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LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG
Teil B
Leistungsbeschreibung
Werkvertragsleistungen zur Durchführung
einer Airborne Laserscanbefliegung
Az.: LGL12-2872-8/5
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Vergabeverfahren Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil B Leistungsbeschreibung
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Leistungsmerkmale .......................................... 4
2 Zielsetzung ............................................................................ 4
3 Gegenstand der Ausschreibung .......................................... 4
4 Gebietsabgrenzung .............................................................. 5
5 Zeitplanung ........................................................................... 5
6 Leistungen des Auftragnehmers ......................................... 5
6.1 Planung der Befliegung ....................................................................... 5
6.2 Datenerfassung .................................................................................... 6
6.3 Georeferenzierung ................................................................................ 9
6.4 Datenaufbereitung .............................................................................. 10
6.5 Klassifizierung .................................................................................... 10
6.6 Datenlieferung .................................................................................... 11
6.7 Abschlussbericht ............................................................................... 13
7 Leistungen des Auftraggebers .......................................... 13
7.1 Karten .................................................................................................. 14
7.2 Kontrollflächen ................................................................................... 14
7.3 GNSS-Daten der Referenzstationen .................................................. 14
7.4 Quasigeoid .......................................................................................... 14
7.5 Digitales Geländemodell (DGM100) .................................................. 14
7.6 Digitale Orthophotos (DOP20) ........................................................... 14
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Vergabeverfahren Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil B Leistungsbeschreibung
7.7 Gebäudeumringe des Liegenschaftskatasters ................................ 14
7.8 Brückenstandorte ............................................................................... 14
7.9 Stromleitungen ................................................................................... 15
7.10 Sonstiges ............................................................................................ 15
Anlagen ........................................................................................................ 15
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Vergabeverfahren Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil B Leistungsbeschreibung
1 Allgemeine Leistungsmerkmale
In der Leistungsbeschreibung werden sämtliche Leistungsmerkmale beschrieben.
Die Leistungsbeschreibung besteht aus
• Loseinteilung (Teil B Anlage 1 und Anlage 1a)
• Abgrenzung der Gebiete in digitaler Form (Teil B Anlage 1a)
• Klassifizierung der Laserscandaten (Teil B Anlage 2)
• Nomenklatur, Datenstruktur und Datenformate (Teil B Anlage 3)
• Technische Ausrüstung zur Durchführung von Laserscanflügen 2027 (Teil B Anlage 4)
• Technische Daten zur Durchführung von Laserscanflügen 2027 (Teil B Anlage 5)
• Preisblatt (Teil B Anlage 6)
• Daten zur Qualitätsbeurteilung (Teil B Anlage 7)
• Wertungsschema der Zuschlagskriterien (Teil B Anlage 8)
Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Angebots.
2 Zielsetzung
Das Ziel der Befliegung ist die Gewinnung von hochauflösenden Höhendaten für die Aktuali-
sierung des Digitalen Geländemodells (DGM) und des Digitalen Oberflächenmodells (DOM).
Das DGM bildet die Geländeoberfläche, die durch eine repräsentative dreidimensionale
Punktmenge modelliert wird, ohne Vegetation und künstliche Hoch- und Tiefbauten ab.
Im DOM wird die Erdoberfläche einschließlich der darauf befindlichen Objekte, wie z.B. Ge-
bäude und Vegetation abgebildet.
Zur Datenerfassung ist das Verfahren von Airborne Laserscanning einzusetzen. Die La-
serscandaten müssen gleichzeitig zur Fortführung von 3D-Gebäudemodellen geeignet sein.
3 Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer Airborne Laserscanbefliegung
und die Lieferung der klassifizierten Punktwolken gemäß den Anforderungen dieser Leis-
tungsbeschreibung.
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Vergabeverfahren Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil B Leistungsbeschreibung
4 Gebietsabgrenzung
Die Lage der Befliegungsgebiete ist Teil B Anlage 1 zu entnehmen. Für die konkrete Ab-
grenzung der Befliegungsgebiete sind die in digitaler Form im Format Shape beigefügten
Umringpolygone Teil B Anlage 1a maßgebend.
