrens ............................................. 7

2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen .......................... 8

2.1 Grundsätzliche Bestimmungen ........................................................... 8

2.2 Ergänzende Angaben ........................................................................... 8

2.3 Verwendung der Unterlagen ................................................................ 8

2.4 Bestandteile des Angebots ................................................................. 8

2.5 Form, Inhalt und Zeichnung des Angebots ........................................ 9

2.6 Angebotsabgabe .................................................................................. 9

2.7 Anerkennung der Angebotsbedingungen ........................................ 10

2.8 Angebotsergänzungen ....................................................................... 10

2.9 Rückgabe von Unterlagen ................................................................. 10

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Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil A Vergabe und Vertragsunterlagen

2.10 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit .............................................. 10

2.11 Fristen ................................................................................................. 10

2.11.1 Angebotsfrist ............................................................................................................10 2.11.2 Vergabeentscheidung ..............................................................................................10 2.11.3 Zuschlags- und Bindefrist ........................................................................................11 2.12 Bietergemeinschaften ........................................................................ 11

2.13 Bieterfragen ........................................................................................ 11

2.14 Ansprechperson der Bieter ............................................................... 11

2.15 Unterrichtung der Bieter .................................................................... 12

2.16 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ....................................... 12

2.17 Nachunternehmer ............................................................................... 12

2.18 Vergütung für Angebot ...................................................................... 13

2.19 Aufhebung der Ausschreibung ......................................................... 13

3 Vertragliche Bestimmungen ............................................... 13

3.1 Vertrag ................................................................................................. 13

3.2 Deutsche Sprache und Währung ...................................................... 13

3.3 Preise ................................................................................................... 13

3.3.1 Allgemein .................................................................................................................13 3.3.2 Preisblatt (Teil B Anlage 6) ......................................................................................14 3.4 Vertragsbestandteile .......................................................................... 14

3.5 Vertragsschluss.................................................................................. 15

3.6 Gerichtsstand ..................................................................................... 15

3.7 Vertragskoordination ......................................................................... 15

3.8 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit ......................... 15

4 Angebotsprüfung und -wertung ........................................ 16

4.1 Bewertungsvorgehen ......................................................................... 16

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4.2 Prüfung auf Eignung .......................................................................... 16

4.3 Ausschlusskriterien ........................................................................... 17

4.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Zuschlag) ................ 17

4.5 Vertragsabschluss mit mehreren Bietern ........................................ 17

5 Leistungserbringung .......................................................... 17

5.1 Zielsetzung .......................................................................................... 17

5.1.1 Leistungsbeschreibung ............................................................................................18 5.1.2 Umfang der Leistung ...............................................................................................18 5.1.3 Lieferort ....................................................................................................................18 5.2 Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen ...................................... 18

5.3 Verzug, Vertragsstrafe ....................................................................... 20

5.4 Gewährleistung / Garantie ................................................................. 20

5.5 Schutzrechte / Nutzungsrechte ......................................................... 20

5.6 Kündigung / Schadensersatz ............................................................ 21

6 Nachweise des Bieters (Eignung, Ausschlussgründe) .... 22

6.1 Darstellung des Unternehmens (Teil A Anlage 5) ............................ 22

6.2 Referenzen (Teil A Anlage 5) ............................................................. 22

6.3 Ausschlussgründe (Teil A Anlage 8) ................................................ 22

7 Unterzeichnung des Angebots .......................................... 23

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1 Einführung

1.1 Auftraggeber

Der Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das

Landesamt für Geoinformation und

Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL)

Büchsenstraße 54

D-70174 Stuttgart.

Der Auftraggeber ist für den Vertrag Vertragspartner des Auftragnehmers.

1.2 Vergabestelle

Vergabestelle ist das

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Abteilung 1, Referat 12 / Haushalt – Beschaffungsstelle

Büchsenstraße 54

D-70174 Stuttgart

1.3 Ansprechpersonen

Landesamt für Geoinformation und Landent- wicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße 54 70174 StuttgartFax 0711 95980-700
E-Mail poststelle@lgl.bwl.de
Frau Andrea Lörcher (Ausschreibung)Beschaffungsstelle@lgl.bwl.de
Frau Jenny Uskow (Fachfragen)fernerkundung@lgl.bwl.de

Für Bieterfragen siehe Ziffer 2.13.

1.4 Bieter

Die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen werden bis zum Abschluss des Ver-

fahrens durch Zuschlagerteilung als Bieter bezeichnet.

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1.5 Gegenstand der Ausschreibung

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg schreibt fol-

gende Beschaffungsmaßnahme aus:

Werkvertragsleistungen zur Durchführung einer Airborne Laserscanbefliegung und

Lieferung der klassifizierten Punktwolken.

Mit vier Bietern soll jeweils ein Werkvertrag, entsprechend der Rangfolge des Gebotes, abge-

schlossen werden.

Innerhalb des Werkvertrages sind die jeweiligen Befliegungsgebiete Bearbeitungs- und Ab-

rechnungseinheiten. Die Koordination erfolgt durch das LGL.

1.6 Vergabeart

Die Vergabe erfolgt durch europaweite Ausschreibung im Wege eines offenen Verfahrens

(§ 15 VgV).

1.7 Losbildung

Der Auftrag wird in vier Lose aufgeteilt. Ein Los besteht aus zwei Gebieten.

Die Loseinteilung ist Teil B Anlage 1 zu entnehmen. Für die konkrete Abgrenzung sind die in

digitaler Form beigefügten Umringpolygone Teil B Anlage 1a maßgebend.

Ein Bieter kann den Zuschlag nur für ein Los erhalten.

Die Bieter werden aufgefordert, Angebote für ein oder mehrere Lose abzugeben.

1.8 Befliegungstermine und Lieferfristen

Die Befliegung ist in der vegetationsfreien Periode ab Zuschlagserteilung bis 31.03.2027

durchzuführen. Die Daten sind bis spätestens zum 30.09.2027 zu liefern.

In Absprache mit dem Auftraggeber kann witterungsbedingt das Befliegungsfenster ange-

passt werden.

Die Einhaltung der o.g. Fristen ist von zentraler Bedeutung. Schwierigkeiten, die der fristge-

rechten Fertigstellung der Leistung oder Einhaltung der Lieferfrist entgegenstehen, hat der

Auftragnehmer unter Angabe der Gründe und der zur Behebung der Schwierigkeiten ge-

troffenen Maßnahmen ohne Ausnahme unverzüglich anzuzeigen. Verzögerungen durch ver-

hindernde Bedingungen (wie ungeeignetes Flugwetter) sind vom Auftragnehmer nachzuwei-

sen.

Gerät der Auftragnehmer in Verzug, ist das Setzen einer angemessenen Frist zur Leistung

oder Nacherfüllung vor der Ausübung des Rücktrittsrechts oder der Geltendmachung von

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Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil A Vergabe und Vertragsunterlagen

Schadensersatz statt der Leistung nicht erforderlich. Der Auftraggeber kann daher bei Über-

schreiten des Befliegungszeitraums ohne Setzen einer Nachfrist sein Rücktrittsrecht ausü-

ben, Schadensersatz statt der Leistung verlangen und die Leistung an einen Dritten verge-

ben. Bei nicht durchgeführten Befliegungen bzw. Überschreitung der Lieferfristen werden

Vertragsstrafen nach Ziffer 5.3 fällig.

1.9 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

1.10 Leistungszeitraum und Mengenangabe

Der Werkvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027 und kann ggf. vom Auftraggeber ver-

längert werden. Die Vergabe steht unter Haushaltsvorbehalt. Ein Befliegungsstopp kann vor

Ende der Laufzeit des Werkvertrages eintreten.

1.11 Fristen des Ausschreibungsverfahrens

Spätester Eingang von Bieterfragen zur Beantwortung19.10.2026 23:59 Uhr
Spätester Termin zur Abgabe des Angebots (Angebotsfrist)29.10.2026 12:00 Uhr
Nachreichefrist für Nachweise und Eigenerklärungen nach Ende der Angebotsfrist05.11.2026 12:00 Uhr
Ende der Zuschlags- und Bindefrist07.12.2026
Beginn des Werkvertragesmit Zuschlag

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2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

2.1 Grundsätzliche Bestimmungen

Für die Vergabe der Leistung findet die Vergabeverordnung (VGV) Anwendung, ohne dass

diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Daneben gelten die in diesem und in den fol-

genden Kapiteln genannten zusätzlichen Bedingungen.

Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – VOL/B“ werden

angewendet.

2.2 Ergänzende Angaben

Sofern wesentliche Ergänzungen oder berichtigende Angaben zum Verfahren gemacht wer-

den, werden diese allen übrigen Bietern in Textform ebenfalls schriftlich mitgeteilt.