5 Zeitplanung
Die Befliegung der Gebiete ist in der vegetationsfreien Periode ab Zuschlagserteilung bis
31.03.2027 durchzuführen.
Die gesamten Ergebnisse sind bis 30.09.2027 zu liefern.
6 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Befliegung, die Datenerfassung und die
Datenaufbereitung nach dieser Leistungsbeschreibung.
Nach dem Abschluss der Befliegung, während der Prozessierung und Aufbereitung der Da-
ten ist alle zwei Wochen montags ein Statusbericht über den aktuellen Bearbeitungsstand
unaufgefordert per E-Mail (Fernerkundung@lgl.bwl.de) zu liefern. Sollten Probleme bei der
Projektabwicklung auftreten, die das Projekt gefährden (z.B. Ausfall eines Flugzeuges oder
eines Laserscansystems, Hard-/Softwareprobleme, Kapazitätsengpässe etc.), sind diese so-
fort anzuzeigen.
6.1 Planung der Befliegung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zum Einsatz kommenden Messsensoren sowie die
verwendete Messplattform ordnungsgemäß zu kalibrieren. Als Nachweis für die Kalibrierung
hat der Auftragnehmer entsprechende Protokolle vorzulegen.
Die detaillierte Flugplanung der technischen Parameter und organisatorischen Abläufe der
ALS-Befliegung ist mit dem Ziel der Einhaltung aller Anforderungen der Aufgabenstellung
durchzuführen. Die detaillierte Flugplanung inkl. der geplanten Querstreifen ist dem Auftrag-
geber zur Genehmigung vorzulegen:
• Befliegungsgebiete mit den geplanten Flugstreifen (als Flächen) und Fluglinien (als
Linien) im Shape-Format (Lage ETRS89/UTM, EPSG 25832) mit Abschätzung der
benötigten Flugtage.
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Die Shape Files sind mit Attributen gemäß Teil B Anlage 3 zu versehen. Die vollständige
Nomenklatur, die Datenstruktur und die Datenformate der Fluglinien und der Flugstreifen er-
geben sich ebenfalls aus Teil B Anlage 3.
Die Positionen und die Art der vom Auftragnehmer vorgesehenen Kontrollflächen für die Ge-
oreferenzierung (Streifenausgleichung) sind gemeinsam mit der Flugplanung einzureichen.
Falls die Georeferenzierung aller Streifen nicht simultan in einer einzigen Streifenausglei-
chung optimiert wird, sondern in überlappenden Subblöcken, dann sollen diese Subblöcke
ersichtlich gemacht werden.
Die Flugplanung ist spätestens 2 Wochen nach Erteilung des Auftrags dem Auftraggeber zur
Genehmigung vorzulegen.
Die vom Auftraggeber freigegebene Flugplanung ist Vertragsbestandteil. Etwaige Änderun-
gen müssen dem Auftraggeber vor Flugdurchführung vorgelegt werden. Der Auftraggeber
behält sich vor, der Änderung nicht zuzustimmen.
6.2 Datenerfassung
Die Befliegungsfreigabe sowie die Beendigung der Befliegungssaison erfolgt durch den Auf-
traggeber.
Der Auftragnehmer hat sich über Flugbeschränkungen im Bearbeitungsgebiet selbst zu in-
formieren und für die Fluggenehmigung selbst Sorge zu tragen.
Die Befliegung muss mindestens einen Werktag vor Durchführung einer Kontaktperson des
Auftragsgebers telefonisch, per E-Mail oder per Fax gemeldet werden.
Die Datenerfassung hat ausschließlich mit Laserscanner-Systemen mit Mehrfach-Return
Aufzeichnung sowie der Erfassung der Reflexionsintensität zu erfolgen und muss folgende
Anforderungen erfüllen:
• Flächendeckende Aufnahme der Befliegungsgebiete nach Teil B Anlage 1. Die Beflie-
gungsgebiete sind einzeln zu befliegen. Sie müssen in getrennten Sessions bearbeitet
werden.