2.3 Verwendung der Unterlagen

Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich zum Erstellen eines Angebots zu verwenden.

Jede Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der vom Auftraggeber geneh-

migten Unterauftragnehmer) oder kommerzielle Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustim-

mung der Beschaffungsstelle nicht erlaubt.

Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden in elektronischer Form über die Vergabeplatt-

form des Landes Baden-Württemberg erreichbar unter der URL: https://ausschreibun-

gen.landbw.de zur Verfügung gestellt.

2.4 Bestandteile des Angebots

Das eingereichte Angebot besteht aus

• den ausgefüllten und die Textform wahrenden Vergabe- und Vertragsunterlagen

(Teil A Leistungsbeschreibung Textteil),

• der Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit (Teil A An-

lage 1),

• der Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Teil A Anlage 2),

• der Eigenerklärung zur Eignung (Teil A Anlage 5),

• der Erklärung zu Nachunternehmern (Teil A Anlage 6),

• der Erklärung zu Bietergemeinschaften (Teil A Anlage 7),

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• der Erklärung zu Ausschlussgründen (Teil A Anlage 8),

• der Eigenerklärung Sanktionen (Teil A Anlage 9),

• der Leistungsbeschreibung Teil B mit Anlagen,

• der Technischen Ausrüstung zur Durchführung von Laserscanflügen (Teil B An-

lage 4),

• den Technischen Daten zum Angebot (Teil B Anlage 5),

• dem Preisblatt (Teil B Anlage 6),

• den Daten zur Qualitätsbeurteilung (Teil B Anlage 7).

2.5 Form, Inhalt und Zeichnung des Angebots

Änderungen, wie z.B. Streichungen, Umformulierungen oder Ergänzungen an den Ver-

tragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

Zusätzlich beigelegte Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters oder eines

Unterauftragnehmers sind nicht Bestandteil des Angebots.

Das Angebot (Bestandteile siehe Ziffer 2.4) ist in Ziffer 7 in Textform mithilfe elektronischer

Mittel unter Beachtung der Ziffer 2.6 zu erklären. Zusätzlich sind die Anlagen Teil A A1, Teil

A A2 und Teil A A5 bis Teil A A9 in Textform mithilfe elektronischer Mittel einzureichen.

2.6 Angebotsabgabe

Das Angebot mit Ausnahme der Musterdaten ist unter Nennung des Namens (Firma) und der

Anschrift des Bieters elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Baden-Württemberg

abzugeben:

https://ausschreibungen.landbw.de

Sofern Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, müssen Sie vorab eine Registrierung auf der

Vergabeplattform vornehmen.

Die Musterdaten gemäß Teil B Anlage 7 Ziffer 1 sind nicht über das Vergabeportal, sondern

auf einem USB-Stick an das Landesamt für Geoinformation, Referat 53, Kriegsstraße 103,

76135 Karlsruhe mit dem deutlich sichtbaren Vermerk bei der Adresse AZ: LGL12-2872-8/5

Laserscanbefliegung 2027 -bitte nicht öffnen- und unter Angabe des Absenders innerhalb der

Angebotsfrist zu senden.

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2.7 Anerkennung der Angebotsbedingungen

Mit Abgabe des Angebots werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung aus-

drücklich anerkannt.

2.8 Angebotsergänzungen

Berichtigungen, Ergänzungen und Änderungen zu abgelieferten Angeboten sowie das Zu-

rückziehen eines Angebots sind bis zum Abgabetermin zulässig.

2.9 Rückgabe von Unterlagen

Erfolglose Bieter erhalten Unterlagen, die das Angebot ergänzen bzw. im Zusammenhang

damit ausgearbeitet und eingereicht wurden, zurück, wenn dies im Angebot oder innerhalb

von 24 Werktagen nach Ablehnung des Angebots verlangt wird. Die Kosten der Rückgabe

trägt der Bieter.

2.10 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden; jede Ver-

öffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

2.11 Fristen

2.11.1 Angebotsfrist

Das Angebot muss spätestens bis zum

29.10.2026, 12:00 Uhr

über die Vergabeplattform abgegeben werden und somit beim Landesamt für Geoinformation

und Landentwicklung in Stuttgart vorliegen (digital im Vergabeportal bzw. die Musterdaten am

Standort Karlsruhe gemäß Teil B Anlage 7 Ziffer 1).

Verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.

2.11.2 Vergabeentscheidung

Die Entscheidung über den Zuschlag wird bis spätestens am

07.12.2026

erfolgen. Der Zuschlag wird elektronisch über die Vergabeplattform erteilt und dem Bieter

innerhalb der Zuschlagsfrist mitgeteilt.

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2.11.3 Zuschlags- und Bindefrist

Die Gültigkeit des Angebots (Bindefrist) erstreckt sich bis zum

07.12.2026

2.12 Bietergemeinschaften

Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtli-

che Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind (siehe Teil A Anlage 7), finden nur

Berücksichtigung, wenn

• im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter für

die Durchführung des Vertrages benannt ist,

• sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Ver-

trag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflich-

ten.

2.13 Bieterfragen

Bieterfragen sind elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Baden-Württemberg,

erreichbar über die url: https://ausschreibungen.landbw.de, einzureichen. Sie werden nur be-

antwortet, wenn diese spätestens bis 19.10.2026, 23.59 Uhr eingegangen sind.

Die Antworten werden allen Bietern über die Vergabeplattform des Landes Baden-Württem-

berg mitgeteilt und werden Bestandteil der Vergabe- und Vertragsunterlagen.

2.14 Ansprechperson der Bieter

Für die Dauer vom Abgabetermin des Angebots bis zum geplanten Zuschlagstermin ist von

jedem Bieter eine Ansprechperson zu benennen, die Auskünfte über technische, vertragliche

und kaufmännische Fragen geben kann.

Für die Laufzeit des Projekts ist ein verantwortlicher Projektleiter / eine verantwortliche Pro-

jektleiterin mit Angaben zu dessen / deren Ausbildung zu benennen.

Für die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind gute Deutschkennt-

nisse in Wort und Schrift notwendig. Sofern deutsch nicht die Muttersprache ist, sind bei den

Angaben zur Ausbildung auch Angaben zu den Deutschkenntnissen zu machen, es wird er-

wartet, dass diese mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entspre-

chen.

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2.15 Unterrichtung der Bieter

Der Auftraggeber unterrichtet die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,

unverzüglich über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden

soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den

frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Maßgabe von § 134 GWB.

Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über die erfolgte Zuschlagserteilung.

Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens

einschließlich der Gründe dafür. Der Auftraggeber unterrichtet die nicht berücksichtigten Bie-

ter auf Verlangen des Bieters unverzüglich nach Zuschlagserteilung, spätestens innerhalb von

15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags in Textform, über die wesentlichen

Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen An-

gebotes − prägenden Bestandteile des entsprechenden Angebots in preislicher und fachtech-

nischer Sicht − sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, dessen Angebot angenommen

wurde (§ 62 VgV).

2.16 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung an einer wettbe-

werbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

2.17 Nachunternehmer

Die Übertragung der Leistung oder wesentlicher Teile davon an Nachunternehmer bedarf

der Zustimmung des Auftraggebers.

Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Nachunternehmer übertra-

gen will, und diese, falls zumutbar, bei Angebotsabgabe zu benennen (siehe Teil A Anlage

6). Er hat rechtzeitig vor der Übertragung Name und Anschrift der Nachunternehmer sowie

deren gesetzliche Vertreter mitzuteilen. Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintre-

tende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist dem Auftraggeber mitzuteilen.

Der Bieter ist gehalten, zu Unteraufträgen Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft in

dem Umfang heranzuziehen, wie dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen

zu vereinbaren ist. Er hat bei der Einholung von Angeboten sicherzustellen, dass der Wettbe-

werb Vorrang hat und dass Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft nicht benachteiligt

werden. Für Nachunternehmer aller Stufen gilt § 128 Abs. 1 GWB. Auf § 36 VgV wird hinge-

wiesen.

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2.18 Vergütung für Angebot

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.

2.19 Aufhebung der Ausschreibung

Die ausschreibende Stelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 63 VgV die teilweise

oder vollständige Aufhebung der Ausschreibung vor. In diesem Fall erfolgt eine Unterrichtung

der Bieter nach Ziffer 2.15.

3 Vertragliche Bestimmungen

Sämtliche Ausschreibungsinhalte in den Vergabe- und Vertragsunterlagen (Teil A einschließ-

lich der Anlagen) sowie in der Leistungsbeschreibung (Teil B einschließlich der Anlagen) wer-

den mit Zuschlagserteilung zum verbindlichen Vertragsinhalt.