• Die Befliegung hat bei Trockenheit nur in vegetationsfreiem Zustand nach dem ersten
Frost zu erfolgen. Das Befliegungsgebiet muss frei von Schnee, Eis, Hochwasser so-
wie überfluteten Flächen sein. Während der Befliegung muss der Wasserstand in Ge-
wässern mittel bis niedrig sein. Die aktuellen Wasserstände sowie die Hochwasser-
vorhersage können unter https://hvz.lubw.baden-wuerttemberg.de/ abgerufen werden.
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Das Befliegungsgebiet muss nach Regenfällen so abgetrocknet sein, dass der Mess-
flug ohne Einschränkungen und Fehlmessungen durchgeführt werden kann.
• Die Messqualität darf nicht durch Wolken, Nebel, Dunst oder Rauchgase beeinträch-
tigt sein.
• Die Laserpunkte müssen innerhalb einer Flächeneinheit (1m²) homogen verteilt sein.
Die Befliegung ist so zu planen und durchzuführen, dass es möglichst nicht zu Ab-
schattungen kommt, insbesondere im städtischen Bereich aufgrund dichter Bebauung
oder in Waldgebieten, und eine ausreichende Anzahl von Signalen in den Straßenbe-
reichen und insbesondere von dunklen Dachflächen empfangen werden können.
• Die Punktdichte muss mindestens 8 Punkte/m² sowohl in den First-Pulse-Daten als
auch in den Last-Pulse-Daten betragen. Die geforderte Punktdichte kann auch durch
Überlappung der Flugstreifen erreicht werden. Der Abstand der Laserpunkte darf
längs und quer zur Flugrichtung 0,40 m nicht überschreiten (Punktabstand maximal
0,56 m).
Der Durchmesser des Spots des Laserstrahls am Boden darf 0,2 m nicht überschrei-
ten; die Angabe ist auf eine Messstrahldivergenz von 1/e² bezogen.
First-Pulse-Daten sind sämtliche Punkte mit einer Reflexion (only-Echos) und bei
Mehrfachreflexionen die First-Pulse-Echos.
Last-Pulse-Daten sind sämtliche Punkte mit einer Reflexion (only-Echos) und bei
Mehrfachreflexionen die Last-Pulse-Echos.
Abweichungen in der Punktdichte sind nur zulässig auf spiegelnden Oberflächen, wie
z. B. Wasserflächen, Solaranlagen, Glasdächer, glasierten Dachziegeln, usw. Es ist
ein Messverfahren anzuwenden, welches insbesondere auch auf Straßen (Asphalt)
und Wegen gute Messergebnisse liefert.
• Höhengenauigkeit: einfache Standardabweichung ± 7,5 cm. Diese wird wie folgt defi-
niert: 95 % aller aufgenommenen Punkte müssen innerhalb von max. ± 15 cm mit den
tatsächlichen Höhen übereinstimmen. Der Betrag des Höhenversatzes muss kleiner
als 0,08 m sein.
Vorzugsweise, aber nicht ausschließlich, werden die Höhen auf nahezu ebenen Kon-
trollflächen (z. B. Sportplätzen, Straßen) ohne störenden Bewuchs verglichen. Für die
Fehlerrechnung werden die Differenzen (Residuen) zwischen Soll- und Ist-Höhe ver-
wendet. Der systematische Höhenversatz einer Kontrollfläche ergibt sich aus dem Mit-
telwert der Residuen in der Kontrollfläche.
• Lagegenauigkeit: einfache Standardabweichung ± 15 cm.
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• Die Erfassung der Position des Laserscanners während des Fluges hat mittels kine-
matischem DGNSS mit einer Messrate von mindestens 1 Hz und einer Genauigkeit
von 10 cm in der Lage und der Höhe zu erfolgen. Die Orientierung des Laserscanners
ist über ein Inertialsystem mit einer Messrate von mindestens 50 Hz und einer Genau-
igkeit von mindestens 0,01 Grad zu bestimmen.