3.1 Vertrag

Es wird ein Werkvertrag zur Durchführung einer Airborne Laserscanbefliegung und Lieferung

der klassifizierten Punktwolken gemäß Ziffer 1.5 geschlossen.

3.2 Deutsche Sprache und Währung

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen; der Schriftverkehr mit der Vergabestelle

ist in deutscher Sprache zu führen. Preise sind in Euro anzugeben.

3.3 Preise

3.3.1 Allgemein

Die im Angebot angegebenen Preise sind feste Preise, auf deren Basis der Werkvertrag ge-

schlossen wird. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich sonstiger Kosten

und Lasten sind damit abgegolten.

Die Festpreise erstrecken sich über die gesamte Vertragslaufzeit des Werkvertrages. Es be-

steht keine Preisanpassungsmöglichkeit, z.B. bei einer möglichen Tariferhöhung während der

gesamten Vertragslaufzeit.

Die angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro und gelten bis zur Abwicklung des Auftrags.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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Soweit in den Preisen Nebenleistungen enthalten sind, die nicht in der Ausschreibung ange-

fordert werden, sind diese zu erläutern.

Für das Vertragsverhältnis gilt die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen

Aufträgen.

3.3.2 Preisblatt (Teil B Anlage 6)

Preise sind in Teil B Anlage 6 einzutragen.

Das Preisblatt muss alle geforderten Angaben enthalten und darf nicht geändert werden (keine

Ergänzungen, Erweiterungen, Kommentierungen, Streichungen etc.). Bei Änderungen im

Preisblatt erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.

Wichtig: Die preisliche Bewertung des Angebotes erfolgt anhand des Preisblatts.

Das Preisblatt (Teil B Anlage 6) ist zwingend auszufüllen und in Textform mithilfe

elektronischer Mittel einzureichen.

3.4 Vertragsbestandteile

Im Falle eines Zuschlags werden Bestandteile des Vertrages:

a) Diese Vergabe- und Vertragsunterlagen, einschließlich etwaiger Ergänzungen oder

Berichtigungen gemäß Ziffer 2.2 sowie etwaiger Antworten auf Bieterfragen gemäß

Ziffer 2.13,

b) das Angebot des Auftragnehmers (siehe Ziffer 2.4),

c) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),

d) die Besonderen Vertragsbedingungen nach dem LTMG (Teil A Anlage 3),

e) das Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zum LTMG (Teil A Anlage

4),

f) im Falle einer Regelungslücke die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches

(BGB).

Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Ver-

trags. Mündliche Abreden gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt werden.

Bei widersprüchlichen Bestimmungen gelten diese Vertragsbestandteile in der vorstehenden

Reihenfolge.

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3.5 Vertragsschluss

Der Werkvertrag gilt mit Zuschlagserteilung als geschlossen.

3.6 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten ist Stuttgart, wenn die Ver-

tragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Son-

dervermögen sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.

3.7 Vertragskoordination

  1. Vertragsverantwortlich für die Überwachung der Leistung sind:

auf Seiten des Auftraggebers: Referat 53 Fernerkundung

auf Seiten des Auftragnehmers: Ansprechperson gemäß Teil A (Ziffer 2.14)

  1. Ausführungsverantwortlich sind:

auf Seiten des Auftraggebers: Referat 53 Fernerkundung

auf Seiten des Auftragnehmers: Ansprechperson gemäß Teil A (Ziffer 2.14)

Für Verhinderungsfälle ist jeweils eine Vertretung zu nennen. Sind beide Vertrags- und Aus-

führungsverantwortliche einer Partei verhindert, so ist die Geschäftsleitung vertrags- bzw. aus-

führungsverantwortlich.

3.8 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

Die „Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit“ (siehe Teil A Anlage

  1. ist mit dem Angebot einzureichen. Das der Vereinbarung angeschlossene Formular (Ver-

pflichtungserklärung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit) ist erst mit Tätig-

keitsaufnahme abzugeben. Es gelten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung

(DS-GVO) i. V. m. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der bei Veröffentlichung der

Vergabe- und Vertragsunterlagen gültigen Fassung.

Über diese Verpflichtungen hinaus können Sicherheitsvereinbarungen in einem gesonderten

Vertrag getroffen werden.

Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und Auf-

tragserfüllung zur Kenntnis gelangenden Unterlagen gegen die Kenntnisnahme durch Unbe-

fugte zu sichern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bzw. dem Bezugsbe-

rechtigten diese Unterlagen einschließlich evtl. Kopien spätestens mit der Übergabe der je-

weiligen Leistung herauszugeben.