Als GNSS-Referenzstationen sind die SAPOS-Stationen der Landesvermessung zu
verwenden (siehe Abschnitt 7.3).
• Der effektive Scanwinkel darf ± 20 Grad nicht überschreiten. Die Querüberlappung der
einzelnen Flugstreifen muss bei effektivem Scanwinkel von +/- 20 Grad mindestens
20% betragen. Das Auffüllen der Punktdichtefehlstellen durch Abschattungen an Ge-
bäuden und in der Vegetation mit Daten aus dem vergrößerten Öffnungswinkelbereich
(+/- 30 Grad) ist nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber zulässig.
• Die Daten dürfen nicht durch "offset"-Fehler, Streifenverkippungen sowie durch Daten
aus Kurvenflügen verfälscht sein.
• Die Daten sind unmittelbar nach dem Flug auf ihre Plausibilität und Vollständigkeit hin
zu überprüfen.
Spätestens am folgenden Werktag informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber per E-
Mail (fernerkundung@lgl.bwl.de) über die durchgeführte Befliegung bzw. beflogene Fläche.
Hier sind der Flugtag, die realisierten Flugstreifen gemäß der Planung und die Größe des er-
fassten Gebiets zu nennen und in einer Übersichtskarte im PDF-Format zu visualisieren.
Alle erfassten Messpunkte sind umgehend während oder kurz nach dem Flug zu georefe-
renzieren. In diesem Zusammenhang sind
-
die erfassten Flächen nachzuweisen,
-
die lückenlose Gebietsabdeckung nachzuweisen,
-
die Messpunktdichte mit effektiven Öffnungswinkel ± 20 Grad und der maximale Punktab-
stand zu kontrollieren und
- das Vorgehen im Technischen Teilbericht „ALS-Datenerfassung“ zu beschreiben.
Der Nachweis der lückenlosen Datenerfassung erfolgt mindestens in Form einer Punktdich-
tekarte mit Spezifikationen gemäß Teil B Anlage 3.
Für die Ableitung der Punktdichtekarte ist ein Auffüllen von Datenlücken durch Interpolati-
onsverfahren grundsätzlich auszuschließen. Die Messpunkte aus den Querstreifen sind nicht
Teil der Punktdichtekarten.
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Vergabeverfahren Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil B Leistungsbeschreibung
Zum Nachweis der erreichten Punktdichte ist zu jedem Rasterbild eine Homogenitätsstatistik
zu erstellen (s. Teil B Anlage 3 tabellarische Darstellung und Häufigkeitsverteilungsdia-
gramm).
Datenlücken durch Nichterfassung dürfen nicht auftreten. Sofern Datenlücken auftreten, sind
diese zu dokumentieren, dem Auftraggeber vorzulegen und es hat unmittelbar anschließend
eine entsprechende Nachbefliegung zu erfolgen. Im begründeten Fall und mit der Zustim-
mung des Auftraggebers kann auf eine Nachbefliegung verzichtet werden. Sollte diesen An-
sprüchen aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht entsprochen werden,
begründet dies einen Mangel i.S.d. Abschnitts 5.6 Teil A Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Die vorgenannten Nachweise sind spätestens mit dem Statusbericht zu übersenden. Die Er-
gebnisse einschließlich der Nachweise aller vorgenannten Qualitätssicherungsmaßnahmen,
sind in einem Teilbericht „ALS-Datenerfassung“ zu dokumentieren und zu erläutern. Der
dem Auftraggeber vorgelegte und nicht beanstandete Teilbericht „ALS-Datenerfassung“ ist
Voraussetzung für die Freigabe der weiteren Datenaufbereitung.
Anmerkung: Bei Zustimmung des Auftraggebers kann dieser Teilbericht „ALS-
Datenerfassung“ auch auf der Basis der georeferenzierten und bereinigten Lasermesspunk-
te gem. Abschnitt 6.4 erfolgen.
6.3 Georeferenzierung
Für die Georeferenzierung der Daten gelten folgende Vorgaben:
• Bezugssystem: ETRS 89
• Abbildungssystem: UTM (E, N), Meridianstreifen Nr. 32, EPSG-Code 25832
• Ellipsoid: GRS 80
• Höhe: DHHN2016 (NHN), EPSG-Code 7837
Der Übergang von den ellipsoidischen Höhen in das amtliche Gebrauchshöhensystem
DHHN2016 ist auf der Basis des aktuellen AdV-Quasigeoids (GCG2016) zu realisieren.
Zum Nachweis stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen kleinen Ausschnitt (ca. 10
m x 10m) der Laserpunktwolke im LAZ-Format sowohl mit ellipsoidischen Höhen, als auch
mit Höhen im System DHHN2016 zur Verfügung. Dies hat spätestens mit dem Teilbericht
„ALS-Datenaufbereitung“ zu erfolgen.
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6.4 Datenaufbereitung
Die Ergebnisse der Georeferenzierung sind anhand der Kontrollflächen (Abschnitt 7.2) zu
überprüfen. Eine Anpassung an das Niveau der Kontrollflächen darf nur in Abstimmung mit
dem Auftraggeber erfolgen.
Die im Rahmen der Aufbereitung der Messdaten durchgeführten Flugstreifenanpassungen in
der Höhe sind in Form von Streifendifferenzbildern nach der Anpassung gemäß Teil B Anla-
ge 3 nachzuweisen. Die maximalen Restdifferenzen zwischen den Flugstreifen nach der
Streifenanpassung dürfen in der Lage ± 10 cm und in der Höhe ± 5 cm nicht überschreiten.
Des Weiteren sind die Ergebnisse der durchgeführten Streifenanpassung sowohl in der Lage
als auch in der Höhe im Teilbericht „ALS-Datenaufbereitung“ darzustellen und zu begründen.
Dazu gehören:
• repräsentative Werte der Ausgleichungsergebnisse (bspw. die erreichte mittlere Ge-
nauigkeit, die tatsächlichen Differenzen, Minimal- und Maximalwerte in Lage und Hö-
he, etc.)
Weiterhin sind die erreichten Genauigkeiten anhand von Soll-Ist-Vergleichen auf der
Basis von Kontrollflächen, d. h. Informationen, die nicht mit in die Streifenanpassung
einbezogen wurden, darzustellen. Ein Nachweis der Übereinstimmung mit den Kon-
trollflächen in Form statistischer Auswertungen mit konkreten Werten in tabellarischer
Form ist ebenfalls vorzulegen.
Zur optischen Beurteilung der Lagegenauigkeit sind georeferenzierte Intensitätsbilder
vorzulegen. Spezifikationen sind Teil B Anlage 3 zu entnehmen.
Die Fehlmessungen sind zu eliminieren, das Verfahren ist zu beschreiben. Grobe Ausreißer
dürfen in den Datensätzen nicht mehr vorhanden sein. Die Messdaten aus den Querstreifen
sind nicht Teil der Klassifizierung und kachelweisen Punktwolkenlieferung.
Alle Ergebnisse samt Nachweise aller vorgenannten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind in
einem Teilbericht „ALS-Datenaufbereitung“ zu dokumentieren. Der dem Auftraggeber vorge-
legte und nicht beanstandete Teilbericht „ALS-Datenaufbereitung“ ist eine Voraussetzung für
die Freigabe der weiteren Datenklassifizierung.
6.5 Klassifizierung
Die erfassten Daten sind nach den Vorgaben in Teil B Anlage 2 zu klassifizieren, dabei sind
gegebenenfalls zusätzliche manuelle interaktive Bearbeitungen erforderlich.
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Das Klassifizierungsverfahren hat sich an den neuesten technischen Entwicklungen zu ori-
entieren. Fehlmessungen wie z.B. Vogelschwärme oder Fehlreflexionen sind vor der Klassi-
fizierung aus den Daten zu entfernen.
Als Abnahmekriterium für die Klassifizierung der Punktwolke gilt die Häufigkeit des Auftre-
tens fehlerhaft klassifizierter Punkte. Ab einer Fehlerquote von mehr als 2% klassifizierter
ALS-Daten pro Punktklasse bei der Kontrolle einzelner repräsentativer 1x1 km²-
Datenkacheln ist die Abnahme ausgeschlossen.