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Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil A Vergabe und Vertragsunterlagen

4 Angebotsprüfung und -wertung

4.1 Bewertungsvorgehen

Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen:

a) Formale Angebotsprüfung

b) Eignungsprüfung

c) Prüfung der Angemessenheit der Preise

d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

4.2 Prüfung auf Eignung

Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen verge-

ben, das nicht ausgeschlossen worden ist. Angebote von Bietern müssen bzw. können aus-

geschlossen werden, wenn

• die in § 57 VgV genannten Gründe vorliegen;

• zwingende Ausschlussgründe entsprechend § 123 GWB vorliegen;

• fakultative Ausschlussgründe entsprechend § 124 GWB vorliegen;

• besondere Ausschlussgründe vorliegen, zum Beispiel wegen

o des Vorliegens von Verfehlungen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendege-

setz (AEntG),

o § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),

o § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder

o § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG).

o fehlender Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung nach §§ 5 Abs. 4, 8 Abs.

3 LTMG.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen werden § 125 GWB zur Selbstreinigung und § 126

GWB zur zulässigen Höchstdauer des Ausschlusses entsprechend angewendet.

Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle in Ziffer 6 geforderten Erklärungen und

Nachweise eingereicht wurden.

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Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil A Vergabe und Vertragsunterlagen

4.3 Ausschlusskriterien

Die Forderungen in der Leistungsbeschreibung (Teil B einschließlich Anlagen) sind zwingend

einzuhalten.

Werden diese nicht erfüllt, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.

4.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Zuschlag)

Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot anhand der nachfolgenden

Kriterien:

Preis 50%

Qualität 50%

Die preisliche Bewertung des Angebots erfolgt anhand des Preisblattes (Teil B Anlage 6).

Die Bewertung der Qualität erfolgt auf Grundlage der Daten zur Qualitätsbeurteilung (Teil B

Anlage 7). Dabei werden sowohl deren Qualität als auch Plausibilität berücksichtigt.

Die Bewertung der Kriterien Preis und Qualität ergibt sich aus Teil B Anlage 8.

Die Vergabe erfolgt in den Losen Nummer 1 bis 4 (siehe Ziffer 4.5).

Es werden grundsätzlich keine Auskünfte über den Stand des Bewertungsverfahrens erteilt.

Bei Auftragswerten größer oder gleich 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftragge-

ber bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjeni-

gen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

4.5 Vertragsabschluss mit mehreren Bietern

Es werden mit bis zu vier Unternehmen Werkverträge abgeschlossen.

5 Leistungserbringung

5.1 Zielsetzung

Folgende Ziele sollen mithilfe der Auftragnehmer erreicht werden:

• die Datenerfassung mit dem Verfahren des Airborne Laserscannings mit einer Punkt-

dichte von mindestens 8 Punkten/m² und

• die Datenlieferung der klassifizierten Punktwolken und der Reflexionsintensität.

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Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil A Vergabe und Vertragsunterlagen

Die Daten werden die Grundlage für die Erstellung von ATKIS-DGM und DOM nach den

AdV-Produktstandards in der jeweils aktuellen Fassung sein. Des Weiteren werden die Da-

ten auch für die Erstellung von 3D-Gebäudemodellen benötigt.

Maßgeblich für die Durchführung der Arbeiten ist die Leistungsbeschreibung mit den dazu-

gehörigen Anlagen (Teil B).

5.1.1 Leistungsbeschreibung

Die zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Teil B) beschrieben.

5.1.2 Umfang der Leistung

Der Werkvertrag erstreckt sich über den Zeitraum von der Zuschlagserteilung bis zur Ab-

nahme der Leistungen. Ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung (Teil B) beschriebe-

nen Leistungen, die durch die Erfüllung des Werkvertrages entstehen, werden vergütet.

5.1.3 Lieferort

Lieferort ist das

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Referat 53 Fernerkundung

Kriegsstraße 103

76135 Karlsruhe

5.2 Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen

Die Leistung wird vom Auftragnehmer entsprechend der in Teil B Anlage 6 (Preisblatt) ge-

nannten Preisen abgerechnet. Dadurch sind alle Unkosten abgegolten.