Unabhängig von der zulässigen Fehlerquote ist aber auf jeden Fall sicherzustellen, dass
durch die Klassifizierung Geländeformen, wie Rücken, Dämme, Gräben sowie Böschungs-
und Geländekanten, in den Bodenpunkten erhalten bleiben.
Um grundsätzliche Fehler in der Klassifizierung und Datenstruktur auszuschließen, ist zu
Beginn der Klassifizierung dem Auftraggeber ein Musterdatensatz einer 1x1 km²-
Datenkachel des beflogenen Gebiets zu liefern.
Die Ergebnisse der Klassifizierung sind detailliert im Abschlussbericht anzugeben.
6.6 Datenlieferung
Der Auftragnehmer liefert nur Daten:
-
die vor Abgabe auf offensichtliche Fehler überprüft wurden.
-
die für den genannten Zweck uneingeschränkt verwendbar sind.
Ergibt sich während der Abnahmekontrollen des Auftraggebers, dass derartige, offensichtli-
che Fehler bereits bei Abgabe vorgelegen haben, hat der Auftraggeber das Recht, Ersatz für
die entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
Die Laserscandaten sind in Flächeneinheiten (Kacheln) von 1 km x 1 km zu liefern. Begren-
zungslinien dieser Kacheln sind die 1000 m – Parallelen zu den Koordinatenachsen des
UTM-Koordinatensystems.
Bei jeder Lieferung ist die folgende, beispielhaft für Gebiet 19-2 dargestellte, Verzeich-
nisstruktur zu verwenden (s. Abbildung 1: Verzeichnisstruktur):
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Vergabeverfahren Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil B Leistungsbeschreibung
Abbildung 1: Verzeichnisstruktur
Je Kachel ist die Punktwolke entsprechend der Klassifizierung nach Teil B Anlage 2 zu lie-
fern. Die vollständige Nomenklatur, die Datenstruktur und die Datenformate der zu liefernden
Daten ergeben sich aus Teil B Anlage 3.
Zusätzlich sind zu liefern: o Koordinaten der Flugwege aus den DGNSS-Messungen o Sessionsflächen o Kachelinformationen
Die vollständige Nomenklatur, die Datenstruktur und die Datenformate der Flugwege, der
Sessionsflächen und der Kachelinformationen ergeben sich aus Teil B Anlage 3.
Mit der Datenlieferung sind vorzulegen:
• Flugprotokolle mit näheren Angaben zu den detaillierten Flugbedingungen. Inhalt- lich sind die folgenden Angaben zu berücksichtigen: o Datum, Uhrzeit o Flugzeugart/-typ, Scanner o Gebietsangabe, bei Befliegungsabschnitten die Ortsangabe mit Datum und Uhrzeit o Wetterverhältnisse (Bewölkung, Sicht, Wind,…) o Flugstreifen-Nummer und -kurs, Streifenüberdeckung o Flughöhe (über Grund), Geschwindigkeit o Angaben zu GNSS- Referenzstationen o logistische Angaben (Tanken, Nachflug, Querstreifen, aktuelle Wasserstände, o.ä.)
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Vergabeverfahren Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil B Leistungsbeschreibung
o u.a.
Teillieferungen sind nach Bearbeitungsfortschritt und Abstimmung mit dem Auftraggeber
möglich. Die Lieferung hat zweifach frei Haus auf USB 3.0 -Festplatten an folgende Adresse
zu erfolgen:
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Referat 53 Fernerkundung
Kriegsstraße 103
76135 Karlsruhe
Die Datenträger gehen nach Abnahme der Daten in das Eigentum des Auftraggebers über.
6.7 Abschlussbericht
Der Abschlussbericht soll
• den finalen Bearbeitungsablaufplan, • das Qualitätssicherungskonzept des Auftragnehmers, • den Datensicherungsplan des Auftragnehmers, • die Aussagen der Teilberichte: o ALS-Datenerfassung, inkl. evtl. Besonderheiten und Problemen, o ALS-Datenaufbereitung mit Georeferenzierung und Plausibilisierung der ALS- Daten, inkl. evtl. Besonderheiten, Problemen und Nachweis der durchgeführten Kontrollen, o Klassifizierung der ALS-Daten,
insbesondere mit den eingesetzten Techniken und Methodiken (inkl. Benennen der einge-
setzten Softwarelösungen), den fachlichen Bearbeitungsergebnissen mit Genauigkeitsanaly-
se sowie der ausgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Auftragnehmers entspre-
chend den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung zusammenfassend bewerten. Der
dem Auftraggeber vorgelegte und nicht beanstandete Abschlussbericht ist eine Vorausset-
zung für die Gesamtabnahme der Dienstleistungen.
7 Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber liefert dem Auftragnehmer die zur Planung und Durchführung des Auftrags
notwendigen Hilfsmittel. Diese sind:
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Vergabeverfahren Airborne Laserscanbefliegung 2027 Teil B Leistungsbeschreibung
7.1 Karten
Für die Durchführung des Auftrags stellt der Auftraggeber das notwendige Kartenmaterial
auf Anforderung zur Verfügung.
7.2 Kontrollflächen
Der Auftraggeber stellt für jedes Teilgebiet jeweils bis zu 8 Kontrollflächen (Lage
ETRS89/UTM und Höhe DHHN2016 (NHN)) zur Verfügung. Soweit der Auftragnehmer wei-
tere Kontrollflächen benötigt, sind diese vom Auftragnehmer selbst zu bestimmen.
7.3 GNSS-Daten der Referenzstationen
Als GNSS-Referenzstationen sind die SAPOS-Stationen der Landesvermessung zu nutzen.
Der Auftraggeber ist für den Betrieb der Referenzstationen in Baden-Württemberg verant-
wortlich.
Zur Erfüllung dieses Auftrags sind die GNSS-Daten im RINEX-Format mit einer Aufzeich-
nungsrate von 1 Hz aus dem SAPOS-Servicebereich GPPS zu verwenden. Nähere Informa-
tionen finden Sie unter folgendem Link https://www.sapos-bw.de/gpps.php .
7.4 Quasigeoid
Für die Durchführung des Auftrags stellt der Auftraggeber das aktuelle AdV-
Quasigeoidmodell (GCG2016) auf Anforderung zur Verfügung.
7.5 Digitales Geländemodell (DGM100)
Kann auf Anfrage für die Flugplanung geliefert werden.
7.6 Digitale Orthophotos (DOP20)
Können auf Anfrage geliefert werden.
7.7 Gebäudeumringe des Liegenschaftskatasters
Können auf Anfrage geliefert werden.
7.8 Brückenstandorte
Können auf Anfrage als ecw-Bild geliefert werden.
Das Bild enthält Brücken aus der Laserscanbefliegung der Jahre 2016-2021 mit einer
Punktdichte von mind. 8 Pkte/m².
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7.9 Stromleitungen
Auf Anfrage können Stromleitungen ab 110 kV im Format shape geliefert werden. Für
Stromleitungen kleiner 110 kV liegen keine Informationen vor.
7.10 Sonstiges
Es ist das im Angebot bezeichnete Laserscanner-Messsystem zu verwenden. Die Verwen-
dung eines anderen Systems bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Anlagen
Teil B Anlage 1 Loseinteilung
Teil B Anlage 1a Abgrenzung der Gebiete in digitaler Form (Shape)
Teil B Anlage 2 Klassifizierung der Laserscandaten
Teil B Anlage 3 Nomenklatur, Datenstruktur und Datenformate
Teil B Anlage 4 Technische Ausrüstung zur Durchführung von Laserscanflügen 2027
Teil B Anlage 5 Technische Daten zur Durchführung von Laserscanflügen 2027
Teil B Anlage 6 Preisblatt
Teil B Anlage 7 Daten zur Qualitätsbeurteilung
Teil B Anlage 8 Wertungsschema der Zuschlagskriterien
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