Nach der Befliegung eines Teilgebiets kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Ab-

schlag in Höhe von max. 30 % der Auftragssumme für das Teilgebiet gewähren. Vorausset-

zung für die Abschlagszahlung ist die Lieferung der erfassten Rohdaten im laz-Format (km²-

Kacheln nach der Streifenausgleichung), daraus abgeleitete Schummerungsbilder und die

Flugwege im shape-Format (Spezifikationen siehe Teil B Anlage 3).

Der Auftraggeber führt unverzüglich nach der Übergabe der vollständig erbrachten Leistung

eine vorläufige Prüfung durch.

Diese Prüfung umfasst insbesondere:

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• Die Feststellung, dass die Leistung für das Bearbeitungsgebiet vollständig erbracht ist.

• Die Feststellung, dass die Leistung mit der geforderten Qualität zumindest in den Be-

reichen der Kontrollflächen erbracht ist. Hierzu verwendet der Auftraggeber auch ei-

gene Kontrollflächen, die nicht dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.

Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der vollständig

erbrachten Leistung das Ergebnis der vorläufigen Prüfung mit. Die vorläufige Prüfung bestätigt

keine Mangelfreiheit und bedeutet insbesondere keine Abnahme im Sinne von § 13 Abs. 2

VOL/B. Werden Mängel festgestellt, kann die Leistung entweder abgelehnt (gravierende Män-

gel) oder mit einer Nachbesserungsauflage (geringe Mängel) belegt werden.

Die vorläufige Prüfung ist Voraussetzung für eine weitere Abschlagszahlung. Die Abschlags-

zahlung beträgt maximal 80% des Endpreises der erbrachten Leistungen.

Die Abnahmefrist (§13 Abs. 2 VOL/B) beträgt 4 Monate; sie beginnt mit der vollständigen Lie-

ferung der Leistung zu laufen. Nach Abnahme kann die Schlussrechnung für die Leistung

gestellt werden.

Hinweise zur Rechnungsstellung:

Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-

Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Würt-

temberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme

von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne

Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich

den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren In-

formationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss

dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden

Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A6515-

05 aufweisen. Zusätzlich zu den bisherigen Einbringungsmöglichkeiten (Hochladen und E-

Mail), ist dies nun auch mittels Webservice über die Infrastruktur von Pan-European Public

Procurement OnLine (PEPPOL) beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg

(ZRE) möglich. Dazu lautet unsere PEPPOL-ID 0204:08-A6515-05.

Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst

Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg

in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Die Rechnungsadresse lautet:

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Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Referat 53

Kriegsstraße 103

76135 Karlsruhe

5.3 Verzug, Vertragsstrafe

Falls der Auftragnehmer die Laserscanbefliegung ganz oder teilweise nicht durchführt, wird

eine Vertragsstrafe in Höhe von 8% der Kosten der nicht beflogenen Fläche fällig.

Weist der Auftragnehmer nach, dass auf Grund der Wetterverhältnisse, Flugbeschränkungen

oder höherer Gewalt im Befliegungszeitraum die Durchführung der Befliegung nicht möglich

war, wird die Vertragsstrafe nicht fällig.

Hält der Auftragnehmer die vereinbarten Lieferfristen nicht ein, kommt er ohne Mahnung in

Verzug, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung nachweislich nicht zu vertreten.

Folgende Vertragsstrafen werden fällig:

• Für jede vollendete Woche 0,5% des Wertes für den nicht nutzbaren Teil der Leistung. • Die Vertragsstrafe beträgt höchstens 8% der Auftragssumme (netto).

Die Vertragsstrafe wird auch bei Annahme der verspäteten Leistung des Auftragnehmers

durch den Auftraggeber eingefordert.

Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben vorbehalten.

5.4 Gewährleistung / Garantie

Für die einwandfreie Lieferung der Daten und die sachgemäße Ausführung gelten die Best-

immungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Für Mängelansprüche gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für

die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Der Auftragnehmer garantiert die Mangelfreiheit der

gelieferten Produkte für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Abnahme. Während dieser Zeit

sind sämtliche bei normalem Gebrauch auftretende Mängel kostenlos zu beseitigen.

5.5 Schutzrechte / Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer erwirbt keinerlei Eigentum und keinerlei Urheberrecht an dem im Rahmen

dieses Werkvertrages durchgeführten Arbeiten bzw. erstellten Arbeitsergebnissen.

Die Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte an den im Rahmen dieses Werkvertrages

durchgeführten Arbeiten bzw. erstellten Arbeitsergebnissen stehen allein dem Auftraggeber

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zu und sind im Zweifel dem Auftragsgeber durch den Auftragsnehmer im Rahmen dieses

Werkvertrages zu verschaffen.

5.6 Kündigung / Schadensersatz

• Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Leistungen entsprechend der Leistungsbe-

schreibung nur mangelhaft ausführt, bzw. die Leistung nicht in der vorgesehenen Zeit

erbringt, behält sich der Auftraggeber vor, den Werkvertrag zu kündigen und einen wei-

teren Vertragspartner zu beauftragen.

• Wenn dem Auftraggeber bzw. dem Land Baden-Württemberg durch Verstöße des Auf-

tragnehmers gegen die in dieser Ausschreibung genannten Auflagen, Pflichten und Auf-

gaben ein Schaden entsteht oder entstehen könnte, behält sich der Auftraggeber eine

vorzeitige Kündigung des Werkvertrages und / oder eine Regressforderung in Höhe des

entstandenen Schadens bzw. der zusätzlichen Kosten vor. Auch verpflichtet sich der Auf-

tragnehmer zum Schadensersatz für alle durch sein Verschulden beschädigten, un-

brauchbar gewordenen oder abhanden gekommenen analogen oder digitalen Doku-

mente.

• Bei einer vorzeitigen Kündigung kann der Auftragnehmer lediglich die bis zu dem Zeit-

punkt der Kündigung erbrachte Leistung in Rechnung stellen.

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6 Nachweise des Bieters (Eignung, Ausschlussgründe)

Folgende Erklärungen und Nachweise sind zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorlie-

gens von Ausschlussgründen vorzulegen (§ 48 VgV):

6.1 Darstellung des Unternehmens (Teil A Anlage 5)

• Angabe des Namens und des Sitzes des Unternehmens sowie der verantwortlichen

Ansprechperson mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer

• Angabe über Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens (in Deutschland) in den letz-

ten drei Geschäftsjahren1

• Angabe über den Umsatz des Unternehmens (brutto) (in Deutschland) in Bezug auf

das betroffene Geschäftsfeld in den letzten drei Geschäftsjahren1

6.2 Referenzen (Teil A Anlage 5)

Die Leistungsfähigkeit ist mindestens durch zwei Referenzen (mit Namen, Adresse, E-Mail

und Telefonnummer einer Ansprechperson) im Zeitraum der letzten drei Jahre nachzuwei-

sen. Hierzu kann Anlage 5 verwendet werden oder dort auf beigefügte Dokumente verwie-

sen werden. Dabei sind die Mindestangaben, wie in Anlage 5 dargestellt, zu beachten.

6.3 Ausschlussgründe (Teil A Anlage 8)

Der Bieter hat die Erklärung zu Ausschlussgründen (Teil A Anlage 8) in Textform mithilfe elekt-

ronischer Mittel zusammen mit dem Angebot einzureichen.

1 Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen

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7 Unterzeichnung des Angebots

Der Bieter erklärt verbindlich, dass er die Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen anerkennt. Der Bieter bestätigt Angaben und Erklärungen in:

Teil A Anlage 1 Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

Teil A Anlage 2 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

Teil A Anlage 3 Vertragsbedingungen LTMG

Teil A Anlage 4 Merkblatt Mindestentgelt

Teil A Anlage 5 Eigenerklärung zur Eignung

Teil A Anlage 6 Erklärung zu Nachunternehmern

Teil A Anlage 7 Erklärung zu Bietergemeinschaften

Teil A Anlage 8 Erklärung zu Ausschlussgründen

Teil A Anlage 9 Eigenerklärung Sanktionen

Teil B Leistungsbeschreibung

Teil B Anlage 1 und 1a Loseinteilung

Teil B Anlage 2 Klassifizierung Laserscandaten

Teil B Anlage 3 Nomenklatur, Datenstruktur und Datenformate

Teil B Anlage 4 Technische Ausrüstung

Teil B Anlage 5 Technische Daten

Teil B Anlage 6 Preisblatt

Teil B Anlage 7 Daten zur Qualitätsbeurteilung

Teil B Anlage 8 Wertungsschema Zuschlagskriterien

Ort, Datum

Bieter (Firmenname, Rechtsform, Name der erklärenden natürlichen Person *)

*Statt Nennung der erklärenden Person kann der Abschluss und die Ernstlichkeit der Erklärung in anderer Weise kenntlich gemacht werden

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